Detektiv Patrick Kurtz über Sorgerechtsstreits und Kindesrückführung im Interview mit der Neuen Zürcher Zeitung


Bereits Anfang letzten Jahres erschien anlässlich des Skandals um die Kindesrückführung bzw. -entführung im Zusammenhang mit der „Block House“-Erbin Christina Block in der Silvesternacht 2023/24 ein Artikel von Elena Panagiotidis in der Neuen Zürcher Zeitung, für den sie Privatdetektiv Patrick Kurtz von der Kurtz Detektei Zürich und Schweiz interviewte. 

Rund um den Block-Fall gab es in den letzten Monaten diverse Gerichtsverhandlungen in Deutschland und zuvor auch in Dänemark, wo der Kindsvater lebt. Im April lehnte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde der Block-Seite ab. Diesen Freitag, 11. Juli 2025, beginnt in Deutschland vor einer Jugendschutzkammer am Landgericht Hamburg der Prozess gegen Christina Block unter anderem wegen des Vorwurfs der Körperverletzung und der Freiheitsberaubung. Auch ihr prominenter Lebensgefährte, Kult-Sportmoderator Gerhard Delling, muss sich verantworten, wegen des Vorwurfs der Beihilfe. 

Nachfolgend der NZZ-Artikel aus dem letzten Jahr:


Screenshot NZZ-Artikel; Detektiv aus der Schweiz, Detektei aus der Schweiz, Privatdetektiv aus der Schweiz, Detektivagentur aus der Schweiz

NZZ-Artikel: „Was macht man, wenn man das Sorgerecht für seine Kinder besitzt, aber trotzdem keinen Zugang zu ihnen hat? – Ein Privatermittler erzählt“


Bei Sorgerechtsstreitigkeiten setzt sich manchmal ein Elternteil mit den Kindern ins Ausland ab. Privatdetektive können helfen, die Kinder aufzuspüren.

Der Sorgerechtsstreit zwischen der Restauranterbin Christina Block und ihrem Ex-Mann beschäftigt Medien und Gerichte. In einer spektakulären Aktion waren an Silvester zwei der beim Vater in Dänemark lebenden Kinder von Unbekannten nach Deutschland zur Mutter gebracht worden. Zuvor war der Vater überwältigt worden. Die Kinder tauchten danach bei der Mutter in Hamburg auf. Nach einem Eilantrag des Vaters ordnete das Hamburger Oberlandesgericht an, dass die Kinder zu ihm zurückkehren müssen. Am Freitag durchsuchte die Polizei das Wohnhaus der Mutter sowie ein Hotel, das der Familie gehört. Laut Medienberichten steht der Einsatz mit der Rückholaktion der Kinder zusammen.

Patrick Kurtz ist Privatermittler und Inhaber der Kurtz Detektei Schweiz mit Sitz in Zürich. Seine Detektei hat auch mit Fällen zu tun, in denen Kinder von einem Elternteil ins Ausland gebracht werden.


Wenn Sie auf den aktuellen Fall der „BlockHouse“-Erbin schauen, was geht in Ihnen vor, wie beurteilen Sie den?


Gar nicht so sehr als Detektiv, eher als Vater von ebenfalls zwei Kindern. Die Situation wirkt vertrackt: Zwei getrennte Jurisdiktionen zweier EU-Länder kommen zu einander widersprechenden Urteilen. Beide Eltern haben jeweils das Recht ihres Wohnsitzlandes auf ihrer Seite, beide wollen die Kinder offenkundig bei sich haben. Das ist eine Situation, die ich niemandem wünsche. Ohne unterstellen zu wollen, dass die Mutter die Entführung beauftragt habe, kann ich ihre Verzweiflung grundsätzlich nachvollziehen – was macht man, wenn man seine Kinder liebt und das Sorgerecht besitzt, aber trotzdem keinen Zugang zu ihnen hat?

Nichtsdestotrotz: Eine Entführung mit leicht absehbaren potentiell traumatischen Folgen für die Kinder zu initiieren, wäre nicht nur eine schwerwiegende Straftat, sondern auch rein moralisch verwerflich und zudem egoistisch gegenüber den Kindern; umso mehr, wenn auch noch physische Gewalt gegen Dritte ins Spiel kommt und zu befürchten steht, dass die Kinder diese bezeugen müssen. Ich spreche aber bewusst im Konjunktiv, denn es handelt sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren ohne Schuldeingeständnis; folglich gilt: im Zweifel für den Angeklagten. 


Kommen solche Fälle auch in der Schweiz vor?


Der Fall ist schon speziell und aussergewöhnlich aufgrund der widersprüchlichen Urteile aus zwei Nachbarstaaten. Innerhalb der Schweiz wäre das in dieser Form nicht denkbar, weil man nur eine Jurisdiktion hätte. Gleichwohl gibt es natürlich auch hierzulande Sorgerechtsstreitigkeiten mit grenzüberschreitendem Charakter, oft mit der Involvierung von Rechtssprechungen aus typischen Auswanderungsländern in die Schweiz. Noch komplizierter als im „Block“-Fall mit zwei involvierten EU-Ländern wird das Ganze, wenn es sich um Länder ohne funktionierende bilaterale Abkommen mit der Schweiz hinsichtlich solcher Sachverhalte handelt.


Jemand wendet sich an sie, weil er/sie seine Kinder in der Schweiz haben möchte. Wie gehen Sie vor?


Zunächst müssen wir als Privatdetektive natürlich prüfen, ob diese Person überhaupt ein Anrecht darauf hat; das ist in der überwältigenden Zahl der diesbezüglichen Anfragen der Fall. Unser Vorgehen richtet sich nach den Spezifikationen des individuellen Sachverhalts; eine allgemein anwendbare Blaupause gibt es da nicht. Fast immer besteht unsere Aufgabe hauptsächlich darin, den Aufenthaltsort der Kinder ausfindig zu machen und anschliessend ihre Sicherung zu gewährleisten. Das geschieht prinzipiell über RechercheBefragung und Observation und hat also wenig mit dem „Block“-Szenario zu tun, in dem der Aufenthaltsort der Kinder nach meinem Kenntnisstand stets bekannt war. Sind die gesuchten Kinder aufgefunden, informieren unsere Detektive in den allermeisten Fällen die zuständigen örtlichen Behörden, um die Sicherstellung der Kinder zu gewährleisten. Bis dahin werden sie observiert, um auszuschliessen, dass der Kontakt wieder verloren geht. In manchen Fällen wünschen die Auftraggeber unserer Detektei, direkt informiert zu werden, sobald die Kinder aufgefunden sind, um persönlich hinzuzukommen und eine diplomatische Lösung mit den Personen zu finden, bei denen sich die Kinder aufhalten; meist ist das der andere Elternteil.


In welchen Ländern ist die Rückführung am schwierigsten oder gar nicht möglich?


Der Sachverhalt verkompliziert sich dramatisch, wenn keine diesbezüglichen bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und dem Aufenthaltsland der Kinder bestehen. Viel hängt auch von der politischen und gesellschaftlichen Situation innerhalb des Landes ab. Ohne einigermassen funktionierende Bürokratie bspw. wird zunächst die Aufenthaltsrecherche erschwert und schliesslich womöglich auch die Sicherstellung und Rückführung der Kinder. So gibt es in sehr vielen Ländern kein Meldesystem im mitteleuropäischen Sinne; man kann sich vielerorts den Behörden mit Leichtigkeit entziehen, also aus rein behördlicher Perspektive effektiv „untertauchen“. Das macht es für uns nicht gerade leichter. Ausserdem variieren die Verfügbarkeit und Qualität der jeweils ortsansässigen Spezialisten zur Unterstützung unserer Ermittlungen erheblich.


Schweiz- und EU-Flagge nebeneinander; Privatdetektei aus der Schweiz, Detektivbüro aus der Schweiz, Privatermittler aus der Schweiz, Wirtschaftsdetektei aus der Schweiz

Zwischen der Eidgenossenschaft und der Europäischen Union bestehen diverse Abkommen, die unseren Schweizer Detektiven bei Auslandseinsätzen weiterhelfen – doch ausserhalb der EU wird es oft kompliziert.


Wie lange dauern solche Einsätze, bis das Kind zurück beim Elternteil in der Schweiz ist, wie viele Personen sind beteiligt?


Das ist ganz individuell, hängt sowohl vom Sachverhalt als auch vom Ermittlungsbudget ab. Gerade im Ausland ist die Zusammenarbeit mit mindestens einem ortsansässigen Spezialisten meist zielführend oder sogar unabdinglich. Manchmal müssen mehrere Adressen in verschiedenen Ländern simultan überprüft werden – das erhöht natürlich den Ermittlungsaufwand dramatisch. Vieles hängt ausserdem von der Kooperationsbereitschaft der zurückhaltenden Personen ab. Auch hier gibt es grosse individuelle Unterschiede je nach Hintergrundgeschichte des betreffenden Kindesentzugs, nach der Sozialisation, dem Kulturkreis und so weiter.


Welche Ausbildung haben die Mitarbeiter, die sich mit solchen Einsätzen beschäftigen?


Bei den meisten involvierten Ermittlern handelt es sich um Detektive, oft aber mit Vorerfahrungen im Bereich Kindesrückführungen aus vorherigen behördlichen Karrieren (z. B. Polizisten). Für die Recherche des Aufenthaltsortes bedarf es zudem eines hervorragenden internationalen Kontaktnetzwerkes. In manchen Fällen können auch noch spezialisiertere Experten involviert werden, bspw. für verdeckte Kameraüberwachungen.


Wie schafft man es, mit dem Kind über die Grenze auszureisen (sind nicht schon längst alle Behörden des Landes informiert und möglicherweise nicht kooperativ)?


Grundsätzlich sind Detektive an das Gesetz gebunden, und wenn sie im Ausland ermitteln, gilt das jeweilige Landesrecht. Von daher sind filmreife Schmuggelaktionen von Personen eher kein Bestandteil unserer Arbeit. Man würde sich damit ohnehin auf einen schmalen Grat in Richtung der Entführer im „Block“-Fall begeben.


Mit welchen Kosten muss ein Elternteil rechnen?


Auch das ist individuell und hängt vom Gesamtgefüge des Falls ab: Wie viel Vorrecherche ist notwendig? In welchem Land spielt sich das Ganze ab? Wie viele Versuche braucht es bis zum Erfolg? Und so weiter. Erfahrungsgemäss gehen die Gesamtkosten bei circa 4.000 CHF los, sind aber nach oben offen.


Wie gestaltet sich so eine Rückführung aus Sicht des Kindes, wird es dann ein weiteres Mal traumatisiert?


Unsere Privatdetektive sind geschult darin, den Kindern einen möglichst schonenden Prozess zu ermöglichen. Aber ich denke, jedem, der sich in ein Kind hineinversetzen kann, ist klar, dass der Wechsel von einer Vertrauensperson zu einer anderen, von einem Umfeld in ein anderes, noch dazu mit dem Zwischenschritt einer zeitweisen Betreuung durch Fremde, emotional kein Zuckerschlecken für Kinder ist. Viel hängt davon ab, wie lang die Kinder bei der vorherigen Vertrauensperson waren, wie lang sie nicht mehr mit der anderen Vertrauensperson (sprich: unserem Auftraggeber) zusammengelebt haben und wie reibungslos der Übergabeprozess abläuft. Gerade bezüglich der beiden erstgenannten Punkte kann ich die Beweggründe des dänischen Gerichts, die Sachlage in Widerspruch zum deutschen Urteil zu bewerten, schon nachvollziehen. Ob das so richtig ist, masse ich mir natürlich dennoch nicht an, zu beurteilen.


Mann packt Kind am Handgelenk; Detektei aus Zürich, Detektiv aus Zürich, Privatdetektiv aus Zürich, Detektivagentur aus Zürich

Gibt es Fälle, die Sie klar ablehnen würden?


Ja, sogar sehr viele, auch in allen anderen Bereichen unserer Tätigkeit als Privat- und Wirtschaftsdetektei. Die meisten Ermittlungen bedeuten auf die eine oder andere Weise einen Eingriff in Persönlichkeitsrechte von Zielpersonen und zuweilen auch von Dritten. Dieser Eingriff muss gerechtfertigt sein. So müssen wir für jeden Einzelfall im Rahmen einer Rechtsgüterabwägung beurteilen, ob ein so genanntes berechtigtes Interesse vorliegt. Konkret bedeutet das, dass der Auftraggeber ein Rechtsinteresse am Ergebnis unserer Ermittlungen besitzen muss, das schwerer wiegt als unser Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der involvierten Personen. 

Ein einfaches Beispiel zur Illustration: Grundsätzlich hat jeder Bürger ein Recht auf Privatsphäre und damit auch auf den Schutz seiner Adressdaten. Verletzt dieser Bürger allerdings die wirtschaftlichen Interessen einer anderen Person, indem er ihr beispielsweise als Schuldner widerrechtlich Geld vorenthält, besitzt der Gläubiger ein Rechtsinteresse an der Kenntnis der Adresse des Schuldners, das dessen Recht auf Schutz seiner Adressdaten übersteigt. Folglich dürfen wir ermitteln und das Ergebnis an den Gläubiger übermitteln.


Hinweis  


Der Originalartikel erschien 2024 in der Neuen Zürcher Zeitung. Die Hervorhebungen (Fettschrift), Zwischenüberschriften und Verlinkungen auf dieser Seite können vom Original abweichen.


Kurtz Detektei Zürich und Schweiz

Max-Högger-Strasse 6

8048 Zürich

Tel.: +41 (0)44 5522 264

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch

Web: https://www.kurtz-detektei-schweiz.ch

Google: https://g.page/kurtz-detektei-zuerich-schweiz

Originalbeitrag: https://kurtz-detektei-schweiz.ch/kurtz-detektei-zürich-und-schweiz/blog-unserer-zürcher-detektei/Detektiv-Patrick-Kurtz-über-Sorgerechtsstreits-und-Kindesrückführung-im-Interview-mit-der-Neuen-Zürcher-Zeitung/

„Hanau-Täter kontaktierte Detektei“ – Kurtz Detektei Frankfurt zur Hanauer Bluttat in der hessenschau des hr (TV)

https://www.hessenschau.de/tv-sendung/hanau-taeter-kontaktierte-detektei,video-115402~_story-hanau-gewaltverbrechen-ticker-donnerstag-freitag-100.html


Sandra Tzschaschel vom Hessischen Rundfunk befragt Privatdetektiv Holger E. im Büro der Kurtz Detektei Frankfurt zu seiner Begegnung mit dem Attentäter von Hanau, Tobias Rathjen, im Oktober 2019 in Dortmund. Oben der Link zum Video und nachfolgend die Abschrift.


„Tobias R. wollte Detektei beauftragen“


Artikel auf hessenschau.de


Der mutmaßliche Täter Tobias R. hat im Juni 2019 offenbar Kontakt zur Wuppertaler Kurtz Detektei aufgenommen. Er wollte die Detektei beauftragen, Kontakte zum BND, zu Nachrichtendiensten und der Bundeskanzlerin herzustellen. Detektei-Inhaber Patrick Kurtz erklärte dem hr, dass ein Ermittler sich im Oktober 2019 mit Tobias R. in Dortmund getroffen habe. Es sei aber nicht zu einer Beauftragung gekommen, da der Mann offenbar unter Verfolgungswahn litt. In einer Branche, die sich auch mit Abhörschutz und Lauschabwehr beschäftigt, sei der Mann jedoch kein Einzelfall gewesen. „Täglich rufen Leute an, die unter Verfolgungswahn leiden.“ Ausländerfeindlich habe er sich nicht geäußert.

Bereits am Morgen hatte Generalbundesanwalt Peter Frank bestätigt, dass die Bundesanwaltschaft schon im vergangenen November Kontakt mit dem mutmaßlichen Attentäter von Hanau hatte. Damals sei bei seiner Behörde eine Anzeige des Mannes eingegangen. Er habe darin Strafanzeige gegen eine unbekannte geheimdienstliche Organisation gestellt.


„Hanau-Täter kontaktierte Detektei“ – hessenschau


Sandra Tzschaschel: „Tobias R., der mutmaßliche Täter aus Hanau, er radikalisierte sich im Internet. Allein, ohne rechtsextremes Netzwerk. Davon gehen die Behörden aus. Er gilt als zurückgezogener Mensch. Aber Tobias R. suchte weit vor seiner Tat Kontakt, suchte Beweise für seine Wahnvorstellungen, wandte sich im vergangenen Jahr an eine Detektei. Im Oktober kam es sogar zu einem persönlichen Gespräch in Düsseldorf. Was er wollte, beschreibt Holger E. heute mir und seinem Chef bei einem Gespräch in Frankfurt.“

Detektiv „Holger E.“: „Er brauchte von uns unsere Mitarbeiter, BND oder MAD, oder am besten noch Verfassungsschutz oder am allerbesten Frau Merkel. Wir sollten ihm den Kontakt ermöglichen und sollten ihm Telefonnummern geben. Er fing auch sofort an und hat mir seinen Werdegang von Kindesbeinen an erzählt. Und hat mir auch Passagen aus diesem „Manifest“ vorgelesen.“


Tobias Rathjel kontaktierte die Behörden eigenständig


Sandra Tzschaschel: „Tobias R. wandte sich auch an den Generalbundesanwalt in Karlsruhe wegen seiner Angst vor einer Geheimorganisation, und nicht nur dort suchte er die Aufmerksamkeit.“

Holger Schmidt, Terrorismusexperte: „Ich habe den Eindruck, er hat sich auch an Landesstaatsanwaltschaften gewandt und nach meinem Eindruck auch mit hessischen Behörden umfangreichen Schriftverkehr geführt. Nach meinem Eindruck hat er das, was ihn beschäftigt hat, dass es eben eine Verfolgung, eine Macht, irgendetwas Komisches gibt, was ihm nachstellt, mit zahlreichen Behörden besprochen.“


Noch immer kein bundesweites Waffenregister


Sandra Tzschaschel: „Was niemandem aufstieß: Tobias R. hatte Waffen. Legal. Zwei waren auf seiner Waffenbesitzkarte eingetragen, ausgestellt 2013 von der zuständigen Kreisbehörde – an einen 43-jährigen Mann mit Wahnvorstellungen. Ein bundesweites Waffenregister existiert nicht.

Holger Schmidt: „Die Frage, wer eine Waffe bekommt, wer sie führen darf und welche Rechte damit einhergehen, also Waffenschein oder Waffenbesitzkarte – das ist Sache der Länder beziehungsweise der Kommunen. Nach meinem Eindruck gibt es bisher keine Möglichkeit, das zentral abzufragen, sondern es ist jeweils immer eine Frage der beteiligten regionalen Behörden. Ob das so bleiben kann, das ist jetzt natürlich die Frage.“



Informationssystem der Behörden nicht mehr zeitgemäß


Sandra Tzschaschel: „Seine Tötungs- und Terrorabsichten hat Tobias R. für sich behalten. Keine Andeutung hierzu, auch nicht gegenüber den Detektiven.“

Detektiv „Holger E.“: „Er hatte für mich nicht den Eindruck eines Gefährders gemacht. Und ich bin Sicherheitsberater, ich hab auch ein gewisses Gespür für Leute, die gefährlich werden können.“

Sandra Tzschaschel: „Zehn Menschen erschoß Tobias R., und die Detektive fragen sich, warum niemand ihm rechtzeitig seine Waffen wegnahm.“

Detektiv „Holger E.“: „Das ist alles bei uns schlecht organisiert bei der Polizei, einfach weil das nicht zentral gemacht wird. Der Beamte, der vorne sitzt am Pult in der Polizeistation, der muss mit ein paar Klicks und dem Namen und dem Geburtsdatum sofort sehen: Was ist das überhaupt für einer?“

Sandra Tzschaschel: „Zweieinhalb Stunden hat das Gespräch damals gedauert. Die Detektive haben ihre weitere Unterstützung angeboten. Tobias R. hat aber den Kontakt zu ihnen abgebrochen. Vier Monate vor seiner Terrortat in Hanau.


Richtigstellung


Das Treffen unseres Unnaer Detektivs Holger E. mit Tobias Rathjen fand nicht in Düsseldorf, sondern im Landhaus Dieckmanns in Dortmund statt.


Unser Beileid gilt den Opfern und ihren Angehörigen.


Kurtz Detektei Frankfurt

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60326 Frankfurt

Tel.: 069 1201 8431

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Illegale Müllentsorgung | Nachweis durch Detektive


Rhein-Neckar-Kreis von illegaler Vermüllung betroffen


Im Mannheimer Umland und speziell im Rhein-Neckar-Kreis kommt es seit Monaten verstärkt zu widerrechtlicher Abfallentsorgung, zum Beispiel Autoteile, Farbeimer und Sperrmüll bei Sinsheim in der Nähe des Hilsbacher Schützenhauses oder Bauschutt und Weinkisten in Hardheim (Neckar-Odenwald-Kreis). Dass es sich hierbei nicht nur um rechtswidrige Taten handelt, sondern auch die Umwelt bei solchen Abladungen von Müll und unkompostierbarem Abfall geschädigt wird, sollte einleuchten. Tiere (und bisweilen auch Kinder) können sich an Metallabfall verletzen, Lackdosen laufen aus und verseuchen den Waldboden und das Grundwasser, leicht entzündlicher Unrat kann bei langer Trockenheit sogar zu Waldbränden führen.

Die IHK-zertifizierten Ermittler unserer Mannheimer Detektei (0621 9535 4001) können daher unter anderem von betroffenen Gemeinden, Einzelpersonen, Forstbehörden oder auch Nachbarschaftsvereinigungen eingesetzt werden, um die Verursacher dieser illegalen Müllkippen zu identifizieren und gerichtsfest zu überführen, damit Schlimmeres verhindert werden kann.


Wer sind die Täter und wie können sie gefunden werden?


Gerade wenn Müll auf öffentlichen Grundstücken oder in Wäldern abgelegt wird, handelt es sich bei den Tätern oft um Otto Normalverbraucher, denen die Öffnungszeiten des Wertstoffhofs nicht passen oder die sich schlicht nicht mit richtiger Müllentsorgung beschäftigen wollen. In Einzelfällen mag es sich um eine möglichst unauffällige Entsorgung von Beweisen in einem Kriminalfall handeln, auch wenn man Derartiges wohl eher in US-Krimiserien findet als im heimischen Wald. Wird immer wieder auf denselben Privat- oder auch Betriebsgrundstücken fremder Müll abgeladen, kann es sich um eine gezielte Schädigung von Personen bzw. Unternehmen handeln, so zum Beispiel in Fällen von StalkingMobbingRufmord oder einfach Rache. Ob der Müll nun aus Faulheit, Böswilligkeit, mangelndem Umwelt- und Sozialbewusstsein oder simplem Unwissen über die korrekte Müllentsorgung falsch abgelegt wird – es handelt sich stets um eine strafbare Handlung, die von unseren Privatdetektiven für HeidelbergLudwigshafen und das gesamte Rhein-Neckar-Gebiet bei entsprechender Beauftragung verfolgt wird.

Auch die missbräuchliche Nutzung von Nachbarmülleimern sowie die fahrlässige Ablage von Müll an dafür nicht bestimmten Orten sind nicht nur ärgerlich, sondern, in Abhängigkeit von der Beschaffenheit des Unrats, bisweilen sogar gefährlich. Eine bewusste Schädigung von Privatpersonen lässt sich wie erwähnt häufig an der Regelmäßigkeit der Müllentsorgung auf demselben Grundstück erkennen; zuweilen gehen einem solchen Akt nicht einvernehmliche Trennungen voraus, unerwartete Kündigungen, Streitigkeiten in der Familie, im Bekanntenkreis und – besonders häufig – in der Nachbarschaft oder auch Probleme mit einem verärgerten und aggressiven Fremden, der sich womöglich durch ein Geschäftskonzept, das neue Auto in der Einfahrt oder die wehende Fahne des „falschen“ Fußballclubs im Vorgarten provoziert fühlt. Durch Observationen versuchen unsere Mannheimer Detektive, die Täter auf frischer Tat zu ertappen, wenn absehbar ist, wann es vermutlich wieder zu einer Müllablage kommen wird. Andere Ermittlungsmöglichkeiten umfassen Recherchen oder auch das bewusste Stellen von Fallen.


Konsequenzen widerrechtlicher Müllentsorgung: von Geldstrafen bis Freiheitsentzug von maximal fünf Jahren


Die Strafen für unerlaubte Müllentsorgung fallen zunächst einmal je nach Deliktschwere sehr unterschiedlich aus. Handelt es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit, kommen die jeweiligen Abfallsatzungen der Bundesländer bzw. Regionen zur Anwendung, die wiederum unterschiedliche Bußgelder vorsehen (für den Rhein-Neckar-Kreis gilt aktuell diese Verordnung). Sofern die Bestimmungen von § 326 StGB „Unerlaubter Umgang mit Abfällen“ erfüllt sind, reden wir allerdings von einer waschechten Straftat: Wer für Mensch, Tier und Umwelt gefährliche Abfälle (zum Beispiel krankheitsfördernd, giftig oder explosiv) nicht ordnungsgemäß entsorgt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe belangt, wobei der Versuch bereits strafbar ist. Auch wer radioaktive Abfälle nicht abliefert, also stattdessen selbst einlagert bzw. nutzt, wird mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug belangt.

Neben dem Paragraphen 326 StGB können natürlich auch weitere Straftatbestände wie gefährliche Körperverletzung (§ 224), Nachstellung (§ 238), Sachbeschädigung (§ 303) oder Hausfriedensbruch (§ 123) zum Tragen kommen.



Welche Arten illegaler Abfallentsorgung gibt es und wie geht die Kurtz Detektei Mannheim und Rhein-Neckar dagegen vor?


Wie bereits angedeutet, gibt es sowohl bewusste als auch fahrlässige Müllentsorgung an dafür nicht vorgesehenen Orten, häufig in schlecht einsehbaren und wenig besuchten bzw. zeitweise verlassenen Regionen wie Wäldern, Feldern oder Industriegebieten, die angefahren werden, um sich teure Recycling- und Abfallgebühren am Wertstoffhof zu sparen. Ferner kommt es in so gut wie jeder Gemeinde zu missbräuchlichen Mitbenutzungen von Nachbarmülleimern. Auch wenn Letzteres als Bagatelle erscheinen mag, ist diese Form des Missbrauchs tatsächlich nicht nur extrem ärgerlich, sondern zugleich mindestens eine Ordnungswidrigkeit. Zudem kann die Person, die ihren Abfall in Ihrer Mülltonne deponiert, gemäß § 1004 „Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch“ BGB zivilrechtlich dazu angehalten werden, den Müll wieder zu beseitigen, künftige Wiederholungstaten zu unterlassen und ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen. Um der Täter habhaft zu werden und sie bei Fluchtgefahr sogar gemäß § 127 StPO vorläufig festzunehmen, observieren die Ermittler unserer Privatdetektei in Weinheim, Leimen und Hockenheim oder auch in Regionen wie KaiserslauternBensheim und Karlsruhe die jeweiligen Tatorte geduldig bis zum Eintreffen der Delinquenten.

Bei einer gewollten Schädigung von Privatpersonen, denen immer wieder Unrat auf ihr Grundstück gelegt wird, hilft oftmals schon eine Sondierung des Mülls, um den Täter zu ermitteln. Denn nicht selten stellen sich diese Damen und Herren reichlich dumm an, indem sie nicht oder nur oberflächlich auf eventuelle Brief- oder Paketverpackungen achten, die Name und Adresse aufweisen. Gerade bei Taten, denen vermutlich ein persönliches Motiv zugrunde liegt, muss zudem im privaten Umfeld der geschädigten Person recherchiert werden: Wer aus Freundes-, Kollegen- und Bekanntenkreis kommt für eine solche böswillige Aktion in Frage, mit wem gab es kürzlich eine Auseinandersetzung, die die Müllentsorgung provoziert haben könnte?


Wieso sich die Mühe machen, Sperrmüll anzumelden, auf die Abholung zu warten und ggf. „sogar“ noch Gebühren zu entrichten, wenn es so viele schöne, große Gärten in der Umgebung gibt? So oder ähnlich mögen die Täter denken. 

Beauftragung unserer Detektive bei illegaler Müllentsorgung


Sind Sie, Ihr Privatgrundstück oder Ihre Firma immer wieder von illegaler Abfalldeponierung betroffen, so setzen Sie sich gern jederzeit mit unseren Privat- und Wirtschaftsdetektiven aus Mannheim in Verbindung. Sämtliche von uns erbrachten Beweise werden in einem gerichtsverwertbaren Ermittlungsbericht festgehalten, ferner stehen Ihnen die eingesetzten Ermittler gern als Zeugen zur Verfügung. Sie erreichen uns zu unseren Geschäftszeiten (wochentags von 08:00 bis 20:00 Uhr, am Wochenende 10:00 bis 18:00 Uhr) über unser Kontaktformular, per E-Mail an kontakt@kurtz-detektei-mannheim.de oder unter der folgenden Rufnummer: 0621 9535 4001.


Verfasserin: Maya Grünschloß

Kurtz Detektei Mannheim und Rhein-Neckar

Q4 4

D-68161 Mannheim

Tel.: 0621 9535 4001

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-mannheim.de

Web: https://www.kurtz-detektei-mannheim.de

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