„Hollywood-reif oder langweilig?“ – Interview mit Detektiv Patrick Kurtz in den Nürnberger Nachrichten


Im September 2024 erschien in den Nürnberger Nachrichten ein Artikel über das Berufsbild von Detektiven in Franken und speziell über die Tätigkeit der Kurtz Detektei Nürnberg. Hierfür interviewte Journalistin Alicia Kohl Detektei-Inhaber Patrick Kurtz. Die Print-Version des Artikels weicht etwas von der Online-Veröffentlichung ab, nachfolgend reichen wir die Print-Version nach.

Artikel-Teaser: „Wer das Wort Privatdetektiv hört, denkt schnell an Trenchcoats, dunkle Gassen und wilde Verfolgungsjagden in Filmen. Aber ist der Beruf wirklich so Hollywood-reif wie er klingt? Privatdetektiv Patrick Kurtz gibt Einblicke.“


Screenshot des NN-Artikels; Detektei Nürnberg, Detektiv Nürnberg, Privatdetektiv Nürnberg, Privatermittler Nürnberg

NN-Artikel: „Ist der Job als Privatdetektiv so filmreif, wie er klingt? Chef einer Nürnberger Detektei erzählt“


„Privatdetektiv – das klingt wie ein Wort aus einem Roman, ein Beruf aus einem Film. Jemand, der Bösewichten nachschleicht und Verbrecherinnen überführt. Dass es diesen Beruf auch wirklich gibt, ‚dass man das überhaupt machen kann in Deutschland‘, findet Patrick Kurtz nur durch Zufall heraus. Als er zwischen Bachelor- und Master-Studium gerade ein Jahr Zeit hat, stößt er auf eine Praktikantenstelle bei einer Detektei. Zwar stellt sich heraus, dass das eine Fake-Anzeige war, doch ‚dadurch war die Idee bei mir einmal eingepflanzt‘.

Er war schon als Kind Krimi-Fan, hat die Romane von Edgar Allan Poe und Agatha Christie gelesen. ‚Und ich habe mit 13 Jahren angefangen, Pfeife zu rauchen. Das hat alles einfach zusammengepasst‘, sagt er und lacht. Inzwischen arbeitet Kurtz seit elf Jahren als Privatdetektiv. Zu Beginn hat er eine sechsmonatige Ausbildung an der Sicherheitsakademie in Berlin absolviert. Die ist aber nicht verpflichtend: Im Grunde könnte jede Person eine Detektei eröffnen.

Als Chef der Kurtz Detektei, die ihren Hauptsitz in Leipzig, aber auch eine Niederlassung in Nürnberg hat, ist der 35-Jährige inzwischen vor allem im administrativen Bereich tätig und kümmert sich um das Management. Er greift auf etwa 50 Privatdetektivinnen und -detektive zurück, die die Aufträge erledigen.

Kurtz selbst wohnt in Leipzig, Barcelona und Schottland und ist in der Region um Nürnberg, in Deutschland wie auch international als Privatdetektiv unterwegs. Bundesweit gibt es laut dem Bundesverband der Detektiv- und Ermittlungsbranche aktuell insgesamt 728 Detekteien, davon in Bayern etwa 85.


Stiller Helfer Google Maps


‚Das täglich Brot von normalen Detektiven ist Observation‚, erklärt Kurtz. Bekommt eine Privatdetektivin einen Auftrag, werden zunächst die vorliegenden Daten übermittelt, dann kundschaftet sie über Google Maps und Street View das ‚Observationsumfeld‚ aus. So kann im Voraus entschieden werden, wie viele Ermittlerinnen und Ermittler für einen Fall nötig sind und wie die An- und Abfahrtswege vor Ort sind. Und dann geht‘s los.

‚Die Observationstage selbst können spannend sein, aber auch sehr langweilig, je nachdem wie viel an dem Tag passiert‘, erzählt Kurtz. Manchmal bewegt sich die Zielperson gar nicht, ‚dann sitzt man im Auto und hat nichts weiter zu tun‘. Aufmerksam müsse man aber trotzdem zu jeder Zeit sein.

Für den Fall, dass die Zielperson mit dem Fahrrad davon düst, haben Privatdetektivinnen und -detektive häufig ein Klappfahrrad im Kofferraum. Wenn die Person in den nächsten Bus steigt, folgen sie auch dorthin.

Neben Observationen zählt auch die Recherche zu den Hauptaufgaben einer Privatdetektivin oder eines -detektivs. Viele Fälle, die Kurtz’ Detektei behandelt, drehen sich um ‚Betrug, sowohl im privaten als auch im wirtschaftlichen Bereich‘. Als typischen Fall nennt Kurtz Personen, die glauben, dass ihr Partner fremdgeht, und ihn deshalb observieren lassen. Aber auch Arbeitgeber, die den Verdacht haben, dass Mitarbeitende sich unberechtigt krankmelden. ‚Die Beauftragung durch Privatleute ist häufiger, das Auftragsvolumen bei Unternehmen aber größer, da steckt mehr Geld dahinter.‘


Detektiv mit Kamera im Auto; Detektivagentur Nürnberg, Detektivbüro Nürnberg, Wirtschaftsdetektei Nürnberg, Privatdetektei Nürnberg

Der Täter war … der Gärtner


Aber auch Diebstähle bearbeitet die Detektei. Kurtz erzählt von einem Gemeindepfarrer, der sich bei ihm gemeldet hatte. Der Geistliche berichtete, dass von der Kollekte weniger übrig bleibe, als ursprünglich gespendet wurde – das Geld werde nach dem Gottesdienst gezählt und anschließend in einen Safe gelegt. Da kein klarer Verdacht bestand, wer der Täter oder die Täterin sein könnte, hat Kurtz mit seinem Team Kameras in zwei Räumen angebracht und das Videomaterial ausgewertet. Und es war: der Gärtner – wie klischeehaft in vielen Krimis [den (korrekt dargestellten) Fall gibt es hier zum Nachlesen].

Je nach Region unterscheidet sich der Preis für einen Detektiveinsatz, die Auftraggebenden zahlen pro Stunde etwa zwischen 74 und 95 Euro. Das klingt erstmal nicht so viel, observiert wird üblicherweise aber acht bis zwölf Stunden pro Tag, manchmal sogar bis zu 19 Stunden, erklärt Kurtz. Dazu komme, dass sich Observationen über Tage, manchmal sogar über Wochen ziehen. Dazu kämen noch Spesen und Spritgeld.

Jede Beschattung sei ‚automatisch ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Personen, die wir observieren‘, sagt Kurtz. Aber: ‚Wir dürfen alles machen, wofür ein sogenanntes berechtigtes Interesse besteht.‘ Privatdetektivinnen und -detektive dürfen also ’nicht grundlos oder gar ins Blaue ermitteln oder beobachten‘, so der Bundesverband der Detektiv- und Ermittlungsbranche. Nur wenn die auftraggebende Person beispielsweise nachweisen kann, dass arbeitsrechtliche Sanktionen durchgesetzt werden sollen oder zivilrechtliche Ansprüche bestehen, können Aufträge angenommen werden.'“


Hinweis


Der Originalartikel erschien im September 2024 auf der Website der Nürnberger Nachrichten sowie in der Druckfassung. Die Hervorhebungen (Fettschrift), Zwischenüberschriften, Bilder und Verlinkungen auf dieser Seite können vom Original abweichen.


Kurtz Detektei Nürnberg und Franken

Äußere Bayreuther Straße 59

D-90409 Nürnberg

Tel.: 0911 3782 0154

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-nuernberg.de

Web: https://www.kurtz-detektei-nuernberg.de

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Originalbeitrag: https://kurtz-detektei-nuernberg.de/detektiv-news/Hollywood-reif-oder-langweilig-Interview-mit-Detektiv-Patrick-Kurtz-in-den-Nürnberger-Nachrichten/

Detektiv Patrick Kurtz über Sorgerechtsstreits und Kindesrückführung im Interview mit der Neuen Zürcher Zeitung


Bereits Anfang letzten Jahres erschien anlässlich des Skandals um die Kindesrückführung bzw. -entführung im Zusammenhang mit der „Block House“-Erbin Christina Block in der Silvesternacht 2023/24 ein Artikel von Elena Panagiotidis in der Neuen Zürcher Zeitung, für den sie Privatdetektiv Patrick Kurtz von der Kurtz Detektei Zürich und Schweiz interviewte. 

Rund um den Block-Fall gab es in den letzten Monaten diverse Gerichtsverhandlungen in Deutschland und zuvor auch in Dänemark, wo der Kindsvater lebt. Im April lehnte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde der Block-Seite ab. Diesen Freitag, 11. Juli 2025, beginnt in Deutschland vor einer Jugendschutzkammer am Landgericht Hamburg der Prozess gegen Christina Block unter anderem wegen des Vorwurfs der Körperverletzung und der Freiheitsberaubung. Auch ihr prominenter Lebensgefährte, Kult-Sportmoderator Gerhard Delling, muss sich verantworten, wegen des Vorwurfs der Beihilfe. 

Nachfolgend der NZZ-Artikel aus dem letzten Jahr:


Screenshot NZZ-Artikel; Detektiv aus der Schweiz, Detektei aus der Schweiz, Privatdetektiv aus der Schweiz, Detektivagentur aus der Schweiz

NZZ-Artikel: „Was macht man, wenn man das Sorgerecht für seine Kinder besitzt, aber trotzdem keinen Zugang zu ihnen hat? – Ein Privatermittler erzählt“


Bei Sorgerechtsstreitigkeiten setzt sich manchmal ein Elternteil mit den Kindern ins Ausland ab. Privatdetektive können helfen, die Kinder aufzuspüren.

Der Sorgerechtsstreit zwischen der Restauranterbin Christina Block und ihrem Ex-Mann beschäftigt Medien und Gerichte. In einer spektakulären Aktion waren an Silvester zwei der beim Vater in Dänemark lebenden Kinder von Unbekannten nach Deutschland zur Mutter gebracht worden. Zuvor war der Vater überwältigt worden. Die Kinder tauchten danach bei der Mutter in Hamburg auf. Nach einem Eilantrag des Vaters ordnete das Hamburger Oberlandesgericht an, dass die Kinder zu ihm zurückkehren müssen. Am Freitag durchsuchte die Polizei das Wohnhaus der Mutter sowie ein Hotel, das der Familie gehört. Laut Medienberichten steht der Einsatz mit der Rückholaktion der Kinder zusammen.

Patrick Kurtz ist Privatermittler und Inhaber der Kurtz Detektei Schweiz mit Sitz in Zürich. Seine Detektei hat auch mit Fällen zu tun, in denen Kinder von einem Elternteil ins Ausland gebracht werden.


Wenn Sie auf den aktuellen Fall der „BlockHouse“-Erbin schauen, was geht in Ihnen vor, wie beurteilen Sie den?


Gar nicht so sehr als Detektiv, eher als Vater von ebenfalls zwei Kindern. Die Situation wirkt vertrackt: Zwei getrennte Jurisdiktionen zweier EU-Länder kommen zu einander widersprechenden Urteilen. Beide Eltern haben jeweils das Recht ihres Wohnsitzlandes auf ihrer Seite, beide wollen die Kinder offenkundig bei sich haben. Das ist eine Situation, die ich niemandem wünsche. Ohne unterstellen zu wollen, dass die Mutter die Entführung beauftragt habe, kann ich ihre Verzweiflung grundsätzlich nachvollziehen – was macht man, wenn man seine Kinder liebt und das Sorgerecht besitzt, aber trotzdem keinen Zugang zu ihnen hat?

Nichtsdestotrotz: Eine Entführung mit leicht absehbaren potentiell traumatischen Folgen für die Kinder zu initiieren, wäre nicht nur eine schwerwiegende Straftat, sondern auch rein moralisch verwerflich und zudem egoistisch gegenüber den Kindern; umso mehr, wenn auch noch physische Gewalt gegen Dritte ins Spiel kommt und zu befürchten steht, dass die Kinder diese bezeugen müssen. Ich spreche aber bewusst im Konjunktiv, denn es handelt sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren ohne Schuldeingeständnis; folglich gilt: im Zweifel für den Angeklagten. 


Kommen solche Fälle auch in der Schweiz vor?


Der Fall ist schon speziell und aussergewöhnlich aufgrund der widersprüchlichen Urteile aus zwei Nachbarstaaten. Innerhalb der Schweiz wäre das in dieser Form nicht denkbar, weil man nur eine Jurisdiktion hätte. Gleichwohl gibt es natürlich auch hierzulande Sorgerechtsstreitigkeiten mit grenzüberschreitendem Charakter, oft mit der Involvierung von Rechtssprechungen aus typischen Auswanderungsländern in die Schweiz. Noch komplizierter als im „Block“-Fall mit zwei involvierten EU-Ländern wird das Ganze, wenn es sich um Länder ohne funktionierende bilaterale Abkommen mit der Schweiz hinsichtlich solcher Sachverhalte handelt.


Jemand wendet sich an sie, weil er/sie seine Kinder in der Schweiz haben möchte. Wie gehen Sie vor?


Zunächst müssen wir als Privatdetektive natürlich prüfen, ob diese Person überhaupt ein Anrecht darauf hat; das ist in der überwältigenden Zahl der diesbezüglichen Anfragen der Fall. Unser Vorgehen richtet sich nach den Spezifikationen des individuellen Sachverhalts; eine allgemein anwendbare Blaupause gibt es da nicht. Fast immer besteht unsere Aufgabe hauptsächlich darin, den Aufenthaltsort der Kinder ausfindig zu machen und anschliessend ihre Sicherung zu gewährleisten. Das geschieht prinzipiell über RechercheBefragung und Observation und hat also wenig mit dem „Block“-Szenario zu tun, in dem der Aufenthaltsort der Kinder nach meinem Kenntnisstand stets bekannt war. Sind die gesuchten Kinder aufgefunden, informieren unsere Detektive in den allermeisten Fällen die zuständigen örtlichen Behörden, um die Sicherstellung der Kinder zu gewährleisten. Bis dahin werden sie observiert, um auszuschliessen, dass der Kontakt wieder verloren geht. In manchen Fällen wünschen die Auftraggeber unserer Detektei, direkt informiert zu werden, sobald die Kinder aufgefunden sind, um persönlich hinzuzukommen und eine diplomatische Lösung mit den Personen zu finden, bei denen sich die Kinder aufhalten; meist ist das der andere Elternteil.


In welchen Ländern ist die Rückführung am schwierigsten oder gar nicht möglich?


Der Sachverhalt verkompliziert sich dramatisch, wenn keine diesbezüglichen bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und dem Aufenthaltsland der Kinder bestehen. Viel hängt auch von der politischen und gesellschaftlichen Situation innerhalb des Landes ab. Ohne einigermassen funktionierende Bürokratie bspw. wird zunächst die Aufenthaltsrecherche erschwert und schliesslich womöglich auch die Sicherstellung und Rückführung der Kinder. So gibt es in sehr vielen Ländern kein Meldesystem im mitteleuropäischen Sinne; man kann sich vielerorts den Behörden mit Leichtigkeit entziehen, also aus rein behördlicher Perspektive effektiv „untertauchen“. Das macht es für uns nicht gerade leichter. Ausserdem variieren die Verfügbarkeit und Qualität der jeweils ortsansässigen Spezialisten zur Unterstützung unserer Ermittlungen erheblich.


Schweiz- und EU-Flagge nebeneinander; Privatdetektei aus der Schweiz, Detektivbüro aus der Schweiz, Privatermittler aus der Schweiz, Wirtschaftsdetektei aus der Schweiz

Zwischen der Eidgenossenschaft und der Europäischen Union bestehen diverse Abkommen, die unseren Schweizer Detektiven bei Auslandseinsätzen weiterhelfen – doch ausserhalb der EU wird es oft kompliziert.


Wie lange dauern solche Einsätze, bis das Kind zurück beim Elternteil in der Schweiz ist, wie viele Personen sind beteiligt?


Das ist ganz individuell, hängt sowohl vom Sachverhalt als auch vom Ermittlungsbudget ab. Gerade im Ausland ist die Zusammenarbeit mit mindestens einem ortsansässigen Spezialisten meist zielführend oder sogar unabdinglich. Manchmal müssen mehrere Adressen in verschiedenen Ländern simultan überprüft werden – das erhöht natürlich den Ermittlungsaufwand dramatisch. Vieles hängt ausserdem von der Kooperationsbereitschaft der zurückhaltenden Personen ab. Auch hier gibt es grosse individuelle Unterschiede je nach Hintergrundgeschichte des betreffenden Kindesentzugs, nach der Sozialisation, dem Kulturkreis und so weiter.


Welche Ausbildung haben die Mitarbeiter, die sich mit solchen Einsätzen beschäftigen?


Bei den meisten involvierten Ermittlern handelt es sich um Detektive, oft aber mit Vorerfahrungen im Bereich Kindesrückführungen aus vorherigen behördlichen Karrieren (z. B. Polizisten). Für die Recherche des Aufenthaltsortes bedarf es zudem eines hervorragenden internationalen Kontaktnetzwerkes. In manchen Fällen können auch noch spezialisiertere Experten involviert werden, bspw. für verdeckte Kameraüberwachungen.


Wie schafft man es, mit dem Kind über die Grenze auszureisen (sind nicht schon längst alle Behörden des Landes informiert und möglicherweise nicht kooperativ)?


Grundsätzlich sind Detektive an das Gesetz gebunden, und wenn sie im Ausland ermitteln, gilt das jeweilige Landesrecht. Von daher sind filmreife Schmuggelaktionen von Personen eher kein Bestandteil unserer Arbeit. Man würde sich damit ohnehin auf einen schmalen Grat in Richtung der Entführer im „Block“-Fall begeben.


Mit welchen Kosten muss ein Elternteil rechnen?


Auch das ist individuell und hängt vom Gesamtgefüge des Falls ab: Wie viel Vorrecherche ist notwendig? In welchem Land spielt sich das Ganze ab? Wie viele Versuche braucht es bis zum Erfolg? Und so weiter. Erfahrungsgemäss gehen die Gesamtkosten bei circa 4.000 CHF los, sind aber nach oben offen.


Wie gestaltet sich so eine Rückführung aus Sicht des Kindes, wird es dann ein weiteres Mal traumatisiert?


Unsere Privatdetektive sind geschult darin, den Kindern einen möglichst schonenden Prozess zu ermöglichen. Aber ich denke, jedem, der sich in ein Kind hineinversetzen kann, ist klar, dass der Wechsel von einer Vertrauensperson zu einer anderen, von einem Umfeld in ein anderes, noch dazu mit dem Zwischenschritt einer zeitweisen Betreuung durch Fremde, emotional kein Zuckerschlecken für Kinder ist. Viel hängt davon ab, wie lang die Kinder bei der vorherigen Vertrauensperson waren, wie lang sie nicht mehr mit der anderen Vertrauensperson (sprich: unserem Auftraggeber) zusammengelebt haben und wie reibungslos der Übergabeprozess abläuft. Gerade bezüglich der beiden erstgenannten Punkte kann ich die Beweggründe des dänischen Gerichts, die Sachlage in Widerspruch zum deutschen Urteil zu bewerten, schon nachvollziehen. Ob das so richtig ist, masse ich mir natürlich dennoch nicht an, zu beurteilen.


Mann packt Kind am Handgelenk; Detektei aus Zürich, Detektiv aus Zürich, Privatdetektiv aus Zürich, Detektivagentur aus Zürich

Gibt es Fälle, die Sie klar ablehnen würden?


Ja, sogar sehr viele, auch in allen anderen Bereichen unserer Tätigkeit als Privat- und Wirtschaftsdetektei. Die meisten Ermittlungen bedeuten auf die eine oder andere Weise einen Eingriff in Persönlichkeitsrechte von Zielpersonen und zuweilen auch von Dritten. Dieser Eingriff muss gerechtfertigt sein. So müssen wir für jeden Einzelfall im Rahmen einer Rechtsgüterabwägung beurteilen, ob ein so genanntes berechtigtes Interesse vorliegt. Konkret bedeutet das, dass der Auftraggeber ein Rechtsinteresse am Ergebnis unserer Ermittlungen besitzen muss, das schwerer wiegt als unser Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der involvierten Personen. 

Ein einfaches Beispiel zur Illustration: Grundsätzlich hat jeder Bürger ein Recht auf Privatsphäre und damit auch auf den Schutz seiner Adressdaten. Verletzt dieser Bürger allerdings die wirtschaftlichen Interessen einer anderen Person, indem er ihr beispielsweise als Schuldner widerrechtlich Geld vorenthält, besitzt der Gläubiger ein Rechtsinteresse an der Kenntnis der Adresse des Schuldners, das dessen Recht auf Schutz seiner Adressdaten übersteigt. Folglich dürfen wir ermitteln und das Ergebnis an den Gläubiger übermitteln.


Hinweis  


Der Originalartikel erschien 2024 in der Neuen Zürcher Zeitung. Die Hervorhebungen (Fettschrift), Zwischenüberschriften und Verlinkungen auf dieser Seite können vom Original abweichen.


Kurtz Detektei Zürich und Schweiz

Max-Högger-Strasse 6

8048 Zürich

Tel.: +41 (0)44 5522 264

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch

Web: https://www.kurtz-detektei-schweiz.ch

Google: https://g.page/kurtz-detektei-zuerich-schweiz

Originalbeitrag: https://kurtz-detektei-schweiz.ch/kurtz-detektei-zürich-und-schweiz/blog-unserer-zürcher-detektei/Detektiv-Patrick-Kurtz-über-Sorgerechtsstreits-und-Kindesrückführung-im-Interview-mit-der-Neuen-Zürcher-Zeitung/

Interview mit Patrick Kurtz im „Blick“: „So spürt dieser Privatdetektiv dreiste Mietnomaden auf“


Dreiste Mietnomaden bringen Vermietern Chaos, Kosten und Verzweiflung. Oft scheint die Lage aussichtslos, die Horror-Mieter sind unauffindbar. Doch Privatdetektiv Patrick Kurtz weiss, wie man die Untergetauchten findet – und verhilft Eigentümern vor Gericht zu Erfolg.


Patrick Kurtz findet untergetauchte Horror-Mieter


Mietnomaden – der Horror eines jeden Vermieters. Mieter, die Wohnungen verwüsten, einfach verschwinden, nichts ausser offener Rechnungen und Müll zurücklassen. Der Eigentümer bleibt auf Kosten sitzen – es sei denn, man findet die Horror-Mieter. Patrick Kurtz ist Privatdetektiv, ein realer Sherlock Holmes, und sucht nach genau diesen Schreckensmietern.

Etwa zweimal im Jahr kommen verzweifelte Vermieter auf den Detektiv zu. Während seiner Karriere hat er 15 Mietnomaden-Fälle mit seiner Detektei erfolgreich gelöst. „Häufig ging es dabei nur darum, den Ist-Zustand einer Wohnungsvermüllung, ein wiederkehrendes inakzeptables Fehlverhalten oder Ähnliches gerichtsfest zu dokumentieren“, sagt Patrick Kurtz.



Detektive dokumentieren gerichtsfest


Das sei nicht schwierig. Von aussen offensichtliche Missstände könne er leicht dokumentieren. Doch wie geht ein Detektiv vor, wenn der Mietnomade sich weniger offensichtlich verhält? „Ein kurzer Blick von der Türschwelle in die Wohnung liegt, in Abwägung der Persönlichkeitsrechte der Mieter gegen die wirtschaftlichen Interessen des Vermieters, ebenfalls im Rahmen“, sagt er.

Kniffliger werde es, wenn die Horrormieter wirklich aufgespürt werden müssen, „wenn die Zielpersonen komplett unter dem Radar leben“. Wenn sie etwa weder bei den Behörden noch bei Grundversorgern mit korrekten persönlichen Daten registriert sind. Dann beginnt tiefere Recherchearbeit des Detektivs.


So findet ein Privatdetektiv die Untergetauchten


Man müsse eben kreativ werden, so Privatdetektiv Kurtz. „Oft hilft dann zum Beispiel die Befragung von ehemaligen Nachbarn oder auch Freunden, Familie und Bekannten.“ Wird der Mieter, der die Wohnung verwüstet hat, tatsächlich aufgespürt, muss dieser für die entstandenen Kosten aufkommen.

Sogar die Detektivkosten könne man dem Mietnomaden aufbrummen. Zuletzt machten mehrere Fälle in der Schweiz Schlagzeilen. Unternehmer Rolf Steiner hat sein Chalet in Hohtenn VS an einen Künstler vermietet – als der weg war, fand Steiner nur Verwüstung. Ein weiterer Fall ereignete sich in Trimbach SO. Vermieter Dino Rossi (66) hatte seine Wohnung an Sozialbezüger vermietet. Diese hinterliessen Schäden der Höhe von mehreren Zehntausend Franken, ein einziges Chaos – und tauchten unter. Das Sozialamt durfte die neue Adresse nicht herausgeben.


Auch Sozialhilfebezüger sind auffindbar


Doch die Privatdetektive können auch in solchen aussichtslos wirkenden Härtefällen helfen. Das Sozialamt darf zwar keine Angaben zu neuen Adressen von Bezügern machen, aber Patrick Kurtz sagt: „Ist ein geflüchteter Mietnomade Sozialhilfebezüger und hat er hierfür seine korrekten Adressdaten beim Sozialamt hinterlegt, macht er sich damit für uns transparent.“

Das gelte genauso für untergetauchte Arbeitnehmer, die sich korrekt bei Renten- und Krankenkasse angemeldet haben. Selbst wenn betroffene Vermieter es für völlig aussichtslos halten: „Rechtssichere Privatdetektive wissen, welche Beweise sie liefern müssen, um die Aussichten auf einen Erfolg vor Gericht dramatisch zu erhöhen.“


Hinweise


Der Originalartikel von Helena Schmid und Celina Euchner erschien bereits 2020 in der Schweizer Tageszeitung Blick und wird nun endlich von uns nachgereicht. Die Hervorhebungen (Fettschrift) und Verlinkungen auf dieser Seite können vom Original abweichen.


Kurtz Detektei Zürich und Schweiz

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Was Detektive alles dürfen – und was nicht


In Deutschland sind Persönlichkeitsrechte ein sorgsam geschütztes Gut. Dabei reicht die grundsätzliche Freiheit des Einen immer nur so weit, wie sie die des Anderen nicht einschränkt. Besteht ein Interessenkonflikt, wird die Rangfolge der Rechte in Form einer Güterabwägung festgelegt. Daraus ergibt sich für die Detektivarbeit in Deutschland, dass fast immer ein „berechtigtes Interesse“ vorliegen muss, bevor Privatermittler wie die Kurtz Detektive Köln eingeschaltet werden können. Denn fast jede Ermittlung greift in Persönlichkeitsrechte ein.

Folglich können Sie einen Privatdetektiv in aller Regel nicht ohne triftigen Grund engagieren. So ist es beispielsweise nicht möglich, den oder die Ex nach einer Trennung beschatten zu lassen, um herauszufinden, was der ehemalige Partner jetzt so treibt. Haben Sie noch Interesse an einem früheren Partner, sind Sie mit den Tipps auf Seiten wie exzurueckexperte.de besser beraten. Befürchten Sie jedoch, dass Ihr Partner fremdgeht, liegt ein begründeter Verdacht vor, dass durch das Handeln Ihres Lebenspartners Ihre persönlichen Interessen verletzt werden. In diesem Fall ist die Auflage des berechtigten Interesses erfüllt und die Kurtz Detektei Köln wird gern für Sie tätig: 0221 4558 0377.


Keine Spezialrechte für Detektive in Deutschland


Selbst wenn das berechtigte Interesse gegeben ist, haben unsere Kölner Privatdetektive keine Sonderrechte bei der Observation von Zielpersonen. So dürfen wir beispielsweise keine Telefone anzapfen oder Spyware auf einem Smartphone installieren. Auch das Knacken von Schlössern oder das Montieren von Peilsendern an Autos für die Erstellung von Bewegungsprofilen sind nicht gestattet. Professionell ausgebildete und integre Detektive gewährleisten die Wahrung dieser Grenzen. Denn diese bilden die Grundlage für den hohen Beweiswert, den detaillierte Dokumentationen von Ermittlungen vor Gericht idealerweise haben.

Diese Beweiskraft ist besonders im Falle einer Scheidung und der Klärung von Unterhaltsfragen von großer Bedeutung. So können unsere Detektive aus Köln bei Unterhaltsbetrug beispielsweise nachweisen, dass der Ex-Partner in einer eheähnlichen Beziehung lebt und somit unterhaltsrelevante Angaben verschweigt. In diesem Fall erlischt nämlich der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt (siehe § 1579 Abs. 2 BGB und §§ 1364ff. BGB).


Videoüberwachung Badewanne; video surveillance bathtub; Detektiv Köln, Detektei Köln
Detektive in Deutschland verfügen über keinerlei Sonderrechte. Entsprechend ist der geschützte höchstpersönliche Lebensbereich selbstverständlich tabu, und niemand muss sich sorgen, beim Baden von einem Privatermittler gefilmt zu werden.

Aufdeckung verschwiegener Vermögenswerte bei Verstößen gegen Mitteilungspflichten


Im Rahmen eines gerichtlichen Unterhaltsstreits müssen für gewöhnlich beide Ehepartner ihre Vermögenssituationen offenlegen. Allerdings kommen nicht immer alle Parteien ihrer Mitteilungspflicht nach. Wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Unterhaltsforderungen bestehen, kann die Kurtz Privatdetektei Köln dabei helfen, die tatsächlichen Einkommensverhältnisse des Expartners aufzudecken. 

Dazu zählt der Nachweis unter anderem von nicht angemeldeten Nebentätigkeiten, verschwiegenen Erbschaften oder erfolgreichen Finanzgeschäften. Auch wenn davon ausgegangen werden muss, dass sich der (Ex-)Partner einer gravierenden Verfehlung (z.B. des Ehebruchs) schuldig gemacht hat, kann es sinnvoll sein, professionelle Ermittler mit der Beschaffung von Beweismaterial zu beauftragen, da die Unterhaltspflicht hiervon durchaus betroffen sein kann. In sehr vielen Fällen besteht Anspruch auf eine Erstattung der entstandenen Detektivkosten durch die Gegenseite. Gern beraten wir Sie unverbindlich unter der 0221 4558 0377 oder auch per E-Mail an kontakt@kurtz-detektei-koeln.de.


Hinweis


Die Detektei Kurtz garantiert nicht für die Korrektheit und Anwendbarkeit von Informationen auf verlinkten Drittseiten.


Redaktion: Patrick Kurtz

Kurtz Detektei Köln

Antoniterstraße 17

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So überführen Detektive Fremdgänger


Ehebruch und Untreue in der Lebenspartnerschaft gehören zu den Hauptgegenständen von Privatermittlungen in Deutschland und weltweit. Aber ab wann lohnen sich Ermittlungen durch qualifizierte Profis? Und was machen unsere Privatdetektive aus Münster, um Fremdgänger zu überführen?


Schützenswerte Interessen des Partners berücksichtigen


Persönlichkeitsrechte sind in Deutschland außerordentlich gut geschützt, eine Überwachung durch die Kurtz Detektei Münster ist also nicht einfach so möglich. Wenn Sie nach einer Trennung lediglich herausfinden wollen, was Ihr Ex-Partner gerade treibt, besteht kein so genanntes berechtigtes Interesse an Ermittlungen; dafür finden Sie zahlreiche „Ex zurück Tipps“ online. Bevor tatsächlich Ermittlungen durchgeführt werden können, müssen Sie als Mandant glaubhaft machen, dass Gründe bestehen, die im Rahmen einer Güterabwägung erheblicher sind als der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Observierten, der durch die Tätigkeit unserer Münsteraner Detektive unvermeidbar entsteht. 

Oder anders: Wenn Sie herausfinden möchten, ob Ihr Partner Sie betrügt, muss Ihr Interesse an der Klärung dieser Frage schwerwiegender sein als die Privatsphäre Ihres Partners. Das ist der Fall, wenn der begründete Verdacht besteht, dass Ihr Partner ein geschäftliches, materielles oder persönliches Interesse verletzt. Besonders Letzteres ist im Falle des „klassischen“ Fremdgehens der Fall, sofern die Beziehung als verfestigt gelten darf; das ist in der Regel spätestens dann gegeben, wenn sich die Partner eine gemeinsame Wohnung teilen. Oft wird nicht nur das Vertrauensverhältnis durch den Betrug verletzt, auch handfeste materielle Interessen spielen eine Rolle. Ermittlungen durch die Kurtz Privatdetektei Münster können nicht nur helfen, quälende Ungewissheit loszuwerden, sondern – im Falle einer Scheidung – auch von unzumutbaren Unterhaltsforderungen entbinden. 


Ehebruch, Fremdgehen; Detektiv Münster, Privatdetektiv Münster, Detektei Münster, Ermittler

Untreuen Partnern auf der Spur – die Vorbereitungsphase


Ist das berechtigte Interesse geklärt, wird der Observationsraum abgesteckt. Durch einen Fragenkatalog, persönliche Gespräche mit dem Mandanten und Vorabanalysen der Observationsbedingungen erfasst die Kurtz Detektei Münster und Westfalen grundlegende Informationen zur Zielperson und zu den Unwägbarkeiten der Beobachtung. Wissen und Vorbereitung sind Trumpf, will man eine Observation erfolgreich gestalten.

Zu den hilfreichen Vorinformationen zählen zum Beispiel:

  • typische Gewohnheiten der Zielperson;
  • Personen, zu denen sie regelmäßig Kontakt hat;
  • Wege, die von der Zielperson im Alltag genutzt werden;
  • und natürlich grundlegende Personendaten wie Name, Kfz-Typ und -Kennzeichen oder auch Aussehen.

Eine gewissenhafte Vorbereitung umfasst ferner die Identifizierung geeigneter Beobachtungspunkte, an denen eine unauffällige Positionierung unserer eingesetzten Münsteraner Privatdetektive stattfinden kann.


„Ans Eingemachte“: Observation von Fremdgängern


Die eigentliche Observierung erfolgt dann meist durch ein mehrköpfiges Team, oft aus verdeckten Fahrzeugen heraus. Durch mehrere Privatermittler kann eine sowohl räumlich als auch zeitlich umfassende Beobachtung gewährleistet werden. Außerdem wird so sichergestellt, dass auch bei mehrtägigen Observationen kein Verdacht bei der Zielperson entsteht. 

Die Ermittlungen werden grundsätzlich objektiv und ergebnisoffen geführt. Das heißt, es werden sowohl belastende als auch entlastende Beobachtungen und Beweise dokumentiert und schließlich in Form eines gerichtsverwertbaren Ermittlungsberichtes an den Mandanten weitergegeben. Gern beraten Sie unsere Detektive in Münster unverbindlich unter der folgenden Rufnummer: 0251 7009 0014.


Hinweis


Die Detektei Kurtz garantiert nicht für die Korrektheit und Anwendbarkeit von Informationen auf verlinkten Drittseiten.


Redaktion: Patrick Kurtz

Kurtz Detektei Münster

Hammer Straße 39

D-48153 Münster

Tel.: +49 (0)251 7009 0014

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-muenster.de

Web: https://www.kurtz-detektei-muenster.de

Google: https://g.page/kurtz-detektei-muenster

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„GPS-Tracking wäre extrem wertvoll für uns“ – Watson.ch-Interview mit Detektiv Patrick Kurtz

Helene Obrist vom Schweizer Nachrichtenportal Watson.ch im Interview mit Detektiv Patrick Kurtz, Inhaber der Kurtz Detektei Zürich und Schweiz, zum neuen Sozialdetektive-Gesetz in der Eidgenossenschaft:

„Das neue Gesetz zu den Sozialdetektiven ist umstritten. Patrick Kurtz, Inhaber der Detektei Kurtz, hat mit uns über GPS-Tracking, Mitleid und vermeintliche Mordaufträge gesprochen.


Technische Hilfsmittel für die Überführung von Betrügern


watson: „Herr Kurtz, über Sozialdetektive, die potenzielle Versicherungsbetrüger überführen, wird derzeit viel gesprochen. Wie häufig werden Sie auf Leute angesetzt, die unrechtmässig Geld kassieren?“

Patrick Kurtz: „Das kommt häufig vor. Wir ermitteln am meisten wegen Betrugsfällen. Im privaten Bereich sind es vor allem Ehebruch oder Untreue. Im wirtschaftlichen Bereich gehören KrankschreibungsbetrugManipulation bei der Zeitabrechnung oder eben Versicherungsbetrug und Sozialhilfemissbrauch dazu.“

watson: „Bei der Ermittlung von Sozialhilfemissbrauch sollen Detektive wie Sie durch ein neues Gesetz mehr Möglichkeiten für die Observation erhalten. Beispielsweise sollen GPS-Geräte, Drohnen oder Geo-Lokalisationen eingesetzt werden können. Was halten Sie davon?“

Patrick Kurtz: „Hilfsmittel wie GPS-Tracking wären extrem wertvoll für uns. Weil die Rechtslage derzeit unsicher ist, setzen wir Drohnen oder GPS-Tracking bislang nicht ein. Wenn wir die Genehmigung aber bekommen würden, wäre uns extrem geholfen bei der Fallaufklärung. Das wäre auch im Sinne der Gemeinschaft.“

watson: „Warum?“

Patrick Kurtz: „Derzeit müssen wir uns primär auf unsere Augen verlassen. Das kostet oft viel Zeit und Geduld. Mit technischen Daten, wie beispielsweise einer ständigen Ortung, könnte ein Fall womöglich schneller aufgeklärt werden. Und man hätte harte Fakten, die man im Falle einer Gerichtsverhandlung vorbringen könnte. Zudem könnte man argumentieren, dass man so die Person nicht auf Schritt und Tritt verfolgen muss, sondern nur beobachtet, wo sie sich gerade befindet. Man könnte sich fragen, ob das nicht ein geringerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Zielperson wäre, wenn sie nur mittels GPS-Tracking überwacht wird, anstatt von einem Detektiv beschattet.“


Das Nachrichtenportal „Watson“ ist nicht etwa eine Detektiv-Seite, deren Name sich auf den berühmten Holmes-Sidekick beruft. Vielmehr leitet sich der Name des aufstrebenden Portals vom englischen Ausdruck „What’s on?“ ab. 

Über Observationen im Detektiv-Alltag


watson: „Stichwort Privatsphäre: Haben Sie nie ein schlechtes Gewissen oder Mitleid bei Ihrer Arbeit?“

Patrick Kurtz: „Grundsätzlich beobachten wir nur den öffentlichen Raum. Und wir sind nicht die Auftraggeber, die den Tatverdacht haben. Wir führen lediglich den Auftrag aus. Mitleid habe ich selten. Ausser einmal, als ich im Rahmen eines Untreueverdachts eine Dame einen Monat lang jeden Nachmittag beschattet habe. Die Frau ging aber immer brav nach der Arbeit nach Hause und der Untreueverdacht ihres Lebensgefährten liess sich nicht erhärten. Die Dame tat mir leid.“

watson: „Wie kommt es denn überhaupt zu einer Überwachung?“

Patrick Kurtz: „Normalerweise treffen wir uns zuerst mit dem Auftraggeber, das kann eine Firma, eine Privatperson oder auch eine Behörde sein. Dann geht es darum herauszufinden, zu welchem Zeitpunkt sich eine Observation am meisten lohnen würde und wann man die grösste Erfolgschance hat. Dann klären wir ab, wie viele Ermittler wir vor Ort brauchen, wie viele Fahrzeuge nötig sind …“

watson: „Und was passiert dann vor Ort?“

Patrick Kurtz: „Das läuft natürlich ganz anders ab, als in vielen Filmen gezeigt. Meistens ist die Observation wenig spektakulär. Gefragt ist vor allem Geduld. Oft sitzt man stundenlang im Auto und wartet, dass die Zielperson das Haus verlässt.“


Der Detektiv-Beruf: Anforderungen und Risiken


watson: „Was braucht es denn, um ein guter Detektiv zu sein?“

Patrick Kurtz: „Meiner Meinung nach sind Ausdauer und Konzentrationsfähigkeit enorm wichtig. Man darf sich nicht ablenken lassen. Observationen dauern in der Regel stundenlang, da darf man den Punkt, an dem etwas passiert, auf keinen Fall verpassen, weil man abgelenkt war. Köpfchen und körperliche Fitness sind auch sehr wichtig. Oft muss man recherchieren und kombinieren können. Und manchmal kann man sich auch stundenlang nicht hinsetzen oder muss bei eisiger Kälte oder sengender Hitze im Auto sitzen und auf das Auftauchen der Zielperson warten.“

watson: „Ist Ihre Deckung auch schon aufgeflogen und Sie wurden erwischt?“

Patrick Kurtz: „Das passiert sehr selten. Mir ist es ein einziges Mal passiert.“

watson: „Wie kam es dazu?“

Patrick Kurtz: „Ich habe mit einem Kollegen zusammen eine Zielperson observiert, die im Verdacht stand, sich missbräuchlich krank gemeldet zu haben. Die Zielperson wohnte in einem sehr kleinen Dorf. Mein Kollege und ich haben in Autos am Ausgang des Dorfes gewartet und die Zielperson aus der Ferne mit Ferngläsern und Teleobjektiven überwacht. Ab und zu fuhr ein Bauer auf einem Traktor vorbei. Einer dieser Bauern muss unserer Zielperson wohl einen Tipp gegeben haben. Denn kurz darauf lockte sie uns in die Stadt, klopfte an meine Autotür und meinte, ich könne nun mit dem Beobachten aufhören.“

watson: „Was ist dann passiert?“

Patrick Kurtz: „Wir haben uns zurückgezogen. Den Fall konnten wir aber dennoch erfolgreich abschliessen. Es stellte sich nämlich heraus, dass die Person, obwohl sie krankgeschrieben war, an einem Bodybuilding-Wettkampf teilgenommen hatte.“


Von zweifelhaften Aufträgen


watson: „Was ist das Schrägste, was Sie bisher erlebt haben?“

Patrick Kurtz: „Schwierige Frage (denkt nach). Einmal wurden wir von einem ukrainischen Herren kontaktiert, der uns bat, eine Adresse ausfindig zu machen. Am Ende des Gesprächs wandte er sich an meinen Kollegen und fuhr sich mit dem Finger über den Hals mit den Worten: „Wenn ihr ihn einmal gefunden habt …“. Er wollte uns tatsächlich mit einem Mord beauftragen! Nach dieser Sitzung liessen wir dann schleunigst die Finger von dem Fall.“

watson: „Lehnen Sie Aufträge auch ab? Oder stoppen laufende Observationen?“

Patrick Kurtz: „Ja, das kommt schon vor. Beim vorherigen Beispiel mit der Überwachung der Lebensgefährtin habe ich nach einem Monat aufgehört, obwohl mein Auftraggeber wollte, dass ich weitermache. Manchmal lehnen wir aber Aufträge auch von Anfang an ab. Nämlich dann, wenn das persönliche oder wirtschaftliche Verhältnis des Auftraggebers und der Zielperson nicht so angelegt ist, dass man dem Auftraggeber überhaupt Informationen übermitteln dürfte.“