„Chef, bin heute krank!“ – ZEIT-Artikel mit der Kurtz Detektei Leipzig


Carla Neuhaus präsentierte 2024 in der ZEIT einen großen Artikel zum Thema Krankschreibungsbetrug, an dem Privatdetektiv Patrick Kurtz von der Kurtz Detektei Leipzig als Interviewpartner mitwirkte:


ZEIT-Artikel „Chef, bin heute krank!“


„Noch nie fielen so viele Beschäftigte aus – auch weil es leicht ist, an ein Attest zu kommen. Deutschland kostet das viele Milliarden Euro.



Wenn Privatdetektive Blaumacher überführen


Da will einer zum Rammstein-Konzert – aber der Chef gibt ihm nicht frei. Also meldet er sich krank. Ein typischer Fall für Patrick Kurtz. Der ist Privatermittler. Blaumacher zu ertappen, ist sein Job. „Wir haben auch schon jemanden beim Stelldichein im Wald erwischt, der eigentlich krankgeschrieben war“, sagt er. Ein anderer habe sich ein Attest vom Arzt geholt und sei in die Flitterwochen geflogen.

Es muss schon einiges vorgefallen sein, bis eine Firma bei der Detektei Kurtz anruft und die eigenen Angestellten observieren lässt. Und doch kommt das immer wieder vor. „In der Regel gibt es dann nicht zum ersten Mal den Verdacht, dass sich der Betreffende krankmeldet, obwohl er nicht krank ist“, sagt der Privatermittler. Seine Aufgabe: gerichtsfeste Beweise besorgen. Fotos vom Konzert, vom Flughafen. Für die Kündigung.


Krankentage in Deutschland auf Rekordhoch


Dabei beginnt es oft harmlos. Man würde lieber im Bett bleiben, kann sich nicht aufraffen, zur Arbeit zu gehen – und schwänzt. Die Bettkanten-Entscheidung nennen das die Krankenkassen. Unternehmensberater Joachim Pawlik hält es für ein Massenphänomen. Er hat kürzlich eine Umfrage gemacht, die ergab: Fast 40 Prozent der Erwerbstätigen finden es völlig „okay, mal krankzumachen, auch wenn man eigentlich arbeiten könnte“.

Das passt zu vielem, was in diesem Land gerade schiefläuft. Zur miesen Stimmung. Dem mauen Wachstum. Und zum auffallend hohen Krankenstand. Fast zehn Tage fehlte jeder Versicherte im Schnitt bereits im ersten Halbjahr, zeigt eine Auswertung der Techniker Krankenkasse. So viel wie nie in den ersten sechs Monaten eines Jahres. Dabei hatten die Kassen schon im vergangenen Jahr einen Rekord gemeldet.


Rekord-Krankenstand mit Virenbelastung allein nicht zu erklären


Nun mag man einwenden: Viele Kolleginnen und Kollegen liegen doch gerade tatsächlich flach. Und natürlich stimmt das auch. Nicht alle, die derzeit auf der Arbeit fehlen, sind Blaumacher. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts sind derzeit sowohl Corona- als auch Rhinoviren stark verbreitet. Dadurch leiden für diese Jahreszeit ungewöhnlich viele Menschen an Husten, Schnupfen oder grippalen Infekten.

Allerdings reicht die derzeitige Virenbelastung allein nicht, um den aktuellen Krankenstand zu erklären. Er falle deutlich höher aus als bei früheren Grippewellen, sagt Claus Michelsen. Der Ökonom sitzt in der Geschäftsführung des Verbands der forschenden Pharmaunternehmen und hat sich die Krankenstände genauer angeschaut. Was ihm aufgefallen ist: In den USA, Kanada oder Australien sind sie seit 2022 deutlich zurückgegangen – in Deutschland steigen sie seitdem erst so richtig an. Läge der hohe Krankenstand allein daran, dass die Hygienemaßnahmen weggefallen sind und dass Erreger sich deshalb wieder stärker verbreiten, müsste sich die Zahl der Krankschreibungen weltweit ähnlich entwickeln. So ist es aber eben nicht.


Kalender mit Eintrag "Krankenstand"; Detektivagentur in Leipzig, Privatermittler in Leipzig, Detektivbüro in Leipzig, Detektiv-Team in Leipzig

Negative Tendenz bei der Grundeinstellung von Arbeitnehmern


Warum fällt Deutschland so negativ auf? Ein Grund dürfte in der Datenerhebung liegen: Seit 2022 müssen Ärzte den Kassen die Arbeitsunfähigkeit von Beschäftigten mit der sogenannten elektronischen Krankschreibung digital melden. Vorher haben Angestellte den gelben Schein in der Firma abgegeben, die dann die Krankenkasse informieren sollte. Weil Betriebe das nicht immer taten, mussten die Kassen die Zahlen schätzen – und haben sie womöglich lange zu niedrig angesetzt. Allerdings müssen sie schon sehr danebengelegen haben, um die große Zunahme an Krankschreibungen zu erklären.

Bleiben die Angestellten selbst. Und tatsächlich zeigt sich: Das Verhalten im Krankheitsfall hat sich seit der Coronapandemie verändert. 2018 gingen noch die Hälfte der Angestellten mit einem leichten Infekt zur Arbeit, heute machen das nur noch 34 Prozent, zeigt eine Umfrage der Krankenkasse Pronova BKK. Auch bei Rückenschmerzen bleiben demnach inzwischen mehr zu Hause.

Die Umfrage ergab aber noch etwas anderes. Nämlich dass sich viele eben doch schon mal krankmelden, obwohl sie es nicht sind. Fast 60 Prozent der Beschäftigten gaben zu, das zu tun. Zehn Prozent sagten sogar, sie täten das häufig.


Überlastung und Unzufriedenheit als Ursachen für Krankschreibungen?


Berater Joachim Pawlik erklärt sich das mit einer allgemeinen Erschöpfung und Unzufriedenheit im Job. Jeder Vierte glaubt seiner Erhebung zufolge, dass es eh keinen Unterschied macht, ob er im Büro auftaucht oder nicht. 28 Prozent fragen sich, warum sie noch zur Arbeit erscheinen, „wenn doch alles bergab geht“.

Ökonomen überrascht das nicht. Menschen lassen sich von der allgemeinen Wirtschaftslage beeinflussen. Sogar bei der Frage, ob sie sich krankmelden oder nicht.


Fehlender Leistungsdruck durch geringe Arbeitslosenquote?


Die Krankenkasse DAK-Gesundheit listet drei Punkte auf, die Krankschreibungen tendenziell steigen lassen: eine geringe Arbeitslosigkeit, eine individuell hohe Belastung im Job und ein schlechtes Betriebsklima. Auf viele Branchen treffen gerade alle drei Punkte zu.

Die meisten Menschen müssen sich trotz der schwachen Konjunktur aktuell keine Sorgen um ihren Job machen – also auch nicht fürchten, entlassen zu werden, wenn sie häufiger mal fehlen. Andererseits aber steigt durch den Fachkräftemangel auch der Druck auf den Einzelnen, mehr leisten zu müssen. „Das ist ein Teufelskreis“, sagt Nils Backhaus von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Meldet sich jemand in einer Abteilung krank, die ohnehin schon unterbesetzt ist, sind die Übrigen noch stärker belastet.


Arbeitnehmer-Ausfallquote als Rezessionstreiber?


Darunter leiden die Betriebe, die Beschäftigten – und die Wirtschaft insgesamt. Bis zu einem gewissen Grad können Firmen Ausfälle zwar kompensieren durch Überstunden oder einen schlechteren Service. Doch dieser Punkt sei längst überschritten, meint Pharmaverbands-Ökonom Michelsen. Zumal das auch nicht in allen Branchen funktioniere. „In der Industrie zum Beispiel machen sich Krankheitsfälle sehr schnell bemerkbar“, sagt er. „Da können Sie nicht einfach das Band langsamer laufen lassen, weil an einer Station nur ein Mitarbeiter steht statt wie sonst drei.“ 

Fallen zu viele Angestellte aus, wird also weniger produziert. So wie im vergangenen Jahr. Michelsen hat das durchgerechnet und kommt auf 25 Milliarden Euro, die Deutschland 2023 entgangen sein dürften, weil ungewöhnlich viele Beschäftigte krankgeschrieben waren. Es ist ein Schätzwert auf Basis von Fehltagen je Branche und Erfahrungswerten aus der Vergangenheit. Doch Michelsen ist überzeugt: „So viel dürfte uns der hohe Krankenstand noch nie gekostet haben.“ Seine These: Wenn nicht so viele ausfallen würden, hätte die deutsche Volkswirtschaft 2023 keine Rezession durchlebt. Michelsens Berechnungen zufolge wäre die Wirtschaft dann um 0,5 Prozent gewachsen.


Politik identifiziert niedrigschwellige Krankschreibung als Problem


Auch die Bundesregierung sieht da ein Problem. In ihrem Papier über die kürzlich beschlossene Wachstumsinitiative heißt es: „In den vergangenen Jahren blieb ein immenses Potenzial des Arbeitsmarktes auch aufgrund des erhöhten Krankenstandes der Arbeitnehmenden ungenutzt.“ Das will sie sich angesichts des mauen Wachstums nicht mehr leisten. Nur, was tun?

Die Regierung nennt in ihrem Papier lediglich eine Option: Sie will die telefonische Krankschreibung überprüfen und sie „im Rahmen einer möglichst bürokratiearmen Lösung anpassen“. Das klingt herrlich unkonkret, zeigt aber, wo die Ampel das größte Problem sieht: Sie fürchtet, dass es in Deutschland schlicht zu leicht geworden ist, sich ein Attest vom Arzt zu besorgen.

Möglich, dass sie recht hat. Seit der Coronapandemie können sich Beschäftigte auch krankschreiben lassen, indem sie lediglich mit dem Arzt telefonieren – also nicht vorbeikommen. Ex-Kanzlerin Angela Merkel wollte damit verhindern, dass Patienten mit Corona in die Praxen kommen und andere anstecken, nur weil sie ein Attest brauchen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) machte daraus im vergangenen Jahr eine Dauerlösung, um die Praxen zu entlasten.

Nicolas Ziebarth der am Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall forscht, meint: „Es ist dadurch definitiv einfacher geworden, sich krankschreiben zu lassen.“ Am Telefon zu flunkern, ist schließlich etwas anderes, als eine Ärztin anzulügen, die einem persönlich gegenübersitzt. Dazu passen die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov von Anfang Juli: 36 Prozent der Männer geben zu, bei einem solchen Telefonat mit einem Arzt schon geschummelt zu haben. Bei den Frauen sind es 19 Prozent.


Mann mit Krankenschein beim Hanteltraining; Wirtschaftsdetektei in Leipzig, Wirtschaftsdetektiv in Leipzig, Wirtschaftsermittler in Leipzig, Detektei-Service in Leipzig

Sport trotz Krankschreibung und Schonungspflicht? Keine Seltenheit bei der Überprüfung verdächtiger Mitarbeiter durch unsere Detektive aus Leipzig.


Geteilte Meinungen zur telefonischen Krankschreibung


Sollte man die telefonische Krankschreibung also wieder abschaffen? Dafür sprechen sich die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände sowie einzelne Unionspolitiker aus. Doch Ziebarth ist skeptisch: „Damit erwischen Sie vielleicht einen kleinen Teil der Blaumacher, machen es aber allen anderen wieder schwerer.“ Vor allem den Praxen.

Die Hausärzte klagen, dass ihre Wartezimmer so schon voll seien. „Wenn die Politik jetzt auch noch die telefonische Krankschreibung abschafft, ist die Arbeit gar nicht mehr zu stemmen“, sagt Markus Beier, Vorsitzender des Bundesverbands der Hausärztinnen und Hausärzte. Ohnehin sei die telefonische Krankschreibung nur möglich, wenn der Arzt den Patienten persönlich kenne. Und wenn es um maximal fünf Tage gehe.


Umfang der gesetzlichen Lohnfortzahlung als Ansatzpunkt


Wie könnte man Blaumacher aber sonst stärker abschrecken? Ökonomisch wäre es wohl am sinnvollsten, dort anzusetzen, wo es den Arbeitnehmern am meisten wehtut: bei der Lohnfortzahlung. Dass man trotz Krankschreibung sechs Wochen lang sein Gehalt bekommt, ist in Deutschland selbstverständlich – anderswo nicht. „Mir ist weltweit kein Land bekannt, in dem es eine so großzügige Lohnfortzahlung gibt wie in Deutschland“, sagt Ziebarth. In Schweden bekomme man für den ersten Krankentag kein Geld, danach nur 80 Prozent des Gehalts.

Die Lohnfortzahlung auch in Deutschland zu kappen, dürfte politisch allerdings wohl kaum durchsetzbar sein. Daran ist schon Helmut Kohl (CDU) gescheitert. Zwar senkte seine Regierung sie 1996 tatsächlich auf 80 Prozent des Gehalts ab, löste damit jedoch Massenproteste aus. Nachfolger Gerhard Schröder (SPD) hob die Zahlung direkt wieder auf 100 Prozent an.


Bonus oder Privatdetektiv – Belohnung oder Abschreckung?


Ziebarth hat eine andere Idee: „Man könnte einen Bonus für Gesunde einführen.“ Wer sich nicht krankmeldet, bekäme am Ende des Monats oder des Jahres eine Extrazahlung. Die auszuhandeln, wäre aber nicht Aufgabe der Politik, sondern der Betriebe. Erste Konzerne denken darüber bereits nach. Der Autobauer Tesla zum Beispiel – sonst nicht gerade für seine Arbeitnehmerfreundlichkeit bekannt – hofft, auf diese Weise den hohen Krankenstand in seinem Werk in Grünheide zu senken.

Für das Betriebsklima ist das sicher förderlicher als der Einsatz von Privatermittlern. Detektiv Patrick Kurtz sagt, er finde in 70 bis 75 Prozent der Fälle Beweise dafür, dass die Zielperson gar nicht krank sei. Wann er scheitert? Wenn jemand zu Hause auf dem Sofa liegt – ob nun krank oder faul, das lässt sich schwer sagen. Und beobachten darf Kurtz jemanden daheim ohnehin nicht. Die Privatsphäre geht vor.“


Privatdetektiv im Auto; Detektiv Sachsen, Leipziger Detektei, Leipziger Privatdetektiv, Leipzig Detektiv

Hinweis


Der Originalartikel erschien 2024 in DIE ZEIT. Die Hervorhebungen (Fettschrift), Zwischenüberschriften und Verlinkungen auf dieser Seite können vom Original abweichen.


Kurtz Detektei Leipzig

Beuchaer Straße 10

04318 Leipzig

Tel.: 0341 6970 4082

Mobil: 0163 8033 967

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-leipzig.de

Web: https://www.kurtz-detektei-leipzig.de

Google: https://g.page/kurtz-detektei-leipzig

Originalbeitrag: https://kurtz-detektei-leipzig.de/kurtz-detektei-leipzig/kontakt-zur-kurtz-detektei-leipzig/news-aus-der-welt-der-detektive/Chef-bin-heute-krank-ZEIT-Artikel-mit-der-Kurtz-Detektei-Leipzig

Kündigungsflucht | Zugangsvereitelung eines Kündigungsschreibens


Fallstricke beim Aussprechen einer Kündigung


Der Gesetzgeber, fast noch mehr aber die Arbeitsgerichte legen Arbeitgebern gern massive Steine in den Weg, während Angestellte selbst bei grobem Fehlverhalten diverse Privilegien besitzen. Gerade das Thema Kündigung ist hierbei als besonders neuralgisch zu nennen, denn auf kündigungswillige Arbeitgeber warten viele Stolpersteine, zum Beispiel Fragen wie:

  • Ist die Kündigung ausreichend begründet?
  • Ist sie sozial gerechtfertigt?
  • Wurden die Fristen eingehalten?
  • Wurde die Kündigung ordnungsgemäß zugestellt?

Gibt es auch nur eine einzige nicht vollständig wasserdichte Stellschraube, neigen die Arbeitsgerichte nach Erfahrung unserer Detektei in Weinheim* schnell dazu, Kündigungen umzuwerfen, sodass viele Unternehmen arbeitsscheue, leistungsschwache, kriminelle und/oder wettbewerbswidrig handelnde Mitarbeiter wiedereinstellen und mit ihnen leben müssen, obwohl dies regelmäßig eigentlich unzumutbar ist. Da im Anschluss an eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung für gewöhnlich kaum noch ein vernünftiges Arbeitsklima ermöglicht werden kann, lassen sich wiedereingestellte Arbeitnehmer allzu gern direkt krankschreiben und stehen dem Unternehmen fortan nicht mehr zur Verfügung, ohne dass dieses Gewissheit über die weiteren Intentionen des Blaumachers und somit Planungssicherheit hätte.

Im vorliegenden Fall hatte eine Firma aus Weinheim erfolglos versucht, einem Mitarbeiter, der bei sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit bereits seit fünf Monaten krankgeschrieben war, ordentlich zu kündigen. Das entsprechende Schreiben konnte nicht zugestellt werden, da der Arbeitnehmer unbekannt verzogen sei; auch telefonisch war er nicht zu erreichen, da sich unter seiner bisherigen Rufnummer inzwischen eine unbekannte dritte Person meldete. Nun könnte man damit argumentieren, dass es sich um eine treuwidrige Zugangsvereitelung der Kündigung handele, da der Mitarbeiter seinem Arbeitgeber den Wohnortwechsel nicht mitgeteilt hatte. Das Bundesarbeitsgericht teilte diese Auffassung in einem Urteil aus dem Jahr 2005 (Az.: 2 AZR 366/04). Allerdings vertreten die normalen Arbeitsgerichte und Landesarbeitsgerichte nicht immer dieselbe Meinung, und wer sich nicht bis vor das BAG durchstreitet oder durchstreiten kann, dem droht eine Zurückweisung der Kündigung. So geschehen bspw. am Landesarbeitsgericht München im Jahr zuvor (Az.: 10 Sa 246/04):


Exkurs: „Empfänger unbekannt verzogen“ oft nicht ausreichend


An und für sich gilt: Verhindert ein Arbeitnehmer den rechtzeitigen Zugang der Kündigung durch selbstverschuldete Umstände wie fehlender Briefkasten, fehlende Briefkasten- oder Klingelbeschriftung, Angabe einer falschen Anschrift, Nichtabholung oder verspätete Abholung der Zusendung, handelt es sich um eine Zustellungsvereitelung und die Kündigung gilt als zugestellt. Im genannten Fall am Landesarbeitsgericht München wurde eine Kündigung in der Probezeit mit dem Postvermerk zurückgesandt, dass der Empfänger unbekannt verzogen sei.

Im anschließenden Prozess war die Behauptung des Mitarbeiters, der Briefkasten sei sehr wohl richtig beschriftet gewesen, in den Augen des Gerichts ausreichend, denn: „Die Darlegungs- und Beweislast für alle Tatsachen, die den Einwand begründen, der Arbeitnehmer berufe sich treuwidrig auf den verspäteten Zugang einer Kündigung, treffen [sic] den Kündigenden.“ Der gegenteiligen Bezeugung des Postzustellers wurde keine entscheidende Gewichtung zugesprochen: „Auch wenn nach der Aussage des Zeugen davon auszugehen ist, es wären zum Zeitpunkt der versuchten Zustellung des Kündigungsschreibens Namensschilder an Klingel und Briefkasten entfernt und kurze Zeit später wieder angebracht worden, ist damit keineswegs bewiesen, dass dies vom Kläger veranlasst worden ist. Zwar mag sein, dass es für eine derartige Tat durch einen Dritten kaum eine sinnvolle Erklärung gäbe. Andererseits kann nach den Umständen aber auch nicht unzweifelhaft auf eine Handlung des Klägers geschlossen werden.“ Eine extrem fragliche Entscheidung, die verdeutlicht, mit welchen teils verqueren Argumenten Arbeitgeber vor Gericht rechnen müssen.

Die Hauptbegründung für das Urteil zugunsten des Gekündigten: „Er [der Arbeitgeber] kann nach den Grundsätzen von Treu und Glauben aus seiner nicht zugegangenen Willenserklärung ihm günstige Rechtsfolgen nur dann ableiten, wenn er alles Erforderliche und ihm Zumutbare getan hat, damit seine Erklärung den Adressaten erreichen konnte. Dazu gehört in der Regel, dass er nach Kenntnis von dem nicht erfolgten Zugang unverzüglich einen erneuten Versuch unternimmt …“ Oder anders ausgedrückt: Das Gericht sähe den Arbeitgeber erst dann im Recht, wenn er bis zum Ende der Kündigungsfrist weitere Kündigungen abgeschickt hätte – an eine bekanntermaßen unzustellbare Adresse. Blödsinn in Reinform.


Das Urteil des Landesarbeitsgerichts ist ein Freifahrtschein für Missbrauch. Wer seinen Briefkasten zugeklebt und/oder die Namensschilder entfernt, kommt damit durch, solange ihm nicht nachgewiesen werden kann, dass er es selbst getan hat.

Briefkastenadresse als angeblicher Wohnort


Aufgrund dieser grenzwertigen Erfahrungen von Arbeitgebern mit Arbeitsgerichten wollten die Klienten unserer Detektive in Weinheim im vorliegenden Fall absolut auf Nummer sicher gehen und die Unmöglichkeit der Zustellung dokumentieren lassen. Falls dies ohne erheblichen Aufwand möglich sein sollte, war ferner eine zustellungsfähige Anschrift zur Zielperson zu ermitteln. Somit hätte der Arbeitgeber selbst bei erfolgloser Beendigung der Ermittlungen nachgewiesen, dass er alles in seiner Macht Stehende getan hat, um die Kündigung zuzustellen.

Die Zielperson stammte aus dem schottischen Mittelzentrum Perth, das circa eine Stunde nördlich der Hauptstadt Edinburgh liegt, lebte aber schon seit vielen Jahren in Deutschland. Bei der Recherche wurde unserem zuständigen Privatdetektiv in Weinheim bekannt, dass der Schotte zu keinem Zeitpunkt an der beim Arbeitgeber hinterlegten Adresse gewohnt hatte. Bei dem angeblichen Wohnobjekt handelte es sich vielmehr um ein Bürogebäude, in dem unter anderem ein Unternehmen ansässig war, das einen Postservice anbot. Eine legendierte Anfrage bei der Firma bestätigte die Vermutung, dass die Zielperson diesen Service nutzte. Allerdings habe man den Schotten dort schon seit gut zwei Monaten nicht mehr gesehen; die Post für ihn stapele sich und weil er zuletzt weder bezahlt noch auf Kontaktversuche reagiert habe, wurde sein Name vom Briefkasten entfernt. Bei der zuständigen Postfiliale lag gemäß weiterer Recherche kein Nachsendeantrag vor.


Bei zahlreichen Stellen Falschinformationen hinterlegt


Offiziell gemeldet war unsere Zielperson zuletzt in Bensheim, wurde dort jedoch bereits rund fünf Monate vor Ermittlungsbeginn von Amts wegen als unbekannt verzogen abgemeldet. Der kurz darauf ausfindig gemachte Vermieter des Schotten bestätigte sowohl dessen früheres Wohnverhältnis in Bensheim als auch seinen Auszug, allerdings habe der Gesuchte die Wohnung nicht schon vor fünf oder mehr, sondern erst vor rund drei Monaten verlassen. Die weiteren Voranschriften der Zielperson lagen in Bayern (in den 90er Jahren München, danach Würzburg und später ein kleines Dorf bei Aschaffenburg); die jeweils kontaktierten Anwohner und teils auch Vermieter versicherten glaubhaft, keine sachdienlichen Informationen zum aktuellen Aufenthaltsort beitragen zu können.

Seit Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bezog die Zielperson Krankengeld von der AOK Bayern, bei der allerdings noch immer die 20 Jahre alte Münchner Adresse vorlag. Offensichtlich war es keine Seltenheit in der Vita des Schotten, Fehlinformationen über seine Wohnadresse zu verbreiten. Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund gab es trotz des langen Aufenthaltes in Deutschland lediglich zwei registrierte Beschäftigungsverhältnisse: das aktuell zu kündigende und ein weiteres, das nur einen Monat lang gehalten und kurz vor der Einstellung durch den Auftraggeber unserer Wirtschaftsdetektei in Weinheim existiert hatte. Als Adresse war hier die bekannte Anschrift in Würzburg hinterlegt. Eintragungen in den Schuldnerregistern der jeweils zuständigen Amtsgerichte (Aschaffenburg, Bensheim, München, Weinheim und Würzburg) existierten nicht. Lediglich war bei der Staatsanwaltschaft München ein kürzlich eingestelltes Verfahren zu erkennen, in dem die Zielperson als Geschädigter erfasst wurde. Als Anschrift hatte der Schotte dort einmal mehr die veraltete Adresse in München hinterlegt.


Alle Möglichkeiten ausgeschöpft, doch ein „Aber“ bleibt


Da mittlerweile feststand, dass der aktuelle Aufenthaltsort der Zielperson nicht auf einfachem Wege mit einer Datenbankrecherche in Erfahrung zu bringen war, instruierte der Auftraggeber unsere Privatdetektei in Weinheim, diesen Ermittlungsansatz fallen zu lassen. Stattdessen waren im letzten Schritt die drei ermittelten und von der Zielperson noch immer bei offiziellen Anlässen vorgeschobenen Adressen sowie die Postservice-Anschrift jeweils vor Ort zu überprüfen. Entsprechend machten sich unsere Mannheimer Ermittler auf den Weg nach Weinberg, während die Frankfurter Kollegen Richtung Aschaffenburg fuhren und die Münchner und Würzburger Detektive innerstädtische Anschriftenüberprüfungen durchführten. Das Ziel: die Briefkästen und Klingelschilder an allen vier ermittelten Adressen überprüfen und fotografisch dokumentieren.  Der Name der Zielperson fand sich an keiner der Anschriften.

Damit hatten die Auftraggeber unserer Wirtschaftsdetektive in Weinheim alle zumutbaren Möglichkeiten der Kündigungszustellung ausgeschöpft. Ein Problem bestand allerdings von Anfang an und ließ sich nachträglich auch nicht mehr lösen: Der Arbeitsvertrag beinhaltete leider keine arbeitnehmerseitige Informationspflicht beim Wechsel der Wohnadresse. Ob es sich hierbei um eine automatische Nebenpflicht in Arbeitsverhältnissen handelt, womit die explizite Erwähnung im Arbeitsvertrag obsolet wäre, ist gesetzlich und gerichtlich bis dato nicht eindeutig geklärt. Somit könnte es sich bei diesem Punkt angesichts der dargestellten arbeitnehmerfreundlichen Entscheidungsfindung an deutschen Gerichten um einen der eingangs erwähnten potentiellen Stolpersteine handeln.


Alle Namen und Orte sind im Sinne des Klienten- und Zielpersonenschutzes selbstverständlich zur vollständigen Unkenntlichkeit verändert.

Kurtz Detektei Mannheim und Rhein-Neckar

Q4 4

D-68161 Mannheim

Tel.: 0621 9535 4001

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-mannheim.de

Web: https://www.kurtz-detektei-mannheim.de

Google: https://g.page/kurtz-detektei-mannheim

*Hinweis: Alle Einsätze der Kurtz Detektei Rhein-Neckar werden von der Besselstraße 25 in Mannheim aus durchgeführt. Bei anderen auf dieser Domain beworbenen Einsatzorten oder -regionen handelt es sich weder um örtliche Niederlassungen noch um Betriebsstätten der Kurtz Detektei Rhein-Neckar, sofern nicht explizit anders ausgewiesen. Wir können Ihnen bundesweit günstige Anfahrtspauschalen bieten, Gleiches gilt für zahlreiche Regionen im Ausland. In ländlichen Gebieten erfolgt die Berechnung in der Regel von der nächstgrößeren Stadt. Weitere Informationen zu den Honoraren finden Sie hier und zu den Einsatzorten hier.

Nebentätigkeiten als Kündigungsgrund


Bochumer Detektive decken unerlaubte Nebentätigkeiten auf


In den immer wiederkehrenden Zeiten von Wirtschaftskrisen, Mietsteigerungen und allgemeinen Verteuerungen der Lebensbedingungen, aber auch wegen rein persönlicher Probleme wie Unterhaltsverpflichtungen und Kreditschulden oder aus niederen Beweggründen wie reiner Raffgier sehen sich viele Arbeitnehmer gezwungen oder verleitet, neben ihrer Hauptbeschäftigung eine zweite Anstellung anzutreten. Oftmals lassen sich zwei Jobs miteinander vereinbaren, jedoch gibt es gleichfalls unzählige Konstellationen, bei denen der Zweitjob entweder tarifrechtlich bzw. arbeitsvertraglich untersagt ist (zum Beispiel durch eine Wettbewerbsklausel) oder die zusätzlichen Arbeitsstunden den Angestellten in seiner Hauptbeschäftigung beeinträchtigen, indem sie ihn müde und unkonzentriert werden lassen. Benötigt eine Unternehmensleitung gerichtsverwertbare Beweise, ob ein Arbeitnehmer einer verbotenen Zweittätigkeit nachgeht oder nicht, trägt sie ihren Verdacht an die Kurtz Detektei Bochum heran, die sich durch verschiedene Ermittlungsmöglichkeiten mit der Aufklärung dieses Verdachts beschäftigt.

Nutzt beispielsweise ein Angestellter eines Fotografie-Geschäfts seine dort erworbenen Kenntnisse (und vielleicht sogar firmeneigenes Foto-Equipment) auch am Wochenende, indem er als selbstständiger Hochzeits-, Geburts- oder Party-Fotograf arbeitet, so kann es sein, dass diese Tätigkeit seinem Arbeitsvertrag zuwiderläuft. Arbeitgeber wollen schließlich verhindern, dass die eigenen Angestellten zur Konkurrenz werden und Aufträge abgreifen, die vom beschäftigenden Unternehmen selbst hätten übernommen werden können. Enthält der Arbeitsvertrag ein Konkurrenzverbot oder auch eine nachvertragliche Konkurrenzklausel und wird dagegen verstoßen, so droht dem Arbeitnehmer nicht nur eine Abmahnung, sondern sogar eine außerordentliche Kündigung. Unsere Privatdetektive aus Bochum übernehmen die Beweisführung: 0234 3075 0073.


Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für Nebentätigkeiten?


Selbst in den Fällen, bei denen eine Nebentätigkeit weder arbeits- noch tarifvertraglich ausgeschlossen ist, gibt es wichtige Grundvoraussetzungen, die bei der Ausübung eines Zweitjobs eingehalten werden müssen. Zum Beispiel möchten die meisten Arbeitgeber über die Aufnahme eines weiteren Jobs in Kenntnis gesetzt oder sogar um Erlaubnis gefragt werden, rechtlich bindend wird dies, sobald die beiden Tätigkeiten miteinander kollidieren bzw. sobald eine solche Kollision absehbar ist. Ferner dürfen die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeiten von maximal 8 Stunden am Tag – oder 10 in Ausnahmefällen – nicht überschritten werden; darüber hinaus müssen dem Arbeitnehmer von Feierabend bis Arbeitsanfang am nächsten Tag mindestens elf Stunden Ruhe zur Verfügung stehen, sonst wird der Zweitvertrag nichtig und muss auf Drängen des Hauptarbeitgebers aufgelöst werden. Natürlich ist eine Nebentätigkeit außerdem beim Finanzamt anzumelden, weil sonst hohe Bußgelder oder sogar eine Strafverfolgung drohen.

Den Ermittlern unserer Wirtschaftsdetektei in Bochum sind schon unzählige Abstufungen der Missachtung dieser rechtlichen Grundlagen untergekommen, häufig in Verbindung mit einem gewissen Maß an Dreistigkeit, die allesamt zum Ziel hatten, möglichst unbehelligt von Fiskus, Arbeitgeber und oft auch Unterhaltsberechtigten bzw. -zahlenden Geld in die eigene Tasche zu wirtschaften.


Zweitbeschäftigung während der Urlaubszeit


Angestellte stemmen gelegentlich mit einer Minijobanstellung von aktuell bis zu 450 Euro den noch notwendigen Zuverdienst, wenn dies die Wochenstundenzahlen und der Arbeitsvertrag des Hauptarbeitsverhältnisses zulassen. Wenn sich der Angestellte bei seiner Hauptanstellung in Urlaub befindet, erlaubt das Arbeitsrecht eine zusätzliche Erwerbstätigkeit auch in diesem Urlaubszeitraum, vorausgesetzt, dass es sich nicht um eine Vollzeitstelle handelt, da sonst die Bedingungen für die urlaubliche Ruhephase nicht gegeben sind.


Zweitbeschäftigung während Arbeitsunfähigkeit/Krankschreibung


Während Urlaubszweitbeschäftigungen unter Umständen also zulässig sind, darf der Angestellte auf keinen Fall in einem Krankschreibungszeitraum für einen anderen Arbeitgeber tätig werden. Wird eine Krankheit vorgetäuscht oder erfüllt der Arbeitnehmer seine Pflicht zu genesungsförderndem Verhalten nicht, ist dies in aller Regel ein hinreichender Grund für eine fristlose Kündigung. Unseren Wirtschaftsdetektiven aus Bochum stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, ein solches arbeitsrechtliches Fehlverhalten aufzudecken: Einschleusungen in den Zweitbetrieb, Legendenbildung, beispielsweise als angeblicher Kunde, und – am häufigsten – Observationen des Arbeitnehmers im Krankschreibungszeitraum.


Ermittlung gerichtsfester Beweise für geschädigte Unternehmen


Kommt ein Arbeitnehmer nach Urlauben und Wochenenden immer wieder abgespannt und gestresst zur Arbeit, heißt das zwar noch nicht zwingend, dass eine zweite Beschäftigung vorliegt, es ist jedoch ein Indiz, das gerade in Kombination mit anderen Faktoren wie diesbezüglichen Hinweisen aus der Belegschaft oder nachlassender Arbeitsleistung einen Verdacht begründet. Übt zum Beispiel ein Bankangestellter nach seiner regulären Arbeitszeit noch eine weitere Tätigkeit als Pizzalieferant, Taxi-Fahrer oder Türsteher eines Nachtclubs aus, so lassen sich Müdigkeit sowie daraus folgende Konzentrationsschwächen und Ungenauigkeiten bei der tagsüber stattfindenden Arbeit kaum dauerhaft übertünchen. Selbst wenn der Arbeitsvertrag des besagten Bankkaufmanns eine Nebentätigkeit theoretisch erlaubt, so muss dieser dafür Sorge tragen, seine Pflichten in beiden Anstellungen gleichermaßen zu erfüllen, sodass keines der beiden Beschäftigungsverhältnisse darunter zu leiden hat. Mit einer Abmahnung ist hier nur bedingt geholfen, denn nach der Erfahrung unserer Privatdetektei in Bochum nutzen allzu viele Angestellte die Langmut und Großzügigkeit ihrer Vorgesetzten ohne schlechtes Gewissen aus und gehen ihren Nebenbeschäftigungen nach einer Abmahnung einfach heimlich weiter nach.

Extreme, aber keinesfalls seltene Fälle sind dabei, wie bereits angedeutet, vorgetäuschte Krankheiten, bei denen der Angestellte mit einem durch falsche Angaben erschlichenen oder sogar gefälschten Attest eine Arbeitsunfähigkeit suggeriert, im Krankschreibungszeitraum jedoch seiner Zweitbeschäftigung nachgeht, um doppelt abzukassieren: sowohl das Geld aus der Lohnfortzahlung des einen Arbeitgebers als auch das reguläre Gehalt des zweiten Jobs. Steigern lässt sich ein solches Verhalten wohl nur noch mit Zweitanstellungen bei der direkten Konkurrenz, wodurch das Unternehmen der Hauptanstellung nicht nur finanziell, sondern zusätzlich durch die illegale Weitergabe sensibler interner Daten geschädigt werden kann. Auch in solchen Fällen sind unsere Bochumer Detektive zumeist in der Lage, gerichtsverwertbare Beweise gegen die untreuen Mitarbeiter zu ermitteln und somit geschädigten Arbeitgebern die Mittel zu verschaffen, Schadenersatz und sonstige weitere Konsequenzen zu erstreiten (ob nun durch einen Prozess oder durch eine außergerichtliche Einigung (siehe auch unser Beitrag zum Thema notarielles Schuldanerkenntnis)).


Closeup of professional  photography camera,modern laptop, homeDie ermittelten Beweise halten unsere Detektive in einem gerichtsverwertbaren schriftlichen Ermittlungsbericht fest, zusätzlich dokumentieren wir relevante Vorgänge bildtechnisch unter Beachtung der geltenden Datenschutzrichtlinien.

Sind Sie betroffen? Unsere Detektei aus Bochum ist für Sie Tag und Nacht im Einsatz – bundes- und weltweit


Sollten Sie in Ihrem Unternehmen den begründeten Verdacht haben, dass ein Angestellter einer unerlaubten Nebenbeschäftigung nachgeht oder dass sein Zweitjob die Qualität seiner Arbeit negativ beeinflusst, so zögern Sie nicht, unsere Detektei in Bochum zu kontaktieren. Durch Observationen des entsprechenden Mitarbeiters weisen unsere Ermittler nach, ob der Angestellte tatsächlich gegen seinen Arbeits- oder Tarifvertrag verstößt und Ihrem Unternehmen damit einen womöglich empfindlichen Schaden zufügt. Wenden Sie sich bei Fragen und Zweifeln unter der folgenden Nummer an unsere IHK-zertifizierten Fachdetektive: 0234 3075 0073.