Über schreibende Detektive: Patrick Kurtz, Inhaber der Kurtz Detektei Trier und Luxemburg, im „Langen Interview“ – Teil 5


Für das Format „M19 – das lange Interview“ des Radiosenders Mephisto 97.6 unterhielt sich Patrick Kurtz, Inhaber der Kurtz Detektei Trier und Luxemburg, eine Stunde lang mit Chefredakteurin Paula Drope über den Detektivberuf. Im nachfolgenden fünften Teil geht es um schreibende Detektive. Den dritten Teil über die Vorbilder unserer Privatdetektive in Luxemburg und Trier finden Sie hier.


Filmreifes Detektivbüro?


Paula Drope: „Sie haben uns Ihr Büro ja schon beschrieben und wir haben uns einmal dort umgesehen. Wenn man sich da so umschaut und sich vor allem auch Ihre Homepage anguckt, dann bekommt man das Gefühl, dass Sie einen Kriminalroman à la Sherlock Holmes oder Philip Marlowe darstellen wollen. Sie wollen die Leute schon eintauchen lassen, oder? Warum schaffen Sie sich diese Atmosphäre?“

Patrick Kurtz: „Es ist nicht meine bewusste Absicht, die Leute in eine solche Atmosphäre eintauchen zu lassen, denn im Vordergrund steht der jeweilige objektive Sachverhalt. Doch wenn dem so ist, kommt das, glaube ich, einfach daher, dass ich das selbst so sehr mag, dass ich selbst so tief dort drin bin, weil es auch ein Stück weit ich selbst bin. Das wird entsprechend widergespiegelt: im Büro, im Internetauftritt etc.“

Paula Drope: „Bevor wir weiter über Sherlock Holmes sprechen – und da sprechen wir noch drüber, denn wir sind noch nicht ganz fertig –, kommen wir noch zu unserer Schnellschussfragerunde. Das machen wir hier öfter bei M19. Ich stelle Ihnen eine kurze Frage und Sie antworten kurz und knackig. Bereit?“

Patrick Kurtz: „Ja, ich hoffe.“


Es wird persönlich: die „Schnellschussfragerunde“


Paula Drope: „Ihr Berufswunsch in der Kindheit?“

Patrick Kurtz: „Schriftsteller.“

Paula Drope: „Was für ein Schriftsteller?“

Patrick Kurtz: „Damals Fantasy, glaube ich.“

Paula Drope: „Lieblingsfach in der Schule?“

Patrick Kurtz: „Puhh, eine Zeitlang Französisch, manchmal auch Deutsch.“

Paula Drope: „Agatha Christie oder Dan Brown?“

Patrick Kurtz: „Hmmm, beide … eher Agatha Christie.

Paula Drope: „Warum?“

Patrick Kurtz: „Weil mir Dan Brown in letzter Zeit ein bisschen arg reißerisch schreibt. Also, das tat er schon immer, aber es nimmt zuletzt ein bisschen überhand.“

Paula Drope: „Für welchen Film würden Sie zu Hause bleiben?“

Patrick Kurtz: „Für viele, The Dark Knight fällt mir spontan als erstes ein, aber ich bin da weder titel- noch genrebeschränkt.“

Paula Drope: „Krimis als Buch, Film oder als Hörspiel?“

Patrick Kurtz: „Als Buch am ehesten.“

Paula Drope: „Trinken Sie zu einem guten Krimi lieber ein Glas Rotwein oder ein Bier?“

Patrick Kurtz: „Eher ein Bier, noch eher einen Whisky.“

Paula Drope: „Das ist also ein Detektiv, ganz wie er im Buche steht – tatsächlich.“


Zum Radio gehört Musik – ein Titelwunsch aus Irland


Paula Drope: „Und damit sind wir bei Ihrem nächsten und tatsächlich auch letzten Musikwunsch. Cocaine Chest Pains haben Sie sich ausgesucht von der irischen Band Kopek. Warum dieser Song?“

Patrick Kurtz: „Weil es auch wieder eine unbekannte Band ist, relativ unbekannt zumindest. Relativ, weil sie im letzten Jahr als Vorgruppe der Toten Hosen unterwegs waren. Ich habe die Band 2013 bei einem Konzert in einem kleinen Club in Berlin persönlich kennengelernt. Ganz sympathische Jungs und ich finde, es ist ein toller Song.“



Es folgt ein Einspieler, das Thema der BBC-Serie „Sherlock“:



Von Sherlock-Holmes-Adaptionen


Paula Drope: „Mit dieser Titelmelodie der momentan beliebtesten Serie der BBC starten wir in unsere vierte und letzte Runde bei M19, dem langen Interview bei Mephisto97.6. Mein Gast Patrick Kurtz könnte auch mit dieser Musik begrüßt werden, denn er ist Privatdetektiv. Herr Kurtz, nach kurzer Auswertung der Indizien: Was für eine Titelmusik war das?“

Patrick Kurtz: „BBC-Sherlock, haben Sie das nicht gerade erst gesagt?“

Paula Drope: „Nein, ich habe nur „beliebteste BBC-Serie“ gesagt, das haben Sie unterbewusst wohl direkt verknüpft. Sind Sie auch Fan?“

Patrick Kurtz: „Ja, ich finde die Serie hervorragend und habe alle Staffeln im Regal stehen.“

Paula Drope: „Das ist ja ein neuer Kult, der da um die Sherlock Holmes-Figur entstanden ist. Doch bereits in den Fünfzigern entstanden einige Fernseh- und vor allem auch Kinofilme, heute gibt es nicht nur die Serie der BBC und Sherlock Holmes-Filme, sondern auch die US-Verfilmungen aus den Jahren 2009 und 2011 mit Robert Downey Jr. in der Hauptrolle. Daneben gibt es noch eine etwas anders interpretierte Darstellung von Sherlock Holmes in der US-Serie Elementary. Zum Beispiel wird da Dr. Watson von einer Frau dargestellt. Kennen Sie die genannten Filmadaptionen alle?“

Patrick Kurtz: „Ja, wobei ich von Elementary nur ein paar Folgen gesehen habe – das hat mir nicht so zugesagt, muss ich sagen. „

Paula Drope: „Und warum nicht?“

Patrick Kurtz: „Ich fand, das sah so ein bisschen aus wie eine billige deutsche TV-Produktion. Ich bin nicht warm geworden mit der Sherlock-Darstellung, ich bin nicht warm geworden mit Lucy Liu als Watson, das hat für mich einfach nicht gepasst. Hat mir leider nicht gefallen.“

Paula Drope: „Also filmisch, so zu sagen?“

Patrick Kurtz: „Optisch einerseits, es wirkte auf mich aber auch ein bisschen arg simpel. Womöglich habe ich nur die falschen Folgen erwischt – das kann natürlich sein –, aber das, was ich gesehen habe, hat mich nicht angesprochen.“

Paula Drope: „Welche der genannten Adaptionen gefällt Ihnen am besten?“

Patrick Kurtz: „Von den genannten eindeutig der BBC-Sherlock, weil das am kreativsten ist, weil Benedict Cumberbatch auch der mit großem Abstand überzeugendste Holmes all dieser Adaptionen ist. Weil die Atmosphäre hervorragend ist, weil die Fälle super durchkonstruiert sind, weil die Wendungen klasse sind, weil die Adaptionen des klassischen Materials, der Romane und Kurzgeschichten, hervorragend gelungen ist. Das ist meiner Meinung nach, neben der Serie mit dem brillanten Jeremy Brett aus den 80ern und frühen 90ern, die mit Abstand beste Umsetzung von Sherlock Holmes.“


Von Romanen und Detektiv-Blogs


Paula Drope: „Dann kommen wir von den Filmhelden mal zu den realen Helden. Sie sind nicht nur Privatdetektiv, sondern auch Schriftsteller. Neben einer Essaysammlung haben Sie einen Roman geschrieben: 2012 erschien Livingstones Mahnung, der 1. Band aus den Memoiren des Detective Inspector Aidan Johnstone. Also das heißt letztlich, Sie sind Schriftsteller? Kommt das von allein, dass man sich ausdrücken will, wenn man als Detektiv arbeitet?“

Patrick Kurtz: „Dass ich mich ausdrücken möchte, stimmt auf jeden Fall. Ich habe das aber schon als Kind gemacht: Seitdem ich schreiben kann, habe ich immer geschrieben. Mit sechs oder sieben Jahren waren das noch Weitererzählungen der Pippi Langstrumpf-Geschichten, später dann unterschiedlichste andere Texte. Im Moment habe ich leider keine Zeit, ich avisiere allerdings, 2016 wieder intensiver einzusteigen. In meiner Schublade liegt schon seit Jahren ein Manuskript, das ich bislang noch nicht überarbeiten konnte. Außerdem habe ich zig andere Projekte im Kopf, die ich gerne umsetzen möchte, für die bislang aber einfach keine Zeit war.“

Paula Drope: „Womit Sie sich aber auf jeden Fall identifizieren können, ist der Blog Ihrer Detektei. Da beschreiben Sie, natürlich anonymisiert, Fälle, die Ihre Detektei in ganz Deutschland aufdeckt. Wie kam Ihnen denn die Idee, Ihre Fälle in einem Blog darzustellen? Sherlock Holmes und Watson machen es in der Sherlock-Serie zum Beispiel ja auch.“

Patrick Kurtz: „Ja, das stimmt, darüber habe ich noch gar nicht nachgedacht. Ich kann Ihnen nicht sagen, wie ich auf die Idee gekommen bin. Das ist jetzt auch schon ein gutes Weilchen her. Es hat sich einfach so ergeben.“

Paula Drope: „Ist der Detektiv-Blog vielleicht das neue Detektivformat?“

Patrick Kurtz: „So sehr viele Leute dürfte es nicht geben, die das machen. Ich mache es einfach gerne, weil da verschiedene Dinge zusammenfließen, die mich ansprechen: dass ich gerne schreibe und dass ich Detektiv bin. So ein bisschen kann ich auf dieser Ebene beides vereinen, auch wenn das auf dem Blog natürlich deutlich sachlicher stattfinden muss als das, was ich normalerweise schreiben würde. Es ist ein schönes Format, um sich auszudrücken. Außerdem ist es gute Werbung – das darf man als Dienstleister nicht außer Acht lassen.“


Nicht nur Dr. Watson aus der BBC-Serie „Sherlock“, gespielt von Martin Freeman, betreibt einen Detektivblog, auch unsere Detektei berichtet wöchentlich von eigenen Fällen und anderen interessanten Themen.

Abmoderation


Paula Drope: „Das sagt der Privatdetektiv und Inhaber der Detektei Kurtz, Patrick Kurtz. Damit sind wir am Ende unserer Sendung angelangt. Vielen Dank für das interessante Gespräch und vielen Dank, dass Sie da waren!“

Patrick Kurtz: „Gerne. Ich danke auch!“

Paula Drope: „Wer diese Sendung noch einmal nachhören möchte, kann das gerne auf unserer Internetseite tun: mephisto976.de. Die Redaktion für die heutige Sendung hatte Caroline Bernert, die Musik hat unserer Gast Patrick Kurtz selbst ausgesucht und in der Technik betreute uns Andreas Wolf. Damit ist Mephisto 97.6 für heute erstmal zu Ende und morgen früh um 10:00 geht es dann weiter mit unserem Vormittagsmagazin Faustschlag. Mein Name ist Paula Drope, ich bedanke mich fürs Zuhören und wünsche Ihnen noch einen schönen Abend.“


Kurtz Detektei Trier und Luxemburg

Güterstraße 55a

D-54295 Trier

Tel.: +49 (0)651 2094 0060

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Herber Rückschlag für Detektive und Versicherungen nach Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte


EGMR hält Detektiveinsatz in der Schweiz im Einzelfall für unrechtmässig


Der in Strassburg ansässige Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat diese Woche ein Urteil verabschiedet, das für Versicherungen und Wirtschaftsdetektive in der Schweiz gleichermassen negative Folgen nach sich ziehen könnte: Im Falle einer IV-Rentnerin, die im Auftrag ihrer Versicherung über mehrere Tage hinweg bei Alltagshandlungen von Privatdetektiven observiert worden war, entschied das Gericht, dass „die Schweiz über keine ausreichende Gesetzesgrundlage für die Observierung von Versicherten verfügt“. Die heute 62-jährige Frau war 1995 nach einem Unfall als arbeitsunfähig eingestuft worden; ihre Unfallversicherung wollte ihre Gesundheit nach einigen Jahren erneut überprüfen lassen, um sichergehen zu können, dass kein Betrugsfall vorlag. Die Frau weigerte sich jedoch, sich einem ärztlichen Gutachten zu unterziehen – was auf die Versicherung durchaus verdächtig wirkte.

Die Unfallversicherung entschied sich daher, Privatdetektive zu engagieren und die Frau in ihrem Alltag observieren zu lassen. Auf den Fotos, die die Schweizer Detektive an vier Observationstagen schossen, war die Rentnerin dabei zu beobachten, wie sie lange spazieren ging, über grosse Distanzen Auto fuhr und dazu in der Lage war, Einkaufstaschen über ihren Kopf zu heben, was ihr in einem vorherigen medizinischen Gutachten als unmöglich diagnostiziert worden war. Bei einer ersten Klage vor dem Bundesgericht wurde den Versicherern Recht gegeben und gestattet, die Beiträge auf 10 % zu kürzen, nachdem ein Mediziner die Frau anhand der Auswertung der Observationserkenntnisse als nur zu 10 % arbeitsunfähig eingestuft hatte.

Da die Observation im öffentlichen Raum stattgefunden hatte, konnte sie – laut Gericht – nach dem Sozialversicherungsrecht als rechtmässig angesehen werden. Das neue Urteil des EGMR dagegen lautet nun, dass in der Schweiz keine ausreichende Gesetzesgrundlage vorhanden sei, um einen solchen Eingriff in die Privatsphäre zu rechtfertigen; Observationsdauer und Handhabe der Beweismaterialien seien gesetzlich nicht ausreichend geklärt. Zudem bezweifelt unsere Detektei aus Zürich, dass in diesem Einzelfall die Verdachtsmomente stark genug waren, um daraus ein berechtigtes Interesse an den Ermittlungen abzuleiten. Leider könnte dieser einzelne strittige Fall weitreichende grundsätzliche Folgen zeitigen:


Arbeit von Schweizer Privatdetektiven in Gefahr – Carte blanche für Betrüger?


Umso wichtiger ist nun für unsere Zürcher Detektei, dass das Schweizer Parlament eine bindende Gesetzesnorm verabschiedet, um eine rechtliche Grundlage für zukünftige Observationen im Auftrag von Unfall- oder Invalidenversicherungen zu schaffen. Es kann schliesslich keine Lösung sein, sämtliche Anträge auf Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich ungeprüft durchzuwinken, besonders dann nicht, wenn ein Verdacht auf Versicherungsbetrug besteht. Die Arbeit unserer Wirtschaftsdetektei in der Schweiz und gleichfalls das Wirken seriöser Kollegen ist unschätzbar wichtig, um Sozialbetrüger zu überführen, die sich zu Lasten aller Beitragszahler unter Umständen bereits seit Jahren ungerechtfertigt Beiträge und Zuschüsse von Versicherungen zahlen lassen, ohne einen tatsächlichen Anspruch auf diese zu besitzen. Aufgrund schwammiger Formulierungen in den bisherigen Gesetzestexten der Invalidenversicherung, die einen „Einsatz von Experten“ rechtfertigen, jedoch für Laien nicht erkennbar machen, ob es sich dabei auch um Detektive handeln kann, die die Versicherten observieren, dürfte nach aktueller Gesetzesgrundlage in Einzelfällen und je nach Kanton keine Detektei mehr beauftragt werden.

Kompliziert wird das Ganze zusätzlich dadurch, dass das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne Überwachungen bereits dreimal als legal einstufte, wodurch angenommen wurde, Observationen seien zwar nicht anhand der Gesetzgebung, aber dafür aufgrund der Rechtsprechung rechtlich ausreichend abgesichert. Auch hat die 62-jährige Rentnerin bislang noch keinen direkten Nutzen aus ihrem Sieg vor dem EGMR bezogen, da sie in der Schweiz weiterhin als nur zu 10 % arbeitsunfähig gilt. Um die volle Versicherungssumme zu erhalten, muss sie nun wieder vor Schweizer Gerichte ziehen und sich erneuten Gesundheitschecks unterziehen, die sie vorher bereits verweigert hatte. Was der EGMR als illegal erkannt hat, ist der Fakt, dass die Gesetzestexte nicht eindeutig von einer Überwachung sprechen, wodurch Versicherte nicht erfahren, dass sie in Verdachtsfällen observiert werden können und dies dulden müssen. Das bedeutet, dass der Einsatz von Detektiven hier nur wegen einer Lücke im Gesetz als unrechtmässig deklariert wurde – auf europäischer Ebene wohlgemerkt. Unsere Wirtschaftsdetektei in Zürich hofft natürlich nun auf eine möglichst schnelle Absegnung dahingehender Ergänzungen in den Versicherungsgesetzen, um die Rechtmässigkeit von Einsätzen unserer Detektive für Versicherungen in sämtlichen Fällen mit konkretem Verdacht zu untermauern. Betrüger könnten nämlich sonst umso mehr dazu ermuntert werden, illegal Versicherungsgelder einzustreichen, da sie sich nun auf der sicheren Seite wähnen, indem sie glauben, keine Angst mehr vor detektivischen Ermittlungen haben zu müssen – das wäre natürlich ein fatales Signal.


Inwieweit sich das Urteil des EGMR (hier im Bild) auf die einzelnen Kantone auswirkt, muss jeweils geprüft werden. Die Schweiz täte aber grundsätzlich gut daran, eine kantonsübergreifende, international anerkannte Lösung zu verabschieden. 

Etwa 10 % aller Versicherungsfälle in der Schweiz sind auf Betrugshandlungen zurückzuführen


Ein Einsatz von Privatdetektiven in der Schweiz ist nicht auf ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber den Versicherten zurückzuführen und darf sich gleichfalls zu keinem Zeitpunkt auf eine flächendeckende Generalüberwachung von Beitragsbezügern ausweiten. Vielmehr handelt es sich bei solchen Detektiveinsätzen um stichprobenhafte Überprüfungen einzelner verdächtiger Leistungsbezüger, unter denen es gemäss der Erfahrungswerte der vergangenen Jahre immer wieder Betrüger gibt, die der Allgemeinheit durch ihre Handlungen zusätzliche Kosten aufhalsen und sich somit der Definition nach asozial verhalten. Denn die Konsequenz aus Versicherungsbetrug lautet: Unrechtmäßig erschlichene Gelder werden in Form von erhöhten Beitragssätzen auf den Rücken derer ausgetragen, denen das Geld eigentlich für Behandlungen zusteht. Die von Detektiven durchgeführten Observationen in Einzelfällen sind also nicht nur für die Versicherungen, sondern auch für die Versicherten enorm wichtig, um nicht unnötig hohe Beiträge zahlen zu müssen. Laut dem Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) sind etwa 10 % der angemeldeten Versicherungsfälle betrügerischer Natur; der dabei entstehende Schaden geht in die Milliarden und schadet der Schweizer Wirtschaftskraft enorm! Dass diesen Betrügern das Handwerk gelegt wird, liegt im Interesse jedes Eidgenossen, der seinen Lebensunterhalt auf ehrliche Weise verdient.

Besonders die Tatsache, dass in den vergangenen Jahren immer mehr Betrugsfälle aufgrund detaillierter und sorgfältiger Einzelfallprüfungen aufgedeckt werden konnten, wirkt nun, nach dem Strassburger Urteil, bitter nach. Diesem erfreulichen Aufwärtstrend, der auch durch die Hilfe von Schweizer Detekteien erreicht werden konnte, könnte jetzt abrupt Einhalt geboten werden; als erste hat die Unfallversicherung Suva angekündigt, vorerst keine Detektive mehr einsetzen zu wollen, während einige Gemeinden in Sozialhilfefällen weiterhin nicht auf diese verzichten wollen – und können. So ist beispielsweise der Kanton Zürich laut Einschätzung des hiesigen Sozialdepartements gar nicht vom Strassburger Urteil betroffen, da hier eine gesetzliche Grundlage vorhanden ist. Bei der Suva waren Detektiveinsätze bisher ohnehin eher eine Seltenheit: Bei über 570 Verdachtsfällen pro Jahr wurden nur 10 bis 15 Mal Detektive zur Aufklärung eingesetzt. Der Zuständige für Missbrauchsbekämpfung, Roger Bolt, sagt dazu: „Wir haben andere Möglichkeiten, Missbräuche aufzudecken […]. Aber Detektive kommen als letztes Mittel zum Einsatz und sind deshalb nicht so einfach zu ersetzen“ (Quelle: Neue Zürcher Zeitung).


Verdachtsfall? Detektive beraten kostenfrei


Sollten in Ihrer Behörde, in Ihrer Anwaltskanzlei oder auch in Ihrem unmittelbaren privaten Umfeld Zweifel an einem Sozialhilfefall bestehen, so ist es unseren Sozialdetektiven in der Schweiz weiterhin gesetzlich gestattet, die Verdächtigen zu observieren, um zu überprüfen, ob tatsächlich ein Sozialhilfefall vorliegt. Haben Sie als Versicherer den begründeten Verdacht auf einen Versicherungsbetrug, so setzen Sie sich zur Abklärung der rechtlichen Fragen mit unserer Detektei in Zürich in Verbindung – wir beraten Sie gern über die aktuellen Entwicklungen und Möglichkeiten. Sie erreichen uns per Email an kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch oder unter der folgenden Rufnummer: +41 (0)44 552 2264.


Verfasserin: Maya Grünschloss

Kurtz Detektei Zürich und Schweiz

Max-Högger-Strasse 6

8048 Zürich

Tel.: +41 (0)44 5522 264

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch

Web: https://www.kurtz-detektei-schweiz.ch

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Millionenbetrügereien mittels Scheinfirmen: Detektei in Leverkusen* ermittelt gegen gewerbliches Betrugsnetz


Schuldnerermittlung nach Eingehungsbetrug


Ein gerichtlicher Schuldtitel in sechsstelliger Höhe, Gesamtschäden im Millionenbereich – das waren die Voraussetzungen, unter denen unsere Detektei in Leverkusen* von einer ortsansässigen Firma kontaktiert worden war. Dieses Unternehmen hatte sich auf diverse seriös wirkende Warenlieferungsgeschäfte mit einem Herrn Loope eingelassen, der eine erfolgreiche Vita und zahlreiche gut laufende Firmen aufzuweisen hatte. Der Auftraggeber zahlte den größten Teil der Rechnungssumme im Voraus, doch zu einer Warenlieferung kam es nie, denn angeblich sei Herrn Loopes Firma insolvent gegangen; ein entsprechender Insolvenzantrag lag tatsächlich vor.

Das geschädigte Unternehmen sah sich klar als Opfer eines perfiden Einlassungsbetruges, auch Eingehungsbetrug genannt. Diese Betrugsform liegt vor, wenn entweder Leistungen bzw. Waren bestellt werden, obwohl der Besteller von Anfang an weiß, dass er diese nicht bezahlen kann bzw. will, oder wenn man Zahlungen vereinnahmt für Leistungen bzw. Waren, die man bekanntermaßen nie erfüllen bzw. liefern können wird. Als Dienstleistungsunternehmen muss sich auch unsere Privatdetektei in Leverkusen* zur eigenen Forderungseintreibung hin und wieder mit Einlassungsbetrügern auseinandersetzen – es handelt sich also keineswegs um einen Sonderfall. Allerdings sind der gewerbsmäßige Aufbau und die damit einhergehende kriminelle Energie im vorliegenden Fallbeispiel außergewöhnlich:


Gewerbsmäßiger Insolvenzbetrug über Scheinfirmendickicht


Ziel der Ermittlungen unserer Detektive in Leverkusen* war es, Herrn Loope, dessen Schuld in Abwesenheit gerichtlich festgestellt worden war, aufzufinden, denn er ließ sich weder für den Auftraggeber noch für die Behörden greifen, da alle vorhandenen Daten ins Leere führten. Die Recherche gestaltete sich langwierig und kompliziert, da sich unsere Wirtschaftsermittler durch ein Netz von Scheinfirmen kämpfen mussten. Die Schwierigkeiten begannen schon beim Namen, denn im Internet, in polizeilichen Registern und selbst im Handelsregister tauchten zu offensichtlich ein und derselben Person diverse unterschiedliche Schreibweisen sowohl des Vor- als auch des Nachnamens auf, zudem unterschiedliche Geburtsdaten und -orte sowie Unmengen an vorgeblichen Wohnadressen.

Unser Detektiv-Team in Leverkusen* erstellte eine Grafik mit den diversen Firmen, Adressen und damit verknüpften weiteren Personen, die sich im Zusammenhang zu Herrn Loope fanden. Diese Grafik weitete sich im Laufe der Ermittlungen immer weiter aus, bis sie schließlich eine Größe von circa elf Quadratmetern umfasste und einem Spinnennetz glich, da sich allerorten Querverbindungen ergab, die entsprechend markiert wurden. Insgesamt umfasste die Übersicht 78 Gesellschaften, bei denen die Zielperson aktuell oder ehemals als Geschäftsführer oder als Zeichnungsberechtigter eingetragen war, 134 Firmenadressen zu diesen Gesellschaften, 69 Insolvenzanträge, 8 Personen, die immer wieder gemeinsam mit Herrn Loope auftauchten und offensichtlich fest in die Machenschaften integriert waren, sechs verschiedene Namensschreibweisen der Zielperson sowie 27 angebliche aktuelle oder ehemalige Wohnadressen. Diese Recherche war eine Mammutaufgabe – erstens die Zusammenstellung all dieser Information, zweitens deren Auswertung samt Herstellung der Querverbindungen und drittens die Überprüfung der Angaben.


Physische Überprüfung der ermittelten Informationen


Zu den weiteren Maßnahmen unserer Wirtschaftsdetektei in Leverkusen* zählten:

  • Vor-Ort-Überprüfung aller recherchierten Wohnadressen zur Zielperson: An keiner einzigen war Herr Loope jemals gesehen worden, an fast allen hatten schon häufig verschiedene Personen nach ihm gefragt. Immerhin konnten bei diesen physischen Überprüfungen diverse weitere Firmenverknüpfungen gefunden bzw. hergestellt werden.
  • Vor-Ort-Überprüfung von 36 der Firmenadressen (mehr war budgettechnisch nicht möglich), bevorzugt jener mit hoher Überschneidungsquote zwischen verschiedenen im Netzwerk verzeichneten Firmen und Personen (33 in Deutschland, 2 in der Schweiz (drei weitere im Briefkastenfirmen-Kanton Zug konnten getrost ausgelassen werden), 1 in Österreich): An keiner einzigen existierten Mitarbeiter, größtenteils handelte es sich um reine Briefkästen, vereinzelt gab es mal einen Kellerraum als Büro, an sieben der Adressen existierten keinerlei Hinweise auf die jeweils angeblich dort ansässige Firma.
  • Überprüfung von 24 Adressen der im Netzwerk verknüpften Personen (Verknüpfungen durch Firmenbeteiligungen, Zeichnungsberechtigungen, Tätigkeiten als Liquidatoren, Domaininhaberschaften u.a., mitunter auch Personen in Verwandtschaftsverhältnissen): An keiner einzigen waren die jeweils gesuchten Personen persönlich bekannt, Nachfragen hatte es aber wie bei Herrn Loope schon diverse Male gegeben.

Weiterhin interessant: Trotz der bereits zu diesem Zeitpunkt der Ermittlungen offenkundigen kriminellen Eigenschaften dieses Firmengebildes traten mehrere der darin verwickelten Einzelpersonen in ehrenhaften Positionen auf: Vorsitzende von Kulturvereinen, Unterstützer von Sportvereinen, Rechtsanwälte und ein Lokalpolitiker.


Die meisten der überprüften Unternehmen entpuppten sich als Briefkastenfirmen, die offenbar über ein untereinander verzweigtes Netzwerk Gelder verschoben, um diese vor gültigen Rechtsansprüchen zu verbergen. 


Methodik dieses gewerblichen Wirtschaftsbetrugs


Das Businesskonzept dieser gewaltig aufgebauschten Betrugshandlungen setzte offenbar auf folgende Faktoren, Variante 1:

  • Gründung neuer Firmen zur vorgeblichen Durchführung lohnender Projekte
  • Anwerbung von Investoren bzw. Kunden zur Beschaffung finanzieller Mittel
  • stillschweigende Verweigerung der Leistungserbringung und Verschiebung der Investionssummen auf Konten anderer Firmen aus dem Netzwerk
  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens | Auflösung/Löschung der dann überschuldeten Firmen oder Übernahme durch stets gleiche Liquidatoren

Variante 2:

  • Gründung neuer Firmen zur tatsächlichen Durchführung von Projekten durch Investoren
  • Verwirklichung der Projekte durch Drittfirmen
  • Nichtbezahlung der Drittfirmen, folglich Forderungen durch die Drittfirmen an die Projektfirmen
  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens | Auflösung/Löschung der dann überschuldeten Projektfirmen oder Übernahme durch stets gleiche Liquidatoren

Variante 3:

  • Gründung neuer Handelsfirmen
  • Anwerbung von Kunden zur Beschaffung finanzieller Mittel
  • vorsätzliche Überschuldung durch die Nichtlieferung bezahlter Waren
  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens | Auflösung/Löschung überschuldeter Firmen oder Übernahme durch stets gleiche Liquidatoren

Durch die gesellschaftlichen Verbindungen der einzelnen Personen und Firmen untereinander ist es den Firmengründern und/oder Investoren möglich, ihren finanziellen Gewinn aus der Insolvenzmasse heraus zu verschleiern.


Legendiertes Treffen mit dem gesuchten Wirtschaftsbetrüger


Nach Aufdeckung all dieser Hintergründe gelang es unseren Privatdetektiven in Leverkusen* letztlich, eine Projektfirma Herrn Loopes zu identifizieren, die aktuell aktiv nach Investoren suchte und Kontaktdaten mit tatsächlicher Erreichbarkeit auswies. Mittels der Legende Geschäftsanbahnung/Investitionsvorhaben konnte in einer Mittelstadt in Rheinland-Pfalz ein Treffen mit der Zielperson vereinbart werden, an das die Ermittler eine mehrstündige Observation anschlossen, um auf diese Weise herausfinden zu können, wo Herr Loope wohnte. Leider führte er uns jedoch nicht zu seinem Wohnhaus, sondern zu einem Hotel – offensichtlich war die besagte Mittelstadt nicht sein Wohnort.

Aufgrund des Umfangs des kriminellen Netzwerkes und der Höhe des Schuldtitels gegen die Zielperson rieten unsere Wirtschaftsdetektive in Leverkusen* der auftraggebenden Firma nachdrücklich, die Observation Herrn Loopes lückenlos fortzusetzen, auch wenn dies natürlich hohe Detektivkosten verursachen würde. Leider zeigten die Klienten keine Geduld, sondern verständigten die Behörden und ließen den Betrüger vorläufig festsetzen. Das Ergebnis: Nicht nur durfte die Zielperson die Polizeidienststelle unter Angabe einer falschen Aufenthaltsadresse wenige Stunden später unbehelligt verlassen, auch behauptete sie, keinerlei pfändbares Eigentum zu besitzen und somit nicht für den Schuldtitel aufkommen zu können. Herr Loope sei insolvent und habe das zugehörige Verfahren längst eröffnet. Womöglich hätte die weitere Observation unsere Leverkusener Detektive* früher oder später auf pfändbares Eigentum wie eine Villa, Fahrzeuge und andere physische Besitztümer stoßen lassen, die man dann ggf. hätte pfänden können, sofern nicht auch dort wieder Überschreibungen oder andere Tricks zur Verschleierung der tatsächlichen Eigentumsverhältnisse zur Anwendung kamen.


Was wäre wenn …


Letztlich hatte unsere Detektei in Leverkusen* das Auftragsziel, den Schuldner ausfindig zu machen, erfüllt. Dennoch war das Gesamtergebnis natürlich nicht zufriedenstellend, da sich selbiger direkt im Anschluss an die Ermittlungen wieder dem Zugriff durch Behörden und Auftraggeber entzog und somit keine Pfändung bzw. freiwillige Zahlung erfolgte.

Ehrlicherweise muss man sagen, dass selbst bei fortgesetzter Kenntnis des Aufenthaltsortes die erfolgreiche Durchsetzung der titulierten Forderung fraglich geblieben wäre, weil erstens mit weiteren Verschleierungspraktiken zu rechnen war und zweitens viele Gerichtsvollzieher (beileibe nicht alle!) leider mehr als schlampig arbeiten. Obwohl sie rechtlich mit großen Befugnissen ausgestattet sind und selbst Wohnräume gewaltsam öffnen dürfen, um Rechtsansprüche durchzusetzen, leiden auch diese Staatsdiener unter der berühmt-berüchtigten Beamtenkrankheit, die man Faulheit nennt. Je mehr Aufwand, desto anstrengender und unbequemer der Tag. Folglich reicht es einem Schuldner, wenn er auf diese schwarzen Schafe ihres Berufsstandes trifft, mitunter, einfach zu behaupten, dass er nichts habe, denn geprüft wird diese Behauptung von solchen Gerichtsvollziehern nicht. Wenn man, wie wir von der Kurtz Detektei für Leverkusen, derartige Ereignisse erlebt und Gespräche mit absurd unmotiviert handelnden Staatsbeamten geführt hat, kann man sich getrost fragen, ob man mit der Aufklärung von Kriminalität anstelle von deren Verübung tatsächlich die sinnvollere Seite gewählt hat – rein ökonomisch sicherlich nicht.


Alle Namen und Orte sind im Sinne des Klienten- und Zielpersonenschutzes selbstverständlich zur vollständigen Unkenntlichkeit verändert.

Kurtz Detektei Köln

Krummer Büchel 12

D-50676 Köln

Tel.: 0221 4558 0377

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-koeln.de

Web: https://www.kurtz-detektei-koeln.de

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