Detektiv Patrick Kurtz über Sorgerechtsstreits und Kindesrückführung im Interview mit der Neuen Zürcher Zeitung


Bereits Anfang letzten Jahres erschien anlässlich des Skandals um die Kindesrückführung bzw. -entführung im Zusammenhang mit der „Block House“-Erbin Christina Block in der Silvesternacht 2023/24 ein Artikel von Elena Panagiotidis in der Neuen Zürcher Zeitung, für den sie Privatdetektiv Patrick Kurtz von der Kurtz Detektei Zürich und Schweiz interviewte. 

Rund um den Block-Fall gab es in den letzten Monaten diverse Gerichtsverhandlungen in Deutschland und zuvor auch in Dänemark, wo der Kindsvater lebt. Im April lehnte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde der Block-Seite ab. Diesen Freitag, 11. Juli 2025, beginnt in Deutschland vor einer Jugendschutzkammer am Landgericht Hamburg der Prozess gegen Christina Block unter anderem wegen des Vorwurfs der Körperverletzung und der Freiheitsberaubung. Auch ihr prominenter Lebensgefährte, Kult-Sportmoderator Gerhard Delling, muss sich verantworten, wegen des Vorwurfs der Beihilfe. 

Nachfolgend der NZZ-Artikel aus dem letzten Jahr:


Screenshot NZZ-Artikel; Detektiv aus der Schweiz, Detektei aus der Schweiz, Privatdetektiv aus der Schweiz, Detektivagentur aus der Schweiz

NZZ-Artikel: „Was macht man, wenn man das Sorgerecht für seine Kinder besitzt, aber trotzdem keinen Zugang zu ihnen hat? – Ein Privatermittler erzählt“


Bei Sorgerechtsstreitigkeiten setzt sich manchmal ein Elternteil mit den Kindern ins Ausland ab. Privatdetektive können helfen, die Kinder aufzuspüren.

Der Sorgerechtsstreit zwischen der Restauranterbin Christina Block und ihrem Ex-Mann beschäftigt Medien und Gerichte. In einer spektakulären Aktion waren an Silvester zwei der beim Vater in Dänemark lebenden Kinder von Unbekannten nach Deutschland zur Mutter gebracht worden. Zuvor war der Vater überwältigt worden. Die Kinder tauchten danach bei der Mutter in Hamburg auf. Nach einem Eilantrag des Vaters ordnete das Hamburger Oberlandesgericht an, dass die Kinder zu ihm zurückkehren müssen. Am Freitag durchsuchte die Polizei das Wohnhaus der Mutter sowie ein Hotel, das der Familie gehört. Laut Medienberichten steht der Einsatz mit der Rückholaktion der Kinder zusammen.

Patrick Kurtz ist Privatermittler und Inhaber der Kurtz Detektei Schweiz mit Sitz in Zürich. Seine Detektei hat auch mit Fällen zu tun, in denen Kinder von einem Elternteil ins Ausland gebracht werden.


Wenn Sie auf den aktuellen Fall der „BlockHouse“-Erbin schauen, was geht in Ihnen vor, wie beurteilen Sie den?


Gar nicht so sehr als Detektiv, eher als Vater von ebenfalls zwei Kindern. Die Situation wirkt vertrackt: Zwei getrennte Jurisdiktionen zweier EU-Länder kommen zu einander widersprechenden Urteilen. Beide Eltern haben jeweils das Recht ihres Wohnsitzlandes auf ihrer Seite, beide wollen die Kinder offenkundig bei sich haben. Das ist eine Situation, die ich niemandem wünsche. Ohne unterstellen zu wollen, dass die Mutter die Entführung beauftragt habe, kann ich ihre Verzweiflung grundsätzlich nachvollziehen – was macht man, wenn man seine Kinder liebt und das Sorgerecht besitzt, aber trotzdem keinen Zugang zu ihnen hat?

Nichtsdestotrotz: Eine Entführung mit leicht absehbaren potentiell traumatischen Folgen für die Kinder zu initiieren, wäre nicht nur eine schwerwiegende Straftat, sondern auch rein moralisch verwerflich und zudem egoistisch gegenüber den Kindern; umso mehr, wenn auch noch physische Gewalt gegen Dritte ins Spiel kommt und zu befürchten steht, dass die Kinder diese bezeugen müssen. Ich spreche aber bewusst im Konjunktiv, denn es handelt sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren ohne Schuldeingeständnis; folglich gilt: im Zweifel für den Angeklagten. 


Kommen solche Fälle auch in der Schweiz vor?


Der Fall ist schon speziell und aussergewöhnlich aufgrund der widersprüchlichen Urteile aus zwei Nachbarstaaten. Innerhalb der Schweiz wäre das in dieser Form nicht denkbar, weil man nur eine Jurisdiktion hätte. Gleichwohl gibt es natürlich auch hierzulande Sorgerechtsstreitigkeiten mit grenzüberschreitendem Charakter, oft mit der Involvierung von Rechtssprechungen aus typischen Auswanderungsländern in die Schweiz. Noch komplizierter als im „Block“-Fall mit zwei involvierten EU-Ländern wird das Ganze, wenn es sich um Länder ohne funktionierende bilaterale Abkommen mit der Schweiz hinsichtlich solcher Sachverhalte handelt.


Jemand wendet sich an sie, weil er/sie seine Kinder in der Schweiz haben möchte. Wie gehen Sie vor?


Zunächst müssen wir als Privatdetektive natürlich prüfen, ob diese Person überhaupt ein Anrecht darauf hat; das ist in der überwältigenden Zahl der diesbezüglichen Anfragen der Fall. Unser Vorgehen richtet sich nach den Spezifikationen des individuellen Sachverhalts; eine allgemein anwendbare Blaupause gibt es da nicht. Fast immer besteht unsere Aufgabe hauptsächlich darin, den Aufenthaltsort der Kinder ausfindig zu machen und anschliessend ihre Sicherung zu gewährleisten. Das geschieht prinzipiell über RechercheBefragung und Observation und hat also wenig mit dem „Block“-Szenario zu tun, in dem der Aufenthaltsort der Kinder nach meinem Kenntnisstand stets bekannt war. Sind die gesuchten Kinder aufgefunden, informieren unsere Detektive in den allermeisten Fällen die zuständigen örtlichen Behörden, um die Sicherstellung der Kinder zu gewährleisten. Bis dahin werden sie observiert, um auszuschliessen, dass der Kontakt wieder verloren geht. In manchen Fällen wünschen die Auftraggeber unserer Detektei, direkt informiert zu werden, sobald die Kinder aufgefunden sind, um persönlich hinzuzukommen und eine diplomatische Lösung mit den Personen zu finden, bei denen sich die Kinder aufhalten; meist ist das der andere Elternteil.


In welchen Ländern ist die Rückführung am schwierigsten oder gar nicht möglich?


Der Sachverhalt verkompliziert sich dramatisch, wenn keine diesbezüglichen bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und dem Aufenthaltsland der Kinder bestehen. Viel hängt auch von der politischen und gesellschaftlichen Situation innerhalb des Landes ab. Ohne einigermassen funktionierende Bürokratie bspw. wird zunächst die Aufenthaltsrecherche erschwert und schliesslich womöglich auch die Sicherstellung und Rückführung der Kinder. So gibt es in sehr vielen Ländern kein Meldesystem im mitteleuropäischen Sinne; man kann sich vielerorts den Behörden mit Leichtigkeit entziehen, also aus rein behördlicher Perspektive effektiv „untertauchen“. Das macht es für uns nicht gerade leichter. Ausserdem variieren die Verfügbarkeit und Qualität der jeweils ortsansässigen Spezialisten zur Unterstützung unserer Ermittlungen erheblich.


Schweiz- und EU-Flagge nebeneinander; Privatdetektei aus der Schweiz, Detektivbüro aus der Schweiz, Privatermittler aus der Schweiz, Wirtschaftsdetektei aus der Schweiz

Zwischen der Eidgenossenschaft und der Europäischen Union bestehen diverse Abkommen, die unseren Schweizer Detektiven bei Auslandseinsätzen weiterhelfen – doch ausserhalb der EU wird es oft kompliziert.


Wie lange dauern solche Einsätze, bis das Kind zurück beim Elternteil in der Schweiz ist, wie viele Personen sind beteiligt?


Das ist ganz individuell, hängt sowohl vom Sachverhalt als auch vom Ermittlungsbudget ab. Gerade im Ausland ist die Zusammenarbeit mit mindestens einem ortsansässigen Spezialisten meist zielführend oder sogar unabdinglich. Manchmal müssen mehrere Adressen in verschiedenen Ländern simultan überprüft werden – das erhöht natürlich den Ermittlungsaufwand dramatisch. Vieles hängt ausserdem von der Kooperationsbereitschaft der zurückhaltenden Personen ab. Auch hier gibt es grosse individuelle Unterschiede je nach Hintergrundgeschichte des betreffenden Kindesentzugs, nach der Sozialisation, dem Kulturkreis und so weiter.


Welche Ausbildung haben die Mitarbeiter, die sich mit solchen Einsätzen beschäftigen?


Bei den meisten involvierten Ermittlern handelt es sich um Detektive, oft aber mit Vorerfahrungen im Bereich Kindesrückführungen aus vorherigen behördlichen Karrieren (z. B. Polizisten). Für die Recherche des Aufenthaltsortes bedarf es zudem eines hervorragenden internationalen Kontaktnetzwerkes. In manchen Fällen können auch noch spezialisiertere Experten involviert werden, bspw. für verdeckte Kameraüberwachungen.


Wie schafft man es, mit dem Kind über die Grenze auszureisen (sind nicht schon längst alle Behörden des Landes informiert und möglicherweise nicht kooperativ)?


Grundsätzlich sind Detektive an das Gesetz gebunden, und wenn sie im Ausland ermitteln, gilt das jeweilige Landesrecht. Von daher sind filmreife Schmuggelaktionen von Personen eher kein Bestandteil unserer Arbeit. Man würde sich damit ohnehin auf einen schmalen Grat in Richtung der Entführer im „Block“-Fall begeben.


Mit welchen Kosten muss ein Elternteil rechnen?


Auch das ist individuell und hängt vom Gesamtgefüge des Falls ab: Wie viel Vorrecherche ist notwendig? In welchem Land spielt sich das Ganze ab? Wie viele Versuche braucht es bis zum Erfolg? Und so weiter. Erfahrungsgemäss gehen die Gesamtkosten bei circa 4.000 CHF los, sind aber nach oben offen.


Wie gestaltet sich so eine Rückführung aus Sicht des Kindes, wird es dann ein weiteres Mal traumatisiert?


Unsere Privatdetektive sind geschult darin, den Kindern einen möglichst schonenden Prozess zu ermöglichen. Aber ich denke, jedem, der sich in ein Kind hineinversetzen kann, ist klar, dass der Wechsel von einer Vertrauensperson zu einer anderen, von einem Umfeld in ein anderes, noch dazu mit dem Zwischenschritt einer zeitweisen Betreuung durch Fremde, emotional kein Zuckerschlecken für Kinder ist. Viel hängt davon ab, wie lang die Kinder bei der vorherigen Vertrauensperson waren, wie lang sie nicht mehr mit der anderen Vertrauensperson (sprich: unserem Auftraggeber) zusammengelebt haben und wie reibungslos der Übergabeprozess abläuft. Gerade bezüglich der beiden erstgenannten Punkte kann ich die Beweggründe des dänischen Gerichts, die Sachlage in Widerspruch zum deutschen Urteil zu bewerten, schon nachvollziehen. Ob das so richtig ist, masse ich mir natürlich dennoch nicht an, zu beurteilen.


Mann packt Kind am Handgelenk; Detektei aus Zürich, Detektiv aus Zürich, Privatdetektiv aus Zürich, Detektivagentur aus Zürich

Gibt es Fälle, die Sie klar ablehnen würden?


Ja, sogar sehr viele, auch in allen anderen Bereichen unserer Tätigkeit als Privat- und Wirtschaftsdetektei. Die meisten Ermittlungen bedeuten auf die eine oder andere Weise einen Eingriff in Persönlichkeitsrechte von Zielpersonen und zuweilen auch von Dritten. Dieser Eingriff muss gerechtfertigt sein. So müssen wir für jeden Einzelfall im Rahmen einer Rechtsgüterabwägung beurteilen, ob ein so genanntes berechtigtes Interesse vorliegt. Konkret bedeutet das, dass der Auftraggeber ein Rechtsinteresse am Ergebnis unserer Ermittlungen besitzen muss, das schwerer wiegt als unser Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der involvierten Personen. 

Ein einfaches Beispiel zur Illustration: Grundsätzlich hat jeder Bürger ein Recht auf Privatsphäre und damit auch auf den Schutz seiner Adressdaten. Verletzt dieser Bürger allerdings die wirtschaftlichen Interessen einer anderen Person, indem er ihr beispielsweise als Schuldner widerrechtlich Geld vorenthält, besitzt der Gläubiger ein Rechtsinteresse an der Kenntnis der Adresse des Schuldners, das dessen Recht auf Schutz seiner Adressdaten übersteigt. Folglich dürfen wir ermitteln und das Ergebnis an den Gläubiger übermitteln.


Hinweis  


Der Originalartikel erschien 2024 in der Neuen Zürcher Zeitung. Die Hervorhebungen (Fettschrift), Zwischenüberschriften und Verlinkungen auf dieser Seite können vom Original abweichen.


Kurtz Detektei Zürich und Schweiz

Max-Högger-Strasse 6

8048 Zürich

Tel.: +41 (0)44 5522 264

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch

Web: https://www.kurtz-detektei-schweiz.ch

Google: https://g.page/kurtz-detektei-zuerich-schweiz

Originalbeitrag: https://kurtz-detektei-schweiz.ch/kurtz-detektei-zürich-und-schweiz/blog-unserer-zürcher-detektei/Detektiv-Patrick-Kurtz-über-Sorgerechtsstreits-und-Kindesrückführung-im-Interview-mit-der-Neuen-Zürcher-Zeitung/

Lippische Landes Zeitung: „So arbeiten Privatdetektive in Lippe wirklich“ – Interview mit Detektiv Patrick Kurtz


Janet König von der Lippischen Landes Zeitung interviewte Detektiv Patrick Kurtz von der Kurtz Detektei Bielefeld und Ostwestfalen zur Arbeit seiner Ermittler in Lippe:


Lippische Landes Zeitung: „So arbeiten Privatdetektive in Lippe wirklich“


Kreis Lippe. 17 Stunden bei 35 Grad Hitze im Auto ausharren und dabei auf eine Tür starren, aus der niemand kommt. Das war so ziemlich der langweiligste Job, den Patrick Kurtz je in seiner Karriere als Privatdetektiv erlebt hat. „Man braucht Sitzfleisch“, sagt er und lächelt. Doch das ist natürlich nicht alles. Vor allem Hartnäckigkeit und Kreativität sind nötig. Seit sieben Jahren arbeitet Kurtz schon als professioneller Schnüffler. Inzwischen hat sich der 31-Jährige aus Thüringen bundesweit eine große Detektei mit 29 Standorten aufgebaut. Auch der Kreis Lippe gehört zu seinen festen Einsatzgebieten.

Aber kann der ländliche Raum überhaupt lukrativ für einen Profiermittler sein? Zumindest Auftragsgeber wie Eheleute, die den Betrug des Partners wittern und sich Gewissheit wünschen, gehören in Lippe eher selten zu seinen Kunden, sagt Patrick Kurtz. Und generell sei der Kreis Lippe nicht das stärkste Gebiet, wenn es um Fälle aus dem privaten Raum geht. „Ich möchte den Standort trotzdem nicht missen, weil hier gerade wirtschaftsstarke Firmen sitzen, die unsere Kunden sind“, sagt Kurtz. Oft ginge es in solchen Fällen um die verdeckte Observation von Mitarbeitern. Nur wenn Arbeitgeber einen triftigen Grund oder Verdacht hätten, sei es rein rechtlich erlaubt, einen Privatdetektiv anzuheuern und Mitarbeiter beschatten zu lassen. „Man muss aber immer abwägen, welches Interesse überwiegt und ob wir das Persönlichkeitsrecht nicht schützen müssen.“


Schwarze Schafe schaden dem Image


Die Detektei Kurtz behalte sich daher vor, Aufträge auch abzulehnen. Das sei nicht immer üblich in der Branche. Viele schwarze Schafe hätten dem Image des Privatdetektivs durch unseriöse Angebote geschadet. „Das liegt aber auch daran, dass wir politisch nicht reglementiert werden“, sagt der 31-Jährige. Daher gebe es einige, die das Gesetz eben nicht so ernst nehmen würden. Aber was ist als Detektiv überhaupt erlaubt? „Für uns gilt das gleiche Recht wie für jedermann“, sagt Kurtz. Ermittelt werde daher ausschließlich im öffentlichen Raum. Niemals sei es denkbar, eine Zielperson in privaten Räumen zu fotografieren oder gar abzuhören. „Was man aus manchen Serien kennt, ist vollkommen realitätsfremd“, sagt er. Wer in eine Wohnung einsteigt, begeht Hausfriedensbruch. Wer das als Privatdetektiv ausnutzt, könne sogar noch härter bestraft werden.

Ein unauffälliges Auto, mit dem man notfalls Gas geben kann, eine Kamera mit Teleobjektiv und ein Smartphone gehörten zur unabdingbaren Standardausrüstung eines Detektivs. Wobei das Handy für den ungeschützten Berufsstand ein wenig Fluch und Segen zugleich sei, gibt Patrick Kurtz zu. Während es einerseits ganz praktisch ist, eine Zielperson mit dem Handy unauffällig in einem Café zu fotografieren, würde das Smartphone andererseits auch einige „Aufträge klauen“, weil es die Recherche in vielen Bereichen enorm erleichtert habe. „Viele Informationen sind inzwischen leicht zugänglich, da braucht man nicht unbedingt einen Privatdetektiv für.“


Smartphone als Detektiv; Detmold Privatdetektiv, Bad Salzuflen Detektei, Lemgo Detektiv
Internetfähige Geräte wie Smartphones können heute in Windeseile Unmengen von Aufgaben erledigen, für die Detektive früher teils wochenlang recherchieren mussten.

Keine Garantie auf Erfolg


Seine Auftraggeber kämen aus allen Gesellschaftsschichten, auch wenn die Dienstleistung schon ihren Preis habe und nicht billig sei. Eine Erfolgsgarantie gibt es nicht dazu, schließlich müsse die Objektivität gewahrt werden. Andernfalls hätten ermittelte Erkenntnisse vor Gericht keinen Wert. Jeder Fall wird nach Stunden abgerechnet. Inzwischen ist Patrick Kurtz selbst nicht mehr oft auf der Straße unterwegs, und wenn dann eher bei Auslandseinsätzen. Der Chefermittler koordiniert die Fälle meist von der Zentrale aus, steuert und bespricht sich mit den operierenden Ermittlern. Die meisten „seiner Detektive“ seien kleine Ein-Mann-Subunternehmen. „Anders wäre es nicht leistbar, weil die Auftragslage so unglaublich fluktuiert.“ Die Coronavirus-Pandemie mit dem zweiten Lockdown habe auch die Detektivbranche stark getroffen, da der öffentliche Raum nahezu komplett wegfalle – und der sei nun mal das Einsatzgebiet eines Privatschnüfflers. „Observationen machen einen großen Teil unseres Jobs aus.“ Diese können sich oft über mehrere Stunden hinziehen.

Die Herausforderung dabei sei, die Konzentration über einen langen Zeitraum aufrecht zu erhalten und nicht gedanklich abzuschweifen. Schließlich könne jeden Moment etwas passieren oder die Zielperson aus der Tür kommen. Wer im falschen Moment pennt, kann seinem Auftraggeber möglicherweise keine Beweise liefern. Anspruchsvoll werde der Job in der Sekunde, wenn sich die Zielperson viel bewegt oder bei kniffligen Fällen eben keine offensichtlichen Lösungsansätze parat lägen. Einmal habe sich ein Paar mittleren Alters an die Detektei gewandt, das in der Nachbarschaft mit Drohbriefen terrorisiert wurde. Der Grund scheint banal: Beide hatten nach vielen Jahren ihre jeweiligen Ehepartner füreinander verlassen, erzählt Kurtz. „Das wurde im Ort gesellschaftlich nicht akzeptiert.“ Mithilfe eines Personenspürhundes habe der Detektiv den Drohbriefschreiber schließlich über die Fährte des Postboten ausfindig machen können. „Das ist natürlich nur möglich, wenn man ein gutes Netzwerk aus Kontakten und Spezialisten hat“, sagt er. Sonst sei man in diesem Beruf aufgeschmissen.


Fasziniert von Sherlock Holmes


Daneben zählen vor allem Expertise und Erfahrung. Dabei ist der Chefermittler selbst eher zufällig in das Berufsfeld hineingestolpert. „Eigentlich habe ich Europäische Literaturen studiert und hatte nach dem Bachelor etwas Zeit vor dem Anschlussstudium“, sagt er. Den Leerlauf habe er dann dazu nutzen wollen, um sich sinnvoll weiterzubilden. Als eine Detektei ihn trotz beworbenen Praktikumsplatzes aus Desinteresse abservierte, habe ihn das nur noch mehr motiviert. „Ich war schon als 13-Jähriger von Sherlock Holmes fasziniert, das kam natürlich dazu.“ Dennoch gebe es Quereinsteiger wie ihn eher selten. Und auch der Altersdurchschnitt eines Detektivs liege meist deutlich höher. Viele private Schnüffler seien Profis, die laut Kurtz früher fest angestellt in Ermittlungsbehörden – ob Kripo, Stasi oder Geheimdienst – tätig waren und aus diversen Gründen in die Privatwirtschaft wechselten. Darunter seien einige, die Missstände in Behörden nicht mehr hinnehmen wollten. „Und manch andere gehen wahrscheinlich nicht ganz freiwillig“, sagt er. Es sei daher gar nicht so leicht gewesen, ein vertrauenswürdiges Netzwerk aus Ermittlern aufzubauen. „Zuverlässigkeit ist für mich das A und O.“ Der fehlende Nachwuchs allerdings bereitet nicht nur ihm, sondern der ganzen Branche Sorgen.

Dabei ist der Job an sich gerade für Außenstehende oft faszinierend. „Für viele hat es eine gewisse Mystik“, sagt Kurtz. Dass jeder Fall sehr individuell sei, mache den Job dazu noch vielfältig. Auch wenn ein großer Teil der Aufträge mit Untreue, Sorgerechtsstreitigkeiten oder mutmaßlichem Krankheitsbetrug zu tun hätten. Das Einsatzgebiet sei groß – und nicht immer ungefährlich. Eine verdeckte Observation sei ein Handwerk, das man erst erlernen müsse. Bekommt die Zielperson mit, wer sie beschattet, kann es auch mal brenzlig werden. „Manche werden sauer, dabei sind wir ja bloß die Dokumentaristen“, sagt Kurtz. Er selbst sei ein Informationsjunkie, wohl ein Grund, weshalb ihn der Beruf des Detektivs fasziniert habe. Anders als viele seiner Kollegen scheut Kurtz daher nicht, über seine Arbeit zu sprechen. „Viele haben ein verklärtes Bild von Privatdetektiven. Das möchte ich ändern.“


Hinweise


Der Originalartikel von Janet König erschien in der Lippischen Landes Zeitung. Die Hervorhebungen (Fettschrift) und Verlinkungen auf dieser Seite können vom Original abweichen.


Kurtz Detektei Bielefeld

Queen Plaza

Herforder Straße 69

D-33602 Bielefeld

Tel.: +49 (0)521 2567 0055

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-bielefeld.de

Web: https://www.kurtz-detektei-bielefeld.de

Google: https://g.page/kurtz-detektei-bielefeld

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Betrug im Unterhalts- und Sorgerecht: gerichtsverwertbare Ermittlungen durch zertifizierte Detektive aus Frankfurt


StGb § 170 Verletzung der Unterhaltspflicht


(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so dass der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Ausgeglichene Opferstatistik: Mütter und Väter kämpfen gleichermaßen mit dem Unterhalts- und Sorgerecht


Die obige und weitere gesetzliche Bestimmungen schützen zumindest theoretisch alltäglich viele Elternteile und ihre Kinder vor Verarmung und vor Ex-Partnern, die sich nach einer Schwangerschaft oder einer missglückten Beziehung heimlich, still und leise aus dem Leben des von ihnen gezeugten Kindes stehlen wollen und somit mitunter Mutter und Kind das Recht auf ein würdevolles Leben nehmen. In der Praxis hilft dieses Recht den betroffenen Müttern jedoch herzlich wenig, wenn ihnen die notwendigen Beweismittel für die Anspruchsbegründung fehlen oder wenn sich der Vater, der gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt, seinen Verpflichtungen entzieht, indem er unbekannt verzieht.

Die andere Seite der Medaille ist gleichsam unschön: Auch wenn in den letzten Jahren Maßnahmen zum Schutz der Rechte von Vätern durchgesetzt wurden, verfügen Mütter noch immer über zahlreiche Privilegien, die ihren männlichen Pendants verwehrt bleiben. Was kann ein Vater beispielsweise tun, der vermutet, dass ihn seine ehemalige Partnerin und Mutter des gemeinsamen Kindes weiter fleißig Alimente bezahlen lässt, obwohl sie sich in einer neuen eheähnlichen Beziehung befindet, in der gemeinschaftlich ausreichend Geld erwirtschaftet wird, um das Kind zu ernähren und ihm sämtlichen gesetzlich vorgeschriebenen Komfort zu gewährleisten? Letztlich ist die Situation für beide Seiten suboptimal, gerade wenn es um den gerichtsfesten Beweis von Umständen geht, die für einen selbst an sich bereits klar sind.

Die IHK-zertifizierten Privat- und Wirtschaftsdetektive der Kurtz Detektei Frankfurt werden immer wieder Zeugen sowohl unverantwortlicher Väter, die sich der Unterhaltspflicht vollends entziehen wollen, als auch dreister Betrugsversuche von verlassenen Frauen, die – ob aus Rache, Habgier oder mangelndem Rechtsbewusstsein – alles in die Wege leiten, damit der Ex-Partner ihnen einen schönen Lebensstil ermöglicht, indem er trotz eigener Erwerbstätigkeit oder einer neuen Ehe des Unterhaltsempfängers weiterhin Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt zahlt. Im BGB ist zwar unter den Paragraphen 1570-1573 eindeutig geregelt, dass sich bei einer Erwerbstätigkeit des zu unterhaltenden Partners die Zahlungshöhe mindestens vermindert, doch scheinen immer wieder Frauen wie Männer zu glauben, ihren ehemaligen Partnern unrechtmäßig um Geld betrügen zu können. Unsere Privatdetektive aus Frankfurt stehen den Opfern – egal auf welcher Seite und egal welchen Geschlechts – zur Verfügung, um solche Auswüchse von Unterhaltsbetrug gerichtsverwertbar nachzuweisen: 069 1201 8431.


Fallbeispiel: verweigerte Kindesherausgabe | Verstoß gegen die gerichtliche Sorgerechtsvereinbarung


Ralf Messel und Silke Eppstein hatten sich nur wenige Monate nach der Geburt ihrer Tochter Jana getrennt und vor Gericht das gemeinsame Sorgerecht zugesprochen bekommen, wobei die Tochter aber unter der Woche stets bei ihrer Mutter Silke wohnen sollte. Ralf und Silke waren beide gerade erst 18 Jahre alt, als ihre Tochter geboren wurde, sodass Silke die Schule abbrach und Ralf sich eine Ausbildung als Dachdecker suchte, um finanziell für die Tochter sorgen zu können. Obwohl es immer wieder zu Streit zwischen den beiden Elternteilen kam, funktionierte das geteilte Sorgerecht bis zur Einschulung Janas relativ problemlos; Ralf zahlte seine Alimente an Silke, die arbeitslos war und sich um die Erziehung der gemeinsamen Tochter und eines in der Zwischenzeit geborenen Babys eines anderen Vaters kümmerte, während er seine Tochter regelmäßig besuchen und sie an zwei Wochenenden im Monat mit zu sich nach Hause nehmen durfte, um mit ihr Ausflüge zu unternehmen und sich ebenfalls in ihre Erziehung einzubringen. Eine scheinbar heile Welt, die sich jedoch schnell ins Negative umkehren kann, wie die Detektive der Kurtz Privatdetektei Frankfurt immer wieder erleben.

Denn all das änderte sich schlagartig, als Vater Ralf eine neue Freundin fand, die nun sehr oft bei seinen Wochenendspaziergängen und Zoobesuchen mit Töchterchen Jana dabei war. Jana begann, zuhause immer begeisterter von Ralf, seiner neuen Freundin Marie Neuberg und den gemeinsamen Ausflügen zu berichten – bis sich Mutter Silke irgendwann weigerte, die kleine Jana an den abgesprochenen Wochenenden zu Ralf kommen zu lassen. Ralf insistierte auf seinem Recht, Jana an den Wochenenden sehen zu dürfen, doch Silke ließ sich, auch unter Androhung eines Einsatzes der Polizei, nicht beeindrucken und behauptete stets, Jana sei krank, fühle sich unwohl, sei bereits bei einer Freundin zu Besuch etc. Da inzwischen auch Mutter Silke einen festen Freund und kurz darauf Ehemann hatte, mit dem sie, so mutmaßte Ralf später gegenüber unseren Detektiven aus Frankfurt, eine heile Familie darstellen wollte, konnte sie es scheinbar nicht ertragen, zu wissen, dass ihre Tochter mit ihrem Vater und dessen Freundin schönere Tage verbringen könnte als mit ihrer eigenen kleinen Familie.


Die Kindesmutter war offenkundig eifersüchtig auf die neue Beziehung des Vaters und die glücklichen Stunden ihrer Tochter mit der „Zweitmutter“, weswegen sie widerrechtlich gegen die geltende Sorgerechtsvereinbarung verstieß. 


Trennung vom Kind? Letzte Hoffnung: Privatdetektive


Abgesehen von seiner Verzweiflung über die Weigerung seiner Ex-Freundin, ihm seine Tochter zu überlassen, schöpfte Ralf bald den Verdacht, dass er von Silke ausgenutzt wurde. Seine Eltern und seine Freunde berichteten ihm, dass sich „die kleine Eppstein“ dem Vernehmen nach mit Haareschneiden und -färben in der direkten Nachbarschaft ein gutes Zubrot zum Kindesunterhalt und zu ihren Hartz IV-Bezügen verdiente. Mutter Silke hatte ihren neuen Freund, wie erwähnt, inzwischen geheiratet; dieser war gelernter Automechaniker und ebenfalls mehr oder weniger dafür berüchtigt, mit abenteuerlichen Mitteln Autos von Halbstarken zu „tunen“ und so ebenfalls Geld beiseitezulegen.

Als sich die kleine Familie im darauffolgenden Sommer auch noch einen All-Inclusive-Urlaub in Italien leisten konnte, nachdem Silke über Monate hinweg sämtliche Gerichtstermine und Anhörungen wegen angeblicher Krankheit ihrer selbst oder der Kinder hatte verstreichen lassen, wandte sich Ralf in seiner Verzweiflung an die Privatdetektive der Kurtz Detektei Frankfurt. Die Ermittler sollten recherchieren, ob sich Silke und ihr neuer Ehemann nicht ausreichend Geld hinzuverdienten, um eigenständig für ihren Unterhalt zu sorgen. Für Jana wollte er natürlich weiterhin sorgen und forderte sogar das alleinige Sorgerecht angesichts der vermuteten kriminellen Anwandlungen bei Silke und ihrem Mann.


Observationen wegen des Verdachts auf Schwarzarbeit (illegale Beschäftigung)


Nachdem unsere Frankfurter Privatdetektive die verdächtige Familie für einige Tage observiert hatten, kamen sie mit ungeheuerlichen Neuigkeiten zu Ralf Messel: Nicht nur verdiente Silke, laut einer engen Freundin, im Monat geschätzt „mehr als 600 €“ Schwarzgeld mit ihrer Friseurtätigkeit und strich damit einen großen Teil ihrer Hartz IV-Bezüge unrechtmäßig ein, sondern auch ihr Mann hatte, ebenfalls um Arbeitslosengeld zu erhalten, unter der Hand einen Mechaniker-Job bei einer Autowerkstatt in der Nähe angenommen. Die Detektive konnten die beiden Betrüger sowohl während ihrer Wege zu den Arbeitsstätten als auch vor Ort observieren und die Tätigkeiten fotografisch dokumentieren, wodurch Ralf Messel seine Ex-Freundin nun wegen mehrfachen Betruges hätte anzeigen können.

Vater Ralf handelte wohlüberlegt und sorgte nicht etwa für die strafrechtliche Verfolgung der Mutter seines Kindes, sondern ging einen Deal mit ihr ein: Die bisherige Sorgerechtsvereinbarung wurde umgekehrt unter der Prämisse, dass Ralf das Beweismaterial unserer Detektive nicht gegen Silke verwenden würde. Folglich lebte die kleine Jana fortan bei ihrem Vater und sah ihre Mutter an jedem zweiten Wochenende – ein Umstand der auch ihrer bis dahin etwas stockenden Entwicklung zugute kam, da – wie sich im Nachhinein herausstellte – Mutter Silke nur wenig Zeit mit der Tochter verbracht, sie ständig vor dem Fernseher platziert und häufig nicht in den Kindergarten bzw. später auch nicht in die Schule gebracht hatte.


Ermittlungen in Sorgerechts- und Unterhaltsangelegenheiten durch die Privatdetektive der Kurtz Detektei Frankfurt


So erfolgreich wie in Ralf Messels Fall verläuft ein solcher Unterhalts- und Sorgerechtsstreit selten, allerdings werden die Chancen auf einen gerechten Prozess mit gerichtsverwertbaren Beweisen dramatisch erhöht. Das Kompetenzteam der Kurtz Detektei Frankfurt ist in solchen Konstellationen gerne auch für Sie als Betroffene/r im Einsatz: kontakt@kurtz-detektei-frankfurt.de.

Auch wenn ein erster Weg zur Polizei je nach Sachlage hilfreich sein kann, besonders wenn ein Elternteil den Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil unrechtmäßig verbietet, sind der Polizei und dem Gericht ohne handfeste Beweise gegen den (mutmaßlich) widerrechtlich handelnden Elternteil die Hände gebunden. Es ist daher empfehlenswert, sich von unseren Frankfurter Privatdetektiven kostenlos darüber beraten zu lassen, wie in Ihrem speziellen Fall vorgegangen werden muss und welche Maßnahmen ergriffen werden sollten. Kein Elternteil sollte im Umgang mit seinen Kindern und auch im Umgang mit Geld unrechtmäßig benachteiligt werden; sei es eine Mutter, die tagtäglich um den ihr zustehenden Unterhalt kämpfen muss, oder sei es der Vater, der unter Aufopferung all seiner Arbeitskraft eine Ex-Frau zu unterhalten hat, während sich diese auf seine Kosten ein schönes Leben macht.


Alle Namen und Orte sind selbstverständlich zur vollständigen Unkenntlichkeit verändert.  

Verfasserin: Maya Grünschloß

Kurtz Detektei Frankfurt am Main

c/o AT Büro Center

Mainzer Landstraße 341

60326 Frankfurt

Tel.: 069 1201 8431

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-frankfurt.de

Web: https://www.kurtz-detektei-frankfurt.de

Google: https://g.page/kurtz-detektei-frankfurt

https://www.kurtz-detektei-frankfurt.de/2016/02/22/betrug-im-unterhalts-und-sorgerecht-gerichtsverwertbare-ermittlungen-durch-zertifizierte-detektive-aus-frankfurt/

https://www.kurtz-detektei-frankfurt.de/privatdetektive-frankfurt/unterhalt-ermittlungen-durch-detektive/

https://www.kurtz-detektei-frankfurt.de/privatdetektive-frankfurt/sorgerechtsstreitigkeiten-fallbeispiel/