In einer altehrwürdigen Kirchengemeinde in Baden-Württemberg wurde eine besorgniserregende Entwicklung festgestellt: Die Einnahmen aus der sonntäglichen Kirchenkollekte wichen über Monate hinweg immer wieder deutlich von den erwarteten Beträgen ab. Trotz weitgehend konstanter Teilnehmerzahlen an den Gottesdiensten blieben die gesammelten Spenden deutlich hinter den Vorjahreszahlen zurück.
Nachdem interne Überprüfungen keine Klärung liefern konnten, kam die Kirchengemeinde zu dem Schluss, dass es sich um Diebstähle handeln musste. Man entschied sich dazu, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ziel war es, den Verdacht auf Diebstahl gerichtsverwertbar aufzuklären. Nach einer entsprechenden Beratung fiel die Wahl auf die erfahrenen Privatdetektive der Kurtz Detektei Stuttgart, die für eine diskrete und rechtskonforme Vorgehensweise stehen.
Diskrete Ermittlungen unserer Detektive aus Stuttgart
Die Ermittler begannen ihre Tätigkeit mit einer Ortsbegehung und einer umfassenden Analyse der Abläufe rund um die Kollekteneinnahmen. Schnell wurde eine kritische Schwachstelle identifiziert: Die Kollektenkörbe wurden nach den Gottesdiensten in einem unbewachten Nebenraum zwischengelagert – ein Bereich, der für mehrere Personen zugänglich war. Der mögliche Täterkreis umfasste sowohl befugte Personen, sprich: Mitarbeiter der Kirchengemeinde, als auch Gottesdienstbesucher, da keine Zugangskontrolle erfolgte und ein schneller unbefugter Zutritt denkbar war. Außerdem gab es noch einen Raum mit einem Tresor, in den die Zuwendungen schließlich verbracht wurden, und obendrein den Weg zwischen beiden Räumen. In jedem dieser drei Bereiche war ein Zugriff durch den oder die mutmaßlichen Täter denkbar.
In Absprache mit der Kirchengemeinde installierte unser Detektiv-Team aus Stuttgart vor dem nächsten Wochenende verdeckte Videoüberwachungstechnik, mit der die drei kritischen Bereiche unauffällig erfasst werden konnten.
Diebstahl aus der Kirchenkollekte mit Videoüberwachung aufgedeckt
Bereits beim ersten Gottesdienst nach Beginn der Ermittlungen stellte sich ein Erfolg ein: Auf den Aufzeichnungen der verdeckten Videoüberwachung war im Rahmen der nachträglichen Auswertung durch unsere Privatdetektive aus Stuttgart klar zu erkennen, wie eine junge Mitarbeiterin der Gemeinde Bargeldscheine aus der Kollekte entnahm und diskret in ihrer Kleidung verschwinden ließ. Der Vorgang konnte gerichtsfest dokumentiert und die Täterin zweifelsfrei identifiziert werden.
In einem vertraulichen Gespräch und in Anwesenheit eines unserer Stuttgarter Detektive konfrontierte die Gemeindeleitung die Täterin. Nach kurzem Zögern folgte ein Geständnis. Als Grund für die Diebstähle gab die Mitarbeiterin persönliche finanzielle Probleme an. Sie habe Schwierigkeiten, eine Reihe von aufeinander aufbauenden Privatkrediten abzubezahlen, und sei darüber verzweifelt.
Die Gemeinde entschied sich in diesem sensiblen Fall dafür, auf eine Strafanzeige zu verzichten. Im Gegenzug erfolgte eine interne Einigung: Eine Rückerstattungssumme basierend auf einer Schätzung der Schadenshöhe wurde vereinbart und war in Raten abzuzahlen. Zudem wurde das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst.
Diskrete und professionelle Aufklärung durch Stuttgarter Privatdetektive
Der Vorfall zeigt deutlich, wie sinnvoll professionelle Ermittlungen bei Verdachtsfällen wie Diebstahl, Unterschlagung oder Betrug sein können. Gerade in vertrauensbasierten Umfeldern wie Kirchen und gemeinnützigen Einrichtungen, aber auch bei Firmen oder gar staatlichen Einrichtungen kann eine diskrete Aufklärung schwerwiegenden Reputationsschäden vorbeugen.
Unsere Detektei aus Stuttgart sorgte durch ihren strukturierten und rechtssicheren Ermittlungsansatz dafür, dass der Täter überführt wurde und die Gemeindeleitung wieder Vertrauen in ihre internen Abläufe gewinnen konnte.
Vertrauen Sie bei Diebstahlsermittlungen auf unsere Erfahrung
Ob bei Diebstahl in Kirchen und anderen Institutionen, bei Unterschlagung, weiteren Formen von Wirtschaftskriminalität oder anderen sensiblen Angelegenheiten: Die Privatdetektive der Kurtz Detektei Stuttgart stehen Ihnen mit Diskretion, Erfahrung und modernster Technik zur Seite. Wir ermitteln stets im Einklang mit geltendem Recht und liefern gerichtsverwertbare Beweise.
Kontaktieren Sie uns gern für ein unverbindliches Beratungsgespräch: 0711 7153 0011.
Hinweis
Zur Wahrung der Diskretion sowie der Persönlichkeitsrechte von Auftraggebern und Zielpersonen wurden alle Namen und Orte in diesem Fallbericht bis zur vollständigen Unkenntlichkeit verändert.
Die meisten Medienberichte über Kleinanzeigenbetrug aus dem deutschsprachigen Raum beschränken sich auf Darstellungen des Problems in Deutschland, doch als Detektei in der Schweiz herrscht bei uns ein grosses Bewusstsein für die weite Verbreitung dieser Betrugsart auch innerhalb der Eidgenossenschaft. Gefälschte Angebote für Produkte, die nie beim Käufer ankommen, der Verkauf gestohlener Waren und betrügerische Zahlungsmethoden zählen zu den häufigsten Spielarten von Kleinanzeigenbetrug. Jeder Nutzer von Kleinanzeigenportalen wie tutti.ch, Facebook Marketplace oder ricardo.ch sollte seine Geschäfte dort stets mit Vorsicht und Bedacht handhaben und sich für Betrugsanzeichen wie verdächtige Zahlungsmethoden oder unrealistisch niedrige Preise sensibilisieren. Sollten Sie den Verdacht haben, dennoch Opfer von Betrug geworden zu sein, sollten Sie sofort handeln und Ihre Bank, die Polizei und gern auch unsere Detektive in Zürich kontaktieren, um ohne Verzug Massnahmen einzuleiten, die Ihre Chancen auf einen glimpflichen Ausgang signifikant erhöhen.
In diesem Artikel geben wir Ihnen Tipps, wie Sie Anzeichen für Betrug erkennen und sich vor Betrug schützen können. Wenn Sie bereits Opfer von Betrug geworden sind, erfahren Sie ausserdem konkret, welche Schritte Sie unternehmen können, um Ihr Geld zurückzubekommen. Die Tipps der Kurtz Detektei Zürich und Schweiz werden Ihnen helfen, sicherer und selbstbewusster bei der Nutzung von Online-Kleinanzeigen zu sein.
Ursprünglich als Kontaktnetzwerk aufgebaut, scheint sich Facebook alle paar Jahre neu zu erfinden. Aktuell erlebt die Kleinanzeigensparte des Konzerns, „Marketplace“, einen grossen Popularitätsaufschwung.
Anzeichen für Betrug bei Kleinanzeigen
Um sich vor Betrug bei Kleinanzeigen – ob nun online oder aus der Zeitung etc. – zu schützen, ist es wichtig, die typischen Anzeichen für betrügerische Angebote zu erkennen. Nachfolgend einige häufige Anzeichen, auf die Sie achten sollten:
Preisangebote, die zu gut sind, um wahr zu sein
Wenn ein Angebot auffallend günstig ist im Vergleich zum üblichen Marktpreis, sollten Sie skeptisch sein. Oftmals locken Betrüger gutmütige Käufer mit vermeintlich unschlagbaren Angeboten an, um sie dann um ihr Geld zu bringen.
Forderung von Vorauszahlungen oder ungewöhnliche Zahlungsweisen
Wenn ein Verkäufer Vorauszahlungen oder ungewöhnliche Zahlungsweisen fordert, sollten Sie vorsichtig sein. Betrüger nutzen gern Zahlungsmethoden wie Western Union oder Bargeldsendungen, da diese schwer nachverfolgbar sind und keine Rückbuchungsmöglichkeiten bieten.
Unerreichbarkeit des Verkäufers oder unvollständige Kontaktinformationen
Auch wenn der Verkäufer schwer oder gar nicht zu erreichen ist oder nur unvollständige Kontaktinformationen angegeben sind, ist Vorsicht geboten.
Verkäufer mit schlechtem oder dubiosem Ruf
Wenn ein Verkäufer viele negative Bewertungen oder einen schlechten Ruf hat, ist es für die meisten Nutzer offenkundig, dass sie sich von dessen Angeboten fernhalten sollten. Doch achten Sie auch auf Verkäufer, die plötzlich viele Angebote einstellen oder in kurzer Zeit viele Verkäufe abwickeln; dies könnte auf einen betrügerischen Hintergrund hinweisen: Einmal ergaunerte Ware soll so schnell wie möglich abgesetzt werden, bevor die Polizei oder Ermittler wie unsere Zürcher Detektive dahinterkommen.
Indem Sie diese Anzeichen beachten und bei Bedarf weitere Recherchen durchführen, können Sie sich vor Betrug bei Online-Kleinanzeigen schützen. Bleiben Sie wachsam und vertrauen Sie Ihrem Bauchgefühl. Im Zweifelsfall können Sie unsere Privatdetektei in der Schweiz auch schon vor dem Kauf kontaktieren, um die Echtheit der Identität und den Leumund des Verkäufers überprüfen zu lassen. Gerade bei grösseren Anschaffungen gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht.
Meist locken Betrüger reihenweise Interessenten und damit potentielle Betrugsopfer an, indem sie ihre angeblichen Waren zu sehr niedrigen Preisen anbieten.
Was Sie tun können, um sich vor Betrug zu schützen
Es gibt verschiedene Massnahmen, die Sie ergreifen können, um sich vor Betrug bei Online-Kleinanzeigen zu schützen. Hier sind einige Tipps:
Vertrauen Sie Ihrem Bauchgefühl
Wenn etwas zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es oft auch so. Seien Sie skeptisch gegenüber Angeboten, die merkwürdig günstig sind oder ungewöhnliche Zahlungsweisen erfordern. Vertrauen Sie Ihrem Bauchgefühl und überweisen Sie kein Geld, wenn Sie sich unsicher sind.
Prüfen Sie Angebote und Verkäufer genau
Nehmen Sie sich Zeit, um die Angebote, für die Sie sich interessieren, und deren Anbieter genau zu prüfen. Kontrollieren Sie die Kontaktdaten des Verkäufers, lesen Sie die Bewertungen anderer Käufer und recherchieren Sie bei Bedarf auch auf anderen Seiten im Internet. Achten Sie auf ungewöhnliche Aspekte, wie fehlende Bilder oder unklare Beschreibungen. Kleinanzeigenbetrug offenbart sich oft im Detail.
Nutzen Sie ausschliesslich sichere Zahlungsmethoden
Verwenden Sie sichere Zahlungsmethoden wie PayPal (wichtig: Variante mit Käuferschutz!) oder Geldtransfers, die für einen ausreichenden Zeitraum rückbuchungsfähig sind. Vermeiden Sie entsprechend Zahlungsmethoden wie Western Union oder Bargeldsendungen, die kein Rückbuchungsrecht bieten.
Treffen Sie sich mit dem Verkäufer persönlich
Wenn möglich (und Sie sich damit wohlfühlen), treffen Sie sich mit dem Verkäufer persönlich und prüfen Sie die Ware vor Ort, bevor Sie irgendeine Form von Zahlung leisten. Vermeiden Sie den Versand von Waren an unbekannte Adressen, ohne vorher Ihr Geld erhalten zu haben, und genauso den Kauf von Waren ohne vorherige Besichtigung.
Melden Sie Betrug und verdächtige Angebote
Wenn Sie den Verdacht haben, dass es sich bei einem Angebot um Betrug handeln könnte, melden Sie es umgehend an die Betreiber des jeweiligen Kleinanzeigenportals. So können andere Nutzer vor Schaden bewahrt werden und die Plattform kann den Tätern hinter möglichen Betrugsfällen nachgehen. Im Zweifelsfall müssen die Kosten für die Überführung von Kleinanzeigenbetrügern, wozu gegebenenfalls auch die Ermittlungshonorare unserer Schweizer Detektive zählen, schliesslich nicht unbedingt von den Nutzern als potentielle Opfer berappt werden.
Indem Sie diese Massnahmen befolgen und sich wachsam verhalten, können Sie sich wirksam vor Betrug mit Kleinanzeigen schützen. Vergessen Sie nicht, dass es im Zweifelsfall weit weniger persönlichen Schaden und Ärger mit sich bringt, auf ein vermeintlich gutes Angebot zu verzichten, als am Ende auf einen Betrüger hereinzufallen.
Was Sie tun können, wenn Sie Opfer von Betrug geworden sind
Trotz aller Vorsichtsmassnahmen kann es passieren, dass man Opfer von Kleinanzeigenbetrug wird. Und wenn Sie, als Leser, hier bei diesem Artikel gelandet sind, kann es gut sein, dass Sie sich gerade im Anschluss an einen bereits erfolgten Schadensfall informieren. Wie bereits erwähnt, gilt es, schnell zu handeln, um den Schaden zu begrenzen. Halten Sie alle Unterlagen und Nachweise bereit, wenn Sie sich an Dritte wie die Polizei, die Portalbetreiber oder Ermittler wie die Kurtz Detektei Schweiz wenden. Seien Sie kooperativ bei der Lösungsfindung und versuchen Sie, positiv zu bleiben, um sich bei Tataufklärung nicht selbst im Weg zu stehen. Mit etwas Glück können Sie so den Schaden begrenzen und den Betrug aufdecken (lassen). Hier sind einige konkrete Schritte, die Sie unternehmen können:
Die wenigsten Kleinanzeigenbetrüger sind so versierte Kriminelle, dass sie keinerlei digitale Fingerabdrücke, also verfolgbare Spuren, hinterlassen würden. Die Nachverfolgung dieser Taten hat in der Regel durchaus solide Erfolgsaussichten.
Kontaktieren Sie den Verkäufer
Beim Verdacht, auf einem Kleinanzeigenportal betrogen worden zu sein, versuchen Sie zuerst, den Verkäufer zu kontaktieren und eine Lösung zu finden. Es kann sein, dass es sich um ein Missverständnis handelt oder dass der Verkäufer tatsächlich eine Rückzahlung oder eine Ersatzlieferung anbietet. Bleiben Sie höflich, aber bestimmt und dokumentieren Sie alle Schritte, die Sie unternehmen.
Melden Sie den Betrug an die Kleinanzeigen-Betreiber
Wenn Sie keine Lösung mit dem Verkäufer finden und sich der Verdacht auf Betrug erhärtet, melden Sie den Vorfall unverzüglich an die Betreiber des jeweiligen Kleinanzeigenportals. Nutzen Sie dafür Funktionen wie „Anzeige melden“ und schildern Sie genau, was passiert ist. Sofern es sich um seriöse Anbieter handelt, werden diese den Fall prüfen und gegebenenfalls weitere Schritte einleiten.
Erstattung bei PayPal oder Ihrer Bank beantragen
Wenn Sie eine sichere Zahlungsmethode wie PayPal genutzt haben, können Sie eine Erstattung beantragen. Selbst Kreditkartenzahlungen können in vielen Fällen zurückgebucht werden, sofern alle involvierten Parteien Eile an den Tag legen: Betrüger werden ihre Konten zwar regelmässig plündern, jedoch nicht unbedingt täglich, schliesslich erhoffen sie sich für gewöhnlich mehrere Opfer und nutzen einmal erlangte Bankkonten deshalb gern so lang wie möglich. Informieren Sie PayPal bzw. Ihre Bank über den Betrug und reichen Sie gegebenenfalls weitere Unterlagen ein, um Ihren Anspruch auf Erstattung zu belegen.
Anzeige bei der Polizei erstatten
Wenn Sie Opfer von Kleinanzeigenbetrug geworden sind, sollten Sie den Vorfall auch bei der Polizei anzeigen. Bringen Sie alle Unterlagen und Nachweise mit, die Sie haben, und erstatten Sie Anzeige gegen den Verkäufer. Die Polizei wird den Fall (hoffentlich) untersuchen und gegebenenfalls weitere Schritte einleiten. Womöglich haben Sie sogar Glück und der Täter ist bereits einschlägig bekannt.
Wenn alle Stricke reissen: Kurtz Detektei Zürich und Schweiz beauftragen
Sollten Sie Opfer eines Betrugs geworden sein, können Sie jederzeit unsere Detektive in der Schweiz engagieren, die dann die Aufdeckung des Falls übernehmen. Unsere erfahrene Detektei aus Zürich kann Ihnen helfen, gerichtsverwertbare Beweise zu sammeln und den Betrüger zu identifizieren, um so den Schaden zu minimieren. Es ist wichtig, schnell zu handeln, damit sich der Täter nicht mit den ergaunerten Summen aus dem Staub machen kann. Denken Sie daran: Sie stehen nicht allein da. Portalanbieter, Behörden und Dienstleister wie unsere Privatdetektive aus Zürich haben ebenso ein Interesse an der Überführung der Täter und daran, Ihnen zu helfen, Gerechtigkeit zu erlangen.
Hinweis
Die Detektei Kurtz garantiert nicht für die Korrektheit und Anwendbarkeit von Informationen auf verlinkten Drittseiten.
Auf den ersten Blick scheint Stalking etwas zu sein, das vor allem Personen aus den Medien trifft. Promis wie Gwyneth Paltrow, Sandra Bullock oder auch Mila Kunis waren schon Opfer; Stalker brachen in ihre Häuser ein, schrieben ihnen – milde ausgedrückt – anzügliche Briefe, bedrohten sie. Tatsächlich betrifft dieses Phänomen jedoch nicht nur Personen des öffentlichen Lebens: In den letzten zehn Jahren wurden in Deutschland über 250.000 Stalking-Fälle registriert. Auch die Dunkelziffer dürfte gewaltig sein, da 1.) Stalker und Gestalkter häufig eng miteinander bekannt sind und sich viele Opfer lange Zeit sträuben, eine Strafanzeige zu stellen, 2.) die polizeiliche Aufklärungsquote gering ist und viele Bürger das Gefühl haben, dass ihnen sowieso nicht geholfen werden würde, sowie weil 3.) die kaum verfolgbaren Fälle von Cyberstalking immer weiter zunehmen.
Wut, Rache, Obsession oder auch der Wunsch, Macht und Kontrolle über einen anderen Menschen auszuüben – es gibt viele Gründe für Stalking; die Tat tritt in einer großen Bandbreite unterschiedlicher sozialer Verflechtungen auf. 2007 wurde der Anti-Stalking-Paragraf 238 in das deutsche Strafgesetzbuch aufgenommen, bisher nur mit mäßigem Erfolg. Die meisten polizeilichen Stalkingermittlungen werden aus Mangel an Beweisen eingestellt, zu Verurteilungen kommt es kaum – trotz der Reformation des Anti-Stalking-Gesetzes im Jahr 2017. Seither wird bereits von einer Strafbarkeit ausgegangen, wenn das Verhalten des Täters „geeignet“ ist, das Leben des Opfers „schwerwiegend zu beeinträchtigen“.
Dennoch müssen Betroffene natürlich weiterhin erst entsprechende Nachweise erbringen. Hierbei hilft die Unterstützung unserer erfahrenen Privatdetektive aus Berlin. Auch in Fällen, in denen die Identität des Stalkers nicht bekannt ist, sind fähige Ermittler die richtigen Ansprechpartner. Sie dokumentieren die Aktivitäten des Stalkers unauffällig im Hintergrund, betreiben sozusagen ein Gegenstalking und können dabei eventuelle Gefahrenmomente rechtzeitig erkennen. Durch die Tätigkeit der Kurtz Detektei Berlin lässt sich Stalking gerichtsfest nachweisen, um so die Voraussetzungen für das Einschreiten der Justiz zu schaffen: 030 5557 8641-0.
Was ist Stalking? Versuch einer Definition.
Doch was genau verbirgt sich hinter dem Begriff „Stalking“, dessen Ursprung „to stalk“ aus der Jägersprache stammt und das Heranpirschen an Wild beschreibt? Wann wird aus unangenehmen, aber tolerierbaren Kontaktaufnahmen eine Straftat, ja gar ein Fall für unsere Detektive in Berlin?
Der Kriminalpsychologe und Sachbuchautor Dr. Jens Hoffmann hat sich als einer der ersten Forscher wissenschaftlich mit diesem Thema auseinandergesetzt: „Stalking tritt wiederholt und mindestens über mehrere Wochen hinweg auf“, erklärt er. „Das Opfer setzt klare Grenzen: Ruf mich nicht mehr an! Diese Grenzen werden vom Stalker aber nicht akzeptiert.“ Gestalkt zu werden geht in den meisten Fällen mit einem massiven Verlust an Lebensqualität einher. Das ständige Gefühl der Bedrohung und die Angst, allein das Haus zu verlassen, schränken die Betroffenen enorm ein. Und nicht nur das.
Klare Grenzen setzen zählt zu den elementaren Verhaltensregeln für Stalking-Opfer und jene, die in der Gefahr stehen, dazu zu werden.
Psychologische Folgen von Stalking
In einer Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen gaben 88 Prozent der weiblichen Opfer an, extrem gestresst zu sein. 61 Prozent berichteten weiterhin von Angstgefühlen, 30 Prozent von der Furcht, durch den Stalker verletzt zu werden. Eine andere Studie der TU Darmstadt zeigt, dass zwei Drittel unter Schlafstörungen, die Hälfte der Betroffenen unter Depressionen leiden. Die Angst, die zum Dreh- und Angelpunkt in der Welt von Stalkingopfern wird, ist teilweise so stark, dass sie zu posttraumatischen Belastungsstörungen führen kann. Der Psychologe Jan H. Kamphuis von der Universität Amsterdam befragte 201 Betroffene; es stellte sich heraus, dass einige ähnlich stark traumatisiert waren wie nach einem Flugzeugabsturz. Auch betroffene Klienten und Klientinnen der Kurtz Privatdetektei Berlin zeigten starke Stressreaktionen – von unkontrollierbaren Tränen bis zu physischem Zusammenbruch.
Und die Furcht um das eigene Leben ist leider nicht unberechtigt. Eine Studie der britischen Universität Gloucestershire zeigte, dass bei 358 untersuchten Mord- und Totschlagfällen in 94 Prozent (!) Stalking vorausgegangen war. Nachstellung kann also ein Signal für eine konkrete Bedrohung von Leib und Leben sein. Auch in Deutschland finden sich zahlreiche Beispiele: Erst im Februar 2019 wurde eine Frau in Frankfurt von ihrem Ex-Freund getötet, nachdem dieser sie wochenlang gestalkt hatte.
Was treibt Menschen zu so extremen Verhaltensweisen?
Was treibt Stalker an?
Mehr als fünfzig Prozent der Täter sind Ex-Partner der Opfer – eine statistische Feststellung, die sich mit der Beobachtung unseres Berliner Detektivbüros deckt. Das hat unter anderem biologische Ursachen. Nach einer Trennung steht der Körper unter Schock. Glückshormone wie Serotonin bleiben plötzlich aus; der Körper versucht, den Verlust mit einer erhöhten Dopaminausschüttung auszugleichen. Dadurch entwickelt sich die sogenannte „frustration attraction“, also eine individuell empfundene Verstärkung der Anziehungskraft eines Menschen durch dessen Zurückweisung/Desinteresse. Die Liebe zum ehemaligen Partner erstarkt plötzlich wieder, die physische Trennung erscheint unerträglich. Doch was für die meisten Menschen normaler Liebeskummer ist, wird für den Stalker zur Obsession, zu einer krankhaften Verhaltensstörung. Psychologen nehmen an, dass die Schwierigkeiten von Stalkern, das Ende einer Beziehung zu akzeptieren, vor allem in ihrer Kindheit begründet liegen.
Oft haben Stalker nicht gelernt, vertrauensvolle Bindungen aufzubauen, und können aufgrund von negativen Trennungserfahrungen nur schwer mit Zurückweisung umgehen. Bei einer erneuten Zurückweisung im Erwachsenenalter ähnelt ihre Reaktion deswegen der eines Kleinkinds, so der vorgenannte Dr. Jens Hoffmann. „Das Hinterherlaufen und der wütende Protest des Stalkers sind hierfür ein deutliches Zeichen.“ Auch eine verzerrte Wahrnehmung der Realität ist häufig die Folge; sie dient dem Schutz des eigenen Selbstwertgefühls und tritt auch in vielen anderen Kontexten auf. So kann die Detektei Kurtz ein Lied davon singen, wie überführte eigene Mitarbeiter nach der Konfrontation mit unbestreitbaren Beweisen und der folgerichtigen Entlassung ein absurd verzerrtes Bild der Eigenwahrnehmung entwickelten, das keinerlei Kongruenz zur Faktenrealität aufwies. Eine selbstkritische Auseinandersetzung mit der schmerzhaften Trennung wird um jeden Preis vermieden. „Der Stalker sagt sich dann, der andere will doch mit mir zusammen sein, zeigt das aber nicht. Oder er geht davon aus, dass es sich um ein romantisches Spiel handelt“, so Hoffmann. Der Psychotherapeut Moritz Müller bestätigt das: „Stalking ist psychologisch gesehen die fehlgeleitete Bewältigung einer inneren Not, des Gefühls der Ohnmacht“, erklärt er. „Was eigentlich notwendig wäre, ist Trauer.“ Und eine gesunde Selbstreflexion, möchte man hinzufügen.
Realitätsverlust, insbesondere in Bezug auf die Eigenwahrnehmung, zählt zu den häufigsten Symptomen obsessiver Täter. In der Innensicht existiert keine Wahrnehmungsfähigkeit für eigenes Fehlverhalten.
Abhilfe nicht nur durch Detektive, sondern auch dank qualifizierter und engagierter Beratungsstellen
Beratungsstellen können helfen. Nicht nur den Opfern, sondern auch den Tätern. Es muss versucht werden, Letzteren zu vermitteln, dass der Verlust der Beziehung nicht mit einem Verlust des „Kerns der eigenen Identität“ einhergeht, meint Müller. Den Täter rechtzeitig zu erreichen, macht es vielleicht möglich, zu verhindern, dass die Situation eskaliert. Manchem Stalker ist ohne psychologische Hilfe von außen auch gar nicht klar, dass sein Verhalten dem ehemaligen Partner Angst einflößt und es bessere Strategien gibt, um den oder die Ex zurückzugewinnen. Außerdem kann durch eine Evaluation des Täters häufig auch den Opfern zumindest ein Teil ihrer Angst genommen werden. Das von englischen und australischen Experten entwickelte Stalking Risk Profile dient der Risikobewertung von Stalkern. Ob ein erhöhtes Gewaltrisiko besteht, wird anhand von „roten Flaggen“ in Verhalten und Aussagen des Stalkers bewertet. Dazu zählen, neben gewalttätigem Verhalten in früheren Beziehungen, beispielsweise psychotische Symptome wie Wahnvorstellungen oder krankhaft eifersüchtiges Verhalten. Auch das Äußern von Suizidabsichten wird als kritisch vermerkt, da die Gefahr besteht, dass der Stalker plant, sein Opfer mit in den Tod zu reißen. Weitere Signale sind zum Beispiel „Alles-oder-Nichts“-Aussagen wie „Wenn ich sie nicht haben kann, soll sie auch kein anderer kriegen.“ Die Bewertung anhand des Leitfadens ist jedoch mit Vorsicht zu betrachten; damit können selbstredend keine zu 100 Prozent sicheren Aussagen bezüglich der Gewaltbereitschaft der Täter getätigt werden. Im Zweifelsfall sollten die Behörden oder, prozessual vorbereitend fachkundige Privatdetektive, kontaktiert werden.
Generell ist es beim Umgang mit Stalkern wichtig, eindeutig klar zu machen, dass kein weiterer Kontakt gewünscht ist. Anschließend sollten Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme, beispielsweise über soziale Netzwerke oder das Handy, reduziert werden. Für Gefährdete gilt: Gerade Social-Media-Profile sollten nur Menschen zugänglich sein, die man persönlich kennt. Das Durchscrollen der neuesten Aktivitäten des Opfers kann als gefährliche Triebfeder gravierenderer Zwangshandlungen dienen. Sollte die psychische Belastung zu groß werden, ist es ratsam, einen Therapeuten zu kontaktieren. Natürlich hilft die Kurtz Detektei Berlin betroffenen Klienten auch gern bei der Vermittlung an etablierte Hilfsstellen.
Hinweis
Die Detektei Kurtz garantiert nicht für die Korrektheit und Anwendbarkeit von Informationen auf verlinkten Drittseiten.
Sandra Tzschaschel vom Hessischen Rundfunk befragt Privatdetektiv Holger E. im Büro der Kurtz Detektei Frankfurt zu seiner Begegnung mit dem Attentäter von Hanau, Tobias Rathjen, im Oktober 2019 in Dortmund. Oben der Link zum Video und nachfolgend die Abschrift.
„Tobias R. wollte Detektei beauftragen“
Artikel auf hessenschau.de
Der mutmaßliche Täter Tobias R. hat im Juni 2019 offenbar Kontakt zur Wuppertaler Kurtz Detektei aufgenommen. Er wollte die Detektei beauftragen, Kontakte zum BND, zu Nachrichtendiensten und der Bundeskanzlerin herzustellen. Detektei-Inhaber Patrick Kurtz erklärte dem hr, dass ein Ermittler sich im Oktober 2019 mit Tobias R. in Dortmund getroffen habe. Es sei aber nicht zu einer Beauftragung gekommen, da der Mann offenbar unter Verfolgungswahn litt. In einer Branche, die sich auch mit Abhörschutz und Lauschabwehr beschäftigt, sei der Mann jedoch kein Einzelfall gewesen. „Täglich rufen Leute an, die unter Verfolgungswahn leiden.“ Ausländerfeindlich habe er sich nicht geäußert.
Bereits am Morgen hatte Generalbundesanwalt Peter Frank bestätigt, dass die Bundesanwaltschaft schon im vergangenen November Kontakt mit dem mutmaßlichen Attentäter von Hanau hatte. Damals sei bei seiner Behörde eine Anzeige des Mannes eingegangen. Er habe darin Strafanzeige gegen eine unbekannte geheimdienstliche Organisation gestellt.
„Hanau-Täter kontaktierte Detektei“ – hessenschau
Sandra Tzschaschel: „Tobias R., der mutmaßliche Täter aus Hanau, er radikalisierte sich im Internet. Allein, ohne rechtsextremes Netzwerk. Davon gehen die Behörden aus. Er gilt als zurückgezogener Mensch. Aber Tobias R. suchte weit vor seiner Tat Kontakt, suchte Beweise für seine Wahnvorstellungen, wandte sich im vergangenen Jahr an eine Detektei. Im Oktober kam es sogar zu einem persönlichen Gespräch in Düsseldorf. Was er wollte, beschreibt Holger E. heute mir und seinem Chef bei einem Gespräch in Frankfurt.“
Detektiv „Holger E.“: „Er brauchte von uns unsere Mitarbeiter, BND oder MAD, oder am besten noch Verfassungsschutz oder am allerbesten Frau Merkel. Wir sollten ihm den Kontakt ermöglichen und sollten ihm Telefonnummern geben. Er fing auch sofort an und hat mir seinen Werdegang von Kindesbeinen an erzählt. Und hat mir auch Passagen aus diesem „Manifest“ vorgelesen.“
Tobias Rathjel kontaktierte die Behörden eigenständig
Sandra Tzschaschel: „Tobias R. wandte sich auch an den Generalbundesanwalt in Karlsruhe wegen seiner Angst vor einer Geheimorganisation, und nicht nur dort suchte er die Aufmerksamkeit.“
Holger Schmidt, Terrorismusexperte: „Ich habe den Eindruck, er hat sich auch an Landesstaatsanwaltschaften gewandt und nach meinem Eindruck auch mit hessischen Behörden umfangreichen Schriftverkehr geführt. Nach meinem Eindruck hat er das, was ihn beschäftigt hat, dass es eben eine Verfolgung, eine Macht, irgendetwas Komisches gibt, was ihm nachstellt, mit zahlreichen Behörden besprochen.“
Noch immer kein bundesweites Waffenregister
Sandra Tzschaschel: „Was niemandem aufstieß: Tobias R. hatte Waffen. Legal. Zwei waren auf seiner Waffenbesitzkarte eingetragen, ausgestellt 2013 von der zuständigen Kreisbehörde – an einen 43-jährigen Mann mit Wahnvorstellungen. Ein bundesweites Waffenregister existiert nicht.
Holger Schmidt: „Die Frage, wer eine Waffe bekommt, wer sie führen darf und welche Rechte damit einhergehen, also Waffenschein oder Waffenbesitzkarte – das ist Sache der Länder beziehungsweise der Kommunen. Nach meinem Eindruck gibt es bisher keine Möglichkeit, das zentral abzufragen, sondern es ist jeweils immer eine Frage der beteiligten regionalen Behörden. Ob das so bleiben kann, das ist jetzt natürlich die Frage.“
Informationssystem der Behörden nicht mehr zeitgemäß
Sandra Tzschaschel: „Seine Tötungs- und Terrorabsichten hat Tobias R. für sich behalten. Keine Andeutung hierzu, auch nicht gegenüber den Detektiven.“
Detektiv „Holger E.“: „Er hatte für mich nicht den Eindruck eines Gefährders gemacht. Und ich bin Sicherheitsberater, ich hab auch ein gewisses Gespür für Leute, die gefährlich werden können.“
Sandra Tzschaschel: „Zehn Menschen erschoß Tobias R., und die Detektive fragen sich, warum niemand ihm rechtzeitig seine Waffen wegnahm.“
Detektiv „Holger E.“: „Das ist alles bei uns schlecht organisiert bei der Polizei, einfach weil das nicht zentral gemacht wird. Der Beamte, der vorne sitzt am Pult in der Polizeistation, der muss mit ein paar Klicks und dem Namen und dem Geburtsdatum sofort sehen: Was ist das überhaupt für einer?“
Sandra Tzschaschel: „Zweieinhalb Stunden hat das Gespräch damals gedauert. Die Detektive haben ihre weitere Unterstützung angeboten. Tobias R. hat aber den Kontakt zu ihnen abgebrochen. Vier Monate vor seiner Terrortat in Hanau.„
Richtigstellung
Das Treffen unseres Unnaer Detektivs Holger E. mit Tobias Rathjen fand nicht in Düsseldorf, sondern im Landhaus Dieckmanns in Dortmund statt.
Unser Beileid gilt den Opfern und ihren Angehörigen.
Wiederkehrende Sachbeschädigung am und im Mietshaus
Müllberge im Vorgarten, die Entsorgung umweltschädlicher Flüssigkeiten im Hauptgarten, Manipulationen an der zentralen Heizungsanlage, zerkratzte Scheiben im Treppenhaus, Schmierereien an Wohnungstüren – seit wenigen Monaten glich die Immobilie der Auftraggeberin unserer Detektive in Frankfurt am Main einer Drogenhöhle. Dabei wohnten dort ganz normale, unbescholtene Bürger: Singles, Alleinerziehende, Familien mit Kindern. In jeder vermieteten Wohnung lebte mindestens ein erwerbstätiger Bewohner. Die derzeitigen Zustände waren unzumutbar und selbst langjährige Mieter drohten mit Kündigung. Unsere Klientin konnte bezüglich der Identität der Täter nur eine Mietpartei ernsthaft verdächtigen: ein Paar im mittleren Alter, das erst kürzlich zum Mieterkreis hinzugestoßen war und nach dessen Einzug die wiederkehrenden Sachbeschädigungen unmittelbar begonnen hatten. Nicht nur der Zeitpunkt wies auf diese beiden Personen als Hauptverdächtige hin, auch ihr gesellschaftliches Verhalten im Wohnumfeld wurde mehrfach vehement von Nachbarn gerügt, als asozial und einmal sogar als „affenähnlich“ bezeichnet.
Um gerichtsverwertbare Beweise gegen die beiden Verdächtigen zu sammeln, beauftragte die Hauseigentümerin die Kurtz Detektei Frankfurt am Main (069 1201 8431) mit einer Personenrecherche zu den früheren Anschriften und dortigen Aktivitäten der Zielpersonen.
Ein altes Ehepaar plaudert aus dem Nähkästchen
In der Vorrecherche sollten die Wohnadressen des Paars aus den letzten Jahren sowie etwaige Vorstrafen ermittelt werden. Sowohl bei der Zahl der Umzüge als auch bei den gestellten Strafanzeigen gegen beide Personen ergab sich eine ungewöhnliche Häufung, zumal für ein Paar im mittleren Alter: drei Adressen in wenigen Jahren (zwei in Frankfurt, eine in Kassel) sowie diverse Anzeigen wegen Sachbeschädigung, aus denen allerdings nie ein Strafverfahren resultierte. Nach dieser Vorermittlung sollten die erhaltenen Anschriften zwecks Befragung von Vermietern und Anwohnern aufgesucht werden.
An der ersten und ältesten Adresse traf unser Privatdetektiv in Frankfurt am Main bei seiner Ankunft auf ein älteres Ehepaar, das gerade einen PKW entlud. Beide Personen winkten lachend ab: Der Ermittler sei nicht der Erste, der nach „den jungen Leuten“ frage. Man sei hier heilfroh, die beiden nicht mehr als Nachbarn zu haben. Der Vermieter habe ständig gegen die Zielpersonen prozessieren müssen; den Anwohnern seien, ohne dass es einen Streit gegeben habe, ständig rohe Eier an die Fenster und auf die Balkone geworfen worden. Zwar sei es nie möglich gewesen, das Paar dabei zu erwischen, doch diese und weitere unflätige Aktionen wie offene Beleidigungen hätten genau dann eingesetzt, als beide einzogen, und aufgehört, als sie wieder gingen. Jemand anderes komme eigentlich nicht in Frage, da es sich bei den weiteren Anwohnern um langjährige Mieter und anständige Leute handele. Der Detektiv dankte dem Ehepaar und ließ sich noch die Kontaktdaten des Vermieters geben. Dieser bestätigte telefonisch, dass er die gleichen Probleme mit den Mietnomaden gehabt habe wie heute die Auftraggeberin unserer Privatdetektei in Frankfurt/Main. Bereitwillig stellte er uns sämtliche Gerichtsunterlagen aus seinen Prozessen gegen die Zielperson zur Verfügung.
Mutwillige Sachbeschädigung – Tendenz zu Wutausbrüchen
Bei der zweiten zu überprüfenden Adresse – der in Kassel – handelte es sich um ein Einfamilienreihenhaus, dessen aktuelle Mieter unser Ermittler leider nicht antreffen konnte. Dafür gab einer der Nachbarn bereitwillig Auskunft: Das Haus habe früher einem Ehepaar gehört und sei später an die Kinder vererbt worden. Seitdem habe es mindestens drei Eigentümerwechsel gegeben, doch an die Zielpersonen könne sich der Herr nicht erinnern und wem das Haus im Moment eigentlich gehöre, wisse er auch nicht. Der Detektiv solle doch bitte eine andere ehemalige Nachbarin kontaktieren, die jedoch bei einem Anrufversuch binnen weniger Sekunden auflegte, weil sie glaubte, der Ermittler wolle ihr etwas verkaufen. Danach nahm sie den Hörer nicht mehr ab. Offensichtlich handelte es sich um ein deutlich fortgeschrittenes Semester.
An der dritten Anschrift, wieder ein Einfamilienreihenhaus, konnte unser Wirtschaftsdetektiv in Frankfurt am Main ebenfalls niemanden antreffen, jedoch zumindest einen jungen Mann aus dem Nachbarhaus befragen. Das Reihenhaus habe dem Chaospaar sogar gehört. Als sie es verkauften, erzielten sie offenbar nicht ihren Wunschpreis, was sie dazu veranlasst habe, diverse Stromkabel im Haus herauszureißen und es somit bis zur Behebung der Schäden unbewohnbar zu machen.
Dass Mietnomaden mutwillig ein elendes Chaos hinterlassen, ist leider keine Seltenheit.
Weitere verdeckte Maßnahmen gegen die Mietnomaden
Durch die Recherchen hatte es unsere Frankfurter Wirtschaftsdetektei geschafft, diverse Indizien und Zeugen für die Regelmäßigkeit der Verwüstungen und sonstigen Verfehlungen durch das Chaospaar zu sammeln. Zudem wurden zwei weitere Maßnahmen ergriffen, die aufgrund eines laufenden Verfahrens hier nicht geschildert werden können. An der rechtskräftigen Verurteilung der Täter bestehen kaum noch Zweifel, doch ob unsere Auftraggeberin von solchen Subjekten mit derart asozialen Verhaltensweisen jemals eine finanzielle Kompensation erhalten wird, ist leider mehr als fraglich.
Alle Namen und Orte sind selbstverständlich zur vollständigen Unkenntlichkeit verändert.
Sofern keine pauschale Tagesspesenvereinbarung getroffen wurde, gehört zu jeder Geschäftsreise und jedem Geschäftsessen eine präzise Spesenabrechnung, die dem auswärtig arbeitenden Angestellten eine Abdeckung seiner durch die Arbeit entstandenen Zusatzkosten garantiert. In der Regel wird die Differenz ausgezahlt aus dem tatsächlichen Betrag der Verpflegungs-, Übernachtungs- und Fahrtkosten sowie ggf. weiterer Posten und der gewöhnlichen Kosten für Essen und Trinken am Arbeitsplatz. Da es gelegentlich schwer sein kann, sämtliche Posten kleinlich genau aufzudröseln, kann es immer wieder zu Fehlern und Fahrlässigkeiten kommen, wenn es der Arbeitnehmer oder auch die Buchhaltung nicht ganz so genau nimmt. Hat der extern arbeitende Angestellte allerdings bewusst Abrechnungen manipuliert und bspw. das schicke Candlelight-Dinner mit seiner Verlobten als Arbeitsessen mit Kollegen ausgegeben, so erfüllt dies die Kriterien des Betrugs nach § 263 StGB. Spesen werden steuerfrei zurückbezahlt, was den Reiz eines kleinen „Zahlendrehers“ auf Kosten der Firma noch erhöht; schließlich „tut denen so ein Betrag nicht weh“, so vermutlich die Ansicht vieler Spesenbetrüger.
Unsere Detektive aus Bonn(0228 2861 4084) sind solchen betrügerischen Angestellten regelmäßig auf der Spur, sobald uns Unternehmens- bzw. Personalleitungen wegen Ungereimtheiten in den Abrechnungen ihrer Mitarbeiter kontaktieren.
Häufigste Täter: Außendienstler und Fremdfirmen
Besonders bei Außendienstmitarbeitern und auch bei externen Dienstleistern, Zulieferern und/oder Subunternehmern, deren Tätigkeit sich schlecht oder kaum durch die Firma überprüfen lässt, ist das Risiko von Spesen- und Lohnabrechnungsbetrug hoch. Denn im Gegensatz zu in den Betriebsräumen tätigen Angestellten fällt meist nicht auf, was genau konsumiert oder auf Kosten der Firma (un-)berechtigterweise bestellt wird und in welchem Zeitraum welche Arbeiten tatsächlich ausgeführt werden. Das Vertrauen von Arbeitgeber zu Arbeitnehmer muss hier gegeben sein und ist daher durch illoyale und auf den eigenen Vorteil bedachte Angestellte leicht zu verletzen. Oftmals fallen Betrügereien und widersprüchliche Abrechnungen erst Monate, wenn nicht gar Jahre später auf und sind auf Grund dessen kaum mehr nachvollziehbar und somit auch nur schwer gerichtlich einklagbar.
Offene Augen und Ohren sind daher in jedem Betrieb unerlässlich, um die schwarzen Schafe ausfindig zu machen und zur Verantwortung zu ziehen. Dabei helfen Ihnen unsere erfahrenen Privatdetektive aus Bonn, die bei ersten begründeten Verdächtigungen und auch im Nachhinein bei eingereichten und verdächtig erscheinenden Abrechnungen ermitteln: kontakt@kurtz-detektei-bonn.de.
„Die Firma dankt“ | Verquere Arbeitseinstellung
Die Einstellung einer großen Zahl von Außendienstmitarbeitern und auf Geschäftsreise befindlichen Angestellten lautet „wo kein Kläger, da kein Richter“, denn sie glauben, dass folgendes Sprichwort gleichfalls Gültigkeit besitzt: „aus den Augen, aus dem Sinn“. Allzu oft haben sie damit Recht, doch wer es übertreibt, fällt früher oder später auf – und die Augen des Unternehmens sind dann buchstäblich unsere Wirtschaftsdetektive aus Bonn. Vielfach wird das Verrichten der vertraglich vereinbarten und eigentlich selbstverständlich zu erbringenden Arbeitszeit als übermäßiger Fleiß, als Extra-Arbeit, als Gefallen für den Betrieb empfunden. Das Unrechtsbewusstsein bei beschönigten oder gefälschten Abrechnungen fehlt. Die betreffenden Mitarbeiter wähnen sich in der Grauzone des Unwortes Kavaliersdelikt („macht ja jeder“) oder gar im Recht, wenn gefahrene Kilometer deutlich „aufgerundet“, Reparaturarbeiten am eigenen Fahrzeug oder Aufwendungen für private Taxi-Fahrten und Restaurantbesuche als Betriebskosten ausgegeben werden.
All das und noch viele weitere Beispiele für falsche Abrechnungen zerstören nicht nur das so kostbare Vertrauensverhältnis der Firmenleitung zu den Angestellten, sondern sind darüber hinaus keine Bagatellen, vielmehr handelt es sich ganz simpel um Betrug. Das Strafgesetzbuch sieht hierfür in schweren Fällen eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Der Einsatz unserer Detektei aus Bonn kann nicht nur dazu führen, den oder die verdächtigen Mitarbeiter auf frischer Tat zu ertappen und somit der Gerichtsbarkeit zuzuführen, sondern auch durch einen frühzeitigen Ermittlungsbeginn zukünftigen Schaden vom betroffenen Unternehmen abzuwehren.
Abschreckungseffekt durch Detektiv-Einsatz
Je detaillierter und ausführlicher ein Unternehmen Regelungen für Spesen- und sonstige Abrechnungen festlegt, desto schwieriger wird es, einen Betrug unentdeckt zu begehen. Entsprechend höher sind das Risiko und die Hemmschwelle, ein Abschreckungseffekt setzt ein. Die Bedeutung präziser Regelwerke und funktionierender Kontrollmechanismen darf folglich nicht unterschätzt werden. Schließlich verursachen Lohn- und Spesenbetrug jährlich Schäden in unbekannter Millionenhöhe; genaue Daten lassen sich hierzu jedoch schwer erheben, weil Firmen naturgemäß wenig Interesse daran haben, öffentlich zu machen, wie oft und leicht sie sich von untreuen Mitarbeitern hintergehen lassen haben. Außerdem sind die genauen Schadensummen nachträglich umso schwieriger zu rekonstruieren, je mehr Zeit seit der Tatbegehung vergangen ist bzw. je länger sich der Tatzeitraum erstreckte. Ferner sollen nach Möglichkeit keine anderen Mitarbeiter davon erfahren, dass Kollegen in der Lage waren, sich durch falsche Abrechnungen an den Geldern der Firma zu bereichern – es sei denn, der Firmenleitung gelingt es, ein abschreckendes Exempel zu statuieren. Das können bspw. eine fristlose Kündigung anhand der durch unsere Wirtschaftsdetektei aus Bonn ermittelten gerichtsverwertbaren Beweise, eine zivilrechtliche Schadenersatzklage gegen den Abrechnungsbetrüger und/oder eine Strafanzeige wegen Betruges sein.
Einen überführten Spesen- oder Stundenbetrüger vor gesammelter Belegschaft an den Pranger zu stellen und arbeitsrechtlich konsequent durchzugreifen, kann eine Signalwirkung auf alle Mitarbeiter haben – klare Grenzen werden gezogen.
Diverse Möglichkeiten einer nachträglichen Beweisermittlung
In vielen Fällen von Abrechnungsbetrug ist es unerlässlich, zusätzlich Urkundenfälschungen vorzunehmen, um die eingereichten Belege glaubwürdig erscheinen zu lassen. Zu diesem Tatbestand (§ 267 StGB) zählen zum Beispiel gefälschte Unterschriften, zurückdatierte Belege und abgeänderte Geldbeträge, die es Unternehmen beim entsprechenden Nachweis erlauben, auch gegen einen bereits aus dem Betrieb ausgeschiedenen Mitarbeiter vor Gericht zu ziehen. Dies bietet sich vordergründig an, wenn der Betrug erst nachträglich entdeckt wurde. Auch in diesen Fällen kann unsere Bonner Privatdetektei helfen – zwar nicht durch Observation, dafür aber mit Recherchen und Echtheitsprüfungen.
Unsere Maßnahmen umfassen zum einen die Analyse von Dokumenten auf Originalität durch unsere Fälschungs- und Schriftexperten, zum anderen stellen wir gern Nachforschungen zu angeblichen Kundenbesuchen, Hotelaufenthalten, Restaurantbesuchen und gefahrenen Strecken an, suchen die entsprechenden Orte oder Personen auf und sind so oftmals in der Lage, zahlreiche Zeugen zu sammeln. Zudem führen Plausibilitätsprüfungen in vielen Fällen zu starken weiteren Indizien und somit wertvollen Argumenten im Rechtsstreit.
Sollten Sie oder die Buchhaltung Ihrer Firma aufgrund von widersprüchlichen Abrechnungen, Hinweisen durch Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner oder anderen Ungereimtheiten den begründeten Verdacht hegen, einer Ihrer Mitarbeiter, sei es ein interner oder externer, fälsche oder beschönige seine Spesenabrechnungen bzw. Stundenbelege, so lassen Sie sich kostenfrei von unseren Detektiven in Bonn über die weitere Vorgehensweise in Ihrem Fall beraten.
In Abstimmung mit Ihnen und Ihren persönlichen Wünschen werden unsere Privatdetektive in Form von Recherchen, Observationen, Analysen, legendierten Befragungen, Firmeneinschleusungen und vielem mehr aktiv, um Ihren Verdacht belegen oder auch Ihnen die Sorge um die Redlichkeit des betreffenden Angestellten nehmen zu können (Letzteres tritt deutlich seltener ein). Äußerste Diskretion und Professionalität sind für uns selbstverständlich. Sie erreichen uns unter der folgenden Rufnummer: 0228 2861 4084.