Detektiv Patrick Kurtz über Sorgerechtsstreits und Kindesrückführung im Interview mit der Neuen Zürcher Zeitung


Bereits Anfang letzten Jahres erschien anlässlich des Skandals um die Kindesrückführung bzw. -entführung im Zusammenhang mit der „Block House“-Erbin Christina Block in der Silvesternacht 2023/24 ein Artikel von Elena Panagiotidis in der Neuen Zürcher Zeitung, für den sie Privatdetektiv Patrick Kurtz von der Kurtz Detektei Zürich und Schweiz interviewte. 

Rund um den Block-Fall gab es in den letzten Monaten diverse Gerichtsverhandlungen in Deutschland und zuvor auch in Dänemark, wo der Kindsvater lebt. Im April lehnte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde der Block-Seite ab. Diesen Freitag, 11. Juli 2025, beginnt in Deutschland vor einer Jugendschutzkammer am Landgericht Hamburg der Prozess gegen Christina Block unter anderem wegen des Vorwurfs der Körperverletzung und der Freiheitsberaubung. Auch ihr prominenter Lebensgefährte, Kult-Sportmoderator Gerhard Delling, muss sich verantworten, wegen des Vorwurfs der Beihilfe. 

Nachfolgend der NZZ-Artikel aus dem letzten Jahr:


Screenshot NZZ-Artikel; Detektiv aus der Schweiz, Detektei aus der Schweiz, Privatdetektiv aus der Schweiz, Detektivagentur aus der Schweiz

NZZ-Artikel: „Was macht man, wenn man das Sorgerecht für seine Kinder besitzt, aber trotzdem keinen Zugang zu ihnen hat? – Ein Privatermittler erzählt“


Bei Sorgerechtsstreitigkeiten setzt sich manchmal ein Elternteil mit den Kindern ins Ausland ab. Privatdetektive können helfen, die Kinder aufzuspüren.

Der Sorgerechtsstreit zwischen der Restauranterbin Christina Block und ihrem Ex-Mann beschäftigt Medien und Gerichte. In einer spektakulären Aktion waren an Silvester zwei der beim Vater in Dänemark lebenden Kinder von Unbekannten nach Deutschland zur Mutter gebracht worden. Zuvor war der Vater überwältigt worden. Die Kinder tauchten danach bei der Mutter in Hamburg auf. Nach einem Eilantrag des Vaters ordnete das Hamburger Oberlandesgericht an, dass die Kinder zu ihm zurückkehren müssen. Am Freitag durchsuchte die Polizei das Wohnhaus der Mutter sowie ein Hotel, das der Familie gehört. Laut Medienberichten steht der Einsatz mit der Rückholaktion der Kinder zusammen.

Patrick Kurtz ist Privatermittler und Inhaber der Kurtz Detektei Schweiz mit Sitz in Zürich. Seine Detektei hat auch mit Fällen zu tun, in denen Kinder von einem Elternteil ins Ausland gebracht werden.


Wenn Sie auf den aktuellen Fall der „BlockHouse“-Erbin schauen, was geht in Ihnen vor, wie beurteilen Sie den?


Gar nicht so sehr als Detektiv, eher als Vater von ebenfalls zwei Kindern. Die Situation wirkt vertrackt: Zwei getrennte Jurisdiktionen zweier EU-Länder kommen zu einander widersprechenden Urteilen. Beide Eltern haben jeweils das Recht ihres Wohnsitzlandes auf ihrer Seite, beide wollen die Kinder offenkundig bei sich haben. Das ist eine Situation, die ich niemandem wünsche. Ohne unterstellen zu wollen, dass die Mutter die Entführung beauftragt habe, kann ich ihre Verzweiflung grundsätzlich nachvollziehen – was macht man, wenn man seine Kinder liebt und das Sorgerecht besitzt, aber trotzdem keinen Zugang zu ihnen hat?

Nichtsdestotrotz: Eine Entführung mit leicht absehbaren potentiell traumatischen Folgen für die Kinder zu initiieren, wäre nicht nur eine schwerwiegende Straftat, sondern auch rein moralisch verwerflich und zudem egoistisch gegenüber den Kindern; umso mehr, wenn auch noch physische Gewalt gegen Dritte ins Spiel kommt und zu befürchten steht, dass die Kinder diese bezeugen müssen. Ich spreche aber bewusst im Konjunktiv, denn es handelt sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren ohne Schuldeingeständnis; folglich gilt: im Zweifel für den Angeklagten. 


Kommen solche Fälle auch in der Schweiz vor?


Der Fall ist schon speziell und aussergewöhnlich aufgrund der widersprüchlichen Urteile aus zwei Nachbarstaaten. Innerhalb der Schweiz wäre das in dieser Form nicht denkbar, weil man nur eine Jurisdiktion hätte. Gleichwohl gibt es natürlich auch hierzulande Sorgerechtsstreitigkeiten mit grenzüberschreitendem Charakter, oft mit der Involvierung von Rechtssprechungen aus typischen Auswanderungsländern in die Schweiz. Noch komplizierter als im „Block“-Fall mit zwei involvierten EU-Ländern wird das Ganze, wenn es sich um Länder ohne funktionierende bilaterale Abkommen mit der Schweiz hinsichtlich solcher Sachverhalte handelt.


Jemand wendet sich an sie, weil er/sie seine Kinder in der Schweiz haben möchte. Wie gehen Sie vor?


Zunächst müssen wir als Privatdetektive natürlich prüfen, ob diese Person überhaupt ein Anrecht darauf hat; das ist in der überwältigenden Zahl der diesbezüglichen Anfragen der Fall. Unser Vorgehen richtet sich nach den Spezifikationen des individuellen Sachverhalts; eine allgemein anwendbare Blaupause gibt es da nicht. Fast immer besteht unsere Aufgabe hauptsächlich darin, den Aufenthaltsort der Kinder ausfindig zu machen und anschliessend ihre Sicherung zu gewährleisten. Das geschieht prinzipiell über RechercheBefragung und Observation und hat also wenig mit dem „Block“-Szenario zu tun, in dem der Aufenthaltsort der Kinder nach meinem Kenntnisstand stets bekannt war. Sind die gesuchten Kinder aufgefunden, informieren unsere Detektive in den allermeisten Fällen die zuständigen örtlichen Behörden, um die Sicherstellung der Kinder zu gewährleisten. Bis dahin werden sie observiert, um auszuschliessen, dass der Kontakt wieder verloren geht. In manchen Fällen wünschen die Auftraggeber unserer Detektei, direkt informiert zu werden, sobald die Kinder aufgefunden sind, um persönlich hinzuzukommen und eine diplomatische Lösung mit den Personen zu finden, bei denen sich die Kinder aufhalten; meist ist das der andere Elternteil.


In welchen Ländern ist die Rückführung am schwierigsten oder gar nicht möglich?


Der Sachverhalt verkompliziert sich dramatisch, wenn keine diesbezüglichen bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und dem Aufenthaltsland der Kinder bestehen. Viel hängt auch von der politischen und gesellschaftlichen Situation innerhalb des Landes ab. Ohne einigermassen funktionierende Bürokratie bspw. wird zunächst die Aufenthaltsrecherche erschwert und schliesslich womöglich auch die Sicherstellung und Rückführung der Kinder. So gibt es in sehr vielen Ländern kein Meldesystem im mitteleuropäischen Sinne; man kann sich vielerorts den Behörden mit Leichtigkeit entziehen, also aus rein behördlicher Perspektive effektiv „untertauchen“. Das macht es für uns nicht gerade leichter. Ausserdem variieren die Verfügbarkeit und Qualität der jeweils ortsansässigen Spezialisten zur Unterstützung unserer Ermittlungen erheblich.


Schweiz- und EU-Flagge nebeneinander; Privatdetektei aus der Schweiz, Detektivbüro aus der Schweiz, Privatermittler aus der Schweiz, Wirtschaftsdetektei aus der Schweiz

Zwischen der Eidgenossenschaft und der Europäischen Union bestehen diverse Abkommen, die unseren Schweizer Detektiven bei Auslandseinsätzen weiterhelfen – doch ausserhalb der EU wird es oft kompliziert.


Wie lange dauern solche Einsätze, bis das Kind zurück beim Elternteil in der Schweiz ist, wie viele Personen sind beteiligt?


Das ist ganz individuell, hängt sowohl vom Sachverhalt als auch vom Ermittlungsbudget ab. Gerade im Ausland ist die Zusammenarbeit mit mindestens einem ortsansässigen Spezialisten meist zielführend oder sogar unabdinglich. Manchmal müssen mehrere Adressen in verschiedenen Ländern simultan überprüft werden – das erhöht natürlich den Ermittlungsaufwand dramatisch. Vieles hängt ausserdem von der Kooperationsbereitschaft der zurückhaltenden Personen ab. Auch hier gibt es grosse individuelle Unterschiede je nach Hintergrundgeschichte des betreffenden Kindesentzugs, nach der Sozialisation, dem Kulturkreis und so weiter.


Welche Ausbildung haben die Mitarbeiter, die sich mit solchen Einsätzen beschäftigen?


Bei den meisten involvierten Ermittlern handelt es sich um Detektive, oft aber mit Vorerfahrungen im Bereich Kindesrückführungen aus vorherigen behördlichen Karrieren (z. B. Polizisten). Für die Recherche des Aufenthaltsortes bedarf es zudem eines hervorragenden internationalen Kontaktnetzwerkes. In manchen Fällen können auch noch spezialisiertere Experten involviert werden, bspw. für verdeckte Kameraüberwachungen.


Wie schafft man es, mit dem Kind über die Grenze auszureisen (sind nicht schon längst alle Behörden des Landes informiert und möglicherweise nicht kooperativ)?


Grundsätzlich sind Detektive an das Gesetz gebunden, und wenn sie im Ausland ermitteln, gilt das jeweilige Landesrecht. Von daher sind filmreife Schmuggelaktionen von Personen eher kein Bestandteil unserer Arbeit. Man würde sich damit ohnehin auf einen schmalen Grat in Richtung der Entführer im „Block“-Fall begeben.


Mit welchen Kosten muss ein Elternteil rechnen?


Auch das ist individuell und hängt vom Gesamtgefüge des Falls ab: Wie viel Vorrecherche ist notwendig? In welchem Land spielt sich das Ganze ab? Wie viele Versuche braucht es bis zum Erfolg? Und so weiter. Erfahrungsgemäss gehen die Gesamtkosten bei circa 4.000 CHF los, sind aber nach oben offen.


Wie gestaltet sich so eine Rückführung aus Sicht des Kindes, wird es dann ein weiteres Mal traumatisiert?


Unsere Privatdetektive sind geschult darin, den Kindern einen möglichst schonenden Prozess zu ermöglichen. Aber ich denke, jedem, der sich in ein Kind hineinversetzen kann, ist klar, dass der Wechsel von einer Vertrauensperson zu einer anderen, von einem Umfeld in ein anderes, noch dazu mit dem Zwischenschritt einer zeitweisen Betreuung durch Fremde, emotional kein Zuckerschlecken für Kinder ist. Viel hängt davon ab, wie lang die Kinder bei der vorherigen Vertrauensperson waren, wie lang sie nicht mehr mit der anderen Vertrauensperson (sprich: unserem Auftraggeber) zusammengelebt haben und wie reibungslos der Übergabeprozess abläuft. Gerade bezüglich der beiden erstgenannten Punkte kann ich die Beweggründe des dänischen Gerichts, die Sachlage in Widerspruch zum deutschen Urteil zu bewerten, schon nachvollziehen. Ob das so richtig ist, masse ich mir natürlich dennoch nicht an, zu beurteilen.


Mann packt Kind am Handgelenk; Detektei aus Zürich, Detektiv aus Zürich, Privatdetektiv aus Zürich, Detektivagentur aus Zürich

Gibt es Fälle, die Sie klar ablehnen würden?


Ja, sogar sehr viele, auch in allen anderen Bereichen unserer Tätigkeit als Privat- und Wirtschaftsdetektei. Die meisten Ermittlungen bedeuten auf die eine oder andere Weise einen Eingriff in Persönlichkeitsrechte von Zielpersonen und zuweilen auch von Dritten. Dieser Eingriff muss gerechtfertigt sein. So müssen wir für jeden Einzelfall im Rahmen einer Rechtsgüterabwägung beurteilen, ob ein so genanntes berechtigtes Interesse vorliegt. Konkret bedeutet das, dass der Auftraggeber ein Rechtsinteresse am Ergebnis unserer Ermittlungen besitzen muss, das schwerer wiegt als unser Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der involvierten Personen. 

Ein einfaches Beispiel zur Illustration: Grundsätzlich hat jeder Bürger ein Recht auf Privatsphäre und damit auch auf den Schutz seiner Adressdaten. Verletzt dieser Bürger allerdings die wirtschaftlichen Interessen einer anderen Person, indem er ihr beispielsweise als Schuldner widerrechtlich Geld vorenthält, besitzt der Gläubiger ein Rechtsinteresse an der Kenntnis der Adresse des Schuldners, das dessen Recht auf Schutz seiner Adressdaten übersteigt. Folglich dürfen wir ermitteln und das Ergebnis an den Gläubiger übermitteln.


Hinweis  


Der Originalartikel erschien 2024 in der Neuen Zürcher Zeitung. Die Hervorhebungen (Fettschrift), Zwischenüberschriften und Verlinkungen auf dieser Seite können vom Original abweichen.


Kurtz Detektei Zürich und Schweiz

Max-Högger-Strasse 6

8048 Zürich

Tel.: +41 (0)44 5522 264

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch

Web: https://www.kurtz-detektei-schweiz.ch

Google: https://g.page/kurtz-detektei-zuerich-schweiz

Originalbeitrag: https://kurtz-detektei-schweiz.ch/kurtz-detektei-zürich-und-schweiz/blog-unserer-zürcher-detektei/Detektiv-Patrick-Kurtz-über-Sorgerechtsstreits-und-Kindesrückführung-im-Interview-mit-der-Neuen-Zürcher-Zeitung/

Trenchcoat und Schlapphut? Aus dem wirklichen Leben eines Privatdetektivs | MZ-Interview mit Patrick Kurtz


Julia Rau, Journalistin der MZ, im Interview mit Patrick Kurtz, dem Inhaber der Kurtz Detektei Erfurt und Thüringen:


Patrick Kurtz ist Deutschlands Vorzeigedetektiv. Der junge Unternehmer huscht von einer Fernsehsendung zur nächsten, berät sogar Filmemacher zur Authentizität eines Detektivlebens. Wie das genau aussieht, hat er MZ-Redakteurin Julia Rau erzählt.


Patrick Kurtz; Detektiv Erfurt, Detektei Erfurt, Privatdetektiv Erfurt, Wirtschaftsdetektei Erfurt
Patrick Kurtz ist Privatdetektiv – und sein Arbeitsleben hat mit den Darstellungen in Fernsehserien nicht viel zu tun. 

Herr Kurtz, wie wird man Detektiv?


Patrick Kurtz: „Der Detektivberuf an sich ist in Deutschland nicht geschützt; entsprechend darf jeder, der ein einwandfreies Führungszeugnis vorweisen kann, ein Detektivgewerbe anmelden. Üblicherweise hat man zuvor aber bei Ermittlungsbehörden wie der Polizei oder dem Zoll Karriere gemacht. Ich habe studiert und musste mir die Fachkenntnisse für den Detektivberuf in einer Zusatzausbildung aneignen, die ich an der Sicherheitsakademie in Berlin absolviert habe. Es wäre Harakiri gewesen, ohne Ausbildung in das Gewerbe einzusteigen. Leider machen das trotzdem viele.“


Was lernt man in der Ausbildung?


Patrick Kurtz: „Das Wichtigste sind die rechtlichen Grundlagen. Wenn man gegen das Gesetz verstößt, etwa beim Datenschutz, bringt man sich und den Auftraggeber in Teufels Küche. Im praktischen Teil lernt man Observationstechniken oder auch wie man Fingerabdrücke nimmt, Spuren sichert, Abhörgeräte aufspürt und wie IT-forensische Untersuchungen durchgeführt werden.“


Sind Quereinsteiger ein Problem in der Branche?


Patrick Kurtz: „Ja, wenn sie nicht die notwendigen rechtlichen und ermittlungstechnischen Kenntnisse mitbringen. Denn dann verrichten sie zwangsläufig schlechte Arbeit und das wiederum fällt zurück auf den Ruf der ganzen Branche. Allgemein hat die Detektivbranche mit ihrer Außenwahrnehmung zu kämpfen. Allein schon durch diese vermeintlich realistischen Detektiv-Serien im Fernsehen wird bei Klienten teilweise ein Erwartungshorizont geweckt, der fernab der Realität ist. Da kommen auch mal Anfragen, ob wir – wie die Detektive im Fernsehen – Leute einschüchtern und Informationen aus ihnen herausprügeln. Wir müssen dann erklären, wie unsere Arbeit wirklich funktioniert.“


Und wie läuft die in Wirklichkeit?


Patrick Kurtz: „Normalerweise engagieren uns Klienten, weil sie einen Verdacht haben. Am häufigsten haben wir mit Betrug zu tun – privat, also zum Beispiel Untreue, aber auch in der Wirtschaft. Dort mit großer Regelmäßigkeit Krankschreibungsmissbrauch, also Arbeitnehmer, die sich krankschreiben lassen und dann Hobbys wahrnehmen, die der Genesung im Weg stehen, oder während der angeblichen Arbeitsunfähigkeit einer Nebentätigkeit nachgehen. Außerdem ermitteln wir beispielsweise bei Unterhaltsbetrug, Spesenbetrug, Diebstahl aus Betrieben oder Unterschlagung – Letzteres häufig bei Transportfahrern, die Teile der Auslieferungsware abzweigen. Doch wir werden auch in drastischeren Fällen und mit ausgefallenen Ermittlungsmethoden tätig. So im vergangenem November mit Personenspürhunden bei der Suche nach der vermissten Anja B., die vor kurzem zerstückelt in Leipzig gefunden wurde. Die Hunde hatten bei der Suche mehrfach im Bereich der Wohnung des Täters und des Fundortes der Leiche angeschlagen.“


Wenn Frau X denkt, Herr X hätte eine Affäre, was passiert dann?


Patrick Kurtz: „Zuerst grenzen wir zeitlich ein, wann Herr X dieser Affäre nachgehen könnte, sofern das der Auftraggeber einschätzen kann. Sollte es keinen konkreten Verdacht bezüglich der Tatzeit geben, müssen wir die Zielperson über längere Zeiträume observieren. Grundsätzlich nehmen wir wenig bis gar keinen aktiven Einfluss auf das Geschehen. Es kommt ganz selten zur Interaktion zwischen Detektiven und Zielperson, vielmehr sind wir passive Beobachter – anders als die Detektive im Fernsehen. Es kann sein, dass der untreue Ehepartner nach zwei Stunden mit seiner Freundin auf der Straße knutscht, dann ist der Fall abgeschlossen. Vielleicht macht er aber auch tagelang nichts Relevantes.“


Bestätigen sich solche Verdachte in den meisten Fällen?


Patrick Kurtz: „Ich würde schätzen, das ist bei uns in etwa 75 Prozent der Fälle so. Wenn der Auftraggeber dranbleibt und wir die Mittel genehmigt bekommen, längere Zeit zu observieren, bestätigt sich der Verdacht meist. Das ist natürlich auch eine Geldfrage, eine Stunde Detektivarbeit kostet 55 Euro. Wenn wir nur wenige Stunden zur Verfügung haben, ist die Wahrscheinlichkeit geringer, dass wir etwas nachweisen können.“


Wie läuft eine Observation?


Patrick Kurtz: „Meist beginnt die Observation im Auto, doch wenn die Zielperson zu Fuß oder mit der Bahn unterwegs ist, folgen wir dementsprechend ebenfalls fußläufig. Einen ganzen Tag im Auto zu verbringen, ist keine Seltenheit.“


Und was passiert, wenn die Zielperson das Land verlässt?


Patrick Kurtz: „Dann fahren wir hinterher, sofern es der Klient wünscht. Das haben wir sehr regelmäßig. Wenn die Zielperson unerwartet zum Flughafen fährt, muss natürlich mit dem Auftraggeber geklärt werden, ob die Verfolgung fortgeführt werden soll, schließlich muss er auch die Kosten dafür übernehmen.“


Wie sammeln Sie noch Informationen, außer bei den Observationen?


Patrick Kurtz: „In der Vorbereitung auf eine Observation wird für gewöhnlich eine Onlinerecherche durchgeführt. Schwierig wird es, wenn wir nachträglich ermitteln sollen, weil etwa eine Firma vermutet, dass ein Angestellter in der Vergangenheit Spesenbetrug begangen hat. Das können wir aktuell ja nicht mehr beobachten, doch dafür gibt es unter anderem legendierte Befragungen. Eine Legende ist im Ermittlungswesen ein Vorwand, der zur Gewinnung von Informationen dient. Man gibt sich zum Beispiel als Techniker aus und sammelt in Gesprächen Informationen. Allgemein muss man sich flexibel verändern können: Wenn man auf der Baustelle observiert, erscheint man oft am besten im Blaumann, bei einer gehobenen Abendveranstaltung hingegen im Anzug. Auch kommt es vor, dass Detektive in die auftraggebenden Firmen eingeschleust werden, um in der Rolle des neuen Kollegen unauffällig Tathergänge ermitteln und persönliche Beziehungen zu Zielpersonen aufbauen zu können.“


Ist der Job gefährlich?


Patrick Kurtz: „Selten. Es gibt gefährliche Situationen, aber nicht mehr als beispielsweise für einen Elektriker. Wir hatten einmal einen Fall, bei dem eine Familie nach ihrer Tochter suchte. Als wir sie fanden, erzählte sie unter Tränen, dass sie nicht verschwunden, sondern bewusst vor ihrer Familie geflohen war, da sie um ihr Leben fürchtete. Wir haben auf ihren Wunsch die Adresse nicht weitergegeben. Die Familie war natürlich nicht begeistert und hat zwei meiner Mitarbeiter bedroht.“


Man wird als Zielperson gefragt, ob man gefunden werden will?


Patrick Kurtz: „Grundsätzlich nicht. In dem Fall handelte es sich um eine Adressrecherche ohne berechtigtes Interesse. Detektivarbeit bedeutet immer einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Zielperson. Zur Legalisierung dieses Eingriffs benötigen wir einen hinreichenden Rechtfertigungsgrund – das berechtigte Interesse. Ist das berechtigte Interesse bei einer Anschriftenermittlung nicht gegeben, machen wir es so, dass wir die Zielperson fragen, ob wir ihre Adresse weitergeben dürfen. Weil die Tochter aus dem genannten Beispiel volljährig war, hatte die Familie kein Recht, zu erfahren, wo sie sich aufhielt, sofern die Gesuchte das ihre Familie nicht wissen lassen wollte. Da gilt das Selbstbestimmungsrecht. Anders läuft es, wenn wir einen Schuldner suchen, denn dann gibt es ein berechtigtes Interesse und damit einen Rechtfertigungsgrund, in die Persönlichkeitsrechte der Zielperson einzugreifen. Der Schuldner wird also nicht gefragt, da geht das berechtigte Interesse vor.“


Welche Fähigkeiten muss man mitbringen, um Detektiv zu sein?


Patrick Kurtz: „Man braucht Sitzfleisch und Geduld für die Observationen, muss mit Hunger, Durst, Hitze und Kälte umgehen können. Und man muss eine hohe Konzentrationsfähigkeit haben, um zum Beispiel eine Tür, aus der schon seit Stunden niemand herausgekommen ist, konstant fokussiert beobachten zu können. Auch logisches Denken ist wichtig, um Puzzleteile bei komplexen Sachverhalten zusammenzufügen. So gibt es gerade bei Wirtschaftsvergehen mitunter vielschichtige illegale Verflechtungen mit internationalen Geldgeschäften. Um die Zusammenhänge verstehen zu können, sind entsprechende kombinatorische Fähigkeiten notwendig. Für Befragungen ist es von Vorteil, wenn man sich in die Menschen hineindenken kann. Baut man sich eine Legende auf, sollte man ein guter Lügner sein, um sie glaubhaft präsentieren zu können. Nicht jeder Detektiv bringt all diese Fähigkeiten mit. So kann es sein, dass ein Ermittler ein sehr guter Observant ist, aber bei legendierten Befragungen Nervenflattern kriegt.“


Ist Detektivarbeit eine Männerdomäne?


Patrick Kurtz: „Ja, Frauen sind Mangelware. Leider, denn sie sind für diverse Ermittlungsbereiche sehr wertvoll. Neulich hatten wir einen Fall, bei dem ein Paar oft in die Sauna ging. Da ist es unauffälliger, wenn man bei der Observation in der Sauna ebenfalls als Paar auftaucht. Außerdem würden die meisten Leute eine Frau nicht so schnell verdächtigen, Detektivin zu sein.“


Originalquelle aus der MZ: www.mz-web.de/halle-saale/trenchcoat-und-schlapphut–aus-dem-wirklichen-leben-eines-privatdetektivs-26736332

 

Kurtz Detektei Erfurt und Thüringen

Arnstädter Straße 50

D-99096 Erfurt

Tel.: +49 (0)361 2243 0020

Fax: +49 (0)361 2243 0029

Mail: kontakt@kurtz-detektei-erfurt.de

Web: https://www.kurtz-detektei-erfurt.de

https://www.kurtz-detektei-erfurt.de/2017/04/26/trenchcoat-und-schlapphut-aus-dem-wirklichen-leben-eines-privatdetektivs-mz-interview-mit-patrick-kurtz/

Was kostet ein Detektiv?


Vorsicht vor versteckten Zusatzgebühren!


Detektivkosten variieren stark nach Region und Detektei. Vor der Beauftragung sollte man sich zunächst bewusst machen, ob man eine Pauschalleistung wie eine Halterermittlung oder etwa eine Observation mit (meist) nicht genau vorhersehbarem Stundenaufwand wünscht. Bei Pauschalpreisen ist die Entlohnung klar: Der Klient zahlt eine vorab festgelegte Summe x für die Erbringung der Leistung y. Observationen hingegen beinhalten eine Vielzahl von Variablen, die es schwer machen, eine genaue Kosteneinschätzung abzugeben. Einfluss nehmen die Art des Tatverdachts (schwere Wirtschaftsstraftaten oder private, nicht strafbewehrte Probleme), das Observationsumfeld (Anonymität der Großstadt oder ländliche Umgebung mit argwöhnischen Nachbarn), das Verhalten der Zielperson (misstrauisch oder unbekümmert, rasanter Fahrer oder ruhiger Fußgänger) usw., da diese Variablen die Zahl der notwendigen Einsatzkräfte und die Wahrscheinlichkeit von Sichtkontaktverlusten bedingen.

In aller Regel (und so auch bei der Kurtz Detektei München) werden Detektiv-Observationen nach Stundenzahl, gefahrenen Kilometern und angefallenen Spesen berechnet. Vor der Beauftragung sollte der Interessent darauf achten, dass diese üblichen Kosten nicht durch versteckte Zusatzhonorare für Fahrzeugpauschalen, Tageszeiten-, Wochenend- und Feiertagszuschläge, den eigentlich selbstverständlichen Einsatz herkömmlicher Detektiv-Technik, Telefongebühren, Postversand, Zahlungsgebühren u.a. in die Höhe getrieben werden. Denn viele Detekteien locken mit niedrigen oder moderaten Stundensätzen, doch die effektiven Kosten liegen durch die besagten Zusatzhonorare – oft aber auch durch massive Diskrepanzen zwischen dem beworbenen und dem tatsächlichen Stundensatz – weit über dem verabredeten Honorar. Detekteien, die mit Dumping-Pauschalpreisen werben, effektiv aber deutlich höhere Honorare abrechnen, sind auf Kundenfang ausgerichtet. Ihnen geht es nicht um seriöse Arbeit und Kundenzufriedenheit, sondern um maximalen Profit. Ganz wichtig also: Das Kleingedruckte lesen!


Leider gibt es in Deutschland diverse unseriöse Detekteien, deren Auftragsformulare das Prädikat „Knebelvertrag“ verdienen. Für den Klienten kommt das böse Erwachen dann bei der Rechnungsstellung oder auch beim Blick auf die Kreditkartenabrechnung. 

Variable Privatdetektiv-Honorare nach regionalen Kosten


Detektivhonorare orientieren sich am Durchschnittseinkommen der jeweiligen Stadt bzw. Region, das wiederum die Lebenshaltungskosten widerspiegelt. Durch ortsabhängige Preisspannen für Büromieten, Spesen, Sprit und weitere Ausgaben können Privatdetektive in München nicht dieselben Honorare verlangen wie beispielsweise in Berlin, Hannover oder selbst Stuttgart und Nürnberg, da sich dies in Anbetracht der Ausgaben schlichtweg nicht rechnen würde. Bekanntermaßen ist München in Bezug auf Miet-, Strom-, Wasser- und sogar Lebensmittelpreise eine der teuersten Städte Deutschlands mit den entsprechend hohen Durchschnittsgehältern. Kein Wunder also, dass München gleichsam bei den Kosten für Privat- und Wirtschaftsermittlungen ganz oben steht und zwar mit Stundensätzen von ca. 65-135 €.

Die Detektei Kurtz ist deutschlandweit aktuell an 27 Standorten mit Betriebsstätten vertreten und verfolgt überall eine Preispolitik, die sich an den tatsächlichen sozio-ökonomischen Gegebenheiten der jeweiligen Region orientiert. So fallen in den „neuen“ Bundesländern beispielsweise lediglich 55 € pro Stunde und Ermittler an (brutto für Privatpersonen, netto für Unternehmen), da dort unter anderem das Lohnniveau der eingesetzten Detektive am niedrigsten ist und wir die entsprechende Ersparnis direkt an die Kunden weitergeben. In weiten Teilen Westdeutschlands erfolgt diesbezüglich eine moderate Honoraranpassung auf 59 € pro Stunde, dies betrifft Regionen wie Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Hessen und Teile von Rheinland-Pfalz. Gerade in etwas abgelegeneren Regionen gestaltet sich die Suche nach qualifiziertem Detektiv-Personal schwierig, nach dem Gesetz von Angebot und Nachfrage steigen die Löhne entsprechend: Im nördlichen Teil Schleswig-Holsteins berechnen wir 69 € pro Stunde, Gleiches gilt für die grenznahen Gebiete von Rheinland-Pfalz (z.B. Trier) oder auch für das Saarland mit 64 € pro Stunde. In Baden-Württemberg und dem nördlichen Bayern sind es ebenfalls 69 €, das liegt aber nicht an einem etwaigen Mangel an qualifizierten Detektiven, sondern – wie oben ausgeführt – an den höheren regionalen Kosten. Grundsätzlich gehört die Detektei Kurtz in Bezug auf die Stundenhonorare zu den günstigeren Ermittlungsdiensten in Deutschland und zu den günstigsten, wenn man die vielen Zusatzkosten der meisten Mitbewerber einberechnet.


Hilfe für Personen mit geringer Finanzkraft


Die Kurtz Privatdetektei München ist stets darum bemüht, ihren Klienten so gut wie möglich entgegenzukommen. Daher werden anfallende Spesen nicht einfach pauschal abgerechnet, sondern nur nach dem erforderlichen und tatsächlichen Aufwand. Es ist unseren Münchner Ermittlern wichtig, eine qualitativ hochwertige Arbeit abzuliefern, die ergebnisorientiert und effektiv durchgeführt wird, um die Klienten bei jedem Auftrag zufriedenzustellen. Der Einsatz erfahrener Fachkräfte kann selbstverständlich nicht unter einem gewissen Preisniveau durchgeführt werden.

Wir sind uns bewusst, dass Detektivarbeit zwar für sehr viele Menschen elementar wichtig, aber häufig nicht bezahlbar ist. Entsprechend liegt es in unserem Bestreben, die Gewinnmarge auf einem moderaten Level zu halten und somit auch Personen helfen zu können, die sich bei anderen Detekteien restlos verschulden würden. Im Rahmen einer Kooperation mit der TV-Produktionsfirma infoNetwork können wir sogar die Kostenübernahme von Ermittlungen vermitteln, sofern sich der Auftraggeber damit einverstanden erklärt, dass ein zusätzlich eingesetzter, für den Auftraggeber kostenloser Detektiv während der Ermittlungen von einem Kamerateam begleitet wird, um eine TV-Dokumentation zu ermöglichen, die nach gescripteten Serien wie Die Trovatos oder Privatdetektive im Einsatz endlich den echten Alltag realer deutscher Privatermittler abbilden soll.


Ermittlungskosten sind häufig erstattungsfähig


Ganz wichtig: Interessenten und Auftraggebern sollte bewusst sein, dass eine überführte Zielperson in Fällen von rechtlicher Relevanz zur Erstattung der Detektivkosten verurteilt werden kann, wenn der Einsatz von Ermittlern ein gerechtfertigtes und notwendiges Mittel zur Aufdeckung der Schuld war. Dies trifft beispielsweise zu, wenn ein Mann seiner Ex-Frau auf betrügerische Art und Weise den Unterhalt vorenthält oder auch wenn der Aufenthaltsort eines unbekannt verzogenen Schuldners zur Zustellung oder Vollstreckung einer Forderung ermittelt werden muss.

Wirtschaftskunden, d.h. Unternehmen, Institute u.a., haben ebenfalls ein Interesse daran, ihre Detektivkosten von einem betrügerischen Angestellten oder von nachweislichen Betriebsspionen übernehmen zu lassen. Die Kurtz Wirtschaftsdetektei München setzt professionelle Fachkräfte ein, um diskrete Ermittlungen mit gerichtsverwertbarer Beweiserhebung zu gewährleisten und unseren Klienten somit den größtmöglichen Nutzen aus der Beauftragung zu verschaffen.


Stundenlohn unserer Detektive in München


Unsere Detektei in München bemüht sich um größtmögliche Transparenz bei der Zusammensetzung ihrer Honorare, um den Klienten ehrlich und offen gegenübertreten zu können. Die hohe Aufklärungsquote der Detektei Kurtz sowie durchschlagende Erfolge in teils spektakulären Fällen, die auch entsprechend in den Medien diskutieren wurden, sprechen darüber hinaus eine deutliche Sprache. Unsere IHK-zertifizierten Detektivfachkräfte berechnen ihre Einsätze in der Region München wie folgt:

  • Stundensatz je eingesetztem Ermittler                  75,00 € brutto (für Privatpersonen)
  • Stundensatz je eingesetztem Ermittler                  75,00 € netto (für Unternehmen)
  • Pauschale pro gefahrenem Kilometer                    0,90 € brutto/netto (Privatpersonen/Unternehmen)
  • Einmalige Auftragsgrundgebühr                             90,00 € brutto/netto

Hinweis: Die Auftragsgrundgebühr entfällt sowohl bei Pauschalermittlungen als auch bei Folgebeauftragungen durch denselben Klienten/dieselbe Klientin.


Verfasserin: Maya Grünschloß

Kurtz Detektei München

Landsberger Straße 155 | Haus 1

D-80687 München

Tel.: 089 7007 4301

Mob.: 0163 8033 967

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-muenchen.de

Web: https://www.kurtz-detektei-muenchen.de

Google: https://g.page/kurtz-detektei-muenchen

https://www.kurtz-detektei-muenchen.de/2017/03/28/was-kostet-ein-detektiv/

Millionenbetrügereien mittels Scheinfirmen: Detektei in Leverkusen* ermittelt gegen gewerbliches Betrugsnetz


Schuldnerermittlung nach Eingehungsbetrug


Ein gerichtlicher Schuldtitel in sechsstelliger Höhe, Gesamtschäden im Millionenbereich – das waren die Voraussetzungen, unter denen unsere Detektei in Leverkusen* von einer ortsansässigen Firma kontaktiert worden war. Dieses Unternehmen hatte sich auf diverse seriös wirkende Warenlieferungsgeschäfte mit einem Herrn Loope eingelassen, der eine erfolgreiche Vita und zahlreiche gut laufende Firmen aufzuweisen hatte. Der Auftraggeber zahlte den größten Teil der Rechnungssumme im Voraus, doch zu einer Warenlieferung kam es nie, denn angeblich sei Herrn Loopes Firma insolvent gegangen; ein entsprechender Insolvenzantrag lag tatsächlich vor.

Das geschädigte Unternehmen sah sich klar als Opfer eines perfiden Einlassungsbetruges, auch Eingehungsbetrug genannt. Diese Betrugsform liegt vor, wenn entweder Leistungen bzw. Waren bestellt werden, obwohl der Besteller von Anfang an weiß, dass er diese nicht bezahlen kann bzw. will, oder wenn man Zahlungen vereinnahmt für Leistungen bzw. Waren, die man bekanntermaßen nie erfüllen bzw. liefern können wird. Als Dienstleistungsunternehmen muss sich auch unsere Privatdetektei in Leverkusen* zur eigenen Forderungseintreibung hin und wieder mit Einlassungsbetrügern auseinandersetzen – es handelt sich also keineswegs um einen Sonderfall. Allerdings sind der gewerbsmäßige Aufbau und die damit einhergehende kriminelle Energie im vorliegenden Fallbeispiel außergewöhnlich:


Gewerbsmäßiger Insolvenzbetrug über Scheinfirmendickicht


Ziel der Ermittlungen unserer Detektive in Leverkusen* war es, Herrn Loope, dessen Schuld in Abwesenheit gerichtlich festgestellt worden war, aufzufinden, denn er ließ sich weder für den Auftraggeber noch für die Behörden greifen, da alle vorhandenen Daten ins Leere führten. Die Recherche gestaltete sich langwierig und kompliziert, da sich unsere Wirtschaftsermittler durch ein Netz von Scheinfirmen kämpfen mussten. Die Schwierigkeiten begannen schon beim Namen, denn im Internet, in polizeilichen Registern und selbst im Handelsregister tauchten zu offensichtlich ein und derselben Person diverse unterschiedliche Schreibweisen sowohl des Vor- als auch des Nachnamens auf, zudem unterschiedliche Geburtsdaten und -orte sowie Unmengen an vorgeblichen Wohnadressen.

Unser Detektiv-Team in Leverkusen* erstellte eine Grafik mit den diversen Firmen, Adressen und damit verknüpften weiteren Personen, die sich im Zusammenhang zu Herrn Loope fanden. Diese Grafik weitete sich im Laufe der Ermittlungen immer weiter aus, bis sie schließlich eine Größe von circa elf Quadratmetern umfasste und einem Spinnennetz glich, da sich allerorten Querverbindungen ergab, die entsprechend markiert wurden. Insgesamt umfasste die Übersicht 78 Gesellschaften, bei denen die Zielperson aktuell oder ehemals als Geschäftsführer oder als Zeichnungsberechtigter eingetragen war, 134 Firmenadressen zu diesen Gesellschaften, 69 Insolvenzanträge, 8 Personen, die immer wieder gemeinsam mit Herrn Loope auftauchten und offensichtlich fest in die Machenschaften integriert waren, sechs verschiedene Namensschreibweisen der Zielperson sowie 27 angebliche aktuelle oder ehemalige Wohnadressen. Diese Recherche war eine Mammutaufgabe – erstens die Zusammenstellung all dieser Information, zweitens deren Auswertung samt Herstellung der Querverbindungen und drittens die Überprüfung der Angaben.


Physische Überprüfung der ermittelten Informationen


Zu den weiteren Maßnahmen unserer Wirtschaftsdetektei in Leverkusen* zählten:

  • Vor-Ort-Überprüfung aller recherchierten Wohnadressen zur Zielperson: An keiner einzigen war Herr Loope jemals gesehen worden, an fast allen hatten schon häufig verschiedene Personen nach ihm gefragt. Immerhin konnten bei diesen physischen Überprüfungen diverse weitere Firmenverknüpfungen gefunden bzw. hergestellt werden.
  • Vor-Ort-Überprüfung von 36 der Firmenadressen (mehr war budgettechnisch nicht möglich), bevorzugt jener mit hoher Überschneidungsquote zwischen verschiedenen im Netzwerk verzeichneten Firmen und Personen (33 in Deutschland, 2 in der Schweiz (drei weitere im Briefkastenfirmen-Kanton Zug konnten getrost ausgelassen werden), 1 in Österreich): An keiner einzigen existierten Mitarbeiter, größtenteils handelte es sich um reine Briefkästen, vereinzelt gab es mal einen Kellerraum als Büro, an sieben der Adressen existierten keinerlei Hinweise auf die jeweils angeblich dort ansässige Firma.
  • Überprüfung von 24 Adressen der im Netzwerk verknüpften Personen (Verknüpfungen durch Firmenbeteiligungen, Zeichnungsberechtigungen, Tätigkeiten als Liquidatoren, Domaininhaberschaften u.a., mitunter auch Personen in Verwandtschaftsverhältnissen): An keiner einzigen waren die jeweils gesuchten Personen persönlich bekannt, Nachfragen hatte es aber wie bei Herrn Loope schon diverse Male gegeben.

Weiterhin interessant: Trotz der bereits zu diesem Zeitpunkt der Ermittlungen offenkundigen kriminellen Eigenschaften dieses Firmengebildes traten mehrere der darin verwickelten Einzelpersonen in ehrenhaften Positionen auf: Vorsitzende von Kulturvereinen, Unterstützer von Sportvereinen, Rechtsanwälte und ein Lokalpolitiker.


Die meisten der überprüften Unternehmen entpuppten sich als Briefkastenfirmen, die offenbar über ein untereinander verzweigtes Netzwerk Gelder verschoben, um diese vor gültigen Rechtsansprüchen zu verbergen. 


Methodik dieses gewerblichen Wirtschaftsbetrugs


Das Businesskonzept dieser gewaltig aufgebauschten Betrugshandlungen setzte offenbar auf folgende Faktoren, Variante 1:

  • Gründung neuer Firmen zur vorgeblichen Durchführung lohnender Projekte
  • Anwerbung von Investoren bzw. Kunden zur Beschaffung finanzieller Mittel
  • stillschweigende Verweigerung der Leistungserbringung und Verschiebung der Investionssummen auf Konten anderer Firmen aus dem Netzwerk
  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens | Auflösung/Löschung der dann überschuldeten Firmen oder Übernahme durch stets gleiche Liquidatoren

Variante 2:

  • Gründung neuer Firmen zur tatsächlichen Durchführung von Projekten durch Investoren
  • Verwirklichung der Projekte durch Drittfirmen
  • Nichtbezahlung der Drittfirmen, folglich Forderungen durch die Drittfirmen an die Projektfirmen
  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens | Auflösung/Löschung der dann überschuldeten Projektfirmen oder Übernahme durch stets gleiche Liquidatoren

Variante 3:

  • Gründung neuer Handelsfirmen
  • Anwerbung von Kunden zur Beschaffung finanzieller Mittel
  • vorsätzliche Überschuldung durch die Nichtlieferung bezahlter Waren
  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens | Auflösung/Löschung überschuldeter Firmen oder Übernahme durch stets gleiche Liquidatoren

Durch die gesellschaftlichen Verbindungen der einzelnen Personen und Firmen untereinander ist es den Firmengründern und/oder Investoren möglich, ihren finanziellen Gewinn aus der Insolvenzmasse heraus zu verschleiern.


Legendiertes Treffen mit dem gesuchten Wirtschaftsbetrüger


Nach Aufdeckung all dieser Hintergründe gelang es unseren Privatdetektiven in Leverkusen* letztlich, eine Projektfirma Herrn Loopes zu identifizieren, die aktuell aktiv nach Investoren suchte und Kontaktdaten mit tatsächlicher Erreichbarkeit auswies. Mittels der Legende Geschäftsanbahnung/Investitionsvorhaben konnte in einer Mittelstadt in Rheinland-Pfalz ein Treffen mit der Zielperson vereinbart werden, an das die Ermittler eine mehrstündige Observation anschlossen, um auf diese Weise herausfinden zu können, wo Herr Loope wohnte. Leider führte er uns jedoch nicht zu seinem Wohnhaus, sondern zu einem Hotel – offensichtlich war die besagte Mittelstadt nicht sein Wohnort.

Aufgrund des Umfangs des kriminellen Netzwerkes und der Höhe des Schuldtitels gegen die Zielperson rieten unsere Wirtschaftsdetektive in Leverkusen* der auftraggebenden Firma nachdrücklich, die Observation Herrn Loopes lückenlos fortzusetzen, auch wenn dies natürlich hohe Detektivkosten verursachen würde. Leider zeigten die Klienten keine Geduld, sondern verständigten die Behörden und ließen den Betrüger vorläufig festsetzen. Das Ergebnis: Nicht nur durfte die Zielperson die Polizeidienststelle unter Angabe einer falschen Aufenthaltsadresse wenige Stunden später unbehelligt verlassen, auch behauptete sie, keinerlei pfändbares Eigentum zu besitzen und somit nicht für den Schuldtitel aufkommen zu können. Herr Loope sei insolvent und habe das zugehörige Verfahren längst eröffnet. Womöglich hätte die weitere Observation unsere Leverkusener Detektive* früher oder später auf pfändbares Eigentum wie eine Villa, Fahrzeuge und andere physische Besitztümer stoßen lassen, die man dann ggf. hätte pfänden können, sofern nicht auch dort wieder Überschreibungen oder andere Tricks zur Verschleierung der tatsächlichen Eigentumsverhältnisse zur Anwendung kamen.


Was wäre wenn …


Letztlich hatte unsere Detektei in Leverkusen* das Auftragsziel, den Schuldner ausfindig zu machen, erfüllt. Dennoch war das Gesamtergebnis natürlich nicht zufriedenstellend, da sich selbiger direkt im Anschluss an die Ermittlungen wieder dem Zugriff durch Behörden und Auftraggeber entzog und somit keine Pfändung bzw. freiwillige Zahlung erfolgte.

Ehrlicherweise muss man sagen, dass selbst bei fortgesetzter Kenntnis des Aufenthaltsortes die erfolgreiche Durchsetzung der titulierten Forderung fraglich geblieben wäre, weil erstens mit weiteren Verschleierungspraktiken zu rechnen war und zweitens viele Gerichtsvollzieher (beileibe nicht alle!) leider mehr als schlampig arbeiten. Obwohl sie rechtlich mit großen Befugnissen ausgestattet sind und selbst Wohnräume gewaltsam öffnen dürfen, um Rechtsansprüche durchzusetzen, leiden auch diese Staatsdiener unter der berühmt-berüchtigten Beamtenkrankheit, die man Faulheit nennt. Je mehr Aufwand, desto anstrengender und unbequemer der Tag. Folglich reicht es einem Schuldner, wenn er auf diese schwarzen Schafe ihres Berufsstandes trifft, mitunter, einfach zu behaupten, dass er nichts habe, denn geprüft wird diese Behauptung von solchen Gerichtsvollziehern nicht. Wenn man, wie wir von der Kurtz Detektei für Leverkusen, derartige Ereignisse erlebt und Gespräche mit absurd unmotiviert handelnden Staatsbeamten geführt hat, kann man sich getrost fragen, ob man mit der Aufklärung von Kriminalität anstelle von deren Verübung tatsächlich die sinnvollere Seite gewählt hat – rein ökonomisch sicherlich nicht.


Alle Namen und Orte sind im Sinne des Klienten- und Zielpersonenschutzes selbstverständlich zur vollständigen Unkenntlichkeit verändert.

Kurtz Detektei Köln

Krummer Büchel 12

D-50676 Köln

Tel.: 0221 4558 0377

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-koeln.de

Web: https://www.kurtz-detektei-koeln.de

Google: https://g.page/kurtz-detektei-koeln

https://www.kurtz-detektei-koeln.de/2016/10/12/millionenbetrügereien-mittels-scheinfirmen-detektei-in-leverkusen-ermittelt-gegen-gewerbliches-betrugsnetz/

https://www.kurtz-detektei-koeln.de/detektiv-leverkusen-wirtschaftsdetektei-leverkusen/