Arbeitgeberermittlung | verdeckte Erwerbstätigkeit – wenn Zweifel an der offiziellen Beschäftigungslage bestehen


Nicht jede berufliche Tätigkeit ist offiziell angemeldet, und nicht jede gegenüber Dritten erklärte berufliche Situation entspricht der Realität. Konstellationen, in denen berechtigte Zweifel an den tatsächlichen Beschäftigungsverhältnissen einer Person aufkommen, können Arbeitgeber betreffen, die bspw. Unstimmigkeiten bei Krankmeldungen feststellen. Aber auch Behörden, Versicherungen und vor allem Privatpersonen sehen sich mit unglaubwürdigen Angaben zu Einkommen und Erwerbstätigkeit konfrontiert. Wenn beispielsweise ein Schuldner regelmäßig Urlaubsbilder von exotischen Orten bei Instagram teilt, gleichzeitig aber angibt, keinerlei Mittel zur Begleichung seiner Ausstände zu haben, ist etwas faul. In solchen Fällen hilft eine Arbeitgeberermittlung durch die Kurtz Detektei München: Besteht ein Arbeitsverhältnis wirklich? Wird Arbeitslosengeld in Anspruch genommen, wärend zugleich eine nicht gemeldete Tätigkeit ausgeübt wird? Verbirgt sich hinter einer scheinbar normalen Lebenssituation eine nicht angegebene selbständige oder abhängige Beschäftigung?

Als etablierte Privat- und Wirtschaftsdetektei in München mit IHK-zertifizierten Detektiv-Fachkräften unterstützen wir Mandanten bei der Ermittlung von Beschäftigungsverhältnissen, der Aufdeckung rechtswidriger Arbeitslosengeldbezüge sowie der Identifikation verheimlichter selbständiger Tätigkeiten. Die Ergebnisse unserer Ermittlungen sind gerichtsverwertbar und können folglich in arbeits-, sozial- oder zivilrechtlichen Auseinandersetzungen genutzt werden, zum Beispiel zur Durchsetzung von Lohnpfändungen: 089 7007 4301.


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Wer ständig Urlaubsfotos vom Entspannen am Pool postet, wird so mittellos nicht sein.


Was bedeutet der Service Arbeitgeberermittlung unserer Privatdetektei aus München?


Im Kern geht es bei einer Arbeitgeberermittlung durch unsere Detektive in München um die zuverlässige Erfassung der tatsächlichen Erwerbs- und Beschäftigungsverhältnisse einer Person – sei es eine abhängige Beschäftigung, eine selbständige Tätigkeit oder eine Mischform aus beidem. Gerade im Kontext von Mitarbeiterüberprüfungen beim Verdacht auf die Ausübung nicht genehmigter Nebenbeschäftigungen erhalten fundierte, juristisch verwertbare Beweise große Bedeutung für etwaige arbeitsrechtliche Maßnahmen. Das beginnt mit der Frage, ob eine Person formell angestellt ist, zieht sich über mögliche informelle oder nicht gemeldete Tätigkeiten bis hin zu Arbeitsverhältnissen, die nur temporär oder projektbezogen bestehen.

Angemeldete Tätigkeiten kann unsere erfahrene Detektivagentur aus München mit hundertprozentiger Erfolgs- und Korrektheitsgarantie über unser umfassendes Quellennetzwerk eruieren. Für Schwarzarbeiten nutzen wir gezielte Observationen und, je nach Sachverhalt, Kontext-Recherchen, wie legendierte Befragungen, legendierte persönliche Beratungstermine mit Zielpersonen oder auch Testkäufe, um gerichtsverwertbare Dokumentationen, also ein belastbares Gesamtbild, zu erstellen. Hierbei wird stets mit Maß vorgegangen, sodass keine unzulässigen Eingriffe in die Privatsphäre vorgenommen werden.


Warum Zweifel an offiziellen Beschäftigungsangaben häufig vorkommen


Schon im Mikrokosmos einer Großstadt wie München mit ihrer lebendigen Wirtschaftslandschaft und vielfältigen Lebensentwürfen treffen unterschiedliche Erwerbsrealitäten aufeinander. Umso mehr gilt dies im deutschlandweiten Vergleich. Egal, wo in Deutschland eine Person wohnhaft ist, und egal, welcher Tätigkeit sie bei welchem Arbeitgeber nachgeht – unsere Wirtschaftsdetektive aus München sind zuverlässig in der Lage, den Beschäftigungsstatus zu eruieren. 

Gerade dort, wo finanzielle Ansprüche oder rechtliche Pflichten betroffen sind – beispielsweise bei Unterhalt, Arbeitslosengeld oder betrieblichen Entscheidungen – können bereits scheinbar kleine Unstimmigkeiten große Auswirkungen haben. Die Kurtz Detektei München nimmt sich in Fällen mit besonders perfidem Vorgehen, zum Beispiel heimlicher Lohnbezug über die Lohnsteuerkarte einer dritten Person (meist der eigene (Ehe-)Partner), den individuellen Biografien und beruflichen Mustern mit besonderer Sorgfalt an, um begründete Verdachtsmomente zu prüfen und im Bestätigungsfall gerichtsfeste Nachweise zu liefern.


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Wie unsere Detektei aus München Beschäftigungsverhältnisse ermittelt


Die Ermittlungsarbeit beginnt immer mit einer seriösen Analyse des vorliegenden Sachverhalts samt sorgfältiger Abklärung des berechtigten Interesses – Voraussetzung für jede rechtlich zulässige Observation oder Recherche mit abschließender Weitergabe personenbezogener Informationen. Hierauf aufbauend erfolgt die Entscheidung über die geeignetste Ermittlungsmethode. Wie oben erwähnt, fällt die Wahl in den meisten Fällen auf Recherche über unser extensives Quellennetzwerk. In vertrackteren Fällen beobachten unsere Privatdetektive aus München die Bewegungsmuster der Zielperson im Alltag, identifizieren anhand dessen etwaige berufliche Muster, vorrangig durch Analyse regelmäßig ausgeübter Tätigkeiten, und gehen der Frage nach, ob diese in ein geschlossenes Beschäftigungsverhältnis passen oder eher auf selbständige Strukturen hindeuten.

Bei dieser Arbeit spielt die Erfahrung der Detektive eine große Rolle: Unsere Wirtschaftsermittler aus München kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen und wissen, wo Anhaltspunkte zu suchen sind, ohne die Grenzen des Zulässigen zu überschreiten. Die gewonnenen Beobachtungen werden systematisch dokumentiert und zu einem gerichtsverwertbaren Ermittlungsbericht zusammengeführt.


Arbeitslosengeld, Schwarzarbeit und unerlaubte Tätigkeiten erkennen


Ein für die Allgemeinheit relevanter Bereich, in dem unsere Münchener Privatermittler häufig tätig werden, ist der mögliche Missbrauch von Sozialleistungen. Wenn jemand Arbeitslosengeld in Anspruch nimmt, obwohl gleichzeitig einer regelmäßigen Tätigkeit nachgegangen wird, ergibt sich ein berechtigter Anlass zur Überprüfung. Unser Detektivbüro aus München sammelt in solchen Fällen nicht nur bloße Indizien, sondern schafft ein solides, zeitlich und inhaltlich nachvollziehbares Bild, das vor Behörden und Gerichten Bestand hat.

Gerade bei Auseinandersetzungen, in denen finanzielle Folgen zu erwarten sind, kann eine fundierte Ermittlung durch entscheidende Klarheit schaffen. Die Erfahrung zeigt, dass eine neutrale, professionelle Vorgehensweise in vielen Fällen Konflikte entschärft und rechtliche Schritte erleichtert. Als deutschlandweit etablierter Ermittlungsservice mit IHK-zertifizierten Detektiven verbindet die Kurtz Detektei München regionale Expertise mit langjähriger Erfahrung in der Aufklärung komplexer Beschäftigungsfragen. Unsere Ermittler arbeiten diskret, zielgerichtet und mit dem Anspruch, belastbare, gerichtsverwertbare Ergebnisse zu liefern.


Baugewerbe mit Schattenfigur als Sinnbild für Schwarzarbeit; Detektivagentur in München, Detektivbüro in München, Detektivservice in München, Arbeitgeberermittlung

In manchen Branchen ist Schwarzarbeit besonders weit verbreitet – zum Beispiel im Baugewerbe.


Für wen sind Arbeitgeberermittlungen relevant?


Die Zielgruppen für solche Ermittlungen sind vielfältig. Neben Unternehmen, die beispielsweise Mitarbeiterüberprüfungen benötigen, zählen hierzu auch Privatpersonen, Anwälte, Versicherungen oder Behörden. Allen gemeinsam ist das Bedürfnis nach einer objektiven, sachlichen Feststellung der tatsächlichen Erwerbssituation. Und es gibt auch weitere verbindende Elemente: So kann es für jede dieser Gruppen relevant sein, Beschäftigungsverhältnisse von Schuldnern zu eruieren, um Lohnpfändungen zu ermöglichen. Eine weitere häufig sich wiederholende Konstellation sind Situationen, in denen Arbeitnehmer ohne Zustimmung des Hauptarbeitgebers bei einem Mitbewerber tätig sind.

Eine Arbeitgeberermittlung ist mehr als eine bloße Recherche – sie ist ein Werkzeug, um rechtliche Risiken zu minimieren und finanzielle Entscheidungen auf eine stabile, sachliche Basis zu stellen. Gern beraten wir Sie unverbindlich unter 089 7007 4301 oder per E-Mail an kontakt@kurtz-detektei-muenchen.de.


Kurtz Detektei München

Landsberger Straße 155 | Haus 1

D-80687 München

Tel.: 089 7007 4301

Mob.: 0163 8033 967

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-muenchen.de

Web: https://www.kurtz-detektei-muenchen.de

Google: https://g.page/kurtz-detektei-muenchen

Originalbeitrag: https://kurtz-detektei-muenchen.de/detektive-aus-münchen-bloggen/Arbeitgeberermittlung-verdeckte-Erwerbstätigkeit-wenn-Zweifel-an-der-offiziellen-Beschäftigungslage-bestehen/

„Das Problem ist, dass sich aktuell noch jeder als Sozialdetektiv betätigen kann“


Detektiv Patrick Kurtz im Interview mit der Winterthurer Zeitung


Patrick Kurtz, als Sozialdetektiv in der Schweiz tätig, spricht im Interview mit der Winterthurer Zeitung über die Veränderungen in seinem Berufsstand nach der wellenschlagenden bundesrätlichen Verordnung über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts.



Überwachung von Versicherten in der Schweiz


„Das Schweizer Stimmvolk hat die Vorlage «Überwachung von Versicherten» angenommen. Was in der laufenden Vernehmlassung des Bundesrates geregelt werden muss, um die Persönlichkeitsrechte zu wahren, haben wir Patrick Kurtz, Inhaber der auch in Winterthur tätigen Kurtz Detektei aus Zürich, gefragt.

Nach der Abstimmung um die Sozialdetektive ist vor der Umsetzung der bundesrätlichen Verordnung über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSV). Was das Abstimmungsresultat ausgelöst hat, wie die Verhältnisse heute sind und wo die neue Verordnung ansetzen soll, erklärt Detektiv Patrick Kurtz.


Erläuterungsvideo des Schweizerischen Bundesrates



Sind bereits Anfragen von Versicherungen eingetrudelt?


Patrick Kurtz: „Bislang merken wir davon nichts, es müssen sich wohl andere über Einsätze gefreut haben. Da die Tätigkeit als Sozialdetektiv nur einen sehr geringen Teil unseres Umsatzvolumens ausmacht, hatte ich ohnehin von Anfang an das Gefühl, dem Thema wurde eine deutliche grössere Bedeutung zugemessen, als die Lebenswirklichkeit hergibt.“


Welches sind die beruflichen Anforderungen, Stand heute, an Personen, die Personenüberwachungen angehen dürfen?


Patrick Kurtz: „Die Rechtslage ist leider so, dass noch nicht einmal eine Detektivausbildung dafür notwendig ist, wobei es eine «normale», das heisst standardisierte Form der Detektivausbildung sowieso weder in der Schweiz noch in Deutschland gibt. Kritik an der Detektivbranche sollte sich daher weniger auf die Befugnisse als auf die Kompetenzen konzentrieren, die die Detektive zu diesen Befugnissen vermeintlich befähigen. Diesbezüglich gibt es kaum gesetzliche Regelungen, und genau das stellt die eigentliche Gefährdung der Persönlichkeitsrechte an diesem ganzen Sachverhalt dar. Ein qualifizierter Detektiv wird seine Zielperson so wenig wie möglich belästigen, nicht in ihren höchstpersönlichen Lebensbereich eindringen und sich nur auf auftragsrelevante Beobachtungen konzentrieren, für die es einen legalen Rechtfertigungsgrund gibt.“


Besteht Gefahr, dass sich schwarze Schafe um den Überwachungskuchen buhlen und den Ruf der Branche schädigen könnten?


Patrick Kurtz: „Diese Gefahr besteht in jeder Branche ohne staatliche Ausbildungsregulierungen. Speziell auf das Detektiv-Gewerbe bezogen sind die schwarzen Schafe seit eh und je Teil der Berufsrealität. Nicht alle kommen mit bösen Absichten, vielmehr unbewusst schädigen sie sich selbst, ihre Zielpersonen und ihre Auftraggeber durch unsachgemässe Ermittlungen infolge reiner Unkenntnis der theoretischen und praktischen Grundlagen.“


Viele düstere Szenarien eines unstillbar hungrigen Überwachungsstaates wurden im Zuge des neuen Gesetzes über die Überwachung von Versicherten gezeichnet. Im Detektivalltag spielen Sozialversicherungsfälle jedoch nur eine untergeordnete Rolle.


Winterthur setzt bei der Überwachung von Sozialhilfe-Bezügern auf die Stadtpolizei. Eine günstige Lösung, weil private Detekteien teurer sind?


Patrick Kurtz: „Auf den Einsatz von Detekteien in Winterthur zu verzichten, macht den Haushalt sicherlich kalkulierbarer. Genehmigt man Gelder für uns, fehlen zunächst die Erfahrungswerte, um kalkulieren zu können, welcher Gegenwert zu erwarten ist: Wie viele Zahlungen an nunmehr überführte Sozialhilfebetrüger können künftig eingespart werden? Wie viel ist an Rück- und Strafzahlungen zu holen? Winterthur geht erst einmal den sicheren Weg. Das kann ich aus haushaltspolitischer Sicht nachvollziehen, allerdings verzichtet man mit diesem Sicherheitsdenken natürlich auch auf eine Chance, eine Verbesserung der für viele Steuerzahler unbefriedigenden Situation herbeizuführen. Ich kann lediglich meinen Eindruck kommunizieren, dass die Gemeinden, die in der Vergangenheit mit uns zusammengearbeitet haben, diese Kooperation zumeist sehr fruchtbar fanden.“


Hinweise


Der Originalartikel erschien in der Winterthurer Zeitung. Die Hervorhebungen (Fettschrift) und Verlinkungen auf dieser Seite können vom Original abweichen.


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