Privatdetektiv Patrick Kurtz im Deutschlandfunk-Interview: „Observation – Arbeitgeber setzen Detektive auf krankgeschriebene Arbeitnehmer an“


Für einen Beitrag bei Deutschlandfunk Nova interviewte Journalist Alexander Nette Detektiv Patrick Kurtz zum aktuell so viel diskutierten Thema Krankschreibungsbetrug. Den Originalbeitrag zum Hören finden Sie hier und die Transkription unten.


Deutschlandfunk: „Arbeitgeber, die kranke Beschäftigte beschatten lassen“*


Moderator: „Vielleicht habt ihr euch auch schon mal krank gemeldet bei der Arbeit, obwohl ihr eigentlich, eigentlich hättet arbeiten können. So tief in euch habt ihr es gewusst: Reicht eigentlich nicht. Aber ihr hattet auch vielleicht auch nicht so richtig Lust. Man versteht’s. Wart ihr nervös? Also seid ihr mal rausgegangen? Spazieren? Oder wart ihr drin? Vorhänge runter? Angst, dass euch jemand erkennt? Man kann da fast paranoid werden. Aber vielleicht ist es gar keine Paranoia, vielleicht habt ihr recht. Könnte nämlich Patrick Kurtz sein, der nach euch sucht. Patrick ist Privatdetektiv und der kriegt echt so Aufträge. Krankgeschriebene Arbeitnehmer beschatten und gucken: Na, sind die wirklich krank? Deutschlandfunk-Nova-Reporter Alexander Nette, der hat mit Patrick Kurtz über diese Aufträge gesprochen. Die Hauptaufgabe des Detektivs ist dabei: beobachten.“

Detektiv Patrick Kurtz: „Jetzt weniger mit der Zeitung im Park, meistens im Fahrzeug. Je nachdem, wie die Observationssituation eben gelagert ist, kann es auch mal sein, dass man in einem Café sitzt, vielleicht sogar in einem Freizeitpark eine Observation durchführt.“


Pseudo-Detektiv versteckt Gesicht hinter Zeitung (Detektiv-Klischee); Duisburg Detektei, Duisburg Detektiv, Duisburg Detektivagentur, Duisburg Detektivbüro

Alexander Nette: „So beschreibt Patrick Kurtz seinen Alltag als Privatdetektiv. Er sitzt gerade in seiner Außenstelle in Dortmund auf einem roten Chesterfield-Sessel im Empfangsbereich der Detektei. Hier trifft er sich auch mit seinen Auftraggebern, obwohl der Kontakt mit ihnen mittlerweile auch immer häufiger einfach online läuft, wie er mir erzählt. Im Schnitt zweimal pro Woche wird Patrick Kurtz beauftragt, um krankgeschriebene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu beschatten. Von Chefs, die vermuten: Ja, hier wird bestimmt blau gemacht, die sind ja gar nicht krank, checkt das doch mal bitte. Patrick Kurtz bekommt dann die Kontaktdaten der Zielperson und die Info, an welchen Tagen er sie beschatten soll.“


Wie observiert ein Privatdetektiv unauffällig?


Detektiv Patrick Kurtz: „Dann ist es in der Regel so, dass wir morgens zur Observation abstellen, dass wir also im Fahrzeug im Nahbereich oder vielleicht sogar mit Sichtkontakt auf die Wohnadresse observieren und dann der Zielperson im Tagesverlauf folgen und eben alle relevanten Aktivitäten dokumentieren.“

Alexander Nette: „Das macht er dann bei Verdacht auf Krankschreibungsbetrug mindestens drei Tage. Und wer jetzt an so ein mysteriöses schwarzes Fahrzeug mit verdunkelten Scheiben gedacht hat, in dem er da sitzt – nee, ganz so ist es jetzt nicht. Das wäre ja auch zu auffällig, sagt er.“

Detektiv Patrick Kurtz: „Da achten vielleicht Leute eher mal drauf, wenn ein Fahrzeug längere Zeit mit verdunkelten Scheiben da steht, als wenn es ein Fahrzeug mit normalen Scheiben ist.“ 

Alexander Nette: „Und weil er sich nicht auf den Fahrersitz setzt, ist er auch mit ungetönten Scheiben kaum im Fahrzeug zu erkennen, sagt er.“

Detektiv Patrick Kurtz: „Normalerweise auf dem Rücksitz. Wenn man normale Lichtverhältnisse hat, dann muss man quasi fast die Augen an die Scheibe randrücken, damit man da jemanden sehen kann. Dementsprechend ist es relativ einfach, unauffällig zu bleiben über einen längeren Zeitraum.“


Rechtliche Voraussetzungen für die Überprüfung von Beschäftigten durch Detektive


Alexander Nette: „Klingt schon creepy, muss ich sagen – die Vorstellung, dass mein Chef mir jemanden nach Hause schickt, um zu checken, ob ich wirklich krank bin. Die Privatsphäre müssen Privatdetektivinnen und Detektive zwar in jedem Fall respektieren und dürfen in der Regel nur von öffentlichen Wegen und Plätzen aus observieren. Aber dürfen Arbeitgeber überhaupt einfach so Detekteien beauftragen? Arendt Gast, er ist Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht. Und er sagt: Ja, in einigen Fällen schon. Allerdings nur dann, wenn es auch einen begründeten Verdacht gibt, dass jemand vortäuscht, krank zu sein.“

Rechtsanwalt Arendt Gast: „Gibt es einen konkreten Anfangsverdacht? Der wird in jedem Fall gefordert. Es muss irgendwie objektivierbare Tatsachen geben, die darauf hindeuten, dass man es hier mit einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit zu tun hat.“

Alexander Nette: „Weil das Beschatten einer Person, das ist ein schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Arbeitgeber brauchen deswegen konkrete Anhaltspunkte. Zum Beispiel, dass ein Arbeitnehmer Urlaub eingereicht hat, der abgelehnt wurde, und sich dann genau in der Zeit krankschreiben lässt. Aber auch Gespräche mit anderen Mitarbeitenden, in denen offen erzählt wird, dass die Kollegin die Krankschreibung nur vorschiebt. Und dann ist die Aufgabe von Detektiven wie Patrick Kurtz, Hinweise zu sammeln, dass das wirklich so ist. Ein klares Indiz kann zum Beispiel sein: …“

Detektiv Patrick Kurtz: „… wenn einer in den Urlaub fährt – was auch immer mal wieder vorkommt, das ist gar nicht so selten –, dann ist es natürlich auch ein eindeutiger Sachverhalt.“


Silhouette von Mann mit Koffer und Rucksack vor Flughafenfensterfront; Duisburg Wirtschaftsdetektei, Duisburg Wirtschaftsdetektiv, Duisburg Privatdetektiv, Duisburg Privatermittler

Alexander Nette: „Und dann erlebt Patrick Kurtz auch immer wieder, dass Arbeitnehmer während der Krankschreibung einem anderen Job nachgehen. Das kann dann so genannter Entgeltfortzahlungsbetrug sein, wie Rechtsanwalt Arendt Gast sagt. Dann darf der Arbeitgeber fristlos kündigen. In anderen Fällen ist es aber nicht so eindeutig. Schließlich dürfen auch Menschen, die krankgeschrieben sind, das Haus verlassen und zum Beispiel spazieren gehen und einkaufen.“


Persönliche Wertungen und Behauptungen des Beitragsverfassers und des Moderators


Alexander Nette: „Eigentlich dürfen sie alles tun, was ihrer Genesung nicht schadet. Und so landen diese Fälle dann häufig auch vor Gericht und gehen nicht selten auch zugunsten des Arbeitnehmers aus.“

[Anmerkung der Detektei Kurtz: Der erste Satz pauschalisiert zu sehr, um valide sein zu können. Der zweite Satz bezieht sich auf Fälle von vermutetem Krankschreibungsbetrug im Allgemeinen, nicht auf von Detektiven aufgeklärte Fälle im Speziellen.]

Moderator: „Danach würde ich mir aber als Arbeitnehmer schon überlegen, ob ich da weiter arbeiten will. Wenn man einem Detektive auf den Hals setzt, anstatt ein Gespräch zu suchen, wenn man sich krank meldet. Aber das passiert. Alexander Nette hat mit einem gesprochen, der auch immer wieder beauftragt wird, krank geschriebene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu beschatten. Ist aber ein Eingriff in unsere Persönlichkeitsrechte, darf nur bei konkreten Anhaltspunkten passieren – dass wir das hier nochmal klargezogen haben.“


Anmerkung der Detektei Kurtz zum abschließenden Kommentar des Moderators


Hier wird mit falschen Annahmen spekuliert und daraus pauschal ein verkürzt gedachtes arbeitgeberkritisches Narrativ konstruiert. Wenn ein Arbeitgeber Wirtschaftsdetektive zur Mitarbeiter-Observation engagiert, hat das in aller Regel eine umfangreiche Vorgeschichte, in der selbstredend vor der Beauftragung von Detektiven das Gespräch mit dem betreffenden Arbeitnehmer gesucht wurde, meist mehrfach und auf verschiedenen Wegen. Es gibt zwar auch anders gelagerte Fälle, bspw. solche mit konkreten, akuten Hinweisen auf unmittelbar stattfindende Betrugshandlungen zum Schaden des Arbeitgebers, aber auch hier muss man differenzieren: Ein vorab geführtes Gespräch könnte zur Sensibilisierung der Zielperson führen, damit die Arbeit der Detektei erschweren und folglich im Widerspruch zu konkreten wirtschaftlichen und rechtlichen Eigeninteressen des Arbeitgebers stehen. Es wäre hier widersinnig, dem Arbeitgeber eine moralische Schuld anzulasten (zumal dies aus einem rein persönlichen Rechtsempfinden erfolgt).

Überdies erscheint fraglich, weshalb ein Arbeitgeber verpflichtet sein sollte, eine einvernehmliche Lösung zu suchen, wenn er der Überzeugung ist, einseitig von seinem Arbeitnehmer betrogen worden zu sein. Die Bedeutung des Faktors Vertrauen wird in diesem Zusammenhang gern verkannt bzw. wird einseitig lediglich die Empörung des Arbeitnehmers über den Vertrauensbruch Detektiveinsatz in die Betrachtung einbezogen. Bei den meisten Beauftragungen ist der Ermittlungsansatz Observation das mildeste dem Arbeitgeber zur Verfügung stehende Mittel, um seine wirtschaftlichen Interessen gegen Straftaten aus der eigenen Belegschaft zu schützen. 


*Anmerkung zum Beitragstitel


Der Titel ist natürlich katastrophal tendenziös. Korrekt und akzeptabel wäre die Formulierung „krank geschriebene Beschäftigte“ anstelle von „kranke Beschäftigte“ gewesen. Es ist mit Blick auf das Ideal einer objektiven journalistischen Berichterstattung bedauerlich, dass für diesen Beitrag, nebst diversen inhaltlich unsauberen Formulierungen, so deutlich die Arbeitnehmer-Brille aufgesetzt wurde (Verständnis für Blaumacher wird bereits in der Anmoderation expliziert) und folglich viele Aussagen durch die Eigenperspektive geprägt sind. Der Schaden, den AU-Betrüger am Arbeitgeber, den Kollegen und der Allgemeinheit verursachen, wird so in zweifelhafter Manier bagatellisiert. Zudem evoziert der Beitrag die unzutreffende Vorstellung, dass die Privatsphäre von Otto Normalarbeitnehmern durch Privatdetektive gefährdet sei. Realistischerweise dürften Fälle, in denen der Detektiv-Beauftragung keine Straftaten zum Schaden des Arbeitgebers vorangegangen sind, äußerst selten sein.


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Markenverstöße in Bordell-Werbung: Duisburger Detektiv mit Einsatz im Puff


Werbung mit fremdem geistigem Eigentum


Humor hatten die Betreiber des Vergnügungsetablissements an der Grenze zu den Niederlanden durchaus bewiesen, als sie sich den Markennamen einer deutschen Fluggesellschaft samt des Logos und eines Werbeslogans vornahmen, um beide in unverblümte Bordellwerbung umzuwandeln. Blöd nur für sie, dass die Urheberin und Markeninhaberin aus nachvollziehbaren Gründen wenig Freude an der Vermengung ihres Namens mit Sexarbeit hatte und deshalb, mittels einer Anwaltskanzlei, die Kurtz Detektei Duisburg mit der Überprüfung betraute, ob ihre einstweilige Verfügung gegen die ungenehmigte Markennutzung tatsächlich Anwendung fand. Konkret durften gemäß eines Urteils aus Düsseldorf das abgewandelte Markenzeichen und ein abgewandelter Werbeslogan „im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs für Dienstleistungen eines bordellartigen Betriebes“ sowie für den Betrieb eines Saunaclubs, die gewerbliche Zimmervermietung und den Betrieb von Hotels und Gaststätten sowie insbesondere für eine Partyveranstaltung nicht genutzt werden. 

Da die widerrechtliche Werbung von Beginn an vornehmlich auf klassischen, d. h. analogen, Wegen stattfand, musste die tatsächliche Einhaltung des genannten Urteils vor Ort an der niederländischen Grenze überprüft werden. Und nicht nur das: Die Anwälte der Fluggesellschaft teilten mit, dass man konkreten Grund habe, von einer fortgesetzten Nutzung der gerichtlich untersagten Werbung innerhalb der Räumlichkeiten des Etablissements ausgehen zu müssen. Folglich oblag es einem unserer Wirtschaftsdetektive aus Duisburg, das Bordell persönlich im Rahmen einer dortigen Partyveranstaltung aufzusuchen.  


Der Copyright-Beschwerde der Fluggesellschaft war gerichtlich zugestimmt worden.

Detektiv-Einsatz im „Milieu“


Als Einsatzkraft für diesen Auftrag legte sich die Einsatzleitung schnell auf einen alten Hasen aus der „Szene“ fest: ein Ermittler unserer Wirtschaftsdetektei in Duisburg, der vor seiner Ausbildung zum IHK-zertifizierten Detektiv umfangreiche Erfahrungen als Sicherheitskraft gesammelt und im Zuge dessen unter anderem als Türsteher für Bordellbetriebe im Ruhrgebiet gearbeitet hatte. Er kennt sich also bestens im „Milieu“ aus, weiß folglich, wie er sich unauffällig zu verhalten hat, und vor allem, mit welcher Art von Ansprache man in solchen Etablissements Redseligkeit ermutigt und dadurch an Informationen gelangt. 

Anders als man es sich vielleicht für eine Partyveranstaltung in einem Bordell vorstellt, fand diese nicht rein abends und nachts statt, sondern ging schon am Vormittag los. Bei der Ankunft unseres Detektivs aus Duisburg um zwölf Uhr mittags waren bereits sämtliche Parkplätze am Objekt belegt und der Andrang gestaltete sich so groß, dass zwei Sicherheitskräfte abgestellt waren, um den Verkehr zu regeln und die Besucher zu dem Parkplatz eines nahegelegenen Sportlerheims zu leiten. Schon beim Betreten des Bordells fiel dem Ermittler ein Poster hinter der Empfangstheke ins Auge, das alle drei gemäß der gerichtlichen Verfügung zu unterlassenden Markenverstöße zeigte: Name, Logo und Slogan. Da die Auftraggeber eine vollständige Dokumentation sämtlicher Verstöße erwarteten, war die Arbeit damit aber noch nicht getan: Unser Duisburger Privatdetektiv bezahlte den Eintrittspreis sowie eine obligatorische Verzehrgebühr für Speisen und Getränke. Im Gegenzug informierte ihn eine der Empfangsdamen über die hiesigen Konditionen für sexuelle Dienstleistungen im Zuge der Partyveranstaltung (Geschlechtsverkehr ab 50 €) und betonte, dass im Objekt weder Video- noch Fotoaufnahmen zulässig seien. Laut einer vorab erfolgten Rücksprache des Ermittlers mit Branchenkennern bezahlten die anwesenden Damen ebenfalls Eintritt für ihre Anwesenheit bei der Veranstaltung, und zwar damit sie als weibliche Gäste geführt werden konnten und es schwer fallen würde, die Betreiber gemäß § 180a StGB „Förderung der Prostitution“ zu belangen. Angeblich verdiente das Bordell, das sich selbst als „Saunaclub“ bewarb, nichts an den individuellen sexuellen Dienstleistungen der anwesenden Prostituierten, sondern zog seine Einnahmen rein aus den Eintrittsgeldern und Verzehrumsätzen.


Mottoparty: Boarding-Time im „Saunaclub“


Nach dem aufschlussreichen Intro am Empfang begab sich unser Privatdetektiv aus Duisburg in den Umkleidebereich, um den weißen Bademantel und die weißen Sandalen anzulegen, die ihm von den Mitarbeiterinnen beim Eintritt übergeben worden waren. Dabei fiel ihm auf, dass selbst die Umkleidekabinen mit Domkameras ausgestattet waren. Einmal in der vorgegebenen Montur, betrat der Ermittler schließlich den eigentlichen „Party“-Bereich. Dort waren bereits um die 70 männlichen Gäste zugegen, denen circa 35 Frauen gegenüberstanden. Letztere waren allesamt in auffällige Einheitsoutfits gekleidet: eine sexualisierte Version des typischen Dienstoutfits von Stewardessen der Auftraggeber unserer Privatdetektei in Duisburg. Auch diese Erkenntnis dürfte von großem Interesse für unsere Klientin gewesen sein, auch wenn die Uniformen immerhin nicht mit Markennamen oder -logos daherkamen. 

Der eingesetzte Duisburger Detektiv schaute sich weiter in dem Etablissement um und stellte dabei fest, dass alles deutlich überdurchschnittlich sauber und gut organisiert war – hier wurde planvoll vorgegangen, von einem Versehen konnte also bei der gerichtlich untersagten Weiternutzung der beanstandeten Logos und Wortspiele keine Rede sein. Dennoch fanden sich selbige auf mindestens vier weiteren Postern im Gästebereich. Auf ihnen wurde der Ablauf des Programms beschrieben und dafür gezielt Vokabular aus der Luftfahrt verwendet, beispielsweise „11:00 Bordingtime [sic] und Einchecken“. 


Die Sexarbeiterinnen empfingen die Gäste in Stewardessen-Outfits.

Detektiv belauscht uneinsichtigen Bordellbetreiber


Nach seiner Überblicksbegehung der Räumlichkeiten beschloss der Ermittler unserer Detektei aus Duisburg, sich ins Büffetzelt einzufinden, um dort unter dem Vorwand eines Speiseverzehrs unauffällig die Abläufe beobachten zu können, ohne von den anwesenden Damen belästigt zu werden. Er setzte sich an einen Tisch mit zwei weiteren männlichen Personen und wurde kurz darauf für seinen Ermittlungsansatz belohnt: Eine männliche Person in Straßenkleidung und mit dem Clublogo auf dem T-Shirt, die dem Detektiv schon zuvor durch das Verteilen von Anweisungen aufgefallen war, gesellte sich mit an den Tisch und fing ein Gespräch mit den beiden anderen Männern an. Selbiges setzte ohne weitere Umschweife direkt bei der gerichtlichen Verfügung unserer Auftraggeber an. Auch die beiden angesprochenen männlichen Personen schienen mit dem Vorgang vertraut zu sein, und schnell stellte sich heraus, dass es sich bei dem Herrn in Straßenkleidung um den Betreiber höchstpersönlich handelte. 

Dieser gab an, erst am Vortag Kenntnis von dem Gerichtsbeschluss erhalten zu haben. Folglich sei es ihm zum einen nicht mehr möglich gewesen, die vorhandenen Markenrechtsverstöße zu beseitigen, und zum anderen sei ihm das auch egal, da die Fluggesellschaft schließlich nur das Recht an ihren eigenen Marken und Slogans habe, jedoch nicht an seinen abgeänderten Versionen – eine, selbstverständlich, unsinnige Ansicht, doch in den zwei Männern fand der Bordellbetreiber ein dankbares Publikum. Schließlich fabulierte er noch darüber, an die Presse gehen zu wollen, sollte er tatsächlich eine Geldstrafe zahlen müssen, und auf diese Weise „eine riesige Werbung für meinen Laden“ zu generieren. Nach der Beendigung der Unterhaltung folgte unser Detektiv aus Duisburg dem Betreiber des „Saunaclubs“, um ein Vier-Augen-Gespräch mit ihm zu führen und darin weitere relevante Informationen zu eruieren, doch leider bog der Zuhälter, der sich nicht als solcher verstanden wissen wollte, in einen als privat gekennzeichneten Raum ab und ließ sich bis zum Einsatzende nicht mehr blicken.


Bordell mit Millionenumsatz


Bis zum Nachmittag und damit bis zum geplanten Ende der Vor-Ort-Überprüfung sammelte der Privatermittler weitere Beobachtungen. So erhöhte sich die Gesamtzahl der gleichzeitig anwesenden männlichen Gäste nach und nach auf deutlich über einhundert und jene der weiblichen Dienstleister auf circa fünfzig. Da sich viele nicht ganztägig dort aufhielten und manche direkt nach Verrichtung ihres speziellen Geschäfts direkt wieder gingen, ließ sich der Gesamtdurchlauf an Besuchern anhand der getätigten Beobachtungen nicht seriös kalkulieren. Allerdings hatte unser Duisburger Wirtschaftsdetektiv schon vor Einsatzbeginn in Erfahrung gebracht, dass der Club mehrere Millionen Euro Umsatz pro Jahr machte. Augenscheinlich fand auch die Mottoparty regen Anklang. Dazu sei gesagt, dass, wie unser Ermittler, nicht jeder männliche Gast mit einer Dame auf ein Zimmer ging. Vielmehr beobachtete der Detektiv immer wieder Gruppen von Männern, die in lockerer Atmosphäre über Geschäftliches sprachen und hin und wieder den Wellnessbereich nutzten.

Als keine weiteren wesentlichen Erkenntnisse zu erwarten waren und sich die Budgetgrenze näherte, beendete der Ermittler den Einsatz. Zurück im Büro fertigte er seinen Ermittlungsbericht, und das Team der Kurtz Detektei Duisburg leitete selbigen im Anschluss an die Nachbearbeitung an die Anwaltskanzlei der geschädigten Fluggesellschaft weiter.


Hinweis


Zur Wahrung der Diskretion sowie der Persönlichkeitsrechte von Auftraggebern und Zielpersonen wurden alle Namen und Orte in diesem Fallbericht bis zur vollständigen Unkenntlichkeit verändert. 


Kurtz Detektei Duisburg

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Hinweis zur Genderpolitik der Detektei Kurtz


Die Detektei Kurtz verzichtet in ihren Texten vorrangig aus pragmatischen Gründen bewusst auf das linguistische Gendern. Dies drückt in keiner Form einen Mangel an Respekt gegenüber weiblichen oder diversen Personen aus. Wir beschäftigen seit jeher Frauen in Führungspositionen, sind aus Überzeugung unvoreingenommen, tolerant und inklusiv und gönnen jedem und jeder die volle soziale und gesellschaftliche Gleichstellung.

Jedoch spiegelt der Gendertrend und -druck in den Augen unseres Inhabers Patrick Kurtz (Literaturwissenschaftler, im Nebenberuf Lektor) ein grundlegendes linguistisches Unverständnis gegenüber dem generischen Maskulinum in der deutschen Sprache wider. Tag für Tag sorgt der Gendertrend nicht nur für schwer lesbare Texte und lenkt damit vom Inhalt ab, er produziert auch grammatikalische Fehler, selbst in Fachpublikationen. Zudem sind die immer wieder vorgebrachten vorgeblichen Beweise sowohl für die negativen Auswirkungen des generischen Maskulinums als auch für die positiven Effekte des Genderns keineswegs, wie so oft behauptet, wissenschaftlich schlüssig belegt. Für Patrick Kurtz schafft die Gendersprache Unterschiede, wo Gleichheit herrschen sollte und angeblich auch angestrebt wird. Ihr Konzept ist im Kern diskriminierend.


„So arbeitet ein Privatdetektiv“ – Patrick Kurtz im Interview mit der Rheinischen Post Duisburg


Tim Harpers von der Rheinischen Post Duisburg interviewt Patrick Kurtz, Inhaber der Kurtz Detektei Duisburg, über den Beruf des privaten Ermittlers in Deutschland.


Detektei in Duisburg


„Duisburg. Patrick Kurtz betreibt eine Detektei mit 30 Betriebsstätten in Deutschland. Er und seine Kollegen ermitteln unter anderem in DuisburgDüsseldorf und am Niederrhein. Ein Gespräch über die Herausforderungen seines Jobs, Betrug, Observationen und das Retten von Leben.“


Der Weg zur heutigen Detektei Kurtz


„Patrick Kurtz könnte alles machen. Er ist ein durch und durch unauffälliger Typ – muskulös und gepflegt, schwarzer Pullover, graue Stoffhose, silberne Armbanduhr. Er ist ruhig, spricht überlegt, hat keine sonderlich auffälligen Tics, wirkt charmant, intelligent und lächelt viel. Er könnte sich unter Juristen, Betriebswirtschaftlern, Barkeepern oder Versicherungsvertretern bewegen – auffallen würde er wohl nirgendwo. Für einen wie Kurtz ist das wichtig. Der 30-Jährige ist Privatdetektiv und Unauffälligkeit eine der wichtigsten Voraussetzungen seines Jobs.

Die Detektei Kurtz mit Sitz in Leipzig hat über 30 Betriebsstätten in Deutschland. Neben der Zentrale für Westdeutschland in Wuppertal sind das unter anderem Standorte in Düsseldorf und Duisburg. Von Wuppertal aus deckt die Detektei allerdings den gesamten Westen ab, schickt Detektive bei Bedarf an den Niederrhein, ins Ruhrgebiet und ins Sauerland. Die meisten Ermittler arbeiten auf freiberuflicher Basis. Bis zum vergangenen Jahr gingen alle der rund 600 Fälle im Jahr über den Schreibtisch des Chefs. ‚Das ist mir aber zu viel geworden‘, sagt Kurtz. ‚Das ging mir an die Substanz. Ich musste lernen, Arbeit abzugeben.‘

Kurtz selbst wuchs in Thüringen auf. ‚Ich habe damals alles an Literatur verschlungen, was mit Detektivarbeit zu tun hat‘, erinnert er sich. Später studierte er Provinzialrömische Archäologie, Psychologie, Komparatistik und Germanistik an den Universitäten Oxford, Leipzig, Marburg und Hagen. ‚Zwischen Bachelor und Master hatte ich ein Jahr Zeit‘, sagt Kurtz. ‚Da bin ich auf ein Praktikumsangebot als Privatdetektiv gestoßen. Ich habe mich beworben, dann aber nie wieder etwas davon gehört.‘ Sein Interesse sei aber geweckt gewesen. ‚Es war dann so ein Mix aus natürlicher Veranlagung und Interesse an der Materie, die mich haben schauen lassen, was es braucht, um tatsächlich erfolgreich in diesem Beruf arbeiten zu können.‘ So sei er schließlich auf den IHK-Lehrgang zur ‚Fachkraft Detektiv‚ an der Berliner Sicherheitsakademie gestoßen. Dort seien zwei wesentliche Blöcke unterrichtet worden: Ermittlungstechnik und rechtliche Grundlagen auf der einen und Sicherheit auf der anderen Seite. ‚Das Thema Sicherheit war für mich weniger relevant‘, sagt Kurtz. ‚Da ging es zum Beispiel um Gebäude- und Warenschutz. Dinge, die man zum Beispiel als Kaufhausdetektiv wissen sollte. Als solcher wollte ich aber nicht arbeiten.'“


Aufgabenfelder der Kurtz Detektive Duisburg


„Testdiebstähle und Kaufhausüberwachung bieten Kurtz und seine Kollegen deshalb nicht an. ‚Das ist ein ganz anderer Schwerpunkt‘, sagt der Ermittler. ‚Wir sind auf personenbezogene bzw. auf Wirtschaftsermittlungen spezialisiert.‘

Das Gros der privaten Detektivarbeit machen Observations- beziehungsweise Rechercheaufträge zum Thema Betrug aus – unabhängig davon, ob es um persönliche oder berufliche Beziehungen geht. Bei persönlichen Aufträgen geht es meist um das Thema Untreue, bei den Wirtschaftsaufträgen zum Beispiel um Krankschreibungsbetrug. Ebenfalls zum Repertoire der Detektei gehören Spezialgebiete wie IT-Forensik oder die Aufenthaltsbestimmung von Personen. Dabei setzt Kurtz unter anderem auch auf Mantrailing – den Einsatz von ausgebildeten Personenspürhunden.“



Rechte von Detektiven in Deutschland


„Willkürlich in fremde Wohnzimmer fotografieren – wie Detektivsendungen im Privatfernsehen es suggerieren – dürfen die Detektive bei ihrer Arbeit nicht. ‚Wir verfügen nur über die sogenannten Jedermannsrechte, brauchen also immer ein begründetes Interesse, wenn wir tätig werden sollen‘, erläutert Kurtz. Privatwohnungen seien rechtlich gesehen besondere Schutzzonen. ‚Wenn wir Observationen durchführen, dann geschieht das im öffentlichen Raum.‘ Aber die Beobachtungen, die sich dort machen ließen, reichten meistens aus. ‚Das kommunizieren wir auch unseren Kunden gegenüber so. Wir dürften zwar nicht ins Wohnzimmer fotografieren, aber oft hilft es schon weiter, wenn auf den Bildern zu sehen ist, dass zum Beispiel der unter Betrugsverdacht stehende Ehemann eine bestimmte Adresse aufsucht.'“


Mantrailing-Fall mit Suizidversuch


„Der Detektivberuf ist für Kurtz allerdings viel mehr die Verfolgung von Betrügern. Das ist für ihn bloß das ‚Brot- und Buttergeschäft‘, wie er es nennt.

An einen Fall am Niederrhein erinnert sich Patrick Kurtz besonders gut. Ein besorgtes Elternpaar hatte sich an die Detektei Kurtz gewandt. Der 18-jährige Sohn war verschwunden und hatte einen Abschiedsbrief hinterlassen, aus dem hervorging, dass er sich etwas antun wollte. Die einzige Information, die die Eltern hatten, war, dass ihr Sohn an einem bestimmten Geldautomaten in der Nähe Geld abgehoben hatte. ‚In diesem Fall war Mantrailing sinnvoll‘, erinnert sich Kurtz. ‚Wir haben die Eltern gebeten, uns zum Treffpunkt am Automaten etwas mitzubringen, was stark nach ihrem verschwundenen Sohn riecht. Und tatsächlich konnten die Hunde dann eine Spur aufnehmen.‘ Die habe sie schließlich an ein Hotel geführt. ‚Drinnen haben wir die Mitarbeiter überzeugen müssen, dass es bei der Suche um Leben und Tod gehen könnte. Als die Hunde an einem Hotelzimmer anschlugen, öffneten die Mitarbeiter. Und auf dem Bett lag der ohnmächtige Sohn mit bereits aufgeschnittenen Pulsadern.‘ Sie seien gerade noch rechtzeitig gekommen. ‚Der junge Mann konnte im Krankenhaus gerettet werden.'“


Anhaltende Schieflage der Detektivbranche


„Fälle wie dieser motivieren den 30-Jährigen. Motivation ist wichtig, denn ein Nachlassen kann er sich nicht erlauben. Die Branche macht derzeit schwere Zeiten durch. ‚Der Markt wird immer kleiner‘, sagt Kurtz. ‚Soziale Medien und das Internet helfen uns auf der einen Seite zwar ungemein, kosten uns aber auf der anderen Seite auch Aufträge.‘ Im Internet seien heute jede Menge Informationen verfügbar, für die man früher einen Detektiv beauftragt hätte. Es sei ein schwieriges Umfeld.

Kurtz freut sich deshalb umso mehr über jeden neuen seriösen Kollegen. Gute Ermittler bräuchten Neugier, jede Menge Ausdauer und ein gewisses Improvisationstalent. ‚Ausdauer ist immens wichtig. So eine Observation kann auch mal zwölf, 13, 14 Stunden dauern. Wenn man in einem Fall nicht weiterkommt, muss man außerdem in der Lage sein, sich hinzusetzen, querzudenken und eine Lösung zu finden‘, sagt der Detektiv. ‚Ich würde das Köpfchen nennen.‘ Es sind hohe Anforderungen für einen Beruf ohne geschützte Berufsbezeichnung. ‚Das macht es schwer, motivierten und fähigen Nachwuchs zu finden. Wir sind ständig auf der Suche.‘

Im Idealfall wären die neuen Kollegen genauso unauffällig wie ihr Chef. Juristen, Betriebswirtschaftler, Barkeeper oder Versicherungsvertreter mit Köpfchen, Talent und Interesse am Quereinstieg? Kurtz wären alle willkommen.“


Hinweise


Der Originalartikel erschien in der Rheinischen Post. Die Hervorhebungen (Fettschrift) und Verlinkungen auf dieser Seite können vom Original abweichen.


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