Detektiv Patrick Kurtz über Sorgerechtsstreits und Kindesrückführung im Interview mit der Neuen Zürcher Zeitung


Bereits Anfang letzten Jahres erschien anlässlich des Skandals um die Kindesrückführung bzw. -entführung im Zusammenhang mit der „Block House“-Erbin Christina Block in der Silvesternacht 2023/24 ein Artikel von Elena Panagiotidis in der Neuen Zürcher Zeitung, für den sie Privatdetektiv Patrick Kurtz von der Kurtz Detektei Zürich und Schweiz interviewte. 

Rund um den Block-Fall gab es in den letzten Monaten diverse Gerichtsverhandlungen in Deutschland und zuvor auch in Dänemark, wo der Kindsvater lebt. Im April lehnte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde der Block-Seite ab. Diesen Freitag, 11. Juli 2025, beginnt in Deutschland vor einer Jugendschutzkammer am Landgericht Hamburg der Prozess gegen Christina Block unter anderem wegen des Vorwurfs der Körperverletzung und der Freiheitsberaubung. Auch ihr prominenter Lebensgefährte, Kult-Sportmoderator Gerhard Delling, muss sich verantworten, wegen des Vorwurfs der Beihilfe. 

Nachfolgend der NZZ-Artikel aus dem letzten Jahr:


Screenshot NZZ-Artikel; Detektiv aus der Schweiz, Detektei aus der Schweiz, Privatdetektiv aus der Schweiz, Detektivagentur aus der Schweiz

NZZ-Artikel: „Was macht man, wenn man das Sorgerecht für seine Kinder besitzt, aber trotzdem keinen Zugang zu ihnen hat? – Ein Privatermittler erzählt“


Bei Sorgerechtsstreitigkeiten setzt sich manchmal ein Elternteil mit den Kindern ins Ausland ab. Privatdetektive können helfen, die Kinder aufzuspüren.

Der Sorgerechtsstreit zwischen der Restauranterbin Christina Block und ihrem Ex-Mann beschäftigt Medien und Gerichte. In einer spektakulären Aktion waren an Silvester zwei der beim Vater in Dänemark lebenden Kinder von Unbekannten nach Deutschland zur Mutter gebracht worden. Zuvor war der Vater überwältigt worden. Die Kinder tauchten danach bei der Mutter in Hamburg auf. Nach einem Eilantrag des Vaters ordnete das Hamburger Oberlandesgericht an, dass die Kinder zu ihm zurückkehren müssen. Am Freitag durchsuchte die Polizei das Wohnhaus der Mutter sowie ein Hotel, das der Familie gehört. Laut Medienberichten steht der Einsatz mit der Rückholaktion der Kinder zusammen.

Patrick Kurtz ist Privatermittler und Inhaber der Kurtz Detektei Schweiz mit Sitz in Zürich. Seine Detektei hat auch mit Fällen zu tun, in denen Kinder von einem Elternteil ins Ausland gebracht werden.


Wenn Sie auf den aktuellen Fall der „BlockHouse“-Erbin schauen, was geht in Ihnen vor, wie beurteilen Sie den?


Gar nicht so sehr als Detektiv, eher als Vater von ebenfalls zwei Kindern. Die Situation wirkt vertrackt: Zwei getrennte Jurisdiktionen zweier EU-Länder kommen zu einander widersprechenden Urteilen. Beide Eltern haben jeweils das Recht ihres Wohnsitzlandes auf ihrer Seite, beide wollen die Kinder offenkundig bei sich haben. Das ist eine Situation, die ich niemandem wünsche. Ohne unterstellen zu wollen, dass die Mutter die Entführung beauftragt habe, kann ich ihre Verzweiflung grundsätzlich nachvollziehen – was macht man, wenn man seine Kinder liebt und das Sorgerecht besitzt, aber trotzdem keinen Zugang zu ihnen hat?

Nichtsdestotrotz: Eine Entführung mit leicht absehbaren potentiell traumatischen Folgen für die Kinder zu initiieren, wäre nicht nur eine schwerwiegende Straftat, sondern auch rein moralisch verwerflich und zudem egoistisch gegenüber den Kindern; umso mehr, wenn auch noch physische Gewalt gegen Dritte ins Spiel kommt und zu befürchten steht, dass die Kinder diese bezeugen müssen. Ich spreche aber bewusst im Konjunktiv, denn es handelt sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren ohne Schuldeingeständnis; folglich gilt: im Zweifel für den Angeklagten. 


Kommen solche Fälle auch in der Schweiz vor?


Der Fall ist schon speziell und aussergewöhnlich aufgrund der widersprüchlichen Urteile aus zwei Nachbarstaaten. Innerhalb der Schweiz wäre das in dieser Form nicht denkbar, weil man nur eine Jurisdiktion hätte. Gleichwohl gibt es natürlich auch hierzulande Sorgerechtsstreitigkeiten mit grenzüberschreitendem Charakter, oft mit der Involvierung von Rechtssprechungen aus typischen Auswanderungsländern in die Schweiz. Noch komplizierter als im „Block“-Fall mit zwei involvierten EU-Ländern wird das Ganze, wenn es sich um Länder ohne funktionierende bilaterale Abkommen mit der Schweiz hinsichtlich solcher Sachverhalte handelt.


Jemand wendet sich an sie, weil er/sie seine Kinder in der Schweiz haben möchte. Wie gehen Sie vor?


Zunächst müssen wir als Privatdetektive natürlich prüfen, ob diese Person überhaupt ein Anrecht darauf hat; das ist in der überwältigenden Zahl der diesbezüglichen Anfragen der Fall. Unser Vorgehen richtet sich nach den Spezifikationen des individuellen Sachverhalts; eine allgemein anwendbare Blaupause gibt es da nicht. Fast immer besteht unsere Aufgabe hauptsächlich darin, den Aufenthaltsort der Kinder ausfindig zu machen und anschliessend ihre Sicherung zu gewährleisten. Das geschieht prinzipiell über RechercheBefragung und Observation und hat also wenig mit dem „Block“-Szenario zu tun, in dem der Aufenthaltsort der Kinder nach meinem Kenntnisstand stets bekannt war. Sind die gesuchten Kinder aufgefunden, informieren unsere Detektive in den allermeisten Fällen die zuständigen örtlichen Behörden, um die Sicherstellung der Kinder zu gewährleisten. Bis dahin werden sie observiert, um auszuschliessen, dass der Kontakt wieder verloren geht. In manchen Fällen wünschen die Auftraggeber unserer Detektei, direkt informiert zu werden, sobald die Kinder aufgefunden sind, um persönlich hinzuzukommen und eine diplomatische Lösung mit den Personen zu finden, bei denen sich die Kinder aufhalten; meist ist das der andere Elternteil.


In welchen Ländern ist die Rückführung am schwierigsten oder gar nicht möglich?


Der Sachverhalt verkompliziert sich dramatisch, wenn keine diesbezüglichen bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und dem Aufenthaltsland der Kinder bestehen. Viel hängt auch von der politischen und gesellschaftlichen Situation innerhalb des Landes ab. Ohne einigermassen funktionierende Bürokratie bspw. wird zunächst die Aufenthaltsrecherche erschwert und schliesslich womöglich auch die Sicherstellung und Rückführung der Kinder. So gibt es in sehr vielen Ländern kein Meldesystem im mitteleuropäischen Sinne; man kann sich vielerorts den Behörden mit Leichtigkeit entziehen, also aus rein behördlicher Perspektive effektiv „untertauchen“. Das macht es für uns nicht gerade leichter. Ausserdem variieren die Verfügbarkeit und Qualität der jeweils ortsansässigen Spezialisten zur Unterstützung unserer Ermittlungen erheblich.


Schweiz- und EU-Flagge nebeneinander; Privatdetektei aus der Schweiz, Detektivbüro aus der Schweiz, Privatermittler aus der Schweiz, Wirtschaftsdetektei aus der Schweiz

Zwischen der Eidgenossenschaft und der Europäischen Union bestehen diverse Abkommen, die unseren Schweizer Detektiven bei Auslandseinsätzen weiterhelfen – doch ausserhalb der EU wird es oft kompliziert.


Wie lange dauern solche Einsätze, bis das Kind zurück beim Elternteil in der Schweiz ist, wie viele Personen sind beteiligt?


Das ist ganz individuell, hängt sowohl vom Sachverhalt als auch vom Ermittlungsbudget ab. Gerade im Ausland ist die Zusammenarbeit mit mindestens einem ortsansässigen Spezialisten meist zielführend oder sogar unabdinglich. Manchmal müssen mehrere Adressen in verschiedenen Ländern simultan überprüft werden – das erhöht natürlich den Ermittlungsaufwand dramatisch. Vieles hängt ausserdem von der Kooperationsbereitschaft der zurückhaltenden Personen ab. Auch hier gibt es grosse individuelle Unterschiede je nach Hintergrundgeschichte des betreffenden Kindesentzugs, nach der Sozialisation, dem Kulturkreis und so weiter.


Welche Ausbildung haben die Mitarbeiter, die sich mit solchen Einsätzen beschäftigen?


Bei den meisten involvierten Ermittlern handelt es sich um Detektive, oft aber mit Vorerfahrungen im Bereich Kindesrückführungen aus vorherigen behördlichen Karrieren (z. B. Polizisten). Für die Recherche des Aufenthaltsortes bedarf es zudem eines hervorragenden internationalen Kontaktnetzwerkes. In manchen Fällen können auch noch spezialisiertere Experten involviert werden, bspw. für verdeckte Kameraüberwachungen.


Wie schafft man es, mit dem Kind über die Grenze auszureisen (sind nicht schon längst alle Behörden des Landes informiert und möglicherweise nicht kooperativ)?


Grundsätzlich sind Detektive an das Gesetz gebunden, und wenn sie im Ausland ermitteln, gilt das jeweilige Landesrecht. Von daher sind filmreife Schmuggelaktionen von Personen eher kein Bestandteil unserer Arbeit. Man würde sich damit ohnehin auf einen schmalen Grat in Richtung der Entführer im „Block“-Fall begeben.


Mit welchen Kosten muss ein Elternteil rechnen?


Auch das ist individuell und hängt vom Gesamtgefüge des Falls ab: Wie viel Vorrecherche ist notwendig? In welchem Land spielt sich das Ganze ab? Wie viele Versuche braucht es bis zum Erfolg? Und so weiter. Erfahrungsgemäss gehen die Gesamtkosten bei circa 4.000 CHF los, sind aber nach oben offen.


Wie gestaltet sich so eine Rückführung aus Sicht des Kindes, wird es dann ein weiteres Mal traumatisiert?


Unsere Privatdetektive sind geschult darin, den Kindern einen möglichst schonenden Prozess zu ermöglichen. Aber ich denke, jedem, der sich in ein Kind hineinversetzen kann, ist klar, dass der Wechsel von einer Vertrauensperson zu einer anderen, von einem Umfeld in ein anderes, noch dazu mit dem Zwischenschritt einer zeitweisen Betreuung durch Fremde, emotional kein Zuckerschlecken für Kinder ist. Viel hängt davon ab, wie lang die Kinder bei der vorherigen Vertrauensperson waren, wie lang sie nicht mehr mit der anderen Vertrauensperson (sprich: unserem Auftraggeber) zusammengelebt haben und wie reibungslos der Übergabeprozess abläuft. Gerade bezüglich der beiden erstgenannten Punkte kann ich die Beweggründe des dänischen Gerichts, die Sachlage in Widerspruch zum deutschen Urteil zu bewerten, schon nachvollziehen. Ob das so richtig ist, masse ich mir natürlich dennoch nicht an, zu beurteilen.


Mann packt Kind am Handgelenk; Detektei aus Zürich, Detektiv aus Zürich, Privatdetektiv aus Zürich, Detektivagentur aus Zürich

Gibt es Fälle, die Sie klar ablehnen würden?


Ja, sogar sehr viele, auch in allen anderen Bereichen unserer Tätigkeit als Privat- und Wirtschaftsdetektei. Die meisten Ermittlungen bedeuten auf die eine oder andere Weise einen Eingriff in Persönlichkeitsrechte von Zielpersonen und zuweilen auch von Dritten. Dieser Eingriff muss gerechtfertigt sein. So müssen wir für jeden Einzelfall im Rahmen einer Rechtsgüterabwägung beurteilen, ob ein so genanntes berechtigtes Interesse vorliegt. Konkret bedeutet das, dass der Auftraggeber ein Rechtsinteresse am Ergebnis unserer Ermittlungen besitzen muss, das schwerer wiegt als unser Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der involvierten Personen. 

Ein einfaches Beispiel zur Illustration: Grundsätzlich hat jeder Bürger ein Recht auf Privatsphäre und damit auch auf den Schutz seiner Adressdaten. Verletzt dieser Bürger allerdings die wirtschaftlichen Interessen einer anderen Person, indem er ihr beispielsweise als Schuldner widerrechtlich Geld vorenthält, besitzt der Gläubiger ein Rechtsinteresse an der Kenntnis der Adresse des Schuldners, das dessen Recht auf Schutz seiner Adressdaten übersteigt. Folglich dürfen wir ermitteln und das Ergebnis an den Gläubiger übermitteln.


Hinweis  


Der Originalartikel erschien 2024 in der Neuen Zürcher Zeitung. Die Hervorhebungen (Fettschrift), Zwischenüberschriften und Verlinkungen auf dieser Seite können vom Original abweichen.


Kurtz Detektei Zürich und Schweiz

Max-Högger-Strasse 6

8048 Zürich

Tel.: +41 (0)44 5522 264

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch

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Originalbeitrag: https://kurtz-detektei-schweiz.ch/kurtz-detektei-zürich-und-schweiz/blog-unserer-zürcher-detektei/Detektiv-Patrick-Kurtz-über-Sorgerechtsstreits-und-Kindesrückführung-im-Interview-mit-der-Neuen-Zürcher-Zeitung/

Interview mit Patrick Kurtz im „Blick“: „So spürt dieser Privatdetektiv dreiste Mietnomaden auf“


Dreiste Mietnomaden bringen Vermietern Chaos, Kosten und Verzweiflung. Oft scheint die Lage aussichtslos, die Horror-Mieter sind unauffindbar. Doch Privatdetektiv Patrick Kurtz weiss, wie man die Untergetauchten findet – und verhilft Eigentümern vor Gericht zu Erfolg.


Patrick Kurtz findet untergetauchte Horror-Mieter


Mietnomaden – der Horror eines jeden Vermieters. Mieter, die Wohnungen verwüsten, einfach verschwinden, nichts ausser offener Rechnungen und Müll zurücklassen. Der Eigentümer bleibt auf Kosten sitzen – es sei denn, man findet die Horror-Mieter. Patrick Kurtz ist Privatdetektiv, ein realer Sherlock Holmes, und sucht nach genau diesen Schreckensmietern.

Etwa zweimal im Jahr kommen verzweifelte Vermieter auf den Detektiv zu. Während seiner Karriere hat er 15 Mietnomaden-Fälle mit seiner Detektei erfolgreich gelöst. „Häufig ging es dabei nur darum, den Ist-Zustand einer Wohnungsvermüllung, ein wiederkehrendes inakzeptables Fehlverhalten oder Ähnliches gerichtsfest zu dokumentieren“, sagt Patrick Kurtz.



Detektive dokumentieren gerichtsfest


Das sei nicht schwierig. Von aussen offensichtliche Missstände könne er leicht dokumentieren. Doch wie geht ein Detektiv vor, wenn der Mietnomade sich weniger offensichtlich verhält? „Ein kurzer Blick von der Türschwelle in die Wohnung liegt, in Abwägung der Persönlichkeitsrechte der Mieter gegen die wirtschaftlichen Interessen des Vermieters, ebenfalls im Rahmen“, sagt er.

Kniffliger werde es, wenn die Horrormieter wirklich aufgespürt werden müssen, „wenn die Zielpersonen komplett unter dem Radar leben“. Wenn sie etwa weder bei den Behörden noch bei Grundversorgern mit korrekten persönlichen Daten registriert sind. Dann beginnt tiefere Recherchearbeit des Detektivs.


So findet ein Privatdetektiv die Untergetauchten


Man müsse eben kreativ werden, so Privatdetektiv Kurtz. „Oft hilft dann zum Beispiel die Befragung von ehemaligen Nachbarn oder auch Freunden, Familie und Bekannten.“ Wird der Mieter, der die Wohnung verwüstet hat, tatsächlich aufgespürt, muss dieser für die entstandenen Kosten aufkommen.

Sogar die Detektivkosten könne man dem Mietnomaden aufbrummen. Zuletzt machten mehrere Fälle in der Schweiz Schlagzeilen. Unternehmer Rolf Steiner hat sein Chalet in Hohtenn VS an einen Künstler vermietet – als der weg war, fand Steiner nur Verwüstung. Ein weiterer Fall ereignete sich in Trimbach SO. Vermieter Dino Rossi (66) hatte seine Wohnung an Sozialbezüger vermietet. Diese hinterliessen Schäden der Höhe von mehreren Zehntausend Franken, ein einziges Chaos – und tauchten unter. Das Sozialamt durfte die neue Adresse nicht herausgeben.


Auch Sozialhilfebezüger sind auffindbar


Doch die Privatdetektive können auch in solchen aussichtslos wirkenden Härtefällen helfen. Das Sozialamt darf zwar keine Angaben zu neuen Adressen von Bezügern machen, aber Patrick Kurtz sagt: „Ist ein geflüchteter Mietnomade Sozialhilfebezüger und hat er hierfür seine korrekten Adressdaten beim Sozialamt hinterlegt, macht er sich damit für uns transparent.“

Das gelte genauso für untergetauchte Arbeitnehmer, die sich korrekt bei Renten- und Krankenkasse angemeldet haben. Selbst wenn betroffene Vermieter es für völlig aussichtslos halten: „Rechtssichere Privatdetektive wissen, welche Beweise sie liefern müssen, um die Aussichten auf einen Erfolg vor Gericht dramatisch zu erhöhen.“


Hinweise


Der Originalartikel von Helena Schmid und Celina Euchner erschien bereits 2020 in der Schweizer Tageszeitung Blick und wird nun endlich von uns nachgereicht. Die Hervorhebungen (Fettschrift) und Verlinkungen auf dieser Seite können vom Original abweichen.


Kurtz Detektei Zürich und Schweiz

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Verdacht auf Betrug bei Online-Kleinanzeigen? Täteridentifikation durch Kurtz Detektei Schweiz bei Kleinanzeigenbetrug


Die meisten Medienberichte über Kleinanzeigenbetrug aus dem deutschsprachigen Raum beschränken sich auf Darstellungen des Problems in Deutschland, doch als Detektei in der Schweiz herrscht bei uns ein grosses Bewusstsein für die weite Verbreitung dieser Betrugsart auch innerhalb der Eidgenossenschaft. Gefälschte Angebote für Produkte, die nie beim Käufer ankommen, der Verkauf gestohlener Waren und betrügerische Zahlungsmethoden zählen zu den häufigsten Spielarten von Kleinanzeigenbetrug. Jeder Nutzer von Kleinanzeigenportalen wie tutti.ch, Facebook Marketplace oder ricardo.ch sollte seine Geschäfte dort stets mit Vorsicht und Bedacht handhaben und sich für Betrugsanzeichen wie verdächtige Zahlungsmethoden oder unrealistisch niedrige Preise sensibilisieren. Sollten Sie den Verdacht haben, dennoch Opfer von Betrug geworden zu sein, sollten Sie sofort handeln und Ihre Bank, die Polizei und gern auch unsere Detektive in Zürich kontaktieren, um ohne Verzug Massnahmen einzuleiten, die Ihre Chancen auf einen glimpflichen Ausgang signifikant erhöhen. 

In diesem Artikel geben wir Ihnen Tipps, wie Sie Anzeichen für Betrug erkennen und sich vor Betrug schützen können. Wenn Sie bereits Opfer von Betrug geworden sind, erfahren Sie ausserdem konkret, welche Schritte Sie unternehmen können, um Ihr Geld zurückzubekommen. Die Tipps der Kurtz Detektei Zürich und Schweiz werden Ihnen helfen, sicherer und selbstbewusster bei der Nutzung von Online-Kleinanzeigen zu sein.


Facebook Marketplace, Detektei Schweiz, Detektiv Zürich, Privatdetektiv Zürich
Ursprünglich als Kontaktnetzwerk aufgebaut, scheint sich Facebook alle paar Jahre neu zu erfinden. Aktuell erlebt die Kleinanzeigensparte des Konzerns, „Marketplace“, einen grossen Popularitätsaufschwung.

Anzeichen für Betrug bei Kleinanzeigen


Um sich vor Betrug bei Kleinanzeigen – ob nun online oder aus der Zeitung etc. – zu schützen, ist es wichtig, die typischen Anzeichen für betrügerische Angebote zu erkennen. Nachfolgend einige häufige Anzeichen, auf die Sie achten sollten:


Preisangebote, die zu gut sind, um wahr zu sein


Wenn ein Angebot auffallend günstig ist im Vergleich zum üblichen Marktpreis, sollten Sie skeptisch sein. Oftmals locken Betrüger gutmütige Käufer mit vermeintlich unschlagbaren Angeboten an, um sie dann um ihr Geld zu bringen.


Forderung von Vorauszahlungen oder ungewöhnliche Zahlungsweisen


Wenn ein Verkäufer Vorauszahlungen oder ungewöhnliche Zahlungsweisen fordert, sollten Sie vorsichtig sein. Betrüger nutzen gern Zahlungsmethoden wie Western Union oder Bargeldsendungen, da diese schwer nachverfolgbar sind und keine Rückbuchungsmöglichkeiten bieten.


Unerreichbarkeit des Verkäufers oder unvollständige Kontaktinformationen


Auch wenn der Verkäufer schwer oder gar nicht zu erreichen ist oder nur unvollständige Kontaktinformationen angegeben sind, ist Vorsicht geboten.


Verkäufer mit schlechtem oder dubiosem Ruf


Wenn ein Verkäufer viele negative Bewertungen oder einen schlechten Ruf hat, ist es für die meisten Nutzer offenkundig, dass sie sich von dessen Angeboten fernhalten sollten. Doch achten Sie auch auf Verkäufer, die plötzlich viele Angebote einstellen oder in kurzer Zeit viele Verkäufe abwickeln; dies könnte auf einen betrügerischen Hintergrund hinweisen: Einmal ergaunerte Ware soll so schnell wie möglich abgesetzt werden, bevor die Polizei oder Ermittler wie unsere Zürcher Detektive dahinterkommen.

Indem Sie diese Anzeichen beachten und bei Bedarf weitere Recherchen durchführen, können Sie sich vor Betrug bei Online-Kleinanzeigen schützen. Bleiben Sie wachsam und vertrauen Sie Ihrem Bauchgefühl. Im Zweifelsfall können Sie unsere Privatdetektei in der Schweiz auch schon vor dem Kauf kontaktieren, um die Echtheit der Identität und den Leumund des Verkäufers überprüfen zu lassen. Gerade bei grösseren Anschaffungen gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht.


Fish following money hook; Detektei Zürich, Detektiv Schweiz, Privatdetektiv Zürich
Meist locken Betrüger reihenweise Interessenten und damit potentielle Betrugsopfer an, indem sie ihre angeblichen Waren zu sehr niedrigen Preisen anbieten.

Was Sie tun können, um sich vor Betrug zu schützen


Es gibt verschiedene Massnahmen, die Sie ergreifen können, um sich vor Betrug bei Online-Kleinanzeigen zu schützen. Hier sind einige Tipps:


Vertrauen Sie Ihrem Bauchgefühl


Wenn etwas zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es oft auch so. Seien Sie skeptisch gegenüber Angeboten, die merkwürdig günstig sind oder ungewöhnliche Zahlungsweisen erfordern. Vertrauen Sie Ihrem Bauchgefühl und überweisen Sie kein Geld, wenn Sie sich unsicher sind.


Prüfen Sie Angebote und Verkäufer genau


Nehmen Sie sich Zeit, um die Angebote, für die Sie sich interessieren, und deren Anbieter genau zu prüfen. Kontrollieren Sie die Kontaktdaten des Verkäufers, lesen Sie die Bewertungen anderer Käufer und recherchieren Sie bei Bedarf auch auf anderen Seiten im Internet. Achten Sie auf ungewöhnliche Aspekte, wie fehlende Bilder oder unklare Beschreibungen. Kleinanzeigenbetrug offenbart sich oft im Detail.


Nutzen Sie ausschliesslich sichere Zahlungsmethoden


Verwenden Sie sichere Zahlungsmethoden wie PayPal (wichtig: Variante mit Käuferschutz!) oder Geldtransfers, die für einen ausreichenden Zeitraum rückbuchungsfähig sind. Vermeiden Sie entsprechend Zahlungsmethoden wie Western Union oder Bargeldsendungen, die kein Rückbuchungsrecht bieten.


Treffen Sie sich mit dem Verkäufer persönlich


Wenn möglich (und Sie sich damit wohlfühlen), treffen Sie sich mit dem Verkäufer persönlich und prüfen Sie die Ware vor Ort, bevor Sie irgendeine Form von Zahlung leisten. Vermeiden Sie den Versand von Waren an unbekannte Adressen, ohne vorher Ihr Geld erhalten zu haben, und genauso den Kauf von Waren ohne vorherige Besichtigung.


Melden Sie Betrug und verdächtige Angebote


Wenn Sie den Verdacht haben, dass es sich bei einem Angebot um Betrug handeln könnte, melden Sie es umgehend an die Betreiber des jeweiligen Kleinanzeigenportals. So können andere Nutzer vor Schaden bewahrt werden und die Plattform kann den Tätern hinter möglichen Betrugsfällen nachgehen. Im Zweifelsfall müssen die Kosten für die Überführung von Kleinanzeigenbetrügern, wozu gegebenenfalls auch die Ermittlungshonorare unserer Schweizer Detektive zählen, schliesslich nicht unbedingt von den Nutzern als potentielle Opfer berappt werden.

Indem Sie diese Massnahmen befolgen und sich wachsam verhalten, können Sie sich wirksam vor Betrug mit Kleinanzeigen schützen. Vergessen Sie nicht, dass es im Zweifelsfall weit weniger persönlichen Schaden und Ärger mit sich bringt, auf ein vermeintlich gutes Angebot zu verzichten, als am Ende auf einen Betrüger hereinzufallen.


Was Sie tun können, wenn Sie Opfer von Betrug geworden sind


Trotz aller Vorsichtsmassnahmen kann es passieren, dass man Opfer von Kleinanzeigenbetrug wird. Und wenn Sie, als Leser, hier bei diesem Artikel gelandet sind, kann es gut sein, dass Sie sich gerade im Anschluss an einen bereits erfolgten Schadensfall informieren. Wie bereits erwähnt, gilt es, schnell zu handeln, um den Schaden zu begrenzen. Halten Sie alle Unterlagen und Nachweise bereit, wenn Sie sich an Dritte wie die Polizei, die Portalbetreiber oder Ermittler wie die Kurtz Detektei Schweiz wenden. Seien Sie kooperativ bei der Lösungsfindung und versuchen Sie, positiv zu bleiben, um sich bei Tataufklärung nicht selbst im Weg zu stehen. Mit etwas Glück können Sie so den Schaden begrenzen und den Betrug aufdecken (lassen). Hier sind einige konkrete Schritte, die Sie unternehmen können:


Die wenigsten Kleinanzeigenbetrüger sind so versierte Kriminelle, dass sie keinerlei digitale Fingerabdrücke, also verfolgbare Spuren, hinterlassen würden. Die Nachverfolgung dieser Taten hat in der Regel durchaus solide Erfolgsaussichten.

Kontaktieren Sie den Verkäufer


Beim Verdacht, auf einem Kleinanzeigenportal betrogen worden zu sein, versuchen Sie zuerst, den Verkäufer zu kontaktieren und eine Lösung zu finden. Es kann sein, dass es sich um ein Missverständnis handelt oder dass der Verkäufer tatsächlich eine Rückzahlung oder eine Ersatzlieferung anbietet. Bleiben Sie höflich, aber bestimmt und dokumentieren Sie alle Schritte, die Sie unternehmen.


Melden Sie den Betrug an die Kleinanzeigen-Betreiber


Wenn Sie keine Lösung mit dem Verkäufer finden und sich der Verdacht auf Betrug erhärtet, melden Sie den Vorfall unverzüglich an die Betreiber des jeweiligen Kleinanzeigenportals. Nutzen Sie dafür Funktionen wie „Anzeige melden“ und schildern Sie genau, was passiert ist. Sofern es sich um seriöse Anbieter handelt, werden diese den Fall prüfen und gegebenenfalls weitere Schritte einleiten.


Erstattung bei PayPal oder Ihrer Bank beantragen


Wenn Sie eine sichere Zahlungsmethode wie PayPal genutzt haben, können Sie eine Erstattung beantragen. Selbst Kreditkartenzahlungen können in vielen Fällen zurückgebucht werden, sofern alle involvierten Parteien Eile an den Tag legen: Betrüger werden ihre Konten zwar regelmässig plündern, jedoch nicht unbedingt täglich, schliesslich erhoffen sie sich für gewöhnlich mehrere Opfer und nutzen einmal erlangte Bankkonten deshalb gern so lang wie möglich. Informieren Sie PayPal bzw. Ihre Bank über den Betrug und reichen Sie gegebenenfalls weitere Unterlagen ein, um Ihren Anspruch auf Erstattung zu belegen.


Anzeige bei der Polizei erstatten


Wenn Sie Opfer von Kleinanzeigenbetrug geworden sind, sollten Sie den Vorfall auch bei der Polizei anzeigen. Bringen Sie alle Unterlagen und Nachweise mit, die Sie haben, und erstatten Sie Anzeige gegen den Verkäufer. Die Polizei wird den Fall (hoffentlich) untersuchen und gegebenenfalls weitere Schritte einleiten. Womöglich haben Sie sogar Glück und der Täter ist bereits einschlägig bekannt.


Wenn alle Stricke reissen: Kurtz Detektei Zürich und Schweiz beauftragen


Sollten Sie Opfer eines Betrugs geworden sein, können Sie jederzeit unsere Detektive in der Schweiz engagieren, die dann die Aufdeckung des Falls übernehmen. Unsere erfahrene Detektei aus Zürich kann Ihnen helfen, gerichtsverwertbare Beweise zu sammeln und den Betrüger zu identifizieren, um so den Schaden zu minimieren. Es ist wichtig, schnell zu handeln, damit sich der Täter nicht mit den ergaunerten Summen aus dem Staub machen kann. Denken Sie daran: Sie stehen nicht allein da. Portalanbieter, Behörden und Dienstleister wie unsere Privatdetektive aus Zürich haben ebenso ein Interesse an der Überführung der Täter und daran, Ihnen zu helfen, Gerechtigkeit zu erlangen. 


Hinweis


Die Detektei Kurtz garantiert nicht für die Korrektheit und Anwendbarkeit von Informationen auf verlinkten Drittseiten.


Verfasserin: Julia Noack

Kurtz Detektei Zürich und Schweiz

Max-Högger-Strasse 6

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E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch

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Detektiv Patrick Kurtz von der Kurtz Detektei Zürich und Schweiz im Interview bei Radio Freiburg


Patrick Kurtz, Inhaber der Kurtz Detektei Zürich und Schweiz, im Interview mit Radio Freiburg aus Freiburg im Üechtland über seinen Beruf. Nachfolgend reichen wir die Transkription des entstandenen Beitrages (mit einiger Verzögerung) nach.


Welche Arten von Aufträgen erledigen Detektive in der Schweiz?


Moderation: „Der Schweizer Autor Marcel Naas hat in letzter Zeit viel geschafft. Er bringt heute sein erstes Jugendbuch heraus und das heisst Berge, Ski und falsche Spuren: Vier junge Detektive lösen in den Schweizer Bergen Fälle und erleben dabei spannende Abenteuer. Wir von RadioFr. stellen euch heute das ganze Buch vor, das neu erschienen ist. Wichtig für uns: In so einem Detektivbuch klingt das schon spannend, das Detektiv-Dasein. Wir fragen uns aber, ist das wirklich so spannend? Auskunft gibt mir Patrick Kurtz. Er ist Inhaber der Kurtz Detektei in Zürich, und sie lösen unter anderem auch Fälle hier bei uns im Freiburgerland. Patrick Kurtz, was macht ein Detektiv in der Schweiz? Ist das wirklich, wie man sich das so vorstellt?“

Patrick Kurtz: „Detektive haben ganz unterschiedliche Aufgabengebiete. Zum einen teilt sich das auf in die Gebiete Wirtschaftsermittlungen und Privatermittlungen. Privatermittlungen sind, wie das Wort schon sagt, für Privatpersonen; das heisst, dass man solche typischen Dinge wie Untreue untersucht, also Untreue in der Partnerschaft, oder Sorgerechtsangelegenheiten oder Probleme mit UnterhaltszahlungenStalking, dass man Schuldner sucht – lauter solche Dinge. Bei Wirtschaftsermittlungen sprechen wir vor allem über die Überwachung von Arbeitnehmern, die sich gegen ihre arbeitsrechtlichen Verpflichtungen stellen oder zumindest in Verdacht stehen, diese Verpflichtungen zu verletzen. Da sprechen wir dann von Arbeitsunfähigkeitsbetrug oder von Spesenmissbrauch, von Arbeitszeitabrechnungsbetrug, von Diebstahl – von vielen verschiedenen Sachverhalten, die durch Detektive untersucht werden können.“

Moderation: „Das klingt nach einer breiten Palette. Also sprich: Ihr überprüft bei einem Verbrechen, ob einer unschuldig ist oder nicht oder ob irgendetwas dran ist.“

Patrick Kurtz: „Verbrechen sind es seltener. Die Definition von Verbrechen ist ja schon, dass es ein kapitalerer Eingriff ist. Wir gehen gegen Vergehen vor; das sind also solche Delikte wie Diebstähle und Betrug – das sind die beiden Hauptfaktoren, die wir für Unternehmen nachweisen. Häufig sind es eben die eigenen Arbeitnehmer, die diese Betrügereien und Diebstähle vornehmen. Dementsprechend sind wir bei sehr, sehr vielen Beauftragungen im strafrechtlichen Bereich tätig.“

Moderation: „Was es mehr gibt bei der Detektei Kurtz – ob es mehr wirtschaftliche Beauftragungen sind oder mehr private Aufträge –, und was denn die spannendsten Fälle überhaupt sind, das hören wir gleich von Detektiv Patrick Kurtz.“


Spur; Detektiv Zürich, Detektei Zürich, Privatdetektiv Schweiz
Spurensuche ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeit von Detektiven in Freiburg im Üechtland und in der ganzen Schweiz.

Fallbeispiel: Hotel mit Swingerclub-Kooperation


Moderation: „Sie sind meistens im Hintergrund tätig: versteckt und möglichst ja so, dass man nicht genau weiss, was sie genau machen – Detektive. In der Schweiz gibt’s unter anderem die Detektei Kurtz in Zürich. Schweizer Detektive, die aber auch im Kanton Freiburg ermitteln – ob das private Aufträge sind, wirtschaftliche oder auch Aufträge, die sie von Behörden erhalten. Der Inhaber ist Patrick Kurtz, und wir reden jetzt mit ihm über seine Fälle. Sind das aber, Herr Kurtz, meistens mehr wirtschaftliche oder sind das mehr private Fälle?“

Patrick Kurtz: „Wir haben ganz klar mehr private Fälle. Die Wirtschaftsfälle sind natürlich höher budgetiert, da steckt dann häufig ein grosses Unternehmen dahinter, das auch entsprechende Mittel zur Verfügung stellen kann für die Ermittlung. Das sieht dann natürlich beim Privatmann mitunter anders aus. Dementsprechend ist es zwar so, dass wir mehr Privatermittlungen haben, aber die Wirtschaftsermittlungen in einem solchen Mass umfangreicher sind als die Privatermittlungen, dass das Gros an Umsatz dann doch über die Wirtschaftsermittlungen reinkommt.“

Moderation: „Wenn ich nun schon mal einen Detektiv am Telefon habe, nimmt’s mich natürlich auch wunder, was der so für Aufträge erledigt hat bzw. was der spannendste Auftrag ist, den Patrick Kurtz je behandelt hat. Ist es tatsächlich so eine Erfahrung, über die man fast ein Buch schreiben könnte?“

Patrick Kurtz: „Ich möchte gar keine Wertung abgeben, was der spannendste Fall war, weil wir haben mehrere tausend Fälle bearbeitet in den letzten Jahren – da muss man erst mal die Gedanken ordnen, damit man sich eine Meinung bilden kann, welcher denn nun der spannendste war. Ich gehe einfach mal von einem aus, den wir heute auf dem Tisch hatten, weil der ganz interessant war. Da ging’s um den Verdacht auf Untreue. Wir haben also den Ehemann unserer Auftraggeberin observiert und haben festgestellt, dass er sich mit einer fremden Dame trifft, die der Auftraggeberin unbekannt war, und dann mit ihr in ein Hotel eingecheckt ist. Dieses Hotel ist laut unserer Internetrecherche bekannt dafür, dass es zu sogenannten Swinger-Clubs Touren unternimmt, dass also eine Kooperation zwischen dem Hotel und einem Swinger-Club besteht. Dann sind diese beiden [die Zielpersonen] von dem Hotel aus mit einem Shuttlebus zum Swinger-Club gebracht worden und sind dann spät in der Nacht wieder zurückgekommen. Und so haben wir dann die Untreue nachgewiesen und festgestellt, dass die also noch nicht mal nur auf eine Person beschränkt ist, sondern dass der Ehemann offenbar noch sehr, sehr viele verschiedene Sexualpartner neben seiner eigenen Frau hat.“

Moderation: „Ich würde sagen, das klingt definitiv nach etwas, worüber man ein Buch machen könnte. Besten Dank, Herr Kurtz. Wir reden heute den ganzen Tag mit Patrick Kurtz, dem Inhaber der Detektei Kurtz in Zürich. Und da wollen wir natürlich auch noch von ihm wissen, ob er durch seine Arbeit als Detektiv regelmässig in gefährliche Situationen kommt. Und wir wollen auch noch wissen, wie es ihm so gefällt, das Detektiv-Dasein, ob das tatsächlich so geheimdienstmässig ist. Das und vieles mehr auf RadioFr.“


Wie funktioniert die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Privatdetektiven in der Schweiz?


Moderation: „Manchmal arbeiten Privatdetektive auch mit der Polizei zusammen?“

Patrick Kurtz: „Die Zusammenarbeit mit der Polizei ist unterschiedlich von Kanton zu Kanton und von Stadt zu Stadt. Man hat dort und dort seine Kontakte; andernorts sind sie wiederum schlechter. Manche sind offener für die Zusammenarbeit mit Detektiven, andere nicht – das ist einzelfallabhängig. Das kann manchmal wunderbar funktionieren, dass man Hand in Hand arbeitet. Das kann aber auch so aussehen, dass die Polizei unsere Arbeit aktiv blockiert und damit auch nicht im Sinne der Strafverfolgung handelt.“

Moderation: „Das ist sicherlich eine zusätzliche Herausforderung, wenn man da nicht Hand in Hand zusammenarbeitet. Ich kann mir vorstellen, dass der Detektiv-Job auch gefährlich sein kann. Was Patrick Kurtz da schon erlebt hat und wie man überhaupt Detektiv wird, das erzählt er uns nach der Musik …“


Braincloud; Privatdetektei Freiburg im Üechtland, Detektiv Kanton Freiburg, Wirtschaftsdetektei
Zusätzlicher Input kann immer (entscheidend) weiterhelfen. Privatdetektive behördlicherseits pauschal abzulehnen, kann nicht im Sinne der Geschädigten sein.

Vielfältige Aufgaben für Privatdetektive in Freiburg im Üechtland


Moderation: „Jetzt geht’s um Columbo, Derrick, Miss Marple und Co. Detektive kennen wir als Normalsterbliche aus dem Fernsehen, aus Büchern und aus Filmen. Detektive gibt’s aber auch bei uns im echten Leben. Und die richtigen Detektive, die haben ganz unterschiedliche Aufgaben. Zwei der Aufgabengebiete bzw. der Aufgabenbereiche sind Wirtschaftsermittlungen und Privatermittlungen. Privatermittlung ist das, was das Wort schon sagt: Das ist für Privatpersonen. Da werden so typische Fälle behandelt wie Untreue oder Sorgerechtsangelegenheiten oder Probleme mit Unterhaltszahlungen, Stalking und so weiter. Bei Wirtschaftsermittlung reden wir vor allem über die Überwachung von Arbeitnehmern. Wenn zum Beispiel befürchtet wird, dass er Betrug initiiert, mit Spesen oder Arbeitszeiten bescheisst, dann kann man ihm einen Detektiv auf die Haut schicken und der untersucht dann das Ganze. Die Befürchtung bestätigt sich oder nicht. Patrick Kurtz ist Inhaber der Kurtz Detektei Schweiz und sie ermittelt unter anderem auch im Kanton Freiburg, die Detektei. Es ist ein spannender Beruf mit sehr viel Abwechslungsreichtum.“

Patrick Kurtz: „Am Detektiv-Dasein gibt es viele verschiedene Aspekte. Die Diversität an Tätigkeiten, die man durchführen kann, die ist an sich schon mal spannend. Man hat nicht den Fall X, den man jede Woche wieder bearbeitet, sondern jeder Fall ist so ein bisschen unterschiedlich. Klar: Wenn man immer wieder Untreue-Observationen hat, dann gleichen die sich irgendwann schon, dann ähneln die sich. Aber man hat unterschiedliche Fallkonstellationen, man hat unterschiedliche Personen, um die es geht, und Personen, die einen beauftragen, auch unterschiedliche Familienverhältnisse, die da mit reinspielen, man hat ganz unterschiedliche Typen von Tätern bei Straftaten. Das heisst, man hat da eine wahnsinnige Vielfalt an verschiedenen Tätigkeitsbereichen, die man einfach kennenlernen kann als Detektiv. Es ist ja auch nicht nur das Observieren auf der Strasse, sondern es gibt auch Recherchen, die man durchführen muss. Und die können natürlich auch sehr spannend sein, weil sie viel mit Gedankenkraft zu tun haben, weil sie viel damit zu tun haben, wie man seine Gedanken ordnen und die vorliegenden Fakten so ordnen kann, dass man im Endeffekt zu einem Ergebnis kommt, das für die Auftraggeber befriedigend ist.“


Kurtz Detektei Zürich und Schweiz

Max-Högger-Strasse 6

8048 Zürich

Tel.: +41 (0)44 5522 264

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch

Web: https://www.kurtz-detektei-schweiz.ch

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https://www.kurtz-detektei-schweiz.ch/2023/02/09/detektiv-patrick-kurtz-von-der-kurtz-detektei-zürich-und-schweiz-im-interview-bei-radio-freiburg/


Der „Tatort“-Schwindel – Detektiv Patrick Kurtz im Interview mit dem Schweizer Blick


In Hinsicht auf das neue – weibliche – Schweizer „Tatort“-Team Anna Pieri Zuercher und Carol Schuler, das ab Herbst 2020 in den Hauptrollen zu sehen sein wird, befragt die Schweizer Tageszeitung Blick Privatdetektiv Patrick Kurtz von der Kurtz Detektei Zürich und Schweiz zur Frauenquote in der Detektiv-Branche.


Der „Tatort“-Schwindel


„Carol Schuler und Anna Pieri Zuercher ersetzen Stefan Gubser und Delia Mayer beim Schweizer „Tatort“. Dass zwei Kommissarinnen zusammen Verbrechen aufklären, ist ein Fantasiekonstrukt. In der Realität sind sie eine kleine Minderheit.


Auf dem Bildschirm übernehmen Frauen die Ermittungen, in der Realität sind sie eine kleine Minderheit


Schweizer „Tatort“-Fans reiben sich immer noch verwundert die Augen. Vorgestern Mittag präsentierte SRF das neue Ermittler-Duo, welches aus zwei Frauen besteht. Die Winterthurerin Carol Schuler (32) und die welsche Anna Pieri Zuercher (40) gehen ab 2020 als Tessa Ott und Isabelle Grandjean auf Verbrecherjagd und ersetzen Stefan Gubser (61) und Delia Mayer (52). Diese erstaunliche Umbesetzung passt zum harten Schnitt, der mit dem schon länger kommunizierten Schauplatzwechsel von Luzern nach Zürich einhergeht. „Wir wollen ein modernes Zürich zeigen“, erklärt SRF-Fiktionsleiter Urs Fitze (61) die einschneidenden Veränderungen. „Wir möchten nicht mehr so stark an der Realität kleben, sondern uns mehr Freiheiten nehmen und dem fiktionalen Erzählen grösseren Platz einräumen.“

Die aktuelle Situation bei der Kantonspolizei Zürich zeigt denn auch: Mit der Wirklichkeit hat ein rein weibliches Duo wenig zu tun. Weibliche Ermittler seien in Zürich in der Minderheit, bestätigen die Behörden: „Die rund 20 Mitarbeiter, die bei der Kapo Zürich in Tötungsdelikten ermitteln, wie das die Kommissarinnen im ‚Tatort‘ tun, sind Feldweibel mit besonderen Aufgaben“, sagt deren Mediensprecherin Rebecca Tilen (37). „Davon sind ein Fünftel Frauen. Generell arbeiten bei der Kapo Zürich zirka 20 Prozent Frauen.“


„Zwei Frauen sind unwahrscheinlich“


Der Zürcher Detektiv Patrick Kurtz (29) weiss: „Ich habe in meiner ganzen Tätigkeit noch nie ein Ermittlerteam gesehen, das aus zwei Frauen bestand. Meistens sind zwei Männer zusammen im Einsatz, ab und zu ein Mann und eine Frau, aber zwei Frauen sind sehr unwahrscheinlich.“

Dasselbe gelte übrigens in der Privatdetektiv-Branche, so Kurtz. Aus triftigem Grund: „Die beiden Branchen bauen aufeinander auf. Viele Ermittler der Privatwirtschaft waren vorher bei der Polizei. Hat man dort eine hohe Männer-Quote, bedeutet das automatisch auch eine hohe Männer-Quote bei den Detektiv-Büros.“


Quote ist König


Warum aber setzt SRF nun dennoch auf dieses eigentlich realitätsferne Modell? Ganz einfach: Die Quote ist König. „Die Kommissarinnen sind bei den Zuschauern sehr erfolgreich“, heisst es auf der „Tatort“-Seite der ARD auf die Frage, warum es so viele weibliche Ermittlerinnen gibt. Die Fernbedienung hat immer recht.“

Text: Patricia Broder und Jean-Claude Galli



Hinweise


Der Originalartikel erschien in der Schweizer Tageszeitung Blick. Die Hervorhebungen (Fettschrift) und Verlinkungen auf dieser Seite können vom Original abweichen.


Kurtz Detektei Zürich und Schweiz

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Was macht eigentlich ein Privatdetektiv?


Patrick Kurtz von der Kurtz Detektei Zürich im Interview mit XING Schweiz


Patrick Kurtz, Privatdetektiv und Inhaber der Kurtz Detektei Zürich und Schweiz

Bestimmt haben auch Sie im Fernsehen schon spannende Krimis gesehen, in welchen der Privatdetektiv kurz vor Schluss des Films ein Rätsel löst und somit das Opfer vor dem Tode bewahrt. Wie wahrheitsgetreu die Arbeit eines Detektivs in diesen Filmen dargestellt wird, können Sie heute selbst herausfinden. Wir, das Redaktionsteam von XING Schweiz, haben diese Woche nämlich Patrick Kurtz interviewt. Er arbeitet als Privatdetektiv und ist Inhaber der Kurtz Detektei in Zürich. Spielen Sie heute selbst Detektiv und finden Sie im Interview mehr über den beruflichen Alltag eines Detektivs heraus:


Was für Fälle übernehmen Sie?


Wir übernehmen Aufträge von Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen sowie von staatlichen Institutionen. Die typischsten Fälle bewegen sich im Bereich des Betrugs – sei es Fremdgehen im Privaten, Krankschreibungsbetrug im Unternehmen oder Sozialbetrug gegen die Allgemeinheit. Auch Eigentumsdelikte wie Unterschlagung, Veruntreuung oder Diebstahl zählen zu unseren Spezialgebieten.


Patrick Kurtz bei einer Ermittlung

Welche Ausbildung haben Sie absolviert, um als Privatdetektiv tätig sein zu können?


Ich habe eine sechsmonatige Vollzeitausbildung als „IHK-Fachkraft Detektiv“ an der Sicherheitsakademie Berlin absolviert. Leider gibt es weder in der Schweiz noch in Deutschland flächendeckende Zugangsvoraussetzungen, um diesen Beruf ausüben zu dürfen. Aus diesem Grund schaden oftmals Personen ohne jegliche Vorkenntnisse dem Ruf der Branche.

Die meisten langjährig aktiven Detektive in der Schweiz haben eine Vorkarriere bei einer Ermittlungsbehörde hinter sich, wo sie die wichtigsten Voraussetzungen für diesen Beruf erlernen konnten. Dies erachte ich als sinnvollen Werdegang, um unter optimalen Bedingungen als Detektiv durchstarten zu können.


Wie sieht ein typischer Arbeitstag von Ihnen aus?


Sie werden überrascht sein: sehr „sitzlastig“. Da ich mittlerweile überwiegend mit der Administration der Detektei Kurtz beschäftigt bin, ist mein Arbeitsmittelpunkt der Schreibtisch. Von hier aus werden Klienten und Interessenten beraten, Ermittlungsberichte gegengelesen, Einsätze koordiniert, Rechnungen ausgestellt usw. Aber auch bei der Arbeit im Feld kommt es häufig auf gutes Sitzfleisch an, da der gewöhnliche Alltag eines Detektivs aus Observationen besteht, die in vielen Fällen eine lange Wartezeit erfordern. Geduld und Ausdauer, gerade mentaler Natur, sind Tag für Tag gefragt.


Patrick Kurtz bei einer Observierung

Können Sie mir von einem Ihrer Fälle erzählen?


Vor einigen Jahren konnten wir zu einer Familienzusammenkunft beitragen. Mein Klient war dabei auf der Suche nach seiner Tochter (21). Er hatte sie seit der Trennung von seiner damaligen Frau nicht mehr gesehen. Er werde langsam alt, erzählte er uns, und da erinnere man sich an Fehler, die man dann bereue. Er wolle nun endlich seine Tochter kennenlernen, bevor es womöglich zu spät für ihn sei, und dafür brauche er unsere Hilfe.

Als ersten Schritt führten wir eine Online-Recherche durch, die zwar eine Fülle von Treffern ergab, aber es ohne weitere Ausschlusskriterien fast unmöglich machte, den richtigen Kontakt ausfindig zu machen. Von den früheren Unterhaltszahlungen war meinem Klienten ein Bankkonto seiner Ex-Frau bekannt, das wir noch am gleichen Abend prüften. Allerdings lagen seit über drei Jahren keine Kontobewegungen mehr vor, weswegen wir auf diesem Wege keine aktuelle Adresse recherchieren konnten.

Nach diversen unterschiedlichen Ermittlungsmassnahmen gingen wir auf die aktuellen Mieter der letzten bekannten Anschrift zu – es handelte sich hierbei um ein Ladengeschäft. Der Ladenbesitzer konnte sich zwar an eine Frau erinnern, die der Personenbeschreibung entsprach und ein Mädchen in diesem Alter hatte. Weitere Informationen konnte er uns aber leider nicht geben. Auch die Befragung des Vermieters der Immobilie brachte uns nicht viel weiter.

In der Zwischenzeit lag das Ergebnis einer Datenbankanfrage vor, die wir in Auftrag gegeben hatten. Sie brachte eine ganze Reihe weiterer Adressen zu Tage. Einer unserer Privatdetektive begab sich an die aktuellste dieser Adressen, um die Anschrift vor Ort zu prüfen: Nirgendwo an den Klingelschildern befand sich ein Hinweis auf die Namen der Mutter oder der Tochter. Erst der Vermieter des Gebäudes an dieser Adresse kannte die gesuchten Personen. Er berichtete, dass er für diese bereits alle Mietverträge fertig gestellt hatte, doch kurz vor dem Einzug hätten die Gesuchten einen Rückzieher gemacht und die Wohnung wieder gekündigt. Warum sie das taten und wohin es sie verschlagen hatte, wusste der Vermieter allerdings nicht.

Da im Zuge der bisherigen Ermittlungen eine ganze Liste zuvor unbekannter Wohnadressen entstanden ist, wiederholten wir die anfängliche Online-Recherche unter Berücksichtigung der neuen Suchparameter. Wir landeten einen Treffer: Eine Traueranzeige aus dem Jahr 2012, die von einer Person mit dem Namen der gesuchten Tochter erstellt worden war. Der Verstorbene trug den Namen des Grossvaters der Tochter bzw. des ehemaligen Schwiegervaters des Auftraggebers. Durch die neu erlangten Informationen wussten wir nun, dass die Tochter des Klienten mindestens in einem bestimmten Zeitraum an der Adresse XY gelebt haben musste. Diesem Hinweis folgend, fanden wir ein sehr aufschlussreiches Profil der gesuchten Tochter in den sozialen Medien – und wir konnten unseren Klienten gar informieren, dass er in der Zwischenzeit Grossvater geworden war.

Über Umwege sind wir schliesslich auf die Telefonnummer der Tochter gestossen und konnten – nach Rücksprache mit ihr – diese wichtige Information ihrem Vater überbringen. Wie er uns wenige Tage später berichtete, hatte er sogleich Kontakt mit seiner Tochter aufgenommen und einen Termin für ein Treffen ausgemacht.

Wie die Geschichte weiterging, wissen wir nicht. Doch so hatten die beiden zumindest die Möglichkeit, sich wieder zu sehen.


Wo sehen Sie die Vor- und Nachteile in Ihrem Beruf?


Der Beruf ist extrem abwechslungsreich, vielseitig und unabhängig ausführbar. Ich kann durch diesen Job an menschlichen Schicksalen teilhaben und diese im Optimalfall positiv beeinflussen. Durch die Vielfalt der Auftraggeber – zu denen nicht nur unterschiedlichste soziale Schichten aus unterschiedlichen Regionen zählen, sondern zuweilen auch wichtige Entscheidungsträger aus der Politik oder Grosskonzernen – erfahre ich unheimlich Vieles, was der Öffentlichkeit vorenthalten bleibt. Das ist unglaublich spannend und macht die Arbeit als Privatdetektiv zu etwas ganz Besonderem.

Was aber als Besonderheit des Berufs genannt werden kann, zählt für mich auch zu den Nachteilen. Als Privatdetektiv tun sich einem viel Leid und menschliche Abgründe auf, die nicht immer schön anzusehen sind. Auch wenn man viel Wert auf einen sicheren Arbeitsplatz mit genau kalkulierbarem Monatseinkommen legt, sollte man sich besser nach einer anderen Tätigkeit umschauen. Denn durch die neuen digitalen Möglichkeiten sind viele Aufgaben, die zu den traditionellen Aufträgen der Privatdetektive gezählt haben, verloren gegangen, und somit ist die Zukunftsperspektive dieses Berufes meiner Einschätzung nach leider sehr unsicher.


Hinweise


Der Originalartikel erschien auf XING. Die Kurtz Detektei Zürich dankt XING Schweiz für das Interesse und den gelungenen Beitrag!

Die Hervorhebungen (Fettschrift) und Verlinkungen auf dieser Seite können vom Original abweichen.


Kurtz Detektei Zürich und Schweiz

Max-Högger-Strasse 6

8048 Zürich

Tel.: +41 (0)44 5522 264

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch

Web: https://www.kurtz-detektei-schweiz.ch

Google: https://g.page/kurtz-detektei-zuerich-schweiz

https://www.kurtz-detektei-schweiz.ch/2019/12/20/was-macht-eigentlich-ein-privatdetektiv/

Einmietbetrug | Mietnomaden in der Schweiz


Grosse Schäden durch zahlungsunwillige oder -unfähige Mieter


Ein leider oft erlebtes Ärgernis für jeden Immobilienbesitzer: Ein neuer Mieter zieht ein und vom ersten Moment an muss man den Zahlungen nachlaufen. Temporäre Zahlungsengpässe werden genauso vorgeschoben wie momentane persönliche Probleme, bald sei man aber natürlich wieder flüssig und werde das Geld dann umgehend einzahlen. Sogenannte Einmietbetrüger ziehen in Wohnungen (oder auch in Hotelzimmer) ein, obwohl sie entweder nie die Absicht haben, die Miete für die von ihnen genutzten Räume zu bezahlen, oder gar nicht über die finanziellen Mittel verfügen. Der Vermieter wird bereits bei der Vertragsunterschrift über die Zahlungskraft und -willigkeit des Mieters getäuscht, weswegen diese Fälle auch unter Art. 146 „Betrug“ des Schweizer Strafgesetzbuches (StGB) fallen.

Im Unterschied zu solchen Betrugsfällen, in denen von vornherein die Absicht bestand, einem Anderen einen Vermögensschaden zur eigenen Bereicherung zuzufügen, ist ein Mieter, der erst nach Unterzeichnung des Vertrages unvorhergesehen die Fähigkeit zur Mietzahlung verliert, kein Einmietbetrüger, da schlicht keine Betrugsabsicht vorlag. Entsprechend muss unbedingt zwischen reinen Schuldnern und Straftätern unterschieden werden. Durch Recherche zur Person des Mieters, bei der wir uns vor allem auf sein bisheriges Zahlungs- und Einmietverhalten konzentrieren, prüft die Kurtz Detektei Zürich und Schweiz im Auftrag betroffener Vermieter den jeweiligen Sachverhalt und ermittelt im Bestätigungsfall des Einmietbetrugsverdachts gerichtsverwertbares Beweismaterial: +41 (0)44 5522 264.


Sie sind Immobilieneigentümer und haben auf Ihrem Rechner auch schon einen extra Ordner für säumige Mieter? Dann könnte Ihnen der nachfolgende Text weiterhelfen. 

Mietnomaden, ein Sonderfall des Einmietbetrugs


Während ein Einmietbetrüger nicht notwendigerweise ein Mehrfachtäter sein muss, der am laufenden Band Vermieter um ihre Mieteinnahmen bringt, sind sogenannte Mietnomaden per Definition notorische Wiederholungstäter: Kaum werden ihre Zahlungsunfähigkeit/-unwilligkeit und ihr Betrug in Wohnung A aufgedeckt, organisieren sie sich einen Mietvertrag für Wohnung B, deren Miete sie natürlich ebenfalls nicht zahlen werden. Nach Aufdeckung ihres Betruges in Wohnung B erfolgt der Umzug in Wohnung C, und immer so weiter. Unter anderem da die Auszüge meist in schnellen Nacht- und Nebelaktionen vonstattengehen müssen, werden die Wohnungen häufig in einem desolaten Zustand zurückgelassen. Somit hat der Eigentümer nicht nur den Schaden der ausbleibenden Mietzahlungen, sondern muss auch die Wohnung entmüllen, grundreinigen und nicht selten sogar renovieren lassen. Um diese besonders besorgniserregende Form von Einmietbetrügern zu verfolgen und der Gerichtsbarkeit zuführen zu können, werden unsere Wirtschaftsdetektive in der Schweiz regelmässig erfolgreich eingesetzt. Da Mietnomaden meist unbekannt verziehen, ist der wichtigste Schritt zum Erfolg in der Mehrzahl der Fälle die Ermittlung des Aufenthaltsortes, denn nur so können Forderungen zugestellt werden.

Mietnomaden müssen nicht unbedingt sozial schwache Familien sein, die die Gutgläubigkeit und Grossherzigkeit ihrer Vermieter ausnutzen oder aus Angst vor Strafen von Wohnung zu Wohnung fliehen, sondern es kann sich ebenso gut um den vermeintlich vertrauenswürdigen, gut gekleideten Bankier handeln, der mit seinem offen zur Schau gestellten Wohlstand natürlich erst einmal keine Probleme hat, einen Vermieter oder eine Hotelverwaltung zu beruhigen. Auch zahlungskräftige Menschen erschleichen sich Leistungen, indem sie von Anfang an nicht vorhaben, diese zu vergüten. So kann es beispielsweise passieren, dass ein attraktives Paar die schicksten Suiten der besten Hotels bezieht, aber jedes Mal ohne vollständige Zahlung abreist (meist unter Nutzung ungedeckter Schecks, falscher Identitäten, gestohlener oder gefälschter Zahlungsdaten etc.), um kurze Zeit später in ein neues Hotel einzuchecken. In Hollywood wird eine solche asoziale Lebensweise gern mal auf der Leinwand heroisiert, in Wirklichkeit handelt es sich jedoch schlicht um Kriminalität auf Kosten Dritter – und somit um Fälle für unsere Privatdetektive in ZürichLausanneGenf und der gesamten Schweiz.


Ermittlungsmöglichkeiten der Kurtz Detektei Zürich und Schweiz


Während sowohl der Einmietbetrüger als auch beispielsweise die frisch getrennte neue Mieterin, der von ihrem Noch-Ehegatten plötzlich der Zugang auf das gemeinschaftlich erwirtschaftete Geld verwehrt wird, dem Eigentümer gegenüber beteuern, dass sie stets die Absicht hatten, die Miete zu entrichten, hat sich nur einer der beiden des Betrugs schuldig gemacht. Jedoch wird der Vermieter weder Person A an der Nasenspitze ansehen, dass es sich um einen Betrüger handelt, noch wird er selbiges bei Person B ausschliessen können. Unser Zürcher Detektiv-Team ist jedoch dazu in der Lage, durch Hintergrundrecherchen, zum Beispiel bei vorherigen Vermietern, anderen Gläubigern oder früheren wie aktuellen Arbeitgebern, ein Profil des Mieters zu erstellen. Mithilfe dieser Informationen lassen sich schnell Rückschlüsse auf seine Ehrbarkeit ziehen. Wurden Mietzahlungen, Strom-, Gas- und Wasserrechnungen in der Vergangenheit stets pünktlich abgeleistet, scheint der aktuell säumige Mieter tatsächlich „nur“ in einem unerwarteten finanziellen Engpass zu stecken.

Eindeutig in eine andere Richtung zeigt das Ergebnis jedoch, wenn sich aus den Ermittlungen unserer Schweizer Privatdetektive ergibt, dass bereits andere Vermieter um Zahlungen geprellt wurden, dass der Mieter bei einer (oder einigen) Wirtschaftsauskunftei(en) Negativmerkmale aufweist, dass es in der Vergangenheit oder auch aktuell Inkasso-Verfahren gegen den Mieter gegeben hat, dass womöglich sogar schon Strafverfahren wegen verwüsteter Wohnungen oder wegen Betrugs initiiert wurden. Je nach Schwere der ermittelten Erkenntnisse, ist davon auszugehen, dass der Mieter den Vermieter bewusst getäuscht hat, um sich die vermeintlich eigenen vier Wände und ein Dach über dem Kopf zu erschleichen. Mithilfe der gerichtsverwertbaren Unterlagen, die unsere Wirtschaftsermittler für ihre Klienten zusammentragen, kann Mietnomaden gerichtlich Einhalt geboten und die Wohnung legal geräumt werden.


Schwierige Mietvertragskündigung in der Eidgenossenschaft: Schweizer Ermittler raten zu vorsorglichen Mieterüberprüfungen


Mietnomaden sind sich für gewöhnlich der Fristen sehr bewusst, die laut Gesetz vom Vermieter eingehalten werden müssen, weswegen sie sich oft wenige Tage vor deren Ablauf aus dem Staub machen und somit bis auf Weiteres nicht finanziell beziehungsweise gerichtlich belangt werden können. In Artikel 257d des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) ist für Wohn- und Geschäftsräume festgelegt, dass bei einer ausbleibenden Mietzahlung zunächst eine Frist von 30 Tagen gesetzt werden muss, innerhalb derer die Summe nachgezahlt werden kann; wird diese Frist erneut ignoriert, kann der Vermieter erst mit einer erneuten Frist von mindestens weiteren 30 Tagen auf Ende eines Monats kündigen. Im schlimmsten Fall entgehen einem Vermieter also bis zu drei Monatsmieten, bis er dem Einmietbetrüger die Kündigung und Räumung der Wohnung anordnen kann.

Aus all diesen Gründen raten unsere Detektive für BernGraubünden oder das Tessin dazu, Mieter schweizweit vorab zu überprüfen beziehungsweise professionell überprüfen zu lassen und stets ein paar grundsätzliche Punkte im Auge zu behalten:

  1. Lassen Sie sich Lichtbildausweise der neuen Mieter zeigen und prüfen Sie diese auf Echtheit (optische und haptische Prüfung der Sicherheitsmerkmale, Abgleich der Lichtbilder mit den realen Personen).
  2. Geben Sie nie den Zugang zum Mietobjekt heraus, solange die Kaution nicht eingezahlt wurde.
  3. Fordern Sie Mietinteressenten auf, Ihnen eine Bonitätsbescheinigung zukommen zu lassen.
  4. Hinterfragen Sie Angaben des Mieters zu seiner Miethistorie, seinem Lebenslauf und seinem Arbeitsverhältnis kritisch. Viele Menschen haben keinerlei Skrupel, Gutgläubigkeit auszunutzen!

Hat sich die Situation bereits in eine prekäre Richtung entwickelt, so hilft Ihnen natürlich unsere Zürcher Wirtschaftsdetektei mit all ihren Möglichkeiten dabei, den Mieter zu einer Zahlung zu bewegen oder durch die Ermittlung von Beweisen vor Gericht zu bringen. Ziel ist es stets, den Schaden beim Vermieter so gering wie möglich zu halten. Besonders bei eigentlich zahlungskräftigen Mietern kann nicht nur auf die Entrichtung der ausstehenden Mietsummen, die Abdeckung etwaig notwendiger Renovierungskosten und die Leistung von Schadenersatz durch gegebenenfalls hierbei entstehenden Mietausfall gehofft werden, auch die Detektivkosten lassen sich auf diesem Wege als Forderung gegen den Schuldner einbringen. Auch bei zahlungsunfähigen Mietern besteht oft immerhin die Möglichkeit, durch Pfändungen der Besitztümer Teile oder sogar die Gesamtheit der Kosten abzudecken.


Wohnungsschlüssel sollten nie vor der Einzahlung der Kaution (+ der ersten Monatsmiete) herausgegeben werden. 

Beauftragung unserer Schweizer Privatdetektei


Sind Sie ein Hotelier, der einem Einmietbetrüger aufgesessen ist? Oder haben Sie mit Mietnomaden zu kämpfen, die Ihre Wohnung eingemüllt und renovierungsbedürftig abgenutzt haben? Möchten Sie Ihren künftigen Mieter professionell überprüfen lassen, um sich vor bösen Überraschungen zu bewahren? Dann setzen Sie sich zu unseren Geschäftszeiten mit unserer Detektei in der Schweiz in Verbindung und lassen Sie sich zu den Konditionen und Vorgehensweisen in Ihrem Fall beraten. Sie erreichen uns per Email an kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch oder über unser Kontaktformular sowie telefonisch unter der folgenden Rufnummer: +41 (0)44 5522 264.


Verfasserin: Maya Grünschloss

Kurtz Detektei Zürich und Schweiz

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Cyberkriminalität in der Schweiz: IT-Experten für Täterermittlung und Tatprävention


Hackerangriffe auf lebenswichtige Spitaldaten


Die Empörung in der Schweiz und benachbarten Staaten ist gross: Hacker haben mehrfach Schweizer Spitäler damit erpresst, ihre Server zu attackieren und teils lebenswichtige Spitaldaten zu verschlüsseln, wenn nicht ein „Lösegeld“ in erheblicher Höhe gezahlt werden sollte. Ein ruchloser und gleichsam höchst lukrativer Angriff, schliesslich geht es in Krankenhäusern um Leben und Tod. Die Täter spielen bewusst mit der Gesundheit unschuldiger und unbeteiligter Personen, um eine schnelle Zahlung zu erwirken. Ihre Cyberangriffe manifestieren sich in Verschlüsselungen von Patientendaten und anderen Spitalunterlagen und können im schlimmsten Fall den Krankenhausablauf für mehrere Stunden oder sogar Tage stilllegen, was für Risiko- und Intensivpatienten unter Umständen den Tod bedeutet. Die Kurtz Detektei Schweiz kann mit ihren Detektiven und IT-Experten in solchen Fällen frühzeitig ermitteln, wer hinter den Attacken steckt, um die Verantwortlichen der Gerichtsbarkeit zuzuführen.

Leider lässt sich nicht genau sagen, wie viele Spitäler schweizweit betroffen sind, da nur wenige Hackerattacken gemeldet werden; die betroffenen Spitäler befürchten, durch die Publizierung Imageschäden zu erleiden und Trittbrettfahrer auf den Plan zu rufen. Im Tagesanzeiger warnt der Chef einer Sicherheitsagentur vor der Gerissenheit der Täter, die Profis in ihrem Metier zu sein scheinen und nicht einfach nur Streiche spielen wollen; eine Klinik in Los Angeles (USA) zum Beispiel konnte gegen einen extrem gefährlichen Virus nicht anders vorgehen, als die geforderten 17.000 Dollar für die Entschlüsselung der gehackten Daten zu zahlen. Unsere IT-Spezialisten in der Schweiz ermitteln einerseits die Identitäten der Täter im Schadens- bzw. konkreten Bedrohungsfall und sorgen ausserdem durch die Ausarbeitung und Umsetzung individueller IT-Sicherheitskonzepte für eine effektive Prävention: +41 (0)800 220 020.


Gerade Patientendaten sind natürlich von eminenter Bedeutung und somit maximal schützenswert. Entsprechend erschüttern die skrupellosen Hackerangriffe auf Schweizer Spitäler in extremem Masse. 


Kein Unternehmen ist vor Cyberkriminalität gefeit


Unternehmen aller Grössen sind genauso wie Spitäler konstant durch Angriffe aus dem Internet bedroht. Sobald auch nur ein einziger Internetkrimineller einen lohnenswerten Plan zur Erpressung beziehungsweise zum Diebstahl sensibler Daten gefasst hat, können seine diesbezüglichen Bemühungen den betroffenen Betrieb schwer schädigen. Ist es schon vor einiger Zeit zu einem Angriff gekommen, der erst im Nachhinein bemerkt wirkt, so gestaltet es sich häufig sehr schwierig, die Täter zu ermitteln und sie ihrer gerechten Strafe zuzuführen, denn gleichwohl sie bei ihren Angriffen Spuren hinterlassen haben, lassen sich diese nach Verstreichen eines längeren Zeitraums meist nicht mehr zum Verursacher rückverfolgen. Bei Erpressungen muss besonders im Fall von Krankenhäusern sehr schnell gehandelt werden, um die Patientenversorgung nicht zu gefährden; daher bleibt dort nur wenig Handlungsspielraum. Ein zeitnaher Einsatz von Sicherheitsexperten kann das Schlimmste abwehren.

Wird unsere Zürcher Detektei frühzeitig engagiert, um vorsorglich Sicherheitslücken zu entdecken und diese zu schliessen, so kann den Hackern in vielen Fällen zuvorgekommen und ihnen der Wind aus den Segeln genommen werden. Dies gilt gleichermassen für innovative Start-Ups wie für alteingesessene Unternehmen, denn jede Art von Erfindungen, Patenten und anderen schützenswerten Daten ist für Konkurrenten und Cyberkriminelle potentiell von Interesse. Somit wird die gesamte Firmenlandschaft der Schweiz durch Internetkriminalität bedroht. Man stelle sich nur vor, welchen Reputationsschaden das Schweizer Bankwesen erleiden würde, sollten die Server und Daten einer der zahlreichen renommierten Banken in die Hände von Hackern fallen.


Vielfältige Tatmotive der Internetkriminellen


Angriffe aus dem World Wide Web können sich aus verschiedenen Gründen ereignen:

  • Handelt es sich um ein grosses Unternehmen, das auf irgendeine Weise polarisiert, so können Attacken politisch oder ethisch motiviert sein und das Ziel haben, dem Unternehmen so lange wie möglich zu schaden.
  • Bei Hacks in Verbindung mit Erpressung erfolgen die Angriffe zur Erlangung eines persönlichen finanziellen Vorteils.
  • Der häufigste Grund für IT-Angriffe ist aber immer noch Spionage: Daten und Pläne erfolgreicher Unternehmen werden ausgespäht, um dem eigenen Unternehmen einen illegalen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, Produkte zu plagiieren oder Informationen an den Höchstbietenden weiterzuverkaufen.

Besonders mit der letzteren Fallkonstellation haben unsere Wirtschaftsdetektive in der Schweiz schon mehrfach Bekanntschaft gemacht, wenn sie zur Aufklärung von Serverangriffen und zur Täterermittlung engagiert wurden.


Ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit – Arbeitnehmer als Täter im Fokus


Es ist eine traurige Gewissheit, dass nicht alle Cyberattacken von Aussenstehenden oder Konkurrenten verübt werden. Unzufriedenheit mit dem Job, Geldknappheit und andere Gründe treiben oft auch ehemals treue Angestellte dazu, illegal Informationen weiterzugeben, um sich ein lukratives Zubrot zu verdienen. Doch nicht nur Vorsatz, auch Fahrlässigkeit ist ein nicht zu vernachlässigender Faktor – Beispiel: Zugangsdaten und Passwörter, die durch Angestellte leichtgläubig weitergegeben werden, wenn eine Phishingmail dazu aufruft. Die Mitarbeiter tappen in eine mehr oder minder geschickte Falle gewerbsmässiger Betrüger, die das Layout und den Sprachduktus grosser Unternehmen (bspw. Paypal, Ebay, Amazon etc.) imitieren und damit unaufmerksame oder naive Arbeitnehmer dazu bewegen, verseuchte Websites zu öffnen und/oder Passwörter an den angeblichen Kundendienst zu senden. Unter Umständen erhalten Cyberkriminelle dadurch einen schnellen Zugang zu Servern, Firmenkonten und Clouddiensten, ohne dass sie sich sonderlich anstrengen müssten.

Unsere Schweizer Wirtschaftsdetektive empfehlen ihren Auftraggebern in Fällen unerwünschter Datenabflüsse daher immer, ihre Sicherheitskonzepte kritisch zu beleuchten und eventuelle Schwachstellen auszumerzen. Ausserdem müssen Mitarbeiter regelmässig im Umgang mit sensiblen Daten geschult werden und sie sind über die Konsequenzen einer gebrochenen Schweigepflicht, eines Geheimnisverrats und der Beihilfe zur Spionage aufzuklären. Aufmerksamkeit bei Ungereimtheiten vonseiten aller Betriebsangestellten vom Azubi bis zur Führungsebene hilft darüber hinaus, Sicherheitslecks oder einen Fremdzugriff auf Server und Daten festzustellen. Auf diese Weise können den Angreifern erste Steine in den Weg gelegt werden, wenngleich dies allein natürlich keine hundertprozentige Sicherheit für das Unternehmen bedeutet. Unsere Wirtschaftsdetektei aus Zürich analysiert in Ihrem Auftrag die IT-Struktur Ihres Unternehmens, führt strukturelle Verbesserungen durch und ermittelt die Täter bereits begangener Delikte durch die Feststellung und Nachverfolgung ihrer digitalen Fussabdrücke: kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch.


Ist das eigene Unternehmen in Gefahr? Privatdetektive aus der Schweiz werden sofort aktiv.


Haben Sie Sorge, dass Cyberkriminelle Interesse an Ihrem Unternehmen und den ihm eigenen Innovationen und Daten haben könnten? Befürchten Sie eine Weitergabe sensibler Informationen aus den eigenen Reihen? Waren Sie bereits Opfer einer Hackerattacke und möchten die Täter ermitteln? In diesen und vielen weiteren Fällen stehen Ihnen die Einsatzmöglichkeiten unserer IT-Experten in der Schweiz zur Verfügung. Egal ob Sie vorsorgen und ein personalisiertes Sicherheitskonzept entwickelt haben möchten oder ob Sie nach einem Cyberangriff die Spuren der Täter verfolgt wissen wollen, um sie schnellstmöglich der Gerichtsbarkeit zuzuführen und um weiteren Schaden vom Betrieb abzuhalten – unsere Schweizer Detektei hilft. Setzen Sie sich zu Beratungs- und Beauftragungszwecken kostenfrei mit unseren Mitarbeitern in Verbindung: +41 (0)800 220 020.


Verfasserin: Maya Grünschloss

 

Kurtz Detektei Zürich und Schweiz

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Herber Rückschlag für Detektive und Versicherungen nach Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte


EGMR hält Detektiveinsatz in der Schweiz im Einzelfall für unrechtmässig


Der in Strassburg ansässige Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat diese Woche ein Urteil verabschiedet, das für Versicherungen und Wirtschaftsdetektive in der Schweiz gleichermassen negative Folgen nach sich ziehen könnte: Im Falle einer IV-Rentnerin, die im Auftrag ihrer Versicherung über mehrere Tage hinweg bei Alltagshandlungen von Privatdetektiven observiert worden war, entschied das Gericht, dass „die Schweiz über keine ausreichende Gesetzesgrundlage für die Observierung von Versicherten verfügt“. Die heute 62-jährige Frau war 1995 nach einem Unfall als arbeitsunfähig eingestuft worden; ihre Unfallversicherung wollte ihre Gesundheit nach einigen Jahren erneut überprüfen lassen, um sichergehen zu können, dass kein Betrugsfall vorlag. Die Frau weigerte sich jedoch, sich einem ärztlichen Gutachten zu unterziehen – was auf die Versicherung durchaus verdächtig wirkte.

Die Unfallversicherung entschied sich daher, Privatdetektive zu engagieren und die Frau in ihrem Alltag observieren zu lassen. Auf den Fotos, die die Schweizer Detektive an vier Observationstagen schossen, war die Rentnerin dabei zu beobachten, wie sie lange spazieren ging, über grosse Distanzen Auto fuhr und dazu in der Lage war, Einkaufstaschen über ihren Kopf zu heben, was ihr in einem vorherigen medizinischen Gutachten als unmöglich diagnostiziert worden war. Bei einer ersten Klage vor dem Bundesgericht wurde den Versicherern Recht gegeben und gestattet, die Beiträge auf 10 % zu kürzen, nachdem ein Mediziner die Frau anhand der Auswertung der Observationserkenntnisse als nur zu 10 % arbeitsunfähig eingestuft hatte.

Da die Observation im öffentlichen Raum stattgefunden hatte, konnte sie – laut Gericht – nach dem Sozialversicherungsrecht als rechtmässig angesehen werden. Das neue Urteil des EGMR dagegen lautet nun, dass in der Schweiz keine ausreichende Gesetzesgrundlage vorhanden sei, um einen solchen Eingriff in die Privatsphäre zu rechtfertigen; Observationsdauer und Handhabe der Beweismaterialien seien gesetzlich nicht ausreichend geklärt. Zudem bezweifelt unsere Detektei aus Zürich, dass in diesem Einzelfall die Verdachtsmomente stark genug waren, um daraus ein berechtigtes Interesse an den Ermittlungen abzuleiten. Leider könnte dieser einzelne strittige Fall weitreichende grundsätzliche Folgen zeitigen:


Arbeit von Schweizer Privatdetektiven in Gefahr – Carte blanche für Betrüger?


Umso wichtiger ist nun für unsere Zürcher Detektei, dass das Schweizer Parlament eine bindende Gesetzesnorm verabschiedet, um eine rechtliche Grundlage für zukünftige Observationen im Auftrag von Unfall- oder Invalidenversicherungen zu schaffen. Es kann schliesslich keine Lösung sein, sämtliche Anträge auf Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich ungeprüft durchzuwinken, besonders dann nicht, wenn ein Verdacht auf Versicherungsbetrug besteht. Die Arbeit unserer Wirtschaftsdetektei in der Schweiz und gleichfalls das Wirken seriöser Kollegen ist unschätzbar wichtig, um Sozialbetrüger zu überführen, die sich zu Lasten aller Beitragszahler unter Umständen bereits seit Jahren ungerechtfertigt Beiträge und Zuschüsse von Versicherungen zahlen lassen, ohne einen tatsächlichen Anspruch auf diese zu besitzen. Aufgrund schwammiger Formulierungen in den bisherigen Gesetzestexten der Invalidenversicherung, die einen „Einsatz von Experten“ rechtfertigen, jedoch für Laien nicht erkennbar machen, ob es sich dabei auch um Detektive handeln kann, die die Versicherten observieren, dürfte nach aktueller Gesetzesgrundlage in Einzelfällen und je nach Kanton keine Detektei mehr beauftragt werden.

Kompliziert wird das Ganze zusätzlich dadurch, dass das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne Überwachungen bereits dreimal als legal einstufte, wodurch angenommen wurde, Observationen seien zwar nicht anhand der Gesetzgebung, aber dafür aufgrund der Rechtsprechung rechtlich ausreichend abgesichert. Auch hat die 62-jährige Rentnerin bislang noch keinen direkten Nutzen aus ihrem Sieg vor dem EGMR bezogen, da sie in der Schweiz weiterhin als nur zu 10 % arbeitsunfähig gilt. Um die volle Versicherungssumme zu erhalten, muss sie nun wieder vor Schweizer Gerichte ziehen und sich erneuten Gesundheitschecks unterziehen, die sie vorher bereits verweigert hatte. Was der EGMR als illegal erkannt hat, ist der Fakt, dass die Gesetzestexte nicht eindeutig von einer Überwachung sprechen, wodurch Versicherte nicht erfahren, dass sie in Verdachtsfällen observiert werden können und dies dulden müssen. Das bedeutet, dass der Einsatz von Detektiven hier nur wegen einer Lücke im Gesetz als unrechtmässig deklariert wurde – auf europäischer Ebene wohlgemerkt. Unsere Wirtschaftsdetektei in Zürich hofft natürlich nun auf eine möglichst schnelle Absegnung dahingehender Ergänzungen in den Versicherungsgesetzen, um die Rechtmässigkeit von Einsätzen unserer Detektive für Versicherungen in sämtlichen Fällen mit konkretem Verdacht zu untermauern. Betrüger könnten nämlich sonst umso mehr dazu ermuntert werden, illegal Versicherungsgelder einzustreichen, da sie sich nun auf der sicheren Seite wähnen, indem sie glauben, keine Angst mehr vor detektivischen Ermittlungen haben zu müssen – das wäre natürlich ein fatales Signal.


Inwieweit sich das Urteil des EGMR (hier im Bild) auf die einzelnen Kantone auswirkt, muss jeweils geprüft werden. Die Schweiz täte aber grundsätzlich gut daran, eine kantonsübergreifende, international anerkannte Lösung zu verabschieden. 

Etwa 10 % aller Versicherungsfälle in der Schweiz sind auf Betrugshandlungen zurückzuführen


Ein Einsatz von Privatdetektiven in der Schweiz ist nicht auf ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber den Versicherten zurückzuführen und darf sich gleichfalls zu keinem Zeitpunkt auf eine flächendeckende Generalüberwachung von Beitragsbezügern ausweiten. Vielmehr handelt es sich bei solchen Detektiveinsätzen um stichprobenhafte Überprüfungen einzelner verdächtiger Leistungsbezüger, unter denen es gemäss der Erfahrungswerte der vergangenen Jahre immer wieder Betrüger gibt, die der Allgemeinheit durch ihre Handlungen zusätzliche Kosten aufhalsen und sich somit der Definition nach asozial verhalten. Denn die Konsequenz aus Versicherungsbetrug lautet: Unrechtmäßig erschlichene Gelder werden in Form von erhöhten Beitragssätzen auf den Rücken derer ausgetragen, denen das Geld eigentlich für Behandlungen zusteht. Die von Detektiven durchgeführten Observationen in Einzelfällen sind also nicht nur für die Versicherungen, sondern auch für die Versicherten enorm wichtig, um nicht unnötig hohe Beiträge zahlen zu müssen. Laut dem Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) sind etwa 10 % der angemeldeten Versicherungsfälle betrügerischer Natur; der dabei entstehende Schaden geht in die Milliarden und schadet der Schweizer Wirtschaftskraft enorm! Dass diesen Betrügern das Handwerk gelegt wird, liegt im Interesse jedes Eidgenossen, der seinen Lebensunterhalt auf ehrliche Weise verdient.

Besonders die Tatsache, dass in den vergangenen Jahren immer mehr Betrugsfälle aufgrund detaillierter und sorgfältiger Einzelfallprüfungen aufgedeckt werden konnten, wirkt nun, nach dem Strassburger Urteil, bitter nach. Diesem erfreulichen Aufwärtstrend, der auch durch die Hilfe von Schweizer Detekteien erreicht werden konnte, könnte jetzt abrupt Einhalt geboten werden; als erste hat die Unfallversicherung Suva angekündigt, vorerst keine Detektive mehr einsetzen zu wollen, während einige Gemeinden in Sozialhilfefällen weiterhin nicht auf diese verzichten wollen – und können. So ist beispielsweise der Kanton Zürich laut Einschätzung des hiesigen Sozialdepartements gar nicht vom Strassburger Urteil betroffen, da hier eine gesetzliche Grundlage vorhanden ist. Bei der Suva waren Detektiveinsätze bisher ohnehin eher eine Seltenheit: Bei über 570 Verdachtsfällen pro Jahr wurden nur 10 bis 15 Mal Detektive zur Aufklärung eingesetzt. Der Zuständige für Missbrauchsbekämpfung, Roger Bolt, sagt dazu: „Wir haben andere Möglichkeiten, Missbräuche aufzudecken […]. Aber Detektive kommen als letztes Mittel zum Einsatz und sind deshalb nicht so einfach zu ersetzen“ (Quelle: Neue Zürcher Zeitung).


Verdachtsfall? Detektive beraten kostenfrei


Sollten in Ihrer Behörde, in Ihrer Anwaltskanzlei oder auch in Ihrem unmittelbaren privaten Umfeld Zweifel an einem Sozialhilfefall bestehen, so ist es unseren Sozialdetektiven in der Schweiz weiterhin gesetzlich gestattet, die Verdächtigen zu observieren, um zu überprüfen, ob tatsächlich ein Sozialhilfefall vorliegt. Haben Sie als Versicherer den begründeten Verdacht auf einen Versicherungsbetrug, so setzen Sie sich zur Abklärung der rechtlichen Fragen mit unserer Detektei in Zürich in Verbindung – wir beraten Sie gern über die aktuellen Entwicklungen und Möglichkeiten. Sie erreichen uns per Email an kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch oder unter der folgenden Rufnummer: +41 (0)44 552 2264.


Verfasserin: Maya Grünschloss

Kurtz Detektei Zürich und Schweiz

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