Keine Lösung ohne warten – Patrick Kurtz im Interview mit der Sicherheitsakademie Berlin


Ein Absolvent der Sicherheitsakademie Berlin berichtet über seine tägliche Praxis als Detektiv


In einem bisher unveröffentlichten Interview befragte die Sicherheitsakademie Berlin Patrick Kurtz, Inhaber der Kurtz Detektei Potsdam und Brandenburg, zum Detektivberuf und dessen Zugangsvoraussetzungen, zu seinem persönlichen Werdegang und zu seinen Berufserfahrungen seit dem Abschluss des IHK-Zertifikatslehrgangs Fachkraft Detektiv:

Die Arbeit als Detektiv ist nicht zu unterschätzen und trotzdem erschaffen Vorbilder wie der berühmte Sherlock Holmes immer wieder starkes Interesse an dem Berufsbild des „Ermittlers“. Als Absolvent der Sicherheitsakademie Berlin und selbständig tätiger Privatdetektiv kann Patrick Kurtz ein paar Einblicke in seine tägliche Arbeit geben.


Lieber Herr Kurtz, welche Qualifikationen und Kenntnisse braucht man als Privatdetektiv? Was macht einen erfolgreichen Ermittler aus?


Rechtskenntnisse sind unabdingbar. Wer seine rechtlichen Grenzen nicht kennt, macht sich in diesem Beruf eher früher als später strafbar, denn gerade im Detektivgewerbe gibt es zahlreiche Fallstricke. Fällt man über einen davon, muss man erhebliche Konsequenzen fürchten. Zudem ist es ohne fundierte Rechtskenntnisse überhaupt nicht möglich, Klienten seriös zu beraten. Zu den weiteren persönlichen Voraussetzungen für erfolgreiche Ermittlungen zählen konstante Konzentrationsfähigkeit bei langwierigen Observationen, ein hohes intuitives Situationsgespür, Kreativität bei der Lösung schwer zugänglicher Fälle, Hartnäckigkeit, Teamfähigkeit sowie ein umfangreiches und zuverlässiges Netzwerk an Kontaktpersonen.


Wie kann man sich Ihren Berufsalltag vorstellen? Welche Aufgaben gibt es zu erledigen und mit welchen Problemen werden Sie immer wieder konfrontiert?


Mein Berufsalltag spielt sich mittlerweile überwiegend in der Organisation, Endkontrolle, Problemlösung und Kundenakquise ab. Fälle übernehme ich hauptverantwortlich nur noch, wenn sie für mich von besonderem Interesse sind, alle anderen werden auf die jeweils geeignetsten Mitarbeiter delegiert und entsprechend von ihnen in Rücksprache mit meinen Fachkoordinatoren und mir durchgeführt. Als ich noch regelmäßig selbst im Feld tätig war, bestand ein Großteil der Arbeit aus Warten, denn bei vielen Observationen geschieht über Stunden und teilweise auch Tage hinweg nichts. Wichtig ist es dann, im entscheidenden Moment trotzdem hellwach und fokussiert zu sein.

Zum Glück sind Observationen nicht immer langweilige Angelegenheiten, selbst beeinflussen kann man das aber leider kaum, da der Spannungsfaktor in der Regel vom Verhalten der Zielperson abhängt – bewegt sie sich viel, hat der Observant entsprechend viel zu tun, steht ständig unter Strom und erlebt einen aufregenden Tag; bleibt die Zielperson den ganzen Tag zu Hause, kann der Detektiv meist nur warten. Sehr spannend können sich auch Recherchen entwickeln, bei denen langwierige akribische Suchen mitunter frustrierend lange Zeit fruchtlos bleiben, bis ein häufig nebensächliches Detail einen Dominoeffekt auslöst; der Rechercheur kann sich dann wie an einer Kette von Information zu Information entlanghangeln, bis er schließlich zum gewünschten Ergebnis gelangt – ein sehr befriedigendes Gefühl.


Gerade bei Recherchen können kleine Denkanstöße große Auswirkungen haben. 


Illegale Beobachtungen und Verletzung der Privatsphäre – wie weit darf man gehen? Gibt es Situationen, in welchen sich ein Detektiv strafbar macht?


Datenschutzrechtlich ist vieles, womit sich Detektive täglich auseinanderzusetzen haben, schwammig bestimmt. Einzelne Urteile können große Auswirkungen auf die Branche haben, weshalb es wichtig ist, sich auch nach der Ausbildung ständig auf dem Laufenden zu halten. In vielen Fragen gibt es branchenintern keinen einheitlichen Konsens und auch Vollblut-Juristen können in den nicht seltenen Grenzfällen nicht mit einhundertprozentiger Gewissheit sagen, ob Ermittlungen und die Anwendung bestimmter Methoden rechtlich einwandfrei wären. Aufgrund der Risikobehaftung datenschutzrechtlich bedenklicher Maßnahmen, ist es bei uns Firmenpolitik, davon komplett die Finger zu lassen. Das heißt, dass wir weder selbst GPS-Tracker einsetzen, sofern die Eigentums- und Nutzungsverhältnisse am betroffenen Fahrzeug nicht eindeutig geklärt sind, noch Untreue-Observationen durchführen, wenn die Beziehung nicht eindeutig verfestigt ist, noch ungebührlich in das Persönlichkeitsrecht der Zielperson eingreifen, indem wir beispielsweise durch die Fenster in die Wohnung hineinfilmen, wie man es leider immer wieder in zahlreichen minderwertigen deutschen Sendungen über vorgebliche Detektive sehen muss.


Wie sehen Sie die beruflichen Aussichten für Detektive in den kommenden Jahren?


Ich glaube, dass die Branche relativ krisenfest ist, da der Wunsch nach Informationen dem Menschen grundsätzlich innewohnt und somit immer Bedarf an der Ermittlung von Neuigkeiten besteht. Dieser Bedarf wird – wenn überhaupt – nur geringfügig eingeschränkt durch bundes- oder gar weltweite Wirtschaftskrisen. Für Nachwuchsdetektive sehe ich nicht erst in den kommenden Jahren, sondern schon jetzt große Möglichkeiten, denn das Durchschnittsalter in der Branche ist sehr hoch und die hervorragenden Köpfe, meist Diplom-Kriminalisten vom alten Schlag, verabschieden sich nach und nach alle in den Ruhestand. Nachkommen kann aus dieser Richtung nichts, weil die staatliche kriminalistische Ausbildung fahrlässiger Weise schon seit 20 Jahren kaum mehr existent ist. Entsprechend gibt es in vielen Regionen schon heute zu wenig qualifizierte Detektive. Berlin gehört zwar nicht dazu, Sachsen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise aber schon – selbst einige Großstädte wie Dresden oder Rostock.


Warum würden Sie anderen den Beruf weiterempfehlen?


Ich würde den Beruf tatsächlich nur Personen weiterempfehlen, die die oben genannten Voraussetzungen mitbringen. Aufgrund der leider extrem niedrigen gesetzlichen Zugangsvoraussetzungen versuchen sich sehr viele Bürger in unserer Branche und scheitern damit häufig gnaden- und restlos, meist gehen sie unausgebildet und blauäugig in dieses „Abenteuer“. Die Ausbildung bei der Sicherheitsakademie Berlin hingegen hat mir geholfen, einerseits die erforderlichen Rechtskenntnisse aufzubauen und andererseits durch das Knüpfen von Kontakten zu erfolgreichen Berufsdetektiven Einblicke in die Branchenstrukturen sowie Ansprechpartner für gerade am Anfang regelmäßig auftretende Problemstellungen zu erhalten. Wer ein Freund der gewerblichen Selbständigkeit ist, geistig etwas auf dem Kasten hat, die technische Ausrüstung mitbringt und auch den durchaus vorhandenen körperlichen Anforderungen gerecht wird, kann sich sicherlich gewisse Erfolgschancen ausmalen, im Detektivgewerbe sowohl ein gutes Auskommen als auch ein spannendes Berufsleben zu finden.


Über die Sicherheitsakademie Berlin


Die Sicherheitsakademie Berlin ist ein zertifizierter und staatlich anerkannter Bildungsträger sowie Dienstleister des Bundes. Die Ausbildungsschwerpunkte liegen im Bereich der Sicherheit und der Sicherheitstechnologien. Langjährige Erfahrungen des Geschäftsführers Torben Meyer als behördlicher Personenschützer, unter anderem von Generälen und hochrangigen Persönlichkeiten des Bundesministeriums für Verteidigung oder des NATO-Hauptquartiers in Brüssel, bildeten die Basis für die Gründung des Ausbildungsinstituts. Das Ziel der Akademie ist es, die Anerkennung der Sicherheit als qualifizierte Dienstleistung voranzutreiben. Um dieses Ziel zu erreichen, vermittelt sie nicht nur fachliches Knowhow, sondern auch Werte, wie Pflichtbewusstsein und Verantwortung, denen sich die Institution verschrieben hat.

Die Angebote der Sicherheitsakademie Berlin richten sich hauptsächlich an gesellschaftliche Organisationen, staatliche Institutionen oder Unternehmen, die den Wunsch nach Weiterqualifizierung ihrer Mitarbeiter haben, sowie Privatpersonen, die nach beruflicher Qualifizierung streben. Lehrgangsinhalte können auf individuelle Bedürfnisse angepasst werden.

Web: www.sicherheitsakademie-berlin.de


Kurtz Detektei Potsdam und Brandenburg

Gregor-Mendel-Straße 15

D-14469 Potsdam

Tel.: 0331 2785 0052

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-potsdam.de

Web: https://www.kurtz-detektei-potsdam.de

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Spesenabrechnungs- und Stundenbetrug


Bratwurst essen und Kaviar abrechnen


Sofern keine pauschale Tagesspesenvereinbarung getroffen wurde, gehört zu jeder Geschäftsreise und jedem Geschäftsessen eine präzise Spesenabrechnung, die dem auswärtig arbeitenden Angestellten eine Abdeckung seiner durch die Arbeit entstandenen Zusatzkosten garantiert. In der Regel wird die Differenz ausgezahlt aus dem tatsächlichen Betrag der Verpflegungs-, Übernachtungs- und Fahrtkosten sowie ggf. weiterer Posten und der gewöhnlichen Kosten für Essen und Trinken am Arbeitsplatz. Da es gelegentlich schwer sein kann, sämtliche Posten kleinlich genau aufzudröseln, kann es immer wieder zu Fehlern und Fahrlässigkeiten kommen, wenn es der Arbeitnehmer oder auch die Buchhaltung nicht ganz so genau nimmt. Hat der extern arbeitende Angestellte allerdings bewusst Abrechnungen manipuliert und bspw. das schicke Candlelight-Dinner mit seiner Verlobten als Arbeitsessen mit Kollegen ausgegeben, so erfüllt dies die Kriterien des Betrugs nach § 263 StGB. Spesen werden steuerfrei zurückbezahlt, was den Reiz eines kleinen „Zahlendrehers“ auf Kosten der Firma noch erhöht; schließlich „tut denen so ein Betrag nicht weh“, so vermutlich die Ansicht vieler Spesenbetrüger.

Unsere Detektive aus Bonn (0228 2861 4084) sind solchen betrügerischen Angestellten regelmäßig auf der Spur, sobald uns Unternehmens- bzw. Personalleitungen wegen Ungereimtheiten in den Abrechnungen ihrer Mitarbeiter kontaktieren.


Häufigste Täter: Außendienstler und Fremdfirmen


Besonders bei Außendienstmitarbeitern und auch bei externen Dienstleistern, Zulieferern und/oder Subunternehmern, deren Tätigkeit sich schlecht oder kaum durch die Firma überprüfen lässt, ist das Risiko von Spesen- und Lohnabrechnungsbetrug hoch. Denn im Gegensatz zu in den Betriebsräumen tätigen Angestellten fällt meist nicht auf, was genau konsumiert oder auf Kosten der Firma (un-)berechtigterweise bestellt wird und in welchem Zeitraum welche Arbeiten tatsächlich ausgeführt werden. Das Vertrauen von Arbeitgeber zu Arbeitnehmer muss hier gegeben sein und ist daher durch illoyale und auf den eigenen Vorteil bedachte Angestellte leicht zu verletzen. Oftmals fallen Betrügereien und widersprüchliche Abrechnungen erst Monate, wenn nicht gar Jahre später auf und sind auf Grund dessen kaum mehr nachvollziehbar und somit auch nur schwer gerichtlich einklagbar.

Offene Augen und Ohren sind daher in jedem Betrieb unerlässlich, um die schwarzen Schafe ausfindig zu machen und zur Verantwortung zu ziehen. Dabei helfen Ihnen unsere erfahrenen Privatdetektive aus Bonn, die bei ersten begründeten Verdächtigungen und auch im Nachhinein bei eingereichten und verdächtig erscheinenden Abrechnungen ermitteln: kontakt@kurtz-detektei-bonn.de.


„Die Firma dankt“ | Verquere Arbeitseinstellung


Die Einstellung einer großen Zahl von Außendienstmitarbeitern und auf Geschäftsreise befindlichen Angestellten lautet „wo kein Kläger, da kein Richter“, denn sie glauben, dass folgendes Sprichwort gleichfalls Gültigkeit besitzt: „aus den Augen, aus dem Sinn“. Allzu oft haben sie damit Recht, doch wer es übertreibt, fällt früher oder später auf – und die Augen des Unternehmens sind dann buchstäblich unsere Wirtschaftsdetektive aus Bonn. Vielfach wird das Verrichten der vertraglich vereinbarten und eigentlich selbstverständlich zu erbringenden Arbeitszeit als übermäßiger Fleiß, als Extra-Arbeit, als Gefallen für den Betrieb empfunden. Das Unrechtsbewusstsein bei beschönigten oder gefälschten Abrechnungen fehlt. Die betreffenden Mitarbeiter wähnen sich in der Grauzone des Unwortes Kavaliersdelikt („macht ja jeder“) oder gar im Recht, wenn gefahrene Kilometer deutlich „aufgerundet“, Reparaturarbeiten am eigenen Fahrzeug oder Aufwendungen für private Taxi-Fahrten und Restaurantbesuche als Betriebskosten ausgegeben werden.

All das und noch viele weitere Beispiele für falsche Abrechnungen zerstören nicht nur das so kostbare Vertrauensverhältnis der Firmenleitung zu den Angestellten, sondern sind darüber hinaus keine Bagatellen, vielmehr handelt es sich ganz simpel um Betrug. Das Strafgesetzbuch sieht hierfür in schweren Fällen eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Der Einsatz unserer Detektei aus Bonn kann nicht nur dazu führen, den oder die verdächtigen Mitarbeiter auf frischer Tat zu ertappen und somit der Gerichtsbarkeit zuzuführen, sondern auch durch einen frühzeitigen Ermittlungsbeginn zukünftigen Schaden vom betroffenen Unternehmen abzuwehren.


Abschreckungseffekt durch Detektiv-Einsatz


Je detaillierter und ausführlicher ein Unternehmen Regelungen für Spesen- und sonstige Abrechnungen festlegt, desto schwieriger wird es, einen Betrug unentdeckt zu begehen. Entsprechend höher sind das Risiko und die Hemmschwelle, ein Abschreckungseffekt setzt ein. Die Bedeutung präziser Regelwerke und funktionierender Kontrollmechanismen darf folglich nicht unterschätzt werden. Schließlich verursachen Lohn- und Spesenbetrug jährlich Schäden in unbekannter Millionenhöhe; genaue Daten lassen sich hierzu jedoch schwer erheben, weil Firmen naturgemäß wenig Interesse daran haben, öffentlich zu machen, wie oft und leicht sie sich von untreuen Mitarbeitern hintergehen lassen haben. Außerdem sind die genauen Schadensummen nachträglich umso schwieriger zu rekonstruieren, je mehr Zeit seit der Tatbegehung vergangen ist bzw. je länger sich der Tatzeitraum erstreckte. Ferner sollen nach Möglichkeit keine anderen Mitarbeiter davon erfahren, dass Kollegen in der Lage waren, sich durch falsche Abrechnungen an den Geldern der Firma zu bereichern – es sei denn, der Firmenleitung gelingt es, ein abschreckendes Exempel zu statuieren. Das können bspw. eine fristlose Kündigung anhand der durch unsere Wirtschaftsdetektei aus Bonn ermittelten gerichtsverwertbaren Beweise, eine zivilrechtliche Schadenersatzklage gegen den Abrechnungsbetrüger und/oder eine Strafanzeige wegen Betruges sein.


Time management hanging on arrow

Einen überführten Spesen- oder Stundenbetrüger vor gesammelter Belegschaft an den Pranger zu stellen und arbeitsrechtlich konsequent durchzugreifen, kann eine Signalwirkung auf alle Mitarbeiter haben – klare Grenzen werden gezogen.


Diverse Möglichkeiten einer nachträglichen Beweisermittlung


In vielen Fällen von Abrechnungsbetrug ist es unerlässlich, zusätzlich Urkundenfälschungen vorzunehmen, um die eingereichten Belege glaubwürdig erscheinen zu lassen. Zu diesem Tatbestand (§ 267 StGB) zählen zum Beispiel gefälschte Unterschriften, zurückdatierte Belege und abgeänderte Geldbeträge, die es Unternehmen beim entsprechenden Nachweis erlauben, auch gegen einen bereits aus dem Betrieb ausgeschiedenen Mitarbeiter vor Gericht zu ziehen. Dies bietet sich vordergründig an, wenn der Betrug erst nachträglich entdeckt wurde. Auch in diesen Fällen kann unsere Bonner Privatdetektei helfen – zwar nicht durch Observation, dafür aber mit Recherchen und Echtheitsprüfungen.

Unsere Maßnahmen umfassen zum einen die Analyse von Dokumenten auf Originalität durch unsere Fälschungs- und Schriftexperten, zum anderen stellen wir gern Nachforschungen zu angeblichen Kundenbesuchen, Hotelaufenthalten, Restaurantbesuchen und gefahrenen Strecken an, suchen die entsprechenden Orte oder Personen auf und sind so oftmals in der Lage, zahlreiche Zeugen zu sammeln. Zudem führen Plausibilitätsprüfungen in vielen Fällen zu starken weiteren Indizien und somit wertvollen Argumenten im Rechtsstreit.


Ineffiziente Außendienstler, unstimmige Abrechnungen, konkrete Betrugshinweise? Die Kurtz Detektei Bonn hilft fallspezifisch.


Sollten Sie oder die Buchhaltung Ihrer Firma aufgrund von widersprüchlichen Abrechnungen, Hinweisen durch Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner oder anderen Ungereimtheiten den begründeten Verdacht hegen, einer Ihrer Mitarbeiter, sei es ein interner oder externer, fälsche oder beschönige seine Spesenabrechnungen bzw. Stundenbelege, so lassen Sie sich kostenfrei von unseren Detektiven in Bonn über die weitere Vorgehensweise in Ihrem Fall beraten.

In Abstimmung mit Ihnen und Ihren persönlichen Wünschen werden unsere Privatdetektive in Form von Recherchen, Observationen, Analysen, legendierten Befragungen, Firmeneinschleusungen und vielem mehr aktiv, um Ihren Verdacht belegen oder auch Ihnen die Sorge um die Redlichkeit des betreffenden Angestellten nehmen zu können (Letzteres tritt deutlich seltener ein). Äußerste Diskretion und Professionalität sind für uns selbstverständlich. Sie erreichen uns unter der folgenden Rufnummer: 0228 2861 4084.


Betriebsspionage: Gefahr von innen und außen


Laut GdV: 40 % der Wirtschaftskriminellen sind eigene Angestellte


Betriebsspione, ganz gleich ob interne Mitarbeiter oder externe Hacker, haben oftmals betriebswirtschaftliches Know-How sowie Kenntnisse über interne Abläufe und Vorsichtsmaßnahmen der attackierten Unternehmen. Dieses Wissen missbrauchen sie, um über Sicherheits- und Datenlecks schützenswerte Informationen nach außen zu tragen. Wie der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) verlauten lässt, handelt es sich bei wirtschaftskriminellen Angriffen auf Unternehmen in fast 40 % der Fälle um Diebstähle, Unterschlagungen und Spionageakte aus den eigenen Reihen.


Innentäter


Zum sogenannten Innentäterkreis werden nicht nur Angestellte, sondern auch Kooperationspartner, Lieferanten, Dienstleister und Kunden gezählt, da diese Einsicht in die sensiblen Betriebsabläufe haben und somit leichter an die gewünschten Daten gelangen können.


Außentäter


Außentäter dagegen halten sich bei der Tatverübung oftmals nicht einmal im selben Land auf wie das ausgespähte Unternehmen, geschweige denn in derselben Stadt: Durch Internet, Cloud-Services und Kommunikation via Email stehen Hackern und anderen durch die Konkurrenz beschäftigten Internetkriminellen viele Wege offen, Daten und Geheimnisse abzufangen und für ihre eigenen Interessen zu verwenden.


Täterprofile


Die vom GdV festgestellte Verteilung von 60 zu 40 % auf Außen- und Innentäter entspricht eher nicht der Erfahrung unserer Wirtschaftsdetektive aus Münster, die regelmäßig in solchen Fällen zur Aufklärung hinzugezogen werden (tatsächlich ermittelten zahlreiche andere Studien ein Verhältnis von eher 50:50). In etwa 70 % der durch uns aufgeklärten Fälle von Wirtschaftskriminalität stellten sich eigene Arbeitnehmer des geschädigten Unternehmens als Täter heraus; erweitert man die Arbeitnehmer um den gesamten Innentäterkreis gemäß der obigen Definition, liegt dieser Wert unserer Erfahrung nach sogar bei über 80 %. Dennoch steckt gerade bei Spionage häufig (auch) die Konkurrenz hinter den Taten, da sie bestechliche Angestellte durch Zahlungen und andere Vergünstigungen zu Betriebsspionage anstiftet.

In einer Statistik der Euler Hermes Kreditversicherungs-AG wurde darüber hinaus herausgefunden, dass in Fällen von sogenannten „Vertrauensschäden“ – also beispielsweise Geheimnisverrat und Betriebsspionage aus den eigenen Reihen – zwei Drittel der Täter männlich und vergleichsweise jung (35 % unter 30 Jahren alt, 30 % zwischen 30 und 40 Jahren alt) und in den häufigsten Fällen noch nicht lange im Betrieb tätig sind. Die größte Dichte an Veruntreuungen und Verrat findet sich bei Angestellten, die weniger als zwei Jahre für das Unternehmen arbeiteten, während sich die geringste Wahrscheinlichkeit bei langjährigen Mitarbeitern (bis zu 20 Jahre) ergab.


Zu den Wurzeln des Übels Mitarbeiterspionage zählt insbesondere die Bestechlichkeit einzelner Angestellter. 

Jedes Jahr Schäden in Milliardenhöhe


Auch wenn viele Statistiken ein erschreckendes Bild von mangelnder Mitarbeiterloyalität zeichnen, darf man unter keinen Umständen den realistischen Blick auf die Gefahren von außen verlieren. Sicherheits- und Schutzmechanismen gegen Missbrauchsaktivitäten der Belegschaft sind zwar geboten, doch werden immerhin 47 % der Computerkriminalitätsfälle von Externen verübt. Seien es Auftragshacker der Konkurrenz, die entweder durch Sabotage rein schädigen oder ihrem Auftraggeber durch die illegale Erlangung und Weitergabe betriebsinterner Informationen einen wettbewerbswidrigen Vorteil verschaffen wollen. Eine Sonderform stellen die sogenannten „Trolle“ (auch Netz-Trolle oder Internettrolle) dar, die namhaften Firmen aus unterschiedlichsten Motivationen einen Spiegel ihrer scheinbaren IT-Inkompetenz vorhalten und damit Schaden an Ruf, Finanzen und Marktstellung der betroffenen Unternehmen herbeiführen wollen. Eine regelmäßige Überprüfung der Sicherheitsvorkehrungen und Arbeitsabläufe ist unerlässlich, und in Verdachtsfällen muss schnell gehandelt werden, um den entstandenen Schaden möglichst gering zu halten und den oder die Täter zu fassen, bevor es zu erneuten Attacken von innen oder außen kommen kann.

Selbst wenn sich Ihr Unternehmen bislang schadlos halten konnte, ist die Gefahr künftiger Angriffe nicht zu unterschätzen. Das belegen auch die nackten Zahlen, denn die jährlich in Deutschland aus Wirtschaftskriminalität entstehenden Schäden liegen längst im Milliardenbereich (bisherige Spitzenwerte von über 4,6 Milliarden Euro in 2010 und 2014) und machen fast immer mehr als 50 % des Gesamtschadens durch Kriminalität in Deutschland aus. Zusätzlich ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer sowohl bislang unentdeckter als auch bewusst polizeilich nicht gemeldeter Fälle exorbitante Höhen erreicht. Entsprechend gehen diverse inoffizielle Statistiken sogar von jährlich 80 Milliarden Euro und mehr aus. Unsere Wirtschaftsdetektei aus Münster steht Ihnen sowohl für präventive als auch für tataufklärende Maßnahmen zur Verfügung – gleichermaßen in den „klassischen“ detektivischen Ermittlungsfeldern wie auch im IT-Bereich, im Abhörschutz und in der Einbruchsicherung.


Wie kann ich mein Unternehmen schützen?


Verworrene Unternehmensstrukturen, undurchsichtige Hierarchien und Arbeitsweisen sowie Neustrukturierungen bei Fusionen oder Verkleinerungen erleichtern die Wege zur Betriebsspionage sowohl für interne als auch für externe Täter. So können sie leicht an geheime Daten von immensem Wert für die Firma gelangen. Sicherheitslecks wie eine unverschlüsselte Email-Kommunikation, Datenspeicherung bei Cloud-Diensten oder auf extern lagernden Servern können von professionellen und zielgerichtet arbeitenden Betrügern leicht aufgespürt und für eigene Zwecke ausgenutzt werden. Unsere Detektive aus Münster empfehlen ihren Klienten deswegen, frühzeitig IT-Spezialisten zur besseren Sicherung der schützenswerten Daten zu beauftragen und längst hinfällige Sicherheitssysteme zu überarbeiten. Eine hohe Personalfluktuation mit vielen Minijobbern und – oft sogar unentgeltlich arbeitenden – Praktikanten begünstigt den ungewollten Abfluss von Informationen über Arbeitsabläufe zusätzlich, besonders wenn die kurzzeitig angestellten Mitarbeiter mit Lohn oder Dauer der Anstellung unzufrieden sind, sich nicht mit dem Unternehmen identifizieren und somit keinen Grund zur Loyalität erkennen können.

Während versteckte Videoüberwachungen des Personals gesetzlich verboten sind, da sie zu stark in das Persönlichkeitsrecht der Angestellten eingreifen, ist es bei einem konkreten Verdacht oder Schadensfall statthaft und angemessen, Mitarbeiter observieren zu lassen, da die Aufklärung des Sachverhalts nicht mehr durch mildere Mittel wie Mitarbeitergespräche oder Abmahnungen zu bewerkstelligen ist. Die Ermittler unserer Detektei in Münster übernehmen hierbei entweder die Überwachung des Mitarbeiters bei externen Einsätzen (z.B. Außendienstler, Handwerker u.a.) oder werden als neue Kollegen getarnt in eine Abteilung eingeschleust, sodass sie den oder die verdächtigen Arbeitnehmer observieren und im besten Falle auf frischer Tat bei der illegalen Weitergabe oder fahrlässigen Handhabung von Firmendaten ertappen können. Die dabei erhobenen Beweise werden gerichtsverwertbar dokumentiert, außerdem können die eingesetzten Wirtschaftsermittler als Zeugen vor Gericht geladen werden, um ihren schriftlichen Bericht noch einmal mündlich zu bestätigen.


Methodenvielfalt der Kurtz Detektei Münster bei der Aufklärung und Prävention von Wirtschaftsstraftaten


Sollte Ihr Betrieb bekanntermaßen bereits von Wirtschaftsspionen geschädigt worden sein oder sollten Sie vermuten, dass es mittelfristig zu einer solchen Schädigung kommen könnte, beraten Sie unsere Privatdetektive aus Münster gern kostenfrei und unverbindlich über das weitere Vorgehen in Ihrem konkreten Fall. Wir entscheiden gemeinsam mit Ihnen, ob eine Observation eines verdächtigen Mitarbeiters notwendig ist, ob präventive Sicherheitsmaßnahmen anzuwenden sind oder ob andere Methoden mehr Erfolg versprechen – aufgrund unseres breit aufgestellten Stabes an Spezialisten können wir sehr flexibel auf die jeweilige Problematik reagieren. Schreiben Sie uns eine E-Mail an kontakt@kurtz-detektei-muenster.de oder setzen Sie sich telefonisch mit unseren Experten in Verbindung: 0251 7009 0014.


Verfasserin: Dr. Maya Grünschloß

Kurtz Detektei Münster

Hafenweg 19

D-48155 Münster

Tel.: +49 (0)251 7009 0014

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-muenster.de

Web: https://www.kurtz-detektei-muenster.de

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Nebentätigkeiten als Kündigungsgrund


Bochumer Detektive decken unerlaubte Nebentätigkeiten auf


In den immer wiederkehrenden Zeiten von Wirtschaftskrisen, Mietsteigerungen und allgemeinen Verteuerungen der Lebensbedingungen, aber auch wegen rein persönlicher Probleme wie Unterhaltsverpflichtungen und Kreditschulden oder aus niederen Beweggründen wie reiner Raffgier sehen sich viele Arbeitnehmer gezwungen oder verleitet, neben ihrer Hauptbeschäftigung eine zweite Anstellung anzutreten. Oftmals lassen sich zwei Jobs miteinander vereinbaren, jedoch gibt es gleichfalls unzählige Konstellationen, bei denen der Zweitjob entweder tarifrechtlich bzw. arbeitsvertraglich untersagt ist (zum Beispiel durch eine Wettbewerbsklausel) oder die zusätzlichen Arbeitsstunden den Angestellten in seiner Hauptbeschäftigung beeinträchtigen, indem sie ihn müde und unkonzentriert werden lassen. Benötigt eine Unternehmensleitung gerichtsverwertbare Beweise, ob ein Arbeitnehmer einer verbotenen Zweittätigkeit nachgeht oder nicht, trägt sie ihren Verdacht an die Kurtz Detektei Bochum heran, die sich durch verschiedene Ermittlungsmöglichkeiten mit der Aufklärung dieses Verdachts beschäftigt.

Nutzt beispielsweise ein Angestellter eines Fotografie-Geschäfts seine dort erworbenen Kenntnisse (und vielleicht sogar firmeneigenes Foto-Equipment) auch am Wochenende, indem er als selbstständiger Hochzeits-, Geburts- oder Party-Fotograf arbeitet, so kann es sein, dass diese Tätigkeit seinem Arbeitsvertrag zuwiderläuft. Arbeitgeber wollen schließlich verhindern, dass die eigenen Angestellten zur Konkurrenz werden und Aufträge abgreifen, die vom beschäftigenden Unternehmen selbst hätten übernommen werden können. Enthält der Arbeitsvertrag ein Konkurrenzverbot oder auch eine nachvertragliche Konkurrenzklausel und wird dagegen verstoßen, so droht dem Arbeitnehmer nicht nur eine Abmahnung, sondern sogar eine außerordentliche Kündigung. Unsere Privatdetektive aus Bochum übernehmen die Beweisführung: 0234 3075 0073.


Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für Nebentätigkeiten?


Selbst in den Fällen, bei denen eine Nebentätigkeit weder arbeits- noch tarifvertraglich ausgeschlossen ist, gibt es wichtige Grundvoraussetzungen, die bei der Ausübung eines Zweitjobs eingehalten werden müssen. Zum Beispiel möchten die meisten Arbeitgeber über die Aufnahme eines weiteren Jobs in Kenntnis gesetzt oder sogar um Erlaubnis gefragt werden, rechtlich bindend wird dies, sobald die beiden Tätigkeiten miteinander kollidieren bzw. sobald eine solche Kollision absehbar ist. Ferner dürfen die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeiten von maximal 8 Stunden am Tag – oder 10 in Ausnahmefällen – nicht überschritten werden; darüber hinaus müssen dem Arbeitnehmer von Feierabend bis Arbeitsanfang am nächsten Tag mindestens elf Stunden Ruhe zur Verfügung stehen, sonst wird der Zweitvertrag nichtig und muss auf Drängen des Hauptarbeitgebers aufgelöst werden. Natürlich ist eine Nebentätigkeit außerdem beim Finanzamt anzumelden, weil sonst hohe Bußgelder oder sogar eine Strafverfolgung drohen.

Den Ermittlern unserer Wirtschaftsdetektei in Bochum sind schon unzählige Abstufungen der Missachtung dieser rechtlichen Grundlagen untergekommen, häufig in Verbindung mit einem gewissen Maß an Dreistigkeit, die allesamt zum Ziel hatten, möglichst unbehelligt von Fiskus, Arbeitgeber und oft auch Unterhaltsberechtigten bzw. -zahlenden Geld in die eigene Tasche zu wirtschaften.


Zweitbeschäftigung während der Urlaubszeit


Angestellte stemmen gelegentlich mit einer Minijobanstellung von aktuell bis zu 450 Euro den noch notwendigen Zuverdienst, wenn dies die Wochenstundenzahlen und der Arbeitsvertrag des Hauptarbeitsverhältnisses zulassen. Wenn sich der Angestellte bei seiner Hauptanstellung in Urlaub befindet, erlaubt das Arbeitsrecht eine zusätzliche Erwerbstätigkeit auch in diesem Urlaubszeitraum, vorausgesetzt, dass es sich nicht um eine Vollzeitstelle handelt, da sonst die Bedingungen für die urlaubliche Ruhephase nicht gegeben sind.


Zweitbeschäftigung während Arbeitsunfähigkeit/Krankschreibung


Während Urlaubszweitbeschäftigungen unter Umständen also zulässig sind, darf der Angestellte auf keinen Fall in einem Krankschreibungszeitraum für einen anderen Arbeitgeber tätig werden. Wird eine Krankheit vorgetäuscht oder erfüllt der Arbeitnehmer seine Pflicht zu genesungsförderndem Verhalten nicht, ist dies in aller Regel ein hinreichender Grund für eine fristlose Kündigung. Unseren Wirtschaftsdetektiven aus Bochum stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, ein solches arbeitsrechtliches Fehlverhalten aufzudecken: Einschleusungen in den Zweitbetrieb, Legendenbildung, beispielsweise als angeblicher Kunde, und – am häufigsten – Observationen des Arbeitnehmers im Krankschreibungszeitraum.


Ermittlung gerichtsfester Beweise für geschädigte Unternehmen


Kommt ein Arbeitnehmer nach Urlauben und Wochenenden immer wieder abgespannt und gestresst zur Arbeit, heißt das zwar noch nicht zwingend, dass eine zweite Beschäftigung vorliegt, es ist jedoch ein Indiz, das gerade in Kombination mit anderen Faktoren wie diesbezüglichen Hinweisen aus der Belegschaft oder nachlassender Arbeitsleistung einen Verdacht begründet. Übt zum Beispiel ein Bankangestellter nach seiner regulären Arbeitszeit noch eine weitere Tätigkeit als Pizzalieferant, Taxi-Fahrer oder Türsteher eines Nachtclubs aus, so lassen sich Müdigkeit sowie daraus folgende Konzentrationsschwächen und Ungenauigkeiten bei der tagsüber stattfindenden Arbeit kaum dauerhaft übertünchen. Selbst wenn der Arbeitsvertrag des besagten Bankkaufmanns eine Nebentätigkeit theoretisch erlaubt, so muss dieser dafür Sorge tragen, seine Pflichten in beiden Anstellungen gleichermaßen zu erfüllen, sodass keines der beiden Beschäftigungsverhältnisse darunter zu leiden hat. Mit einer Abmahnung ist hier nur bedingt geholfen, denn nach der Erfahrung unserer Privatdetektei in Bochum nutzen allzu viele Angestellte die Langmut und Großzügigkeit ihrer Vorgesetzten ohne schlechtes Gewissen aus und gehen ihren Nebenbeschäftigungen nach einer Abmahnung einfach heimlich weiter nach.

Extreme, aber keinesfalls seltene Fälle sind dabei, wie bereits angedeutet, vorgetäuschte Krankheiten, bei denen der Angestellte mit einem durch falsche Angaben erschlichenen oder sogar gefälschten Attest eine Arbeitsunfähigkeit suggeriert, im Krankschreibungszeitraum jedoch seiner Zweitbeschäftigung nachgeht, um doppelt abzukassieren: sowohl das Geld aus der Lohnfortzahlung des einen Arbeitgebers als auch das reguläre Gehalt des zweiten Jobs. Steigern lässt sich ein solches Verhalten wohl nur noch mit Zweitanstellungen bei der direkten Konkurrenz, wodurch das Unternehmen der Hauptanstellung nicht nur finanziell, sondern zusätzlich durch die illegale Weitergabe sensibler interner Daten geschädigt werden kann. Auch in solchen Fällen sind unsere Bochumer Detektive zumeist in der Lage, gerichtsverwertbare Beweise gegen die untreuen Mitarbeiter zu ermitteln und somit geschädigten Arbeitgebern die Mittel zu verschaffen, Schadenersatz und sonstige weitere Konsequenzen zu erstreiten (ob nun durch einen Prozess oder durch eine außergerichtliche Einigung (siehe auch unser Beitrag zum Thema notarielles Schuldanerkenntnis)).


Closeup of professional  photography camera,modern laptop, homeDie ermittelten Beweise halten unsere Detektive in einem gerichtsverwertbaren schriftlichen Ermittlungsbericht fest, zusätzlich dokumentieren wir relevante Vorgänge bildtechnisch unter Beachtung der geltenden Datenschutzrichtlinien.

Sind Sie betroffen? Unsere Detektei aus Bochum ist für Sie Tag und Nacht im Einsatz – bundes- und weltweit


Sollten Sie in Ihrem Unternehmen den begründeten Verdacht haben, dass ein Angestellter einer unerlaubten Nebenbeschäftigung nachgeht oder dass sein Zweitjob die Qualität seiner Arbeit negativ beeinflusst, so zögern Sie nicht, unsere Detektei in Bochum zu kontaktieren. Durch Observationen des entsprechenden Mitarbeiters weisen unsere Ermittler nach, ob der Angestellte tatsächlich gegen seinen Arbeits- oder Tarifvertrag verstößt und Ihrem Unternehmen damit einen womöglich empfindlichen Schaden zufügt. Wenden Sie sich bei Fragen und Zweifeln unter der folgenden Nummer an unsere IHK-zertifizierten Fachdetektive: 0234 3075 0073.


„Von der Last, ein Geheimnis zu tragen“ – ein Radio-Feature mit Detektei-Inhaber Patrick Kurtz


Das Rätsel um Großmutters Schatzschatulle


Unlängst widmete die Journalistin Karoline Scheer, Trägerin des Deutschen Radiopreises 2014 in der Kategorie Beste Reportage, dem Thema „Geheimnisse“ ein Feature im Mitteldeutschen Rundfunk und interviewte dafür unter anderem Patrick Kurtz, Inhaber unserer Dortmunder Detektei.

Im Jahr 2007 hatte die Autorin eine verschlossene Metallkiste von ihrer verstorbenen Großmutter geerbt – ohne den dazugehörigen Schlüssel. Seither treibt sie die Frage um, was diese Kiste wohl beinhalten könnte. Das Gedankenspiel führte Karoline Scheer weiter zu der Entscheidung, ob sie die Kiste öffnen oder sie verschlossen lassen sollte – Geheimnis lüften oder Geheimnis wahren? Zur Entscheidungshilfe interviewte sie diverse Gesprächspartner: einen Hacker, einen Blogger, einen Professor der Universität Tübingen und einen Privatdetektiv – Patrick Kurtz.

Den gesamten Beitrag, der zunächst auf MDR Kultur und anschließend auf anderen ARD-Kulturwellen ausgestrahlt wurde, können Sie sich hier anhören (Patrick Kurtz ab Minute 20:50). Die dauerhafte Verfügbarkeit der Audiodatei ist allerdings nicht garantiert und kann unsererseits nicht beeinflusst werden, da dies im Entscheidungsrahmen des Mitteldeutschen Rundfunks liegt. Nachfolgend finden Sie eine Niederschrift des veröffentlichten Gesprächsteils zwischen Karoline Scheer und Patrick Kurtz:


Sherlock 2016 – Pfeife, Chesterfield und Borussia Dortmund


Karoline Scheer: „Film und Fernsehen haben uns geschult, wen wir bei kniffligen Fällen anrufen müssen. Denn es gibt ihn noch, den Privatdetektiv. Und dieser raucht Pfeife und empfängt mich in einem braunen Ledersessel – ganz Sherlock.“

Patrick Kurtz: „Ausgestorben ist er [der Detektivberuf] nicht. Ich denke, den wird es immer geben, weil Informationen wertvoll sind. Informationen werden immer gebraucht werden und dementsprechend wird es auch den Beruf des Detektivs in absehbarer Zeit immer geben.“

Karoline Scheer: „Patrick Kurtz mag einige Klischees erfüllen, doch wie ein Detektiv sieht er nicht aus. 31 Jahre ist er alt, statt Tweed trägt er Strickjacke und seine Hausschuhe verraten, dass sein Herz für Borussia Dortmund schlägt. So weit, so gut.“


Ein paar der gängigen Klischees über Detektive sah Karoline Scheer beim Zusammentreffen mit Patrick Kurtz erfüllt, andere wiederum nicht. Der braune Ledersessel ist im Übrigen eigentlich rot.


Thema Privatsphäre | Schockmomente nach Ermittlungen


Patrick Kurtz: „Ich denke, jeder hat das Recht, Geheimnisse zu haben. Ich finde auch, dass es wichtig ist, dass jeder seine Privatsphäre schützen kann. Dieses Thema spielt ja auch für uns ständig eine Rolle, weil wir immer abwägen müssen, ob wir ein berechtigtes Interesse daran haben, Ermittlungen durchzuführen. Aber wenn Geheimnisse anderen Leuten schaden, dann müssen sie ans Licht kommen.“

Wir haben [im Detektiv-Alltag] natürlich schon immer mal wieder Überraschungen, bei denen die Leute etwas krassere Reaktionen zeigen. Zum Beispiel war da mal eine Frau, die nicht vermutete, dass der Mann unbedingt fremdgeht, sondern sich einfach wunderte, was er für Aktivitäten unternahm, weil er sich komisch verhielt. Dabei kam dann heraus, dass er offenbar bisexuell oder sogar homosexuell war [– welches von beiden konnten wir naturgemäß nicht feststellen –], denn er traf sich regelmäßig auf einschlägigen Parkplätzen mit anderen Männern und hatte im Wald oder auf den Toilettenhäuschen Geschlechtsverkehr. Das war für sie [die Ehefrau] schon ein größerer Schock, weil sie gemeinsame Kinder hatten, weil sie eine große Familie waren und er das Familienoberhaupt.“


Datenspionage durch Geheimdienste


Karoline Scheer: „Detektive brauchen Geheimnisse, denn ohne sie würde es ihren Beruf nicht geben. Trotzdem: Detektive zerstören Geheimnisse systematisch, um die Wahrheit ans Licht zu bringen.“

Patrick Kurtz: „Tatsächlich ist es so, dass man sich vor den Geheimdiensten nicht abschirmen kann. Das war auch schon lange vor der BND- bzw. vor der NSA-Affäre klar, zumindest in Fachkreisen wusste jeder, dass die Daten rauskommen, dass wir in dem Sinne keine Chance haben, unsere Daten zu schützen. Aber [um sich] vor Leuten wie uns [zu „schützen“], also vor Detektiven, kann man schon ziemlich viel machen. Man kann nicht unbedingt seine Halterdaten davor schützen, dass sie jemand anfragt, man kann auch nicht seine Meldeadresse davor schützen. Aber bei allem, was wirklich im persönlichen Bereich stattfindet, was privat ist, sollte man schon in der Lage sein – wenn einem das wichtig ist –, die Daten vor anderen geheim zu halten.“

Karoline Scheer: „Laut Kurtz beauftragt jeder Deutsche [im Durchschnitt] 1,4 Mal im Leben einen Detektiv. Es ist mein erstes Mal und es ist ernüchternd:“


Was befindet sich in der Kiste?


Patrick Kurtz: „Wenn ich, wie Sie mir ja gerade gesagt hatten, nur die Hintergrundinformation habe, dass das eine Kiste ist, die Ihrer Großmutter gehörte, von der aber ansonsten nichts weiter bekannt ist, dann habe ich keine Anhaltspunkte, anhand derer ich etwas unternehmen könnte [im Sinne von Schlussfolgerungen ziehen]. Da können wir nichts machen.“

Karoline Scheer: „Wie würden Sie sie öffnen können, was wäre da rein technisch möglich? Sie sagten ja, schwierig ist es nicht?“

Patrick Kurtz: „Lockpicking heißt die [zuvor angesprochene] Methode, mit der man die meisten Schlösser öffnen kann.“

Karoline Scheer: „Wie viel Zeit würde Sie das in etwa kosten?“

Patrick Kurtz: „Mich – weil ich darin nicht geübt bin – bei so einem Schloss schätzungsweise 5 bis 15 Minuten. Jemand, der das regelmäßig macht, würde es innerhalb von wenigen Sekunden schaffen. Doch ich sehe gerade, mit Lockpicking werden wir das wahrscheinlich doch nicht machen können. Ich glaube, bei diesem Schloss ist man mit einer Zange schon ganz gut dabei.“


Weiterhören


Ob Karoline Scheer die Kiste ihrer Großmutter schließlich geöffnet hat oder nicht, können Sie gerne im Originalbeitrag nachhören, den wir im ersten Absatz verlinkt haben. Unsere Wirtschafts- und Privatdetektei aus Dortmund dankt Frau Scheer und dem MDR für diesen amüsanten Beitrag.


Mantrailing-Einsatz erfolglos: Vermisstensuche im Fall Anja Bareinz aus Leipzig


Bitte um Hinweise im Vermisstenfall Anja Bareinz


Nach drei Jahren ausnahmslos erfolgreicher Mantrailing-Einsätze, durch die unter anderem ein junger Mann vor dem Selbstmord bewahrt werden konnte, wurde unsere bisherige Erfolgsquote von 100 % durch den Vermisstenfall der Anja Valyiah Bareinz aus Leipzig leider gebrochen. Frau Bareinz, Mutter einer zweijährigen Tochter und wohnhaft in Grünau-Ost, wird seit dem 29.11.2016 vermisst. Nachfolgend erläutert die Kurtz Detektei Leipzig die Umstände des Verschwindens, soweit bekannt, und die Einzelheiten unseres Mantrailing-Einsatzes.

Wir sind dankbar für jeden Hinweis, der zur Auffindung der vermissten Dame führen könnte. Wenden Sie sich hierfür bitte entweder direkt an unsere Detektei (Tel.: 0341 6970 4082, E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-leipzig.de) oder an die zuständige Polizeidirektion Leipzig-Südwest (Tel.: 0341 94600).


Wer hat Anja Bareinz (1,74 m, schlanke Statur) am 29.11.2016 oder danach gesehen? Bitte helfen Sie der Familie, indem Sie Informationen weiterleiten – selbst wenn Sie unsicher sind, ob es sich bei einer etwaigen Sichtung wirklich um Anja Bareinz handelte. 

Mantrailing als kriminalistisches Mittel zur Personensuche


Auftraggeberin unserer Leipziger Detektive ist die Mutter der Vermissten, die sich momentan um deren kleine Tochter kümmert. Laut Informationen unserer Klientin war der letzte bekannte Aufenthaltsort von Anja Bareinz am Abend des 29.11.2016 die Bar 55 an der Ecke Marktstraße/Lindenauer Markt in 04177 Leipzig. Seit ca. 21:45 an diesem Abend ist das Telefon der jungen Mutter ausgeschaltet.

Die Mutter der Vermissten kontaktierte die Kurtz Privatdetektei Leipzig und wurde von unseren Fachberatern auf die für gewöhnlich sehr effektive Möglichkeit des Mantrailings hingewiesen. Bei dieser Form der Vermisstensuche werden hochspezialisierte Personenspürhunde zum Einsatz gebracht, die anhand von Geruchsträgern die letzten Spuren einer gesuchten Person nachverfolgen können. Die Fähigkeiten dieser Hunde sind enorm, erfolgreiche Trails selbst noch nach Wochen und Monaten, teils durch widrigstes Gelände wie fließende Gewässer, zieren die Statistik unseres Mantrailing-Experten, entsprechend hoch ist die Erfolgsquote. Die Auftraggeberin unserer Leipziger Detektei erklärte sich mit dem Mantrailing-Einsatz einverstanden, und so fand sich unser Experte am 05.12.2016 auf dem Polizeirevier Leipzig-Südwest ein, um dort den Fall mit der Klientin und den zuständigen Sachbearbeitern der Polizei zu besprechen. Eine polizeiliche Begleitung des Trails war zwar nicht vorgesehen, doch uns wurde Unterstützung zugesichert, wenn die Hunde Signale zum Betreten von Häusern und Wohnungen geben sollten.


Problematische Sicherung der Geruchsträger


Der erste Schritt des Mantrailings besteht in der Sicherung einer geeigneten Geruchsprobe. Anhand der Geruchsmoleküle, die jeder Mensch sozusagen „verliert“, können Mantrailer-Hunde Spuren aufnehmen und über die Verfolgung der Moleküle den Weg der gesuchten Person nachvollziehen. Die Sicherung der Geruchsprobe im Fall Anja Bareinz sollte in ihrer Wohnung stattfinden, wo unsere Sachbearbeiter vom Lebensgefährten der Vermissten empfangen wurden. Dieser hatte bereits vier Kleidungsstücke auf dem gemeinsamen Bett bereitgelegt, allerdings war keines davon optimal geeignet, da die Kleidung nicht in luftdichten Tüten verpackt war und weil sich zu allem Überfluss mehrere Katzen auf dem Bett aufhielten, sodass die Kleidungsstücke aller Wahrscheinlichkeit nach kontaminiert waren. Unser Spezialist fragte deshalb nach getragenem Schuhwerk der Vermissten, dieses sei allerdings nicht vorhanden, da Frau Bareinz das einzige Paar Schuhe, das sie besitze, tragen müsse. Auf die Frage, ob es wenigstens eine Zahnbürste der Gesuchten gebe, wich der Lebensgefährte zunächst aus und bot eine eher ungeeignete Haarbürste an, schließlich willigte er jedoch in die Sicherung der Zahnbürste als Geruchsprobe ein.

Ideal – und in den meisten Fällen leicht zu beschaffen – wären Gegenstände, die Schweiß oder Talg beinhalten, sei es auch nur in geringen Mengen (bspw. durch Berührung mit den Fingern, wobei über die entsprechenden Drüsen stets beide Stoffe abgesondert werden). Zu diesen Geruchsträgern zählen zum Beispiel benutzte Kopfkissen, Decken, Handtücher und Taschentücher oder auch getragene Socken, Blusen, Hosen und, wie oben angedeutet, Schuhe. Wichtig ist zudem, dass die Geruchsträger nicht durch andere menschliche und – mit Einschränkungen – auch tierische Geruchsträger kontaminiert wurden, da sonst die Geruchsspuren mehrerer Personen anhängig sind, wodurch die Personenspürhunde Schwierigkeiten bekommen, ausschließlich der gesuchten Person zu folgen.


Anzeigeverhalten an zwei Orten in der direkten Umgebung


Der eigentliche Trail nach der Sicherung der Geruchsträger sollte knapp sechs Stunden dauern und wurde vollständig mit GPS-Geräten aufgezeichnet. Zum Zwecke der Gegenprüfung und der Entlastung im Ermüdungsfall kamen drei Mantrailing-Hunde im Wechsel zum Einsatz. Mittels des Geruchsträgers Zahnbürste begann die Suche an der Bar 55. Alle drei Hunde stellten ein Bewegungsprofil im Umkreis von ca. 1,5 km um die Bar 55 auf, wobei es an zwei Punkten zum Anzeigeverhalten der Tiere kam. Bei Punkt 1 handelte es sich um ein Wohnobjekt und bei Punkt 2 um ein Gewässer, beide sind durch die Polizei zu überprüfen.

Zu einem eindeutigen Ergebnis kam es leider nicht, immerhin aber ebenso wenig zu einem eindeutigen Hinweis auf ein Kapitalverbrechen. Die Problematik dieses Mantrailer-Einsatzes lag vermutlich in der Beschaffenheit der Geruchsträger. Neben der oben beschriebenen Probleme ließ sich leider nicht zweifelsfrei verifizieren, dass die Gegenstände tatsächlich der Vermissten gehören und dass sie auch nur von dieser genutzt wurden. Im Sinne unserer Auftraggeberin, der vermissten Anja Bareinz, ihrer kleinen Tochter, ihres Lebensgefährten und aller anderen ihr nahestehenden Personen hoffen wir auf eine baldige Aufklärung dieses Falles. Wir alle sind für jeden Tipp aus der Bevölkerung äußerst dankbar!


Kurtz Detektei Leipzig

Beuchaer Straße 10

04318 Leipzig

Tel.: 0341 6970 4082

Mobil: +49 (0)163 8033 967

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-leipzig.de

Web: https://www.kurtz-detektei-leipzig.de

Google: https://g.page/kurtz-detektei-leipzig

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Krankheitsvortäuschung für Renovierungsarbeiten: Observationen unserer Detektei in Ingolstadt


Traum jedes Häuslebauers: Renovierung wie von Zauberhand


Ein Mitarbeiter eines größeren Unternehmens aus Ingolstadt, der in einem Vorort ansässige Herr Gerzen, war in den letzten Monaten immer wieder durch Krankschreibungen unterschiedlicher Ärzte aus verschiedensten Fachrichtungen aufgefallen. Da sein Anfang des Jahres noch marodes Eigenheim trotz dieser angeblichen Erkrankungen erstaunliche bauliche Fortschritte machte und Herr Gerzen parallel im Kollegenkreis immer wieder behauptete, sämtliche Arbeiten allein durchzuführen, das heißt ohne Hinzuziehung von Bau- bzw. Renovierungsfirmen, fragte sich die Personalabteilung, wie er das angesichts seines angeblich so eingeschränkten Gesundheitszustandes bewerkstelligte. Um diese offene Frage in Verbund mit dem Tatverdacht des Lohnfortzahlungs- bzw. Krankschreibungsbetruges zu klären, beauftragte das Unternehmen unsere Detektei in Ingolstadt* mit der Überprüfung des dauerabwesenden Mitarbeiters.


Kompliziertes Observationsfeld für Ingolstädter Detektive


Unsere Auftraggeber waren sich in ihrem Verdacht derart sicher, dass sie den Observationsbeginn nicht an der Wohnung Herrn Gerzens festlegten, sondern direkt an dessen noch unbewohntem Eigenheim. Zur Absicherung des Ermittlungserfolges unternahmen unsere Detektive in Ingolstadt eine Voraufklärung am Einsatzobjekt. Anfang des Jahres hatte es sich hierbei wohl noch mehr oder weniger um eine Scheune mit umgebendem Grundstück gehandelt, inzwischen war ein Wohnhaus mit zwar renovierungsbedürftiger Fassade, aber dafür neuen Fenstern, einer schicken neuen Eingangstür und frisch gedecktem Dach zu bestaunen. Der Zustand der Wohnräume ließ sich von außen nicht bewerten, da sämtliche Fenster mit provisorischen Läden verschlossen waren. Das Grundstück wirkte unaufgeräumt und wurde offensichtlich für bauliche Zwecke genutzt, denn neben einer Menge Sperrmüll (Mobiliar, eine verrostete Waschmaschine u.a.) lagerten hier diverse Gerätschaften, z.B. ein Betonmischer.

Da es sich um eine enge Straße mit Einfamilienhäusern und Gehöften in einer Nachbarschaft handelte, in der mit Sicherheit jeder jeden kennt, waren die Positionierungsoptionen unserer Privatdetektive für Ingolstadt sehr eingeschränkt. Von Anfang an stand zu befürchten, dass die parkenden Observationsfahrzeuge Anwohnern negativ aufstoßen könnten. Immerhin war aufgrund der Fahrzeugtypen von außen keine Einsichtnahme in die Innenräume möglich, somit konnten Neugierige nicht die Anwesenheit von Personen in den Einsatzwagen feststellen.


Fußboden verlegen in der „Krankheitszeit“


Zu Beginn des ersten Observationstages, dem Morgen nach der oben beschriebenen Voraufklärung, wirkte das Eigenheim weiterhin unbewohnt. Weder auf dem Grundstück noch in der näheren Umgebung ließ sich eines der beiden bekannten Fahrzeuge der Zielperson unserer Wirtschaftsdetektei in Ingolstadt feststellen. Doch kurz vor zwölf Uhr mittags bog einer dieser beiden PKW um die Straßenecke und parkte vor dem Haus. Herr Gerzen stieg aus, holte zwei Werkzeugkisten aus dem Kofferraum, wühlte kurz im Sperrmüll, ohne etwas herauszunehmen oder abzulegen, und begab sich anschließend ins Haus. Aufgrund der als sensibel einzustufenden Nachbarschaft konnten die Ermittler in der Folge nicht unauffällig ihre Einsatzfahrzeuge verlassen, um sich dem Grundstück auf Hörweite zu nähern und somit festzustellen, ob Baugeräusche vernehmbar waren. Immerhin zeigte sich Herr Gerzen zwischenzeitlich einmal kurz auf der Straße, weil er zwei augenscheinlich entleerte Mülltonnen zurück auf sein Grundstück zog – und dabei trug er Arbeitsbekleidung. Kurz darauf fuhr auch das zweite Zielfahrzeug vor. Eine unbekannte Dame stieg aus und betrat das Zielgebäude – vermutlich die Ehefrau Herrn Gerzens.

Mit dem Einbruch der Dunkelheit konnten unsere Ingolstädter Wirtschaftsdetektive nun einigermaßen unauffällig Kontrollgänge durchführen; Geräusche, die auf Renovierungsarbeiten hindeuten, ließen sich dabei nicht feststellen. Allerdings war bei einem der Fenster der eher behelfsmäßig angebrachte Holzladen verrutscht, sodass von der Straße aus Einblick in ein mit Baustrahlern erleuchtetes Zimmer genommen werden konnte. Offenbar verlegte die Zielperson gerade Holzdielen, denn der Fußboden war zu circa drei Vierteln des sichtbaren Bereichs mit Dielen bedeckt, während im letzten Teil ein Loch klaffte. Diese Vermutung bestätigte sich, als Herr Gerzen unmittelbar im Anschluss an diese Beobachtung mit einer Holzdiele in den Armen zu dem Loch ging und die Diele darauf platzierte. Der Zeitpunkt des Kontrollgangs durch unseren Ingolstädter Detektiv stellte sich als echter Glücksgriff heraus, denn nur wenige Minuten später wurden sämtliche ersichtlichen Lichter im Haus ausgeschaltet und das Fahrzeug der mutmaßlichen Ehefrau fuhr ab, ohne dass in der Dunkelheit zu erkennen gewesen wäre, wer sich darin befand. In Absprache mit dem auftraggebenden Unternehmen stellten die Ermittler kurz darauf ihre Arbeit für den heutigen Tag ein.


Unser Detektiv für Ingolstadt konnte die Zielperson beim Verlegen von Holzdielen beobachten – wohl kaum eine geeignete Maßnahme, um eine Krankheit auszukurieren. Arbeitnehmer haben sich während einer Arbeitsunfähigkeit nicht genesungswidrig zu verhalten. 


Materialienkauf und weitere Arbeiten


Da die Rechtsverwertbarkeit von Beweisen und Indizien gerade in arbeitsrechtlichen Fällen häufig maßgeblich am Faktor Regelmäßigkeit gemessen wird, beauftragte unsere Ingolstädter Klientin einen weiteren Observationstag, beginnend am nächsten Morgen um 07:00. Obwohl die Zielperson unseres Detektiv-Teams für Ingolstadt am Vortag erst mittags am Eigenheim erschienen war, parkten heute beide Zielfahrzeuge schon zu Observationsbeginn auf dem Grundstück – hatte der krankgeschriebene Angestellte etwa im Renovierungsobjekt übernachtet? Kurz vor 09:00 fuhr Herr Gerzen, erneut in Arbeitsbekleidung, zu einem nahegelegenen Baumarkt, kaufte dort diverse Werkstoffe und ein paar Verschleißteile ein, holte anschließend Semmeln vom Bäcker und kehrte wieder zum Renovierungsobjekt zurück. Mittags begaben sich die Zielperson, nun mit stark verschmutzter Arbeitsbekleidung, und die mutmaßliche Ehefrau gemeinsam aus dem Haus heraus. Sie verabschiedeten sich mit einem Kuss und fuhren gleichzeitig in getrennten Fahrzeugen ab. An einer Kreuzung schlug die Dame die Richtung der Mietwohnung der Zielperson ein, während Herr Gerzen erneut zum Baumarkt fuhr und weitere Materialien einkaufte, vornehmlich Gartengerätschaften wie eine Laubharke und eine Mistgabel. Zurück am Eigenheim lieferte die Zielperson unseren Detektiven für Ingolstadt beste Fotomotive, als sie Aufräumarbeiten auf dem gut einsehbaren äußeren Grundstücksbereich, der wohl einmal der Garten werden sollte, vornahm. Hierzu zählten Umstapelungen des Sperrmülls, die teils mit augenscheinlich schwerem Heben verbunden waren, und die Verbringung diverser Gerätschaften in einen maroden Schuppen.

Das einzige Problem der Ermittler: Die Parksituation hatte sich seit dem letzten Ausflug der Zielperson deutlich verschlechtert, sodass es nun noch schwieriger wurde, Observationspositionen zu finden, die keinen der Nachbarn verärgern würden. So kam es denn auch, dass ein Anwohner einen wütenden Zettel unter die Scheibenwischer eines der beiden Einsatzfahrzeuge pinnte, ohne die Anwesenheit des Fahrzeugführers zu bemerken. Vorsichtshalber positionierten sich die Observanten unserer Detektei in Ingolstadt in der Folge in einem weiter gefassten Umkreis ohne direkten Sichtkontakt zum Zielobjekt und überbrückten die fehlende Einsichtnahme durch regelmäßige Kontrollgänge und -fahrten. Die Zielperson war nachmittags wieder im Haus verschwunden. Bei einem der Kontrollgänge ließen sich deutlich hörbare Sägegeräusche aus dem Objekt vernehmen. Am frühen Abend fuhr Herr Gerzen schließlich zu seiner Mietwohnung.


Rechtseinschätzung: hinreichende Beweise für fristlose Kündigung


Wie oben erwähnt ist Regelmäßigkeit beim Nachweis vieler Delikte, insbesondere im Bereich Mitarbeiterkriminalität, für die meisten Gerichte bei der Beurteilung eines Rechtsverstoßes ausschlaggebend. Aus diesem Grund sprach unsere Privatdetektei für Ingolstadt die Empfehlung aus, die bisherigen Ergebnisse mit einem dritten Observationstag abzusichern. Sicherlich unter Berücksichtigung der Detektivkosten befand die Rechtsabteilung des Unternehmens die geschilderten Beobachtungen aber für ausreichend, um dem Blaumacher eine fristlose Kündigung auszustellen. Somit endete dieser Fall von Krankschreibungsbetrug also bereits nach zwei Observationstagen zur Zufriedenheit der Auftraggeber. Im Übrigen sind vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeiten zum Zwecke der Durchführung privater Baumaßnahmen keineswegs eine Seltenheit im „Case Book“ unserer Detektei.


Alle Namen und Orte sind im Sinne des Klienten- und Zielpersonenschutzes selbstverständlich zur vollständigen Unkenntlichkeit verändert.

Kurtz Detektei München

Landsberger Straße 155 | Haus 1

D-80687 München

Tel.: 089 7007 4301

Mob.: 0163 8033 967

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-muenchen.de

Web: https://www.kurtz-detektei-muenchen.de

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*Hinweis: Alle Einsätze der Kurtz Detektei München werden von der Lindenstraße in München aus durchgeführt und berechnet. Bei anderen auf dieser Domain beworbenen Einsatzorten oder -regionen handelt es sich weder um örtliche Niederlassungen noch um Betriebsstätten der Kurtz Detektei München, sofern nicht explizit anders ausgewiesen. Wir können Ihnen bundesweit günstige Anfahrtspauschalen bieten, Gleiches gilt für zahlreiche Regionen im Ausland. In ländlichen Gebieten erfolgt die Berechnung in der Regel von der nächstgrößeren Stadt. Weitere Informationen zu den Honoraren finden Sie hier und zu den Einsatzorten hier.

Diebstahl und Unterschlagung in Unternehmen


Jährlich über 136.000 bekannte Fälle in Deutschland


Ein wahrhaft diebisches Vergnügen muss ein Bielefelder Flugbegleiter der viertgrößten deutschen Fluglinie Condor empfunden haben, als er sich über Monate hinweg Geldpakete mit einem Gesamtwert von über 100.000 € im wahrsten Sinne des Wortes „angelte“. Sogenannte Safety-Bags werden auf dem Flug mit den Einnahmen aus Bordverkäufen gefüllt und nach der Landung in speziell verschlossenen Tresoren verstaut – eigentlich eine diebstahlsichere Vorrichtung, die der Flugbegleiter allerdings mithilfe eingefädelter Angelhaken umgehen und somit seine hochpreisige Beute an sich reißen konnte. Aufgedeckt wurde dieser Diebstahl von der Kriminalpolizei Bielefeld, nachdem die Firmenleitung feststellt hatte, dass in den vergangenen Monaten insgesamt neun solcher Pakete verschwunden waren. Da die Kripo sowohl in der Wohnung des Täters Geldbündel als auch auf seinem Konto kürzlich eingegangene Einzahlungen von über 50.000 € fand, wird nun wegen besonders schweren Diebstahls (§ 243 StGB) gegen den Mann ermittelt.

Allein im Jahr 2014 gab es in Deutschland über 136.000 bekannte Fälle von Diebstählen aus Büroräumen, Lagern und Diensträumen; die Dunkelziffer dürfte um einiges höher liegen, da manche Unternehmen kleinere Diebstähle entweder gar nicht erst feststellen oder sie aus Angst vor einem beschädigten Ruf oder schlechter Presse geheim halten und stattdessen versuchen, die Delikte intern aufzuklären – zum Beispiel mit der Hilfe unserer Detektei aus Bielefeld (0521 2567 0055). Unsere Wirtschaftsermittler helfen jeder Art von Firmen dabei, scheinbar unerklärliche Einbußen in der Jahresbilanz, verschwindende Lagerbestände und fehlende Geldbeträge, sprich Unterschlagungen und Diebstähle im Unternehmen, aufzuklären. Nicht selten sind die Täter unter den eigenen Mitarbeitern zu finden (Angestelltenkriminalität), besonders wenn es in letzter Zeit keinen Einbruchsfall gab, bei dem Wertgegenstände, Geld, Materialien oder Waren hätten entwendet werden können.


Gefahrenpotentiale richtig einschätzen


Viele Unternehmensleitungen sind sich noch immer nicht der größer werdenden Gefahr bewusst, die von den eigenen Angestellten ausgehen kann: Diversen Statistiken zufolge werden Eigentumsdelikte gegen Unternehmen trotz des Riesenfaktors Ladendiebstahl in über der Hälfte aller Fälle nicht durch Externe verübt, sondern durch Mitarbeiter, die Arbeitsabläufe und Sicherheitslecks besser kennen als jeder Außenstehende. Besonders nachlässig gehen einzelne Firmen mit Passwörtern, Schlüsseln oder Türcodes um, die nach dem Ausscheiden von Arbeitnehmern nur in den seltensten Fällen direkt geändert werden. Dem ehemaligen Angestellten stehen somit im wahrsten Sinne des Wortes Türen und Tore offen, um unauffällig in die Büroräume eindringen zu können und sich bspw. am verhassten Chef für die Kündigung zu rächen bzw. um sich schlicht und ergreifend illegal zu bereichern. Doch das ist nur die Spitze des Eisbergs, denn weitaus häufiger kommt es im Arbeitsalltag zu Diebstählen und Unterschlagungen durch vermeintlich loyale Mitarbeiter, wie unsere IHK-zertifizierten Privatdetektive in Bielefeld aus der Erfahrung zahlreicher Einsätze in diesem Ermittlungsfeld berichten können. Was oft als eher harmloses, wenngleich ärgerliches Einstecken von Kugelschreibern und Notizblöcken beginnt, wächst sich leicht zum regelmäßigen Diebstahl größerer Geldbeträge aus. In der Praxis sind sechsstellige Summen, die über mehrere Monate oder Jahre hinweg nach und nach gestohlen werden, selbst bei Kassenmitarbeitern keine Seltenheit – von Tätern in höheren Positionen mit größeren Befugnissen ganz zu schweigen!

Häufig, so die brisante Realität im Firmenalltag, werden Diebstähle entweder gar nicht oder viel zu spät festgestellt, sodass mitunter kein Schuldiger mehr ermittelt werden kann und das Unternehmen auf dem Schaden und der Unsicherheit hinsichtlich der Ehrbarkeit seiner Belegschaft sitzen bleibt. Es ist für sämtliche Betriebe von äußerster Wichtigkeit, Schlupflöcher für Diebe zu eliminieren, eine absolut zuverlässige und im positiven Sinne pedantische Buchhaltung zu beschäftigen und im Schadensfall zuverlässige Ermittler wie unsere Wirtschaftsdetektive aus Bielefeld zu beauftragen. Wir sind die starken Partner an Ihrer Seite, wenn Ihre Firma unter Delikten durch Mitarbeiter leidet, und beraten Sie gern auch im Anschluss an die Ermittlungen dahingehend, wie Nachahmungstaten im Keim erstickt und Ihre Betriebsräume im Allgemeinen sicherer gemacht werden können.


Kontrollmechanismen schaffen – gerade in Unternehmen mit hoher Angestelltenfluktuation


Je kleiner das Unternehmen ist, desto weniger erwarten die Vorstände und Firmenchefs, dass es zu Diebstählen kommen könnte. Doch ein familiäres Klima und ein kleiner, vermeintlich treuer Mitarbeiterstab vermitteln ein allzu oft trügerisches Gefühl der Sicherheit. Denn egal wie sehr die Unternehmensleitung glauben und hoffen mag, dass ihrer Firma „so etwas“ nicht passieren kann: Diebstähle unter Angestellten kommen auch in den besten und familiärsten Betrieben vor. Freundlichkeit und Vertrauen schützen nicht vor diebischen Mitarbeitern, sondern gute Kontrollmechanismen, hohe Sicherheitsstandards und der Faktor Abschreckung – so kann es durchaus positive Effekte zeitigen, die Belegschaft im Nachhinein von einem Detektiveinsatz zu unterrichten (im nachfolgenden Link finden Sie zur Veranschaulichung ein Beispiel Leipziger Detektiv-Kollegen). Unsere Bielefelder Wirtschaftsdetektei übernimmt eine Vielzahl unterschiedlichster Ermittlungen für Unternehmen (Übersichten hier und hier), identifiziert die Täter und überführt sie mit gerichtsverwertbaren Beweisen: kontakt@kurtz-detektei-bielefeld.de.

Neben den genannten Faktoren kann auch eine hohe Fluktuation von Angestellten, zum Beispiel bei der Einstellung von Praktikanten, Auszubildenden, Saisonarbeitern, Volontären, Aushilfskräften etc., zu einer erhöhten Zahl von Eigentumsdelikten im Betrieb führen, ohne dass sich die Firmenleitung dessen bewusst ist. Wer nur für einen kurzen Zeitraum angestellt ist, identifiziert sich oftmals wenig bis gar nicht mit dem Unternehmen und ist daher eher bereit, firmenschädigende Straftaten zu begehen. Schließlich verlässt man das Unternehmen ja schnell wieder und in einem Dreivierteljahr werde sich sowieso niemand mehr an die eigene Person erinnern, so oder ähnlich die Gedanken bei einem solchen Verhalten. Es ist daher nach Meinung unserer Detektive in Ostwestfalen wichtig, Vertrauensstrukturen zu schaffen und zeitgleich die Ahndung von Diebstählen und sonstigem Fehlverhalten am Arbeitsplatz deutlich zu betonen. Und auch der persönliche Background von Jobaspiranten spielt eine entscheidende Rolle, weswegen sich Bewerberprüfungen durch die Detektei Kurtz als Präventivmaßnahme häufig auszahlen.


Wütender Angestellter; Detektei Bielefeld, Detektiv Bielefeld, Privatdetektiv Bielefeld, Ostwestfalen
Die Motive für Mitarbeiterdiebstähle reichen von schierer Gier über Not, Verzweiflung und Frustration bis hin zur Wut auf die beschäftigende Firma bzw. auf einzelne Vorgesetzte – das Motto in letzteren Fällen: „Denen zeig ich’s jetzt mal so richtig!“ 

Gerichtsfeste Beweisdokumentation durch qualifizierte Detektive


Sollten Sie oder Ihre Buchhaltung bei der Prüfung der Zahlen, Bilanzen, Lagerbestände oder Erträge feststellen, dass sich Ungereimtheiten ergeben, für die kein Grund gefunden werden kann, handelt es sich vermutlich um eine „diebische Elster“ in Ihrem Unternehmen. Doch wie kann nun vorgegangen werden? Haben Sie bereits einen oder mehrere bestimmte Angestellte in Verdacht, Geld oder Waren unrechtmäßig an sich zu nehmen, so kann bspw. einer unserer Bielefelder Privatdetektive in die Firma eingeschleust werden und somit die verdächtigen Mitarbeiter unauffällig observieren, um festzustellen, ob es zu Diebstählen kommt. Haben Sie ein großes Lager, in dem viele Mitarbeiter und Zulieferer ein und aus gehen, überprüfen unsere Ermittler die Arbeitsabläufe. Kommen Waren von einem Lieferfahrzeug nie beim Kunden an, übernimmt ein Detektivteam die unauffällige Observation des Auslieferers, um etwaige Abweichungen von der vorgegebenen Route festzustellen und die Verbringung der Ware an nicht hierfür vorgesehene Orte gerichtsfest zu dokumentieren. Benötigen Sie Hilfe bei der Erstellung und Umsetzung eines individuellen Sicherheitskonzepts für Ihre Firma? Unsere qualifizierten Sicherheitsberater und IT-Sicherheitsfachkräfte stehen Ihnen zur Verfügung.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere professionell und diskret agierenden Detektive in Bielefeld. Sie erreichen uns montags bis freitags von 08:00 bis 20:00 Uhr sowie am Wochenende und an Feiertagen von 10:00 bis 18:00 Uhr unter der folgenden Rufnummer: 0521 2567 0055.


Verfasserin: Maya Grünschloß

 

Kurtz Detektei Bielefeld

Otto-Brenner-Straße 209

D-33604 Bielefeld

Tel.: 0521 2567 0055

Mail: kontakt@kurtz-detektei-bielefeld.de

Web: http://www.kurtz-detektei-bielefeld.de

http://www.kurtz-detektei-bielefeld.de/2016/11/15/diebstahl-und-unterschlagung-im-unternehmen/

http://www.kurtz-detektei-bielefeld.de/mitarbeiterüberwachung-in-bielefeld/diebstahl-und-unterschlagung/

Herber Rückschlag für Detektive und Versicherungen nach Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte


EGMR hält Detektiveinsatz in der Schweiz im Einzelfall für unrechtmässig


Der in Strassburg ansässige Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat diese Woche ein Urteil verabschiedet, das für Versicherungen und Wirtschaftsdetektive in der Schweiz gleichermassen negative Folgen nach sich ziehen könnte: Im Falle einer IV-Rentnerin, die im Auftrag ihrer Versicherung über mehrere Tage hinweg bei Alltagshandlungen von Privatdetektiven observiert worden war, entschied das Gericht, dass „die Schweiz über keine ausreichende Gesetzesgrundlage für die Observierung von Versicherten verfügt“. Die heute 62-jährige Frau war 1995 nach einem Unfall als arbeitsunfähig eingestuft worden; ihre Unfallversicherung wollte ihre Gesundheit nach einigen Jahren erneut überprüfen lassen, um sichergehen zu können, dass kein Betrugsfall vorlag. Die Frau weigerte sich jedoch, sich einem ärztlichen Gutachten zu unterziehen – was auf die Versicherung durchaus verdächtig wirkte.

Die Unfallversicherung entschied sich daher, Privatdetektive zu engagieren und die Frau in ihrem Alltag observieren zu lassen. Auf den Fotos, die die Schweizer Detektive an vier Observationstagen schossen, war die Rentnerin dabei zu beobachten, wie sie lange spazieren ging, über grosse Distanzen Auto fuhr und dazu in der Lage war, Einkaufstaschen über ihren Kopf zu heben, was ihr in einem vorherigen medizinischen Gutachten als unmöglich diagnostiziert worden war. Bei einer ersten Klage vor dem Bundesgericht wurde den Versicherern Recht gegeben und gestattet, die Beiträge auf 10 % zu kürzen, nachdem ein Mediziner die Frau anhand der Auswertung der Observationserkenntnisse als nur zu 10 % arbeitsunfähig eingestuft hatte.

Da die Observation im öffentlichen Raum stattgefunden hatte, konnte sie – laut Gericht – nach dem Sozialversicherungsrecht als rechtmässig angesehen werden. Das neue Urteil des EGMR dagegen lautet nun, dass in der Schweiz keine ausreichende Gesetzesgrundlage vorhanden sei, um einen solchen Eingriff in die Privatsphäre zu rechtfertigen; Observationsdauer und Handhabe der Beweismaterialien seien gesetzlich nicht ausreichend geklärt. Zudem bezweifelt unsere Detektei aus Zürich, dass in diesem Einzelfall die Verdachtsmomente stark genug waren, um daraus ein berechtigtes Interesse an den Ermittlungen abzuleiten. Leider könnte dieser einzelne strittige Fall weitreichende grundsätzliche Folgen zeitigen:


Arbeit von Schweizer Privatdetektiven in Gefahr – Carte blanche für Betrüger?


Umso wichtiger ist nun für unsere Zürcher Detektei, dass das Schweizer Parlament eine bindende Gesetzesnorm verabschiedet, um eine rechtliche Grundlage für zukünftige Observationen im Auftrag von Unfall- oder Invalidenversicherungen zu schaffen. Es kann schliesslich keine Lösung sein, sämtliche Anträge auf Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich ungeprüft durchzuwinken, besonders dann nicht, wenn ein Verdacht auf Versicherungsbetrug besteht. Die Arbeit unserer Wirtschaftsdetektei in der Schweiz und gleichfalls das Wirken seriöser Kollegen ist unschätzbar wichtig, um Sozialbetrüger zu überführen, die sich zu Lasten aller Beitragszahler unter Umständen bereits seit Jahren ungerechtfertigt Beiträge und Zuschüsse von Versicherungen zahlen lassen, ohne einen tatsächlichen Anspruch auf diese zu besitzen. Aufgrund schwammiger Formulierungen in den bisherigen Gesetzestexten der Invalidenversicherung, die einen „Einsatz von Experten“ rechtfertigen, jedoch für Laien nicht erkennbar machen, ob es sich dabei auch um Detektive handeln kann, die die Versicherten observieren, dürfte nach aktueller Gesetzesgrundlage in Einzelfällen und je nach Kanton keine Detektei mehr beauftragt werden.

Kompliziert wird das Ganze zusätzlich dadurch, dass das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne Überwachungen bereits dreimal als legal einstufte, wodurch angenommen wurde, Observationen seien zwar nicht anhand der Gesetzgebung, aber dafür aufgrund der Rechtsprechung rechtlich ausreichend abgesichert. Auch hat die 62-jährige Rentnerin bislang noch keinen direkten Nutzen aus ihrem Sieg vor dem EGMR bezogen, da sie in der Schweiz weiterhin als nur zu 10 % arbeitsunfähig gilt. Um die volle Versicherungssumme zu erhalten, muss sie nun wieder vor Schweizer Gerichte ziehen und sich erneuten Gesundheitschecks unterziehen, die sie vorher bereits verweigert hatte. Was der EGMR als illegal erkannt hat, ist der Fakt, dass die Gesetzestexte nicht eindeutig von einer Überwachung sprechen, wodurch Versicherte nicht erfahren, dass sie in Verdachtsfällen observiert werden können und dies dulden müssen. Das bedeutet, dass der Einsatz von Detektiven hier nur wegen einer Lücke im Gesetz als unrechtmässig deklariert wurde – auf europäischer Ebene wohlgemerkt. Unsere Wirtschaftsdetektei in Zürich hofft natürlich nun auf eine möglichst schnelle Absegnung dahingehender Ergänzungen in den Versicherungsgesetzen, um die Rechtmässigkeit von Einsätzen unserer Detektive für Versicherungen in sämtlichen Fällen mit konkretem Verdacht zu untermauern. Betrüger könnten nämlich sonst umso mehr dazu ermuntert werden, illegal Versicherungsgelder einzustreichen, da sie sich nun auf der sicheren Seite wähnen, indem sie glauben, keine Angst mehr vor detektivischen Ermittlungen haben zu müssen – das wäre natürlich ein fatales Signal.


Inwieweit sich das Urteil des EGMR (hier im Bild) auf die einzelnen Kantone auswirkt, muss jeweils geprüft werden. Die Schweiz täte aber grundsätzlich gut daran, eine kantonsübergreifende, international anerkannte Lösung zu verabschieden. 

Etwa 10 % aller Versicherungsfälle in der Schweiz sind auf Betrugshandlungen zurückzuführen


Ein Einsatz von Privatdetektiven in der Schweiz ist nicht auf ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber den Versicherten zurückzuführen und darf sich gleichfalls zu keinem Zeitpunkt auf eine flächendeckende Generalüberwachung von Beitragsbezügern ausweiten. Vielmehr handelt es sich bei solchen Detektiveinsätzen um stichprobenhafte Überprüfungen einzelner verdächtiger Leistungsbezüger, unter denen es gemäss der Erfahrungswerte der vergangenen Jahre immer wieder Betrüger gibt, die der Allgemeinheit durch ihre Handlungen zusätzliche Kosten aufhalsen und sich somit der Definition nach asozial verhalten. Denn die Konsequenz aus Versicherungsbetrug lautet: Unrechtmäßig erschlichene Gelder werden in Form von erhöhten Beitragssätzen auf den Rücken derer ausgetragen, denen das Geld eigentlich für Behandlungen zusteht. Die von Detektiven durchgeführten Observationen in Einzelfällen sind also nicht nur für die Versicherungen, sondern auch für die Versicherten enorm wichtig, um nicht unnötig hohe Beiträge zahlen zu müssen. Laut dem Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) sind etwa 10 % der angemeldeten Versicherungsfälle betrügerischer Natur; der dabei entstehende Schaden geht in die Milliarden und schadet der Schweizer Wirtschaftskraft enorm! Dass diesen Betrügern das Handwerk gelegt wird, liegt im Interesse jedes Eidgenossen, der seinen Lebensunterhalt auf ehrliche Weise verdient.

Besonders die Tatsache, dass in den vergangenen Jahren immer mehr Betrugsfälle aufgrund detaillierter und sorgfältiger Einzelfallprüfungen aufgedeckt werden konnten, wirkt nun, nach dem Strassburger Urteil, bitter nach. Diesem erfreulichen Aufwärtstrend, der auch durch die Hilfe von Schweizer Detekteien erreicht werden konnte, könnte jetzt abrupt Einhalt geboten werden; als erste hat die Unfallversicherung Suva angekündigt, vorerst keine Detektive mehr einsetzen zu wollen, während einige Gemeinden in Sozialhilfefällen weiterhin nicht auf diese verzichten wollen – und können. So ist beispielsweise der Kanton Zürich laut Einschätzung des hiesigen Sozialdepartements gar nicht vom Strassburger Urteil betroffen, da hier eine gesetzliche Grundlage vorhanden ist. Bei der Suva waren Detektiveinsätze bisher ohnehin eher eine Seltenheit: Bei über 570 Verdachtsfällen pro Jahr wurden nur 10 bis 15 Mal Detektive zur Aufklärung eingesetzt. Der Zuständige für Missbrauchsbekämpfung, Roger Bolt, sagt dazu: „Wir haben andere Möglichkeiten, Missbräuche aufzudecken […]. Aber Detektive kommen als letztes Mittel zum Einsatz und sind deshalb nicht so einfach zu ersetzen“ (Quelle: Neue Zürcher Zeitung).


Verdachtsfall? Detektive beraten kostenfrei


Sollten in Ihrer Behörde, in Ihrer Anwaltskanzlei oder auch in Ihrem unmittelbaren privaten Umfeld Zweifel an einem Sozialhilfefall bestehen, so ist es unseren Sozialdetektiven in der Schweiz weiterhin gesetzlich gestattet, die Verdächtigen zu observieren, um zu überprüfen, ob tatsächlich ein Sozialhilfefall vorliegt. Haben Sie als Versicherer den begründeten Verdacht auf einen Versicherungsbetrug, so setzen Sie sich zur Abklärung der rechtlichen Fragen mit unserer Detektei in Zürich in Verbindung – wir beraten Sie gern über die aktuellen Entwicklungen und Möglichkeiten. Sie erreichen uns per Email an kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch oder unter der folgenden Rufnummer: +41 (0)44 552 2264.


Verfasserin: Maya Grünschloss

Kurtz Detektei Zürich und Schweiz

Max-Högger-Strasse 6

8048 Zürich

Tel.: +41 (0)44 5522 264

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch

Web: https://www.kurtz-detektei-schweiz.ch

Google: https://g.page/kurtz-detektei-zuerich-schweiz

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Der Privatdetektiv in der Literatur – Teil 5 | Arthur Conan Doyle und Sherlock Holmes: Die Rückkehr


Schritt 1 der Rückkehr: Ein Theaterstück hält den Meisterdetektiv am Leben


Im letzten Teil unserer Reihe „Der Privatdetektiv in der Literatur“ hatte uns der grosse Arthur Conan Doyle im Schockzustand zurückgelassen: Am Ende von Das letzte Problem (The Final Problem) von 1893 stürzt Holmes mit seinem Erzfeind Professor Moriarty die Reichenbachfälle hinunter – Sherlock Holmes ist tot, Rückkehr (scheinbar) ausgeschlossen! Doyle hat keine Lust mehr auf den grössten aller Detektive, er schreibt lieber Abenteuerromane und zieht es anscheinend sogar vor, im Krieg zu dienen, statt sich weiterhin mit unserem Helden zu befassen.

Wundervolle und durchaus ebenfalls erfolgreiche Werke entstehen zwar in dieser Zeit, der Meisterdetektiv indes spielt darin keine Rolle mehr. Die Fans sind betrübt und verlangen nach mehr Abenteuern ihres Helden. Und tatsächlich bleiben ihre Rufe nicht ganz unerhört: Charles Frohman, amerikanischer Theaterproduzent, weiss offenbar ganz genau, wie er Conan Doyle für sich gewinnen kann, denn dieser hatte schon immer Ambitionen, ein Theaterstück zu schreiben. Dieses wollte ihm Frohman nun ermöglichen, nur: Mit Sherlock Holmes müsse es sein! Und tatsächlich, Conan Doyle beisst an: Im November 1899 feiert Sherlock Holmes Premiere, ein Theaterstück, das Doyle zusammen mit dem Autor und Hauptdarsteller William Gillette auf die Bühne bringt. Auch wenn der grösste Teil der Arbeit tatsächlich Gillette zukommt, muss Doyle anerkennen, dass Sherlock Holmes nichts von seiner Anziehungskraft verloren hat. Das Stück ist für über 20 Jahre sowohl in den USA als auch in Grossbritannien ein Riesenerfolg, und die Performance von Gillette als Holmes mit Deerstalker-Mütze und Cape wird stilprägend, ebenso die für das Theaterstück neu eingebrachten Worte „Elementary, my dear Watson!“ und die Calabash-Pfeife (siehe auch unsere Beiträge zum Thema „Detektive und Pfeifen“). In der Londoner Aufführung mit Gillette spielt 1903 übrigens auch ein 13-jähriger Bursche, der sich zu einer Ikone der Filmkunst entwickeln sollte: der junge Charlie Chaplin.


Holmes-Darsteller William Gillette war mit den weltweiten Aufführungen des Stücks so erfolgreich, dass er sich sogar ein sehr eigentümliches burgartiges Haus in Connecticut bauen lassen konnte: „Gillette Castle“ (ursprünglich „Seventh Sister“). 

Schritt 2 der Rückkehr: „Der Hund der Baskervilles“


Das Stück ist in aller Munde und wird einige Jahre später (1916) sogar verfilmt (2014 wiederentdeckt, anschliessend restauriert und seit 2015 in unregelmässigen Abständen online abrufbar). Doch trotz des immensen Erfolgs von Sherlock Holmes will sich Doyle zu Beginn des Jahrhunderts noch immer nicht wieder so richtig auf seinen Helden einlassen: Ein kurzer Ausflug in die Politik und ein längerer in den Burenkrieg fesseln ihn erst einmal mehr. Doch kurz darauf erkrankt Doyle an Typhus und reist zur Erholung nach Norfolk, wo ihm Erzählungen vom Mythos eines Geisterhundes, der eine altehrwürdige, reiche Familie heimsucht, zu Ohren kommen. Wäre so etwas nicht auch etwas für unseren alten Freund Sherlock Holmes? Das Theaterstück mit Gillette spielt chronologisch vor den Ereignissen aus Das letzte Problem und knüpft daher nicht an die Ereignisse an den Schweizer Reichenbachfällen an. Dieses Prinzip, so denkt sich Doyle, öffnet vielleicht ein paar Türen, Holmes doch wieder Leben einzuhauchen, ohne ihn tatsächlich von den Toten auferstehen lassen zu müssen. Nur wenig später ersinnt er eine Geschichte, die ihm genau dies ermöglicht und zugleich sein grösster Erfolg werden soll: Der Hund der Baskervilles (The Hound of the Baskervilles).

Ein paar Jahre vor den Ereignissen aus Das letzte Problem einsetzend, ist es diesmal ein lange Zeit übernatürlich anmutendes, stimmungsvolles und düsteres Abenteuer, das den Meisterdetektiv umtreibt und bis heute das wohl bekannteste Werk um Sherlock Holmes darstellt. Auch hier ist wieder das Strand Magazine dankbarer Abnehmer: Nachdem Doyle seine genialische Figur in Das letzte Problem sterben lassen hatte, kündigten mehrere Tausend enttäuschte Kunden ihre Abonnements und brachten die Zeitschrift somit an den Rand des Ruins. Ohne ihr „Zugpferd“ brachen die Zahlen weg und für acht Jahre schlug sich das Magazin mehr schlecht als recht, ohne wirkliche Knaller zu produzieren – da kommt ein neues Sherlock-Holmes-Abenteuer natürlich sehr gelegen und man geht auf Doyles Gehaltsforderungen sofort ohne Widerspruch ein. Wie damals üblich wird Der Hund der Baskervilles von August 1901 bis April 1902 zunächst als Fortsetzungsroman veröffentlicht, um dann einen Monat vor Veröffentlichung des dritten und letzten Teils (ganz pfiffig!) als komplettes Buch in den Schaufenstern zu liegen. Der Roman schlägt ein wie eine Bombe, und die Leser wollen mehr! Der Druck auf Doyle wird immer grösser und schliesslich muss er sich eingestehen, dass die Geschichte von Sherlock Holmes vielleicht besser doch noch nicht zu Ende erzählt ist, wie die Kurtz Detektei Zürich und Schweiz nachfolgend berichtet. Doch zunächst ein Trailer zum restaurierten Stummfilm Sherlock Holmesvon 1916:


 

Schritt 3 der Rückkehr: Die Wiederauferstehung | Lazarus aus der Schweizer Wasserkaskade


Das Strand Magazine macht Doyle ein Angebot, das er nicht ausschlagen kann, und er macht sich ans Schreiben. Bereits im September 1903 kommt der von Fans und Lesern in aller Welt so lang herbeigesehnte Moment: In Das leere Haus (The Adventure of the Empty House) lässt Doyle den grössten Detektiv aller Zeiten wiederauferstehen – und zwar wortwörtlich. Doyle entschliesst sich, nicht einfach weitere Fälle von Holmes aus der Zeit vor den Ereignissen an den Reichenbachfällen niederzuschreiben, sondern spinnt eine extrem spannende und reizvolle Geschichte, die die Handlung weitererzählt, ohne unglaubhaft oder überkonstruiert zu wirken:

Drei Jahre sind seit dem Verschwinden von Sherlock Holmes vergangen, und Dr. Watson, noch immer fasziniert von Kriminalfällen, ist wie eh und je an einem Mordschauplatz zugegen. Er trifft auf einen älteren deformierten Büchersammler, der im weiteren Verlauf der Handlung seine Identität als totgeglaubter Sherlock Holmes enthüllt! Dieser habe sich drei Jahre zuvor nach dem Zweikampf gegen Moriarty an den Meiringer Reichenbachfällen mit letzter Kraft retten können und daraufhin sein Ableben vorgetäuscht, um seinen Feinden zu entkommen. Die darauffolgenden Jahre habe er inkognito mit Forschungsreisen in die entlegensten Winkel der kriminellen Unterwelt verbracht, bis ihn die Ereignisse um den jetzigen Mord wieder nach London zurückführten, um dort das Verbrechernetzwerk Moriartys endgültig zu zerschlagen.


Der von Sidney Paget erstaunlich akkurat gezeichnete Reichenbachfall in der Nähe der ebenfalls weltbekannten Aareschlucht im Berner Oberland war der Schauplatz von Holmes‘ fulminantem Scheinableben. 

Die Rückkehr des Sherlock Holmes – ein rundum lohnendes Geschäft für Autor, Verlag und Leser


Da ist er also wieder, nach zehn Jahren Abstinenz. Doyle bringt Holmes zurück, weil die Leser es so wollen und nach der „Wiederbelebung“ konsequenterweise in rauen Mengen zurückkehren. Für das Strand Magazine werden es dadurch sogar noch mehr Abonnenten als zu Holmes‘ „erster“ Lebenszeit, sodass sich der Verlust aus den Jahren seiner Abstinenz schnell wieder relativiert. Ein sehr lohnendes Geschäft für das Magazin und natürlich auch für Doyle. Bis Dezember 1904 folgen weitere zwölf Kurzgeschichten, 1905 werden sie wie üblich in einem Sammelband, Die Rückkehr des Sherlock Holmes (The Return of Sherlock Holmes), zusammengefasst.

War es das jetzt wirklich – die Kriegskasse Arthur Conan Doyles hatte sich durch die neuen Veröffentlichungen prächtig gefüllt – oder hat der Autor auch rein literarisch wieder Lust auf seinen Helden bekommen? Nun ja, zumindest sollte es eine so lange Pause wie in den Jahren zuvor in der Tat erst einmal nicht mehr geben – elementary! Doyle hat offenbar seinen Frieden mit Sherlock Holmes geschlossen und macht sich nun weiter ans Werk – doch dazu kommende Woche mehr im nächsten Teil unserer Reihe.


Verfasser: Gerrit Koehler

 

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