Detektiv Patrick Kurtz über Sorgerechtsstreits und Kindesrückführung im Interview mit der Neuen Zürcher Zeitung


Bereits Anfang letzten Jahres erschien anlässlich des Skandals um die Kindesrückführung bzw. -entführung im Zusammenhang mit der „Block House“-Erbin Christina Block in der Silvesternacht 2023/24 ein Artikel von Elena Panagiotidis in der Neuen Zürcher Zeitung, für den sie Privatdetektiv Patrick Kurtz von der Kurtz Detektei Zürich und Schweiz interviewte. 

Rund um den Block-Fall gab es in den letzten Monaten diverse Gerichtsverhandlungen in Deutschland und zuvor auch in Dänemark, wo der Kindsvater lebt. Im April lehnte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde der Block-Seite ab. Diesen Freitag, 11. Juli 2025, beginnt in Deutschland vor einer Jugendschutzkammer am Landgericht Hamburg der Prozess gegen Christina Block unter anderem wegen des Vorwurfs der Körperverletzung und der Freiheitsberaubung. Auch ihr prominenter Lebensgefährte, Kult-Sportmoderator Gerhard Delling, muss sich verantworten, wegen des Vorwurfs der Beihilfe. 

Nachfolgend der NZZ-Artikel aus dem letzten Jahr:


Screenshot NZZ-Artikel; Detektiv aus der Schweiz, Detektei aus der Schweiz, Privatdetektiv aus der Schweiz, Detektivagentur aus der Schweiz

NZZ-Artikel: „Was macht man, wenn man das Sorgerecht für seine Kinder besitzt, aber trotzdem keinen Zugang zu ihnen hat? – Ein Privatermittler erzählt“


Bei Sorgerechtsstreitigkeiten setzt sich manchmal ein Elternteil mit den Kindern ins Ausland ab. Privatdetektive können helfen, die Kinder aufzuspüren.

Der Sorgerechtsstreit zwischen der Restauranterbin Christina Block und ihrem Ex-Mann beschäftigt Medien und Gerichte. In einer spektakulären Aktion waren an Silvester zwei der beim Vater in Dänemark lebenden Kinder von Unbekannten nach Deutschland zur Mutter gebracht worden. Zuvor war der Vater überwältigt worden. Die Kinder tauchten danach bei der Mutter in Hamburg auf. Nach einem Eilantrag des Vaters ordnete das Hamburger Oberlandesgericht an, dass die Kinder zu ihm zurückkehren müssen. Am Freitag durchsuchte die Polizei das Wohnhaus der Mutter sowie ein Hotel, das der Familie gehört. Laut Medienberichten steht der Einsatz mit der Rückholaktion der Kinder zusammen.

Patrick Kurtz ist Privatermittler und Inhaber der Kurtz Detektei Schweiz mit Sitz in Zürich. Seine Detektei hat auch mit Fällen zu tun, in denen Kinder von einem Elternteil ins Ausland gebracht werden.


Wenn Sie auf den aktuellen Fall der „BlockHouse“-Erbin schauen, was geht in Ihnen vor, wie beurteilen Sie den?


Gar nicht so sehr als Detektiv, eher als Vater von ebenfalls zwei Kindern. Die Situation wirkt vertrackt: Zwei getrennte Jurisdiktionen zweier EU-Länder kommen zu einander widersprechenden Urteilen. Beide Eltern haben jeweils das Recht ihres Wohnsitzlandes auf ihrer Seite, beide wollen die Kinder offenkundig bei sich haben. Das ist eine Situation, die ich niemandem wünsche. Ohne unterstellen zu wollen, dass die Mutter die Entführung beauftragt habe, kann ich ihre Verzweiflung grundsätzlich nachvollziehen – was macht man, wenn man seine Kinder liebt und das Sorgerecht besitzt, aber trotzdem keinen Zugang zu ihnen hat?

Nichtsdestotrotz: Eine Entführung mit leicht absehbaren potentiell traumatischen Folgen für die Kinder zu initiieren, wäre nicht nur eine schwerwiegende Straftat, sondern auch rein moralisch verwerflich und zudem egoistisch gegenüber den Kindern; umso mehr, wenn auch noch physische Gewalt gegen Dritte ins Spiel kommt und zu befürchten steht, dass die Kinder diese bezeugen müssen. Ich spreche aber bewusst im Konjunktiv, denn es handelt sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren ohne Schuldeingeständnis; folglich gilt: im Zweifel für den Angeklagten. 


Kommen solche Fälle auch in der Schweiz vor?


Der Fall ist schon speziell und aussergewöhnlich aufgrund der widersprüchlichen Urteile aus zwei Nachbarstaaten. Innerhalb der Schweiz wäre das in dieser Form nicht denkbar, weil man nur eine Jurisdiktion hätte. Gleichwohl gibt es natürlich auch hierzulande Sorgerechtsstreitigkeiten mit grenzüberschreitendem Charakter, oft mit der Involvierung von Rechtssprechungen aus typischen Auswanderungsländern in die Schweiz. Noch komplizierter als im „Block“-Fall mit zwei involvierten EU-Ländern wird das Ganze, wenn es sich um Länder ohne funktionierende bilaterale Abkommen mit der Schweiz hinsichtlich solcher Sachverhalte handelt.


Jemand wendet sich an sie, weil er/sie seine Kinder in der Schweiz haben möchte. Wie gehen Sie vor?


Zunächst müssen wir als Privatdetektive natürlich prüfen, ob diese Person überhaupt ein Anrecht darauf hat; das ist in der überwältigenden Zahl der diesbezüglichen Anfragen der Fall. Unser Vorgehen richtet sich nach den Spezifikationen des individuellen Sachverhalts; eine allgemein anwendbare Blaupause gibt es da nicht. Fast immer besteht unsere Aufgabe hauptsächlich darin, den Aufenthaltsort der Kinder ausfindig zu machen und anschliessend ihre Sicherung zu gewährleisten. Das geschieht prinzipiell über RechercheBefragung und Observation und hat also wenig mit dem „Block“-Szenario zu tun, in dem der Aufenthaltsort der Kinder nach meinem Kenntnisstand stets bekannt war. Sind die gesuchten Kinder aufgefunden, informieren unsere Detektive in den allermeisten Fällen die zuständigen örtlichen Behörden, um die Sicherstellung der Kinder zu gewährleisten. Bis dahin werden sie observiert, um auszuschliessen, dass der Kontakt wieder verloren geht. In manchen Fällen wünschen die Auftraggeber unserer Detektei, direkt informiert zu werden, sobald die Kinder aufgefunden sind, um persönlich hinzuzukommen und eine diplomatische Lösung mit den Personen zu finden, bei denen sich die Kinder aufhalten; meist ist das der andere Elternteil.


In welchen Ländern ist die Rückführung am schwierigsten oder gar nicht möglich?


Der Sachverhalt verkompliziert sich dramatisch, wenn keine diesbezüglichen bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und dem Aufenthaltsland der Kinder bestehen. Viel hängt auch von der politischen und gesellschaftlichen Situation innerhalb des Landes ab. Ohne einigermassen funktionierende Bürokratie bspw. wird zunächst die Aufenthaltsrecherche erschwert und schliesslich womöglich auch die Sicherstellung und Rückführung der Kinder. So gibt es in sehr vielen Ländern kein Meldesystem im mitteleuropäischen Sinne; man kann sich vielerorts den Behörden mit Leichtigkeit entziehen, also aus rein behördlicher Perspektive effektiv „untertauchen“. Das macht es für uns nicht gerade leichter. Ausserdem variieren die Verfügbarkeit und Qualität der jeweils ortsansässigen Spezialisten zur Unterstützung unserer Ermittlungen erheblich.


Schweiz- und EU-Flagge nebeneinander; Privatdetektei aus der Schweiz, Detektivbüro aus der Schweiz, Privatermittler aus der Schweiz, Wirtschaftsdetektei aus der Schweiz

Zwischen der Eidgenossenschaft und der Europäischen Union bestehen diverse Abkommen, die unseren Schweizer Detektiven bei Auslandseinsätzen weiterhelfen – doch ausserhalb der EU wird es oft kompliziert.


Wie lange dauern solche Einsätze, bis das Kind zurück beim Elternteil in der Schweiz ist, wie viele Personen sind beteiligt?


Das ist ganz individuell, hängt sowohl vom Sachverhalt als auch vom Ermittlungsbudget ab. Gerade im Ausland ist die Zusammenarbeit mit mindestens einem ortsansässigen Spezialisten meist zielführend oder sogar unabdinglich. Manchmal müssen mehrere Adressen in verschiedenen Ländern simultan überprüft werden – das erhöht natürlich den Ermittlungsaufwand dramatisch. Vieles hängt ausserdem von der Kooperationsbereitschaft der zurückhaltenden Personen ab. Auch hier gibt es grosse individuelle Unterschiede je nach Hintergrundgeschichte des betreffenden Kindesentzugs, nach der Sozialisation, dem Kulturkreis und so weiter.


Welche Ausbildung haben die Mitarbeiter, die sich mit solchen Einsätzen beschäftigen?


Bei den meisten involvierten Ermittlern handelt es sich um Detektive, oft aber mit Vorerfahrungen im Bereich Kindesrückführungen aus vorherigen behördlichen Karrieren (z. B. Polizisten). Für die Recherche des Aufenthaltsortes bedarf es zudem eines hervorragenden internationalen Kontaktnetzwerkes. In manchen Fällen können auch noch spezialisiertere Experten involviert werden, bspw. für verdeckte Kameraüberwachungen.


Wie schafft man es, mit dem Kind über die Grenze auszureisen (sind nicht schon längst alle Behörden des Landes informiert und möglicherweise nicht kooperativ)?


Grundsätzlich sind Detektive an das Gesetz gebunden, und wenn sie im Ausland ermitteln, gilt das jeweilige Landesrecht. Von daher sind filmreife Schmuggelaktionen von Personen eher kein Bestandteil unserer Arbeit. Man würde sich damit ohnehin auf einen schmalen Grat in Richtung der Entführer im „Block“-Fall begeben.


Mit welchen Kosten muss ein Elternteil rechnen?


Auch das ist individuell und hängt vom Gesamtgefüge des Falls ab: Wie viel Vorrecherche ist notwendig? In welchem Land spielt sich das Ganze ab? Wie viele Versuche braucht es bis zum Erfolg? Und so weiter. Erfahrungsgemäss gehen die Gesamtkosten bei circa 4.000 CHF los, sind aber nach oben offen.


Wie gestaltet sich so eine Rückführung aus Sicht des Kindes, wird es dann ein weiteres Mal traumatisiert?


Unsere Privatdetektive sind geschult darin, den Kindern einen möglichst schonenden Prozess zu ermöglichen. Aber ich denke, jedem, der sich in ein Kind hineinversetzen kann, ist klar, dass der Wechsel von einer Vertrauensperson zu einer anderen, von einem Umfeld in ein anderes, noch dazu mit dem Zwischenschritt einer zeitweisen Betreuung durch Fremde, emotional kein Zuckerschlecken für Kinder ist. Viel hängt davon ab, wie lang die Kinder bei der vorherigen Vertrauensperson waren, wie lang sie nicht mehr mit der anderen Vertrauensperson (sprich: unserem Auftraggeber) zusammengelebt haben und wie reibungslos der Übergabeprozess abläuft. Gerade bezüglich der beiden erstgenannten Punkte kann ich die Beweggründe des dänischen Gerichts, die Sachlage in Widerspruch zum deutschen Urteil zu bewerten, schon nachvollziehen. Ob das so richtig ist, masse ich mir natürlich dennoch nicht an, zu beurteilen.


Mann packt Kind am Handgelenk; Detektei aus Zürich, Detektiv aus Zürich, Privatdetektiv aus Zürich, Detektivagentur aus Zürich

Gibt es Fälle, die Sie klar ablehnen würden?


Ja, sogar sehr viele, auch in allen anderen Bereichen unserer Tätigkeit als Privat- und Wirtschaftsdetektei. Die meisten Ermittlungen bedeuten auf die eine oder andere Weise einen Eingriff in Persönlichkeitsrechte von Zielpersonen und zuweilen auch von Dritten. Dieser Eingriff muss gerechtfertigt sein. So müssen wir für jeden Einzelfall im Rahmen einer Rechtsgüterabwägung beurteilen, ob ein so genanntes berechtigtes Interesse vorliegt. Konkret bedeutet das, dass der Auftraggeber ein Rechtsinteresse am Ergebnis unserer Ermittlungen besitzen muss, das schwerer wiegt als unser Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der involvierten Personen. 

Ein einfaches Beispiel zur Illustration: Grundsätzlich hat jeder Bürger ein Recht auf Privatsphäre und damit auch auf den Schutz seiner Adressdaten. Verletzt dieser Bürger allerdings die wirtschaftlichen Interessen einer anderen Person, indem er ihr beispielsweise als Schuldner widerrechtlich Geld vorenthält, besitzt der Gläubiger ein Rechtsinteresse an der Kenntnis der Adresse des Schuldners, das dessen Recht auf Schutz seiner Adressdaten übersteigt. Folglich dürfen wir ermitteln und das Ergebnis an den Gläubiger übermitteln.


Hinweis  


Der Originalartikel erschien 2024 in der Neuen Zürcher Zeitung. Die Hervorhebungen (Fettschrift), Zwischenüberschriften und Verlinkungen auf dieser Seite können vom Original abweichen.


Kurtz Detektei Zürich und Schweiz

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8048 Zürich

Tel.: +41 (0)44 5522 264

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch

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Originalbeitrag: https://kurtz-detektei-schweiz.ch/kurtz-detektei-zürich-und-schweiz/blog-unserer-zürcher-detektei/Detektiv-Patrick-Kurtz-über-Sorgerechtsstreits-und-Kindesrückführung-im-Interview-mit-der-Neuen-Zürcher-Zeitung/

Was macht eigentlich ein Privatdetektiv?


Ein Blick hinter die Kulissen


In der heutigen Zeit, in der Informationen oft schwer zu verifizieren sind und das Vertrauen in persönliche Beziehungen häufiger auf die Probe gestellt wird als in Zeiten traditionellerer Gesellschaftsordnungen und Familienbilder, haben Privatdetektive wie jene der Kurtz Detektei Hamburg ihre Relevanz trotz der Digitalisierung und des Informationszeitalters nicht eingebüßt. Doch was genau macht ein Detektiv eigentlich?

Ein Privatdetektiv ermittelt in privaten und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Dabei stehen Sachverhaltsaufklärung, rechtssichere Beweis-Dokumentation und Diskretion im Fokus. Sachkundige Privatermittler arbeiten professionell, vertraulich und oft in enger Zusammenarbeit mit Anwälten, um gerichtsfeste Ergebnisse zu liefern. 

In diesem Artikel möchte unsere Detektei aus Hamburg Ihnen einen Einblick in die vielfältigen Aufgaben und Tätigkeiten eines modernen Privatdetektivs in Deutschland geben.


1. Ermittlungen in persönlichen Angelegenheiten


Eines der beiden Hauptaufgabengebiete eines Privatdetektivs ist die Durchführung von Ermittlungen in persönlichen Angelegenheiten. Dies kann beispielsweise die Überprüfung von Verdachtsmomenten in einer Beziehung sein. Ob es um Untreue, das Auffinden von vermissten Personen oder die Klärung von Erbschaftsstreitigkeiten geht – Privatdetektive sind darauf spezialisiert, diskret und professionell zu arbeiten, um die Wahrheit ans Licht zu bringen.


Info-Grafik Aufgaben von Detektiven; Hamburg Detektei, Hamburg Privatdetektiv, Hamburg Privatdetektei, Hamburg Detektivagentur

2. Wirtschaftsermittlungen


Detektive sind nicht nur im privaten Bereich tätig, sondern auch in der Wirtschaft. Hier unterstützen wir Unternehmen und andere so genannte juristische Personen bei der Aufklärung von Betrugsfällen, der Überprüfung verdächtiger Mitarbeiter oder der Durchführung von Hintergrundrecherchen zu Konkurrenten oder auch Bewerbern. In einer Zeit, in der wirtschaftliche Integrität von größter Bedeutung ist, können die Dienste eines Wirtschaftsdetektivs entscheidend sein, um potenzielle Risiken zu identifizieren und zu minimieren. Unsere Wirtschaftsdetektei in Hamburg übernimmt also vielfältigste Fälle.


3. Observationen und Beweissicherung


Ein zentraler Aspekt der Arbeit eines Detektivs ist die Observation. Ob es darum geht, Beweise für einen Gerichtsprozess zu sammeln oder Informationen für andere Belange – die Fähigkeit, unauffällig zu agieren und zugleich präzise Beobachtungen zu machen, ist unerlässlich. Bei der Tätigkeit unserer Privatdetektive aus Hamburg kommen moderne Technologien und Methoden zum Einsatz, um Informationen zu erlangen und Erkenntnisse zu dokumentieren sowie rechtssicher aufzubereiten, und zwar in Form eines gerichtsverwertbaren Ermittlungsberichts.


4. Rechtliche Unterstützung


Privatdetektive arbeiten oft eng mit Anwälten zusammen, um rechtliche Verfahren zu unterstützen. Wir liefern wertvolle Informationen, die in einem Rechtsstreit von Bedeutung sein können. Dabei ist es wichtig, dass alle Ermittlungen im Einklang mit den geltenden Gesetzen durchgeführt werden, um die Integrität der Beweise zu gewährleisten. Vor allem deshalb vertritt die Kurtz Detektei Hamburg die Ansicht, dass eine solide rechtliche Grundausbildung unerlässlich für den Detektiv-Beruf ist – und steht damit im Einklang mit dem Tenor der Branchenvertreter (bspw. Detektiv-Verbände).


5. Diskretion und Professionalität


Ein Privatdetektiv muss nicht nur über die nötigen Fähigkeiten und Kenntnisse für seine Tätigkeitsausübung verfügen, sondern auch ein hohes Maß an Diskretion und Professionalität an den Tag legen. Klienten vertrauen uns sensible Informationen an, und es ist von größter Bedeutung, dass diese Informationen mit aller gebotenen Behutsamkeit behandelt werden. Dabei unterscheiden sich die rechtlichen Vorschriften für Detektive in Deutschland nicht von den allgemein gültigen Gesetzen, es gibt also weder besondere Einschränkungen noch besondere Befugnisse für unsere Hamburger Detektive im Vergleich zur Allgemeinheit.


Fazit


Die Arbeit eines Privatdetektivs ist vielfältig und spannend. Ob im privaten oder geschäftlichen Bereich – Detektive wie jene unserer Privatdetektei in Hamburg sind die Profis, wenn es darum geht, Licht ins Dunkel zu bringen. Oft sogar können Detektiv-Kosten erstattet werden, und zwar vom Verursacher – in der Regel die Zielperson. Wenn Sie also Fragen haben oder Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, sich an einen erfahrenen Privatdetektiv zu wenden. Die Kurtz Detektei Hamburg steht Ihnen jederzeit zur Verfügung!


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Überblick in Stichpunkten:

Was macht ein Privatdetektiv?


  • Ermittlungen durchführen: Privatdetektive sammeln Informationen und Beweise zu verschiedenen Themen, wie zum Beispiel BetrugDiebstahl oder Vermisstenfällen; und zwar mittels:
    • Überwachungen: Detektive führen unauffällige Observationen durch, um das Verhalten von Personen zu dokumentieren.
    • Hintergrundprüfungen bzw. Recherchen: Privatdetektive überprüfen den aktuellen Status oder auch die Vergangenheit von natürlichen und juristischen Personen, um Informationen bspw. über deren finanzielle Situation, regelmäßigen Aufenthaltsort oder rechtliche Probleme zu erhalten.
  • Beratung von Klienten: Privatermittler bieten strategische Beratung für Klienten, die in Konfliktsituationen stecken. Oft erfolgt dies in Absprache mit Anwälten zur Unterstützung konkreter rechtlicher Verfahren.
  • Berichterstattung: Nach Abschluss ihrer Tätigkeiten erstellen Detektive detaillierte Ermittlungsberichte, die als Beweismittel in rechtlichen Angelegenheiten dienen können.
  • Diskretion wahren: Privatdetektive arbeiten für gewöhnlich im Verborgenen. Wir müssen die Privatsphäre sowohl unserer  Klienten als auch der Zielpersonen respektieren. Absolute Vertraulichkeit im Umgang mit sensiblen Informationen ist obligatorisch. 

In welchen Bereichen sind Detektive tätig?

Zusammenfassung:



Kurtz Detektei Hamburg

Colonnaden 5

D-20354 Hamburg

Tel.: 040 2320 5053

Mobil: 0163 8033 967

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-hamburg.de

Web: https://www.kurtz-detektei-hamburg.de

Google: https://g.page/kurtz-detektei-hamburg

Originalbeitrag: https://kurtz-detektei-hamburg.de/news-der-kurtz-detektei-hamburg/was-macht-ein-privatdetektiv/

„Big Brother im Homeoffice“ – Handelsblatt-Artikel mit Detektiv Patrick Kurtz von der Kurtz Detektei Düsseldorf


Was tun die Beschäftigten eigentlich während der Heimarbeit? Einige Unternehmen greifen bereits zu Schnüffelsoftware. Die ist jedoch nicht nur rechtlich umstritten.


Für zwei Artikel zum Thema Mitarbeiterüberwachung in Corona-Zeiten auf dem Portal karriere.de sowie im Handelsblatt befragte Handelsblatt-Journalistin Melanie Raidl unter anderem Detektiv Patrick Kurtz von der Kurtz Detektei Düsseldorf. Nachfolgend der Artikel aus dem Handelsblatt:


Handelsblatt: „Big Brother im Homeoffice“


Kontrolle am Arbeitsplatz


Es klingt wie ein schlechter Krimi. Detektive beobachten seit Tagen die Wohnung eines Verdächtigen. Er öffnet die Haustür, geht nach draußen zu seinem Auto und fährt los. Sein Ziel: ein Baumarkt. Sein Einkauf: Fertigrollrasen. Der Auftraggeber ist ein Unternehmer, der dank minutiöser Ermittlungsarbeit nun Gewissheit hat, dass sein Angestellter sich um die Arbeit drückt.

Wenn die Mitarbeiter wegen der Corona-Pandemie im Homeoffice sind, fragen sich viele Chefs, was sie dort treiben. Medienberichten zufolge erhalten Detekteien zahlreiche Aufträge von Unternehmen, die ihren Leuten misstrauen. Bei einer Frankfurter Firma sollen es derzeit bis zu 25 Kundenanfragen pro Tag sein, berichten „Die Zeit“ und das „Hamburger Abendblatt“.

Doch es sind längst nicht mehr nur private Ermittler, die mit viel Aufwand und zu hohen Kosten Angestellte beschatten. Denn anders als berichtet, konnte der Bund Internationaler Detektive (BID) in einer bundesweiten Mitgliederumfrage keine höhere Nachfrage zur Aufklärung von „Homeoffice-Betrug“ feststellen. Stattdessen kommt offenbar eine neue Überwachungsmethode in Mode.

Digitale Überwachungsprogramme, beschönigend auch „Monitoring-Tools“ genannt, erfahren seit Ausbruch der Corona-Pandemie reißenden Absatz. Die Start-ups, die diese Tracking-Programme entwickeln, kommen überwiegend aus den USA und haben Namen wie ActivTrak, Timedoctor oder Hubstaff.

In den USA nutzen zahlreiche Unternehmen, unter anderem American Express und die Bank of America, solche Überwachungsprogramme. Betriebsräte, die Einwände äußern könnten, gibt es im Land der unbegrenzten Möglichkeiten selten, Arbeitnehmerrechte kaum.

In Deutschland ist das anders. „Es gibt hier eine klare Rechtsprechung“, sagt Arbeitsrechtler Peter Wedde von der Frankfurt University of Applied Sciences, der sich in seiner Promotion mit der Fernüberwachung von Telearbeit befasst hat. „Eine Totalüberwachung, bei der der Arbeitgeber jeden einzelnen Arbeitsschritt überwachen kann, ist in Deutschland nicht zulässig.“

Doch das hält Unternehmen hierzulande offenbar nicht davon ab, solche Programme zu verwenden. Auf Anfrage hat das US-Monitoring-Start-up Hubstaff bestätigt, dass es auch Anfragen aus Deutschland und anderen europäischen Ländern gibt. Welche Kunden dahinterstecken, verschweigt Hubstaff. Nur so viel: Seit März ist die Nachfrage im Vergleich zum Vorjahr dreimal so hoch. Und das, obwohl es nicht nur hohe rechtliche Hürden gibt, sondern auch Zweifel an der Effektivität.


Homeoffice ohne Hose; Detektei Düsseldorf, Detektiv Düsseldorf, Wirtschaftsdetektei Düsseldorf
Das Homeoffice zählt zum höchstpersönlichen Lebensbereich – Detektive haben keinen Zugriff. Der Nachweis von Arbeitszeitbetrug im Homeoffice ist folglich nur unter sehr günstigen Umständen möglich (z.B. bei einer offenkundigen Urlaubsreise etc.).

Kontrolle statt Vertrauen


Schon seit den Anfängen der Industrialisierung kontrollieren Arbeitgeber ihre Mitarbeiter. So ließ etwa der englische Textilunternehmer Ambrose Crowley Ende des 17. Jahrhunderts jeden Tag um 21 Uhr eine Glocke läuten, die den Beginn der Sperrstunde in der Arbeitersiedlung signalisierte, die er für seine Mitarbeiter errichten ließ. Alkohol trinken war nicht erlaubt, und auch andere Aktivitäten, die die Arbeitskraft des Mitarbeiters beeinträchtigen, wurden mit Strafen geahndet. Bis Mitte des 19. Jahrhunderts wurde in einigen Fabriken Englands den Mitarbeitern sogar das Tragen einer eigenen Uhr verboten. Die Kontrolle über die Zeit hatten die Unternehmer.

Seitdem haben sich die Arbeitsverhältnisse zwar gewandelt. Doch damals wie heute geht es Arbeitgebern darum, die Produktivität der Mitarbeiter sicherzustellen oder sie zu erhöhen. In Fabriken oder Bürogebäuden können die Arbeitgeber das einfacher umsetzen. Im Homeoffice jedoch können sie nicht mehr jeden einzelnen Arbeitsschritt kontrollieren. Der Arbeitgeber muss seinen Mitarbeitern vertrauen – oder er greift zur Software von Hubstaff.

Das US-Start-up verspricht, die Produktivität der Mitarbeiter zum Teil deutlich steigern zu können. Unternehmen müssten dafür zehn Dollar im Monat pro Mitarbeiter ausgeben. Einmal aktiviert, steht dem Arbeitgeber eine Fülle von Überwachungsmethoden zur Verfügung. Das reicht von der simplen Aufzeichnung von Tastaturanschlägen und Mausbewegungen über die Überwachung des Surfverhaltens im Internet bis hin zur GPS-Ortung von Mitarbeitern.

Timedoctor bietet weitergehende Überwachungsfunktionen. So werden in regelmäßigen Abständen Videos vom Bildschirm eines Mitarbeiters aufgenommen. Alle zehn Minuten schießt die Webcam zudem ein Foto, um sicherzustellen, ob der Mitarbeiter an seinem Arbeitsplatz sitzt.

Doch Hubstaff und Timedoctor sind verglichen mit Enaible nur der erste Schritt. Das Bostoner Start-up nutzt zusätzlich einen Algorithmus, um die gesammelten Daten automatisch auszuwerten, ohne dass ein Mensch die Qualität der Arbeit bewerten muss. Die Werbeagentur Omnicom Media Group nutzt Enaible bereits, mit der US-Fluggesellschaft Delta Airlines und der US-Apothekenkette CVS Health ist das Unternehmen nach eigenen Angaben in Gesprächen. Seit dem Ausbruch des Coronavirus habe sich die Nachfrage vervierfacht.

Gründer Tommy Weir erklärt gegenüber dem Technologiemagazin „Technology Review“, wie seine Software funktioniert: „Stellen Sie sich vor, Sie leiten Angestellte, und Sie können ihnen den ganzen Tag über die Schulter schauen und Ratschläge geben, wie sie ihren Job besser machen können. Das ist es, was wir mit unserem Tool versuchen zu ermöglichen.“

Mitarbeiter bekommen von der Maschine Lob und Tadel in Form von Produktivitätswerten. Die Künstliche Intelligenz wird zum Einpeitscher. Der Vorgesetzte sieht nur noch das Endergebnis. Für manche dürfte das wie ein Horrorszenario klingen.


Der gläserne Angestellte wurde schon häufig in utopischen bzw. dystopischen Romanen und Filmen thematisiert. Die Realität bewegt sich immer weiter in Richtung der Fiktion.

Kein Plus an Produktivität


Und es ist auch äußerst fraglich, wie sinnvoll so eine Überwachung ist. Es gibt Studien, die nahelegen, dass die Produktivität dadurch nicht steigt. So fanden die britischen Anthropologen Michael Fischer und Sally Applin in der Studie mit dem Titel „Watching Me, Watching You“ heraus, dass Überwachung am Arbeitsplatz dazu führe, dass Menschen ihr Verhalten öfter ändern, um sich dem Verhalten von Maschinen anzupassen. Ihr Fazit: Überwachung macht nicht unbedingt produktiver, sondern eher maschinenähnlicher.

Auch Arbeitspsychologin Simone Kauffeld von der TU Braunschweig sieht die Mitarbeiterüberwachung – egal ob analog oder digital – kritisch. Zusammen mit Kollegen untersucht sie anhand einer Umfrage, welche Auswirkungen die Corona-Pandemie auf die virtuelle Zusammenarbeit hat.

„Ich empfinde das aus arbeitspsychologischer Sicht als No-Go“, sagt sie. Der Arbeitgeber müsse nicht über jeden einzelnen Arbeitsschritt oder Arbeitstag einen Rapport erhalten. „Das Einzige, was ein Vorgesetzter wissen muss, ist, ob ein Mitarbeiter eine Aufgabe in einer bestimmten Zeit bewältigen kann.“

Die permanente digitale Überwachung könnte das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer empfindlich stören, zumal nicht alle Mitarbeiter im Homeoffice gleichermaßen produktiv sein können, wie Kauffeld erklärt. „Es wird welche geben, die sagen, dass sie im Homeoffice viel produktiver sind. Andere Arbeitnehmer jedoch werden froh sein, wenn sie wieder im Büro arbeiten können.“

Selbst Patrick Kurtz, der über seine Detektei Überwachungsdienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen anbietet, hat Zweifel. Vor allem in Zeiten des Homeoffice ergebe eine Überprüfung nur wenig Sinn, da die Arbeitszeiten zu Hause flexibler gestaltet werden können als im Büro.

„Nur weil jemand mal rausgeht und private Besorgungen macht, heißt das noch lange nicht, dass er seiner Arbeit nicht vertragsgerecht nachkommt“, sagt Kurtz. Außerdem gehöre der Wohnbereich zum höchstpersönlich geschützten Lebensbereich, der für Privatermittler wie in der Detektei Kurtz in Düsseldorf ohnehin absolut tabu sei.

„Und was die digitalen Überwachungsmöglichkeiten betrifft, gibt es klare rechtliche Einschränkungen in Deutschland. Wenn wir Spionagesoftware auf einem Computer aufspielen wollen, benötigen wir zunächst die Einwilligung des Nutzers. Deswegen ist das legale Anwendungsgebiet sehr klein“, so Kurtz.


Überwachte Vertrauensarbeitszeit


In der modernen Arbeitswelt stoßen die digitalen Überwachungstools ohnehin an ihre Grenzen. Berufe, in denen sich die Tätigkeit täglich wiederholt, zum Beispiel im Callcenter oder in der Kundenbetreuung, lassen sich noch am ehesten statistisch auswerten. „Doch es gibt Berufe, deren Arbeitsproduktivität kann mit solchen Tools schlichtweg nicht gemessen werden“, sagt Arbeitsrechtler Wedde.

Bei Kreativberufen oder Jobs ohne feste Arbeitsabläufe versagen die digitalen Überwacher. Sie sind auch nicht in der Lage, die Arbeit zu erfassen, wenn ein Mitarbeiter beispielsweise Ideen für eine neue Strategie oder ein Projekt sammelt und diese nicht in seinen Computer eintippt, sondern in sein Notizbuch.

„Letztlich sind diese Tools nur Statistikprogramme, die mit einer hohen Rechnerleistung laufen. Über die Qualität der Arbeit eines Angestellten sagen diese Programme kaum etwas aus“, sagt Wedde. Sie suggerieren allenfalls eine objektive Auswertung der Arbeitsproduktivität.

Für den Arbeitsrechtler ist das Verhalten von Arbeitgebern, die zur digitalen Überwachung ihrer Mitarbeiter neigen, ohnehin widersprüchlich. Der Aufschrei bei vielen Arbeitgebern sei groß gewesen, als im vergangenen Jahr der EU-Beschluss zur Arbeitszeitkontrolle erlassen wurde. Sie argumentierten, dass die Arbeitszeiterfassung mit der Vertrauensarbeitszeit nicht vereinbar sei.

„Paradox wird es jedoch, wenn Arbeitgeber nun auf Überwachungstools zurückgreifen, um Mitarbeiter im Homeoffice zu kontrollieren. Vertrauensarbeitszeit bei gleichzeitiger Kontrolle gehen nicht zusammen“, sagt Wedde. Und Unternehmen gehen beträchtliche Risiken ein, wenn sie ihre Mitarbeiter ungefragt beschatten.

Denn die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) setzt enge Grenzen, was das Sammeln von Daten betrifft. Laut Wedde hätten Arbeitnehmer die Möglichkeit, auf Basis der DSGVO Schadensersatzansprüche geltend zu machen, sollten sie ohne rechtliche Grundlage oder ohne eine schriftliche Einwilligung am Arbeitsplatz überwacht worden sein. Sollte einem Unternehmen eine illegale Überwachung der Mitarbeiter nachgewiesen werden können, droht sogar eine Strafe von bis zu vier Prozent des Konzernumsatzes.

Weddes Fazit lautet daher: „Ein guter Vorgesetzter sollte auch ohne technische Tools in der Lage, sein die Produktivität seiner Mitarbeiter einzuschätzen.“


Hinweise


Der Originalartikel von Melanie Raidl und Roman Tyborski erschien im Handelsblatt. Die Hervorhebungen (Fettschrift) und Verlinkungen auf dieser Seite können vom Original abweichen.


Kurtz Detektei Düsseldorf

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D-40231 Düsseldorf

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„Wie Unternehmen im Homeoffice ihre Mitarbeiter überwachen“ – Artikel mit der Kurtz Detektei Düsseldorf


Wem Vertrauen fehlt, hilft eine digitale Schnüffelsoftware. Die Programme sind jedoch umstritten – nicht nur rechtlich.


Für zwei Artikel zum Thema Mitarbeiterüberwachung in Corona-Zeiten auf dem Portal karriere.de sowie im Handelsblatt befragte Handelsblatt-Journalistin Melanie Raidl unter anderem Detektiv Patrick Kurtz von der Kurtz Detektei Düsseldorf. Nachfolgend der Artikel von karriere.de:


„Wie Unternehmen im Homeoffice ihre Mitarbeiter überwachen“


Wenn die Mitarbeiter wegen der Corona-Pandemie im Homeoffice sind, fragen sich viele Chefs, was sie dort treiben. Medienberichten zufolge erhalten Detekteien zahlreiche Aufträge von Unternehmen, die ihren Leuten misstrauen. Bei einer Frankfurter Firma sollen es derzeit bis zu 25 Kundenanfragen pro Tag sein, berichten „Die Zeit“ und das „Hamburger Abendblatt“.

Doch die privaten Ermittler bekommen technische Konkurrenz. Digitale Überwachungsprogramme, beschönigend auch „Monitoring-Tools“ genannt, erfahren seit Ausbruch der Corona-Pandemie reißenden Absatz. Die Start-ups, die diese Tracking-Programme entwickeln, kommen überwiegend aus den USA und haben Namen wie ActivTrak, Timedoctor, Enaibe oder Hubstaff.


Überwachung im Homeoffice: Klare Rechtslage


In den USA nutzen zahlreiche Unternehmen, unter anderem American Express und die Bank of America, solche Überwachungsprogramme. Betriebsräte, die Einwände äußern könnten, gibt es im Land der unbegrenzten Möglichkeiten selten, Arbeitnehmerrechte kaum.

In Deutschland ist das anders. „Es gibt hier eine klare Rechtsprechung“, sagt Arbeitsrechtler Peter Wedde von der Frankfurt University of Applied Sciences, der sich in seiner Promotion mit der Fernüberwachung von Telearbeit befasst hat. „Eine Totalüberwachung, bei der der Arbeitgeber jeden einzelnen Arbeitsschritt überwachen kann, ist in Deutschland nicht zulässig.“

Doch das hält Unternehmen hierzulande offenbar nicht davon ab, solche Programme zu verwenden. Auf Anfrage hat das US-Monitoring-Start-up Hubstaff bestätigt, dass es auch Anfragen aus Deutschland und anderen europäischen Ländern gibt. Welche Kunden dahinterstecken, verschweigt Hubstaff.

Nur so viel: Seit März ist die Nachfrage im Vergleich zum Vorjahr dreimal so hoch. Und das, obwohl es nicht nur hohe rechtliche Hürden gibt, sondern auch Zweifel an der Effektivität.

„Und was die digitalen Überwachungsmöglichkeiten betrifft, gibt es klare rechtliche Einschränkungen in Deutschland. Wenn wir Spionagesoftware auf einem Computer aufspielen wollen, benötigen wir zunächst die Einwilligung des Nutzers. Deswegen ist das legale Anwendungsgebiet sehr klein“, sagt Patrick Kurtz, der über seine Detektei Überwachungsdienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen anbietet.

In der modernen Arbeitswelt stoßen die digitalen Überwachungstools ohnehin an ihre Grenzen. Berufe, in denen sich die Tätigkeit täglich wiederholt, zum Beispiel im Callcenter oder in der Kundenbetreuung, lassen sich noch am ehesten statistisch auswerten. „Doch es gibt Berufe, deren Arbeitsproduktivität kann mit solchen Tools schlichtweg nicht gemessen werden“, sagt Arbeitsrechtler Wedde.



Der Wunsch nach digitaler Totalüberwachung erinnert an den streitbaren Hollywood-Streifen „The Circle“ (2017) mit Tom Hanks und Emma Watson. © STX Films

Paradoxon: Überwachung versus Vertrauensarbeitszeit


Für den Arbeitsrechtler ist das Verhalten von Arbeitgebern, die zur digitalen Überwachung ihrer Mitarbeiter neigen, ohnehin widersprüchlich. Der Aufschrei bei vielen Arbeitgebern sei groß gewesen, als im vergangenen Jahr der EU-Beschluss zur Arbeitszeitkontrolle erlassen wurde. Sie argumentierten, dass die Arbeitszeiterfassung mit der Vertrauensarbeitszeit nicht vereinbar sei.

„Paradox wird es jedoch, wenn Arbeitgeber nun auf Überwachungstools zurückgreifen, um Mitarbeiter im Homeoffice zu kontrollieren. Vertrauensarbeitszeit bei gleichzeitiger Kontrolle gehen nicht zusammen“, sagt Wedde. Und Unternehmen gehen beträchtliche Risiken ein, wenn sie ihre Mitarbeiter ungefragt beschatten.

Denn die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) setzt enge Grenzen, was das Sammeln von Daten betrifft. Laut Wedde haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, auf Basis der DSGVO Schadensersatzansprüche geltend zu machen, sollten sie ohne rechtliche Grundlage oder ohne eine schriftliche Einwilligung am Arbeitsplatz überwacht worden sein. Sollte einem Unternehmen eine illegale Überwachung der Mitarbeiter nachgewiesen werden können, droht sogar eine Strafe von bis zu vier Prozent des Konzernumsatzes.

Weddes Fazit lautet daher: „Ein guter Vorgesetzter sollte auch ohne technische Tools in der Lage sein, die Produktivität seiner Mitarbeiter einzuschätzen.“


Die Tools für die Überwachung: Hubstaff, Timedoctor oder Einaible


Im Homeoffice verlieren jedoch Führungskräfte das Gefühl der Kontrolle. Der Arbeitgeber ist quasi zu Vertrauen gezwungen – oder greift eben zur Software wie von Hubstaff.

Das US-Start-up verspricht, die Produktivität der Mitarbeiter zum Teil deutlich steigern zu können. Unternehmen müssten dafür zehn Dollar im Monat pro Mitarbeiter ausgeben. Einmal aktiviert, steht dem Arbeitgeber eine Fülle von Überwachungsmethoden zur Verfügung. Das reicht von der simplen Aufzeichnung von Tastaturanschlägen und Mausbewegungen über die Überwachung des Surfverhaltens im Internet bis hin zur GPS-Ortung von Mitarbeitern.

Timedoctor bietet weitergehende Überwachungsfunktionen. So werden in regelmäßigen Abständen Videos vom Bildschirm eines Mitarbeiters aufgenommen. Alle zehn Minuten schießt die Webcam zudem ein Foto, um sicherzustellen, ob der Mitarbeiter an seinem Arbeitsplatz sitzt.

Doch Hubstaff und Timedoctor sind verglichen mit Enaible nur der erste Schritt. Das Bostoner Start-up nutzt zusätzlich einen Algorithmus, um die gesammelten Daten automatisch auszuwerten, ohne dass ein Mensch die Qualität der Arbeit bewerten muss.

Die Werbeagentur Omnicom Media Group nutzt Enaible bereits, mit der US-Fluggesellschaft Delta Airlines und der US-Apothekenkette CVS Health ist das Unternehmen nach eigenen Angaben in Gesprächen. Seit dem Ausbruch des Coronavirus habe sich die Nachfrage vervierfacht.

Gründer Tommy Weir erklärt gegenüber dem Technologiemagazin „Technology Review“, wie seine Software funktioniert: „Stellen Sie sich vor, Sie leiten Angestellte, und Sie können ihnen den ganzen Tag über die Schulter schauen und Ratschläge geben, wie sie ihren Job besser machen können. Das ist es, was wir mit unserem Tool versuchen zu ermöglichen.“

Mitarbeiter bekommen von der Maschine Lob und Tadel in Form von Produktivitätswerten. Die Künstliche Intelligenz wird zum Einpeitscher. Der Vorgesetzte sieht nur noch das Endergebnis. Für manche dürfte das wie ein Horrorszenario klingen.


Mitarbeiterüberwachung; Detektei Düsseldorf, Detektiv DüsseldorfEine Komplettüberwachung von Arbeitnehmern ist innerhalb der deutschen Rechtsstaatlichkeit glücklicherweise nicht möglich.

Überwachung im Homeoffice: Was bringt es?


Dabei ist es äußerst fraglich, wie sinnvoll so eine Überwachung ist. Es gibt Studien, die nahelegen, dass die Produktivität dadurch nicht steigt. So fanden die britischen Anthropologen Michael Fischer und Sally Applin in der Studie mit dem Titel „Watching Me, Watching You“ heraus, dass Überwachung am Arbeitsplatz dazu führe, dass Menschen ihr Verhalten öfter ändern, um sich dem Verhalten von Maschinen anzupassen. Ihr Fazit: Überwachung macht nicht unbedingt produktiver, sondern eher maschinenähnlicher.

Auch Arbeitspsychologin Simone Kauffeld von der TU Braunschweig sieht die Mitarbeiterüberwachung – egal ob analog oder digital – kritisch. Zusammen mit Kollegen untersucht sie anhand einer Umfrage, welche Auswirkungen die Corona-Pandemie auf die virtuelle Zusammenarbeit hat.

„Ich empfinde das aus arbeitspsychologischer Sicht als No-Go“, sagt sie. Der Arbeitgeber müsse nicht über jeden einzelnen Arbeitsschritt oder Arbeitstag einen Rapport erhalten. „Das Einzige, was ein Vorgesetzter wissen muss, ist, ob ein Mitarbeiter eine Aufgabe in einer bestimmten Zeit bewältigen kann.“

Die permanente digitale Überwachung könnte das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer empfindlich stören, zumal nicht alle Mitarbeiter im Homeoffice gleichermaßen produktiv sein können, wie Kauffeld erklärt. „Es wird welche geben, die sagen, dass sie im Homeoffice viel produktiver sind. Andere Arbeitnehmer jedoch werden froh sein, wenn sie wieder im Büro arbeiten können.“

Selbst Patrick Kurtz, der über seine Detektei Überwachungsdienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen anbietet, hat Zweifel. Vor allem in Zeiten des Homeoffice ergebe eine Überprüfung nur wenig Sinn, da die Arbeitszeiten zu Hause flexibler gestaltet werden können als im Büro.

„Nur weil jemand mal rausgeht und private Besorgungen macht, heißt das noch lange nicht, dass er seiner Arbeit nicht vertragsgerecht nachkommt“, sagt Kurtz. Außerdem gehöre der Wohnbereich zum geschützten höchstpersönlichen Lebensbereich, der für Privatermittler wie in der Detektei Kurtz in Düsseldorf ohnehin absolut tabu sei.

Bei Kreativberufen oder Jobs ohne feste Arbeitsabläufe versagen die digitalen Überwacher. Sie sind auch nicht in der Lage, die Arbeit zu erfassen, wenn ein Mitarbeiter beispielsweise Ideen für eine neue Strategie oder ein Projekt sammelt und diese nicht in seinen Computer eintippt, sondern in sein Notizbuch.

„Letztlich sind diese Tools nur Statistikprogramme, die mit einer hohen Rechnerleistung laufen. Über die Qualität der Arbeit eines Angestellten sagen diese Programme kaum etwas aus“, sagt Wedde. Sie suggerieren allenfalls eine objektive Auswertung der Arbeitsproduktivität.


Hinweise


Der Originalartikel von Melanie Raidl und Roman Tyborski erschien auf karriere.de, einem Portal der Handelsblatt Group. Die Hervorhebungen (Fettschrift) und Verlinkungen auf dieser Seite können vom Original abweichen.


Scheidung nach Ehebruch: Wer trägt die Detektivkosten?


Das Schuldprinzip gibt es bei Ehescheidungen schon seit den 1970er Jahren nicht mehr. Damals durfte eine Ehe nur geschieden werden, wenn einem der Ehepartner ein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden konnte. Heutzutage gilt hingegen das Prinzip der Zerrüttung: Betrachtet einer der Ehepartner die Ehe als gescheitert, darf sie geschieden werden.

Doch in der Praxis bleibt die Schuldfrage weiterhin wichtig.


Schuldfrage bei Scheidungen in der Praxis weiterhin relevant?


Ja. Denn wenn ein Ehepaar sich nicht einvernehmlich scheiden lässt, muss bei der Bestimmung von Ausgleichs- und Unterhaltsansprüchen eben doch oft entschieden werden, wen die Schuld am Scheitern der Ehe trifft. Einvernehmliche außergerichtliche Lösungen sind nicht immer möglich. Die Verletzung der ehelichen Treuepflicht ist dabei einer der häufigsten Scheidungsgründe, zumeist heißt das: Ehebruch, also außerehelicher Geschlechtsverkehr mit einer dritten Person. In der Regel ist ein Seitensprung aber nicht ohne Weiteres gerichtsverwertbar nachzuweisen. 

Wenn Sie die quälende Unsicherheit nicht mehr ertragen, ob Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin Sie betrügt oder nicht, können Sie unsere Detektive in Hamburg beauftragen (040 2320 5053). Das kostet natürlich erst einmal, doch die gute Nachricht ist: Kann die Kurtz Detektei Hamburg den Seitensprung gerichtsfest nachweisen, so sind die Detektivhonorare womöglich erstattungsfähig.


Die Bestimmung der Unterhalts- und Ausgleichszahlungen zählt, neben den eigentlichen Gründen für die Trennung, zu den größten Streitthemen bei Ehescheidungen.

Ein Seitensprung kann teuer werden


Wenn durch die Ermittlungen unserer Hamburger Privatdetektive bewiesen werden kann, dass Sie von Ihrem Partner betrogen wurden, müssen Sie zwar immer noch den Liebeskummer überstehen, der mit dieser Erkenntnis einhergeht; die Detektivkosten können jedoch im Scheidungsverfahren von Ihnen geltend gemacht werden.

Auch außerhalb des Verfahrens können die Kosten als Schadenersatzanspruch eingeklagt werden. Dabei können Sie alle angemessenen, üblicherweise anfallenden Unkosten von Ihrem Ex-Partner zurückverlangen, sofern dieser aufgrund seiner Verstöße gegen eheliche Treuepflichten als Kostenverursacher zu betrachten ist.


Kann auch die Affäre zur Kasse gebeten werden?


In unserem Nachbarland Österreich gilt: Nicht nur gegen den Ehepartner, auch gegen den sogenannten „Ehestörer“ können Ansprüche bestehen. Nach der dortigen Rechtsprechung kann zur Kasse gebeten werden – auch für Detektivkosten –, wer wissentlich eine Affäre mit einer verheirateten Person eingeht. Das ist selbst dann der Fall, wenn der verheiratete Partner behauptet, die Ehe beenden zu wollen oder bereits in Trennung zu leben. Da die eheliche Treuepflicht für gewöhnlich nur die beiden Ehepartner betrifft, ist es allerdings schwer, die Schadensersatzpflicht des Dritten nachzuweisen. Weiß die Affäre nichts von der Ehe ihres Partners, haftet sie nicht.

In Deutschland besteht – vor romantischer Interaktion – grundsätzlich keine Erkundigungspflicht nach dem Ehestand. Aus diesem Grund ist es, parallel zur Schadensersatzpflicht des Ehestörenden in Österreich, ohne die professionelle Hilfe einer Privatdetektei schwierig bzw. für die meisten Privatpersonen unmöglich, eine Schuld des Ehestörenden zu bestimmen. Überdies existiert ohnehin keine Kostenhaftung, wie sie in Österreich üblich ist. Zusammenfassend ist in Deutschland eine derartige Klage also nicht möglich. Der Fokus der Ermittlungen durch unsere Privatdetektive aus Hamburg liegt folglich einzig auf dem Ehepartner unseres Auftraggebers und nicht etwa auf involvierten Dritten.


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In Deutschland sind Scheidungen Sache der verheirateten Parteien; Dritte, konkret: außereheliche Liebschaften, haben rechtlich nichts zu befürchten.

Hinweis


Die Detektei Kurtz garantiert nicht für die Korrektheit und Anwendbarkeit von Informationen auf verlinkten Drittseiten.


Redaktion: Patrick Kurtz

Kurtz Detektei Hamburg

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Tel.: 040 2320 5053

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Detektiv Patrick Kurtz im Interview mit der Rheinischen Post: „Sherlock Holmes von der Erkrather Straße“


Anfang Dezember 2017 erschien in der Rheinischen Post ein Artikel von Peter Witt über die Arbeit der Detektei Kurtz und die Person unseres Chef-Detektivs Patrick Kurtz. Nachfolgend finden Sie eine Abschrift dieses Artikels mit zusätzlichen themenrelevanten Verlinkungen und Zwischenüberschriften:


„Sherlock Holmes von der Erkrather Straße“


Als Kind verschlang Patrick Kurtz die Bücher über den britischen Detektiv. Heute arbeitet er mit Leidenschaft in seinem Beruf – muss aber auch viel Geduld und Konzentrationsfähigkeit aufbringen. Von Peter Michael Witt


Von der Literatur zur Wirklichkeit


Nicht wenige Jugendliche geraten auf den Spuren des mysteriösen Hunds von Baskerville ins Fantasieren und träumen von einem großartigen, romantischen Berufsziel: Detektiv sein wie der Mann mit der karierten Mütze, der Pfeife, der goldenen Lupe – kurz, ein spannendes Leben wie Sherlock Holmes führen. Auch ein kleiner Junge namens Patrick Kurtz im thüringischen Schleiz verschlang die Krimis von Arthur Conan Doyle. Der Unterschied zu anderen Jungs: Wenn diese größer werden, dann wählen sie lieber doch einen bürgerlichen Beruf. Kurtz hingegen erfüllte sich den Jugendtraum und wurde Privatdetektiv. Der passionierte Pfeifenraucher baute innerhalb kurzer Zeit ein großes Detektei-Netzwerk auf, mit sieben Festangestellten und knapp 50 freien Mitarbeitern, insgesamt 28 Betriebsstätten – eine davon in Düsseldorf, die Detektei Kurtz in Flingern.

Kurtz hat daher einen ganz guten Überblick über die Arbeit als Detektiv in Deutschland. Gewisse Unterschiede zwischen den Städten gibt es sicherlich, aber nichts Überraschendes. „Klar, in Berlin ermittelt man meistens zwischen riesigen Wohnbunkern, in Düsseldorf häufiger in Villenvierteln“, sagt Kurtz. „In Städten wie Frankfurt und Hamburgführt die Arbeit gelegentlich ins Rotlicht- und Drogenmilieu, da kreuzen dann auch mal schwere Jungs wie die Hells Angels den Weg.“ Im Vergleich dazu sei Düsseldorf ziemlich unauffällig. Kurtz: „Meistens geht es hier um mutmaßliche Untreuestrittige Unterhaltssachen, ums Sorgerecht.“


Silhouette of detective investigate is following footprints


(Ausbildungs-)Anforderungen an Detektive in Deutschland


Prinzipiell darf jeder Detektiv sein, die Bezeichnung ist nicht geschützt. Aber aus Kurtz‘ Sicht ist eine solide Ausbildung als Grundlage guter Detektivarbeit unabdingbar, seine Ausbildung erhielt er bei der Sicherheitsakademie in Berlin. Juristische Kenntnisse seien wichtig, schließlich müsse man gerichtsverwertbare Beweise beschaffen. Natürlich ist nicht jeder zum Marlowe oder Holmes geboren. Man sollte körperlich fit sein, Verfolgungsjagden sind doch recht fordernd, ein „Toughguy“ zu sein ist von Vorteil und Intelligenz kann auch nicht schaden. Immerhin geht es nicht selten um ziemlich unklare Tatsachenkomplexe, die eine gute Kombinationsgabe erforderlich machen.

Der Detektivarbeit sind in der realen Welt im Gegensatz zur fiktiven Krimiwirklichkeit aber enge Grenzen gesetzt. So darf ein Privatdetektiv nicht in die Privatsphäre der observierten Person eindringen. Verboten ist es, in Wohnungen hinein zu fotografieren oder sich gar Zutritt zu verschaffen, auch der Einsatz von Richtmikrofonen ist tabu. Vor allem muss der Detektiv recherchieren und observieren, Vermisste aufspüren oder Menschen beobachten, die Unrechtes getan haben könnten. Dabei ist Kurtz auch schon aufgeflogen. „Nicht oft, aber auf dem Land kann sowas passieren, vor allem durch Nachbarn. Und dann kann es auch mal ungemütlich werden.“ Das hört sich nicht schön, aber aufregend an. Kann aber auch nervtötend langweilig und frustrierend sein. Zehn Stunden lang unentwegt eine Tür anzustarren, die sich nicht öffnet, da müsse man überdurchschnittlich viel Geduld und Konzentrationsfähigkeit aufbringen. Spannend wird’s, wenn es zu Verfolgungsjagden kommt. Und zu den besonderen Glücksgefühlen eines Detektivs gehört ein Erlebnis, das Kurtz den „Dominoeffekt“ nennt. Der tritt wohl recht häufig bei Recherchen auf: Hat man erst das entscheidende Puzzleteilchen gefunden, dann lösen sich viele weitere Fragen oft von alleine.

Mitgefühl für eine observierte Person versucht, Kurtz auszublenden. Allerdings erinnert er sich an einen Fall, bei dem er von einem eifersüchtigen Mann beauftragt wurde, dessen Freundin zu beobachten. „Ich habe den Auftrag nach einem Monat von selbst beendet“, sagt Kurtz. „Sie ging wirklich jeden Tag nach der Arbeit direkt nach Hause. Sie tat mir leid, sie steckte offensichtlich in einer Beziehung fest, in der extrem wenig Vertrauen herrschte. Ihr Freund konnte noch nicht einmal nach 20 Tagen strenger Observation, in denen rein gar nichts rauskam, Vertrauen fassen.“


Detektivarbeit damals und heute


Zurück zu Holmes: Vieles hat sich verändert in den letzten Jahren, vor allem die Technik. Arthur Conan Doyle zeigte in seinen Romanen einige Ermittlungsmethoden, die erst Jahrzehnte später von der Polizei aufgegriffen wurden – das Fingerabdruckverfahren zum Beispiel. Und auch heute sei die Tarnung genauso wichtig für den Detektiv wie früher. Kurtz schmunzelt: „Wir machen das nicht so aufwendig maskenbildnerisch wie Holmes, aber mit wenigen Mitteln das Äußere ändern, das tun wir schon.“ Und die Digitalisierung hat neue Hilfsmittel wie Smartphones gebracht. „Zugegeben“, sagt Kurtz, „das Detektivleben ist ungleich weniger spektakulär als in den Romanen. In denen ist es immer spannend, Morde im Minutentakt, von einem großen Fall zum nächsten. Und sicherlich, es gibt auch bei mir kuriose und aufsehenerregende Fälle, doch die sind leider nicht der Alltag.“ Trotzdem – einen anderen Beruf kann sich Patrick Kurtz nicht wirklich vorstellen.


Quelle: Rheinische Post

 

Verfasser: Peter Witt

 

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Arbeitszeitbetrug aufdecken


In jedem Anstellungsverhältnis ist es von großer Bedeutung, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer einander vertrauen können. Dieses Vertrauen wird natürlich maßgeblich reduziert, da entscheiden missbraucht, wenn der Mitarbeiter etwa einen Diebstahl begeht oder hinsichtlich seiner Arbeitszeiten vorsätzlich falsche Angaben macht. Wie solch ein Betrug durch unsere Hamburger Detektive aufgedeckt werden kann und welche Folgen daraus resultieren, erklärt dieser Artikel von Laura Gosemann für die Kurtz Detektei Hamburg.


Fristlose Kündigung bei Bekanntwerden


Beim sogenannten Arbeitszeitbetrug geht die Rechtsprechung von einem vorsätzlichen Verstoß des Arbeitnehmers aus, der darin besteht, die abgeleistete Arbeitszeit absichtlich nicht korrekt zu dokumentieren. Das beinhaltet zunächst auch die Verpflichtung für den Arbeitgeber, seine Mitarbeiter eindeutig über die Handhabung der Arbeits- und Bereitschaftszeiten aufzuklären. Durch Arbeitszeitbetrug wird das Vertrauen in der Regel dauerhaft zerstört, sodass die weitere Zusammenarbeit für den Arbeitgeber nicht mehr zumutbar ist. Eine fristlose Kündigung ist in solchen Fällen – oftmals sogar ohne vorherige Abmahnung – gerechtfertigt. Die hierfür notwendigen gerichtsverwertbaren Beweise dokumentieren unsere Wirtschaftsdetektive aus Hamburg.


Arten des Arbeitszeitbetrugs


Durch bisherige Gerichtsurteile wurden einige gängige Methoden beim Arbeitszeitbetrug offengelegt, die erfahrenen Detektiven ohnehin wohlvertraut sind. So wird bei der Zeiterfassung mittels einer Stechuhr o.Ä. häufig das Ein- beziehungsweise Ausstechen durch Dritte vorgenommen oder man verzichtet, zum Beispiel bei Raucherpausen, gänzlich auf das Ausstechen. Auch die Erledigung privater Angelegenheiten während eines Dienstganges ist unzulässig. Gleiches gilt für private Telefonate oder sonstige Korrespondenzen via E-Mail oder Brief. Das Surfen im Internet statt der Aufgabenbewältigung im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses gilt selbstverständlich ebenso als Arbeitszeitbetrug.

Bei den Observationen unserer Hamburger Privatdetektive werden Arbeitszeitbetrüger beim Faulenzen anstelle der Tätigkeitsverrichtung beobachtet, bei der Ausführung einer Nebentätigkeit während der eigentlichen Arbeitszeit, beim Besuch von Kinos, Konzerten und Sportevents oder auch beim fröhlichen Stelldichein am Straßenrand.


Potentiell immense Schäden für betroffene Unternehmen


Zum einen ist bei Stundenabrechnungsbetrug der besagte Vertrauensschaden erheblich. Zum anderen dürften in den meisten Fällen auch wirtschaftliche Einbußen für die Firma entstehen. Denn nicht nur wird der Arbeitnehmer bezahlt, obwohl die für ihn vorgesehenen Tätigkeiten nicht erledigt werden, sondern der unbekannte Wegfall der Arbeitskraft kann je nach Funktion des Mitarbeiters zudem zu erheblichen Umsatzeinbußen führen, ein Sicherheitsrisiko darstellen und/oder den Stresslevel der Kollegen erhöhen und somit umfassend die innerbetriebliche Möglichkeit einschränken, produktiv zu arbeiten.


Mögliche Folgen von Arbeitszeitbetrug für Arbeitnehmer


Grundsätzlich rechtfertigt ein gerichtsfest nachgewiesener Stundenbetrug eine fristlose Kündigung. Diese führt nicht nur zum offensichtlichen Verlust des Jobs und damit des Einkommens, sondern zieht zudem eine Sperrfrist von drei Monaten für den Bezug von Arbeitslosengeld sowie ein negatives Arbeitszeugnis nach sich. Wenn nach der zivilrechtlichen Prüfung herauskommt, dass der Arbeitnehmer unberechtigt Gehalt bezogen hat, oder wenn private Ermittler zum Nachweis des Betruges eingesetzt wurden, wodurch Detektivkosten entstanden sind, ist zudem mit Rückforderungsansprüchen zu rechnen. Auch eine strafrechtliche Verfolgung ist, wenngleich eher unüblich, nicht auszuschließen, schließlich stellt Betrug einen Straftatbestand (§ 263 StGB) dar.


Abrechnungsbetrug aufdecken


Gemäß § 32 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – „Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses“ – ist die Erhebung personenbezogener Daten von Mitarbeitern erlaubt, „wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung erforderlich ist“. Oder anders: Erwägt ein Arbeitgeber, einen Arbeitnehmer zu entlassen, darf er als Entscheidungshilfe persönliche Informationen über ihn erheben, ergo auch Detektive einsetzen.

Dass es ganz so einfach freilich nicht ist, zeigt die Rechtsprechung mit großer Regelmäßigkeit. Doch wenn tatsächlich ein konkreter Betrugsverdacht gegen einen Mitarbeiter besteht, ist es absolut legitim, diesem Verdacht nachzugehen, ggf. mit der Hilfe von Detektiven. Beim Verdacht auf falsche Abrechnungen, sei es nun die Arbeitszeitdokumentation oder das eingereichte Spesenaufkommen, kann unsere Wirtschaftsdetektei aus Hamburg also eingesetzt werden, um zu prüfen, ob der Angestellte seinen Arbeitsvertrag erfüllt. Auch technische Lösungen, für die gut aufgestellte Privat- und Wirtschaftsermittler in der Regel ebenfalls zur Verfügung stehen, sind denkbar. So kann beispielsweise das Zeiterfassungssystem mithilfe von Kameras überwacht werden. Allerdings muss dieser Methode zuvor durch den Betriebs- oder Personalrat zugestimmt worden sein und auch die Mitarbeiter müssen auf die Aufnahmen hingewiesen werden.


Eine umfassende und dauerhafte Videoüberwachung von Mitarbeitern, wie man sie aus anderen Ländern kennt, ist in Deutschland nur in Ausnahmefällen und unter deutlichen Einschränkungen mit dem Datenschutz vereinbar.


Verhältnismäßigkeit der Mittel beachten


Bezüglich sämtlicher Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen gegen Arbeitnehmer gilt die eiserne Regel, dabei nicht unverhältnismäßig vorzugehen, um nicht mehr als notwendig in die Persönlichkeitsrechte einzugreifen. So entschied beispielsweise das Arbeitsgericht Augsburg am 04.10.2012, dass die Computerüberwachung durch eine fünf- bis siebenminütige Speicherung von Bildschirmfotografien im Sekundentakt die Persönlichkeitsrechte des Mitarbeiters verletzt – wenngleich dadurch der Nachweis des Arbeitszeitbetruges erbracht wurde. Speziell weil zusätzlich der private E-Mail-Verkehr dokumentiert wurde, galt die Überwachungsmaßnahme als unverhältnismäßig.

Weiterführende Informationen zum Arbeitsrecht, beispielsweise zur Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses oder zur Ausstellung eines Arbeitszeugnisses, finden Sie unter www.arbeitslosenselbsthilfe.org/arbeitsrecht/.


Verfasserin: Laura Gosemann

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„Patrick Kurtz: Der Sherlock Holmes von Bonn“ – Interview mit dem Bonner Generalanzeiger


Bereits im letzten Jahr veröffentlichte der Bonner Generalanzeiger einen Artikel von Nadine Klees über die Detektei Kurtz. Eine Abschrift dieses Artikels reichen wir hiermit verspätet nach:

„BONN. Patrick Kurtz betreibt eine Wirtschaftsdetektei mit insgesamt 27 Betriebsstätten in Deutschland. Und die Fallzahlen im Bereich Wirtschaftskriminalität in NRW zeigen: Die Geschäftsidee hat Zukunft.


In einem Detektivbüro in Bad Godesberg


Zwischen der deutschen und der dänischen Grenze jagt Patrick Kurtz einen Betrüger. Bei einem Unternehmer in Nordrhein-Westfalen soll er Waren im Wert von 400.000 Euro gekauft, aber nie bezahlt haben. Sein Auftrag: Den Hamburger Geschäftsmann finden und herausfinden, was mit der Ware passiert ist. Patrick Kurtz betreibt eine Wirtschaftsdetektei mit 27 Betriebsstätten in Deutschland.

Sein Bonner Büro liegt im Dachgeschoss eines Wohnhauses in Bad Godesberg. Der Weg dorthin schafft Hinterzimmeratmosphäre: Hinter einer Brandschutztür öffnet sich ein dunkler enger Flur. Es gibt keine Fenster. Pfeifenrauch liegt in der Luft. Doch hinter der letzten Tür wird es wieder seriös: In einem lichtdurchfluteten Raum sitzt Kurtz an seinem aufgeräumten Schreibtisch. Er entschuldigt sich für den Geruch: „Ich habe mit 14 Jahren angefangen, Pfeife zu rauchen.“ Damals habe er auch Detektivbücher gelesen. Doch, dass er später tatsächlich dieser Tätigkeit nachgehe, habe er nicht gedacht.

Ein Großteil seiner Kunden sind Unternehmen, auch ein DAX-Konzern ist dabei. Sie wollen, dass er aufklärt, ob die Mitarbeiter unerlaubten Nebentätigkeiten nachgehen, tatsächlich krank sind oder das Unternehmen gar bestehlen. Aber auch bei Unterschlagung von Waren und Wettbewerbsverstößen wird Kurtz aktiv.


Detective
Als Detektei-Inhaber Patrick Kurtz mit 14 Jahren das Pfeiferauchen begann, ahnte er noch nicht, dass er auch einmal auf Spurensuche gehen würde. 

Wirtschaftskriminalität steigt


„Derzeit habe ich fünf feste Mitarbeiter“, erklärt er. Darüber hinaus kooperiert er mit 40 bis 50 selbstständigen Ermittlern. Darunter ehemalige Stasi- und BND-Mitarbeiter, aber auch ehemalige Polizisten und Abhörtechniker. „Es gibt etwa zehn Experten für Abhörschutz in Deutschland, mit sechs arbeite ich zusammen. Zwei von ihnen waren bei der Stasi.“ Seit 2013 hat er seine eigene Detektei. Für seine Dienstleistung verlangt er 59 Euro pro Stunde. Die Zahl seiner Aufträge steigt nach eigenen Angaben von Jahr zu Jahr.

Analog dazu steigen auch die Fallzahlen im Bereich Wirtschaftskriminalität in NRW. Nach Informationen des Landeskriminalamts in NRW sind es mehr als sechs Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor. Der Gesamtschaden der Delikte belief sich 2015 auf mehr als 648 Millionen Euro. Besonders stark gestiegen ist demnach die Zahl der Wettbewerbsdelikte.

Unter anderem verurteilte das Landgericht Bonn im vergangenen Jahr Mitglieder einer international handelnden Tätergruppe. Die aus China stammenden Hauptbeschuldigten führten jahrelang gefälschte Uhren in den europäischen Wirtschaftsraum ein. Wettbewerbsverstöße sind auch für Kurtz immer wieder ein Thema. Allerdings widmet er sich auch den kleinen Fischen: Zum Beispiel Mitarbeitern, die unerlaubterweise gleichzeitig für zwei Firmen der gleichen Branche arbeiten.


Sicherheitsakademie in Berlin bildet aus


Zielpersonen observieren oder sich mit bearbeiteten Lebensläufen in Unternehmen anstellen lassen, um an Informationen zu gelangen, gehört zum Alltag des Detektivs. Allerdings gibt es Regeln und klare Grenzen für seine Ermittlungen, wie Kurtz erklärt: „Privaträume sind tabu und Fotos von Zielpersonen dürfen nur auf Antrag des Gerichts herausgegeben werden.“ Das heißt, die Fotos dienen Kurtz als Beweismaterial. An seine Auftraggeber weiterreichen, darf er sie in der Regel nicht.

Sein Handwerk hat Kurtz an der Sicherheitsakademie in Berlin gelernt: Dort wird ein anerkannter IHK-Zertifikatslehrgang zur Fachkraft Detektiv angeboten. In sechs Monaten hat er sich dort nach seinem Literaturwissenschaftsstudium zum Ermittler ausbilden lassen: „Eigentlich sollte der Lehrgang nur eine Überbrückung bis zum nächsten Studium sein“, erzählt Kurtz. Aber dann lief es gut und er machte weiter.

Gesetzliche Zulassungsvoraussetzungen für den Berufsstand gibt es nicht. Der Bundesverband Deutscher Detektive (BDD) empfiehlt die Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe (ZAD) für die Grundausbildung. Wer nach dieser Grundausbildung zwei Jahre als Detektiv tätig sei, dürfe sich danach „Geprüfter Detektiv“ nennen, heißt es auf der Internetseite. Nach den Angaben des Verbands gibt es in Deutschland mehr als 1500 private Detekteien.

Mit dem Fall an der dänischen Grenze beschäftigen sich mittlerweile die Behörden. Kurtz observierte tagelang Mitarbeiter des Hamburger Geschäftsmanns, bis ihm mit einem von ihnen ein Deal gelang. Geld gegen die nötigen Informationen. Damit hat er zumindest die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Polizei aktiv werden konnte. Auch wenn der Geschäftsmann sein Geld bis heute nicht wiedergesehen hat.“


Kurtz Detektei Bonn

Zeppelinstraße 8

53177 Bonn

Tel.: 0228 2861 4084

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-bonn.de

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