Artikel der WAZ über die Arbeit der Kurtz Detektei Bochum: „‚Verkleiden gehört dazu‘: So arbeitet ein Detektiv in Bochum“


Marie Illner von der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung interviewte im letzten Jahr Privatdetektiv Patrick Kurtz hinsichtlich der Arbeit der Kurtz Detektei Bochum. Fotograf Andreas Buck besuchte uns dann noch in unserem Detektivbüro. Nachfolgend eine Abschrift des Artikels.


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„‚Verkleiden gehört dazu‘: So arbeitet ein Detektiv in Bochum“


Bochum. Patrick Kurtz arbeitet als Detektiv in Bochum. Welche Fälle dem 34-Jährigen in Erinnerung blieben und wie viel an Klischees aus Filmen dran ist.

Es gibt etwas, das hat Patrick Kurtz immer im Auto: Wechselkleidung. Ein Outfit als Techniker, eins für den schicken Restaurantbesuch in der Nobelgastronomie. Denn als Detektiv können unerwartete Wendungen es notwendig machen, schnell in eine andere Rolle zu schlüpfen.

Kurtz (34) ist Privatermittler und als solcher im ganzen Bundesgebiet unterwegs. Zu seinen 28 Büros gehört auch eins in Bochum. „Wir haben schon in hunderten Fällen in Bochum und im Ruhrgebiet ermittelt“, sagt er. Am häufigsten kommen dabei Sachverhalte auf den Tisch, bei denen es in der ein oder anderen Form um Betrug geht.


Wenn der Privatdetektiv eingeschaltet wird: Meist geht’s um Betrug


„Zum Beispiel besteht ein Verdacht auf Untreue in der Ehe oder Arbeitgeber vermuten Arbeitszeitbetrug„, erklärt Kurtz. Die Auftraggeber seien deshalb in der Regel Unternehmen oder Privatleute. Auch ein Verdacht auf Sorgerechts- oder UnterhaltsbetrügereiSpesenabrechnungsbetrugUnterschlagung oder Diebstahl können Gründe sein, warum Kurtz und sein Team beauftragt werden.

Ebenso zählt das Suchen von Personen oder die Recherche von Adressen dazu, etwa, wenn ein Erbe ausfindig gemacht werden soll oder ein Schuldner untergetaucht ist. Aus Bochum ist dem Privatermittler ein Fall besonders in der Erinnerung geblieben, bei dem es um unterschlagene Sonnenschirme ging. „Einem großen Getränkehersteller fiel auf, dass Sonnenschirme mit seinem Logo online verkauft werden“, sagt Kurtz.


Ein Fall aus Bochum: Sonnenschirme unterschlagen


Er habe die Vermutung gehabt, dass diese Schirme aus einem Kontingent stammten, welches nur für Gastronomien vorgesehen sei. „Tatsächlich konnten unsere Ermittlungen, bei denen wir uns unter anderem als Käufer ausgaben, genau das bestätigen“, sagt Kurtz. Es habe sich um vier Mitarbeiter einer Vertriebsfirma, die die Getränke verkaufte, gehandelt.

Ein ähnlicher Fall habe sich abgespielt, als in einer Firma Klopapier im Wert von mehreren Zehntausend Euro unterschlagen wurde. „Die Täter wurden im Anschluss gekündigt“, erinnert sich Kurtz.


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Recherchieren, observieren, dokumentieren: Manchmal sind die Ermittler rund um die Uhr im Einsatz.

Mitunter ändern die Ermittlungsergebnisse das Leben


Dass seine Ermittlungsergebnisse zu Schicksalsschlägen führen, passiert dem 34-Jährigen häufiger. „Wenn Untreue ans Licht kommt, endet die Beziehung in der Regel, und oft sind auch Kinder beteiligt. Manchmal hängen ganze Existenzen daran“, sagt er.

In anderen Fällen macht sich aber auch Erleichterung breit. Was dem erfahrenen Ermittler auffällt: „Im Ruhrgebiet kommt es meiner Erfahrung nach bei Fällen der Untreue überproportional häufig vor, dass jemand eine Prostituierte aufsucht“, sagt er.

Bei Verdacht auf Seitensprung fragen die Ermittler ab, wann es am wahrscheinlichsten ist, dass der Partner fremdgeht. Zu diesen Zeiten observieren sie das Zielobjekt dann. „In einem Fall aus dem Ruhrgebiet haben wir einen Mann tagelang beobachtet, wie er sich mit einer Frau traf – aber ohne Zärtlichkeiten auszutauschen“, erinnert sich Kurtz. Am Ende seien die beiden dann aber in ein Taxi gestiegen und in einen Swinger-Club gefahren.


Privatdetektiv wurde er durch einen Zufall


„Jeder Fall ist individuell“, sagt Kurtz. Genau das mache für ihn den Reiz aus. Reingerutscht in den Beruf ist er durch Zufall. „Ich wollte eigentlich nur die Wartezeit zwischen zwei Studiengängen überbrücken, als ich auf ein Praktikumsangebot einer Detektei gestoßen bin“, erinnert sich der gebürtige Nordhäuser (Thüringen), der unter anderem Europäische Literatur studiert hat.

Das gab ihm den Anstoß, an der Sicherheitsakademie Berlin eine Ausbildung zur „IHK Fachkraft Detektiv“ zu machen. Schließlich war Kurtz schon damals begeisterter Leser von Detektivgeschichten und Pfeifenraucher seit seinem 13. Lebensjahr.


Krimis vs. Realität: „Verkleiden gehört dazu“


Dass die Realität stellenweise anders aussieht als in Krimis, lernte Kurtz dann in mehreren Monaten Präsenzunterricht. „In der Ausbildung lernt man das methodische Vorgehen, aber klopft auch die rechtlichen Grundlagen ab, welche Aufträge man überhaupt annehmen darf“, sagt Kurtz.

Den „angeklebten Schnurrbart“ und die ins Gesicht gezogene Schirmmütze, die man unter Umständen aus Detektiv-Darstellungen kennt, gibt es aus Kurtz‘ Erfahrungen übrigens wirklich: „Verkleiden gehört dazu“, sagt er. Dafür sei es lohnenswert, sich Tricks aus der Theaterwelt anzueignen.

„Ich versuche, niemandem mit Verkleidung zu nahe zu kommen, sondern sie eher im Auto zu nutzen – damit ein Verfolgter beim Blick in den Rückspiegel keinen Verdacht schöpft, verändere ich da mein Aussehen“, sagt Kurtz. „In TV-Serien fahren die Detektive oft viel zu nah auf und sind in ihrem Verhalten zu auffällig“, ist er sich sicher.


>>> Was ein Detektiv kostet


Abgerechnet wird bei der Detektiv-Arbeit in der Regel nach Stunden- oder Tagessätzen. Bei einer einfachen Überprüfung auf Untreue in einer Beziehung liegt man bei günstigstenfalls um die 500 Euro, Adressrecherchen beginnen bei 240 Euro.

In Bochum befinden sich die Räumlichkeiten der Kurtz Detektei an der Kohlenstraße. Die Detektive sind weltweit einsetzbar, und die Beweise können gerichtlich verwertet werden. Anfragen sind möglich unter: 0234 3075 0073.


Hinweis


Der Originalartikel erschien 2024 in der WAZ. Die Hervorhebungen (Fettschrift) und Verlinkungen auf dieser Seite können vom Original abweichen.


Kurtz Detektei Bochum

Kohlenstraße 55

44795 Bochum

Tel.: 0234 3075 0073

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-bochum.de

Web: https://www.kurtz-detektei-bochum.de

Google: https://g.page/kurtz-detektei-bochum

Originalbeitrag: https://kurtz-detektei-bochum.de/detektiv-blog-der-kurtz-detektei-bochum/WAZ-Artikel-Verkleiden-gehört-dazu-So-arbeitet-ein-Detektiv-in-Bochum/

Arbeitszeitbetrug aufdecken


In jedem Anstellungsverhältnis ist es von großer Bedeutung, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer einander vertrauen können. Dieses Vertrauen wird natürlich maßgeblich reduziert, da entscheiden missbraucht, wenn der Mitarbeiter etwa einen Diebstahl begeht oder hinsichtlich seiner Arbeitszeiten vorsätzlich falsche Angaben macht. Wie solch ein Betrug durch unsere Hamburger Detektive aufgedeckt werden kann und welche Folgen daraus resultieren, erklärt dieser Artikel von Laura Gosemann für die Kurtz Detektei Hamburg.


Fristlose Kündigung bei Bekanntwerden


Beim sogenannten Arbeitszeitbetrug geht die Rechtsprechung von einem vorsätzlichen Verstoß des Arbeitnehmers aus, der darin besteht, die abgeleistete Arbeitszeit absichtlich nicht korrekt zu dokumentieren. Das beinhaltet zunächst auch die Verpflichtung für den Arbeitgeber, seine Mitarbeiter eindeutig über die Handhabung der Arbeits- und Bereitschaftszeiten aufzuklären. Durch Arbeitszeitbetrug wird das Vertrauen in der Regel dauerhaft zerstört, sodass die weitere Zusammenarbeit für den Arbeitgeber nicht mehr zumutbar ist. Eine fristlose Kündigung ist in solchen Fällen – oftmals sogar ohne vorherige Abmahnung – gerechtfertigt. Die hierfür notwendigen gerichtsverwertbaren Beweise dokumentieren unsere Wirtschaftsdetektive aus Hamburg.


Arten des Arbeitszeitbetrugs


Durch bisherige Gerichtsurteile wurden einige gängige Methoden beim Arbeitszeitbetrug offengelegt, die erfahrenen Detektiven ohnehin wohlvertraut sind. So wird bei der Zeiterfassung mittels einer Stechuhr o.Ä. häufig das Ein- beziehungsweise Ausstechen durch Dritte vorgenommen oder man verzichtet, zum Beispiel bei Raucherpausen, gänzlich auf das Ausstechen. Auch die Erledigung privater Angelegenheiten während eines Dienstganges ist unzulässig. Gleiches gilt für private Telefonate oder sonstige Korrespondenzen via E-Mail oder Brief. Das Surfen im Internet statt der Aufgabenbewältigung im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses gilt selbstverständlich ebenso als Arbeitszeitbetrug.

Bei den Observationen unserer Hamburger Privatdetektive werden Arbeitszeitbetrüger beim Faulenzen anstelle der Tätigkeitsverrichtung beobachtet, bei der Ausführung einer Nebentätigkeit während der eigentlichen Arbeitszeit, beim Besuch von Kinos, Konzerten und Sportevents oder auch beim fröhlichen Stelldichein am Straßenrand.


Potentiell immense Schäden für betroffene Unternehmen


Zum einen ist bei Stundenabrechnungsbetrug der besagte Vertrauensschaden erheblich. Zum anderen dürften in den meisten Fällen auch wirtschaftliche Einbußen für die Firma entstehen. Denn nicht nur wird der Arbeitnehmer bezahlt, obwohl die für ihn vorgesehenen Tätigkeiten nicht erledigt werden, sondern der unbekannte Wegfall der Arbeitskraft kann je nach Funktion des Mitarbeiters zudem zu erheblichen Umsatzeinbußen führen, ein Sicherheitsrisiko darstellen und/oder den Stresslevel der Kollegen erhöhen und somit umfassend die innerbetriebliche Möglichkeit einschränken, produktiv zu arbeiten.


Mögliche Folgen von Arbeitszeitbetrug für Arbeitnehmer


Grundsätzlich rechtfertigt ein gerichtsfest nachgewiesener Stundenbetrug eine fristlose Kündigung. Diese führt nicht nur zum offensichtlichen Verlust des Jobs und damit des Einkommens, sondern zieht zudem eine Sperrfrist von drei Monaten für den Bezug von Arbeitslosengeld sowie ein negatives Arbeitszeugnis nach sich. Wenn nach der zivilrechtlichen Prüfung herauskommt, dass der Arbeitnehmer unberechtigt Gehalt bezogen hat, oder wenn private Ermittler zum Nachweis des Betruges eingesetzt wurden, wodurch Detektivkosten entstanden sind, ist zudem mit Rückforderungsansprüchen zu rechnen. Auch eine strafrechtliche Verfolgung ist, wenngleich eher unüblich, nicht auszuschließen, schließlich stellt Betrug einen Straftatbestand (§ 263 StGB) dar.


Abrechnungsbetrug aufdecken


Gemäß § 32 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – „Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses“ – ist die Erhebung personenbezogener Daten von Mitarbeitern erlaubt, „wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung erforderlich ist“. Oder anders: Erwägt ein Arbeitgeber, einen Arbeitnehmer zu entlassen, darf er als Entscheidungshilfe persönliche Informationen über ihn erheben, ergo auch Detektive einsetzen.

Dass es ganz so einfach freilich nicht ist, zeigt die Rechtsprechung mit großer Regelmäßigkeit. Doch wenn tatsächlich ein konkreter Betrugsverdacht gegen einen Mitarbeiter besteht, ist es absolut legitim, diesem Verdacht nachzugehen, ggf. mit der Hilfe von Detektiven. Beim Verdacht auf falsche Abrechnungen, sei es nun die Arbeitszeitdokumentation oder das eingereichte Spesenaufkommen, kann unsere Wirtschaftsdetektei aus Hamburg also eingesetzt werden, um zu prüfen, ob der Angestellte seinen Arbeitsvertrag erfüllt. Auch technische Lösungen, für die gut aufgestellte Privat- und Wirtschaftsermittler in der Regel ebenfalls zur Verfügung stehen, sind denkbar. So kann beispielsweise das Zeiterfassungssystem mithilfe von Kameras überwacht werden. Allerdings muss dieser Methode zuvor durch den Betriebs- oder Personalrat zugestimmt worden sein und auch die Mitarbeiter müssen auf die Aufnahmen hingewiesen werden.


Eine umfassende und dauerhafte Videoüberwachung von Mitarbeitern, wie man sie aus anderen Ländern kennt, ist in Deutschland nur in Ausnahmefällen und unter deutlichen Einschränkungen mit dem Datenschutz vereinbar.


Verhältnismäßigkeit der Mittel beachten


Bezüglich sämtlicher Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen gegen Arbeitnehmer gilt die eiserne Regel, dabei nicht unverhältnismäßig vorzugehen, um nicht mehr als notwendig in die Persönlichkeitsrechte einzugreifen. So entschied beispielsweise das Arbeitsgericht Augsburg am 04.10.2012, dass die Computerüberwachung durch eine fünf- bis siebenminütige Speicherung von Bildschirmfotografien im Sekundentakt die Persönlichkeitsrechte des Mitarbeiters verletzt – wenngleich dadurch der Nachweis des Arbeitszeitbetruges erbracht wurde. Speziell weil zusätzlich der private E-Mail-Verkehr dokumentiert wurde, galt die Überwachungsmaßnahme als unverhältnismäßig.

Weiterführende Informationen zum Arbeitsrecht, beispielsweise zur Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses oder zur Ausstellung eines Arbeitszeugnisses, finden Sie unter www.arbeitslosenselbsthilfe.org/arbeitsrecht/.


Verfasserin: Laura Gosemann

Kurtz Detektei Hamburg

Colonnaden 5

D-20354 Hamburg

Tel.: 040 2320 5053

Mobil: 0163 8033 967

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-hamburg.de

Web: https://www.kurtz-detektei-hamburg.de

Google: https://g.page/kurtz-detektei-hamburg

https://www.kurtz-detektei-hamburg.de/2017/11/29/arbeitszeitbetrug-aufdecken/

Spesenabrechnungs- und Stundenbetrug


Bratwurst essen und Kaviar abrechnen


Sofern keine pauschale Tagesspesenvereinbarung getroffen wurde, gehört zu jeder Geschäftsreise und jedem Geschäftsessen eine präzise Spesenabrechnung, die dem auswärtig arbeitenden Angestellten eine Abdeckung seiner durch die Arbeit entstandenen Zusatzkosten garantiert. In der Regel wird die Differenz ausgezahlt aus dem tatsächlichen Betrag der Verpflegungs-, Übernachtungs- und Fahrtkosten sowie ggf. weiterer Posten und der gewöhnlichen Kosten für Essen und Trinken am Arbeitsplatz. Da es gelegentlich schwer sein kann, sämtliche Posten kleinlich genau aufzudröseln, kann es immer wieder zu Fehlern und Fahrlässigkeiten kommen, wenn es der Arbeitnehmer oder auch die Buchhaltung nicht ganz so genau nimmt. Hat der extern arbeitende Angestellte allerdings bewusst Abrechnungen manipuliert und bspw. das schicke Candlelight-Dinner mit seiner Verlobten als Arbeitsessen mit Kollegen ausgegeben, so erfüllt dies die Kriterien des Betrugs nach § 263 StGB. Spesen werden steuerfrei zurückbezahlt, was den Reiz eines kleinen „Zahlendrehers“ auf Kosten der Firma noch erhöht; schließlich „tut denen so ein Betrag nicht weh“, so vermutlich die Ansicht vieler Spesenbetrüger.

Unsere Detektive aus Bonn (0228 2861 4084) sind solchen betrügerischen Angestellten regelmäßig auf der Spur, sobald uns Unternehmens- bzw. Personalleitungen wegen Ungereimtheiten in den Abrechnungen ihrer Mitarbeiter kontaktieren.


Häufigste Täter: Außendienstler und Fremdfirmen


Besonders bei Außendienstmitarbeitern und auch bei externen Dienstleistern, Zulieferern und/oder Subunternehmern, deren Tätigkeit sich schlecht oder kaum durch die Firma überprüfen lässt, ist das Risiko von Spesen- und Lohnabrechnungsbetrug hoch. Denn im Gegensatz zu in den Betriebsräumen tätigen Angestellten fällt meist nicht auf, was genau konsumiert oder auf Kosten der Firma (un-)berechtigterweise bestellt wird und in welchem Zeitraum welche Arbeiten tatsächlich ausgeführt werden. Das Vertrauen von Arbeitgeber zu Arbeitnehmer muss hier gegeben sein und ist daher durch illoyale und auf den eigenen Vorteil bedachte Angestellte leicht zu verletzen. Oftmals fallen Betrügereien und widersprüchliche Abrechnungen erst Monate, wenn nicht gar Jahre später auf und sind auf Grund dessen kaum mehr nachvollziehbar und somit auch nur schwer gerichtlich einklagbar.

Offene Augen und Ohren sind daher in jedem Betrieb unerlässlich, um die schwarzen Schafe ausfindig zu machen und zur Verantwortung zu ziehen. Dabei helfen Ihnen unsere erfahrenen Privatdetektive aus Bonn, die bei ersten begründeten Verdächtigungen und auch im Nachhinein bei eingereichten und verdächtig erscheinenden Abrechnungen ermitteln: kontakt@kurtz-detektei-bonn.de.


„Die Firma dankt“ | Verquere Arbeitseinstellung


Die Einstellung einer großen Zahl von Außendienstmitarbeitern und auf Geschäftsreise befindlichen Angestellten lautet „wo kein Kläger, da kein Richter“, denn sie glauben, dass folgendes Sprichwort gleichfalls Gültigkeit besitzt: „aus den Augen, aus dem Sinn“. Allzu oft haben sie damit Recht, doch wer es übertreibt, fällt früher oder später auf – und die Augen des Unternehmens sind dann buchstäblich unsere Wirtschaftsdetektive aus Bonn. Vielfach wird das Verrichten der vertraglich vereinbarten und eigentlich selbstverständlich zu erbringenden Arbeitszeit als übermäßiger Fleiß, als Extra-Arbeit, als Gefallen für den Betrieb empfunden. Das Unrechtsbewusstsein bei beschönigten oder gefälschten Abrechnungen fehlt. Die betreffenden Mitarbeiter wähnen sich in der Grauzone des Unwortes Kavaliersdelikt („macht ja jeder“) oder gar im Recht, wenn gefahrene Kilometer deutlich „aufgerundet“, Reparaturarbeiten am eigenen Fahrzeug oder Aufwendungen für private Taxi-Fahrten und Restaurantbesuche als Betriebskosten ausgegeben werden.

All das und noch viele weitere Beispiele für falsche Abrechnungen zerstören nicht nur das so kostbare Vertrauensverhältnis der Firmenleitung zu den Angestellten, sondern sind darüber hinaus keine Bagatellen, vielmehr handelt es sich ganz simpel um Betrug. Das Strafgesetzbuch sieht hierfür in schweren Fällen eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Der Einsatz unserer Detektei aus Bonn kann nicht nur dazu führen, den oder die verdächtigen Mitarbeiter auf frischer Tat zu ertappen und somit der Gerichtsbarkeit zuzuführen, sondern auch durch einen frühzeitigen Ermittlungsbeginn zukünftigen Schaden vom betroffenen Unternehmen abzuwehren.


Abschreckungseffekt durch Detektiv-Einsatz


Je detaillierter und ausführlicher ein Unternehmen Regelungen für Spesen- und sonstige Abrechnungen festlegt, desto schwieriger wird es, einen Betrug unentdeckt zu begehen. Entsprechend höher sind das Risiko und die Hemmschwelle, ein Abschreckungseffekt setzt ein. Die Bedeutung präziser Regelwerke und funktionierender Kontrollmechanismen darf folglich nicht unterschätzt werden. Schließlich verursachen Lohn- und Spesenbetrug jährlich Schäden in unbekannter Millionenhöhe; genaue Daten lassen sich hierzu jedoch schwer erheben, weil Firmen naturgemäß wenig Interesse daran haben, öffentlich zu machen, wie oft und leicht sie sich von untreuen Mitarbeitern hintergehen lassen haben. Außerdem sind die genauen Schadensummen nachträglich umso schwieriger zu rekonstruieren, je mehr Zeit seit der Tatbegehung vergangen ist bzw. je länger sich der Tatzeitraum erstreckte. Ferner sollen nach Möglichkeit keine anderen Mitarbeiter davon erfahren, dass Kollegen in der Lage waren, sich durch falsche Abrechnungen an den Geldern der Firma zu bereichern – es sei denn, der Firmenleitung gelingt es, ein abschreckendes Exempel zu statuieren. Das können bspw. eine fristlose Kündigung anhand der durch unsere Wirtschaftsdetektei aus Bonn ermittelten gerichtsverwertbaren Beweise, eine zivilrechtliche Schadenersatzklage gegen den Abrechnungsbetrüger und/oder eine Strafanzeige wegen Betruges sein.


Time management hanging on arrow

Einen überführten Spesen- oder Stundenbetrüger vor gesammelter Belegschaft an den Pranger zu stellen und arbeitsrechtlich konsequent durchzugreifen, kann eine Signalwirkung auf alle Mitarbeiter haben – klare Grenzen werden gezogen.


Diverse Möglichkeiten einer nachträglichen Beweisermittlung


In vielen Fällen von Abrechnungsbetrug ist es unerlässlich, zusätzlich Urkundenfälschungen vorzunehmen, um die eingereichten Belege glaubwürdig erscheinen zu lassen. Zu diesem Tatbestand (§ 267 StGB) zählen zum Beispiel gefälschte Unterschriften, zurückdatierte Belege und abgeänderte Geldbeträge, die es Unternehmen beim entsprechenden Nachweis erlauben, auch gegen einen bereits aus dem Betrieb ausgeschiedenen Mitarbeiter vor Gericht zu ziehen. Dies bietet sich vordergründig an, wenn der Betrug erst nachträglich entdeckt wurde. Auch in diesen Fällen kann unsere Bonner Privatdetektei helfen – zwar nicht durch Observation, dafür aber mit Recherchen und Echtheitsprüfungen.

Unsere Maßnahmen umfassen zum einen die Analyse von Dokumenten auf Originalität durch unsere Fälschungs- und Schriftexperten, zum anderen stellen wir gern Nachforschungen zu angeblichen Kundenbesuchen, Hotelaufenthalten, Restaurantbesuchen und gefahrenen Strecken an, suchen die entsprechenden Orte oder Personen auf und sind so oftmals in der Lage, zahlreiche Zeugen zu sammeln. Zudem führen Plausibilitätsprüfungen in vielen Fällen zu starken weiteren Indizien und somit wertvollen Argumenten im Rechtsstreit.


Ineffiziente Außendienstler, unstimmige Abrechnungen, konkrete Betrugshinweise? Die Kurtz Detektei Bonn hilft fallspezifisch.


Sollten Sie oder die Buchhaltung Ihrer Firma aufgrund von widersprüchlichen Abrechnungen, Hinweisen durch Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner oder anderen Ungereimtheiten den begründeten Verdacht hegen, einer Ihrer Mitarbeiter, sei es ein interner oder externer, fälsche oder beschönige seine Spesenabrechnungen bzw. Stundenbelege, so lassen Sie sich kostenfrei von unseren Detektiven in Bonn über die weitere Vorgehensweise in Ihrem Fall beraten.

In Abstimmung mit Ihnen und Ihren persönlichen Wünschen werden unsere Privatdetektive in Form von Recherchen, Observationen, Analysen, legendierten Befragungen, Firmeneinschleusungen und vielem mehr aktiv, um Ihren Verdacht belegen oder auch Ihnen die Sorge um die Redlichkeit des betreffenden Angestellten nehmen zu können (Letzteres tritt deutlich seltener ein). Äußerste Diskretion und Professionalität sind für uns selbstverständlich. Sie erreichen uns unter der folgenden Rufnummer: 0228 2861 4084.


Überwachung von Außendienstlern durch Detektive


Überprüfung auffälliger Arbeitnehmer


Deutschland ist im europäischen und weltweiten Vergleich ein Land mit sowohl sehr hohen Lebensstandards als auch einer hohen Beschäftigungsquote: 43,172 Millionen Menschen waren im März 2016 erwerbstätig und bilden damit bei aktuell 81,9 Millionen Einwohnern eine Erwerbstätigenquote von beinahe 53 %. Dies ist angesichts der noch nicht überstandenen Flüchtlingskrise und vieler Arbeitsplatzeinsparungen ein deutlich positives Zeichen, das scheinbar jedoch nicht alle Arbeitnehmer gleichermaßen wertschätzen können.

Die Wirtschaftsdetektive der Kurtz Detektei Nürnberg werden mit zunehmender Häufigkeit zur Überwachung von Außendienstmitarbeitern eingesetzt, die sich entweder durch besonders hohe Spesenabrechnungen oder durch unpassende Stundenzahlen auffällig gemacht haben und deren Straffälligkeit sich im Zuge unserer Ermittlungen in der Regel bestätigt. Bei diesen Zuwiderhandlungen gegen den Arbeitsvertrag handelt es sich natürlich um einen groben Vertrauensbruch gegen den Arbeitgeber, weil gerade Außendienstlern umfassendes Vertrauen und eine große Eigenverantwortlichkeit für ihre Fallbearbeitungen übertragen werden. Während es an festen Arbeitsplätzen im Büro schnell auffällt, wenn die regelmäßig abgehaltenen Kaffeepausen immer mehr als 20 Minuten dauern, ist es für einen Personal- oder Unternehmensleiter durchaus schwieriger, die tatsächlich geleisteten Wochenstunden seiner Außendienstmitarbeiter zu überblicken und zu validieren – entsprechend sind unsere Privatdetektive aus Nürnberg in ganz Franken, Bayern und der BRD bei der Überprüfung behilflich: 0911 3782 0154.


Bezahlung ohne Leistung + Auftrags- und Kundenverlust


Außendienstler haben eine hohe Selbstverantwortung für die tatsächliche Ableistung ihrer Arbeitszeit; Verlockungen wie eine halbstündige Verlängerung der Mittagspause bei schönem Frühlingswetter oder die Abrechnung privater Restaurantbesuche außerhalb der Arbeitszeit als Spesen gibt es immer wieder. Auch wenn uns keine verlässlichen Zahlen bezüglich des Verhältnisses zwischen vertraglicher und tatsächlicher Arbeitszeit eines durchschnittlichen Außendienstmitarbeiters vorliegen (eine Umfrage dürfte wohl kaum ehrliche Aussagen zutage fördern), bestätigen unsere Nürnberger Detektive aus der Erfahrung ihrer bearbeiteten Fälle heraus, dass viele außerhalb des Firmengeländes tätige Mitarbeiter ihre Stundenabrechnungen und Spesen gerne aufrunden. Es wird später mit der Arbeit begonnen und früher aufgehört oder einfach gar nicht gearbeitet.

Besonders in einer wirtschaftlich so ergiebigen Stadt wie Nürnberg wirkt sich solch ein Verhalten auf das gesamte Jahr gerechnet in hohen Schadenssummen aus: Nach Stunden bezahlte Mitarbeiter leiern dem Unternehmen unrechtmäßig viel Geld aus dem Rücken, während durch ihren Stundenbetrug weniger Kunden akquiriert und damit auch weniger Umsatz generiert werden kann. Das Unternehmen ist also doppelt getroffen, während der Außendienstler von gewonnener Freizeit und erschlichenem Geld profitiert.


Ein von unseren Detektiven beobachteter Regensburger Außendienstler besaß die Frechheit, an drei von vier Arbeitstagen fischen zu gehen, statt zu arbeiten. Er meinte, seine Termine an zwei Tagen abarbeiten zu können, flog aber wegen schlechter Quoten auf.


Vorgehensweise bei auffälligen Stundenabrechnungen


Haben Sie einen oder mehrere Mitarbeiter, die außerhalb des Unternehmens für Sie tätig sein sollten, Ihnen aber immer öfter mit verdächtigen Stunden- und Spesenabrechnungen auffallen? Haben Sie das Gefühl, einer Ihrer Außendienstler ist im Vergleich zu anderen Mitarbeitern auffällig erfolglos, weswegen Sie von Umsatzeinbußen betroffen sind? Haben Sie die entsprechenden Personen mit Ihrem Verdacht konfrontiert und keine zufriedenstellenden Erklärungen, sondern nur Ausflüchte und Scheinargumente erhalten?

Wenden Sie sich in diesen Fällen an die Privatdetektive der Kurtz Wirtschaftsdetektei Nürnberg, um eine umfassende persönliche Beratung über mögliche Vorgehensweisen zu erhalten. Egal, ob Ihr Außendienstler für seine komplette Arbeits- und Stundeneinteilung selbst verantwortlich ist oder ob er einen festen Arbeitsplan vorgegeben bekommt – eine Observation über mehrere Arbeitstage hinweg bietet sich an, um alle Zweifel zu beseitigen. Der Mitarbeiter wird dabei von einem oder mehreren unserer Detektive aus Nürnberg unauffällig von Beginn bis Ende seines Arbeitstages observiert, um etwaiges vertragswidriges Verhalten fotografisch und somit gerichtsverwertbar festzuhalten.


Nicht alle Außendienstler automatisch Arbeitszeitbetrüger – Observationen im Einzelfall erlaubt


Bei belegbaren Verdachtsmomenten sollte also nach dem Motto „Vertrauen ist gut, Kontrolle besser“ agiert werden, um Firmenschädigungen und Umsatzeinbußen zu verhindern. Schließlich entstehen, wie oben erwähnt, doppelte finanzielle Einbußen, wenn Arbeitnehmer die Gutmütigkeit und das Vertrauen ihrer Vorgesetzten schamlos ausnutzen und sich bei einem verfrühten – und vom Chef unfreiwillig gesponserten – Feierabendbier ins Fäustchen lachen.

Natürlich darf nicht jeder einzelne Außendienstarbeiter willkürlich zur Prävention von Arbeitszeit- und Spesenbetrug überwacht werden; die Privatsphäre der Angestellten ist solange schützenswert und als wichtiger zu bewerten als jegliche Interessen des Arbeitgebers, wie sich Arbeitnehmer nicht auffällig verhalten. Sind Mitarbeiter allerdings wiederholt durch erstaunliche und teils widersprüchliche Abrechnungen aufgefallen, die sich nicht mit den Daten der angeblich oder tatsächlich betreuten Klienten/Kunden decken, so kann die Kurtz Privatdetektei Nürnberg aktiv werden und die entsprechend verdächtigen Mitarbeiter observieren. Unsere Detektive arbeiten professionell und effektiv; sämtliche Beweise sind gerichtsverwertbar, können bei Schadenersatzklagen gegen die Außendienstler eingesetzt werden und – bei einer Zuwiderhandlung gegen den Arbeitsvertrag – zur Verurteilung des betrügerischen Angestellten führen.


Extremfall Kundenabwerbung durch Außendienstler


Als wären der Vertrauensbruch und das vertragswidrige Verhalten nicht genug, kommt es gelegentlich für die Arbeitgeber noch dicker: Neben überhöhten Lohnzahlungen und Umsatzeinbußen trifft der Außendienstmitarbeiter seinen Arbeitgeber sogar noch schlimmer, wenn er in Kundengesprächen entweder den Unternehmensservice unter der Hand anbietet und das daraus schwarz erwirtschaftete Geld in die eigene Tasche steckt oder wenn er für ein im Geheimen nebenher betriebenes Privatunternehmen langjährige Kunden seines Arbeitgebers abwirbt. Damit schadet der Außendienstler der Firma natürlich noch mehr als mit gefälschten Spesen- und Stundenabrechnungen, denn kaum etwas trifft einen Unternehmer härter, als gute Kunden auf scheinbar unergründliche Weise zu verlieren. In einem solchen Fall macht sich der Angestellte in so hohem Maße strafbar, dass neben einer fristlosen Kündigung bei einer Verurteilung ein vom Vertrag abhängiger Schadensersatz von zumeist mehreren tausend Euro, dazu die entstandenen Detektiv-Honorare und eventuell sogar zu erwartende Umsatzausfälle gezahlt werden müssen.

Durch die kriminelle Energie, die ein Denken fördert, nach dem man für möglichst viel Geld und/oder Freizeit möglichst wenig machen muss, also den Weg des geringsten Widerstands geht, entstehen Unternehmen regelmäßig Schäden in Millionenhöhe. Der Einsatz unserer Wirtschaftsdetektive in Regensburg*, Bayreuth, Nürnberg oder auch Amberg ist daher durchaus nicht nur empfehlenswert, sondern sogar geboten, wenn die betrügerischen Außendienstmitarbeiter auf frischer Tat ertappt werden sollen, sodass den betroffenen Unternehmen eine gerechte Entschädigung zugesprochen werden kann. Immerhin ist die deutsche Wirtschaft die stärkste Europas und soll dies auch zukünftig bleiben. Setzen Sie sich im Falle eines Falles mit unseren Detektiven in Nürnberg in Verbindung und erhalten Sie unverbindliche Auskünfte über unsere Vorgehensweisen und Honorare: kontakt@kurtz-detektei-nuernberg.de.


Verfasserin: Maya Grünschloß  

 

Kurtz Detektei Nürnberg und Franken

Äußere Bayreuther Straße 59

90409 Nürnberg

Tel.: 0911 378 201 54

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-nuernberg.de

Web: https://www.kurtz-detektei-nuernberg.de

Google: https://g.page/kurtz-detektei-nuernberg

 

https://www.kurtz-detektei-nuernberg.de/2016/05/16/überwachung-von-außendienstlern-durch-detektive/

https://www.kurtz-detektei-nuernberg.de/überwachung-von-mitarbeitern/abrechnungsbetrug-spesenbetrug/


Hinweis


*Hinweis: Alle Einsätze der Kurtz Detektei Nürnberg werden von der Äußeren Bayreuther Straße in Nürnberg aus durchgeführt und berechnet. Bei anderen auf dieser Domain beworbenen Einsatzorten oder -regionen handelt es sich weder um örtliche Niederlassungen noch um Betriebsstätten der Kurtz Detektei Nürnberg, sondern um vergangene oder mögliche künftige Einsatzorte.