Privatdetektiv Patrick Kurtz im Deutschlandfunk-Interview: „Observation – Arbeitgeber setzen Detektive auf krankgeschriebene Arbeitnehmer an“


Für einen Beitrag bei Deutschlandfunk Nova interviewte Journalist Alexander Nette Detektiv Patrick Kurtz zum aktuell so viel diskutierten Thema Krankschreibungsbetrug. Den Originalbeitrag zum Hören finden Sie hier und die Transkription unten.


Deutschlandfunk: „Arbeitgeber, die kranke Beschäftigte beschatten lassen“*


Moderator: „Vielleicht habt ihr euch auch schon mal krank gemeldet bei der Arbeit, obwohl ihr eigentlich, eigentlich hättet arbeiten können. So tief in euch habt ihr es gewusst: Reicht eigentlich nicht. Aber ihr hattet auch vielleicht auch nicht so richtig Lust. Man versteht’s. Wart ihr nervös? Also seid ihr mal rausgegangen? Spazieren? Oder wart ihr drin? Vorhänge runter? Angst, dass euch jemand erkennt? Man kann da fast paranoid werden. Aber vielleicht ist es gar keine Paranoia, vielleicht habt ihr recht. Könnte nämlich Patrick Kurtz sein, der nach euch sucht. Patrick ist Privatdetektiv und der kriegt echt so Aufträge. Krankgeschriebene Arbeitnehmer beschatten und gucken: Na, sind die wirklich krank? Deutschlandfunk-Nova-Reporter Alexander Nette, der hat mit Patrick Kurtz über diese Aufträge gesprochen. Die Hauptaufgabe des Detektivs ist dabei: beobachten.“

Detektiv Patrick Kurtz: „Jetzt weniger mit der Zeitung im Park, meistens im Fahrzeug. Je nachdem, wie die Observationssituation eben gelagert ist, kann es auch mal sein, dass man in einem Café sitzt, vielleicht sogar in einem Freizeitpark eine Observation durchführt.“


Pseudo-Detektiv versteckt Gesicht hinter Zeitung (Detektiv-Klischee); Duisburg Detektei, Duisburg Detektiv, Duisburg Detektivagentur, Duisburg Detektivbüro

Alexander Nette: „So beschreibt Patrick Kurtz seinen Alltag als Privatdetektiv. Er sitzt gerade in seiner Außenstelle in Dortmund auf einem roten Chesterfield-Sessel im Empfangsbereich der Detektei. Hier trifft er sich auch mit seinen Auftraggebern, obwohl der Kontakt mit ihnen mittlerweile auch immer häufiger einfach online läuft, wie er mir erzählt. Im Schnitt zweimal pro Woche wird Patrick Kurtz beauftragt, um krankgeschriebene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu beschatten. Von Chefs, die vermuten: Ja, hier wird bestimmt blau gemacht, die sind ja gar nicht krank, checkt das doch mal bitte. Patrick Kurtz bekommt dann die Kontaktdaten der Zielperson und die Info, an welchen Tagen er sie beschatten soll.“


Wie observiert ein Privatdetektiv unauffällig?


Detektiv Patrick Kurtz: „Dann ist es in der Regel so, dass wir morgens zur Observation abstellen, dass wir also im Fahrzeug im Nahbereich oder vielleicht sogar mit Sichtkontakt auf die Wohnadresse observieren und dann der Zielperson im Tagesverlauf folgen und eben alle relevanten Aktivitäten dokumentieren.“

Alexander Nette: „Das macht er dann bei Verdacht auf Krankschreibungsbetrug mindestens drei Tage. Und wer jetzt an so ein mysteriöses schwarzes Fahrzeug mit verdunkelten Scheiben gedacht hat, in dem er da sitzt – nee, ganz so ist es jetzt nicht. Das wäre ja auch zu auffällig, sagt er.“

Detektiv Patrick Kurtz: „Da achten vielleicht Leute eher mal drauf, wenn ein Fahrzeug längere Zeit mit verdunkelten Scheiben da steht, als wenn es ein Fahrzeug mit normalen Scheiben ist.“ 

Alexander Nette: „Und weil er sich nicht auf den Fahrersitz setzt, ist er auch mit ungetönten Scheiben kaum im Fahrzeug zu erkennen, sagt er.“

Detektiv Patrick Kurtz: „Normalerweise auf dem Rücksitz. Wenn man normale Lichtverhältnisse hat, dann muss man quasi fast die Augen an die Scheibe randrücken, damit man da jemanden sehen kann. Dementsprechend ist es relativ einfach, unauffällig zu bleiben über einen längeren Zeitraum.“


Rechtliche Voraussetzungen für die Überprüfung von Beschäftigten durch Detektive


Alexander Nette: „Klingt schon creepy, muss ich sagen – die Vorstellung, dass mein Chef mir jemanden nach Hause schickt, um zu checken, ob ich wirklich krank bin. Die Privatsphäre müssen Privatdetektivinnen und Detektive zwar in jedem Fall respektieren und dürfen in der Regel nur von öffentlichen Wegen und Plätzen aus observieren. Aber dürfen Arbeitgeber überhaupt einfach so Detekteien beauftragen? Arendt Gast, er ist Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht. Und er sagt: Ja, in einigen Fällen schon. Allerdings nur dann, wenn es auch einen begründeten Verdacht gibt, dass jemand vortäuscht, krank zu sein.“

Rechtsanwalt Arendt Gast: „Gibt es einen konkreten Anfangsverdacht? Der wird in jedem Fall gefordert. Es muss irgendwie objektivierbare Tatsachen geben, die darauf hindeuten, dass man es hier mit einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit zu tun hat.“

Alexander Nette: „Weil das Beschatten einer Person, das ist ein schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Arbeitgeber brauchen deswegen konkrete Anhaltspunkte. Zum Beispiel, dass ein Arbeitnehmer Urlaub eingereicht hat, der abgelehnt wurde, und sich dann genau in der Zeit krankschreiben lässt. Aber auch Gespräche mit anderen Mitarbeitenden, in denen offen erzählt wird, dass die Kollegin die Krankschreibung nur vorschiebt. Und dann ist die Aufgabe von Detektiven wie Patrick Kurtz, Hinweise zu sammeln, dass das wirklich so ist. Ein klares Indiz kann zum Beispiel sein: …“

Detektiv Patrick Kurtz: „… wenn einer in den Urlaub fährt – was auch immer mal wieder vorkommt, das ist gar nicht so selten –, dann ist es natürlich auch ein eindeutiger Sachverhalt.“


Silhouette von Mann mit Koffer und Rucksack vor Flughafenfensterfront; Duisburg Wirtschaftsdetektei, Duisburg Wirtschaftsdetektiv, Duisburg Privatdetektiv, Duisburg Privatermittler

Alexander Nette: „Und dann erlebt Patrick Kurtz auch immer wieder, dass Arbeitnehmer während der Krankschreibung einem anderen Job nachgehen. Das kann dann so genannter Entgeltfortzahlungsbetrug sein, wie Rechtsanwalt Arendt Gast sagt. Dann darf der Arbeitgeber fristlos kündigen. In anderen Fällen ist es aber nicht so eindeutig. Schließlich dürfen auch Menschen, die krankgeschrieben sind, das Haus verlassen und zum Beispiel spazieren gehen und einkaufen.“


Persönliche Wertungen und Behauptungen des Beitragsverfassers und des Moderators


Alexander Nette: „Eigentlich dürfen sie alles tun, was ihrer Genesung nicht schadet. Und so landen diese Fälle dann häufig auch vor Gericht und gehen nicht selten auch zugunsten des Arbeitnehmers aus.“

[Anmerkung der Detektei Kurtz: Der erste Satz pauschalisiert zu sehr, um valide sein zu können. Der zweite Satz bezieht sich auf Fälle von vermutetem Krankschreibungsbetrug im Allgemeinen, nicht auf von Detektiven aufgeklärte Fälle im Speziellen.]

Moderator: „Danach würde ich mir aber als Arbeitnehmer schon überlegen, ob ich da weiter arbeiten will. Wenn man einem Detektive auf den Hals setzt, anstatt ein Gespräch zu suchen, wenn man sich krank meldet. Aber das passiert. Alexander Nette hat mit einem gesprochen, der auch immer wieder beauftragt wird, krank geschriebene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu beschatten. Ist aber ein Eingriff in unsere Persönlichkeitsrechte, darf nur bei konkreten Anhaltspunkten passieren – dass wir das hier nochmal klargezogen haben.“


Anmerkung der Detektei Kurtz zum abschließenden Kommentar des Moderators


Hier wird mit falschen Annahmen spekuliert und daraus pauschal ein verkürzt gedachtes arbeitgeberkritisches Narrativ konstruiert. Wenn ein Arbeitgeber Wirtschaftsdetektive zur Mitarbeiter-Observation engagiert, hat das in aller Regel eine umfangreiche Vorgeschichte, in der selbstredend vor der Beauftragung von Detektiven das Gespräch mit dem betreffenden Arbeitnehmer gesucht wurde, meist mehrfach und auf verschiedenen Wegen. Es gibt zwar auch anders gelagerte Fälle, bspw. solche mit konkreten, akuten Hinweisen auf unmittelbar stattfindende Betrugshandlungen zum Schaden des Arbeitgebers, aber auch hier muss man differenzieren: Ein vorab geführtes Gespräch könnte zur Sensibilisierung der Zielperson führen, damit die Arbeit der Detektei erschweren und folglich im Widerspruch zu konkreten wirtschaftlichen und rechtlichen Eigeninteressen des Arbeitgebers stehen. Es wäre hier widersinnig, dem Arbeitgeber eine moralische Schuld anzulasten (zumal dies aus einem rein persönlichen Rechtsempfinden erfolgt).

Überdies erscheint fraglich, weshalb ein Arbeitgeber verpflichtet sein sollte, eine einvernehmliche Lösung zu suchen, wenn er der Überzeugung ist, einseitig von seinem Arbeitnehmer betrogen worden zu sein. Die Bedeutung des Faktors Vertrauen wird in diesem Zusammenhang gern verkannt bzw. wird einseitig lediglich die Empörung des Arbeitnehmers über den Vertrauensbruch Detektiveinsatz in die Betrachtung einbezogen. Bei den meisten Beauftragungen ist der Ermittlungsansatz Observation das mildeste dem Arbeitgeber zur Verfügung stehende Mittel, um seine wirtschaftlichen Interessen gegen Straftaten aus der eigenen Belegschaft zu schützen. 


*Anmerkung zum Beitragstitel


Der Titel ist natürlich katastrophal tendenziös. Korrekt und akzeptabel wäre die Formulierung „krank geschriebene Beschäftigte“ anstelle von „kranke Beschäftigte“ gewesen. Es ist mit Blick auf das Ideal einer objektiven journalistischen Berichterstattung bedauerlich, dass für diesen Beitrag, nebst diversen inhaltlich unsauberen Formulierungen, so deutlich die Arbeitnehmer-Brille aufgesetzt wurde (Verständnis für Blaumacher wird bereits in der Anmoderation expliziert) und folglich viele Aussagen durch die Eigenperspektive geprägt sind. Der Schaden, den AU-Betrüger am Arbeitgeber, den Kollegen und der Allgemeinheit verursachen, wird so in zweifelhafter Manier bagatellisiert. Zudem evoziert der Beitrag die unzutreffende Vorstellung, dass die Privatsphäre von Otto Normalarbeitnehmern durch Privatdetektive gefährdet sei. Realistischerweise dürften Fälle, in denen der Detektiv-Beauftragung keine Straftaten zum Schaden des Arbeitgebers vorangegangen sind, äußerst selten sein.


Kurtz Detektei Duisburg

Auf dem Damm 112

47137 Duisburg

Tel.: 0203 3196 0052

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-duisburg.de

Web: https://www.kurtz-detektei-duisburg.de

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Originalbeitrag: https://kurtz-detektei-duisburg.de/blog-der-kurtz-detektei-duisburg/Privatdetektiv-Patrick-Kurtz-im-Deutschlandfunk-Interview-Observation-Arbeitgeber-setzen-Detektive-auf-krankgeschriebene-Arbeitnehmer-an/

Krankheitsvortäuschung für Renovierungsarbeiten: Observationen unserer Detektei in Ingolstadt


Traum jedes Häuslebauers: Renovierung wie von Zauberhand


Ein Mitarbeiter eines größeren Unternehmens aus Ingolstadt, der in einem Vorort ansässige Herr Gerzen, war in den letzten Monaten immer wieder durch Krankschreibungen unterschiedlicher Ärzte aus verschiedensten Fachrichtungen aufgefallen. Da sein Anfang des Jahres noch marodes Eigenheim trotz dieser angeblichen Erkrankungen erstaunliche bauliche Fortschritte machte und Herr Gerzen parallel im Kollegenkreis immer wieder behauptete, sämtliche Arbeiten allein durchzuführen, das heißt ohne Hinzuziehung von Bau- bzw. Renovierungsfirmen, fragte sich die Personalabteilung, wie er das angesichts seines angeblich so eingeschränkten Gesundheitszustandes bewerkstelligte. Um diese offene Frage in Verbund mit dem Tatverdacht des Lohnfortzahlungs- bzw. Krankschreibungsbetruges zu klären, beauftragte das Unternehmen unsere Detektei in Ingolstadt* mit der Überprüfung des dauerabwesenden Mitarbeiters.


Kompliziertes Observationsfeld für Ingolstädter Detektive


Unsere Auftraggeber waren sich in ihrem Verdacht derart sicher, dass sie den Observationsbeginn nicht an der Wohnung Herrn Gerzens festlegten, sondern direkt an dessen noch unbewohntem Eigenheim. Zur Absicherung des Ermittlungserfolges unternahmen unsere Detektive in Ingolstadt eine Voraufklärung am Einsatzobjekt. Anfang des Jahres hatte es sich hierbei wohl noch mehr oder weniger um eine Scheune mit umgebendem Grundstück gehandelt, inzwischen war ein Wohnhaus mit zwar renovierungsbedürftiger Fassade, aber dafür neuen Fenstern, einer schicken neuen Eingangstür und frisch gedecktem Dach zu bestaunen. Der Zustand der Wohnräume ließ sich von außen nicht bewerten, da sämtliche Fenster mit provisorischen Läden verschlossen waren. Das Grundstück wirkte unaufgeräumt und wurde offensichtlich für bauliche Zwecke genutzt, denn neben einer Menge Sperrmüll (Mobiliar, eine verrostete Waschmaschine u.a.) lagerten hier diverse Gerätschaften, z.B. ein Betonmischer.

Da es sich um eine enge Straße mit Einfamilienhäusern und Gehöften in einer Nachbarschaft handelte, in der mit Sicherheit jeder jeden kennt, waren die Positionierungsoptionen unserer Privatdetektive für Ingolstadt sehr eingeschränkt. Von Anfang an stand zu befürchten, dass die parkenden Observationsfahrzeuge Anwohnern negativ aufstoßen könnten. Immerhin war aufgrund der Fahrzeugtypen von außen keine Einsichtnahme in die Innenräume möglich, somit konnten Neugierige nicht die Anwesenheit von Personen in den Einsatzwagen feststellen.


Fußboden verlegen in der „Krankheitszeit“


Zu Beginn des ersten Observationstages, dem Morgen nach der oben beschriebenen Voraufklärung, wirkte das Eigenheim weiterhin unbewohnt. Weder auf dem Grundstück noch in der näheren Umgebung ließ sich eines der beiden bekannten Fahrzeuge der Zielperson unserer Wirtschaftsdetektei in Ingolstadt feststellen. Doch kurz vor zwölf Uhr mittags bog einer dieser beiden PKW um die Straßenecke und parkte vor dem Haus. Herr Gerzen stieg aus, holte zwei Werkzeugkisten aus dem Kofferraum, wühlte kurz im Sperrmüll, ohne etwas herauszunehmen oder abzulegen, und begab sich anschließend ins Haus. Aufgrund der als sensibel einzustufenden Nachbarschaft konnten die Ermittler in der Folge nicht unauffällig ihre Einsatzfahrzeuge verlassen, um sich dem Grundstück auf Hörweite zu nähern und somit festzustellen, ob Baugeräusche vernehmbar waren. Immerhin zeigte sich Herr Gerzen zwischenzeitlich einmal kurz auf der Straße, weil er zwei augenscheinlich entleerte Mülltonnen zurück auf sein Grundstück zog – und dabei trug er Arbeitsbekleidung. Kurz darauf fuhr auch das zweite Zielfahrzeug vor. Eine unbekannte Dame stieg aus und betrat das Zielgebäude – vermutlich die Ehefrau Herrn Gerzens.

Mit dem Einbruch der Dunkelheit konnten unsere Ingolstädter Wirtschaftsdetektive nun einigermaßen unauffällig Kontrollgänge durchführen; Geräusche, die auf Renovierungsarbeiten hindeuten, ließen sich dabei nicht feststellen. Allerdings war bei einem der Fenster der eher behelfsmäßig angebrachte Holzladen verrutscht, sodass von der Straße aus Einblick in ein mit Baustrahlern erleuchtetes Zimmer genommen werden konnte. Offenbar verlegte die Zielperson gerade Holzdielen, denn der Fußboden war zu circa drei Vierteln des sichtbaren Bereichs mit Dielen bedeckt, während im letzten Teil ein Loch klaffte. Diese Vermutung bestätigte sich, als Herr Gerzen unmittelbar im Anschluss an diese Beobachtung mit einer Holzdiele in den Armen zu dem Loch ging und die Diele darauf platzierte. Der Zeitpunkt des Kontrollgangs durch unseren Ingolstädter Detektiv stellte sich als echter Glücksgriff heraus, denn nur wenige Minuten später wurden sämtliche ersichtlichen Lichter im Haus ausgeschaltet und das Fahrzeug der mutmaßlichen Ehefrau fuhr ab, ohne dass in der Dunkelheit zu erkennen gewesen wäre, wer sich darin befand. In Absprache mit dem auftraggebenden Unternehmen stellten die Ermittler kurz darauf ihre Arbeit für den heutigen Tag ein.


Unser Detektiv für Ingolstadt konnte die Zielperson beim Verlegen von Holzdielen beobachten – wohl kaum eine geeignete Maßnahme, um eine Krankheit auszukurieren. Arbeitnehmer haben sich während einer Arbeitsunfähigkeit nicht genesungswidrig zu verhalten. 


Materialienkauf und weitere Arbeiten


Da die Rechtsverwertbarkeit von Beweisen und Indizien gerade in arbeitsrechtlichen Fällen häufig maßgeblich am Faktor Regelmäßigkeit gemessen wird, beauftragte unsere Ingolstädter Klientin einen weiteren Observationstag, beginnend am nächsten Morgen um 07:00. Obwohl die Zielperson unseres Detektiv-Teams für Ingolstadt am Vortag erst mittags am Eigenheim erschienen war, parkten heute beide Zielfahrzeuge schon zu Observationsbeginn auf dem Grundstück – hatte der krankgeschriebene Angestellte etwa im Renovierungsobjekt übernachtet? Kurz vor 09:00 fuhr Herr Gerzen, erneut in Arbeitsbekleidung, zu einem nahegelegenen Baumarkt, kaufte dort diverse Werkstoffe und ein paar Verschleißteile ein, holte anschließend Semmeln vom Bäcker und kehrte wieder zum Renovierungsobjekt zurück. Mittags begaben sich die Zielperson, nun mit stark verschmutzter Arbeitsbekleidung, und die mutmaßliche Ehefrau gemeinsam aus dem Haus heraus. Sie verabschiedeten sich mit einem Kuss und fuhren gleichzeitig in getrennten Fahrzeugen ab. An einer Kreuzung schlug die Dame die Richtung der Mietwohnung der Zielperson ein, während Herr Gerzen erneut zum Baumarkt fuhr und weitere Materialien einkaufte, vornehmlich Gartengerätschaften wie eine Laubharke und eine Mistgabel. Zurück am Eigenheim lieferte die Zielperson unseren Detektiven für Ingolstadt beste Fotomotive, als sie Aufräumarbeiten auf dem gut einsehbaren äußeren Grundstücksbereich, der wohl einmal der Garten werden sollte, vornahm. Hierzu zählten Umstapelungen des Sperrmülls, die teils mit augenscheinlich schwerem Heben verbunden waren, und die Verbringung diverser Gerätschaften in einen maroden Schuppen.

Das einzige Problem der Ermittler: Die Parksituation hatte sich seit dem letzten Ausflug der Zielperson deutlich verschlechtert, sodass es nun noch schwieriger wurde, Observationspositionen zu finden, die keinen der Nachbarn verärgern würden. So kam es denn auch, dass ein Anwohner einen wütenden Zettel unter die Scheibenwischer eines der beiden Einsatzfahrzeuge pinnte, ohne die Anwesenheit des Fahrzeugführers zu bemerken. Vorsichtshalber positionierten sich die Observanten unserer Detektei in Ingolstadt in der Folge in einem weiter gefassten Umkreis ohne direkten Sichtkontakt zum Zielobjekt und überbrückten die fehlende Einsichtnahme durch regelmäßige Kontrollgänge und -fahrten. Die Zielperson war nachmittags wieder im Haus verschwunden. Bei einem der Kontrollgänge ließen sich deutlich hörbare Sägegeräusche aus dem Objekt vernehmen. Am frühen Abend fuhr Herr Gerzen schließlich zu seiner Mietwohnung.


Rechtseinschätzung: hinreichende Beweise für fristlose Kündigung


Wie oben erwähnt ist Regelmäßigkeit beim Nachweis vieler Delikte, insbesondere im Bereich Mitarbeiterkriminalität, für die meisten Gerichte bei der Beurteilung eines Rechtsverstoßes ausschlaggebend. Aus diesem Grund sprach unsere Privatdetektei für Ingolstadt die Empfehlung aus, die bisherigen Ergebnisse mit einem dritten Observationstag abzusichern. Sicherlich unter Berücksichtigung der Detektivkosten befand die Rechtsabteilung des Unternehmens die geschilderten Beobachtungen aber für ausreichend, um dem Blaumacher eine fristlose Kündigung auszustellen. Somit endete dieser Fall von Krankschreibungsbetrug also bereits nach zwei Observationstagen zur Zufriedenheit der Auftraggeber. Im Übrigen sind vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeiten zum Zwecke der Durchführung privater Baumaßnahmen keineswegs eine Seltenheit im „Case Book“ unserer Detektei.


Alle Namen und Orte sind im Sinne des Klienten- und Zielpersonenschutzes selbstverständlich zur vollständigen Unkenntlichkeit verändert.

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