Der Detektivberuf im internationalen Vergleich – Globale Gemeinsamkeiten und nationale Besonderheiten


Der Beruf des Privatdetektivs ist weltweit verbreitet. Ob in Frankfurt, New York, Tokio oder Kapstadt – überall gibt es Menschen, die Gewissheit suchen, wenn Zweifel aufkommen: beispielsweise bei Untreue-Verdacht, Wirtschaftskriminalität, Betrug oder vermissten Personen. Doch die Art und Weise, wie Detektive arbeiten dürfen, wie sie wahrgenommen werden und unter welchen Bedingungen sie tätig sind, unterscheidet sich weltweit teils erheblich. Während in manchen Ländern der Zugang streng reglementiert und an offizielle Lizenzen, Ausbildungen und Prüfungen geknüpft ist, existiert anderswo nahezu vollständige gesetzliche Unverbindlichkeit, wodurch sich die Branche international sehr unterschiedlich entwickelt hat.

Im folgenden Beitrag beleuchtet die Kurtz Detektei Frankfurt am Main die rechtlichen Grundlagen, Zulassungsvoraussetzungen und Besonderheiten des Detektivberufs in zahlreichen Ländern auf allen Kontinenten unseres Planeten. Hierzu gehen wir unter anderem folgenden Fragen nach: Wie ist der Beruf in den verschiedenen Teilen der Welt reguliert? Welche Schwerpunkte setzen Detekteien regional? Oder auch: Gibt es eigentlich Detektive in Antarktika? (Auflösung im letzten Abschnitt vor dem Fazit) Dabei wird schnell deutlich: Privatdetektive arbeiten zwar weltweit an ähnlichen Fällen, doch die gesellschaftliche Stellung, die rechtliche Anerkennung und die Professionalität unterscheiden sich erheblich von Land zu Land. Nicht umsonst wird der geneigte Leser im nachfolgenden Übersichtsartikel diverse Male auf den Begriff „Grauzone“ stoßen.


Klassisch gekleideter Detektiv mit Hut und Koffer vor Erdkugel; Detektiv für das Ausland, Auslandsdetektiv, Privatdetektiv für internationale Einsätze

Deutschland und Mitteleuropa: Der Detektiv als rechtssicherer Dienstleister


Privatdetektive in Deutschland


In Deutschland ist der Detektiv ein anerkannter, wenn auch (leider) nicht staatlich lizenzierter Beruf. Es herrschen mehr oder weniger klare gesetzliche Rahmenbedingungen: Datenschutz, Persönlichkeitsrecht, Arbeitsrecht, das Recht am eigenen Bild und die Voraussetzungen für die Verwertbarkeit von Ermittlungsergebnissen vor Gericht schränken die Arbeit deutlich ein. Hierbei handelt es sich stets um allgemeingültige Bestimmungen und nicht etwa um Sonderregelungen für das Detektivgewerbe. Seriöse Detekteien wie unser Detektivbüro in Frankfurt/Main kennen diese Vorgaben genau – und nutzen ausschließlich rechtlich zulässige Mittel, um ihren Mandanten zu Wissen und Gerechtigkeit zu verhelfen. Observationen, Recherchen, BefragungenIT-forensische Maßnahmen oder auch Abhörschutzeinsätze erfolgen also stets im Einklang mit geltendem Recht.


Der Detektivberuf in Österreich


Österreich zählt zu den Ländern mit den strengsten gesetzlichen Regelungen für Privatdetektive. Wer dort als „Berufsdetektiv“ tätig werden möchte, muss eine staatliche Konzession erwerben, die nur nach Erfüllung klar definierter Zugangsvoraussetzungen vergeben wird. Neben einer mehrjährigen einschlägigen Berufserfahrung – etwa als Assistent eines konzessionierten Berufsdetektivs oder im Sicherheitsbereich – ist auch die Ablegung einer Fachprüfung vor der Wirtschaftskammer Österreich obligatorisch. Hinzu kommen persönliche Eignungskriterien wie einwandfreier Leumund, Strafregisterfreiheit und die gesundheitliche Fähigkeit, den Beruf auszuüben. Die Konzession ist nicht nur an die Einzelperson, sondern auch an die jeweilige Detektei gebunden.

Das österreichische Gewerberecht schreibt zudem eine Berufsordnung vor, die detailliert regelt, welche Tätigkeiten Berufsdetektive übernehmen dürfen: Dazu zählen Observationen, Recherchen im privaten wie wirtschaftlichen Umfeld, die Überprüfung von Mitarbeitern sowie die Sicherung und Dokumentation von Beweisen für Gerichtsverfahren. Gleichzeitig gelten enge rechtliche Grenzen, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz und Persönlichkeitsrechte. Durch diese strengen Anforderungen ist der Berufsstand in Österreich klar professionalisiert – ein deutlicher Unterschied zu Ländern, in denen Privatdetektive ohne Lizenzierung oder standardisierte Qualifikationen arbeiten dürfen, und in weiten Teilen eine Idealvorstellung für viele deutsche Detektive hinsichtlich der Zukunft ihres Berufsstandes.


Der Detektivberuf in der Schweiz: Freiheit mit Grauzonen


In der Schweiz ist der Beruf des Privatdetektivs kaum reguliert. Ähnlich wie in Deutschland gilt: Jeder, der möchte, kann ein Detektivbüro eröffnen – eine staatliche Lizenzierung oder einheitliche Zugangsvoraussetzungen wie in Österreich existieren nicht. Immerhin jedoch benötigen Ermittler für Observationen im öffentlichen Raum häufig eine Bewilligung durch die kantonalen Polizeibehörden bzw. durch das Bundesamt für Polizei, und auch datenschutzrechtliche Vorgaben setzen enge Grenzen. Dennoch bleibt der Beruf des Detektivs in der Schweiz rechtlich ein freies Gewerbe, ohne verpflichtende Ausbildung oder Fachprüfung. Das führt dazu, dass die Qualitätsunterschiede zwischen einzelnen Anbietern teilweise erheblich sind.

👉 Damit ergibt sich im mitteleuropäischen Vergleich ein Mischbild: Während Länder wie Österreich und das hier nicht näher beleuchtete Luxemburg auf Konzessionierung und Berufsschutz setzen, erlauben die Schweiz und Deutschland einen weitgehend freien Zugang zum Markt. Für Auftraggeber bedeutet das, dass die Auswahl eines seriösen Ermittlers je nach Land ein sehr unterschiedliches Maß an Recherche und Vertrauen erfordert.


Privatdetektive in Großbritannien und Irland: Traditionsreich und liberal


In Großbritannien ist der Begriff „private investigator“ weit verbreitet, also eher als beispielsweise „private detective“ – gesetzlich geschützt ist er allerdings (noch) nicht. Die Berufsausübung war lange Zeit kaum reguliert, auch wenn in den letzten Jahren vermehrt Schritte zur Einführung verbindlicher Lizenzstandards unternommen wurden. Ursprünglich war eine verpflichtende Lizenzierung durch die Security Industry Authority (SIA) vorgesehen, doch die Umsetzung wurde mehrfach verschoben und nie verbindlich eingeführt. Heute existiert lediglich ein freiwilliges Akkreditierungssystem, das seriöse Detekteien in Großbritannien nutzen können, um Professionalität zu signalisieren.

Britische Detektive genießen eine gewisse kulturelle Prominenz – nicht zuletzt durch literarische Vorbilder wie Sherlock Holmes. Im Berufsalltag arbeiten sie ähnlich wie ihre europäischen Kollegen, oft mit Schwerpunkt auf Wirtschaftskriminalität und Versicherungsbetrug, teils jedoch mit mehr Spielraum bei der Informationsbeschaffung. Kooperationen der Kurtz Detektei Frankfurt mit Privatdetektiven in Großbritannien bei Aufträgen im Vereinigten Königreich verlaufen erfahrungsgemäß sehr professionell und zufriedenstellend, insbesondere in Schottland und England haben wir sehr verlässliche Partner.


Sherlock Holmes in laternenbeleuchteter Straße; Detektei in England, Detektiv in Großbritannien, Privatdetektiv in Schottland, Detektivagentur im Vereinigten Königreich

Detektive in Irland: Regulierung im Aufbau


In Irland war die Detektivarbeit lange Zeit unreguliert. Erst in den letzten Jahren wurde begonnen, das Gewerbe stärker zu strukturieren. Heute benötigen Privatdetektive eine Zulassung durch die Private Security Authority (PSA). Zugangsvoraussetzungen sind unter anderem ein einwandfreier Leumund, oft auch einschlägige Berufserfahrung in Polizei oder Sicherheitswesen. Die Branche befindet sich im Vergleich zu Großbritannien jedoch noch in einer Entwicklungsphase.


Skandinavien: Diskretion im Schatten strenger Datenschutzgesetze


In skandinavischen Ländern wie Schweden, Norwegen oder Dänemark ist der Detektivberuf stark reglementiert und gesellschaftlich weniger präsent. Staatliche Transparenzprinzipien und restriktive Datenschutzregelungen begrenzen die Nachfrage und die Befugnisse privater Ermittler.

Zwar existieren auch hier Detekteien, sie fokussieren sich jedoch oft auf wirtschaftliche Aufträge wie die Überprüfung von Krankheitsfällen, Arbeitszeitbetrug oder Wettbewerbsverstöße – mit klar umrissenen rechtlichen Grenzen.


Schweden: Gewerbefreiheit mit Registrierungspflicht


In Schweden ist die Tätigkeit als Privatdetektiv rechtlich möglich, ohne dass eine gesonderte Berufsausbildung vorgeschrieben wäre. Allerdings benötigen Detekteien eine Registrierung bei der Polizei und eine Art Gewerbeerlaubnis. Voraussetzung ist dabei ein sauberer Leumund: Wer vorbestraft ist, wird keine Genehmigung erhalten. Fachliche Qualifikationen sind hingegen nicht gesetzlich vorgeschrieben, wenngleich viele Ermittler aus dem Sicherheits- oder Polizeidienst kommen. Das alles ist also sehr ähnlich zu den deutschen Verhältnissen; damit bewegt sich Schweden im gemäßigten Bereich zwischen völliger Gewerbefreiheit und strenger Lizenzpflicht. Problematisch für Privatdetektive in Schweden sind eher die allgemeingültigen Datenschutzrestriktionen als die berufsspezifischen Zugangsvoraussetzungen.


Detekteien in Norwegen: Klare Regeln und Genehmigungsvorbehalt


Norwegen verfolgt einen strengeren Ansatz. Wer dort als Privatdetektiv arbeiten will, benötigt eine staatliche Bewilligung durch die Polizei. Für diese sind mehrere Kriterien zu erfüllen: ein einwandfreies Führungszeugnis, ausreichende finanzielle Mittel zur Unternehmensführung sowie eine berufliche Eignung, die meist durch Erfahrung im Sicherheitssektor oder bei Ermittlungsbehörden nachgewiesen wird. Durch diese Regulierung ist der Markt für die Detektive in Norwegen kleiner, aber auch stärker professionalisiert als in vielen Nachbarstaaten.


Finnland: Detektivbüros als Sicherheitsgewerbe mit Lizenzpflicht


In Finnland fällt der Detektivberuf unter das Sicherheitsgewerbe. Private Ermittler müssen eine behördliche Lizenz beantragen, die nur nach einer Überprüfung von Zuverlässigkeit, finanzieller Stabilität und fachlicher Eignung erteilt wird. Zudem ist die Tätigkeit eng mit den Vorgaben des finnischen Datenschutzrechts verzahnt. Ohne Lizenz ist die Ausübung von Detektivarbeit in Finnland untersagt und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Auftraggeber profitieren so von einem vergleichsweise hohen Maß an Rechtssicherheit.


Detektive in Dänemark: Staatlich streng kontrolliertes Gewerbe


In Dänemark ist der Zugang zum Detektivberuf ebenfalls reguliert. Eine Tätigkeit als Privatdetektiv in Dänemark erfordert eine Genehmigung durch die Polizei, die unter anderem einen einwandfreien Leumund, keine relevanten Vorstrafen und nachweisliche Berufserfahrung im Sicherheits- oder Ermittlungsbereich voraussetzt. Auch die wirtschaftliche Zuverlässigkeit der Antragsteller wird geprüft. Wer die Genehmigung erhält, unterliegt einer kontinuierlichen Kontrolle. Damit gehört Dänemark zu den Ländern, in denen der Beruf vergleichsweise restriktiv ausgeübt wird.

👉 Durch die Gegenüberstellung der nordeuropäischen Länder zeigt sich: Während Großbritannien und Schweden vergleichsweise offene Märkte bieten, setzen Norwegen, Finnland und Dänemark auf Lizenzierung und strikte Zugangskontrolle, wodurch das Berufsbild dort (zumindest theoretisch) ein höheres Maß an Professionalität aufweist.


Süd- und Westeuropa: Inkonsequente Strenge


In mediterranen Ländern wie Italien, Spanien oder Griechenland ist die Tätigkeit von Privatdetektiven gesetzlich anerkannt und häufig auch reglementiert, aber zumindest hinsichtlich der rein „handwerklichen“ Ausübungskomponente oft weniger stark standardisiert als in Mitteleuropa. Gleichzeitig sind Ermittlungen im politischen Bereich hier keine Seltenheit – besonders sensibel in einem Umfeld, in dem Korruption oder organisierte Kriminalität teils ein erhebliches Problem darstellen. Auch bei Eheproblemen und Unterhaltsfragen sind Detekteien in Südeuropa regelmäßig gefragt. Deutliche Unterschiede existieren zu und in den Benelux-Staaten.


Privatdetekteien in den Niederlanden: Relativ freier Zugang


In den Niederlanden ist der Detektivberuf zwar offiziell anerkannt, die Zugangsvoraussetzungen sind aber vergleichsweise locker. Wer als Privatdetektiv tätig werden will, benötigt eine Genehmigung des Justizministeriums, wobei ein sauberes Führungszeugnis Voraussetzung ist. Eine spezielle Ausbildungspflicht existiert nicht; allerdings wird erwartet, dass Detektive ihre Arbeit nach den Grundsätzen der Integrität und Verhältnismäßigkeit durchführen. Die Arbeit von Detektiven in den Niederlanden weist also starke Ähnlichkeiten zu den deutschen Zuständen auf.


Belgien: Klar strukturierte Lizenzierung von Detektiven


Belgien gehört zu den europäischen Ländern mit den strengsten Vorgaben für Berufsdetektive. Um eine Lizenz als Privatdetektiv in Belgien zu erhalten, ist eine staatlich anerkannte Ausbildung erforderlich, ergänzt durch eine Prüfung. Außerdem muss der Antragsteller ein Mindestalter von 21 Jahren erreicht haben und über eine makellose Vorstrafenakte verfügen. Die Lizenz wird durch das Innenministerium erteilt und regelmäßig überprüft. Belgien gilt daher als hoch reguliert und professionalisiert.


Detektive in Portugal: Lizenz durch das Innenministerium


In Portugal unterliegt die Tätigkeit als Privatdetektiv einer Lizenzpflicht des Innenministeriums. Neben einem einwandfreien Leumund sind für die Zulassung auch fachliche Kenntnisse erforderlich, die meist durch spezielle Schulungen oder Vorqualifikationen im Sicherheitsbereich nachgewiesen werden müssen. Die Lizenz wird zudem regelmäßig überprüft, wodurch eine kontinuierliche Qualitätskontrolle gewährleistet ist.


Spanien als Ausnahmeerscheinung: Verpflichtende akademische Ausbildung


In Spanien ist der Beruf des Privatdetektivs strikt reglementiert. Wer hier arbeiten möchte, benötigt tatsächlich einen Universitätsabschluss, und zwar im Studienfach „Criminología“ oder „Detective Privado“, das speziell für die Ausbildung von Detektiven geschaffen wurde. Zusätzlich müssen Bewerber in ein offizielles Berufsregister eingetragen werden und dürfen nur im Rahmen der spanischen Datenschutz- und Strafgesetze arbeiten. Damit gehört Spanien zu den wenigen Ländern weltweit, in denen der Zugang zum Detektivberuf an eine formale Hochschulausbildung gebunden ist.

Leider schlägt sich dies nach der Erfahrung unserer Frankfurter Detektive nicht unbedingt in der Qualität der Tätigkeitsausübung nieder; oft sind bei Kooperationen mit spanischen Kollegen Mängel sowohl in der fachlichen Kompetenz als auch in der Zuverlässigkeit festzustellen. Mehrfach kam es sogar vor, dass die Kollegen mit unserer Bitte um Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung überfordert waren. Wenn es schon an solchen „Basics“ scheitert, ergibt sich zwangsläufig die Frage nach der Qualität und den Modalitäten der Qualitätskontrolle bei der verpflichtenden universitären Ausbildung.


Privatdetektive in Frankreich: Staatliche Lizenz und Ausbildungspflicht


Auch Frankreich verfügt über eines der strengsten Lizenzsysteme für Detektive in Europa. Private Ermittler müssen eine staatlich anerkannte Ausbildung absolvieren, die mit einem Diplom mit dem Titel „Enquêteur de droit privé“ (zu Deutsch in etwa „Privatrechtlicher Ermittler“) abschließt. Anschließend ist eine Lizenz durch das Innenministerium notwendig, die nur nach Zuverlässigkeitsprüfung mit einwandfreiem Führungszeugnis erteilt wird. Wer ohne diese Lizenz als Detektiv in Frankreich arbeitet, macht sich strafbar. Die Regulierung führt dazu, dass die Branche in Frankreich stark professionalisiert und gesellschaftlich anerkannt ist.

Tatsächlich kann unsere Frankfurter Detektivagentur auf viele sehr positive Erfahrungen mit Privatermittlern in Frankreich zurückblicken; gerade im Vergleich zum ähnlich regulierten Spanien sind im Allgemeinen deutlich lösungsorientierte und erfolgversprechendere Denk- und Ermittlungsansätze festzustellen.


Italien: Genehmigung für Detekteien auf Provinzebene


In Italien ist die Detektei-Branche durch die Präfekturen (lokale Vertretungen des Innenministeriums) reguliert. Jede Detektei benötigt eine behördliche Genehmigung, die sowohl die fachliche Eignung als auch die persönliche Zuverlässigkeit prüft. Häufig wird eine juristische oder kriminalistische Ausbildung verlangt. Zudem darf nur ein lizenzierter „Investigatore privato autorizzato“ eine Detektei in Italien führen, während angestellte Ermittler unter seiner Verantwortung arbeiten und für diese Tätigkeit geringere Zugangsvoraussetzungen haben. Italien weist damit ein stark hierarchisches Lizenzsystem auf.


Der Detektivberuf in Kroatien: Regulierung seit der Unabhängigkeit


In Kroatien wurde der Detektivberuf in den 1990er-Jahren gesetzlich geregelt. Angehende Privatdetektive müssen eine staatliche Prüfung ablegen, die sowohl Rechtskenntnisse als auch Praxis im Ermittlungsbereich umfasst. Voraussetzung sind ein Mindestalter (in der Regel 21 Jahre), ein sauberes Führungszeugnis und oft auch Berufserfahrung im Sicherheits- oder Polizeiwesen. Nach bestandener Prüfung wird eine staatliche Lizenz ausgestellt, die regelmäßig erneuert werden muss.


Griechenland: Detektiv-Lizenz durch die Polizei


In Griechenland ist die Tätigkeit als Privatdetektiv ebenfalls nur mit Lizenz durch die Polizei erlaubt. Bewerber müssen volljährig sein, dürfen keine Vorstrafen haben und müssen einen Nachweis über fachliche Qualifikationen erbringen, oft in Form von Kursen oder Zertifikaten im Sicherheitsbereich. Zudem ist die Genehmigung gebührenpflichtig und an eine örtliche Niederlassung gebunden, sodass jede Detektei registriert und kontrolliert werden kann. Detektivbüros in Griechenland konzentrieren sich vorrangig in Ballungsräumen wie Athen und Thessaloniki, während für Ermittlungen auf den meisten Inseln externe Ermittler per Flugzeug oder Schiff bemüht werden müssen.

👉 Damit ergibt sich ein deutliches Gesamtbild für West- und Südeuropa: Die Region ist durch eine im Vergleich zu Deutschland strengere Regulierung des Detektivberufs geprägt, die fast überall Ausbildung, Lizenzen und teils sogar regelmäßige Überprüfungen umfasst.


Falschfarben-Zeichnung der Akropolis in Athen; Detektei Griechenland, Detektiv Athen, Privatdetektiv Griechenland, Privatdetektei Athen

Detekteien in Osteuropa: Zwischen Aufbruch und Grauzonen


In vielen osteuropäischen Ländern war die private Ermittlungsarbeit in Zeiten des Kalten Krieges verboten; meist hatten die Geheimdienste und andere Ermittlungsbehörden ein staatliches Monopol auf Informationsbeschaffung. Nach dem politischen Umbruch in den 1990er-Jahren entstanden in Ländern wie Polen, Tschechien, Bulgarien oder der Ukraine zahlreiche Detekteien, zunächst mit wenig rechtlicher Kontrolle. Inzwischen wurden vielerorts gesetzliche Standards geschaffen. Dennoch bestehen nach wie vor Unterschiede in Professionalität und Seriosität – auch bedingt durch ein geringeres gesellschaftliches Vertrauen in privatwirtschaftliche Ermittlungsdienste.


Detektivagenturen in Polen: Prüfung durch die Polizei


In Polen ist der Beruf des Privatdetektivs seit den 2000er-Jahren gesetzlich geregelt. Bewerber müssen eine staatliche Prüfung ablegen, die von der Polizei organisiert wird, und erhalten anschließend eine Lizenz, die sie zur Berufsausübung berechtigt. Zugangsvoraussetzungen sind Volljährigkeit, ein sauberes Führungszeugnis und meist auch ein Nachweis über entsprechende Fachkurse. Ohne Lizenz ist eine Tätigkeit als Privatdetektiv in Polen strafbar.


Tschechien: Moderate Lizenzpflicht für Detektive


In Tschechien gehört die Detektivarbeit zu den gewerblichen Tätigkeiten und unterliegt einer staatlichen Lizenzpflicht. Erforderlich sind neben einem einwandfreien Leumund insbesondere Grundkenntnisse in Recht und Sicherheit, die durch Prüfungen nachgewiesen werden. Im Vergleich zu Westeuropa ist der Zugang etwas weniger restriktiv, doch es gibt konkrete rechtliche Grundlagen, die für eine gewisse Professionalisierung der Detektive in der Tschechischen Republik sorgen.


Balkanländer (für Griechenland und Kroatien siehe oben): Stark variierende Regelungen


Auf dem Balkan gibt es ein uneinheitliches Bild. In Ländern wie Serbien oder Bosnien-Herzegowina ist der Beruf zwar gesetzlich definiert, doch häufig fehlt eine konsequente Umsetzung der Lizenzpflicht. Bewerber müssen in der Regel eine Genehmigung durch das Innenministerium beantragen und ein sauberes Führungszeugnis vorlegen, doch die Kontrolle ist regional sehr unterschiedlich. In Albanien und Montenegro gilt der Detektivberuf als allgemein wenig reguliert; hier können Sicherheitsfirmen faktisch auch Ermittlungsaufgaben übernehmen, ohne dass eine spezifische Detektivlizenz erforderlich wäre.

Insgesamt ist die Profession im Balkanraum oft weniger etabliert und formell schwächer reguliert als in West-, Mittel- und Südeuropa.


Baltikum: Modernes Lizenzsystem nach EU-Vorbild


Estland, Lettland und Litauen haben nach ihrem EU-Beitritt (2004) die Lizenzierung des Detektivberufs eingeführt. Erforderlich sind ein einwandfreies Führungszeugnis, Fachprüfungen und teilweise auch vorherige Berufserfahrung im Sicherheits- oder Polizeidienst. Die Lizenzen werden von den jeweiligen Innenministerien erteilt. Vor allem in Estland ist die Branche stark digital geprägt: Viele Detekteien bieten spezialisierte Dienstleistungen im Bereich Cyber-Ermittlungen an.


Detektive in Ungarn: Ein streng regulierter Beruf


In Ungarn ist der Detektivberuf klar gesetzlich geregelt. Um als Privatdetektiv tätig zu sein, benötigt man eine staatliche Lizenz, die nur nach Absolvierung einer speziellen Berufsausbildung im Sicherheitswesen erteilt wird. Zusätzlich sind ein Mindestalter, ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis sowie regelmäßige Fortbildungen, um die Lizenz zu behalten, vorgeschrieben. Ungarn gilt damit als eines der Länder in Osteuropa, die am stärksten auf eine Qualifizierungspflicht setzen. Aufgrund unserer Kontakte unterhält unsere Wirtschaftsdetektei aus Frankfurt Kooperationen mit hervorragenden ortsansässigen Privatdetektiven in Ungarn.


Kurzüberblick: Slowakei, Rumänien, Moldau, Ukraine und Weißrussland


Diese Länder teilen vor allem durch ihren Bezug zur ehemaligen Sowjetunion eine gemeinsame jüngere Geschichte, was sich auch in den Strukturen des Detektivgewerbes widerspiegelt. Nachfolgend eine Kurzübersicht zum Detektivberuf in den jeweiligen Regionen:

  • Slowakei: Relativ klar geregelt, mit einer staatlichen Lizenzpflicht und Prüfungen, ähnlich wie in Tschechien.
  • Rumänien: Strenges Gesetz mit Ausbildungspflicht (meist über juristische oder kriminalistische Fachkurse), Lizenz durch das Innenministerium notwendig.
  • Moldau: Detektiv-Regulierung noch im Aufbau befindlich; es gibt zwar ein Gesetz, doch die praktische Durchsetzung und Kontrolle sind schwach ausgeprägt.
  • Ukraine: Der Detektivberuf wurde 2019 offiziell legalisiert und ist an eine Lizenz durch das Justizministerium gebunden. Die Branche ist jung und steht angesichts des Russland-Ukraine-Krieges vor einer ungewissen Zukunft.
  • Weißrussland: Starke staatliche Kontrolle; nur wenige private Ermittler dürfen hier arbeiten, oft in enger Abstimmung mit Sicherheitsbehörden. Der Detektivberuf ist in Weißrussland stark eingeschränkt und kaum vergleichbar mit westeuropäischen Standards.

👉 Damit zeigt sich: Während Länder wie Polen, Tschechien, Ungarn, Slowakei und Rumänien ein strukturiertes Lizenzsystem eingeführt haben, ist der Beruf in Teilen des Balkans und in Moldau sowie Weißrussland entweder schwach reguliert oder stark politisch kontrolliert.


Detektive in Asien: Zwischen Hightech und Tradition


In Japan und Südkorea existieren hochspezialisierte Detekteien, die stark auf technische Lösungen setzen – etwa digitale Überwachung oder forensische Datenanalyse. Gleichzeitig ist das Berufsbild gesellschaftlich oft negativ behaftet und wird als Eingriff in die Privatsphäre oder als Ausdruck sozialen Misstrauens wahrgenommen. Ingesamt ergibt sich in Asien ein sehr heterogenes Bild.


Japan: Staatlich regulierte Detekteien


In Japan ist der Detektivberuf seit 2007 durch den Private Detective Business Act staatlich geregelt. Jede Detektei muss sich bei den lokalen Behörden registrieren und eine staatliche Lizenz beantragen. Zugangsvoraussetzung ist ein einwandfreies Führungszeugnis; Vorstrafen, insbesondere wegen Gewalt- oder Betrugsdelikten, schließen eine Zulassung aus. Eine formale Ausbildung ist nicht vorgeschrieben, doch Detektive in Japan müssen strikte Dokumentationspflichten einhalten und regelmäßig Schulungen zu Datenschutz und Arbeitsmethodik nachweisen.


Privatdetektive in China: Rechtliche Grauzone in restriktivem Umfeld


In China ist der Detektivberuf offiziell nicht anerkannt. Es gibt zwar viele Personen und Agenturen, die als „Informationsberater“ auftreten, doch klassische Privatdetekteien dürfen nur eingeschränkt arbeiten. Observationen und Beweisaufnahmen sind oft rechtlich problematisch, der Vorwurf der illegalen Überwachung oder gar Spionage kann schnell erhoben werden, gerade auch von Behörden, die sich in ihrer Informationsmonopolisierung bedroht sehen. Daher operieren viele chinesische Detektive halb-offiziell und bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone. Besonders brisant sind Fälle im wirtschaftlichen Bereich, bei denen es um WerksspionageMarkenpiraterie oder Bestechung geht.


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Indien: Unregulierte, aber wachsende Detektiv-Branche


In Indien gibt es keine staatliche Regulierung des Detektivberufs, theoretisch kann jeder eine Detektei eröffnen. Der Markt gilt als intransparent, mit zahlreichen nicht registrierten Agenturen. Dennoch haben sich mehrere Branchenverbände (zum Beispiel die Association of Private Detectives and Investigators India) gegründet, die Selbstregeln und Qualitätsstandards aufstellen. Viele Detektive rekrutieren sich aus Polizei- oder Militärkreisen. Der wachsende Bedarf an Ermittlungen, beispielsweise bei Wirtschaftskriminalität und Eheangelegenheiten, lässt die Branche stark expandieren – trotz fehlender staatlicher Aufsicht. Die Nachfrage ist hoch.


Vereinigte Arabische Emirate: Berufsausübung unter staatlicher Überwachung


In den VAE ist die Ausübung des Detektivberufs möglich, aber sehr streng reguliert. Detekteien benötigen eine staatliche Genehmigung und unterliegen einer engen Überwachung durch die Sicherheitsbehörden. Viele Privatdetektive sind ehemalige Polizisten oder Militärs. Besonders streng sind die Vorgaben zum Datenschutz und zur Privatsphäre, Verstöße können drakonische strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.


Überblick zu ausgewählten weiteren asiatischen Ländern


  • Südkorea: Der Detektivberuf ist offiziell nicht anerkannt, allerdings wird seit Jahren über eine Legalisierung diskutiert.
  • Philippinen: Die Regulierung ist schwach, viele Privatdetektive in den Philippinen arbeiten ohne staatliche Lizenz.
  • Singapur: Lizenzpflicht über den Private Security Industry Act, inklusive Schulung und polizeilichem Hintergrundcheck.

Die Situation von Detektiven in Australien und Neuseeland


Während in Europa und Nordamerika bereits eine lange Tradition der Regulierung von Privatdetektiven besteht, lohnt sich auch ein Blick auf die englischsprachigen Länder der südlichen Hemisphäre. Sowohl Australien als auch Neuseeland haben eigene, klar definierte Systeme entwickelt, die den Zugang zum Beruf streng regeln – wenn auch mit unterschiedlichen Schwerpunkten.


Australien: Föderale Lizenzsysteme


In Australien ist Detektivarbeit Sache der Bundesstaaten. Wer als Privatdetektiv arbeiten will, benötigt eine staatliche Lizenz. Voraussetzungen sind ein sauberes Führungszeugnis, ein Mindestalter von 18 Jahren sowie der Nachweis einer staatlich anerkannten Ausbildung im Bereich „Investigation“ oder „Security“. Zudem müssen sich Detektive in Australien regelmäßig fortbilden und ihre Lizenzen erneuern – alles Dinge, die wir schon aus Europa kennen (siehe oben). Australien gilt damit als vergleichsweise streng und zugleich transparent reguliert.


Privatdetektive in Neuseeland: Staatliche Zulassung zwingend


Im Land der Hobbits und Orks ist der Detektivberuf im Private Security Personnel and Private Investigators Act geregelt. Jeder Detektiv in Neuseeland benötigt eine Lizenz, die von der staatlichen Aufsichtsbehörde (PSPLA) vergeben wird. Voraussetzungen sind ein polizeilicher Background-Check, ein Mindestalter (20 Jahre) sowie der Nachweis von Berufserfahrung oder Ausbildung. Zusätzlich müssen Bewerber ihre Eignung und Integrität in einem offiziellen Verfahren darlegen. Neuseeland gilt damit als eines der Länder mit den klarsten Berufszugangsregelungen für Detektive weltweit.


Fazit zu Asien und Ozeanien


Genau wie in Europa zeigt sich auch in Asien und Ozeanien ein gemischtes Bild: von der Arbeit in rechtlichen Grauzonen in China und Südkorea über eine staatliche Lizenzierung in Japan und Singapur bis hin zu Australien und Neuseeland mit den höchsten Standards und klarsten Regeln weltweit.


Privatdetektive in Afrika: Entstehender Markt unter schwierigen Bedingungen


In den meisten afrikanischen Ländern gibt es keine verbindliche Regulierung des Detektivberufs. Dennoch steigt die Nachfrage – insbesondere in Ländern mit starker wirtschaftlicher Entwicklung wie Südafrika, Nigeria oder Kenia. Die Ermittlungsarbeit konzentriert sich oft auf Wirtschaftsdelikte, Personensuchen oder Vermögenssicherung. Wir beschränken uns bei der Länderauswahl nachfolgend auf einige aussagekräftige Beispiele.


Südafrika: Geregelte Branche mit Lizenzpflicht


Südafrika ist das einzige afrikanische Land mit einer umfassenden gesetzlichen Regulierung für Privatdetektive. Die Tätigkeit fällt unter den Private Security Industry Regulation Act (PSIRA). Jeder Ermittler muss eine Lizenz beantragen, die nur erteilt wird, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

  • ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Vorstrafen,
  • der Nachweis einer Ausbildung im Sicherheits- oder Ermittlungswesen,
  • regelmäßige Fortbildungen und
  • die Einhaltung strenger Berichts- und Dokumentationspflichten.

Südafrika gilt daher als Vorreiter auf dem afrikanischen Kontinent und hat eine vergleichsweise professionalisierte Ermittlerbranche. Viele Detektive in Südafrika arbeiten eng mit Sicherheitsfirmen zusammen – ein typisches Beispiel für die starke Verknüpfung von Detekteien und Sicherheitsdiensten in Afrika.


Nigeria: Boomender, aber unregulierter Markt


In Nigeria ist der Detektivberuf nicht gesetzlich reguliert. Viele Ermittler sind ehemalige Polizisten oder Soldaten, die ihre Dienste privat anbieten. Die Nachfrage ist hoch, vor allem in den Bereichen Wirtschaftskriminalität, Korruption und Eheangelegenheiten. Allerdings bewegen sich Detektive hier oft in einer rechtlichen Grauzone, da Observationen, Datenerhebungen oder verdeckte Ermittlungen rechtlich kaum klar geregelt sind. Korruption im Justizsystem erschwert zudem die Anerkennung von Beweisen vor Gericht.


Nordafrika I: Ägypten – Detektiv-Arbeit im Islam


In den meisten nordafrikanischen Ländern existiert keine offizielle Lizenzierung. Private Ermittler sind zwar auch hier aktiv, arbeiten jedoch überwiegend als Sicherheitsberater oder bezeichnen sich als Informationsdienstleister, da der klassische Detektivberuf rechtlich nicht klar definiert ist. Besonders in Ägypten und Marokko übernehmen sie häufig typische Detektiv-Aufgaben wie die Aufklärung von Untreuefällen oder von Wirtschaftskriminalität. Die enge Verknüpfung mit Polizei und Geheimdiensten führt jedoch dazu, dass Privatdetektive oft unter besonderer Beobachtung der Behörden stehen.

In Ägypten sind klassische Detekteien, wie wir sie aus Mitteleuropa oder Nordamerika kennen, nicht üblich, stattdessen übernehmen oft ehemalige Polizisten oder Angehörige des Militärs eher inoffiziell diskrete Ermittlungen – zumeist in sensiblen Bereichen (speziell im Islam) wie Ehe- und FamilienstreitigkeitenVermisstenfällen oder dem global omnipräsenten Betrugsverdacht. Eine klare staatliche Regulierung fehlt bislang, wodurch Auftraggeber besonders vorsichtig bei der Auswahl von Ermittlern sein sollten. Auch kulturelle und religiöse Normen beeinflussen die Arbeit stark, weshalb es Ermittler aus dem Ausland schwer haben, in Ägypten ohne erhebliches Eigenrisiko an sachrelevante Informationen zu gelangen. Observationen oder Nachforschungen im privaten Umfeld gelten als heikel und können schnell zu rechtlichen oder gesellschaftlichen Konflikten führen, Selbstjustiz ist keine Seltenheit. Frauen sind im Beruf des Privatdetektivs in Ägypten nach unserer Kenntnis nicht existent. Fast alle aktiven Detektive sind in Unterägypten ansässig und hiervon wiederum der Großteil in der Mega-City Kairo.


Nordafrika II: Marokko – Zwischen staatlicher Kontrolle und informeller Praxis


In Marokko gibt es keinen offiziell geregelten Berufsstand für Privatdetektive im europäischen Sinne. Ermittlungsarbeit fällt hier in den Zuständigkeitsbereich von Sicherheitsdiensten oder staatlichen Behörden, wodurch Privatpersonen kaum legale Möglichkeiten haben, eigenständig ein Detektivbüro zu gründen. Dennoch existieren sowohl offizielle (aber wie gesagt unregulierte) Detekteien in den Ballungszentren wie Casablanca und Marrakesch als auch im Verborgenen informelle Ermittler, die meist auf persönliche Empfehlungen hin tätig werden und sich auf Themen wie Ehebruch, Heiratsschwindel oder die Überprüfung von Geschäftspartnern konzentrieren. Da es an einer klaren gesetzlichen Grundlage fehlt, bewegen sich diese Aktivitäten in einer rechtlichen Grauzone und können mit erheblichen Risiken verbunden sein. Auffällig ist zudem die kulturelle Prägung: Diskretion gilt als oberstes Gebot, da Eingriffe ins Privatleben in der stark traditionell geprägten Gesellschaft besonders sensibel betrachtet werden.


Detektiv von der Sphinx und den Pyramiden in Giza; Detektiv Ägypten, Detektei Kairo, Privatdetektiv Ägypten, Detektiv-Team Kairo

Weitere Regionen Afrikas – Überblick


  • Ostafrika (z. B. Kenia, Tansania, Uganda): Detektivbüros existieren, aber ohne staatliche Lizenzierung. Seriöse Agenturen orientieren sich an westlichen Vorbildern und setzen auf Selbstregulierung.
  • Westafrika (zu Nigeria siehe oben): Kaum formalisierte Strukturen. Viele Ermittler sind informell tätig, häufig als Ergänzung zu Sicherheitsdiensten.
  • Zentral- und Südliches Afrika (zu Südafrika siehe oben): In Ländern wie Angola oder Mosambik gibt es kaum private Ermittler; Polizei und Geheimdienste dominieren das Feld.

👉 Der afrikanische Kontinent zeigt hinsichtlich des Berufsbildes des Detektivs insgesamt eine recht homogene Situation: Lediglich Südafrika verfügt über ein professionelles, streng lizenziertes System; in den meisten anderen Ländern ist die Branche unreguliert und informell. Gleichzeitig steigt die Nachfrage nach privaten Ermittlungsdiensten – insbesondere in wirtschaftlich wachsenden Regionen wie Nigeria, Kenia und Nordafrika.


USA und Kanada: Kommerzialisierung und regionale Vielfalt


In den USA ist der Detektivberuf staatlich lizenziert – jedoch nicht bundesweit einheitlich, sondern auf Ebene der einzelnen Bundesstaaten. Das führt zu einem Flickenteppich an Regelungen. Während beispielsweise in Kalifornien oder New York strenge Prüfungen und Schulungen erforderlich sind, gelten in anderen Bundesstaaten deutlich niedrigere Hürden. Die Bandbreite reicht von hochprofessionellen Ermittlungsbüros bis zu Einzelpersonen mit rudimentärer Ausbildung. In den meisten Staaten ist eine Lizenz Pflicht, die durch eine Fachprüfung oder eine Mindestanzahl an nachgewiesenen Berufsjahren in einem relevanten Bereich (zum Beispiel Polizei, Militär, Sicherheitsdienst) erworben wird. Einige Staaten verlangen zudem eine Haftpflichtversicherung. In anderen Bundesstaaten – vor allem den kleineren – kann man fast ohne formale Hürden als Privatdetektiv arbeiten.

Detekteien in den USA übernehmen ein breites Spektrum: von Undercover-Einsätzen bei Gewaltverbrechen über die Aufklärung von Versicherungsbetrug bis zur Personenüberwachung und Vermisstensuche. Der Einsatz von Technik (GPS, Drohnen, Kameras) ist weit verbreitet und im Allgemeinen weniger streng limitiert als in Deutschland. Einer der berühmtesten realen Detektive der Geschichte, Allan Pinkerton, gründete bereits 1850 in Chicago seine Detektei und war damit weltweit einer der Pioniere unseres Berufsstandes. Insgesamt gilt: Der Detektiv-Beruf ist in den USA weit verbreitet und gesellschaftlich stark verankert.

In Kanada ist die Situation ähnlich, allerdings mit tendenziell strikteren Vorgaben, insbesondere was Datenschutz und Rechtssicherheit angeht. Auch hier wird der Detektivberuf provinzweise geregelt. Fast überall ist eine Lizenzierung von Detektiven in Kanada durch das jeweilige Justiz- oder Sicherheitsministerium notwendig. Voraussetzung sind ein Mindestalter (meist 18 oder 19 Jahre), ein sauberes Führungszeugnis sowie die Absolvierung einer staatlich anerkannten Schulung oder Prüfung. In Ontario etwa gibt es verpflichtende Kurse, die rechtliche Grundlagen, Überwachungstechniken und Ethik behandeln. Kanada gilt als modern und gut reguliert.


Lateinamerika: Zwischen Sicherheitsdienst und Ermittlungsarbeit


In Ländern wie Brasilien, Mexiko oder Argentinien überschneidet sich der Detektivberuf, ähnlich wie in Afrika, oft mit dem Bereich privater Sicherheitsdienste. Regulierung und Qualität schwanken stark – teils gibt es gesetzliche Grundlagen, teils agieren Anbieter weitgehend unkontrolliert, im Allgemeinen aber lässt sich eine Unterregulierung konstatieren. Gerade in Regionen mit hoher Kriminalitätsrate besteht ein großer Bedarf an privater Aufklärung, etwa bei den vielen Entführungen oder bei Betrugsfällen. Gleichzeitig ist die Arbeit von Detektiven in Lateinamerika häufig mit Risiken verbunden und bewegt sich teils in rechtlichen Grauzonen. 

Während die vorgenannten Großnationen Brasilien, Mexiko und Argentinien durch ihre Größe und wirtschaftliche Bedeutung den Ton (nicht nur) für den Detektivberuf in Lateinamerika angeben, lohnt sich auch ein Blick auf andere Länder, die teils eigene Rahmenbedingungen geschaffen haben. Zur Beleuchtung der kleineren Nationen haben wir stellvertretend Peru ausgewählt (siehe unten).


Detekteien in Mexiko: Kaum Zugangsbeschränkungen


Die Regulierung von Detektiven in Mexiko ist vergleichsweise locker. Zwar gibt es Vorschriften, die eine Lizenzierung durch regionale Behörden vorsehen, doch die Durchsetzung ist uneinheitlich. Viele Detektive arbeiten halb-offiziell oder als Teil von Sicherheitsfirmen. Für seriöse Detektivbüros ist ein eintragungsfreies polizeiliches Führungszeugnis Standard, darüber hinaus gibt es aber kaum formale Zugangshürden.


Brasilien: Detektive gesetzlich anerkannt, aber locker reguliert


In Brasilien ist der Detektivberuf gesetzlich anerkannt und in den letzten Jahren professionalisiert worden. Detektive müssen sich registrieren lassen, doch die Zugangsvoraussetzungen sind moderat. Eine spezielle Ausbildung ist für Privatdetektive in Brasilien nicht zwingend vorgeschrieben, doch ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis und Integrität sind Grundvoraussetzungen. Die Branche ist stark nachgefragt, unter anderem wegen häufiger Fälle von Wirtschaftskriminalität.


Argentinien: Keine klare Regulierung für Privatermittler


In Argentinien existieren bisher kaum gesetzliche Grundlagen für den Beruf des Privatdetektivs. Faktisch jeder kann ein Detektivbüro eröffnen, ohne staatliche Zulassung. Dennoch arbeiten viele Agenturen nach Selbstverpflichtungen und orientieren sich an west- und mitteleuropäischen Vorbildern, um Seriosität zu signalisieren. Seriöse Detektive in Argentinien leiden unter dem auch in Deutschland bekannten Dilemma, dass man gern verbindliche Standards hätte, um die Spreu vom Weizen zu trennen, sich die Politik aber desinteressiert zeigt.


Peru: Zwischen staatlicher Registrierung und praktischer Lücke


In Peru ist der Detektivberuf zwar nicht verboten, aber auch nur rudimentär reguliert. Eine spezielle Detektivlizenz gibt es nicht, stattdessen müssen Ermittler ihr Gewerbe beim Innenministerium bzw. der Polizei registrieren lassen. In der Praxis arbeiten viele Privatdetektive in Peru jedoch ohne offizielle Zulassung, da die gesetzlichen Vorgaben eher unklar formuliert sind und häufig nicht konsequent durchgesetzt werden.

Da das Land in bestimmten Regionen mit Korruption und organisierter Kriminalität zu kämpfen hat, ist der Einsatz von Privatdetektiven nicht selten mit erheblichen Risiken verbunden – für Ermittler wie Auftraggeber. Seriöse Agenturen betonen ihre rechtssichere Arbeitsweise und grenzen sich bewusst von dubiosen „Schatten-Detektiven“ ab, die unter Missachtung der gesetzlichen Grundlagen operieren. Auftraggeber sollten in Peru unbedingt auf eine nachweisbare Registrierung und auf Seriosität achten, um sich selbst nicht strafbar zu machen oder in zwielichtige Machenschaften verwickelt zu werden.


👉 Fazit zum Detektivberuf in Lateinamerika


Damit fügt sich Peru nahtlos in unsere kleine Reihe lateinamerikanischer Beispiele ein: ein Land, in dem Privatdetektive zwar existieren, aber auf einem unsicheren rechtlichen Fundament arbeiten. Insgesamt lässt sich festhalten, dass der Detektivberuf in Lateinamerika eine wichtige gesellschaftliche Funktion erfüllt, insbesondere dort, wo staatliche Institutionen überlastet sind oder ineffizient arbeiten. Privatdetektive decken in vielen Ländern Aufgaben ab, die nicht von der Polizei übernommen werden können oder sollen. Dennoch bleibt der Beruf in den meisten Staaten der Region rechtlich schwach verankert. Auftraggeber sind deshalb gut beraten, die Seriosität und Professionalität eines Detektivbüros sorgfältig zu prüfen, um nicht an Akteure zu geraten, die ohne klare rechtliche Grundlage arbeiten; das gilt auch für hier nicht näher beleuchtete Länder wie Kolumbien, Venezuela oder das kleine Bolivien.

Lateinamerika steht somit an einem Spannungspunkt: zwischen wachsendem Bedarf an privaten Ermittlungen einerseits und der Notwendigkeit nach klareren gesetzlichen Rahmenbedingungen andererseits. Für seriöse Detektive ergibt sich daraus die Chance, durch Transparenz, Professionalität und internationale Vernetzung Vertrauen zu schaffen – und so einen nachhaltigen Beitrag zur Rechtssicherheit in der Region zu leisten.


Privatdetektive in Antarktika | Detektive in der Antarktis


Gibt es Privatdetektive in der Antarktis? Falls ja, dann kennt unser Detektivteam aus Frankfurt sie nicht.

Auf den ersten Blick klingt die Idee von Privatermittlungen im ewigen Eis recht absurd. Tatsächlich aber ist Antarktika ein Kontinent voller Mysterien, denn naturgemäß handelt es sich um die am wenigsten erforschte Region der Erde, und niemand weiß, welche archäologischen Leckerbissen von der teils kilometerdicken Eisschicht über der Landmasse verdeckt (aber teils auch präserviert!) werden. Man denke nur an das Fragment Allan Hills 84001 eines mutmaßlichen Mars-Meteoriten, das 1984 unweit des südlichen Ausläufers des Ross-Schelfeises gefunden wurde und ab 1996 als seinerzeit heißester Kandidat für fossiles extraterrestrisches Leben einen derart großen Medien-Hype auslöste, dass sich der damalige US-Präsident Bill Clinton zu einer enthusiastischen Presseerklärung hinreißen ließ, die im Folgejahr in Robert Zemeckis (Zurück in die Zukunft) Scifi-Film Contact durch geschickte Schnitte in die Handlung eingefügt wurde (sehr zu Clintons Missfallen). Nicht umsonst gibt es eine reichhaltige Literatur und cineastische Beleuchtung des antarktischen Kontinents, vorrangig in Form von Scifi- und Horrorgeschichten: von Edgar Allan Poes Die Erzählung des Arthur Gordon Pym aus Nantucket und ihren späteren Fortsetzungen durch Jules Verne, Die Eissphinx (1897), und Mat Johnson, Pym (2011), über H. P. Lovecrafts Kurzroman Berge des Wahnsinns (At the Mountains of Madness, 1936), John Carpenters 1982er Streifen Das Ding aus einer anderen Welt (The Thing, inspiriert von John W. Campbells Novelle Who Goes There? (1938)), oder den Film Alien vs. Predator (2004) bis hin zu Dan Browns Romanthriller Meteor (Deception Point, 2001), der von der oben erwähnten Diskussion um das Allan-Hills-Fragment inspiriert wurde.

Unabhängig vom großen Mysterium, das Antarktika bis heute verkörpert, leben auch dort Menschen, und wo Menschen zusammentreffen, ergeben sich global ähnliche soziale Probleme mit Relevanz für den Detektivberuf. Gerade das Leben auf einer Forschungsstation kann eine hohe emotionale Belastung auslösen; zu den Stressfaktoren für Forscher in der Antarktis zählen unter anderem: extreme Kälte, extreme Lichtverhältnisse, beengtes Wohnen, eingeschränkte Privatsphäre, Mangel an familiären Kontakten und dauerhaften freundschaftlichen Bindungen (Isolation) etc. Das kann unter anderem zu Alkoholismus und Kontrollverlust führen. In den letzten Jahren mehrten sich Berichte über sexuelle Übergriffe auf antarktischen Forschungsstationen. Ein Grundlevel an Beschäftigungspotential für Detektive dürfte also auch in Antarktika gegeben sein, doch ob das jemals ein Ermittler für hinreichend befinden wird, um die Entbehrungen eines Lebens auf dem antarktischen Kontinent auf sich zu nehmen, sei dahingestellt. Die Forschungsstationen liegen teils weit auseinander und gehören zu unterschiedlichen Staaten, außerdem fährt man in Antarktika natürlich auch nicht eben mal mit dem Auto von A nach B. Da selbst die größte Forschungsstation, die McMurdo-Station, im Winter mit lediglich rund 250 Personen besetzt ist, existiert für Detektive in der Antarktis wohl kein hinreichendes Auftragspotential, um den Lebensunterhalt mit dieser Tätigkeit bestreiten zu können.


Detektiv fröstelt im Dämmerlicht in Antarktika; Detektei aus Frankfurt, Detektiv aus Frankfurt am Main, Privatdetektiv aus Frankfurt a. M., Detektivagentur aus Frankfurt/Main

Unterm Strich: Ein Beruf – viele Gesichter


Von Antarktika einmal abgesehen existiert der Detektivberuf also weltweit – aber in sehr unterschiedlichen Ausprägungen. Unser obiger internationaler Vergleich macht deutlich: Das Berufsbild des Detektivs kennt keine international einheitliche Definition. Während Länder wie Südafrika, die USA, Spanien oder Frankreich auf ein strenges Lizenzsystem setzen, existiert in anderen Staaten praktisch freie Berufsausübung ohne Zugangsbeschränkungen. Dazwischen liegen zahlreiche Mischformen, in denen sich historische Entwicklungen, politische Rahmenbedingungen und kulturelle Besonderheiten widerspiegeln. Für jene Länder mit Lizenzierung gilt: Die Zugangsvoraussetzungen ähneln sich in der Regel stark, auch interkontinental. Als grobe (!) Orientierung hinsichtlich der unterschiedlichen regionalen Geschäftsausrichtungen lässt sich festhalten: In Mitteleuropa stehen Rechtssicherheit und Seriosität im Mittelpunkt, in Nordamerika kommerzielle Vielfalt, in Asien technologische Raffinesse, in Lateinamerika und Afrika häufig ein sicherheitsnaher Fokus.

Vor allem eines jedoch verbindet Detektive weltweit: die Suche nach Wahrheit und Beweisen – sei es in internationalen Wirtschaftsstreitigkeiten, bei komplexen Cybercrime-Ermittlungen oder im privaten Bereich bei Fragen von Untreue, Unterhalt und Sorgerecht. In einer zunehmend globalisierten Welt gewinnt dabei auch die internationale Vernetzung von Detekteien an Bedeutung. Unsere Detektei aus Frankfurt/Main setzt genau hier an: Wir vereinen lokales Know-how mit internationalen Partnerstrukturen und bieten Mandanten damit diskrete, professionelle Ermittlungen – in Deutschland, Europa und rund um den Globus.  Was bleibt, ist das gemeinsame Ziel: das Bestreben, Gewissheit zu schaffen, wo Zweifel herrschen. 


Kontakt zur Kurtz Detektei Frankfurt


Sie benötigen Ermittlungen mit internationalem Bezug oder suchen nach global agierenden Ansprechpartnern? Dann ist die Kurtz Detektei Frankfurt Ihre kompetente Partnerin. Wir stehen für ein modernes, rechtssicheres und diskretes Ermittlungsverständnis, mit reichhaltiger Erfahrung in internationalen Kooperationen und tiefem Interesse für kulturelle Unterschiede. Diskret, rechtssicher, weltweit vernetzt – Detektei Kurtz: 069 1201 8431.


Kurtz Detektei Frankfurt

c/o AT Büro Center

Mainzer Landstraße 341

60326 Frankfurt

Tel.: 069 1201 8431

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-frankfurt.de

Web: https://www.kurtz-detektei-frankfurt.de

Google: https://g.page/kurtz-detektei-frankfurt

Originalbeitrag: https://kurtz-detektei-frankfurt.de/detektiv-blog/Der-Detektivberuf-im-internationalen-Vergleich-Globale-Gemeinsamkeiten-und-nationale-Besonderheiten/

Detektiv Patrick Kurtz über Sorgerechtsstreits und Kindesrückführung im Interview mit der Neuen Zürcher Zeitung


Bereits Anfang letzten Jahres erschien anlässlich des Skandals um die Kindesrückführung bzw. -entführung im Zusammenhang mit der „Block House“-Erbin Christina Block in der Silvesternacht 2023/24 ein Artikel von Elena Panagiotidis in der Neuen Zürcher Zeitung, für den sie Privatdetektiv Patrick Kurtz von der Kurtz Detektei Zürich und Schweiz interviewte. 

Rund um den Block-Fall gab es in den letzten Monaten diverse Gerichtsverhandlungen in Deutschland und zuvor auch in Dänemark, wo der Kindsvater lebt. Im April lehnte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde der Block-Seite ab. Diesen Freitag, 11. Juli 2025, beginnt in Deutschland vor einer Jugendschutzkammer am Landgericht Hamburg der Prozess gegen Christina Block unter anderem wegen des Vorwurfs der Körperverletzung und der Freiheitsberaubung. Auch ihr prominenter Lebensgefährte, Kult-Sportmoderator Gerhard Delling, muss sich verantworten, wegen des Vorwurfs der Beihilfe. 

Nachfolgend der NZZ-Artikel aus dem letzten Jahr:


Screenshot NZZ-Artikel; Detektiv aus der Schweiz, Detektei aus der Schweiz, Privatdetektiv aus der Schweiz, Detektivagentur aus der Schweiz

NZZ-Artikel: „Was macht man, wenn man das Sorgerecht für seine Kinder besitzt, aber trotzdem keinen Zugang zu ihnen hat? – Ein Privatermittler erzählt“


Bei Sorgerechtsstreitigkeiten setzt sich manchmal ein Elternteil mit den Kindern ins Ausland ab. Privatdetektive können helfen, die Kinder aufzuspüren.

Der Sorgerechtsstreit zwischen der Restauranterbin Christina Block und ihrem Ex-Mann beschäftigt Medien und Gerichte. In einer spektakulären Aktion waren an Silvester zwei der beim Vater in Dänemark lebenden Kinder von Unbekannten nach Deutschland zur Mutter gebracht worden. Zuvor war der Vater überwältigt worden. Die Kinder tauchten danach bei der Mutter in Hamburg auf. Nach einem Eilantrag des Vaters ordnete das Hamburger Oberlandesgericht an, dass die Kinder zu ihm zurückkehren müssen. Am Freitag durchsuchte die Polizei das Wohnhaus der Mutter sowie ein Hotel, das der Familie gehört. Laut Medienberichten steht der Einsatz mit der Rückholaktion der Kinder zusammen.

Patrick Kurtz ist Privatermittler und Inhaber der Kurtz Detektei Schweiz mit Sitz in Zürich. Seine Detektei hat auch mit Fällen zu tun, in denen Kinder von einem Elternteil ins Ausland gebracht werden.


Wenn Sie auf den aktuellen Fall der „BlockHouse“-Erbin schauen, was geht in Ihnen vor, wie beurteilen Sie den?


Gar nicht so sehr als Detektiv, eher als Vater von ebenfalls zwei Kindern. Die Situation wirkt vertrackt: Zwei getrennte Jurisdiktionen zweier EU-Länder kommen zu einander widersprechenden Urteilen. Beide Eltern haben jeweils das Recht ihres Wohnsitzlandes auf ihrer Seite, beide wollen die Kinder offenkundig bei sich haben. Das ist eine Situation, die ich niemandem wünsche. Ohne unterstellen zu wollen, dass die Mutter die Entführung beauftragt habe, kann ich ihre Verzweiflung grundsätzlich nachvollziehen – was macht man, wenn man seine Kinder liebt und das Sorgerecht besitzt, aber trotzdem keinen Zugang zu ihnen hat?

Nichtsdestotrotz: Eine Entführung mit leicht absehbaren potentiell traumatischen Folgen für die Kinder zu initiieren, wäre nicht nur eine schwerwiegende Straftat, sondern auch rein moralisch verwerflich und zudem egoistisch gegenüber den Kindern; umso mehr, wenn auch noch physische Gewalt gegen Dritte ins Spiel kommt und zu befürchten steht, dass die Kinder diese bezeugen müssen. Ich spreche aber bewusst im Konjunktiv, denn es handelt sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren ohne Schuldeingeständnis; folglich gilt: im Zweifel für den Angeklagten. 


Kommen solche Fälle auch in der Schweiz vor?


Der Fall ist schon speziell und aussergewöhnlich aufgrund der widersprüchlichen Urteile aus zwei Nachbarstaaten. Innerhalb der Schweiz wäre das in dieser Form nicht denkbar, weil man nur eine Jurisdiktion hätte. Gleichwohl gibt es natürlich auch hierzulande Sorgerechtsstreitigkeiten mit grenzüberschreitendem Charakter, oft mit der Involvierung von Rechtssprechungen aus typischen Auswanderungsländern in die Schweiz. Noch komplizierter als im „Block“-Fall mit zwei involvierten EU-Ländern wird das Ganze, wenn es sich um Länder ohne funktionierende bilaterale Abkommen mit der Schweiz hinsichtlich solcher Sachverhalte handelt.


Jemand wendet sich an sie, weil er/sie seine Kinder in der Schweiz haben möchte. Wie gehen Sie vor?


Zunächst müssen wir als Privatdetektive natürlich prüfen, ob diese Person überhaupt ein Anrecht darauf hat; das ist in der überwältigenden Zahl der diesbezüglichen Anfragen der Fall. Unser Vorgehen richtet sich nach den Spezifikationen des individuellen Sachverhalts; eine allgemein anwendbare Blaupause gibt es da nicht. Fast immer besteht unsere Aufgabe hauptsächlich darin, den Aufenthaltsort der Kinder ausfindig zu machen und anschliessend ihre Sicherung zu gewährleisten. Das geschieht prinzipiell über RechercheBefragung und Observation und hat also wenig mit dem „Block“-Szenario zu tun, in dem der Aufenthaltsort der Kinder nach meinem Kenntnisstand stets bekannt war. Sind die gesuchten Kinder aufgefunden, informieren unsere Detektive in den allermeisten Fällen die zuständigen örtlichen Behörden, um die Sicherstellung der Kinder zu gewährleisten. Bis dahin werden sie observiert, um auszuschliessen, dass der Kontakt wieder verloren geht. In manchen Fällen wünschen die Auftraggeber unserer Detektei, direkt informiert zu werden, sobald die Kinder aufgefunden sind, um persönlich hinzuzukommen und eine diplomatische Lösung mit den Personen zu finden, bei denen sich die Kinder aufhalten; meist ist das der andere Elternteil.


In welchen Ländern ist die Rückführung am schwierigsten oder gar nicht möglich?


Der Sachverhalt verkompliziert sich dramatisch, wenn keine diesbezüglichen bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und dem Aufenthaltsland der Kinder bestehen. Viel hängt auch von der politischen und gesellschaftlichen Situation innerhalb des Landes ab. Ohne einigermassen funktionierende Bürokratie bspw. wird zunächst die Aufenthaltsrecherche erschwert und schliesslich womöglich auch die Sicherstellung und Rückführung der Kinder. So gibt es in sehr vielen Ländern kein Meldesystem im mitteleuropäischen Sinne; man kann sich vielerorts den Behörden mit Leichtigkeit entziehen, also aus rein behördlicher Perspektive effektiv „untertauchen“. Das macht es für uns nicht gerade leichter. Ausserdem variieren die Verfügbarkeit und Qualität der jeweils ortsansässigen Spezialisten zur Unterstützung unserer Ermittlungen erheblich.


Schweiz- und EU-Flagge nebeneinander; Privatdetektei aus der Schweiz, Detektivbüro aus der Schweiz, Privatermittler aus der Schweiz, Wirtschaftsdetektei aus der Schweiz

Zwischen der Eidgenossenschaft und der Europäischen Union bestehen diverse Abkommen, die unseren Schweizer Detektiven bei Auslandseinsätzen weiterhelfen – doch ausserhalb der EU wird es oft kompliziert.


Wie lange dauern solche Einsätze, bis das Kind zurück beim Elternteil in der Schweiz ist, wie viele Personen sind beteiligt?


Das ist ganz individuell, hängt sowohl vom Sachverhalt als auch vom Ermittlungsbudget ab. Gerade im Ausland ist die Zusammenarbeit mit mindestens einem ortsansässigen Spezialisten meist zielführend oder sogar unabdinglich. Manchmal müssen mehrere Adressen in verschiedenen Ländern simultan überprüft werden – das erhöht natürlich den Ermittlungsaufwand dramatisch. Vieles hängt ausserdem von der Kooperationsbereitschaft der zurückhaltenden Personen ab. Auch hier gibt es grosse individuelle Unterschiede je nach Hintergrundgeschichte des betreffenden Kindesentzugs, nach der Sozialisation, dem Kulturkreis und so weiter.


Welche Ausbildung haben die Mitarbeiter, die sich mit solchen Einsätzen beschäftigen?


Bei den meisten involvierten Ermittlern handelt es sich um Detektive, oft aber mit Vorerfahrungen im Bereich Kindesrückführungen aus vorherigen behördlichen Karrieren (z. B. Polizisten). Für die Recherche des Aufenthaltsortes bedarf es zudem eines hervorragenden internationalen Kontaktnetzwerkes. In manchen Fällen können auch noch spezialisiertere Experten involviert werden, bspw. für verdeckte Kameraüberwachungen.


Wie schafft man es, mit dem Kind über die Grenze auszureisen (sind nicht schon längst alle Behörden des Landes informiert und möglicherweise nicht kooperativ)?


Grundsätzlich sind Detektive an das Gesetz gebunden, und wenn sie im Ausland ermitteln, gilt das jeweilige Landesrecht. Von daher sind filmreife Schmuggelaktionen von Personen eher kein Bestandteil unserer Arbeit. Man würde sich damit ohnehin auf einen schmalen Grat in Richtung der Entführer im „Block“-Fall begeben.


Mit welchen Kosten muss ein Elternteil rechnen?


Auch das ist individuell und hängt vom Gesamtgefüge des Falls ab: Wie viel Vorrecherche ist notwendig? In welchem Land spielt sich das Ganze ab? Wie viele Versuche braucht es bis zum Erfolg? Und so weiter. Erfahrungsgemäss gehen die Gesamtkosten bei circa 4.000 CHF los, sind aber nach oben offen.


Wie gestaltet sich so eine Rückführung aus Sicht des Kindes, wird es dann ein weiteres Mal traumatisiert?


Unsere Privatdetektive sind geschult darin, den Kindern einen möglichst schonenden Prozess zu ermöglichen. Aber ich denke, jedem, der sich in ein Kind hineinversetzen kann, ist klar, dass der Wechsel von einer Vertrauensperson zu einer anderen, von einem Umfeld in ein anderes, noch dazu mit dem Zwischenschritt einer zeitweisen Betreuung durch Fremde, emotional kein Zuckerschlecken für Kinder ist. Viel hängt davon ab, wie lang die Kinder bei der vorherigen Vertrauensperson waren, wie lang sie nicht mehr mit der anderen Vertrauensperson (sprich: unserem Auftraggeber) zusammengelebt haben und wie reibungslos der Übergabeprozess abläuft. Gerade bezüglich der beiden erstgenannten Punkte kann ich die Beweggründe des dänischen Gerichts, die Sachlage in Widerspruch zum deutschen Urteil zu bewerten, schon nachvollziehen. Ob das so richtig ist, masse ich mir natürlich dennoch nicht an, zu beurteilen.


Mann packt Kind am Handgelenk; Detektei aus Zürich, Detektiv aus Zürich, Privatdetektiv aus Zürich, Detektivagentur aus Zürich

Gibt es Fälle, die Sie klar ablehnen würden?


Ja, sogar sehr viele, auch in allen anderen Bereichen unserer Tätigkeit als Privat- und Wirtschaftsdetektei. Die meisten Ermittlungen bedeuten auf die eine oder andere Weise einen Eingriff in Persönlichkeitsrechte von Zielpersonen und zuweilen auch von Dritten. Dieser Eingriff muss gerechtfertigt sein. So müssen wir für jeden Einzelfall im Rahmen einer Rechtsgüterabwägung beurteilen, ob ein so genanntes berechtigtes Interesse vorliegt. Konkret bedeutet das, dass der Auftraggeber ein Rechtsinteresse am Ergebnis unserer Ermittlungen besitzen muss, das schwerer wiegt als unser Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der involvierten Personen. 

Ein einfaches Beispiel zur Illustration: Grundsätzlich hat jeder Bürger ein Recht auf Privatsphäre und damit auch auf den Schutz seiner Adressdaten. Verletzt dieser Bürger allerdings die wirtschaftlichen Interessen einer anderen Person, indem er ihr beispielsweise als Schuldner widerrechtlich Geld vorenthält, besitzt der Gläubiger ein Rechtsinteresse an der Kenntnis der Adresse des Schuldners, das dessen Recht auf Schutz seiner Adressdaten übersteigt. Folglich dürfen wir ermitteln und das Ergebnis an den Gläubiger übermitteln.


Hinweis  


Der Originalartikel erschien 2024 in der Neuen Zürcher Zeitung. Die Hervorhebungen (Fettschrift), Zwischenüberschriften und Verlinkungen auf dieser Seite können vom Original abweichen.


Kurtz Detektei Zürich und Schweiz

Max-Högger-Strasse 6

8048 Zürich

Tel.: +41 (0)44 5522 264

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch

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Originalbeitrag: https://kurtz-detektei-schweiz.ch/kurtz-detektei-zürich-und-schweiz/blog-unserer-zürcher-detektei/Detektiv-Patrick-Kurtz-über-Sorgerechtsstreits-und-Kindesrückführung-im-Interview-mit-der-Neuen-Zürcher-Zeitung/

„Ich liebe dich – überweis mir Geld“: Wenn Online-Dating zur Betrugsfalle wird


Ein Fall von Romance Scamming mit „Traumprinz“ aus Ghana – aufgedeckt durch die Kurtz Detektei Bonn


„Er war charmant, gebildet und suchte nach der großen Liebe“ – so beginnen, gerade in Zeiten von Online-Dating, viele Geschichten, deren Ende meist alles andere als romantisch ist. US-amerikanischer Soldat, stationiert in einem Krisengebiet (Ghana), einsam, voller Sehnsucht nach Liebe – so stellte er sich vor. Seine Worte trafen mitten ins Herz, seine Geschichten wirkten ehrlich. Dass sich hinter dem gepflegten Profilbild ein professioneller Betrüger verbarg, dem es nicht um Gefühle, sondern um das Plündern der Bankkonten seiner Opfer ging, wurde erst klar, als es zu spät war.

Der vorliegende Fall der Kurtz Detektei Bonn zeigt exemplarisch, wie raffiniert und perfide Täter beim so genannten Romance Scamming (auch Romance Scam, Love Scamming usw. genannt) – also Liebesbetrug im Internet – vorgehen, und wie schnell man vom ahnungslosen Internetnutzer zum Betrugsopfer wird. Eine vermeintliche Liebesbeziehung über das Internet entpuppt sich als raffiniert eingefädelter Betrug. Die Drahtzieher sitzen mutmaßlich in Westafrika. Die Ermittlungen unserer Detektive aus Bonn führen sie von naiven Geldüberweisungen über mehrere Wohnadressen im Rheinland bis zur persönlichen Konfrontation mit einer Frau, die als Mittlerin selbst Teil des Systems geworden ist.


Soldat-Silhouette vor US-Flagge; Detektei USA, Detektiv Amerika, Privatdetektiv Vereinigte Staaten von Amerika, Detektiv USA

Wenn der Mann zu toll klingt, um wahr zu sein …


Die Mandantin der Kurtz Privatdetektei Bonn – nennen wir sie Frau Berger – hatte sich auf einer Partnerbörse im Internet registriert, um nach langer Einsamkeit endlich wieder Nähe und Geborgenheit zu finden. Stattdessen geriet sie an einen professionell auftretenden Betrüger, der sich als US-Soldat ausgab. Der Kontakt entwickelte sich schnell, war herzlich, liebevoll, intensiv, regelmäßig – genau das, was sich viele alleinstehende Frauen im Netz wünschen. Es ging um Zukunftspläne, persönliche Details, gemeinsame Träume.

Doch schon bald wurde aus der zarten Romanze eine geschickte Manipulation: Der vermeintliche Traummann erzählte von Schwierigkeiten im Auslandseinsatz in Ghana und davon, dass er in den vorzeitigen Ruhestand wolle, die Ausstiegskosten aus dem Militär aber einfach zu hoch seien. Und von einem engen Zeitfenster für die Heimkehr. Was ihm fehlte: Geld. Und zwar viel Geld. „Du bist die Einzige, der ich vertraue“, schrieb er Frau Berger. Oder auch: „Hilf mir, ich zahle dir alles zurück!“ Die Klientin unserer Detektivagentur in Bonn glaubte an Ehrlichkeit, vertraute auf die Liebe – und überwies.


Ziel: Identitätsklärung zu einer Überweisung auf ein deutsches Konto 


Um die Überweisung zu tarnen, bat der angebliche Soldat seine vermeintliche Internetliebe, das Geld nicht direkt an ihn oder nach Ghana zu schicken, sondern an das deutsche Konto einer Frau Waltraud K., angeblich seine „Vertrauensperson“ in Deutschland, die ihm das Geld auf „sicherem Wege“ weiterleiten würde. Frau Berger schöpfte zu diesem Zeitpunkt noch keinen Verdacht – die Geschichte wirkte plausibel, die Liebe schien aufrichtig, die Stimme am Telefon klang ehrlich.

Doch die versprochene Abreise des Traummanns aus Ghana blieb genauso aus wie der versprochene Besuch seiner geliebten Frau Berger in Deutschland, neue Forderungen kamen, die Leihsummen wurden nicht zurückgezahlt, Ausflüchte häuften sich, auch im Ton fand eine Veränderung statt. Irgendwann setzte bei unserer späteren Klientin die Erkenntnis ein: Hier ging es nicht mit rechten Dingen zu. Nach dem ersten Schock über den finanziellen Schaden und die emotionale Enttäuschung wandte sich Frau Berger an unsere Privatdetektive in Bonn mit der Bitte, zu prüfen, ob es Waltraud K. tatsächlich gibt – und ob sie wissentlich Teil des Betrugs war.


Schematische Darstellung einer Identitätsüberprüfung; Detektiv in Bonn, Privatdetektiv in Bonn, Detektei in Bonn, Privatdetektei in Bonn

Detektivarbeit zwischen Bonn und Siegburg


Erster Ansatzpunkt für die Ermittlungen war die Identifizierung der Mittelsperson Waltraud K. Als Datengrundlage standen unseren Detektiven aus Bonn lediglich der Vor- und Nachname der Zielperson zur Verfügung sowie die Kontoverbindung, auf die das Geld überwiesen worden war. Eine Überprüfung der Bankverbindung ergab, dass das Konto tatsächlich auf eine Person mit dem Namen der Zielperson angemeldet war. Die zum Konto hinterlegte Anschrift führte unsere Ermittlungen dann nach Siegburg, wo sich schnell herausstellte: Frau K. ist längst verzogen. An dem dortigen Mehrfamilienhaus traf unser Privatdetektiv in Siegburg eine freundliche Nachbarin an, die berichtete, dass Frau K. vor mehreren Jahren in einen anderen Ortsteil verzogen sei. Auch den Namen der Straße der neuen Wohnung konnte uns die hilfsbereite Nachbarin mitteilen.

Folglich begab sich der zuständige Bonner Detektiv in das ruhige Wohngebiet mit überwiegend Ein- und Zweifamilienhäusern und kontrollierte in der betreffenden (circa zwei Kilometer langen) Straße sämtliche Wohnhäuser hinsichtlich des Namens der Zielperson an den Briefkästen und Klingelschildern. Trotz dieser Bemühungen, gezielter Befragungen von Anwohnern, Postboten etc. und weiterer Vor-Ort-Recherchen konnte die Zielperson an diesem Tag nicht ausfindig gemacht werden.


Adressermittlung als einfache Melderegisterauskunft


Zwar brachte die Überprüfung der vermuteten Folgeanschrift der Zielperson nach dem Auszug aus der ursprünglich ermittelten Adresse keinen Erfolg, doch an Ansatzpunkten für weitere Ermittlungen mangelte es nicht. Da nun neben dem Namen auch eine verifizierte ehemalige Adresse der Zielperson sowie – im Zuge der Überprüfung der Kontoverbindung – das Geburtsdatum bekannt waren, ließ sich die aktuelle Meldeanschrift über einen einfachen Behördengang beim Einwohnermeldeamt eruieren. Mit diesem Ansatz also suchte unser Privatermittler aus Bonn das Einwohnermeldeamt im Bürgeramt Bad Godesberg auf. Dort ergab sich schließlich ein Durchbruch: Frau K. war nun unter einer Adresse in Hennef (Sieg) gemeldet. Der Detektiv begab sich umgehend dorthin.

Vor Ort konnte er den Namen der Zielperson tatsächlich am Klingelschild feststellen, jedoch schien sie zu diesem Zeitpunkt nicht zuhause zu sein. Auch der Versuch einer Gesprächsanbahnung mittels einer geeigneten Legende, die einem Anwohner präsentiert wurde, blieb seitens der Zielperson zunächst unbeantwortet. Glücklicherweise jedoch war ein Geschäftsmann gegenüber dem Wohnhaus auskunftsbereit: Frau K. sei seine Mieterin. Er wisse, dass sie in einer Lotto-Annahmestelle arbeite, welche genau war ihm jedoch unbekannt. Der hilfsbereite Herr stellte unserem Ermittler die Telefonnummer der Zielperson zur Verfügung. Nach telefonischem Erstkontakt erklärte sich Frau K. bereit, sich noch am selben Tag zu einem persönlichen Gespräch zu treffen, und zwar an ihrem Arbeitsplatz in Hennef.


„Ich dachte, ich helfe einem Soldaten“ – das Geständnis


Im abendlichen Gespräch an ihrem Arbeitsplatz gab Frau K. gegenüber unserem Privatdetektiv aus Bonn an, selbst über das Internet in Kontakt mit dem angeblichen Soldaten geraten zu sein. Schnell stellte sich heraus: Sie war nicht einfach Mitspielerin – sie war ebenfalls Opfer. Auch sie hatte an die Geschichte geglaubt. Und auch sie hatte Geld an den Täter weitergeleitet – zwei Überweisungen von je 2.200 Schweizer Franken, die sie aus vermeintlicher Liebe an ein Konto eines „Freundes“ ihres Geliebten in der Schweiz schickte, von wo es „auf sicherem Wege“ (erneut diese Formulierung) an den US-Soldaten in Ghana weitergeleitet werden sollte. Überzeugt von der Authentizität seiner charmanten Botschaften und seines angeblichen Schicksals im Ausland, ließ sich Frau K. überreden, das Spiel mitzuspielen. Auch hier lautete der Vorwand des Täters, dass ihm das Geld eine vorzeitige Entlassung aus dem Militärdienst ermöglichen werde. Frau K. beschrieb den „Soldaten“ als liebevoll und überzeugend, und sie sei so verliebt gewesen, dass sie seine Bitten blind erfüllt habe. Im Gespräch zeigte sie sich emotional aufgewühlt. 

Hinsichtlich der Zahlungen der Mandantin unseres Detektiv-Teams in Bonn machte Frau K. folgende Angaben: Der Täter habe ihr erklärt, dass ihm eine Geschäftspartnerin Geld schulde und es nicht direkt an ihn überweisen könne, weil die Behörden in Ghana angeblich pauschal Zahlungen von Ausländern bis auf weitere Prüfung beschlagnahmen würden. Um das zu vermeiden, müsse die Geschäftspartnerin das Geld zunächst an Frau K. überweisen, die es wiederum an den zuvor genannten Freund des Soldaten in der Schweiz weiterleiten müsse, damit dieser es dann weiter nach Ghana transferieren könne – alles angeblich legal. Tatsächlich gingen auf dem Konto von Waltraud K. zwei Zahlungen ein, die sie brav weiterleitete und damit unwissentlich als Zwischenmittlerin für einen internationalen Betrug herhielt. Sie habe nur helfen wollen. Was wie eine Ausrede klingt, ist in der Welt des Romance Scammings nicht untypisch: Täter nutzen nicht nur die Gelder ihrer primären Opfer, sondern binden Letztere teilweise sogar noch aktiv als (unwissentliche) Strohleute in weitere Betrugshandlungen gegen Dritte ein. An diesem Punkt sind die Opfer emotional erpressbar und leicht zu steuern – ein Traumszenario für die Täter. Freilich handelte es sich bei den beiden Zahlungen, die Waltraud K. empfangen und in die Schweiz weitergeleitet hatte, um ebenjene von unserer Mandantin Frau Berger.


Frau zeigt Herz in Laptopkamera; Detektivagentur in Bonn, Detektivteam in Bonn, Detektivbüro in Bonn

Genau wie unsere Mandantin hatte auch Waltraud K. eine heftige – quasi bedingungslose – Schwärmerei für die Fake-Identität ihrer Internetbekanntschaft entwickelt.


Zwei Opfer – ein Betrugssystem | Geschädigte können zu Werkzeugen werden


Die Ermittlungen unseres Bonner Detektivbüros zeigten eindeutig, dass Frau K. eine reale Person war, es sie also tatsächlich gab – und dass sie das Geld tatsächlich erhalten und weitergeleitet hatte. Ob sie dabei völlig ahnungslos oder doch informiert und involviert war, ist nicht abschließend zu beurteilen, da als Beurteilungsgrundlage lediglich ihre Selbstbehauptungen vorliegen. Auf den Ermittler machte sie einen sehr authentischen und ehrlichen Eindruck. Klar ist: Derartige Fälle sollten umgehend zur Anzeige bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden gebracht werden – was wir sowohl der Mandantin als auch Waltraud K. ausdrücklich empfahlen. 

Dieser Fall zeigt einmal mehr, wie raffiniert internationale Betrüger agieren und wie leicht sich Menschen in emotionale Abhängigkeiten manövrieren lassen können. Die Kurtz Detektei Bonn unterstützt Betroffene diskret und effektiv bei der Aufklärung solcher Fälle – sei es bei Verdacht auf Liebesbetrug, Geldwäsche oder Identitätsmissbrauch.


Was ist Romance Scam? | Psychologie des Love Scamming: Wie Täter ihre Opfer einwickeln


Romance Scamming ist eine besonders perfide Form des Online-Betrugs. Die Täter arbeiten mit psychologischer Finesse, Geduld und Erfahrung. Sie suchen gezielt nach einsamen oder verwitweten Personen auf Datingportalen und investieren Wochen oder Monate in den Aufbau einer emotionalen Beziehung. Zu den typischen Merkmalen dieser Betrugsmasche zählen unter anderem:

  • Dramatische Lebensumstände: Soldat, Arzt, Unternehmer im Ausland etc.
  • Vermeintliche Nähe: „Du bist mein Ein und Alles.“ usw.
  • Der Kontakt ist intensiv, aber körperlich nie möglich („zu weit weg“).
  • Emotionale Abhängigkeit: tägliche Nachrichten, romantische Botschaften
  • Plötzliche Notlage: Krankheit, Festnahme, Ausreiseprobleme
  • Geldforderungen: angeblich für kurzfristige Hilfe (dadurch: Zeitdruck), aber niemals endend, dazu geschickt gestaffelt

Betroffene schämen sich im Nachhinein oft für ihre Gutgläubigkeit. Doch sie sind keine Einzelfälle: Allein in Deutschland entstehen jährlich Schäden in Millionenhöhe durch diese Betrugsart. Abhilfe schafft die gewissenhafte Überprüfung von Behauptungen; hier ist Skepsis Trumpf. Meist ergeben sich durch Hinterfragen schnell Widersprüche. Nehmen wir den hiesigen Fall: Die USA unterhalten gar keine offizielle dauerhafte Militär-Präsenz in Ghana – die Scam-Geschichte war also schon im Ansatz unglaubwürdig. Noch dazu handelt es sich bei der Betrugsmasche „amerikanischer Soldat hängt in Krisengebiet fest“ um eine seit vielen Jahren gängige Methode; eine einfache Google-Suche liefert hierzu entsprechend unzählige einschlägige Ergebnisse. Die Länder (stets Krisengebiete, über die der Durchschnittseuropäer wenig Kenntnis hat) und die Details wechseln, die Grundmethode bleibt – und wird dadurch nicht nur für Experten wie unsere Detektive in Bonn, sondern auch für Laien durchschaubar. 


Darstellung eines Online--Scams (Love Scam); Detektiv bei Liebesbetrug, PRivatdetektiv Romance Scam

Kurtz Detektei Bonn – Ihr Partner gegen Online-Betrug


Das Internet bietet Chancen, aber auch Risiken – vor allem, wenn es um Gefühle geht. Unsere Privatermittler helfen Ihnen bei der Aufklärung von Romance Scamming durch Identifikation von Geldempfängern und Strohleuten samt – im Idealfall – Auffindung der Täter. Dies erfordert in der Regel diskrete Ermittlungen sowohl im In- als auch im Ausland. Erfolgsgarantien gibt es natürlich nicht, und die Täter sind oft clever genug, um ihre Spuren so zu verwischen, dass nicht einmal engagierte Ermittlungsbehörden die Identitäten der realen Täter zurückverfolgen können. Doch Hoffnung besteht grundsätzlich immer, und vielen Geschädigten geht es auch weniger ums Geld als um den emotionalen Abschluss. So half es Frau Berger, der Mandantin der Kurtz Detektei Bonn, enorm, zu erfahren, dass auch eine andere Frau auf dieselbe Masche hereingefallen war.

Werden Sie misstrauisch, wenn ein Online-Kontakt früh über Geld spricht. Vertrauen Sie Ihrem Gefühl – und im Zweifel uns. Ob Love Scamming, Vorschussbetrug oder anderes – wir unterstützen Sie mit diskreten Ermittlungen. Unsere Arbeit schützt nicht nur Ihr Vermögen, sondern oft auch Ihr Selbstwertgefühl. Grundsätzlich gilt: Vorsicht bei Internetbekanntschaften!


Hinweis


Zur Wahrung der Diskretion sowie der Persönlichkeitsrechte von Auftraggebern und Zielpersonen wurden alle Namen und Orte in diesem Fallbericht bis zur vollständigen Unkenntlichkeit verändert.


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53177 Bonn

Tel.: 0228 2861 4084

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Originalbeitrag: https://kurtz-detektei-bonn.de/detektiv-blog-der-kurtz-detektei-bonn/Ich-liebe-dich-überweis-mir-Geld-Wenn-Online-Dating-zur-Betrugsfalle-wird/

Interview mit Patrick Kurtz im „Blick“: „So spürt dieser Privatdetektiv dreiste Mietnomaden auf“


Dreiste Mietnomaden bringen Vermietern Chaos, Kosten und Verzweiflung. Oft scheint die Lage aussichtslos, die Horror-Mieter sind unauffindbar. Doch Privatdetektiv Patrick Kurtz weiss, wie man die Untergetauchten findet – und verhilft Eigentümern vor Gericht zu Erfolg.


Patrick Kurtz findet untergetauchte Horror-Mieter


Mietnomaden – der Horror eines jeden Vermieters. Mieter, die Wohnungen verwüsten, einfach verschwinden, nichts ausser offener Rechnungen und Müll zurücklassen. Der Eigentümer bleibt auf Kosten sitzen – es sei denn, man findet die Horror-Mieter. Patrick Kurtz ist Privatdetektiv, ein realer Sherlock Holmes, und sucht nach genau diesen Schreckensmietern.

Etwa zweimal im Jahr kommen verzweifelte Vermieter auf den Detektiv zu. Während seiner Karriere hat er 15 Mietnomaden-Fälle mit seiner Detektei erfolgreich gelöst. „Häufig ging es dabei nur darum, den Ist-Zustand einer Wohnungsvermüllung, ein wiederkehrendes inakzeptables Fehlverhalten oder Ähnliches gerichtsfest zu dokumentieren“, sagt Patrick Kurtz.



Detektive dokumentieren gerichtsfest


Das sei nicht schwierig. Von aussen offensichtliche Missstände könne er leicht dokumentieren. Doch wie geht ein Detektiv vor, wenn der Mietnomade sich weniger offensichtlich verhält? „Ein kurzer Blick von der Türschwelle in die Wohnung liegt, in Abwägung der Persönlichkeitsrechte der Mieter gegen die wirtschaftlichen Interessen des Vermieters, ebenfalls im Rahmen“, sagt er.

Kniffliger werde es, wenn die Horrormieter wirklich aufgespürt werden müssen, „wenn die Zielpersonen komplett unter dem Radar leben“. Wenn sie etwa weder bei den Behörden noch bei Grundversorgern mit korrekten persönlichen Daten registriert sind. Dann beginnt tiefere Recherchearbeit des Detektivs.


So findet ein Privatdetektiv die Untergetauchten


Man müsse eben kreativ werden, so Privatdetektiv Kurtz. „Oft hilft dann zum Beispiel die Befragung von ehemaligen Nachbarn oder auch Freunden, Familie und Bekannten.“ Wird der Mieter, der die Wohnung verwüstet hat, tatsächlich aufgespürt, muss dieser für die entstandenen Kosten aufkommen.

Sogar die Detektivkosten könne man dem Mietnomaden aufbrummen. Zuletzt machten mehrere Fälle in der Schweiz Schlagzeilen. Unternehmer Rolf Steiner hat sein Chalet in Hohtenn VS an einen Künstler vermietet – als der weg war, fand Steiner nur Verwüstung. Ein weiterer Fall ereignete sich in Trimbach SO. Vermieter Dino Rossi (66) hatte seine Wohnung an Sozialbezüger vermietet. Diese hinterliessen Schäden der Höhe von mehreren Zehntausend Franken, ein einziges Chaos – und tauchten unter. Das Sozialamt durfte die neue Adresse nicht herausgeben.


Auch Sozialhilfebezüger sind auffindbar


Doch die Privatdetektive können auch in solchen aussichtslos wirkenden Härtefällen helfen. Das Sozialamt darf zwar keine Angaben zu neuen Adressen von Bezügern machen, aber Patrick Kurtz sagt: „Ist ein geflüchteter Mietnomade Sozialhilfebezüger und hat er hierfür seine korrekten Adressdaten beim Sozialamt hinterlegt, macht er sich damit für uns transparent.“

Das gelte genauso für untergetauchte Arbeitnehmer, die sich korrekt bei Renten- und Krankenkasse angemeldet haben. Selbst wenn betroffene Vermieter es für völlig aussichtslos halten: „Rechtssichere Privatdetektive wissen, welche Beweise sie liefern müssen, um die Aussichten auf einen Erfolg vor Gericht dramatisch zu erhöhen.“


Hinweise


Der Originalartikel von Helena Schmid und Celina Euchner erschien bereits 2020 in der Schweizer Tageszeitung Blick und wird nun endlich von uns nachgereicht. Die Hervorhebungen (Fettschrift) und Verlinkungen auf dieser Seite können vom Original abweichen.


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Der „Tatort“-Schwindel – Detektiv Patrick Kurtz im Interview mit dem Schweizer Blick


In Hinsicht auf das neue – weibliche – Schweizer „Tatort“-Team Anna Pieri Zuercher und Carol Schuler, das ab Herbst 2020 in den Hauptrollen zu sehen sein wird, befragt die Schweizer Tageszeitung Blick Privatdetektiv Patrick Kurtz von der Kurtz Detektei Zürich und Schweiz zur Frauenquote in der Detektiv-Branche.


Der „Tatort“-Schwindel


„Carol Schuler und Anna Pieri Zuercher ersetzen Stefan Gubser und Delia Mayer beim Schweizer „Tatort“. Dass zwei Kommissarinnen zusammen Verbrechen aufklären, ist ein Fantasiekonstrukt. In der Realität sind sie eine kleine Minderheit.


Auf dem Bildschirm übernehmen Frauen die Ermittungen, in der Realität sind sie eine kleine Minderheit


Schweizer „Tatort“-Fans reiben sich immer noch verwundert die Augen. Vorgestern Mittag präsentierte SRF das neue Ermittler-Duo, welches aus zwei Frauen besteht. Die Winterthurerin Carol Schuler (32) und die welsche Anna Pieri Zuercher (40) gehen ab 2020 als Tessa Ott und Isabelle Grandjean auf Verbrecherjagd und ersetzen Stefan Gubser (61) und Delia Mayer (52). Diese erstaunliche Umbesetzung passt zum harten Schnitt, der mit dem schon länger kommunizierten Schauplatzwechsel von Luzern nach Zürich einhergeht. „Wir wollen ein modernes Zürich zeigen“, erklärt SRF-Fiktionsleiter Urs Fitze (61) die einschneidenden Veränderungen. „Wir möchten nicht mehr so stark an der Realität kleben, sondern uns mehr Freiheiten nehmen und dem fiktionalen Erzählen grösseren Platz einräumen.“

Die aktuelle Situation bei der Kantonspolizei Zürich zeigt denn auch: Mit der Wirklichkeit hat ein rein weibliches Duo wenig zu tun. Weibliche Ermittler seien in Zürich in der Minderheit, bestätigen die Behörden: „Die rund 20 Mitarbeiter, die bei der Kapo Zürich in Tötungsdelikten ermitteln, wie das die Kommissarinnen im ‚Tatort‘ tun, sind Feldweibel mit besonderen Aufgaben“, sagt deren Mediensprecherin Rebecca Tilen (37). „Davon sind ein Fünftel Frauen. Generell arbeiten bei der Kapo Zürich zirka 20 Prozent Frauen.“


„Zwei Frauen sind unwahrscheinlich“


Der Zürcher Detektiv Patrick Kurtz (29) weiss: „Ich habe in meiner ganzen Tätigkeit noch nie ein Ermittlerteam gesehen, das aus zwei Frauen bestand. Meistens sind zwei Männer zusammen im Einsatz, ab und zu ein Mann und eine Frau, aber zwei Frauen sind sehr unwahrscheinlich.“

Dasselbe gelte übrigens in der Privatdetektiv-Branche, so Kurtz. Aus triftigem Grund: „Die beiden Branchen bauen aufeinander auf. Viele Ermittler der Privatwirtschaft waren vorher bei der Polizei. Hat man dort eine hohe Männer-Quote, bedeutet das automatisch auch eine hohe Männer-Quote bei den Detektiv-Büros.“


Quote ist König


Warum aber setzt SRF nun dennoch auf dieses eigentlich realitätsferne Modell? Ganz einfach: Die Quote ist König. „Die Kommissarinnen sind bei den Zuschauern sehr erfolgreich“, heisst es auf der „Tatort“-Seite der ARD auf die Frage, warum es so viele weibliche Ermittlerinnen gibt. Die Fernbedienung hat immer recht.“

Text: Patricia Broder und Jean-Claude Galli



Hinweise


Der Originalartikel erschien in der Schweizer Tageszeitung Blick. Die Hervorhebungen (Fettschrift) und Verlinkungen auf dieser Seite können vom Original abweichen.


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„Tatort Arbeitsplatz“ – Detektiv Patrick Kurtz im Zürcher Tagesanzeiger


Für ihren umfassenden Artikel im Zürcher Tagesanzeiger zum Thema Kriminalität und Fehlverhalten von Angestellten am Arbeitsplatz interviewte Journalistin Denise Jeitziner Privatdetektiv Patrick Kurtz, Inhaber der Kurtz Detektei Zürich. Eine Abschrift des Artikels vom 14.06.2018 finden Sie nachfolgend.


Abschrift „Tatort Arbeitsplatz“


„Jeder Vierte hat schon mal im Büro geklaut, die Spesen frisiert, bei der Arbeitszeiterfassung getrickst oder sich sonst wie unkorrekt verhalten. An materiellen Nöten liegt das Fehlverhalten jedoch nicht.

Bei der Kassiererin waren es zwei geklaute Packungen Vollkorncracker und zwei Packungen Aufschnitt. Die Köchin liess einen vakuumierten Kopfsalat, zwei Brotstücke, ein Silserbrötchen und einen Liter Vollrahm in ihrer Handtasche mitlaufen. Und der Kaderangestellte beim Fedpol erschlich sich längere Arbeitszeiten, indem er über Mittag beim Ein- und Ausstempeln schummelte.

Drei Beispiele für Fehlverhalten am Arbeitsplatz, drei fristlose Kündigungen, die alle bis ans Bundesgericht gezogen wurden, und jedes Mal derselbe Entscheid: Alle drei Angestellten sind zu Recht gefeuert worden, obwohl das Fehlverhalten so gar nicht schwerwiegend erscheint. «Bei Diebstahl am Arbeitsplatz ändert auch ein geringfügiger Deliktsbetrag in der Regel nichts an der Rechtmässigkeit der fristlosen Entlassung», erklärt Roger Rudolph, Professur für Arbeits- und Privatrecht an der Universität Zürich, die jüngere, strenge Praxis des Bundesgerichts. Ein Diebstahl gelte als Bruch der Vertrauensbeziehung, die im Arbeitsleben notwendig sei, egal wie viel Wert das Diebesgut habe.


Meist langjährige Mitarbeitende


Geklaut haben die meisten von uns schon mal. Also natürlich nicht so richtig, nur Kleinigkeiten, nicht der Rede wert. Den Kugelschreiber, ohne böse Absicht. Alle paar Monate ein paar Sichtmäppchen und ein Pack Druckerpapier für den Bürokram daheim. Die WC-Rolle, weil einem plötzlich eingefallen ist, dass man am Morgen das letzte Blatt Papier aufgebraucht hat.

Die Dreisteren frisieren ihre Spesen- und Arbeitszeitabrechnung regelmässig, bezahlen ihr Sandwich aus der Mensa grundsätzlich nie und lassen auch Wertvolleres mitlaufen wie Computerbildschirme und Bürostühle aus dem Materiallager. Die Detektei Kurtz Schweiz schildert den Fall eines Angestellten, der nebenher Partys und Konzerte organisierte und seinen Bedarf an WC-Papier vom Büroinventar abzwackte. Als man ihm nach mehr als einem Jahr auf die Schliche kam, hatte er bereits WC-Rollen im Wert von über zehntausend Franken mitlaufen lassen.

Aus finanzieller Not oder kriminellen Absichten klauen oder betrügen interessanterweise aber die wenigsten. Es sind auch selten die üblichen Verdächtigen wie Freelancer, das Putzpersonal oder sonstige Externe: «Beim überwiegenden Teil der Täter handelt es sich um eigene Mitarbeiter», sagt Patrick Kurtz, dessen Detektive in der Schweiz sich in etwa 20 bis 30 Prozent der Fälle mit Firmenaufträgen beschäftigen. «Auffallend oft sind es langjährige Angestellte, die bislang einen guten Job gemacht haben.»


Selbst der Diebstahl von so etwas Geringwertigem wie Toilettenpapier kann, so er gewerbsmässig verübt wird, fünfstellige Schäden verursachen.


Frustration verleitet zur Tat


Der Schweizer Human-Ressources-Barometer, der regelmässig die Stimmung der Beschäftigten in der Schweiz abfragt, versuchte den Ursachen für derartiges Fehlverhalten in seinem vorletzten Bericht auf den Grund zu gehen. «Die Wahrscheinlichkeit dafür war grösser bei geringem Vertrauen der Beschäftigten in den Arbeitgeber», sagt die Projektleiterin Anja Feierabend. Insbesondere Angestellte, die ihre Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt geringer einschätzten, zeigten mehr Fehlverhalten, genau wie solche, die Probleme mit ihrem Chef nicht offen besprechen konnten. Kurz zusammengefasst heisst das also: Wer unzufrieden im Job ist, neigt eher dazu, sich der Firma gegenüber inkorrekt zu verhalten.

Man muss sich die Arbeitsbeziehung wie eine Partnerschaft vorstellen, die irgendwann zu harzen beginnt oder aus dem Lot gerät – weil auf einmal die Anforderungen bei gleichbleibendem Lohn steigen, weil man nicht mehr dieselbe Anerkennung wie früher erhält, bei der Gehaltserhöhung oder der Beförderung übergangen wurde und entsprechend frustriert und enttäuscht ist. Je engagierter und loyaler man dem Unternehmen gegenüber war, desto grösser wiegt oftmals die Enttäuschung, wie bei einer langjährigen Beziehung.

Und was tut man, wenn man sich ungerecht behandelt und in der schwächeren Position fühlt? Man sorgt halt selber für Gerechtigkeit oder rächt sich zumindest mit einer kleinen Genugtuung. Und stellt das allfällige schlechte Gewissen mit dem Argument auf lautlos, dass die Firma den Minischaden schon wird verkraften können und sowieso selber schuld ist. Die eingangs erwähnte Köchin etwa ärgerte sich darüber, dass ihr pauschal 180 Franken für die Mittagsverpflegung vom Lohn abgezogen wurden, was ihr unverschämt hoch erschien. Weil ihr Chef jedoch darauf beharrte, griff sie zur Selbstjustiz beziehungsweise zum vakuumierten Kopfsalat.

In Zeiten wie heute, in denen die Anforderungen in der Arbeitswelt und die Unsicherheiten immer grösser werden und gleichzeitig die Ansprüche der Arbeitnehmenden steigen, muss man davon ausgehen, dass die Zahl jener, die es mit dem korrekten Verhalten ihrer Firma gegenüber nicht mehr so genau nehmen, steigen wird.

Das vermutet auch Anja Feierabend. Die Arbeitszufriedenheit in der Schweiz sei zwar bei der letzten HR-Barometer-Erhebung im Jahr 2016 wieder etwas höher gewesen als zuvor. «Analysiert man jedoch die Arbeitszufriedenheit im Detail, zeigt sich, dass jeder dritte Beschäftigte nur resignativ zufrieden ist.» Aus dem hohen Anteil lasse sich schliessen, dass viele Beschäftigte an ihrer Arbeitsstelle ausharrten. «Diese Situation kann darauf hindeuten, dass Beschäftigte vermehrt Fehlverhalten am Arbeitsplatz zeigen – als bewusstes oder unbewusstes Ventil ihrer Resignation.»

Bei einer repräsentativen Studie des Marktforschungsinstituts GFK vor drei Jahren gab jeder Vierte offen zu, mindestens einmal am Arbeitsplatz etwas entwendet zu haben; Männer (28 Prozent) langen der Umfrage zufolge häufiger zu als Frauen (23 Prozent) und haben auch seltener ein schlechtes Gewissen. Oder man macht mal früher Feierabend, trägt Ferientage nicht ein oder erledigt Privates während der Arbeitszeit. Tatsächlich wird kaum eine Firma deswegen ihre Compliance-Abteilung oder ein Detektivbüro mobilisieren. Für grössere Deliktssummen, um ein Exempel zu statuieren oder um unliebsame, fehlbare Mitarbeitende loszuwerden, hingegen schon.


Fälle werden oft intern geregelt


Wenn Patrick Kurtz und seine Kollegen beauftragt werden, besteht meist schon ein Verdacht, wer der Täter sein könnte, es fehlt nur noch der nötige Beweis, um ihn zu überführen. Gelegentlich komme es aber auch zu Überraschungen, sagt Kurtz und schildert den Fall eines Restaurantinhabers, der den Buchhalter im Verdacht hatte, Geld auf sein Privatkonto umzuleiten. «Am Ende stellte sich heraus, dass die komplette Belegschaft von rund zehn Personen gemeinsame Sache machte.»

Wie häufig es effektiv zu derartigen Delikten kommt und wie hoch der Schaden ist, der den Schweizer Unternehmen durch das Fehlverhalten ihrer Angestellten jährlich entsteht, erfasst das Bundesamt für Statistik nicht. Spezifische Daten fehlen auch deswegen, weil Unternehmen oft lieber versuchen, die Sache intern zu regeln, statt einen monate- oder jahrelangen Strafrechtsfall loszutreten.

«Ich kann aber bestätigen, dass solche Fälle die Gerichte immer wieder beschäftigen», sagt Rechtsprofessor Rudolph. Das könne möglicherweise auch damit zusammenhängen, dass immer mehr Unternehmen sogenannte Ethic Codes oder ähnliche Verhaltensrichtlinien einführten und infolgedessen auch konsequenter handelten, wenn gegen sie verstossen werde.

Das ist die eine Strategie. Die andere wäre es, die Arbeitsbeziehung möglichst wieder ins Lot zu bringen. Zufriedene Mitarbeitende haben viel weniger Interesse daran, ihrer Firma zu schaden als frustrierte.“


Hinweis


Die Hervorhebungen (Fettschrift) und Verlinkungen stammen nicht aus dem Originalartikel, sondern von der Kurtz Detektei Zürich und Schweiz.


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„GPS-Tracking wäre extrem wertvoll für uns“ – Watson.ch-Interview mit Detektiv Patrick Kurtz

Helene Obrist vom Schweizer Nachrichtenportal Watson.ch im Interview mit Detektiv Patrick Kurtz, Inhaber der Kurtz Detektei Zürich und Schweiz, zum neuen Sozialdetektive-Gesetz in der Eidgenossenschaft:

„Das neue Gesetz zu den Sozialdetektiven ist umstritten. Patrick Kurtz, Inhaber der Detektei Kurtz, hat mit uns über GPS-Tracking, Mitleid und vermeintliche Mordaufträge gesprochen.


Technische Hilfsmittel für die Überführung von Betrügern


watson: „Herr Kurtz, über Sozialdetektive, die potenzielle Versicherungsbetrüger überführen, wird derzeit viel gesprochen. Wie häufig werden Sie auf Leute angesetzt, die unrechtmässig Geld kassieren?“

Patrick Kurtz: „Das kommt häufig vor. Wir ermitteln am meisten wegen Betrugsfällen. Im privaten Bereich sind es vor allem Ehebruch oder Untreue. Im wirtschaftlichen Bereich gehören KrankschreibungsbetrugManipulation bei der Zeitabrechnung oder eben Versicherungsbetrug und Sozialhilfemissbrauch dazu.“

watson: „Bei der Ermittlung von Sozialhilfemissbrauch sollen Detektive wie Sie durch ein neues Gesetz mehr Möglichkeiten für die Observation erhalten. Beispielsweise sollen GPS-Geräte, Drohnen oder Geo-Lokalisationen eingesetzt werden können. Was halten Sie davon?“

Patrick Kurtz: „Hilfsmittel wie GPS-Tracking wären extrem wertvoll für uns. Weil die Rechtslage derzeit unsicher ist, setzen wir Drohnen oder GPS-Tracking bislang nicht ein. Wenn wir die Genehmigung aber bekommen würden, wäre uns extrem geholfen bei der Fallaufklärung. Das wäre auch im Sinne der Gemeinschaft.“

watson: „Warum?“

Patrick Kurtz: „Derzeit müssen wir uns primär auf unsere Augen verlassen. Das kostet oft viel Zeit und Geduld. Mit technischen Daten, wie beispielsweise einer ständigen Ortung, könnte ein Fall womöglich schneller aufgeklärt werden. Und man hätte harte Fakten, die man im Falle einer Gerichtsverhandlung vorbringen könnte. Zudem könnte man argumentieren, dass man so die Person nicht auf Schritt und Tritt verfolgen muss, sondern nur beobachtet, wo sie sich gerade befindet. Man könnte sich fragen, ob das nicht ein geringerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Zielperson wäre, wenn sie nur mittels GPS-Tracking überwacht wird, anstatt von einem Detektiv beschattet.“


Das Nachrichtenportal „Watson“ ist nicht etwa eine Detektiv-Seite, deren Name sich auf den berühmten Holmes-Sidekick beruft. Vielmehr leitet sich der Name des aufstrebenden Portals vom englischen Ausdruck „What’s on?“ ab. 

Über Observationen im Detektiv-Alltag


watson: „Stichwort Privatsphäre: Haben Sie nie ein schlechtes Gewissen oder Mitleid bei Ihrer Arbeit?“

Patrick Kurtz: „Grundsätzlich beobachten wir nur den öffentlichen Raum. Und wir sind nicht die Auftraggeber, die den Tatverdacht haben. Wir führen lediglich den Auftrag aus. Mitleid habe ich selten. Ausser einmal, als ich im Rahmen eines Untreueverdachts eine Dame einen Monat lang jeden Nachmittag beschattet habe. Die Frau ging aber immer brav nach der Arbeit nach Hause und der Untreueverdacht ihres Lebensgefährten liess sich nicht erhärten. Die Dame tat mir leid.“

watson: „Wie kommt es denn überhaupt zu einer Überwachung?“

Patrick Kurtz: „Normalerweise treffen wir uns zuerst mit dem Auftraggeber, das kann eine Firma, eine Privatperson oder auch eine Behörde sein. Dann geht es darum herauszufinden, zu welchem Zeitpunkt sich eine Observation am meisten lohnen würde und wann man die grösste Erfolgschance hat. Dann klären wir ab, wie viele Ermittler wir vor Ort brauchen, wie viele Fahrzeuge nötig sind …“

watson: „Und was passiert dann vor Ort?“

Patrick Kurtz: „Das läuft natürlich ganz anders ab, als in vielen Filmen gezeigt. Meistens ist die Observation wenig spektakulär. Gefragt ist vor allem Geduld. Oft sitzt man stundenlang im Auto und wartet, dass die Zielperson das Haus verlässt.“


Der Detektiv-Beruf: Anforderungen und Risiken


watson: „Was braucht es denn, um ein guter Detektiv zu sein?“

Patrick Kurtz: „Meiner Meinung nach sind Ausdauer und Konzentrationsfähigkeit enorm wichtig. Man darf sich nicht ablenken lassen. Observationen dauern in der Regel stundenlang, da darf man den Punkt, an dem etwas passiert, auf keinen Fall verpassen, weil man abgelenkt war. Köpfchen und körperliche Fitness sind auch sehr wichtig. Oft muss man recherchieren und kombinieren können. Und manchmal kann man sich auch stundenlang nicht hinsetzen oder muss bei eisiger Kälte oder sengender Hitze im Auto sitzen und auf das Auftauchen der Zielperson warten.“

watson: „Ist Ihre Deckung auch schon aufgeflogen und Sie wurden erwischt?“

Patrick Kurtz: „Das passiert sehr selten. Mir ist es ein einziges Mal passiert.“

watson: „Wie kam es dazu?“

Patrick Kurtz: „Ich habe mit einem Kollegen zusammen eine Zielperson observiert, die im Verdacht stand, sich missbräuchlich krank gemeldet zu haben. Die Zielperson wohnte in einem sehr kleinen Dorf. Mein Kollege und ich haben in Autos am Ausgang des Dorfes gewartet und die Zielperson aus der Ferne mit Ferngläsern und Teleobjektiven überwacht. Ab und zu fuhr ein Bauer auf einem Traktor vorbei. Einer dieser Bauern muss unserer Zielperson wohl einen Tipp gegeben haben. Denn kurz darauf lockte sie uns in die Stadt, klopfte an meine Autotür und meinte, ich könne nun mit dem Beobachten aufhören.“

watson: „Was ist dann passiert?“

Patrick Kurtz: „Wir haben uns zurückgezogen. Den Fall konnten wir aber dennoch erfolgreich abschliessen. Es stellte sich nämlich heraus, dass die Person, obwohl sie krankgeschrieben war, an einem Bodybuilding-Wettkampf teilgenommen hatte.“


Von zweifelhaften Aufträgen


watson: „Was ist das Schrägste, was Sie bisher erlebt haben?“

Patrick Kurtz: „Schwierige Frage (denkt nach). Einmal wurden wir von einem ukrainischen Herren kontaktiert, der uns bat, eine Adresse ausfindig zu machen. Am Ende des Gesprächs wandte er sich an meinen Kollegen und fuhr sich mit dem Finger über den Hals mit den Worten: „Wenn ihr ihn einmal gefunden habt …“. Er wollte uns tatsächlich mit einem Mord beauftragen! Nach dieser Sitzung liessen wir dann schleunigst die Finger von dem Fall.“

watson: „Lehnen Sie Aufträge auch ab? Oder stoppen laufende Observationen?“

Patrick Kurtz: „Ja, das kommt schon vor. Beim vorherigen Beispiel mit der Überwachung der Lebensgefährtin habe ich nach einem Monat aufgehört, obwohl mein Auftraggeber wollte, dass ich weitermache. Manchmal lehnen wir aber Aufträge auch von Anfang an ab. Nämlich dann, wenn das persönliche oder wirtschaftliche Verhältnis des Auftraggebers und der Zielperson nicht so angelegt ist, dass man dem Auftraggeber überhaupt Informationen übermitteln dürfte.“


Einmietbetrug | Mietnomaden in der Schweiz


Grosse Schäden durch zahlungsunwillige oder -unfähige Mieter


Ein leider oft erlebtes Ärgernis für jeden Immobilienbesitzer: Ein neuer Mieter zieht ein und vom ersten Moment an muss man den Zahlungen nachlaufen. Temporäre Zahlungsengpässe werden genauso vorgeschoben wie momentane persönliche Probleme, bald sei man aber natürlich wieder flüssig und werde das Geld dann umgehend einzahlen. Sogenannte Einmietbetrüger ziehen in Wohnungen (oder auch in Hotelzimmer) ein, obwohl sie entweder nie die Absicht haben, die Miete für die von ihnen genutzten Räume zu bezahlen, oder gar nicht über die finanziellen Mittel verfügen. Der Vermieter wird bereits bei der Vertragsunterschrift über die Zahlungskraft und -willigkeit des Mieters getäuscht, weswegen diese Fälle auch unter Art. 146 „Betrug“ des Schweizer Strafgesetzbuches (StGB) fallen.

Im Unterschied zu solchen Betrugsfällen, in denen von vornherein die Absicht bestand, einem Anderen einen Vermögensschaden zur eigenen Bereicherung zuzufügen, ist ein Mieter, der erst nach Unterzeichnung des Vertrages unvorhergesehen die Fähigkeit zur Mietzahlung verliert, kein Einmietbetrüger, da schlicht keine Betrugsabsicht vorlag. Entsprechend muss unbedingt zwischen reinen Schuldnern und Straftätern unterschieden werden. Durch Recherche zur Person des Mieters, bei der wir uns vor allem auf sein bisheriges Zahlungs- und Einmietverhalten konzentrieren, prüft die Kurtz Detektei Zürich und Schweiz im Auftrag betroffener Vermieter den jeweiligen Sachverhalt und ermittelt im Bestätigungsfall des Einmietbetrugsverdachts gerichtsverwertbares Beweismaterial: +41 (0)44 5522 264.


Sie sind Immobilieneigentümer und haben auf Ihrem Rechner auch schon einen extra Ordner für säumige Mieter? Dann könnte Ihnen der nachfolgende Text weiterhelfen. 

Mietnomaden, ein Sonderfall des Einmietbetrugs


Während ein Einmietbetrüger nicht notwendigerweise ein Mehrfachtäter sein muss, der am laufenden Band Vermieter um ihre Mieteinnahmen bringt, sind sogenannte Mietnomaden per Definition notorische Wiederholungstäter: Kaum werden ihre Zahlungsunfähigkeit/-unwilligkeit und ihr Betrug in Wohnung A aufgedeckt, organisieren sie sich einen Mietvertrag für Wohnung B, deren Miete sie natürlich ebenfalls nicht zahlen werden. Nach Aufdeckung ihres Betruges in Wohnung B erfolgt der Umzug in Wohnung C, und immer so weiter. Unter anderem da die Auszüge meist in schnellen Nacht- und Nebelaktionen vonstattengehen müssen, werden die Wohnungen häufig in einem desolaten Zustand zurückgelassen. Somit hat der Eigentümer nicht nur den Schaden der ausbleibenden Mietzahlungen, sondern muss auch die Wohnung entmüllen, grundreinigen und nicht selten sogar renovieren lassen. Um diese besonders besorgniserregende Form von Einmietbetrügern zu verfolgen und der Gerichtsbarkeit zuführen zu können, werden unsere Wirtschaftsdetektive in der Schweiz regelmässig erfolgreich eingesetzt. Da Mietnomaden meist unbekannt verziehen, ist der wichtigste Schritt zum Erfolg in der Mehrzahl der Fälle die Ermittlung des Aufenthaltsortes, denn nur so können Forderungen zugestellt werden.

Mietnomaden müssen nicht unbedingt sozial schwache Familien sein, die die Gutgläubigkeit und Grossherzigkeit ihrer Vermieter ausnutzen oder aus Angst vor Strafen von Wohnung zu Wohnung fliehen, sondern es kann sich ebenso gut um den vermeintlich vertrauenswürdigen, gut gekleideten Bankier handeln, der mit seinem offen zur Schau gestellten Wohlstand natürlich erst einmal keine Probleme hat, einen Vermieter oder eine Hotelverwaltung zu beruhigen. Auch zahlungskräftige Menschen erschleichen sich Leistungen, indem sie von Anfang an nicht vorhaben, diese zu vergüten. So kann es beispielsweise passieren, dass ein attraktives Paar die schicksten Suiten der besten Hotels bezieht, aber jedes Mal ohne vollständige Zahlung abreist (meist unter Nutzung ungedeckter Schecks, falscher Identitäten, gestohlener oder gefälschter Zahlungsdaten etc.), um kurze Zeit später in ein neues Hotel einzuchecken. In Hollywood wird eine solche asoziale Lebensweise gern mal auf der Leinwand heroisiert, in Wirklichkeit handelt es sich jedoch schlicht um Kriminalität auf Kosten Dritter – und somit um Fälle für unsere Privatdetektive in ZürichLausanneGenf und der gesamten Schweiz.


Ermittlungsmöglichkeiten der Kurtz Detektei Zürich und Schweiz


Während sowohl der Einmietbetrüger als auch beispielsweise die frisch getrennte neue Mieterin, der von ihrem Noch-Ehegatten plötzlich der Zugang auf das gemeinschaftlich erwirtschaftete Geld verwehrt wird, dem Eigentümer gegenüber beteuern, dass sie stets die Absicht hatten, die Miete zu entrichten, hat sich nur einer der beiden des Betrugs schuldig gemacht. Jedoch wird der Vermieter weder Person A an der Nasenspitze ansehen, dass es sich um einen Betrüger handelt, noch wird er selbiges bei Person B ausschliessen können. Unser Zürcher Detektiv-Team ist jedoch dazu in der Lage, durch Hintergrundrecherchen, zum Beispiel bei vorherigen Vermietern, anderen Gläubigern oder früheren wie aktuellen Arbeitgebern, ein Profil des Mieters zu erstellen. Mithilfe dieser Informationen lassen sich schnell Rückschlüsse auf seine Ehrbarkeit ziehen. Wurden Mietzahlungen, Strom-, Gas- und Wasserrechnungen in der Vergangenheit stets pünktlich abgeleistet, scheint der aktuell säumige Mieter tatsächlich „nur“ in einem unerwarteten finanziellen Engpass zu stecken.

Eindeutig in eine andere Richtung zeigt das Ergebnis jedoch, wenn sich aus den Ermittlungen unserer Schweizer Privatdetektive ergibt, dass bereits andere Vermieter um Zahlungen geprellt wurden, dass der Mieter bei einer (oder einigen) Wirtschaftsauskunftei(en) Negativmerkmale aufweist, dass es in der Vergangenheit oder auch aktuell Inkasso-Verfahren gegen den Mieter gegeben hat, dass womöglich sogar schon Strafverfahren wegen verwüsteter Wohnungen oder wegen Betrugs initiiert wurden. Je nach Schwere der ermittelten Erkenntnisse, ist davon auszugehen, dass der Mieter den Vermieter bewusst getäuscht hat, um sich die vermeintlich eigenen vier Wände und ein Dach über dem Kopf zu erschleichen. Mithilfe der gerichtsverwertbaren Unterlagen, die unsere Wirtschaftsermittler für ihre Klienten zusammentragen, kann Mietnomaden gerichtlich Einhalt geboten und die Wohnung legal geräumt werden.


Schwierige Mietvertragskündigung in der Eidgenossenschaft: Schweizer Ermittler raten zu vorsorglichen Mieterüberprüfungen


Mietnomaden sind sich für gewöhnlich der Fristen sehr bewusst, die laut Gesetz vom Vermieter eingehalten werden müssen, weswegen sie sich oft wenige Tage vor deren Ablauf aus dem Staub machen und somit bis auf Weiteres nicht finanziell beziehungsweise gerichtlich belangt werden können. In Artikel 257d des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) ist für Wohn- und Geschäftsräume festgelegt, dass bei einer ausbleibenden Mietzahlung zunächst eine Frist von 30 Tagen gesetzt werden muss, innerhalb derer die Summe nachgezahlt werden kann; wird diese Frist erneut ignoriert, kann der Vermieter erst mit einer erneuten Frist von mindestens weiteren 30 Tagen auf Ende eines Monats kündigen. Im schlimmsten Fall entgehen einem Vermieter also bis zu drei Monatsmieten, bis er dem Einmietbetrüger die Kündigung und Räumung der Wohnung anordnen kann.

Aus all diesen Gründen raten unsere Detektive für BernGraubünden oder das Tessin dazu, Mieter schweizweit vorab zu überprüfen beziehungsweise professionell überprüfen zu lassen und stets ein paar grundsätzliche Punkte im Auge zu behalten:

  1. Lassen Sie sich Lichtbildausweise der neuen Mieter zeigen und prüfen Sie diese auf Echtheit (optische und haptische Prüfung der Sicherheitsmerkmale, Abgleich der Lichtbilder mit den realen Personen).
  2. Geben Sie nie den Zugang zum Mietobjekt heraus, solange die Kaution nicht eingezahlt wurde.
  3. Fordern Sie Mietinteressenten auf, Ihnen eine Bonitätsbescheinigung zukommen zu lassen.
  4. Hinterfragen Sie Angaben des Mieters zu seiner Miethistorie, seinem Lebenslauf und seinem Arbeitsverhältnis kritisch. Viele Menschen haben keinerlei Skrupel, Gutgläubigkeit auszunutzen!

Hat sich die Situation bereits in eine prekäre Richtung entwickelt, so hilft Ihnen natürlich unsere Zürcher Wirtschaftsdetektei mit all ihren Möglichkeiten dabei, den Mieter zu einer Zahlung zu bewegen oder durch die Ermittlung von Beweisen vor Gericht zu bringen. Ziel ist es stets, den Schaden beim Vermieter so gering wie möglich zu halten. Besonders bei eigentlich zahlungskräftigen Mietern kann nicht nur auf die Entrichtung der ausstehenden Mietsummen, die Abdeckung etwaig notwendiger Renovierungskosten und die Leistung von Schadenersatz durch gegebenenfalls hierbei entstehenden Mietausfall gehofft werden, auch die Detektivkosten lassen sich auf diesem Wege als Forderung gegen den Schuldner einbringen. Auch bei zahlungsunfähigen Mietern besteht oft immerhin die Möglichkeit, durch Pfändungen der Besitztümer Teile oder sogar die Gesamtheit der Kosten abzudecken.


Wohnungsschlüssel sollten nie vor der Einzahlung der Kaution (+ der ersten Monatsmiete) herausgegeben werden. 

Beauftragung unserer Schweizer Privatdetektei


Sind Sie ein Hotelier, der einem Einmietbetrüger aufgesessen ist? Oder haben Sie mit Mietnomaden zu kämpfen, die Ihre Wohnung eingemüllt und renovierungsbedürftig abgenutzt haben? Möchten Sie Ihren künftigen Mieter professionell überprüfen lassen, um sich vor bösen Überraschungen zu bewahren? Dann setzen Sie sich zu unseren Geschäftszeiten mit unserer Detektei in der Schweiz in Verbindung und lassen Sie sich zu den Konditionen und Vorgehensweisen in Ihrem Fall beraten. Sie erreichen uns per Email an kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch oder über unser Kontaktformular sowie telefonisch unter der folgenden Rufnummer: +41 (0)44 5522 264.


Verfasserin: Maya Grünschloss

Kurtz Detektei Zürich und Schweiz

Max-Högger-Strasse 6

8048 Zürich

Tel.: +41 (0)44 5522 264

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch

Web: https://www.kurtz-detektei-schweiz.ch

Google: https://g.page/kurtz-detektei-zuerich-schweiz

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Cyberkriminalität in der Schweiz: IT-Experten für Täterermittlung und Tatprävention


Hackerangriffe auf lebenswichtige Spitaldaten


Die Empörung in der Schweiz und benachbarten Staaten ist gross: Hacker haben mehrfach Schweizer Spitäler damit erpresst, ihre Server zu attackieren und teils lebenswichtige Spitaldaten zu verschlüsseln, wenn nicht ein „Lösegeld“ in erheblicher Höhe gezahlt werden sollte. Ein ruchloser und gleichsam höchst lukrativer Angriff, schliesslich geht es in Krankenhäusern um Leben und Tod. Die Täter spielen bewusst mit der Gesundheit unschuldiger und unbeteiligter Personen, um eine schnelle Zahlung zu erwirken. Ihre Cyberangriffe manifestieren sich in Verschlüsselungen von Patientendaten und anderen Spitalunterlagen und können im schlimmsten Fall den Krankenhausablauf für mehrere Stunden oder sogar Tage stilllegen, was für Risiko- und Intensivpatienten unter Umständen den Tod bedeutet. Die Kurtz Detektei Schweiz kann mit ihren Detektiven und IT-Experten in solchen Fällen frühzeitig ermitteln, wer hinter den Attacken steckt, um die Verantwortlichen der Gerichtsbarkeit zuzuführen.

Leider lässt sich nicht genau sagen, wie viele Spitäler schweizweit betroffen sind, da nur wenige Hackerattacken gemeldet werden; die betroffenen Spitäler befürchten, durch die Publizierung Imageschäden zu erleiden und Trittbrettfahrer auf den Plan zu rufen. Im Tagesanzeiger warnt der Chef einer Sicherheitsagentur vor der Gerissenheit der Täter, die Profis in ihrem Metier zu sein scheinen und nicht einfach nur Streiche spielen wollen; eine Klinik in Los Angeles (USA) zum Beispiel konnte gegen einen extrem gefährlichen Virus nicht anders vorgehen, als die geforderten 17.000 Dollar für die Entschlüsselung der gehackten Daten zu zahlen. Unsere IT-Spezialisten in der Schweiz ermitteln einerseits die Identitäten der Täter im Schadens- bzw. konkreten Bedrohungsfall und sorgen ausserdem durch die Ausarbeitung und Umsetzung individueller IT-Sicherheitskonzepte für eine effektive Prävention: +41 (0)800 220 020.


Gerade Patientendaten sind natürlich von eminenter Bedeutung und somit maximal schützenswert. Entsprechend erschüttern die skrupellosen Hackerangriffe auf Schweizer Spitäler in extremem Masse. 


Kein Unternehmen ist vor Cyberkriminalität gefeit


Unternehmen aller Grössen sind genauso wie Spitäler konstant durch Angriffe aus dem Internet bedroht. Sobald auch nur ein einziger Internetkrimineller einen lohnenswerten Plan zur Erpressung beziehungsweise zum Diebstahl sensibler Daten gefasst hat, können seine diesbezüglichen Bemühungen den betroffenen Betrieb schwer schädigen. Ist es schon vor einiger Zeit zu einem Angriff gekommen, der erst im Nachhinein bemerkt wirkt, so gestaltet es sich häufig sehr schwierig, die Täter zu ermitteln und sie ihrer gerechten Strafe zuzuführen, denn gleichwohl sie bei ihren Angriffen Spuren hinterlassen haben, lassen sich diese nach Verstreichen eines längeren Zeitraums meist nicht mehr zum Verursacher rückverfolgen. Bei Erpressungen muss besonders im Fall von Krankenhäusern sehr schnell gehandelt werden, um die Patientenversorgung nicht zu gefährden; daher bleibt dort nur wenig Handlungsspielraum. Ein zeitnaher Einsatz von Sicherheitsexperten kann das Schlimmste abwehren.

Wird unsere Zürcher Detektei frühzeitig engagiert, um vorsorglich Sicherheitslücken zu entdecken und diese zu schliessen, so kann den Hackern in vielen Fällen zuvorgekommen und ihnen der Wind aus den Segeln genommen werden. Dies gilt gleichermassen für innovative Start-Ups wie für alteingesessene Unternehmen, denn jede Art von Erfindungen, Patenten und anderen schützenswerten Daten ist für Konkurrenten und Cyberkriminelle potentiell von Interesse. Somit wird die gesamte Firmenlandschaft der Schweiz durch Internetkriminalität bedroht. Man stelle sich nur vor, welchen Reputationsschaden das Schweizer Bankwesen erleiden würde, sollten die Server und Daten einer der zahlreichen renommierten Banken in die Hände von Hackern fallen.


Vielfältige Tatmotive der Internetkriminellen


Angriffe aus dem World Wide Web können sich aus verschiedenen Gründen ereignen:

  • Handelt es sich um ein grosses Unternehmen, das auf irgendeine Weise polarisiert, so können Attacken politisch oder ethisch motiviert sein und das Ziel haben, dem Unternehmen so lange wie möglich zu schaden.
  • Bei Hacks in Verbindung mit Erpressung erfolgen die Angriffe zur Erlangung eines persönlichen finanziellen Vorteils.
  • Der häufigste Grund für IT-Angriffe ist aber immer noch Spionage: Daten und Pläne erfolgreicher Unternehmen werden ausgespäht, um dem eigenen Unternehmen einen illegalen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, Produkte zu plagiieren oder Informationen an den Höchstbietenden weiterzuverkaufen.

Besonders mit der letzteren Fallkonstellation haben unsere Wirtschaftsdetektive in der Schweiz schon mehrfach Bekanntschaft gemacht, wenn sie zur Aufklärung von Serverangriffen und zur Täterermittlung engagiert wurden.


Ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit – Arbeitnehmer als Täter im Fokus


Es ist eine traurige Gewissheit, dass nicht alle Cyberattacken von Aussenstehenden oder Konkurrenten verübt werden. Unzufriedenheit mit dem Job, Geldknappheit und andere Gründe treiben oft auch ehemals treue Angestellte dazu, illegal Informationen weiterzugeben, um sich ein lukratives Zubrot zu verdienen. Doch nicht nur Vorsatz, auch Fahrlässigkeit ist ein nicht zu vernachlässigender Faktor – Beispiel: Zugangsdaten und Passwörter, die durch Angestellte leichtgläubig weitergegeben werden, wenn eine Phishingmail dazu aufruft. Die Mitarbeiter tappen in eine mehr oder minder geschickte Falle gewerbsmässiger Betrüger, die das Layout und den Sprachduktus grosser Unternehmen (bspw. Paypal, Ebay, Amazon etc.) imitieren und damit unaufmerksame oder naive Arbeitnehmer dazu bewegen, verseuchte Websites zu öffnen und/oder Passwörter an den angeblichen Kundendienst zu senden. Unter Umständen erhalten Cyberkriminelle dadurch einen schnellen Zugang zu Servern, Firmenkonten und Clouddiensten, ohne dass sie sich sonderlich anstrengen müssten.

Unsere Schweizer Wirtschaftsdetektive empfehlen ihren Auftraggebern in Fällen unerwünschter Datenabflüsse daher immer, ihre Sicherheitskonzepte kritisch zu beleuchten und eventuelle Schwachstellen auszumerzen. Ausserdem müssen Mitarbeiter regelmässig im Umgang mit sensiblen Daten geschult werden und sie sind über die Konsequenzen einer gebrochenen Schweigepflicht, eines Geheimnisverrats und der Beihilfe zur Spionage aufzuklären. Aufmerksamkeit bei Ungereimtheiten vonseiten aller Betriebsangestellten vom Azubi bis zur Führungsebene hilft darüber hinaus, Sicherheitslecks oder einen Fremdzugriff auf Server und Daten festzustellen. Auf diese Weise können den Angreifern erste Steine in den Weg gelegt werden, wenngleich dies allein natürlich keine hundertprozentige Sicherheit für das Unternehmen bedeutet. Unsere Wirtschaftsdetektei aus Zürich analysiert in Ihrem Auftrag die IT-Struktur Ihres Unternehmens, führt strukturelle Verbesserungen durch und ermittelt die Täter bereits begangener Delikte durch die Feststellung und Nachverfolgung ihrer digitalen Fussabdrücke: kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch.


Ist das eigene Unternehmen in Gefahr? Privatdetektive aus der Schweiz werden sofort aktiv.


Haben Sie Sorge, dass Cyberkriminelle Interesse an Ihrem Unternehmen und den ihm eigenen Innovationen und Daten haben könnten? Befürchten Sie eine Weitergabe sensibler Informationen aus den eigenen Reihen? Waren Sie bereits Opfer einer Hackerattacke und möchten die Täter ermitteln? In diesen und vielen weiteren Fällen stehen Ihnen die Einsatzmöglichkeiten unserer IT-Experten in der Schweiz zur Verfügung. Egal ob Sie vorsorgen und ein personalisiertes Sicherheitskonzept entwickelt haben möchten oder ob Sie nach einem Cyberangriff die Spuren der Täter verfolgt wissen wollen, um sie schnellstmöglich der Gerichtsbarkeit zuzuführen und um weiteren Schaden vom Betrieb abzuhalten – unsere Schweizer Detektei hilft. Setzen Sie sich zu Beratungs- und Beauftragungszwecken kostenfrei mit unseren Mitarbeitern in Verbindung: +41 (0)800 220 020.


Verfasserin: Maya Grünschloss

 

Kurtz Detektei Zürich und Schweiz

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E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch

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