Kindesunterhalt: Vortäuschung einer Schulausbildung | Ermittlungen unserer Detektei in Würzburg


Kein Kontakt, dafür aber Unterhaltsforderungen


Seit 21 Jahren zahlte Herr Roth (alle Namen geändert) Unterhalt für seine Tochter Caroline Frege aus Würzburg, die er nie persönlich zu Gesicht bekommen durfte, da die Kindesmutter jeglichen Kontakt von Geburt an verweigert hatte. Als die Tochter volljährig wurde, unternahm Herr Roth, der im schweizerischen Bern lebte, mehrere postalische Kontaktversuche, doch eine direkte Antwort seines Kindes blieb aus. Stattdessen teilte ihm die Mutter mit, Tochter Caroline wolle ein für alle Mal nichts mit ihm zu tun haben. Aus Herrn Roths Enttäuschung über diese Zurückweisung bildeten sich nach und nach Zweifel heraus. Zweifel, ob Caroline seine Briefe jemals erhalten hatte. Zweifel, ob sie wirklich noch zur Schule ging. Zweifel, ob sie der monatlich entrichtete Kindesunterhalt überhaupt erreichte. Denn die Mutter behauptete standhaft, dass Caroline auch heute noch – mit nunmehr 22 Jahren – eine Schule besuche, in der Wohnung der Mutter lebe, kein festes Einkommen und auch kein eigenes Bankkonto habe, weshalb der Unterhalt stets auf das Konto der Mutter überwiesen wurde. Gerade die Behauptung bezüglich des Bankkontos erschien Herrn Roth doch schon sehr eigentümlich, schließlich besitzt doch so gut wie jeder Volljährige in Deutschland ein eigenes Konto.

Aufgrund dieser fragwürdigen Punkte beschloss er, den Rat und die Dienste unserer erfahrenen Detektei in Würzburg* einzuholen. Durch Observationen der Tochter sollten wir prüfen, ob die Unterhaltsangaben der Mutter korrekt waren oder ob es sich um einen Fall von Unterhaltsbetrug handelte.


Warten auf Caro – keine Spur von der Zielperson


Die ersten drei Observationstage unserer Detektive in Würzburg wurden von einem erheblichen Problem überschattet: Weder die Zielperson Caroline Frege noch ihre Mutter traten an deren gemeinsamer Melde- und angeblicher Wohnadresse in Erscheinung. Stattdessen erkannten die Ermittler mehrfach eine alte Frau (80 Jahre oder älter) an den Fenstern der entsprechenden Wohnung des Mehrfamilienhauses. Zwar stand der Nachname von Mutter und Tochter an Klingelschild und Briefkasten, doch hierbei könnte es sich um ein gezieltes Täuschungsmanöver gehandelt haben, das dem Zweck diente, die Anschrift als postalische Zustelladresse missbrauchen zu können. Für die Ermittler ergab sich der Verdacht, dass die Zielperson gar nicht an dieser Adresse wohnte – einerseits gut für Herrn Roth, da seine Zweifel an der Ehrlichkeit der Mutter dadurch neuen Nährboden erhielten, andererseits problematisch, da die Tochter ohne bekannte Wohnadresse nicht zur Observation aufgenommen werden konnte.

Um an Carolines angeblicher Ausbildungsstätte neue Hinweise zu sammeln, teilte sich unser zweiköpfiges Detektivteam in Würzburg am dritten Ermittlungstag auf: Ein Observant blieb an der bekannten Adresse, der andere fuhr zur Schule. Doch auch dort trat die Tochter nicht in Erscheinung und es konnten keine Hinweise auf ihren Verbleib gesammelt werden. Immerhin zeigte sich die Mutter der Zielperson im Laufe des Tages an der bekannten Adresse, betrat das Gebäude mit einem eigenen Schlüssel, verbrachte eine gute halbe Stunde im Inneren, kehrte mit mehreren Briefen in der Hand zurück und fuhr wieder ab. Unsere Privatdetektive folgten ihr, doch leider parkte sie ihr Fahrzeug in einer Tiefgarage, die zu einem weiträumigen Gebäudekomplex mit unzähligen Hausnummern und noch weitaus mehr Mietparteien gehörte. Da sie die Tiefgarage durch einen unterirdischen Zugang verlassen haben musste, konnten unsere Privatermittler nicht feststellen, welchen Bereich des Komplexes sie danach betreten hatte. Zwar kontrollierten sie zum Abschluss der Maßnahme sämtliche Klingelschilder, doch der Name der Mutter fand sich auf keinem davon.


Neue Adresse = neue Chance für unsere Detektive in Würzburg


In Absprache mit Herrn Roth sollte noch ein vierter Observationsversuch an der bekannten Adresse – nicht am neu ermittelten, aber kaum zu kontrollierenden Gebäudekomplex – unternommen werden. Würde Caroline dabei erneut nicht in Erscheinung treten, wäre vor weiteren Beobachtungsmaßnahmen das Ergebnis einer parallel initiierten Adressermittlung abzuwarten. Am frühen Nachmittag – kurz vor dem geplanten Observationsende – kam die Zielperson tatsächlich die Straße zur vorgeblichen Wohnadresse hinuntergelaufen. Sie betrat das Mehrfamilienhaus nicht mit einem eigenen Schlüssel, sondern klingelte bei ihrer vorgeblichen Wohnung und wurde daraufhin eingelassen. Später verließ Caroline das Haus in Begleitung der alten Dame, die mehrfach an den Fenstern der entsprechenden Wohnung gesehen worden war. Beide Frauen begaben sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu einem Kindergarten und nahmen dort an einem Martinsumzug teil, ohne dass ein direkter Bezug der beiden zu einem der Kinder erkennbar wurde. Im Anschluss brachte die Zielperson die alte Frau zurück nach Hause und begab sich nach kurzer Verweilzeit in der Wohnung mit dem Bus zu einer anderen Anschrift in Würzburg, an der sie auch übernachtete. Ihr Name fand sich leider nicht am Klingelschild, jedoch gab es eine „WG A.R., C.F., K.R.“ – womöglich ein Hinweis auf eine Wohngemeinschaft mit Caroline Frege (C.F.) als Mitbewohnerin.

Mit wechselnden Observanten wurde die Beobachtung unserer Detektei für Würzburg bis weit in den Folgetag hinein fortgesetzt, da nun endlich die Chance gekommen war zu prüfen, ob die Zielperson

  • die Schule besuchte,
  • einer Erwerbstätigkeit nachging,
  • tatsächlich an der neuen Anschrift wohnte,
  • mit ihrer Mutter zusammenlebte.

Das einzige Problem: Der Folgetag war ein Samstag.


Ereignisarm und doch erkenntnisreich


Die Aufnahme der Zielperson war somit schließlich geglückt. Um diese Chance nicht durch Sparmaßnahmen zu vertun (siehe unsere Detektivhonorare) und um sicherzugehen, dass Caroline tatsächlich an der neuen Anschrift wohnte, sollte die Observation in Übereinstimmung mit Herrn Roth auch am Samstag fortgeführt werden. Wie zu erwarten war, suchte die Zielperson an diesem Tag weder die Schule auf, noch übte sie eine Erwerbstätigkeit aus. Stattdessen unternahm sie ein paar Stündchen „Shopping“ in der Innenstadt, verzehrte einen Döner und zog sich für den Rest dieses ungemütlichen Novembertages in das neue Wohnobjekt zurück. Das ist zwar nicht viel an Aktivitäten, aber der Tag gab unserer Privatdetektei für Würzburg dennoch Aufschluss über zwei wichtige Punkte:

Zum einen hatte sich die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass Caroline dauerhaft hier aufhältig sein würde, da sie erstens abends zu dieser Adresse zurückkehrte und zweitens sich ihr ausgeschriebener Nachname am Briefkastenschild der WG im Inneren des Gebäudes fand (das unauffällige Betreten des Objekts zwecks Kontrolle des Briefkastens war unseren Ermittlern am Vortag wegen der fortgeschrittenen Zeit nicht mehr möglich gewesen). Zum anderen hatte Caroline mit einer Bankkarte Geld von einem Sparkassenautomaten abgehoben, womit bewiesen war, dass sie mindestens die Verfügungsgewalt über ein Konto hatte bzw. aller Wahrscheinlichkeit nach sogar ein eigenes besaß. Die beiden neu ermittelten Adressen von Mutter und Tochter ließen stark darauf schließen, dass beide nicht, wie gegenüber unserem Auftraggeber behauptet, zusammenwohnten. Somit handelte es sich um getrennte Haushalte, die sicherlich nicht über ein und dasselbe Bankkonto liefen.


Verstöße gegen die Informationspflicht


In den kommenden Wochen unternahmen unsere Privatdetektive in Würzburg immer wieder an unterschiedlichen Wochentagen stichprobenhafte Tagesobservationen. Hierbei stellte sich nach und nach klar heraus, dass die Zielperson

  • tatsächlich dauerhaft an der neuen Adresse wohnte,
  • das ursprüngliche Observationsobjekt regelmäßig aufsuchte, um dort die alte Frau zu besuchen,
  • tatsächlich zur Schule ging, dies allerdings nur an zwei von fünf Werktagen,
  • an den anderen drei Werktagen in einem Dienstleistungsunternehmen als Auszubildende arbeitete.

Die Mutter trat an Carolines neuer Adresse nicht ein einziges Mal in Erscheinung.

Laut geltender deutscher Rechtssprechung sind Einkünfte, die das Kind aus Erwerbstätigkeiten generiert, auf den Unterhaltsanspruch anzurechnen – auch dann, wenn es sich um Auskünfte aus einer Berufsausbildung handelt. Somit führte Carolines Tätigkeit zu einer Minderung, wenn nicht sogar zum Wegfall des Unterhaltsanspruchs (in Abhängigkeit von der Höhe der Ausbildungsvergütung). Die Aufnahme der Tätigkeit und die Höhe der Vergütung wären dem Unterhaltszahler, also Herrn Roth, zwingend mitzuteilen gewesen. Sofern die Vorsätzlichkeit dieser Unterlassungshandlung gegeben gewesen wäre, hätte es sich um einen Betrugsfall gehandelt. Um die Vorsatzfrage zu klären, zugleich aber auch die Schuldfrage zu beleuchten (Mutter, Tochter oder beide?), unternahm unsere Detektei für Würzburg zwei weitere Maßnahmen.



Ein klärendes Gespräch der Detektive mit der Zielperson


Nach Beendigung der Observationsmaßnahmen holte ein Ermittler mittels Vollmacht des Auftraggebers eine Schulbescheinigung zur Zielperson ein. Die Bescheinigung bestätigte zwar den Schülerstatus – in Teilzeit/duales System –, gab jedoch keine Auskunft darüber, ob Caroline den Unterricht auch tatsächlich im erforderlichen Umfang besuchte. Viel wichtiger aber: Laut der Bescheinigung hatte die Zielperson diesen Status bereits seit über zwei Jahren inne. Das letzte Mal, dass die Mutter den Schülerstatus der Tochter bestätigt und dabei explizit ausgesagt hatte, dass Caroline kein Einkommen generiere, lag weniger als ein Jahr in der Vergangenheit. Der Vorsatz war somit gegeben, ein „versehentliches Vergessen“ der Informationsweitergabe an den unterhaltsleistenden Vater ausgeschlossen.

Da Herr Roth, wie eingangs erwähnt, vermutete, dass seine Briefe die Tochter nie erreicht hatten, war er aus der Ferne stark geneigt, die Schuld bei der Mutter zu wähnen. Deshalb gab er unseren Ermittlern die Anweisung, mit seiner Tochter über die Gesamtproblematik zu sprechen. Die Ergebnisse des Gesprächs kurz zusammengefasst:

  1. Caroline hatte niemals etwas von den Kontaktversuchen ihres Vaters erfahren.
  2. Das Verhältnis zur Mutter war seit Jahren zerrüttet. Sie lebten schon seit Carolines 17. Lebensjahr nicht mehr zusammen.
  3. Caroline erhielt keinerlei finanzielle Unterstützung von ihrer Mutter, somit auch nicht die Unterhaltszahlungen des Vaters.
  4. Da Caroline eine ausreichende Ausbildungsvergütung erhielt und schon seit dem 18. Lebensjahr immer Einkommen aus Erwerbstätigkeiten generiert hatte, hätte sie ohnehin keinen Unterhaltsanspruch mehr gehabt.
  5. Selbstverständlich verfügte sie über ein eigenes Bankkonto.
  6. Die von Caroline regelmäßig besuchte Dame an der ursprünglichen Adresse war ihre Großmutter.
  7. Sie würde ihren Vater liebend gern kennenlernen und ließ sich deshalb seine Telefonnummer geben.

Hiermit war dieser Fall für unsere Detektive in Würzburg abgeschlossen. Im Nachgang erfuhren wir noch, dass es persönliche Treffen und eine deutliche Annäherung zwischen Vater und Tochter gegeben hatte. Außerdem befand sich Herr Roth nach unserem letzten Kenntnisstand in fortgeschrittenen, über Anwälte geführten Verhandlungen über die Rückzahlung der jahrelang zu Unrecht durch die Mutter vereinnahmten Unterhaltszahlungen sowie über die dadurch verursachten Detektivkosten.


Alle Namen und Orte sind im Sinne des Klienten- und Zielpersonenschutzes selbstverständlich zur vollständigen Unkenntlichkeit verändert.

 

Kurtz Detektei Nürnberg und Franken

Äußere Bayreuther Straße 59

90409 Nürnberg

Tel.: 0911 378 201 54

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-nuernberg.de

Web: https://www.kurtz-detektei-nuernberg.de

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Diebstahl im Büro – vom Kugelschreiber zu Bargeld und Wertgegenständen


Hohe Täterzahl und fehlendes Unrechtbewusstsein


Welcher Arbeitnehmer kennt es nicht: Der Schreibtisch bei der Arbeit ist gefüllt mit allerlei ansprechendem und nützlichem Büromaterial, von dem man ein paar Kugelschreiber, Radiergummis und Notizheftchen auch für Zuhause gut gebrauchen könnte. Mal schnell einen schönen Stift mit Firmenlogo mitgenommen, für die Ehefrau einen Aktenordner eingepackt und einen Geburtstagsbrief an die Schwiegermutter auf hochwertigem Firmenbriefpapier geschrieben; diese und ähnliche Handlungen sind nach Ansicht der meisten Angestellten laut einer Studie des Marktforschungsinstituts GfK (Gesellschaft für Konsumforschung) nicht verboten, geschweige denn kriminell, da der Firma kein großer finanzieller Schaden entstehe. Oftmals herrscht die Meinung vor, dass die Materialien doch sowieso benutzt würden, egal ob auf der Arbeit oder zuhause. Jeder vierte Mann und jede fünfte Frau gaben zu, bereits mindestens einmal Büromaterial entwendet zu haben.

Die Krux: Abgesehen von anderslautenden Einzelfallentscheidungen gilt selbst der Diebstahl kleiner, beinahe wertloser Gegenstände aus dem Betriebseigentum (geringfügiger Diebstahl) als Kündigungsgrund, meist sogar fristlos. Schließlich ist das Vertrauensverhältnis der Firmenleitung zum Angestellten durch diese Delikte nachhaltig gestört. Naturgemäß wird unsere Detektei aus Bonn (0228 2861 4084) noch weitaus häufiger mit der Aufklärung von zumeist erheblicheren Delikten wie Lager- und Transportdiebstahl, Einbruchdiebstahl oder Diebstahl bzw. Unterschlagung von Firmenfahrzeugen betraut. Doch auch das Thema Bürodiebstahl spielt im Detektivalltag immer wieder eine Rolle, weswegen wir es nachfolgend eingehend beleuchten wollen.


Vermeintliche Kleinigkeiten mit großen Auswirkungen


Freilich lohnt es sich für die meisten Arbeitgeber finanziell nicht, die Detektei Kurtz mit der Untersuchung von Toilettenpapierdiebstählen zu beauftragen, schließlich gibt es Ermittlungsdienstleistungen nicht zum Nulltarif (zu unseren Honoraren siehe hier). Allerdings ändert sich der Sachverhalt, wenn diese Diebstähle gewerbsmäßigen Charakter annehmen, denn dann bedingt die schiere Menge auch bei geringwertigen Gegenständen relevante Schadensummen. Dazu kann es bspw. kommen, wenn ein Mitarbeiter ein Nebengewerbe ausübt und hierfür regelmäßig größere Mengen solcher geringwertiger Artikel benötigt.

Um beim nicht zufällig gewählten Beispiel des Toilettenpapiers zu bleiben: Vor wenigen Jahren bewiesen unsere Bonner Detektive, dass ein Arbeitnehmer, der nebenbei Events organisierte (hauptsächlich Club-Konzerte und Disco-Partys), über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr Toilettenpapier im Wert einer fünfstelligen Summe entwendet hatte.


Kavaliersdelikt Materialiendiebstahl? Mitnichten! Detektive aus Bonn überführen Bürodiebe


Auch wenn 50 % der langfingrigen Angestellten gern Kugelschreiber, 27 % Papier und 26 % Büroklammern einstecken und damit im Einzelfall nur wenig Schaden entsteht, handelt es sich bei diesen Vergehen nicht um Kavaliersdelikte. Denn das Strafgesetzbuch (StGB) definiert Diebstahl in § 242 eindeutig: die rechtswidrige Wegnahme einer fremden beweglichen Sache, um sie zu behalten oder an Dritte weiterzugeben. „Kleinvieh macht auch Mist“, heißt es so schön, und Ausgaben für Büromaterialien machen einen nicht unbeachtlichen Teil der Jahresbilanz vieler Firmen aus. Selbstverständlich ist der Diebstahl eines Kugelschreibers nicht eins zu eins mit der Entwendung wertvollerer Gegenstände oder von Bargeld zu vergleichen – bei niedrigen Cent- oder Euro-Beträgen drücken Gerichte im Einzelfall ein Auge zu –, jedoch ist die rechtliche Grundlage eindeutig: Auch die Mitnahme einer Druckerpatrone ist ein Diebstahl, der, selbst wenn er nicht zu einer Verurteilung führt, das Vertrauen in den betreffenden Angestellten schmerzlich verletzt. Die Härte der gerichtlich verhängten Strafen richtet sich in der Regel unter anderem nach der Schadenhöhe; entsprechend ist die Bereitschaft, etwas Wertvolles zu stehlen, deutlich geringer als bei scheinbar wertlosen Besitztümern. Somit sind aber auch Diebstähle von Büromaterialien deutlich häufiger als bspw. die Entwendung ganzer Baumaschinen.

Weitere problematische Aspekte sind das Sicherheitsgefühl und die Dreistigkeit, die sich mit jedem unentdeckten Diebstahl erhöhen, weshalb die Täter nach und nach immer größere Mengen und immer wertvollere Objekte ins Auge fassen. Wo kriminelle Energie vorhanden ist, lässt sich der Angestellte auf lange Sicht erfahrungsgemäß auch nicht von hohen Werten oder möglichen höheren Strafen abschrecken. Ob nun hochwertig oder nicht – bereits bei einem Anfangsverdacht sollten Sie als Unternehmer keine Gefangenen machen, sondern sich umgehend an unsere IHK-zertifizierten Wirtschaftsdetektive aus Bonn wenden: kontakt@kurtz-detektei-bonn.de. Wir bemühen uns um eine zeitnahe und reibungslose Aufklärung der Diebstähle, um weitere Schäden abzuwenden und betroffenen Betrieben die Möglichkeit zu geben, etwaigen Nachahmungstätern ein abschreckendes Exempel zu statuieren.


Businesswoman Stealing A Stapler

Die gelegentliche Entwendung kleinerer Gebrauchsgegenstände ist nur die Spitze des Eisbergs, dramatischer wird es bei regelmäßigen Diebstählen und werthaltigerer Beute.


Täter nicht zwangsläufig eigene Angestellte


Wir wollen an dieser Stelle nicht das Bild des grundsätzlich kriminellen Angestellten zeichnen, jedoch ist es wichtig, ein Bewusstsein für firmeninterne Kriminalität, für den Tatort Arbeitsplatz zu schaffen. Denn ohne dieses Bewusstsein fehlt nach der Erfahrung unserer Bonner Privatdetektive vielfach die gebotene Aufmerksamkeit, die Sensibilität für Ungereimtheiten im Unternehmen, weshalb auch die Bereitschaft zur Ergreifung von Konsequenzen gering ist bzw. sich erst sehr schleichend herauskristallisiert.

Natürlich können abgesehen von Arbeitnehmern auch externe Personen für Diebstähle im Unternehmen verantwortlich sein: Kunden, Freelancer, Zulieferer, Dienstleister (Gebäudereinigung u.ä.), Konkurrenten oder schlicht Besucher; sie alle könnten die Möglichkeit haben, Wertgegenstände an sich zu nehmen und diese verschwinden zu lassen. Sind auffallend oft nach Besprechungen mit einem bestimmten Zulieferer Verluste an Materialien zu verzeichnen, so lässt sich ein Verdacht gegen diesen kaum vermeiden.


Unternehmen sollten Zeichen setzen


Unabhängig davon, wer hinter den Diebstählen in Büros und Firmen vermutet wird, zählt es zu den diesbezüglich wichtigsten Aufgaben der Geschäftsleitung, nicht nur vorbeugend, sondern speziell auch nach erkannten Delikten offen zu kommunizieren, welche Konsequenzen Langfinger im Unternehmen zu erwarten haben. Hierdurch lässt sich ein Abschreckungseffekt für potentielle künftige Diebe erzielen, und vielleicht sieht sich der eine oder andere reuige Täter sogar veranlasst, die „lediglich ausgeliehenen“ Aktenordner unerkannt zurückzubringen, um sich damit eine peinliche Untersuchung zu ersparen. Besonders eindrucksvoll kommt eine solche Belehrung natürlich daher, wenn die Betriebsleitung einen überführten Dieb mitsamt der nachfolgenden Konsequenzen präsentieren kann – gern hilft Ihnen unsere Wirtschaftsdetektei aus Bonn bei der Identifizierung, gerichtsfesten Überführung und auf Wunsch auch Konfrontierung solcher Betriebsdiebe (Letzteres z.B. zwecks Erlangung eines notariellen Schuldanerkenntnisses).

Ein Tipp am Rande: Die arbeitnehmerseitige Bereitschaft zu stehlen sinkt Studien zufolge deutlich mit einer guten Bezahlung und hohen Wertschätzung der eigenen Arbeit innerhalb des Unternehmens. Angestellte, die sich ausgenutzt fühlen, glauben, ihnen stehe als Ausgleich für getane Arbeit und für einen subjektiv empfundenen Mangel an Lob „wenigstens etwas“ zu.


Langfinger im Betrieb – Bonner Wirtschaftsdetektei im Einsatz für Unternehmen im gesamten Rheinland


Ist Ihnen oder einer anderen Stelle im Unternehmen aufgefallen, dass im Vergleich zu den Vorjahren auffällig viele Büromaterialien bestellt und verwendet werden, dass Geldbeträge fehlen oder firmenzugehörige Wertgegenstände abhanden gekommen sind, so sind Sie vermutlich Opfer einer oder mehrerer Straftäter in den eigenen Reihen geworden. Egal, ob Sie bereits einzelne Mitarbeiter im Auge haben oder lediglich einen generellen Verdacht gegen eine bestimmte Abteilung hegen: Die Kurtz Detektei Bonn hilft Ihnen mit diversen variabel einsetzbaren Ermittlungsmethoden wie Observationen, Betriebseinschleusungen unter Legende oder Lockvogeleinsätzen (z.B. in Form von Testkäufen) – und zwar nicht nur in Bonn, sondern im gesamten Umland, bspw. in Koblenz, Euskirchen, Köln und Siegburg. Gern beraten wir Sie unverbindlich und kostenfrei: 0228 2861 4084.


Keine Lösung ohne warten – Patrick Kurtz im Interview mit der Sicherheitsakademie Berlin


Ein Absolvent der Sicherheitsakademie Berlin berichtet über seine tägliche Praxis als Detektiv


In einem bisher unveröffentlichten Interview befragte die Sicherheitsakademie Berlin Patrick Kurtz, Inhaber der Kurtz Detektei Potsdam und Brandenburg, zum Detektivberuf und dessen Zugangsvoraussetzungen, zu seinem persönlichen Werdegang und zu seinen Berufserfahrungen seit dem Abschluss des IHK-Zertifikatslehrgangs Fachkraft Detektiv:

Die Arbeit als Detektiv ist nicht zu unterschätzen und trotzdem erschaffen Vorbilder wie der berühmte Sherlock Holmes immer wieder starkes Interesse an dem Berufsbild des „Ermittlers“. Als Absolvent der Sicherheitsakademie Berlin und selbständig tätiger Privatdetektiv kann Patrick Kurtz ein paar Einblicke in seine tägliche Arbeit geben.


Lieber Herr Kurtz, welche Qualifikationen und Kenntnisse braucht man als Privatdetektiv? Was macht einen erfolgreichen Ermittler aus?


Rechtskenntnisse sind unabdingbar. Wer seine rechtlichen Grenzen nicht kennt, macht sich in diesem Beruf eher früher als später strafbar, denn gerade im Detektivgewerbe gibt es zahlreiche Fallstricke. Fällt man über einen davon, muss man erhebliche Konsequenzen fürchten. Zudem ist es ohne fundierte Rechtskenntnisse überhaupt nicht möglich, Klienten seriös zu beraten. Zu den weiteren persönlichen Voraussetzungen für erfolgreiche Ermittlungen zählen konstante Konzentrationsfähigkeit bei langwierigen Observationen, ein hohes intuitives Situationsgespür, Kreativität bei der Lösung schwer zugänglicher Fälle, Hartnäckigkeit, Teamfähigkeit sowie ein umfangreiches und zuverlässiges Netzwerk an Kontaktpersonen.


Wie kann man sich Ihren Berufsalltag vorstellen? Welche Aufgaben gibt es zu erledigen und mit welchen Problemen werden Sie immer wieder konfrontiert?


Mein Berufsalltag spielt sich mittlerweile überwiegend in der Organisation, Endkontrolle, Problemlösung und Kundenakquise ab. Fälle übernehme ich hauptverantwortlich nur noch, wenn sie für mich von besonderem Interesse sind, alle anderen werden auf die jeweils geeignetsten Mitarbeiter delegiert und entsprechend von ihnen in Rücksprache mit meinen Fachkoordinatoren und mir durchgeführt. Als ich noch regelmäßig selbst im Feld tätig war, bestand ein Großteil der Arbeit aus Warten, denn bei vielen Observationen geschieht über Stunden und teilweise auch Tage hinweg nichts. Wichtig ist es dann, im entscheidenden Moment trotzdem hellwach und fokussiert zu sein.

Zum Glück sind Observationen nicht immer langweilige Angelegenheiten, selbst beeinflussen kann man das aber leider kaum, da der Spannungsfaktor in der Regel vom Verhalten der Zielperson abhängt – bewegt sie sich viel, hat der Observant entsprechend viel zu tun, steht ständig unter Strom und erlebt einen aufregenden Tag; bleibt die Zielperson den ganzen Tag zu Hause, kann der Detektiv meist nur warten. Sehr spannend können sich auch Recherchen entwickeln, bei denen langwierige akribische Suchen mitunter frustrierend lange Zeit fruchtlos bleiben, bis ein häufig nebensächliches Detail einen Dominoeffekt auslöst; der Rechercheur kann sich dann wie an einer Kette von Information zu Information entlanghangeln, bis er schließlich zum gewünschten Ergebnis gelangt – ein sehr befriedigendes Gefühl.


Gerade bei Recherchen können kleine Denkanstöße große Auswirkungen haben. 


Illegale Beobachtungen und Verletzung der Privatsphäre – wie weit darf man gehen? Gibt es Situationen, in welchen sich ein Detektiv strafbar macht?


Datenschutzrechtlich ist vieles, womit sich Detektive täglich auseinanderzusetzen haben, schwammig bestimmt. Einzelne Urteile können große Auswirkungen auf die Branche haben, weshalb es wichtig ist, sich auch nach der Ausbildung ständig auf dem Laufenden zu halten. In vielen Fragen gibt es branchenintern keinen einheitlichen Konsens und auch Vollblut-Juristen können in den nicht seltenen Grenzfällen nicht mit einhundertprozentiger Gewissheit sagen, ob Ermittlungen und die Anwendung bestimmter Methoden rechtlich einwandfrei wären. Aufgrund der Risikobehaftung datenschutzrechtlich bedenklicher Maßnahmen, ist es bei uns Firmenpolitik, davon komplett die Finger zu lassen. Das heißt, dass wir weder selbst GPS-Tracker einsetzen, sofern die Eigentums- und Nutzungsverhältnisse am betroffenen Fahrzeug nicht eindeutig geklärt sind, noch Untreue-Observationen durchführen, wenn die Beziehung nicht eindeutig verfestigt ist, noch ungebührlich in das Persönlichkeitsrecht der Zielperson eingreifen, indem wir beispielsweise durch die Fenster in die Wohnung hineinfilmen, wie man es leider immer wieder in zahlreichen minderwertigen deutschen Sendungen über vorgebliche Detektive sehen muss.


Wie sehen Sie die beruflichen Aussichten für Detektive in den kommenden Jahren?


Ich glaube, dass die Branche relativ krisenfest ist, da der Wunsch nach Informationen dem Menschen grundsätzlich innewohnt und somit immer Bedarf an der Ermittlung von Neuigkeiten besteht. Dieser Bedarf wird – wenn überhaupt – nur geringfügig eingeschränkt durch bundes- oder gar weltweite Wirtschaftskrisen. Für Nachwuchsdetektive sehe ich nicht erst in den kommenden Jahren, sondern schon jetzt große Möglichkeiten, denn das Durchschnittsalter in der Branche ist sehr hoch und die hervorragenden Köpfe, meist Diplom-Kriminalisten vom alten Schlag, verabschieden sich nach und nach alle in den Ruhestand. Nachkommen kann aus dieser Richtung nichts, weil die staatliche kriminalistische Ausbildung fahrlässiger Weise schon seit 20 Jahren kaum mehr existent ist. Entsprechend gibt es in vielen Regionen schon heute zu wenig qualifizierte Detektive. Berlin gehört zwar nicht dazu, Sachsen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise aber schon – selbst einige Großstädte wie Dresden oder Rostock.


Warum würden Sie anderen den Beruf weiterempfehlen?


Ich würde den Beruf tatsächlich nur Personen weiterempfehlen, die die oben genannten Voraussetzungen mitbringen. Aufgrund der leider extrem niedrigen gesetzlichen Zugangsvoraussetzungen versuchen sich sehr viele Bürger in unserer Branche und scheitern damit häufig gnaden- und restlos, meist gehen sie unausgebildet und blauäugig in dieses „Abenteuer“. Die Ausbildung bei der Sicherheitsakademie Berlin hingegen hat mir geholfen, einerseits die erforderlichen Rechtskenntnisse aufzubauen und andererseits durch das Knüpfen von Kontakten zu erfolgreichen Berufsdetektiven Einblicke in die Branchenstrukturen sowie Ansprechpartner für gerade am Anfang regelmäßig auftretende Problemstellungen zu erhalten. Wer ein Freund der gewerblichen Selbständigkeit ist, geistig etwas auf dem Kasten hat, die technische Ausrüstung mitbringt und auch den durchaus vorhandenen körperlichen Anforderungen gerecht wird, kann sich sicherlich gewisse Erfolgschancen ausmalen, im Detektivgewerbe sowohl ein gutes Auskommen als auch ein spannendes Berufsleben zu finden.


Über die Sicherheitsakademie Berlin


Die Sicherheitsakademie Berlin ist ein zertifizierter und staatlich anerkannter Bildungsträger sowie Dienstleister des Bundes. Die Ausbildungsschwerpunkte liegen im Bereich der Sicherheit und der Sicherheitstechnologien. Langjährige Erfahrungen des Geschäftsführers Torben Meyer als behördlicher Personenschützer, unter anderem von Generälen und hochrangigen Persönlichkeiten des Bundesministeriums für Verteidigung oder des NATO-Hauptquartiers in Brüssel, bildeten die Basis für die Gründung des Ausbildungsinstituts. Das Ziel der Akademie ist es, die Anerkennung der Sicherheit als qualifizierte Dienstleistung voranzutreiben. Um dieses Ziel zu erreichen, vermittelt sie nicht nur fachliches Knowhow, sondern auch Werte, wie Pflichtbewusstsein und Verantwortung, denen sich die Institution verschrieben hat.

Die Angebote der Sicherheitsakademie Berlin richten sich hauptsächlich an gesellschaftliche Organisationen, staatliche Institutionen oder Unternehmen, die den Wunsch nach Weiterqualifizierung ihrer Mitarbeiter haben, sowie Privatpersonen, die nach beruflicher Qualifizierung streben. Lehrgangsinhalte können auf individuelle Bedürfnisse angepasst werden.

Web: www.sicherheitsakademie-berlin.de


Kurtz Detektei Potsdam und Brandenburg

Gregor-Mendel-Straße 15

D-14469 Potsdam

Tel.: 0331 2785 0052

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-potsdam.de

Web: https://www.kurtz-detektei-potsdam.de

Google: https://g.page/kurtz-detektei-potsdam

https://www.kurtz-detektei-potsdam.de/2017/01/25/keine-lösung-ohne-warten-patrick-kurtz-im-interview-für-die-sicherheitsakademie-berlin/

Spesenabrechnungs- und Stundenbetrug


Bratwurst essen und Kaviar abrechnen


Sofern keine pauschale Tagesspesenvereinbarung getroffen wurde, gehört zu jeder Geschäftsreise und jedem Geschäftsessen eine präzise Spesenabrechnung, die dem auswärtig arbeitenden Angestellten eine Abdeckung seiner durch die Arbeit entstandenen Zusatzkosten garantiert. In der Regel wird die Differenz ausgezahlt aus dem tatsächlichen Betrag der Verpflegungs-, Übernachtungs- und Fahrtkosten sowie ggf. weiterer Posten und der gewöhnlichen Kosten für Essen und Trinken am Arbeitsplatz. Da es gelegentlich schwer sein kann, sämtliche Posten kleinlich genau aufzudröseln, kann es immer wieder zu Fehlern und Fahrlässigkeiten kommen, wenn es der Arbeitnehmer oder auch die Buchhaltung nicht ganz so genau nimmt. Hat der extern arbeitende Angestellte allerdings bewusst Abrechnungen manipuliert und bspw. das schicke Candlelight-Dinner mit seiner Verlobten als Arbeitsessen mit Kollegen ausgegeben, so erfüllt dies die Kriterien des Betrugs nach § 263 StGB. Spesen werden steuerfrei zurückbezahlt, was den Reiz eines kleinen „Zahlendrehers“ auf Kosten der Firma noch erhöht; schließlich „tut denen so ein Betrag nicht weh“, so vermutlich die Ansicht vieler Spesenbetrüger.

Unsere Detektive aus Bonn (0228 2861 4084) sind solchen betrügerischen Angestellten regelmäßig auf der Spur, sobald uns Unternehmens- bzw. Personalleitungen wegen Ungereimtheiten in den Abrechnungen ihrer Mitarbeiter kontaktieren.


Häufigste Täter: Außendienstler und Fremdfirmen


Besonders bei Außendienstmitarbeitern und auch bei externen Dienstleistern, Zulieferern und/oder Subunternehmern, deren Tätigkeit sich schlecht oder kaum durch die Firma überprüfen lässt, ist das Risiko von Spesen- und Lohnabrechnungsbetrug hoch. Denn im Gegensatz zu in den Betriebsräumen tätigen Angestellten fällt meist nicht auf, was genau konsumiert oder auf Kosten der Firma (un-)berechtigterweise bestellt wird und in welchem Zeitraum welche Arbeiten tatsächlich ausgeführt werden. Das Vertrauen von Arbeitgeber zu Arbeitnehmer muss hier gegeben sein und ist daher durch illoyale und auf den eigenen Vorteil bedachte Angestellte leicht zu verletzen. Oftmals fallen Betrügereien und widersprüchliche Abrechnungen erst Monate, wenn nicht gar Jahre später auf und sind auf Grund dessen kaum mehr nachvollziehbar und somit auch nur schwer gerichtlich einklagbar.

Offene Augen und Ohren sind daher in jedem Betrieb unerlässlich, um die schwarzen Schafe ausfindig zu machen und zur Verantwortung zu ziehen. Dabei helfen Ihnen unsere erfahrenen Privatdetektive aus Bonn, die bei ersten begründeten Verdächtigungen und auch im Nachhinein bei eingereichten und verdächtig erscheinenden Abrechnungen ermitteln: kontakt@kurtz-detektei-bonn.de.


„Die Firma dankt“ | Verquere Arbeitseinstellung


Die Einstellung einer großen Zahl von Außendienstmitarbeitern und auf Geschäftsreise befindlichen Angestellten lautet „wo kein Kläger, da kein Richter“, denn sie glauben, dass folgendes Sprichwort gleichfalls Gültigkeit besitzt: „aus den Augen, aus dem Sinn“. Allzu oft haben sie damit Recht, doch wer es übertreibt, fällt früher oder später auf – und die Augen des Unternehmens sind dann buchstäblich unsere Wirtschaftsdetektive aus Bonn. Vielfach wird das Verrichten der vertraglich vereinbarten und eigentlich selbstverständlich zu erbringenden Arbeitszeit als übermäßiger Fleiß, als Extra-Arbeit, als Gefallen für den Betrieb empfunden. Das Unrechtsbewusstsein bei beschönigten oder gefälschten Abrechnungen fehlt. Die betreffenden Mitarbeiter wähnen sich in der Grauzone des Unwortes Kavaliersdelikt („macht ja jeder“) oder gar im Recht, wenn gefahrene Kilometer deutlich „aufgerundet“, Reparaturarbeiten am eigenen Fahrzeug oder Aufwendungen für private Taxi-Fahrten und Restaurantbesuche als Betriebskosten ausgegeben werden.

All das und noch viele weitere Beispiele für falsche Abrechnungen zerstören nicht nur das so kostbare Vertrauensverhältnis der Firmenleitung zu den Angestellten, sondern sind darüber hinaus keine Bagatellen, vielmehr handelt es sich ganz simpel um Betrug. Das Strafgesetzbuch sieht hierfür in schweren Fällen eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Der Einsatz unserer Detektei aus Bonn kann nicht nur dazu führen, den oder die verdächtigen Mitarbeiter auf frischer Tat zu ertappen und somit der Gerichtsbarkeit zuzuführen, sondern auch durch einen frühzeitigen Ermittlungsbeginn zukünftigen Schaden vom betroffenen Unternehmen abzuwehren.


Abschreckungseffekt durch Detektiv-Einsatz


Je detaillierter und ausführlicher ein Unternehmen Regelungen für Spesen- und sonstige Abrechnungen festlegt, desto schwieriger wird es, einen Betrug unentdeckt zu begehen. Entsprechend höher sind das Risiko und die Hemmschwelle, ein Abschreckungseffekt setzt ein. Die Bedeutung präziser Regelwerke und funktionierender Kontrollmechanismen darf folglich nicht unterschätzt werden. Schließlich verursachen Lohn- und Spesenbetrug jährlich Schäden in unbekannter Millionenhöhe; genaue Daten lassen sich hierzu jedoch schwer erheben, weil Firmen naturgemäß wenig Interesse daran haben, öffentlich zu machen, wie oft und leicht sie sich von untreuen Mitarbeitern hintergehen lassen haben. Außerdem sind die genauen Schadensummen nachträglich umso schwieriger zu rekonstruieren, je mehr Zeit seit der Tatbegehung vergangen ist bzw. je länger sich der Tatzeitraum erstreckte. Ferner sollen nach Möglichkeit keine anderen Mitarbeiter davon erfahren, dass Kollegen in der Lage waren, sich durch falsche Abrechnungen an den Geldern der Firma zu bereichern – es sei denn, der Firmenleitung gelingt es, ein abschreckendes Exempel zu statuieren. Das können bspw. eine fristlose Kündigung anhand der durch unsere Wirtschaftsdetektei aus Bonn ermittelten gerichtsverwertbaren Beweise, eine zivilrechtliche Schadenersatzklage gegen den Abrechnungsbetrüger und/oder eine Strafanzeige wegen Betruges sein.


Time management hanging on arrow

Einen überführten Spesen- oder Stundenbetrüger vor gesammelter Belegschaft an den Pranger zu stellen und arbeitsrechtlich konsequent durchzugreifen, kann eine Signalwirkung auf alle Mitarbeiter haben – klare Grenzen werden gezogen.


Diverse Möglichkeiten einer nachträglichen Beweisermittlung


In vielen Fällen von Abrechnungsbetrug ist es unerlässlich, zusätzlich Urkundenfälschungen vorzunehmen, um die eingereichten Belege glaubwürdig erscheinen zu lassen. Zu diesem Tatbestand (§ 267 StGB) zählen zum Beispiel gefälschte Unterschriften, zurückdatierte Belege und abgeänderte Geldbeträge, die es Unternehmen beim entsprechenden Nachweis erlauben, auch gegen einen bereits aus dem Betrieb ausgeschiedenen Mitarbeiter vor Gericht zu ziehen. Dies bietet sich vordergründig an, wenn der Betrug erst nachträglich entdeckt wurde. Auch in diesen Fällen kann unsere Bonner Privatdetektei helfen – zwar nicht durch Observation, dafür aber mit Recherchen und Echtheitsprüfungen.

Unsere Maßnahmen umfassen zum einen die Analyse von Dokumenten auf Originalität durch unsere Fälschungs- und Schriftexperten, zum anderen stellen wir gern Nachforschungen zu angeblichen Kundenbesuchen, Hotelaufenthalten, Restaurantbesuchen und gefahrenen Strecken an, suchen die entsprechenden Orte oder Personen auf und sind so oftmals in der Lage, zahlreiche Zeugen zu sammeln. Zudem führen Plausibilitätsprüfungen in vielen Fällen zu starken weiteren Indizien und somit wertvollen Argumenten im Rechtsstreit.


Ineffiziente Außendienstler, unstimmige Abrechnungen, konkrete Betrugshinweise? Die Kurtz Detektei Bonn hilft fallspezifisch.


Sollten Sie oder die Buchhaltung Ihrer Firma aufgrund von widersprüchlichen Abrechnungen, Hinweisen durch Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner oder anderen Ungereimtheiten den begründeten Verdacht hegen, einer Ihrer Mitarbeiter, sei es ein interner oder externer, fälsche oder beschönige seine Spesenabrechnungen bzw. Stundenbelege, so lassen Sie sich kostenfrei von unseren Detektiven in Bonn über die weitere Vorgehensweise in Ihrem Fall beraten.

In Abstimmung mit Ihnen und Ihren persönlichen Wünschen werden unsere Privatdetektive in Form von Recherchen, Observationen, Analysen, legendierten Befragungen, Firmeneinschleusungen und vielem mehr aktiv, um Ihren Verdacht belegen oder auch Ihnen die Sorge um die Redlichkeit des betreffenden Angestellten nehmen zu können (Letzteres tritt deutlich seltener ein). Äußerste Diskretion und Professionalität sind für uns selbstverständlich. Sie erreichen uns unter der folgenden Rufnummer: 0228 2861 4084.


Stalking mit Gewaltandrohung und Sachbeschädigung in Lüdenscheid


Bei Menschen des alltäglichen Lebens ist der Auslöser für Stalking oftmals persönlicher Natur. Das kann eine Zurückweisung sein, eine Nichtbeachtung oder missverstandene Freundlichkeit, wie folgender Fall unserer Privatdetektive aus Wuppertal zeigt:


Unverhofft kommt oft – manchmal zu oft


Nicole aus Lüdenscheid, 28 Jahre alt, arbeitete unter anderem als Blumenverkäuferin auf den Wochenmärkten in Barmen und Elberfeld. Eines Tages erschien ein Mann, etwa Anfang dreißig, an ihrem Stand und kaufte Blumen bei ihr. Sie bediente ihn wie jeden anderen Kunden auch, war freundlich und beantwortete gern die recht zahlreichen Fragen des Herrn zu ihren Blumen und zum Marktalltag. Zwei Tage später kam er wieder und die beiden unterhielten sich über alles Mögliche: die Blumen, das Für und Wider der Arbeit auf dem Markt, das Wetter usw. In der folgenden Woche tauchte er erneut auf, erst in Elberfeld und dann an einem anderen Tag in Barmen; beide Male kaufte er bei ihr ein. Ein wenig vorwitzig meinte sie, dass seine Wohnung voller Blumen sein müsse, woraufhin er lachte und sagte, dass die Blumen für seine Mutter seien. Nicole schenkte ihm eine orangefarbene Gerbera, damit er auch einmal eine Blume geschenkt bekomme. Daraufhin meinte der Mann, dass ihm noch nie eine Frau so charmant ihre Zuneigung bekundet hätte. Nicole war irritiert und realisierte, dass ihre nette Geste wohl keine gute Idee gewesen war. Zu diesem Zeitpunkt wusste sie noch nicht, dass sie alsbald die professionelle Hilfe unserer Privatdetektei für Lüdenscheid* benötigen würde.


Auf Zuneigung folgen Wut, Bedrohung, Stalking


Von nun an kam der Unbekannte nicht nur jeden Tag, wenn Nicole auf dem Wochenmarkt war, sondern blieb oft auch stundenlang, um sich mit ihr zu unterhalten. Fand sie ihn anfangs noch nett und unterhaltsam, mutete ihr seine Anhänglichkeit langsam unheimlich an. An einem Dienstag fragte er sie unvermittelt, wann sie denn endlich mal mit ihm ausgehen würde. Jedes Mal Blumen zu kaufen sei ja auch nicht ganz preiswert, außerdem verstünden sie sich doch prächtig und würden bestimmt gut zueinanderpassen. Nicole war perplex und lehnte höflich, aber bestimmt ab mit dem Hinweis, dass sie in festen Händen sei. Sofort wurde der Mann wütend und schrie: „Wochenlang werfe ich dir mein Geld hinterher und du gibst mir einen Korb! Das wirst du büßen!“ Er warf ihr die Blumen entgegen, die er gerade erstanden hatte, und stapfte davon.

Abends erzählte Nicole ihrem Lebensgefährten von dem Vorfall. Er riet ihr, sich an die Polizei zu wenden, was sie gleich am nächsten Tag tat, doch der Beamte meinte, dass ja nichts passiert sei und dass sich der Mann wahrscheinlich nur aufgeregt habe. Er werde bestimmt nicht wiederkommen.

Tatsächlich sah es in den nächsten Tagen so aus, als würde der Beamte Recht behalten, denn der Unbekannte erschien nicht mehr auf den Märkten. Doch als Nicole langsam begann, sich zu entspannen, tauchte er wieder auf – allerdings nicht an ihrem Stand, sondern an einem Beobachtungspunkt, von dem aus er sie den ganzen Tag lang anstarrte. Als sie Feierabend hatte, lief er ihr hinterher und verfolgte anschließend ihr Auto bis zu ihrer Haustür in Lüdenscheid. Erst als sie in den Hausflur der Doppelhaushälfte trat, verschwand er. Da sich die Polizei nicht zuständig fühlte, erzählte Nicole ihrem Freund von der Verfolgung und fragte ihn, was sie tun solle. Er riet ihr, sich an eine seriöse Privatdetektei zu wenden, und so entschloss sie sich, gleich am nächsten Morgen unsere Detektive für Lüdenscheid zu kontaktieren.


Nächtliche Attacken | Unsere Privatdetektive für Lüdenscheid übernehmen den Fall


Wir vereinbarten noch für denselben Tag einen persönlichen Termin mit Nicole. Sie nahm sich für den Rest der Woche frei und erschien nachmittags in unserem Detektivbüro in Wuppertal-Barmen, wo sie uns den Fall schilderte und wir die Einsatzmöglichkeiten mit ihr besprachen. Es wurde verabredet, an ihrem nächsten Arbeitstag eine verdeckte Observation ihres Marktstandes durchzuführen, um so gerichtsfest zu dokumentieren, wie lange der Stalker sie beobachten würde.

Doch so weit sollte es gar nicht erst kommen, denn schon in der Folgenacht schellte es gegen 23:30 Uhr abends an ihrer Wohnungstür. Nicole schreckte aus dem Schlaf und wunderte sich, wer um diese Zeit etwas von ihr wolle. Sie wartete ab, ob sich nur jemand im betrunkenen Zustand einen Scherz erlaubt oder sich in der Klingel geirrt hatte, aber kurz darauf schellte es Sturm. Sie ging zum Fenster, um zu schauen, wer zu nächtlicher Stunde Einlass begehrte, und sah den Mann vom Markt. Er erkannte sie sofort und schrie (teils sinngemäß, teils wörtlich): „Du blöde Schlampe glaubst, Du kannst Dich verstecken?! Kommst nicht mehr zum Markt? Denkst Du, du kannst mich verarschen?! Mich wirst Du nie wieder los! Ich mach‘ Dir die Hölle auf Erden, Du Dreckstück!“ Als die Klientin unserer Privatdetektive in Lüdenscheid durch das geschlossene Fenster rief, er solle verschwinden, hob er einen Stein vom Boden auf und warf ihn in ihre Richtung, wobei das Fenster zu Bruch ging. Durch den Lärm waren die Nachbarn wach geworden und in mehreren Häusern gingen Lichter an, woraufhin der nunmehr offensichtlich gewaltbereite Stalker verschwand, ehe Nicole reagieren konnte.

Spätestens als er in Form eines Steinwurfes gewalttätig wurde, war für unsere Detektei in Lüdenscheid klar, dass es sich bei diesem Stalker um eine Bedrohung für Leib und Leben handelte.



Observation | Vorläufige Festnahme des Täters durch Detektive in Lüdenscheid


Nicole rief die Polizei an; die Beamten kamen, sahen sich die Beschädigung an, machten sich Notizen – und zuckten die Schultern. Anzeige gegen unbekannt, Täter aus Mangel an Informationen nicht ermittelbar, Täterbeschreibung notiert – Ende des Einsatzes. Nicole meldete sich direkt am nächsten Morgen zu Beginn der Sprechzeiten (08:00 Uhr) in unserer Einsatzzentrale und schilderte die Vorfälle der Nacht. Sie teilte unseren Detektiven mit, dass sie vorübergehend zu ihrem Freund ziehen wolle, wir rieten ihr jedoch dringend ab, da dies einer schnellen Falllösung eher abträglich gewesen wäre. Denn wenn der Stalker weiß, wo sich sein Opfer aufhält, wissen wir im Umkehrschluss, wo sich der Täter eher früher als später einfinden wird. Wir vereinbarten mit ihr, dass sich am selben Abend einer unserer Detektive mit Personenschutzausbildung und -erfahrung in ihrer Wohnung in Lüdenscheid einfinden würde, während zwei weitere unserer kräftiger gebauten Ermittler vor dem Haus Posten beziehen sollten, um ein zu erwartendes strafbares Verhalten des Täters gerichtsfest zu dokumentieren und ggf. im Anschluss zu deeskalieren.

Gesagt, getan. Allerdings mussten die Einsatzkräfte unserer Detektei in Lüdenscheid viel Geduld mitbringen, denn erst nach knapp 13 Stunden Observation erschien die Zielperson um 01:45 Uhr nachts auf der Bildfläche, in der einen Hand eine schwere Plastiktüte haltend. Wie am Vorabend schellte der Stalker Sturm, unsere Auftraggeberin erschien am Fenster und bedeutete ihm zu verschwinden. Währenddessen fertigten unsere Detektive im Außenbereich Bildmaterial des Vorfalls. Die Zielperson beschimpfte unsere Auftraggeberin aufs Übelste (wir möchten hier die Ausdrücke nicht wiedergeben) und drohte ihr, dass ihr das Verhalten noch leidtun werde. Bevor unser in der Wohnung stationierter Detektiv sie daran hindern konnte, öffnete unsere Mandantin das Fenster und schrie, dass sie die Polizei rufen werde, wenn der Stalker nicht sofort verschwinde. Daraufhin nahm die Zielperson einen Gegenstand aus der mitgeführten Plastiktüte und schleuderte ihn in Richtung des Fensters. Unser Privatermittler riss Nicole zur Seite, um sie aus der Wurfbahn zu befördern, während der Stalker weitere Wurfgeschosse aus der Tüte holte. In diesem Moment hatten sich bereits die außen postierten Detektive hinter die Zielperson bewegt, um sie gemeinsam in Notwehr zu überwältigen und nach § 127 StPO vorläufig festzunehmen. Wie sich herausstellte, hatte der Täter mehrere große Steine in der Plastiktüte, einige davon mit Papierfetzen umwickelt, auf denen weitere Drohungen geschrieben standen.


Rechtssichere Ermittlung sichert gerichtsfeste Beweise


Im Anschluss daran rief unsere Detektei für Lüdenscheid die Polizei, der Täter hatte sich der Bedrohung, der Sachbeschädigung und weiterer Delikte schuldig gemacht. Aufgrund der gerichtsverwertbaren Beweisdokumentation unserer Privatdetektive wurde der Mann rechtskräftig verurteilt und erhielt ein Annäherungsverbot.

Sollten auch Sie von einem Stalker betroffen sein, ist im Sinne einer frühzeitigen Deeskalation schnelles Handeln geboten. Wenn sich jemand auffallend anhänglich zeigt, übermäßig oft ohne konkreten Grund in Ihrer Nähe auftaucht, Sie beobachtet und/oder sogar Drohungen gegen Sie ausspricht, ist der Zeitpunkt gekommen, die Ermittler unserer Detektei für das Bergische und für das Sauerland einzuschalten: 0202 5289 0063.


Alle Namen und Orte sind im Sinne des Klienten- und Zielpersonenschutzes selbstverständlich zur vollständigen Unkenntlichkeit verändert.

Kurtz Detektei Wuppertal

Friedrich-Ebert-Straße 55

D-42103 Wuppertal

Tel.: 0202 5289 0063

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-wuppertal.de

Web: https://www.kurtz-detektei-wuppertal.de

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„Von der Last, ein Geheimnis zu tragen“ – ein Radio-Feature mit Detektei-Inhaber Patrick Kurtz


Das Rätsel um Großmutters Schatzschatulle


Unlängst widmete die Journalistin Karoline Scheer, Trägerin des Deutschen Radiopreises 2014 in der Kategorie Beste Reportage, dem Thema „Geheimnisse“ ein Feature im Mitteldeutschen Rundfunk und interviewte dafür unter anderem Patrick Kurtz, Inhaber unserer Dortmunder Detektei.

Im Jahr 2007 hatte die Autorin eine verschlossene Metallkiste von ihrer verstorbenen Großmutter geerbt – ohne den dazugehörigen Schlüssel. Seither treibt sie die Frage um, was diese Kiste wohl beinhalten könnte. Das Gedankenspiel führte Karoline Scheer weiter zu der Entscheidung, ob sie die Kiste öffnen oder sie verschlossen lassen sollte – Geheimnis lüften oder Geheimnis wahren? Zur Entscheidungshilfe interviewte sie diverse Gesprächspartner: einen Hacker, einen Blogger, einen Professor der Universität Tübingen und einen Privatdetektiv – Patrick Kurtz.

Den gesamten Beitrag, der zunächst auf MDR Kultur und anschließend auf anderen ARD-Kulturwellen ausgestrahlt wurde, können Sie sich hier anhören (Patrick Kurtz ab Minute 20:50). Die dauerhafte Verfügbarkeit der Audiodatei ist allerdings nicht garantiert und kann unsererseits nicht beeinflusst werden, da dies im Entscheidungsrahmen des Mitteldeutschen Rundfunks liegt. Nachfolgend finden Sie eine Niederschrift des veröffentlichten Gesprächsteils zwischen Karoline Scheer und Patrick Kurtz:


Sherlock 2016 – Pfeife, Chesterfield und Borussia Dortmund


Karoline Scheer: „Film und Fernsehen haben uns geschult, wen wir bei kniffligen Fällen anrufen müssen. Denn es gibt ihn noch, den Privatdetektiv. Und dieser raucht Pfeife und empfängt mich in einem braunen Ledersessel – ganz Sherlock.“

Patrick Kurtz: „Ausgestorben ist er [der Detektivberuf] nicht. Ich denke, den wird es immer geben, weil Informationen wertvoll sind. Informationen werden immer gebraucht werden und dementsprechend wird es auch den Beruf des Detektivs in absehbarer Zeit immer geben.“

Karoline Scheer: „Patrick Kurtz mag einige Klischees erfüllen, doch wie ein Detektiv sieht er nicht aus. 31 Jahre ist er alt, statt Tweed trägt er Strickjacke und seine Hausschuhe verraten, dass sein Herz für Borussia Dortmund schlägt. So weit, so gut.“


Ein paar der gängigen Klischees über Detektive sah Karoline Scheer beim Zusammentreffen mit Patrick Kurtz erfüllt, andere wiederum nicht. Der braune Ledersessel ist im Übrigen eigentlich rot.


Thema Privatsphäre | Schockmomente nach Ermittlungen


Patrick Kurtz: „Ich denke, jeder hat das Recht, Geheimnisse zu haben. Ich finde auch, dass es wichtig ist, dass jeder seine Privatsphäre schützen kann. Dieses Thema spielt ja auch für uns ständig eine Rolle, weil wir immer abwägen müssen, ob wir ein berechtigtes Interesse daran haben, Ermittlungen durchzuführen. Aber wenn Geheimnisse anderen Leuten schaden, dann müssen sie ans Licht kommen.“

Wir haben [im Detektiv-Alltag] natürlich schon immer mal wieder Überraschungen, bei denen die Leute etwas krassere Reaktionen zeigen. Zum Beispiel war da mal eine Frau, die nicht vermutete, dass der Mann unbedingt fremdgeht, sondern sich einfach wunderte, was er für Aktivitäten unternahm, weil er sich komisch verhielt. Dabei kam dann heraus, dass er offenbar bisexuell oder sogar homosexuell war [– welches von beiden konnten wir naturgemäß nicht feststellen –], denn er traf sich regelmäßig auf einschlägigen Parkplätzen mit anderen Männern und hatte im Wald oder auf den Toilettenhäuschen Geschlechtsverkehr. Das war für sie [die Ehefrau] schon ein größerer Schock, weil sie gemeinsame Kinder hatten, weil sie eine große Familie waren und er das Familienoberhaupt.“


Datenspionage durch Geheimdienste


Karoline Scheer: „Detektive brauchen Geheimnisse, denn ohne sie würde es ihren Beruf nicht geben. Trotzdem: Detektive zerstören Geheimnisse systematisch, um die Wahrheit ans Licht zu bringen.“

Patrick Kurtz: „Tatsächlich ist es so, dass man sich vor den Geheimdiensten nicht abschirmen kann. Das war auch schon lange vor der BND- bzw. vor der NSA-Affäre klar, zumindest in Fachkreisen wusste jeder, dass die Daten rauskommen, dass wir in dem Sinne keine Chance haben, unsere Daten zu schützen. Aber [um sich] vor Leuten wie uns [zu „schützen“], also vor Detektiven, kann man schon ziemlich viel machen. Man kann nicht unbedingt seine Halterdaten davor schützen, dass sie jemand anfragt, man kann auch nicht seine Meldeadresse davor schützen. Aber bei allem, was wirklich im persönlichen Bereich stattfindet, was privat ist, sollte man schon in der Lage sein – wenn einem das wichtig ist –, die Daten vor anderen geheim zu halten.“

Karoline Scheer: „Laut Kurtz beauftragt jeder Deutsche [im Durchschnitt] 1,4 Mal im Leben einen Detektiv. Es ist mein erstes Mal und es ist ernüchternd:“


Was befindet sich in der Kiste?


Patrick Kurtz: „Wenn ich, wie Sie mir ja gerade gesagt hatten, nur die Hintergrundinformation habe, dass das eine Kiste ist, die Ihrer Großmutter gehörte, von der aber ansonsten nichts weiter bekannt ist, dann habe ich keine Anhaltspunkte, anhand derer ich etwas unternehmen könnte [im Sinne von Schlussfolgerungen ziehen]. Da können wir nichts machen.“

Karoline Scheer: „Wie würden Sie sie öffnen können, was wäre da rein technisch möglich? Sie sagten ja, schwierig ist es nicht?“

Patrick Kurtz: „Lockpicking heißt die [zuvor angesprochene] Methode, mit der man die meisten Schlösser öffnen kann.“

Karoline Scheer: „Wie viel Zeit würde Sie das in etwa kosten?“

Patrick Kurtz: „Mich – weil ich darin nicht geübt bin – bei so einem Schloss schätzungsweise 5 bis 15 Minuten. Jemand, der das regelmäßig macht, würde es innerhalb von wenigen Sekunden schaffen. Doch ich sehe gerade, mit Lockpicking werden wir das wahrscheinlich doch nicht machen können. Ich glaube, bei diesem Schloss ist man mit einer Zange schon ganz gut dabei.“


Weiterhören


Ob Karoline Scheer die Kiste ihrer Großmutter schließlich geöffnet hat oder nicht, können Sie gerne im Originalbeitrag nachhören, den wir im ersten Absatz verlinkt haben. Unsere Wirtschafts- und Privatdetektei aus Dortmund dankt Frau Scheer und dem MDR für diesen amüsanten Beitrag.


Mantrailing-Einsatz erfolglos: Vermisstensuche im Fall Anja Bareinz aus Leipzig


Bitte um Hinweise im Vermisstenfall Anja Bareinz


Nach drei Jahren ausnahmslos erfolgreicher Mantrailing-Einsätze, durch die unter anderem ein junger Mann vor dem Selbstmord bewahrt werden konnte, wurde unsere bisherige Erfolgsquote von 100 % durch den Vermisstenfall der Anja Valyiah Bareinz aus Leipzig leider gebrochen. Frau Bareinz, Mutter einer zweijährigen Tochter und wohnhaft in Grünau-Ost, wird seit dem 29.11.2016 vermisst. Nachfolgend erläutert die Kurtz Detektei Leipzig die Umstände des Verschwindens, soweit bekannt, und die Einzelheiten unseres Mantrailing-Einsatzes.

Wir sind dankbar für jeden Hinweis, der zur Auffindung der vermissten Dame führen könnte. Wenden Sie sich hierfür bitte entweder direkt an unsere Detektei (Tel.: 0341 6970 4082, E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-leipzig.de) oder an die zuständige Polizeidirektion Leipzig-Südwest (Tel.: 0341 94600).


Wer hat Anja Bareinz (1,74 m, schlanke Statur) am 29.11.2016 oder danach gesehen? Bitte helfen Sie der Familie, indem Sie Informationen weiterleiten – selbst wenn Sie unsicher sind, ob es sich bei einer etwaigen Sichtung wirklich um Anja Bareinz handelte. 

Mantrailing als kriminalistisches Mittel zur Personensuche


Auftraggeberin unserer Leipziger Detektive ist die Mutter der Vermissten, die sich momentan um deren kleine Tochter kümmert. Laut Informationen unserer Klientin war der letzte bekannte Aufenthaltsort von Anja Bareinz am Abend des 29.11.2016 die Bar 55 an der Ecke Marktstraße/Lindenauer Markt in 04177 Leipzig. Seit ca. 21:45 an diesem Abend ist das Telefon der jungen Mutter ausgeschaltet.

Die Mutter der Vermissten kontaktierte die Kurtz Privatdetektei Leipzig und wurde von unseren Fachberatern auf die für gewöhnlich sehr effektive Möglichkeit des Mantrailings hingewiesen. Bei dieser Form der Vermisstensuche werden hochspezialisierte Personenspürhunde zum Einsatz gebracht, die anhand von Geruchsträgern die letzten Spuren einer gesuchten Person nachverfolgen können. Die Fähigkeiten dieser Hunde sind enorm, erfolgreiche Trails selbst noch nach Wochen und Monaten, teils durch widrigstes Gelände wie fließende Gewässer, zieren die Statistik unseres Mantrailing-Experten, entsprechend hoch ist die Erfolgsquote. Die Auftraggeberin unserer Leipziger Detektei erklärte sich mit dem Mantrailing-Einsatz einverstanden, und so fand sich unser Experte am 05.12.2016 auf dem Polizeirevier Leipzig-Südwest ein, um dort den Fall mit der Klientin und den zuständigen Sachbearbeitern der Polizei zu besprechen. Eine polizeiliche Begleitung des Trails war zwar nicht vorgesehen, doch uns wurde Unterstützung zugesichert, wenn die Hunde Signale zum Betreten von Häusern und Wohnungen geben sollten.


Problematische Sicherung der Geruchsträger


Der erste Schritt des Mantrailings besteht in der Sicherung einer geeigneten Geruchsprobe. Anhand der Geruchsmoleküle, die jeder Mensch sozusagen „verliert“, können Mantrailer-Hunde Spuren aufnehmen und über die Verfolgung der Moleküle den Weg der gesuchten Person nachvollziehen. Die Sicherung der Geruchsprobe im Fall Anja Bareinz sollte in ihrer Wohnung stattfinden, wo unsere Sachbearbeiter vom Lebensgefährten der Vermissten empfangen wurden. Dieser hatte bereits vier Kleidungsstücke auf dem gemeinsamen Bett bereitgelegt, allerdings war keines davon optimal geeignet, da die Kleidung nicht in luftdichten Tüten verpackt war und weil sich zu allem Überfluss mehrere Katzen auf dem Bett aufhielten, sodass die Kleidungsstücke aller Wahrscheinlichkeit nach kontaminiert waren. Unser Spezialist fragte deshalb nach getragenem Schuhwerk der Vermissten, dieses sei allerdings nicht vorhanden, da Frau Bareinz das einzige Paar Schuhe, das sie besitze, tragen müsse. Auf die Frage, ob es wenigstens eine Zahnbürste der Gesuchten gebe, wich der Lebensgefährte zunächst aus und bot eine eher ungeeignete Haarbürste an, schließlich willigte er jedoch in die Sicherung der Zahnbürste als Geruchsprobe ein.

Ideal – und in den meisten Fällen leicht zu beschaffen – wären Gegenstände, die Schweiß oder Talg beinhalten, sei es auch nur in geringen Mengen (bspw. durch Berührung mit den Fingern, wobei über die entsprechenden Drüsen stets beide Stoffe abgesondert werden). Zu diesen Geruchsträgern zählen zum Beispiel benutzte Kopfkissen, Decken, Handtücher und Taschentücher oder auch getragene Socken, Blusen, Hosen und, wie oben angedeutet, Schuhe. Wichtig ist zudem, dass die Geruchsträger nicht durch andere menschliche und – mit Einschränkungen – auch tierische Geruchsträger kontaminiert wurden, da sonst die Geruchsspuren mehrerer Personen anhängig sind, wodurch die Personenspürhunde Schwierigkeiten bekommen, ausschließlich der gesuchten Person zu folgen.


Anzeigeverhalten an zwei Orten in der direkten Umgebung


Der eigentliche Trail nach der Sicherung der Geruchsträger sollte knapp sechs Stunden dauern und wurde vollständig mit GPS-Geräten aufgezeichnet. Zum Zwecke der Gegenprüfung und der Entlastung im Ermüdungsfall kamen drei Mantrailing-Hunde im Wechsel zum Einsatz. Mittels des Geruchsträgers Zahnbürste begann die Suche an der Bar 55. Alle drei Hunde stellten ein Bewegungsprofil im Umkreis von ca. 1,5 km um die Bar 55 auf, wobei es an zwei Punkten zum Anzeigeverhalten der Tiere kam. Bei Punkt 1 handelte es sich um ein Wohnobjekt und bei Punkt 2 um ein Gewässer, beide sind durch die Polizei zu überprüfen.

Zu einem eindeutigen Ergebnis kam es leider nicht, immerhin aber ebenso wenig zu einem eindeutigen Hinweis auf ein Kapitalverbrechen. Die Problematik dieses Mantrailer-Einsatzes lag vermutlich in der Beschaffenheit der Geruchsträger. Neben der oben beschriebenen Probleme ließ sich leider nicht zweifelsfrei verifizieren, dass die Gegenstände tatsächlich der Vermissten gehören und dass sie auch nur von dieser genutzt wurden. Im Sinne unserer Auftraggeberin, der vermissten Anja Bareinz, ihrer kleinen Tochter, ihres Lebensgefährten und aller anderen ihr nahestehenden Personen hoffen wir auf eine baldige Aufklärung dieses Falles. Wir alle sind für jeden Tipp aus der Bevölkerung äußerst dankbar!


Kurtz Detektei Leipzig

Beuchaer Straße 10

04318 Leipzig

Tel.: 0341 6970 4082

Mobil: +49 (0)163 8033 967

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-leipzig.de

Web: https://www.kurtz-detektei-leipzig.de

Google: https://g.page/kurtz-detektei-leipzig

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Krankheitsvortäuschung für Renovierungsarbeiten: Observationen unserer Detektei in Ingolstadt


Traum jedes Häuslebauers: Renovierung wie von Zauberhand


Ein Mitarbeiter eines größeren Unternehmens aus Ingolstadt, der in einem Vorort ansässige Herr Gerzen, war in den letzten Monaten immer wieder durch Krankschreibungen unterschiedlicher Ärzte aus verschiedensten Fachrichtungen aufgefallen. Da sein Anfang des Jahres noch marodes Eigenheim trotz dieser angeblichen Erkrankungen erstaunliche bauliche Fortschritte machte und Herr Gerzen parallel im Kollegenkreis immer wieder behauptete, sämtliche Arbeiten allein durchzuführen, das heißt ohne Hinzuziehung von Bau- bzw. Renovierungsfirmen, fragte sich die Personalabteilung, wie er das angesichts seines angeblich so eingeschränkten Gesundheitszustandes bewerkstelligte. Um diese offene Frage in Verbund mit dem Tatverdacht des Lohnfortzahlungs- bzw. Krankschreibungsbetruges zu klären, beauftragte das Unternehmen unsere Detektei in Ingolstadt* mit der Überprüfung des dauerabwesenden Mitarbeiters.


Kompliziertes Observationsfeld für Ingolstädter Detektive


Unsere Auftraggeber waren sich in ihrem Verdacht derart sicher, dass sie den Observationsbeginn nicht an der Wohnung Herrn Gerzens festlegten, sondern direkt an dessen noch unbewohntem Eigenheim. Zur Absicherung des Ermittlungserfolges unternahmen unsere Detektive in Ingolstadt eine Voraufklärung am Einsatzobjekt. Anfang des Jahres hatte es sich hierbei wohl noch mehr oder weniger um eine Scheune mit umgebendem Grundstück gehandelt, inzwischen war ein Wohnhaus mit zwar renovierungsbedürftiger Fassade, aber dafür neuen Fenstern, einer schicken neuen Eingangstür und frisch gedecktem Dach zu bestaunen. Der Zustand der Wohnräume ließ sich von außen nicht bewerten, da sämtliche Fenster mit provisorischen Läden verschlossen waren. Das Grundstück wirkte unaufgeräumt und wurde offensichtlich für bauliche Zwecke genutzt, denn neben einer Menge Sperrmüll (Mobiliar, eine verrostete Waschmaschine u.a.) lagerten hier diverse Gerätschaften, z.B. ein Betonmischer.

Da es sich um eine enge Straße mit Einfamilienhäusern und Gehöften in einer Nachbarschaft handelte, in der mit Sicherheit jeder jeden kennt, waren die Positionierungsoptionen unserer Privatdetektive für Ingolstadt sehr eingeschränkt. Von Anfang an stand zu befürchten, dass die parkenden Observationsfahrzeuge Anwohnern negativ aufstoßen könnten. Immerhin war aufgrund der Fahrzeugtypen von außen keine Einsichtnahme in die Innenräume möglich, somit konnten Neugierige nicht die Anwesenheit von Personen in den Einsatzwagen feststellen.


Fußboden verlegen in der „Krankheitszeit“


Zu Beginn des ersten Observationstages, dem Morgen nach der oben beschriebenen Voraufklärung, wirkte das Eigenheim weiterhin unbewohnt. Weder auf dem Grundstück noch in der näheren Umgebung ließ sich eines der beiden bekannten Fahrzeuge der Zielperson unserer Wirtschaftsdetektei in Ingolstadt feststellen. Doch kurz vor zwölf Uhr mittags bog einer dieser beiden PKW um die Straßenecke und parkte vor dem Haus. Herr Gerzen stieg aus, holte zwei Werkzeugkisten aus dem Kofferraum, wühlte kurz im Sperrmüll, ohne etwas herauszunehmen oder abzulegen, und begab sich anschließend ins Haus. Aufgrund der als sensibel einzustufenden Nachbarschaft konnten die Ermittler in der Folge nicht unauffällig ihre Einsatzfahrzeuge verlassen, um sich dem Grundstück auf Hörweite zu nähern und somit festzustellen, ob Baugeräusche vernehmbar waren. Immerhin zeigte sich Herr Gerzen zwischenzeitlich einmal kurz auf der Straße, weil er zwei augenscheinlich entleerte Mülltonnen zurück auf sein Grundstück zog – und dabei trug er Arbeitsbekleidung. Kurz darauf fuhr auch das zweite Zielfahrzeug vor. Eine unbekannte Dame stieg aus und betrat das Zielgebäude – vermutlich die Ehefrau Herrn Gerzens.

Mit dem Einbruch der Dunkelheit konnten unsere Ingolstädter Wirtschaftsdetektive nun einigermaßen unauffällig Kontrollgänge durchführen; Geräusche, die auf Renovierungsarbeiten hindeuten, ließen sich dabei nicht feststellen. Allerdings war bei einem der Fenster der eher behelfsmäßig angebrachte Holzladen verrutscht, sodass von der Straße aus Einblick in ein mit Baustrahlern erleuchtetes Zimmer genommen werden konnte. Offenbar verlegte die Zielperson gerade Holzdielen, denn der Fußboden war zu circa drei Vierteln des sichtbaren Bereichs mit Dielen bedeckt, während im letzten Teil ein Loch klaffte. Diese Vermutung bestätigte sich, als Herr Gerzen unmittelbar im Anschluss an diese Beobachtung mit einer Holzdiele in den Armen zu dem Loch ging und die Diele darauf platzierte. Der Zeitpunkt des Kontrollgangs durch unseren Ingolstädter Detektiv stellte sich als echter Glücksgriff heraus, denn nur wenige Minuten später wurden sämtliche ersichtlichen Lichter im Haus ausgeschaltet und das Fahrzeug der mutmaßlichen Ehefrau fuhr ab, ohne dass in der Dunkelheit zu erkennen gewesen wäre, wer sich darin befand. In Absprache mit dem auftraggebenden Unternehmen stellten die Ermittler kurz darauf ihre Arbeit für den heutigen Tag ein.


Unser Detektiv für Ingolstadt konnte die Zielperson beim Verlegen von Holzdielen beobachten – wohl kaum eine geeignete Maßnahme, um eine Krankheit auszukurieren. Arbeitnehmer haben sich während einer Arbeitsunfähigkeit nicht genesungswidrig zu verhalten. 


Materialienkauf und weitere Arbeiten


Da die Rechtsverwertbarkeit von Beweisen und Indizien gerade in arbeitsrechtlichen Fällen häufig maßgeblich am Faktor Regelmäßigkeit gemessen wird, beauftragte unsere Ingolstädter Klientin einen weiteren Observationstag, beginnend am nächsten Morgen um 07:00. Obwohl die Zielperson unseres Detektiv-Teams für Ingolstadt am Vortag erst mittags am Eigenheim erschienen war, parkten heute beide Zielfahrzeuge schon zu Observationsbeginn auf dem Grundstück – hatte der krankgeschriebene Angestellte etwa im Renovierungsobjekt übernachtet? Kurz vor 09:00 fuhr Herr Gerzen, erneut in Arbeitsbekleidung, zu einem nahegelegenen Baumarkt, kaufte dort diverse Werkstoffe und ein paar Verschleißteile ein, holte anschließend Semmeln vom Bäcker und kehrte wieder zum Renovierungsobjekt zurück. Mittags begaben sich die Zielperson, nun mit stark verschmutzter Arbeitsbekleidung, und die mutmaßliche Ehefrau gemeinsam aus dem Haus heraus. Sie verabschiedeten sich mit einem Kuss und fuhren gleichzeitig in getrennten Fahrzeugen ab. An einer Kreuzung schlug die Dame die Richtung der Mietwohnung der Zielperson ein, während Herr Gerzen erneut zum Baumarkt fuhr und weitere Materialien einkaufte, vornehmlich Gartengerätschaften wie eine Laubharke und eine Mistgabel. Zurück am Eigenheim lieferte die Zielperson unseren Detektiven für Ingolstadt beste Fotomotive, als sie Aufräumarbeiten auf dem gut einsehbaren äußeren Grundstücksbereich, der wohl einmal der Garten werden sollte, vornahm. Hierzu zählten Umstapelungen des Sperrmülls, die teils mit augenscheinlich schwerem Heben verbunden waren, und die Verbringung diverser Gerätschaften in einen maroden Schuppen.

Das einzige Problem der Ermittler: Die Parksituation hatte sich seit dem letzten Ausflug der Zielperson deutlich verschlechtert, sodass es nun noch schwieriger wurde, Observationspositionen zu finden, die keinen der Nachbarn verärgern würden. So kam es denn auch, dass ein Anwohner einen wütenden Zettel unter die Scheibenwischer eines der beiden Einsatzfahrzeuge pinnte, ohne die Anwesenheit des Fahrzeugführers zu bemerken. Vorsichtshalber positionierten sich die Observanten unserer Detektei in Ingolstadt in der Folge in einem weiter gefassten Umkreis ohne direkten Sichtkontakt zum Zielobjekt und überbrückten die fehlende Einsichtnahme durch regelmäßige Kontrollgänge und -fahrten. Die Zielperson war nachmittags wieder im Haus verschwunden. Bei einem der Kontrollgänge ließen sich deutlich hörbare Sägegeräusche aus dem Objekt vernehmen. Am frühen Abend fuhr Herr Gerzen schließlich zu seiner Mietwohnung.


Rechtseinschätzung: hinreichende Beweise für fristlose Kündigung


Wie oben erwähnt ist Regelmäßigkeit beim Nachweis vieler Delikte, insbesondere im Bereich Mitarbeiterkriminalität, für die meisten Gerichte bei der Beurteilung eines Rechtsverstoßes ausschlaggebend. Aus diesem Grund sprach unsere Privatdetektei für Ingolstadt die Empfehlung aus, die bisherigen Ergebnisse mit einem dritten Observationstag abzusichern. Sicherlich unter Berücksichtigung der Detektivkosten befand die Rechtsabteilung des Unternehmens die geschilderten Beobachtungen aber für ausreichend, um dem Blaumacher eine fristlose Kündigung auszustellen. Somit endete dieser Fall von Krankschreibungsbetrug also bereits nach zwei Observationstagen zur Zufriedenheit der Auftraggeber. Im Übrigen sind vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeiten zum Zwecke der Durchführung privater Baumaßnahmen keineswegs eine Seltenheit im „Case Book“ unserer Detektei.


Alle Namen und Orte sind im Sinne des Klienten- und Zielpersonenschutzes selbstverständlich zur vollständigen Unkenntlichkeit verändert.

Kurtz Detektei München

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Betrugsmasche: Schwangerschaftsvortäuschung, um Geld vom angeblichen Vater zu erpressen


Ein Rendezvous mit schwerwiegenden Folgen


Ein Rendezvous mit einer jungen, attraktiven Frau – welcher Junggeselle sagt da schon nein? Herr Lotte jedenfalls, späterer Auftraggeber unserer Detektei in Osnabrück*, freute sich über die Gelegenheit, einen netten Abend zu verbringen und dabei vielleicht sogar eine neue Herzensdame zu finden. Im Verlauf des Dates stellte sich allerdings schnell heraus, dass der Funke wohl nicht überspringen würde. Seine Begleiterin, Frau Fröhlich, war zwar Single und sehr hübsch anzusehen, entsprach intellektuell und zwischenmenschlich aber eher nicht den Vorstellungen unseres Klienten. Doch körperliche Bedürfnisse hat der Mensch schließlich auch und so kam es im Anschluss an das Date zu einem One-Night-Stand. Für den Auftraggeber unserer Detektive in Osnabrück war die Angelegenheit damit im wahrsten Sinne des Wortes erledigt. Man hatte sich darauf geeinigt, es bei diesem einen Treffen zu belassen.

Entsprechend überrascht war Herr Lotte, als er acht Wochen später einen Anruf von Frau Fröhlich erhielt, bei dem sie ihm mitteilte, dass sie von ihm schwanger sei. Unser Klient musste diesen Schock erst einmal sacken lassen. Welcher Mann wünscht sich schon ein Kind von einem One-Night-Stand? Und überhaupt hatte Frau Fröhlich vor dem ungeschützten Geschlechtsverkehr behauptet, die Antibabypille zu nehmen – konnte Herr Lotte wirklich diese unsagbar niedrige Wahrscheinlichkeit getroffen haben, dass ein einmaliger Verkehr gerade in die fruchtbare Zeit fiel und die Antibabypille genau zu diesem Zeitpunkt versagte? Er fühlte sich noch nicht bereit für ein Kind – erst recht nicht mit einer einigermaßen Fremden – und teilte Frau Lotte mit, dass er die Abtreibung wünsche. Die Schwangere war hiermit einverstanden, erklärte aber, die Kosten von circa 4.000 € nicht tragen zu können (hätte Herr Lotte den Suchbegriff „Abtreibungskosten“ gegoogelt, wäre ihm aufgefallen, dass diese Summe weit über den tatsächlichen Beträgen liegt). Aus Verantwortungsbewusstsein traf sich der Klient unserer Privatdetektei in Osnabrück mit Frau Fröhlich und überreichte ihr die gesamten 4.000 € in bar. Selbstverständlich werde er ihr auch beim Abtreibungstermin beistehen. Als dieser – nach angeblicher zweimaliger Verschiebung – an einem Samstag endlich gekommen war, wartete Herr Lotte vergeblich vor der Abtreibungsklinik auf das Eintreffen der vermeintlichen Kindesmutter. Auf Nachfrage am Empfang wurde ihm mitgeteilt, dass Frau Fröhlich hier weder einen Termin vereinbart habe, noch auf andere Art bekannt sei.


Der Auftraggeber unserer Detektei in Osnabrück war von seiner angeblichen Vaterschaft wenig entzückt.

Gesicherte Informationen – Fehlanzeige


In der Folge reagierte Frau Fröhlich nicht mehr auf Anrufe, weswegen Herr Lotte unsere Wirtschaftsdetektei in Osnabrück beauftragte, den Fall zu untersuchen. Gab es wirklich eine Schwangerschaft oder war er einem perfiden Trickbetrug zum Opfer gefallen? Unseren Ermittlern stellte sich direkt ein Problem: der Anfangspunkt. Denn der Wahrheitsgehalt aller Informationen, die Herr Lotte über die Zielperson hatte – und das waren ohnehin nicht viele –, musste angesichts des Betrugsverdachts angezweifelt werden. Schließlich würde ein gewitzter Betrüger kaum seinen echten Namen preisgeben, und auch die weiteren Aussagen der vorgeblich Schwangeren aus dem Smalltalk, den beide geführt hatten, konnten frei erfunden sein. Zudem handelte es sich mit nicht allzu geringer Wahrscheinlichkeit um eine Wiederholungstäterin, die entsprechend vorsichtig und abgeklärt vorgegangen sein dürfte. Eine Adresse hatte Herr Lotte sowieso nie erfragt, zum Geschlechtsverkehr war es in seiner Wohnung gekommen. Wo also ansetzen?

Die einzige gesicherte Information, die unseren Privatdetektiven in Osnabrück zur Verfügung stand, war, dass die Gesuchte die bekannte Telefonnummer tatsächlich nutzte oder zumindest früher genutzt hatte. Wahrscheinlich handelte es sich um eine Prepaid-Karte, für deren Registrierung man frei erfundene Personendaten nutzen kann, da die meisten Anbieter keine Identitätsprüfung vornehmen. Glücklicherweise bestehen in unserer Detektei unter günstigen Umständen Möglichkeiten, mit diesem eher vagen Ansatzpunkt zu Ergebnissen zu kommen. Jene günstigen Umstände waren in diesem Fall gegeben und so ermittelten wir im ersten Schritt erfolgreich die Adresse der Zielperson in Osnabrück.


Observation der Zielperson: vorhandenes Familienleben?


Mit der Feststellung des Wohnortes ging noch nicht die Ermittlung der weiteren personenbezogenen Daten einher. Eine Frau Fröhlich jedenfalls stand in keinem ermittelbaren Zusammenhang zu dieser Adresse. Anhand eines Fotos der Zielperson, das Herr Lotte auf seinem Laptop gespeichert hatte, würden unsere Detektive in Osnabrück die Gesuchte bei einer Observation der Wohnadresse identifizieren können, um auf diese Weise zu weiteren Feststellungen zu gelangen. Das Foto lag dem Auftraggeber deshalb vor, weil das Kennenlernen über ein Online-Datingportal stattgefunden und sich Herr Lotte von dort das Bild heruntergeladen hatte, um sein Date beim Treffen erkennen zu können. Das Online-Profil der Dame war in der Zwischenzeit gelöscht worden.

Ein zweiköpfiges Ermittlerteam startete die Observation am Wohnobjekt der Zielperson, einem sanierungsbedürftigen Mehrfamilienhaus. Kurz nach der Positionierung der Detektive fuhr ein Fahrzeug vor, aus dem ein Mann mit kurzgeschorenem Haar und Bomberjacke ausstieg, gefolgt von der Zielperson. Die Dame steckte sich eine Zigarette an – ein Schwangerschaftstabu –, während der Mann zwei Kleinkinder vom Rücksitz auf den Gehweg hob. Da es sich um einen sonnigen Septembertag handelte, trug die Zielperson ein enges Top und darüber ein offenes dünnes Jäckchen. Inzwischen waren 13 Wochen seit dem Date mit Herrn Lotte vergangen, doch die Zielperson präsentierte sich gertenschlank, fast dürr, und zeigte keinen Bauchansatz. Nachdem sie aufgeraucht hatte, ging sie ins Haus und kam ein paar Minuten später mit Sonnenbrille und Strandtasche zurück zum Auto. Alle vier Personen fuhren ab, verfolgt von unserem Detektiv-Team in Osnabrück.


Ergebnis einer legendierten Befragung: „Married… with Children“


Die Fahrt ging zunächst zu einem Einkaufsmarkt und danach zum Attersee, wo sich die Zielperson und ihr Begleiter ans Ufer legten, während sich die Kinder allein und ohne wirkliche Aufsicht durch die mutmaßlichen Eltern auf der dortigen Spielanlage beschäftigten. Gegen Mittag, als die Temperaturen noch um ein paar Grad gestiegen waren, zog die Zielperson die Überbekleidung aus und legte sich im Bikini hin. Auch jetzt war kein Bauchansatz zu erkennen. Die Familie blieb bis zum fortgeschrittenen Nachmittag am Strand und fuhr anschließend wieder zur Wohnadresse, die alle gemeinsam betraten. Mittels einer Legende brachte einer unserer Privatdetektive in Osnabrück durch eine diskrete Befragung im Haus den Namen der Zielperson in Erfahrung und auch, dass sie dort seit mehreren Jahren zusammen mit ihrem Ehemann (!) und den gemeinsamen Kindern lebe.

Der betreffende Ermittler war durch die Maßnahme „verbrannt“ und konnte in diesem Fall deshalb nicht mehr für weitere Observationen eingesetzt werden. Stattdessen fuhr er zur Abtreibungsklinik, um dort zu recherchieren. Schnell stellte sich heraus, dass es sich zwar um eine medizinische Einrichtung mit gynäkologischer Abteilung handelte, man dort aber am Wochenende keine Abtreibungen durchführte. Der Termin, an dem Herr Lotte vergeblich vor Ort gewartet hatte, war ein Samstag gewesen.

Am Wohnobjekt tat sich indes nichts Relevantes mehr, weswegen unser dort verbliebener Ermittler die Observation am Abend einstellte.


Keine Anzeichen für eine (legale) Erwerbstätigkeit


Die Erkenntnisse des ersten Ermittlungstages hatten den Betrugsverdacht erhärtet. Zum einen war kein Babybauch zu sehen, was aber – zugegeben – auch an einer tatsächlich stattgefundenen Abtreibung gelegen haben könnte. Zum anderen hatte die Zielperson in so vielerlei Hinsicht gelogen, dass die Indizien einigermaßen erdrückend waren: Die Dame lebte weder als Single, noch war sie kinderlos. Außerdem wohnte sie in einem eher sozialschwachen Objekt und weder sie selbst noch ihr Ehemann waren am Observationstag einer Erwerbstätigkeit nachgegangen, obwohl sich „Frau Fröhlich“ Herrn Lotte als Immobilienmaklerin vorgestellt hatte. Gut möglich, dass das Ehepaar seinen Lebensunterhalt einvernehmlich durch gewerbsmäßigen Trickbetrug erschlich. Eine Folgeobservation unserer Wirtschaftsdetektive in Osnabrück sollte diesen Verdacht mit weiteren Indizien unterlegen (eindeutige Beweise, bspw. durch die Beobachtung oder gar legendierte Provozierung eines weiteren Betrugsfalls, würden in dieser Fallkonstellation wohl nur mit viel Geduld und somit hohen Detektivkosten zu ermitteln sein).

Am Folgetag verließ die Zielperson früh das Haus und fuhr von dort zum Jobcenter am Johannistorwall. Nach einer guten Stunde kehrte sie zu ihrem Fahrzeug zurück und fuhr wieder zu ihrer Wohnung. Circa 40 Minuten später ging die gesamte Familie zum Auto und stieg ein, der Vater trug eine große Sporttasche bei sich. Die Eltern luden die Kinder an einem Wohnhaus in Osnabrück ab; bei einer späteren Kontrolle fanden die Ermittler den Nachnamen der Familie am Klingelschild – vermutlich handelte es sich um Großeltern, Tanten oder Ähnliches. Anschließend fuhren Zielperson und Ehemann zu einem Fitnesscenter, wo sie an ihrer Attersee-Strandfigur arbeiteten. Danach führten sie die Observanten unserer Detektei in Osnabrück zurück zum Haus der Verwandten, blieben eine ganze Weile im Objekt und fuhren schließlich mit den Kindern wieder zum eigenen Wohngebäude, das sie an diesem Tag nicht mehr verließen.


Nach dem teuren One-Night-Stand ist nun die Gerichtsbarkeit gefragt.


Durch die am zweiten Observationstag weiterhin ausbleibende Erwerbstätigkeit und den Besuch der Zielperson beim Jobcenter wurde die Vermutung Arbeitslosigkeit bestärkt. Die bisherigen Erkenntnisse reichten Herrn Lotte aus. Allein schon, dass ein Ehemann existierte, führte zwangsläufig zu der Frage, wie die vermeintlich Schwangere überhaupt wissen konnte, von welchem der beiden Herren das angebliche Baby stammte. Für den Auftraggeber unserer Detektive in Osnabrück stand nach den Ermittlungen fest: Er war von Trickbetrügern hereingelegt worden. Entsprechend leitete er zivil- und strafrechtliche Maßnahmen gegen seine Partnerin bei einem One-Night-Stand ein, der ihm wohl als der nervenaufreibendste und teuerste seines Lebens in Erinnerung bleiben dürfte. Hoffen wir, dass er zumindest für den finanziellen Aspekt entschädigt werden wird.


Alle Namen und Orte sind im Sinne des Klienten- und Zielpersonenschutzes selbstverständlich zur vollständigen Unkenntlichkeit verändert.

Kurtz Detektei Münster

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*Hinweise: Alle Einsätze der Kurtz Detektei Münster und Westfalen werden vom Nevinghoff in Münster aus bearbeitet. Bei anderen auf dieser Domain beworbenen Einsatzorten oder -regionen handelt es sich weder um örtliche Niederlassungen noch um Betriebsstätten der Kurtz Detektei Münster und Westfalen, sofern nicht explizit anders ausgewiesen. Wir können Ihnen bundesweit günstige Anfahrtspauschalen bieten, Gleiches gilt für zahlreiche Regionen im Ausland. In ländlichen Regionen erfolgt die Berechnung in der Regel von der nächstgrösseren Stadt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Sherlock Holmes im Film – Teil 1: Mr. Holmes (2015)


Ein Viktorianer im 21. Jahrhundert


Sherlock Holmes erfreut sich offenbar nicht nur bei den Ermittlern unserer Detektei in Kiel ungebrochener Beliebtheit, denn der Meisterdetektiv flimmert aktuell so häufig über Kinoleinwände und Fernseher wie selten zuvor. Sowohl Filme wie die High-Budget-Blockbuster von Regisseur Guy Ritchie mit Robert Downey jr. in der Hauptrolle als auch Fernsehserien wie Sherlock von der BBC oder Elementary aus dem Hause CBS spielen Millionen ein – an den Kinokassen, über Werbemaßnahmen und im Merchandising. Im Laufe unserer neuen Reihe „Sherlock Holmes im Film“werden wir detaillierter auf alle drei Adaptionen zu sprechen kommen.

Holmes ist eine derart ikonische Figur, dass man den Überblick verliert über die unzähligen Geschichten, die im Laufe der Jahrzehnte geschrieben und verfilmt wurden und ihn entweder als Hauptfigur haben oder als Nebenfigur auftreten lassen. Je nach Genre trifft er dabei auf reale Figuren seiner Zeit oder auf „Kollegen“ aus der viktorianischen Literatur. Die Phantasie der Autoren scheint unbegrenzt: Sowohl echte Kriminalfälle, wie die Jack-the-Ripper-Morde, als auch Fälle, die Figuren und Szenarien anderer Autoren wie H. G. Wells (die Invasion der Marsianer in Krieg der Welten) oder Bram Stoker (Dracula) zum Thema haben, bilden den Hintergrund für mehr oder weniger originelle Geschichten. So sehr ist seine Figur mit der Epoche des viktorianischen Englands verbunden, dass oft unterschlagen wird, wie viele der originalen Sherlock-Holmes-Geschichten aus der Feder seines Schöpfers Arthur Conan Doyle erst nach dem Ende dieses Zeitalters entstanden. Als Queen Victoria im Jahr 1901 starb, schien Doyle sogar genug zu haben von seinem Helden, denn er hatte ihn acht Jahre zuvor in der Kurzgeschichte Das letzte Problem (The Final Problem) sterben lassen. Der Großteil der Geschichten indes – nämlich zwei von vier Romanen und drei von fünf Kurzgeschichtensammlungen – sollte erst noch folgen, wie in unserer Reihe „Der Privatdetektiv in der Literatur“ Teil 5 und 6 nachzulesen ist.


Mr. Holmes: humorvolles Aufräumen mit Sherlock-Klischees


Den Umstand, dass ein großer Teil der Lebenszeit des fiktiven Detektivs erst nach dem Viktorianischen Zeitalter stattgefunden haben dürfte, greift auch der jüngste Ansatz von Regisseur Bill Condon auf, und daher nähern wir uns dem Thema heute einmal umgekehrt chronologisch: In Mr. Holmes, einem Kinofilm aus dem Jahr 2015, basierend auf Mitch Cullins A Slight Trick of the Mind, ist Sherlock Holmes der Überlebende einer längst vergangenen Epoche. Watson, Mrs. Hudson, sein Bruder Mycroft – alle sind längst verstorben; Holmes selbst hat sich vor über 30 Jahren aufs Land zurückgezogen und züchtet Bienen (ein Motiv mehrerer Romane aus Holmes-Pastiches, u. a. auch in denen von Henry Fitzgerald Heard).

Ein schöner Kniff ist die bewusste Haltung des Films zur Klischeefigur Sherlock Holmes: Im Film ist Holmes zwar eine sehr populäre reale Figur, die allgemeinen Vorstellungen über den Meisterdetektiv stammen jedoch gänzlich aus der Feder des ebenfalls realen John Watson – und nicht etwa von Doyle – als Verfasser der bekannten Abenteuer von Sherlock Holmes. Die Deerstalker-Mütze und das Cape? Habe er, so Holmes, in Wahrheit nie getragen! Die Pfeife? Er präferiere Zigarren! Selbst die Adresse sei geflunkert: Holmes machte sich zu seiner Londoner Zeit einen Spaß daraus zu beobachten, wie Schaulustige („amerikanische Touristen“, wie Holmes lakonisch feststellt) die Baker Street 221b heimsuchen – und zwar aus dem Fenster seiner wahren Wohnung, schräg gegenüber. Der Detektiv kommentiert die Erzählungen um seine angeblichen Taten folgendermaßen: „Ich habe Watson gesagt, falls ich je eine Geschichte schreibe, dann nur zur Korrektur der Millionen falschen Vorstellungen, die seine poetische Freiheit geschaffen hat.“ Ein Highlight auch, wie er später, in den 1940er Jahren, im Kino schmunzelnd eine fiktionalisierte Filmversion eines echten Falles sieht, mit einem „klassischen“ Holmes inklusive Deerstalker, Cape und Pfeife – eine augenzwinkernde Hommage an die erfolgreiche Filmserie mit Basil Rathbone, auf die unsere Kieler Detektive in der Reihe „Sherlock Holmes im Film“ selbstverständlich ebenfalls zu sprechen kommen werden.


Die Vermenschlichung eines übermenschlichen Geistes


Die Rahmenhandlung von Mr. Holmes spielt im Jahr 1947. Somit wird Holmes Zeuge des gerade angebrochenen Atomzeitalters – eine Tatsache, auf die der Film in mehreren Szenen deutlich anspielt. Den gebrechlichen Holmes sucht sein allerletzter Fall heim: Von Senilität geplagt, versucht er sich an die Vorfälle zurückzuerinnern, die ihn 35 Jahre vorher dazu bewogen hatten, das Detektiv-Geschäft und sein Leben in London aufzugeben, um sich aufs Land zurückzuziehen. So weit, so gut, doch das wirklich Originelle liegt im Fehlen dessen, was doch stets die Sherlock-Holmes-Geschichten definiert hat: das handlungsbestimmende Rätsel um einen Kriminalfall. Wer ist der Mörder, was war sein Motiv? All das spielt hier keine Rolle. Tatsächlich gibt es für den größten aller Detektive kein Rätsel zu lösen, außer dem wirklich letzten: Wer ist Sherlock Holmes, wenn er das verliert, was ihn ausmacht? In einer bewegenden Szene zieht er ein Resümee, dass er zwar sein Leben lang allein gewesen sei, doch als Ausgleich immer seinen Intellekt hatte – genau den droht er jetzt, in hohem Alter, endgültig zu verlieren. Was aber macht das mit einem Mann, dessen gesamtes Ego durch seinen Scharfsinn definiert wird? Holmes ist plötzlich eine verletzliche Person, ein von Sorgen geplagter Mensch statt einer Denkmaschine, die alles Unwesentliche ausblenden kann. Vielleicht zum ersten Mal wird sein Herz angesprochen (unter anderem auch durch den wissensbegierigen Sohn seiner Haushälterin) – und das bringt ihn aus dem Gleichgewicht.

Das Mysterium des Films ist daher kein Mord oder ein anderer Kriminalfall, sondern Holmes selbst. Viele Facetten kennen die Leser und Zuschauer von Sherlock Holmes, aber diese hier ist neu: Als Meister der Logik und Deduktion hatte man den Privatdetektiv bisher als zwar brillanten, dafür aber doch sehr unnahbaren, ja fast schon kalten Charakter kennen gelernt, oder (wie es Benedict Cumberbatch in der Verkörperung des titelgebenden Charakters in der großartigen Serie Sherlock ausdrückt) gar als „hochgradig funktionierenden Soziopathen“. Nähe, gar Intimität zu unserem Meisterdetektiv kam in den allermeisten Geschichten nicht auf – das macht Mr. Holmes so originell. Ian McKellen, selbst eine Ikone und gewohnt, solche zu spielen, agiert gewohnt großartig als strauchelnder alter Zausel, der mit den Geistern der Vergangenheit hadert. Verschachtelt auf drei Zeitebenen erzählt, weiß der Film der Figur des Sherlock Holmes neue und liebenswerte Facetten hinzuzufügen.


Ian McKellen als 93jähriger Rentner-Sherlock im Kinofilm „Mr. Holmes“, © Miramax 

Neuer Realismus, ungekannte Menschlichkeit


Ist der Film eine Empfehlung wert? Nun, wer sich auf Action à la Guy Ritchie einstellt oder auf spannende Kriminalfälle, wird wahrscheinlich enttäuscht werden. Wer jedoch Lust hat auf einen Film mit ruhigerer Erzählweise, der sich Zeit nimmt, in die Charaktere einzutauchen, sollte Mr. Holmes nicht verpassen – vor allem nicht, wenn er Sherlock-Holmes-Fan ist. Da der Alltag unserer Privatdetektive aus Kiel nicht nur von spannenden Fällen mit dem größten „Thrill“ bestimmt wird, sondern von ganz realen Menschen mit normalen Schicksalen, ist es erfrischend, in Mr. Holmes einen Film zu finden, der sich keines Klischee-Mordfalles bedient, sondern tief in die Psychologie seiner Figuren eintaucht und selbst den größten aller fiktiven Detektive zur Abwechslung einmal sehr menschlich erscheinen lässt.


Verfasser: Gerrit Koehler  

Kurtz Detektei Kiel und Schleswig-Holstein

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