Sonnenschirm-Diebstahl aus der Gastronomie-Zulieferung


Ermittlungen der Kurtz Detektei Bielefeld


Der Diebstahl von Firmenmaterialien gehört zu den häufigsten Delikten im Bereich der Wirtschaftskriminalität. Oft handelt es sich nicht um klassische Ladendiebstähle, sondern um gezielten Zugriff auf Lagerbestände oder auf Werthaltiges aus dem Betriebsalltag. So auch im folgenden Fall, in dem ein bekannter Getränkehersteller die Kurtz Detektei Bielefeld mit der Aufklärung auffälliger Vorgänge beauftragte: 

Auf einem Online-Kleinanzeigenportal tauchten plötzlich unbenutzte hochwertige Sonnenschirme mit dem Markenzeichen unserer Auftraggeberin auf, wie man sie aus den Außenbereichen von Restaurants kennt, das heißt inklusive Ständer und Betonfüßen. Da es für die Herstellung dieser Schirme einer kostenintensiven Lizenz der Auftraggeberin bedurfte und die Herkunft der angebotenen Sonnenschirme zweifelhaft war, gab es zwei konkrete Verdachte: Entweder handelte es sich um Diebesgut oder um Markenpiraterie, das heißt, dass Replikas der Original-Sonnenschirme ohne die hierfür notwendige Lizenz produziert worden sein könnten. Um die eigenen Markenrechte zu schützen, beauftragte der Getränkehersteller unsere Detektive aus Bielefeld, den oder die Verkäufer zu identifizieren, die Herkunft der Schirme aufzuklären und – bei Bestätigung entweder des Diebstahlverdachts oder des Verdachts der Verletzung von Markenrechten – den Modus Operandi gerichtsverwertbar zu dokumentieren.


Erste Spur: legendierte Kontaktaufnahme durch Detektiv


Ein Ermittler unserer Wirtschaftsdetektei in Bielefeld legte zunächst einen legendierten Account bei dem besagten Kleinanzeigenportal an, um unauffällig Kontakt mit dem Anbieter aufzunehmen. Der Verkäufer biss an, und schnell wurde klar, dass es hier nicht mit rechten Dingen zuging, denn:

  • Der Verkäufer bot die Schirme samt Zubehör zu einem auffallend niedrigen Festpreis an.
  • Die Abholung sollte an einer neutralen Adresse beginnen, von der man „gemeinsam zum eigentlichen Lager“ fahren würde. Der tatsächliche Aufbewahrungsort der Artikel wurde also bewusst verschleiert.

Der Detektiv vereinbarte einen Termin mit dem Verkäufer in der Absicht, einen der Sonnenschirme zu erstehen, dabei den gesamten Kaufprozess zu dokumentieren und sowohl den Verkäufer als auch den Aufbewahrungsort der Schirme zu identifizieren. Nach Informierung der Auftraggeberin waren sich in der Rücksprache alle allein schon anhand des Vorgehens des Verkäufers einig, dass es sich kaum um legal erworbene Ware handeln konnte.


aufgespannter Sonnenschirm vor blauem Himmel; Detektei aus Bielefeld, Detektiv aus Bielefeld, Privatdetektiv aus Bielefeld, Wirtschaftsdetektei aus Bielefeld

Ominöse Begegnung im Gewerbegebiet


Ein dreiköpfiges Team unserer Bielefelder Detektei positionierte sich zum vereinbarten Treffpunkt in einem ostwestfälischen Gewerbegebiet. Einer der Detektive sollte als Käufer auftreten, die anderen beiden fungierten als verdeckte Observanten. Pünktlich erschien ein Mann mit Migrationshintergrund und Kleinkind im Schlepptau; er gab sich als der Verkäufer der Sonnenschirme zu erkennen und behauptete, Inhaber einer Recyclingfirma zu sein. Hinsichtlich der Bezugsquelle verwies er ungefragt auf eine angebliche Kooperation mit dem uns beauftragenden Getränkehersteller und erklärte, dass die Sonnenschirme direkt aus dem Werk stammten – Letzteres sollte sich als korrekt herausstellen, Ersteres war offenkundig eine Schutzbehauptung.

Kurze Zeit später stieß ein zweiter Mann ohne Migrationshintergrund mit einem schwarzen Fahrzeug hinzu; später übernahm er die Rolle des Geldempfängers. In getrennten Fahrzeugen fuhren die beiden Herren (samt Kind) und unser Wirtschaftsdetektiv aus Bielefeld zu einer nahegelegenen Lagerhalle, wo bereits ein drittes Mitglied der Tätergruppe wartete. Offensichtlich lohnte sich das Geschäft, wenn drei Personen so gut daran verdienten, dass sie dafür Straffreiheit und Leumund riskierten. Und tatsächlich (man mag es kaum glauben): Diese Arten von Sonnenschirmen im Neu-Zustand kosten bei Kleinanzeigen aktuell 700 € aufwärts, teils auch doppelt so viel.


Der fingierte Kauf: Detektiv als „Kunde“


Die Täter präsentierten unserem Privatdetektiv aus Biefeld verschiedene Schirme in unterschiedlichen Farben und Größen. Da das gewünschte Modell trotz expliziter anderslautender vorheriger Versicherung nicht verfügbar war, zogen sich die drei Personen kurz für eine Beratschlagung zurück. Nach wenigen Minuten teilten sie mit, dass das vereinbarte Exemplar problemlos und sehr kurzfristig besorgt werden könne – ein klares Indiz für direkten und einfachen Zugriff auf Lagerbestände.

Den Kaufpreis bezahlte der Ermittler in bar, Zubehör und, nur wenige Minuten später, auch der gewünschte Sonnenschirm wurden daraufhin auf einen vorbereiteten Anhänger geladen. Den Vorgang dokumentierten die beiden Fahrzeugobservanten unserer Detektivagentur aus Bielefeld bildtechnisch. Nach der Abfahrt des legendiert agierenden Detektivs wurde die Lagerhalle wieder geschlossen und zwei der drei Verkäufer fuhren in getrennten Fahrzeugen zum ursprünglichen Treffpunkt, an dem der Verkäufer mit Kind aufgetaucht war. Augenscheinlich erfolgte dort die Aufteilung der soeben erzielten Einnahmen.


Nachspiel: Ergebnisse der Wirtschaftsermittlung


Nach dem Testkauf samt Observation erfolgte eine Nachbesprechung der drei eingesetzten Privatermittler aus Bielefeld. Im Zuge dessen wurde die Ware näher untersucht und hierbei festgestellt, dass sie aus dem Lager einer externen Produktionsfirma der Auftraggeberin stammte. Diese Firma verkaufte ausschließlich an gewerbliche Käufer, und das auch nur in größeren Stückzahlen. Weder handelte es sich bei dem erworbenen Sonnenschirm um einen Restposten, noch konnte der Bezug der Ware durch anderweitigen legalen Verkauf erfolgt sein.

Letztlich stellte sich nach interner Prüfung der Auftraggeberin heraus, dass einer der drei Täter für die Produktionsfirma der Sonnenschirme arbeitete und seine damit verbundenen Zugangsrechte für den Diebstahl missbraucht hatte. Weshalb er sich noch zwei Mittäter ins Boot geholt hatte, blieb ungeklärt; das Hauptrisiko (fristlose Kündigung, Strafverfahren, Schadenersatz) trug er weitgehend allein, die anderen beiden Täter konnten sich auf Unwissen hinsichtlich der illegalen Herkunft der Ware berufen und damit weitgehend Straffreiheit erlangen – mitgefangen, aber nicht mitgehangen. 


drei Männer in einem Boot bei Sturm auf dem Meer, einer hat keine Rettungsweste und ist panisch; Detektivagentur aus Bielefeld, Privatermittler aus Bielefeld, Detektivbüro aus Bielefeld, Wirtschaftsdetektiv aus Bielefeld

Bedeutung für Unternehmen in Ostwestfalen | Diskrete Hilfe bei Wirtschaftskriminalität


Der Fall macht deutlich, wie groß die Gefahren für Unternehmen in Ostwestfalen und ganz Deutschland sind, wenn Interne oder Externe unüberwacht Zugriff auf Lagerbestände erhalten. Neben dem finanziellen Schaden kann bei zweckentfremdeter Nutzung der gestohlenen Ware auch ein Imageverlust für Hersteller wie Markenrechtinhaber drohen. Dank der sachgerechten Ermittlungsarbeit unseres Detektivbüros aus Bielefeld konnte der Schaden rechtzeitig begrenzt und eine Strafverfolgung eingeleitet werden.

Die Aufklärung dieses Falls zeigt erstens: Internet-Recherchen und Legendenbildung sind oft unverzichtbare Ermittlungsmethoden, um unbekannte Täterstrukturen aufzudecken. Und zweitens: Observation und Beweissicherung liefern die Grundlage für juristische Schritte als Konsequenz aus Schadensfällen. Das Material wurde natürlich für eine mögliche strafrechtliche Verfolgung aufbereitet und der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt.


Vertrauen Sie auf die Erfahrung der Kurtz Detektei Bielefeld


Ob Diebstahl im BetriebBetrugsverdacht oder andere Formen von Wirtschaftskriminalität – die Kurtz Detektei Bielefeld steht Unternehmen (und Privatpersonen) in Ostwestfalen zuverlässig zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine vertrauliche Erstberatung: 0521 2567 0055.


Kurtz Detektei Bielefeld

Queen Plaza

Herforder Straße 69

D-33602 Bielefeld

Tel.: +49 (0)521 2567 0055

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-bielefeld.de

Web: https://www.kurtz-detektei-bielefeld.de

Google: https://g.page/kurtz-detektei-bielefeld

Originalbeitrag: https://kurtz-detektei-bielefeld.de/blog-der-kurtz-detektei-bielefeld/Sonnenschirm-Diebstahl-aus-der-Gastronomie-Zulieferung/

Markenverstöße in Bordell-Werbung: Duisburger Detektiv mit Einsatz im Puff


Werbung mit fremdem geistigem Eigentum


Humor hatten die Betreiber des Vergnügungsetablissements an der Grenze zu den Niederlanden durchaus bewiesen, als sie sich den Markennamen einer deutschen Fluggesellschaft samt des Logos und eines Werbeslogans vornahmen, um beide in unverblümte Bordellwerbung umzuwandeln. Blöd nur für sie, dass die Urheberin und Markeninhaberin aus nachvollziehbaren Gründen wenig Freude an der Vermengung ihres Namens mit Sexarbeit hatte und deshalb, mittels einer Anwaltskanzlei, die Kurtz Detektei Duisburg mit der Überprüfung betraute, ob ihre einstweilige Verfügung gegen die ungenehmigte Markennutzung tatsächlich Anwendung fand. Konkret durften gemäß eines Urteils aus Düsseldorf das abgewandelte Markenzeichen und ein abgewandelter Werbeslogan „im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs für Dienstleistungen eines bordellartigen Betriebes“ sowie für den Betrieb eines Saunaclubs, die gewerbliche Zimmervermietung und den Betrieb von Hotels und Gaststätten sowie insbesondere für eine Partyveranstaltung nicht genutzt werden. 

Da die widerrechtliche Werbung von Beginn an vornehmlich auf klassischen, d. h. analogen, Wegen stattfand, musste die tatsächliche Einhaltung des genannten Urteils vor Ort an der niederländischen Grenze überprüft werden. Und nicht nur das: Die Anwälte der Fluggesellschaft teilten mit, dass man konkreten Grund habe, von einer fortgesetzten Nutzung der gerichtlich untersagten Werbung innerhalb der Räumlichkeiten des Etablissements ausgehen zu müssen. Folglich oblag es einem unserer Wirtschaftsdetektive aus Duisburg, das Bordell persönlich im Rahmen einer dortigen Partyveranstaltung aufzusuchen.  


Der Copyright-Beschwerde der Fluggesellschaft war gerichtlich zugestimmt worden.

Detektiv-Einsatz im „Milieu“


Als Einsatzkraft für diesen Auftrag legte sich die Einsatzleitung schnell auf einen alten Hasen aus der „Szene“ fest: ein Ermittler unserer Wirtschaftsdetektei in Duisburg, der vor seiner Ausbildung zum IHK-zertifizierten Detektiv umfangreiche Erfahrungen als Sicherheitskraft gesammelt und im Zuge dessen unter anderem als Türsteher für Bordellbetriebe im Ruhrgebiet gearbeitet hatte. Er kennt sich also bestens im „Milieu“ aus, weiß folglich, wie er sich unauffällig zu verhalten hat, und vor allem, mit welcher Art von Ansprache man in solchen Etablissements Redseligkeit ermutigt und dadurch an Informationen gelangt. 

Anders als man es sich vielleicht für eine Partyveranstaltung in einem Bordell vorstellt, fand diese nicht rein abends und nachts statt, sondern ging schon am Vormittag los. Bei der Ankunft unseres Detektivs aus Duisburg um zwölf Uhr mittags waren bereits sämtliche Parkplätze am Objekt belegt und der Andrang gestaltete sich so groß, dass zwei Sicherheitskräfte abgestellt waren, um den Verkehr zu regeln und die Besucher zu dem Parkplatz eines nahegelegenen Sportlerheims zu leiten. Schon beim Betreten des Bordells fiel dem Ermittler ein Poster hinter der Empfangstheke ins Auge, das alle drei gemäß der gerichtlichen Verfügung zu unterlassenden Markenverstöße zeigte: Name, Logo und Slogan. Da die Auftraggeber eine vollständige Dokumentation sämtlicher Verstöße erwarteten, war die Arbeit damit aber noch nicht getan: Unser Duisburger Privatdetektiv bezahlte den Eintrittspreis sowie eine obligatorische Verzehrgebühr für Speisen und Getränke. Im Gegenzug informierte ihn eine der Empfangsdamen über die hiesigen Konditionen für sexuelle Dienstleistungen im Zuge der Partyveranstaltung (Geschlechtsverkehr ab 50 €) und betonte, dass im Objekt weder Video- noch Fotoaufnahmen zulässig seien. Laut einer vorab erfolgten Rücksprache des Ermittlers mit Branchenkennern bezahlten die anwesenden Damen ebenfalls Eintritt für ihre Anwesenheit bei der Veranstaltung, und zwar damit sie als weibliche Gäste geführt werden konnten und es schwer fallen würde, die Betreiber gemäß § 180a StGB „Förderung der Prostitution“ zu belangen. Angeblich verdiente das Bordell, das sich selbst als „Saunaclub“ bewarb, nichts an den individuellen sexuellen Dienstleistungen der anwesenden Prostituierten, sondern zog seine Einnahmen rein aus den Eintrittsgeldern und Verzehrumsätzen.


Mottoparty: Boarding-Time im „Saunaclub“


Nach dem aufschlussreichen Intro am Empfang begab sich unser Privatdetektiv aus Duisburg in den Umkleidebereich, um den weißen Bademantel und die weißen Sandalen anzulegen, die ihm von den Mitarbeiterinnen beim Eintritt übergeben worden waren. Dabei fiel ihm auf, dass selbst die Umkleidekabinen mit Domkameras ausgestattet waren. Einmal in der vorgegebenen Montur, betrat der Ermittler schließlich den eigentlichen „Party“-Bereich. Dort waren bereits um die 70 männlichen Gäste zugegen, denen circa 35 Frauen gegenüberstanden. Letztere waren allesamt in auffällige Einheitsoutfits gekleidet: eine sexualisierte Version des typischen Dienstoutfits von Stewardessen der Auftraggeber unserer Privatdetektei in Duisburg. Auch diese Erkenntnis dürfte von großem Interesse für unsere Klientin gewesen sein, auch wenn die Uniformen immerhin nicht mit Markennamen oder -logos daherkamen. 

Der eingesetzte Duisburger Detektiv schaute sich weiter in dem Etablissement um und stellte dabei fest, dass alles deutlich überdurchschnittlich sauber und gut organisiert war – hier wurde planvoll vorgegangen, von einem Versehen konnte also bei der gerichtlich untersagten Weiternutzung der beanstandeten Logos und Wortspiele keine Rede sein. Dennoch fanden sich selbige auf mindestens vier weiteren Postern im Gästebereich. Auf ihnen wurde der Ablauf des Programms beschrieben und dafür gezielt Vokabular aus der Luftfahrt verwendet, beispielsweise „11:00 Bordingtime [sic] und Einchecken“. 


Die Sexarbeiterinnen empfingen die Gäste in Stewardessen-Outfits.

Detektiv belauscht uneinsichtigen Bordellbetreiber


Nach seiner Überblicksbegehung der Räumlichkeiten beschloss der Ermittler unserer Detektei aus Duisburg, sich ins Büffetzelt einzufinden, um dort unter dem Vorwand eines Speiseverzehrs unauffällig die Abläufe beobachten zu können, ohne von den anwesenden Damen belästigt zu werden. Er setzte sich an einen Tisch mit zwei weiteren männlichen Personen und wurde kurz darauf für seinen Ermittlungsansatz belohnt: Eine männliche Person in Straßenkleidung und mit dem Clublogo auf dem T-Shirt, die dem Detektiv schon zuvor durch das Verteilen von Anweisungen aufgefallen war, gesellte sich mit an den Tisch und fing ein Gespräch mit den beiden anderen Männern an. Selbiges setzte ohne weitere Umschweife direkt bei der gerichtlichen Verfügung unserer Auftraggeber an. Auch die beiden angesprochenen männlichen Personen schienen mit dem Vorgang vertraut zu sein, und schnell stellte sich heraus, dass es sich bei dem Herrn in Straßenkleidung um den Betreiber höchstpersönlich handelte. 

Dieser gab an, erst am Vortag Kenntnis von dem Gerichtsbeschluss erhalten zu haben. Folglich sei es ihm zum einen nicht mehr möglich gewesen, die vorhandenen Markenrechtsverstöße zu beseitigen, und zum anderen sei ihm das auch egal, da die Fluggesellschaft schließlich nur das Recht an ihren eigenen Marken und Slogans habe, jedoch nicht an seinen abgeänderten Versionen – eine, selbstverständlich, unsinnige Ansicht, doch in den zwei Männern fand der Bordellbetreiber ein dankbares Publikum. Schließlich fabulierte er noch darüber, an die Presse gehen zu wollen, sollte er tatsächlich eine Geldstrafe zahlen müssen, und auf diese Weise „eine riesige Werbung für meinen Laden“ zu generieren. Nach der Beendigung der Unterhaltung folgte unser Detektiv aus Duisburg dem Betreiber des „Saunaclubs“, um ein Vier-Augen-Gespräch mit ihm zu führen und darin weitere relevante Informationen zu eruieren, doch leider bog der Zuhälter, der sich nicht als solcher verstanden wissen wollte, in einen als privat gekennzeichneten Raum ab und ließ sich bis zum Einsatzende nicht mehr blicken.


Bordell mit Millionenumsatz


Bis zum Nachmittag und damit bis zum geplanten Ende der Vor-Ort-Überprüfung sammelte der Privatermittler weitere Beobachtungen. So erhöhte sich die Gesamtzahl der gleichzeitig anwesenden männlichen Gäste nach und nach auf deutlich über einhundert und jene der weiblichen Dienstleister auf circa fünfzig. Da sich viele nicht ganztägig dort aufhielten und manche direkt nach Verrichtung ihres speziellen Geschäfts direkt wieder gingen, ließ sich der Gesamtdurchlauf an Besuchern anhand der getätigten Beobachtungen nicht seriös kalkulieren. Allerdings hatte unser Duisburger Wirtschaftsdetektiv schon vor Einsatzbeginn in Erfahrung gebracht, dass der Club mehrere Millionen Euro Umsatz pro Jahr machte. Augenscheinlich fand auch die Mottoparty regen Anklang. Dazu sei gesagt, dass, wie unser Ermittler, nicht jeder männliche Gast mit einer Dame auf ein Zimmer ging. Vielmehr beobachtete der Detektiv immer wieder Gruppen von Männern, die in lockerer Atmosphäre über Geschäftliches sprachen und hin und wieder den Wellnessbereich nutzten.

Als keine weiteren wesentlichen Erkenntnisse zu erwarten waren und sich die Budgetgrenze näherte, beendete der Ermittler den Einsatz. Zurück im Büro fertigte er seinen Ermittlungsbericht, und das Team der Kurtz Detektei Duisburg leitete selbigen im Anschluss an die Nachbearbeitung an die Anwaltskanzlei der geschädigten Fluggesellschaft weiter.


Hinweis


Zur Wahrung der Diskretion sowie der Persönlichkeitsrechte von Auftraggebern und Zielpersonen wurden alle Namen und Orte in diesem Fallbericht bis zur vollständigen Unkenntlichkeit verändert. 


Kurtz Detektei Duisburg

Auf dem Damm 112

47137 Duisburg

Tel.: 0203 3196 0052

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-duisburg.de

Web: https://www.kurtz-detektei-duisburg.de

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Hinweis zur Genderpolitik der Detektei Kurtz


Die Detektei Kurtz verzichtet in ihren Texten vorrangig aus pragmatischen Gründen bewusst auf das linguistische Gendern. Dies drückt in keiner Form einen Mangel an Respekt gegenüber weiblichen oder diversen Personen aus. Wir beschäftigen seit jeher Frauen in Führungspositionen, sind aus Überzeugung unvoreingenommen, tolerant und inklusiv und gönnen jedem und jeder die volle soziale und gesellschaftliche Gleichstellung.

Jedoch spiegelt der Gendertrend und -druck in den Augen unseres Inhabers Patrick Kurtz (Literaturwissenschaftler, im Nebenberuf Lektor) ein grundlegendes linguistisches Unverständnis gegenüber dem generischen Maskulinum in der deutschen Sprache wider. Tag für Tag sorgt der Gendertrend nicht nur für schwer lesbare Texte und lenkt damit vom Inhalt ab, er produziert auch grammatikalische Fehler, selbst in Fachpublikationen. Zudem sind die immer wieder vorgebrachten vorgeblichen Beweise sowohl für die negativen Auswirkungen des generischen Maskulinums als auch für die positiven Effekte des Genderns keineswegs, wie so oft behauptet, wissenschaftlich schlüssig belegt. Für Patrick Kurtz schafft die Gendersprache Unterschiede, wo Gleichheit herrschen sollte und angeblich auch angestrebt wird. Ihr Konzept ist im Kern diskriminierend.