Der Detektiv – berufliche Voraussetzungen und rechtliche Befugnisse


Voraussetzung für den Beruf Detektiv


Detekteien wie die Kurtz Detektei Frankfurt sind in Deutschland ein Gewerbe gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO), eine besondere berufliche Qualifikation wird hierzulande leider nicht gefordert. Lediglich erforderlich sind die Anmeldung des Gewerbes und die persönliche Eignung, die sich als Pflicht unter anderem aus einem eintragungsfreien Führungszeugnis ergibt, aber auch fachliche Qualifikationen beinhalten sollte wie das IHK-Zertifikat Fachkraft Detektiv oder langjährige Erfahrung im Dienst für die Ermittlungsbehörden.

Auch die berufliche Weiterbildung ist nicht an gesetzliche Vorgaben gekoppelt, sie erfolgt durch jeden einzelnen Detektiv auf freiwilliger Basis, weswegen die Schere der Fachkenntnisse in der Branche sehr weit auseinander geht.

Die Überwachung von Detekteien durch staatliche Institutionen ergibt sich aus § 35 GewO: Eine Untersagung des Gewerbes erfolgt, wenn durch Tatsachen die Unzuverlässigkeit des Detektivs nachgewiesen ist.


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Rechtliche Befugnisse von Detektiven


In diversen TV-Sendungen lässt sich tagtäglich der Eindruck gewinnen, Detektive hätten Sonderbefugnisse oder laufen gar stets bewaffnet umher – dies ist ein Trugschluss. Detektive wie die Privatermittler der Kurtz Detektei Frankfurt & Hessen verfügen nicht über Sonderrechte, die weitestgehend staatlichen Behörden wie dem Zoll, der Polizei oder Staatsanwaltschaft vorbehalten sind. Nein, die Befugnisse von Detektiven ergeben sich im Wesentlichen aus den sogenannten „Jedermannsrechten“. Im Folgenden sollen diese Jedermannsrechte leicht verständlich einmal erläutert werden. Grundsätzlich gibt es strafrechtlich und zivilrechtlich relevante Befugnisse:


Relevante Befugnisse von Detektiven im Sinne des Strafrechts


32 StGB (Strafgesetzbuch) Notwehr
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

§ 34 StGB Rechtfertigender Notstand
Begeht man eine Tat (zum Beispiel Wegnahme einer fremden beweglichen Sache), um hierdurch eine gegenwärtige, nicht anders abwendbare Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum von sich selbst oder von anderen abzuwenden, handelt man nicht rechtswidrig, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.


Relevante Befugnisse von Detektiven im Sinne des Zivilrechts


Auch im Zivilrecht gibt es die Notwehr und den sogenannten Notstand. Diese sind in § 227 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) aufgelistet. Weiterhin relevant für die Privatdetektive und Wirtschaftsermittler der Kurtz Detektei Frankfurt:

229 BGB Selbsthilfe

Wer zum Zwecke der Selbsthilfe eine Sache wegnimmt, zerstört oder beschädigt, oder wer zum Zwecke der Selbsthilfe einen Verpflichteten, der der Flucht verdächtig ist, festnimmt oder den Widerstand des Verpflichteten gegen eine Handlung, die dieser zu dulden verpflichtet ist, beseitigt, handelt nicht widerrechtlich, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne sofortiges Eingreifen die Gefahr besteht, dass die Verwirklichung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert werde.

Zudem dürfen Detektive wie auch jeder andere Bürger die vorläufige Festnahme nach § 127 StPO (Strafprozessordnung) durchführen, sofern der Täter auf frischer Tat angetroffen wird, eine Identitätsfeststellung nicht oder nicht auf anderem Weg möglich und polizeiliche Hilfe nicht umgehend zur Stelle ist.


Kurtz Detektei Frankfurt am Main

c/o AT Büro Center

Mainzer Landstraße 341

60326 Frankfurt

Tel.: 069 1201 8431

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-frankfurt.de

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Diebstahl von Firmeneigentum – über 100.000 € Schaden

Die Betreiber der Firma xy, die ein Unterhaltungscenter in Bremen unterhalten, meldeten sich kürzlich verzweifelt bei den Detektiven der Kurtz Detektei Bremen. Sie stünden kurz vor der Insolvenz und müssten kurzfristig Mitarbeiter entlassen, da sich der Unternehmensgewinn in den letzten zwei Jahren steil bergab bewegt habe. Vernünftig begründbar sei das nicht, denn die Kunden geben sich wie eh und je die Klinke in die Hand. Folglich müsse jemand aus dem überschaubaren Mitarbeiterstab in die eigene Tasche wirtschaften, und an dieser Stelle sollen die Wirtschaftsdetektive der Kurtz Detektei Bremen tätig werden.

Three darts in bull's eye close up

Mitarbeiter Thorsten D. war vor 2 Jahren zum Betrieb gestoßen, arbeitete seitdem täglich an der Kasse. Es handelt sich bei Herrn D. um einen jungen Studenten, der sich bei der Arbeit im betroffenen Vergnüngungscenter ein Zubrot zu seinem studentischen Leben sichern wollte. Da die ersten Kassendifferenzen laut Rückverfolgung der Betreiber nur drei Wochen nach dem Betriebseintritt von Thorsten D. auftraten, gilt er zu Beginn der Ermittlungen unserer Bremer Privatdetektive als Hauptverdächtiger.

Folglich wird die Loyalität von Thorsten D., dem die Auftraggeber der Kurtz Detektei Bremen trotz fehlender Referenzen ihr Vertrauen geschenkt hatten, von unseren Detektiven auf die Probe gestellt. Zunächst wird die vorinstallierte Überwachungskamera am Arbeitsplatz von Thorsten D. überprüft und dabei festgestellt, dass es mittels eines bestimmten Bewegungsablaufs möglich ist, ohne Kameraufzeichnung von Kunden empfangene Zahlungen in die eigene Tasche zu stecken. Um speziell den eingeschränkten Blickwinkel dieser mit Wissen der Mitarbeiter installierten Kamera zu vervollständigen, wird die taktische Positionierung des ersten Observanten festgelegt. Der zweite eingesetzte Detektiv unserer Bremer Privat- und Wirtschaftsdetektei wird als Lockvogel eingeplant. Er überreicht Thorsten D. unter der Legende, ein Tagesticket für den Sportbereich des auftraggebenden Betriebes lösen zu wollen, zwei markierte Geldscheine. Später wird auf den Videoaufzeichnungen deutlich, dass sich Thorsten D. genau jenes Tricks bedient, den die Ermittler der Kurtz Detektei Bremen zuvor durchgespielt hatten, und dabei die überreichten Scheine in seine Hosentasche steckt, gleichzeitig aber Rückgeld herausgibt – seinem Arbeitgeber folglich doppelt schadet.

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Die Detektive der Kurtz Detektei Bremen beobachten diesen Vorgang genauestens. Der Lockvogel-Ermittler wiederholt die Geldübergabe zweifach: Jedes Mal steckt sich der verdächtige Thorsten D. die markierten Scheine wortwörtlich in die eigene Tasche.

Es ist 22:00 und Thorsten D.  schließt das Geschäft ab. Plötzlich sieht er den Lockvogel der Kurtz Detektei Bremen vor sich:

  • „Sie wissen sicherlich, warum ich hier bin.“
  • Schweigen.
  • „Sie haben jetzt zwei Möglichkeiten: Entweder Sie erzählen mir alles oder Sie erzählen es der Polizei. Ich bin unter Umständen bereit, Ihnen entgegenzukommen, die Polizei ist das sicherlich nicht.“

Wortlos schließt Thorsten D. das Geschäft wieder auf, geht mit gesenktem Kopf zu seinem Spint und holt einen Briefumschlag mit Geldscheinen heraus. Unser Bremer Detektiv zählt nach und prüft die Scheine, insgesamt ca. 600 €.

  • „Ich habe Ihnen gesagt, dass Sie zwei Möglichkeiten haben. Ich sehe hier 600 €, darunter ein Geldschein, den ich markiert habe. Allerdings habe ich Ihnen heute vier markierte Scheine übergeben – wo ist der Rest?“
  • Thorsten D. sackt merklich in sich zusammen: „Sorry, sorry, das wollte ich wirklich nicht! Glauben Sie mir! Ich habe noch etwas in meiner Hosentasche. Ich habe den Überblick verloren …“
  • „Wir setzen uns jetzt zusammen an einen Tisch und reden über alles. Hinten warten dein Chef und sein Anwalt. Was du mir jetzt erzählst, kann dir unter Umständen helfen. Wenn du ehrlich bist, kommen wir dir entgegen.“

In der Folge gesteht Thorsten D., seit seiner Einstellung ca. 100.000 €, vielleicht auch mehr, aus der Kasse seines Arbeitgebers gestohlen zu haben. Wie viel es genau ist, könne er gar nicht mehr einschätzen. Er habe das Geld für sein Studium ausgegeben, aber auch um Freunden zu helfen, und einen großen Teil habe er noch in bar in seiner Wohnung. Thorsten D. erklärt sich bereit, unsere Bremer Ermittler und seinen Arbeitgeber zum Versteck der gestohlenen Summe zu führen und ihnen umgehend den übrig gebliebenen Betrag auszuhändigen. Die Gesellschaft aus Arbeitgeber, Anwalt und unseren Detektiven aus Bremen folgt ihm wie besprochen und stellt eine Summe von über 36.000 € in bar sicher. Im Zuge der weiteren Vernehmung gibt Thorsten D. noch weitere Verstecke bekannt und händigt insgesamt über 41.000 € aus, die von unseren Bremer Privatdetektiven sichergestellt werden können.

 
Geld sichergestellt Handykamera
sichergestellte Summe (Handykamera)
 

Durch einen für die Auftraggeber der Kurtz Detektei Bremen glücklichen Zufall handelt es sich bei Thorsten D. um den Sohn eines durchaus nicht unbedeutenden Mitglieds der Bremer Politik, weshalb am nächsten Werktag beim Notar schnell Einigkeit über den Ausgleich der geschuldeten Differenz (ca. 60.000 €) aus den Diebstählen von Thomas D. getroffen wird.

Die Auftraggeber der Kurtz Detektei Bremen sind durch unsere Ermittlungen vor der Entlassung von Mitarbeitern und vor der drohenden Insolvenz bewahrt worden.

 

Alle Namen und Orte sind selbstverständlich zur vollständigen Unkenntlichkeit verändert.

Kurtz Detektei Bremen

Hollerallee 8

D-28209 Bremen

Tel.: 0421 3679 9066

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-bremen.de

Web: https://www.kurtz-detektei-bremen.de

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