19.000 Liter Bier verschwunden – Kollektiver Kassenabrechnungsbetrug in Restaurant


Tataufklärung per Detektiv-Einschleusung durch die Kurtz Detektei Düsseldorf


Ein renommierter niederrheinischer Gastronomiebetrieb wandte sich an die Kurtz Detektei Düsseldorf, als interne Kassenprüfungen erhebliche Differenzen zwischen den Abfüllmengen und den Jahresumsätzen aufdeckten. Das Missverhältnis belief sich auf rund 19.000 Liter Bier. Da betriebsinterne Analysen keine klare Ursache aufzeigten, fiel der Verdacht auf systematische Unterschlagung durch das Personal – und unsere Detektive aus Düsseldorf wurden beauftragt, Klarheit zu schaffen.


Mann zapft Bier an Theke; Detektiv in Düsseldorf, Detektei in Düsseldorf, Privatdetektiv in Düsseldorf, Privatdetektei in Düsseldorf

Der Verdacht: Geld verschwindet durch Schwarzverkauf am Tresen


Im Rahmen einer Vorbesprechung samt Voranalyse zwischen dem Geschäftsführer des Gastronomie-Unternehmens und dem zuständigen Einsatzleiter unserer Wirtschaftsdetektei in Düsseldorf wurde schnell eruiert, dass dem Service-Personal in den Bereichen Ausschank und Gästebedienung diverse theoretische Möglichkeiten zur Verfügung standen, Bestellungen nicht einzubuchen. Konkret bestand der Verdacht, dass die Gäste bestellungsgemäß bedient wurden und entsprechend bezahlten, vereinzelte Zahlungen jedoch systematisch nie ins Kassensystem und die Rechnungen nie ins Buchungssystem eingespeist wurden.

Um dem Sachverhalt auf den Grund zu gehen, wurde ein umfassendes Konzept bestehend aus der Einschleusung einer Ermittlerin als Kellnerin in den betroffenen Betrieb sowie aus dokumentierten Testkäufen vereinbart. Nachfolgend konzentrieren wir uns in diesem Fallbericht auf die Erlebnisse im Zuge der Einschleusung, auch Inklusion genannt. Unsere Düsseldorfer Detektivin sollte sich in das Kollegium einfügen, persönliche Beziehungen aufbauen, um Vertrauen zu schaffen, und auf diese Weise sukzessive Hinweise auf die Tathergänge sammeln. Im Fokus stand von Anfang an ein erfahrener Oberkellner, der sich durch auffällig hohe private Ausgaben seit dem Vorjahr verdächtig gemacht hatte – darunter eine neue Immobilie, ein hochwertiger Neuwagen und Fernreisen. Eine interne Befragung zum Thema Abrechnungsdefizit ließ ihn nervös erscheinen, ein Geständnis gab es jedoch nicht.


Zugriff durch verdeckte Einschleusung – „Probearbeit“ mit Ermittlungsauftrag


Nach dem Vor-Ort-Termin mit der Geschäftsführung wurde entschieden: Die Ermittlerin der Kurtz Detektei Düsseldorf sollte für die Einschleusung eine falsche Identität und eine so genannte Legende erhalten (vereinfacht: Umzug nach Düsseldorf, Jobsuche im Servicebereich). Zum nächsten Monatsersten begann sie einen (scheinbar) regulären Dienst als Theken- bzw. Servicekraft im Zielunternehmen.

Schon am ersten Tag fielen ihr Unregelmäßigkeiten auf: Bierausgaben ohne Bon, Bargeld, das direkt in die Schürzentasche wandert – und eine auffällige Nähe zwischen bestimmten Mitarbeitern, die sich flüsternd untereinander abzustimmen schienen. Schnell ließen sich konkrete Tatmuster identifizieren. Der Tathergang variierte dabei und bediente sich mehrerer Varianten.


Getränke ohne Bon – und ein Umschlag mit Bargeld


An ihrem zweiten Wochenende im Dienst, also nachdem ein sachtes Grundvertrauen zur Belegschaft geschaffen worden war, beobachtete unsere Privatdetektivin aus Düsseldorf über mehrere Stunden hinweg, wie mehr als 40 Biere und Spirituosen gezapft und serviert wurden, ohne dass ein Beleg erstellt wurde. Am Ende der Schicht übergab der Oberkellner ihr kommentarlos einen Umschlag mit 50 Euro in bar, begleitet von einem knappen „gut gemacht“. Ein Kollege erklärte der Ermittlerin im Nachgang, das Geld sei ihr Anteil an den nicht registrierten Einnahmen – so funktioniere das hier eben.

Der gleiche Kollege offenbarte später, dass einzelne Mitarbeiter auf diese Weise regelmäßig über 2.000 € monatlich „nebenbei“ erwirtschaften würden. Womöglich war es die Gier, die den Tätern letztlich zum Verhängnis werden sollte. Denn der Privatdetektivin wurde von mehreren „Kollegen“ berichtet, dass man die Unterschlagungen ursprünglich in kleinerem Kreis und mit niedrigeren Summen begonnen hatte. Hätte man sich dauerhaft mit dieser Strategie begnügt, wären die Differenzen zwischen Warenverbrauch und Kassenumsätzen womöglich nie aufgefallen. Diese Gier nach immer mehr ist ein typisches Verhaltensmuster bei wiederholt begangenen Eigentumsdelikten, treffend beschrieben von Sänger Till Lindemann im Rammstein-Lied Mehr: „Bin nie zufrieden / Es gibt kein Ziel / Gibt kein Genug / Ist nie zu viel“.


Briefumschlag mit Euro-Scheinen; Privatermittler in Düsseldorf, Detektivagentur in Düsseldorf, Detektivbüro in Düsseldorf, Wirtschaftsdetektei in Düsseldorf

„Wenn du was dazuverdienen willst …“ – Einladung zur Beteiligung am Betrugssystem


An einem anderen Abend wurde die Ermittlerin von dem mutmaßlichen Haupttäter (dem genannten Oberkellner) unter vier Augen angesprochen. Sinngemäß sagte er ihr: „Wir bekommen hier alle nur Mindestlohn. Wenn du was dazuverdienen willst, sag Bescheid. Wir schauen dann, wie wir’s machen.“

Selbstredend zeigte sich unsere Privatermittlerin aus Düsseldorf sehr interessiert an diesem Angebot. In der Folge lernte sie per freundlicher Einweisung durch mehrere Kollegen die Praxis kennen: Wurde eine Bestellung aufgenommen, aber keine Quittung verlangt, unterblieb die Kasseneingabe systematisch. Das hierdurch einbehaltene Geld wurde in einer Art Schwarzpool gesammelt und regelmäßig anteilig verteilt.


Konzertierter Betrug durch die gesamte Belegschaft


Im Verlauf der vierwöchigen Ermittlung konnte unsere Detektivagentur aus Düsseldorf über 850 einzelne Fälle dokumentieren, in denen Getränke ohne Kasseneingabe ausgeschenkt wurden, teils offen am Tresen, teils verdeckt durch Signalwörter oder Gesten. Der bestätigte Täterkreis umfasste 12 Personen – bei insgesamt 14 Mitarbeitern im Service-Bereich! Und auch die beiden verbliebenen Mitarbeiter waren nicht aus der Verantwortung zu nehmen, denn sie wussten Bescheid und duldeten die Vorgänge stillschweigend. Der soziale Druck im Team war hoch: Wer nicht mitmachte, galt als Außenseiter. Wer zu viel fragte, wurde isoliert. In mehreren Fällen wurden sogar offen Drohungen ausgesprochen, darunter (sinngemäß): „Wenn du aus der Reihe tanzt, siehst du hier bald nur noch deinen Spind von innen.“ Der von Anfang an hauptverdächtigte Oberkellner tat sich bei dem gesamten Betrugsgebilde als Koordinator hervor. Es gab feste Rollen und gegenseitige Absicherung. Ein System beruhend auf Gier, Druck, Bedrohung, Angst und einer morbiden Form von Gruppenloyalität.

Ebenfalls bemerkenswert: Offenbar existierten eigene „Strichlisten“, die in privaten Notizbüchern oder Portemonnaies geführt wurden, um die internen Abrechnungen abzustimmen. Als besonders perfide erscheint die Regelung, dass ein Teil der Schwarzumsätze an eine Vorgesetzte ausgezahlt wurde, die „von nichts wusste“, aber jeden Monat einen Briefumschlag erhielt. So zumindest lauteten die belastenden Aussagen mehrerer Beteiligter, die unsere Düsseldorfer Detektive im Nachgang der Einschleusung sammelten (siehe unten).


Interne Abrechnungsmechanismen unterwandert


Das Abrechnungssystem im Betrieb war bewusst schwach kontrolliert: Mitarbeiter erstellten ihre eigenen Schichtabrechnungen, die nur lose geprüft wurden. Die Geschäftsleitung war „von der alten Schule“ und setzte auf Vertrauen und Ehrlichkeit statt auf Generalverdacht und Kontrolle. Besonders in den späten Abendstunden – wenn die Geschäftsleitung nicht mehr anwesend war – wurde diese Firmenpolitik in Form von systematischer Abrechnungsmanipulation perfide ausgenutzt. Getränke wurden nur dann nachgebucht, wenn Gäste ausdrücklich um eine Quittung baten.

In einem beispielhaften Fall beobachtete unsere Detektivin aus Düsseldorf, wie ein Gast sieben Getränke bestellte und 34,90 € bar zahlte, ohne dass eine Quittung ausgestellt oder der Betrag in der Kasse verbucht wurde. Erst als der Gast nach einem Beleg fragte, wurde die Buchung nachträglich getätigt.


Kellner an elektronischer Kasse; Wirtschaftsdetektiv in Düsseldorf, Wirtschaftsermittler in Düsseldorf, Detektiv-Team in Düsseldorf, Detektei Ratingen

Ergebnis: Über 23.000 € Schaden dokumentiert – Täter identifiziert


Dank der umfangreichen Dokumentation unseres Detektiv-Teams aus Düsseldorf (in Form sowohl der hier dargestellten Einschleusungsmaßnahme als auch der eingangs erwähnten Testkäufe) konnten die Haupttäter identifiziert und das Vorgehen in einem gerichtsverwertbaren Ermittlungsbericht festgehalten werden. Der mutmaßliche Kopf des Netzwerks (Oberkellner) wurde schließlich im Beisein eines unserer Ermittler mit der gesammelten Beweislage konfrontiert, hüllte sich zunächst in Schweigen und versuchte nach Abschluss seines Reflexionsprozesses, andere aus dem Team als Haupttäter zu belasten und sich selbst als Mitläufer und Opfer von Gruppenzwang darzustellen. Als die Geschäftsführung weitere Täter konfrontierte, kam es zu einer Kettenreaktion: Anschuldigungen gegeneinander, versuchte Beweisvernichtung, Geständnisse, Entlassungen. Mehrere der überführten Täter erhofften sich Strafminderung durch belastende Aussagen; einer von ihnen bezifferte die Zusatzeinnahmen des Oberkellners auf über 70.000 € allein im zurückliegenden Jahr. Alle (bis auf er selbst) nannten sie übereinstimmend den Oberkellner als Kopf des Betrugssystems und Haupttäter.

Insgesamt wurden im Rahmen der Einschleusung Unterschlagungen mit einem Schadenswert von über 23.000 € dokumentiert – in lediglich einem Monat, und das auch allein während der Schichtzeiten der Detektivin! Die Geschäftsleitung ergriff zivil- und strafrechtliche Schritte. Die Einschleusung erwies sich als entscheidendes Instrument, um das Schweigekartell zu durchbrechen.


Beteiligungsquote an organisiertem Betrug stimmt nachdenklich


Dieser Fall verdeutlicht: Gerade in Gastronomie und Hotellerie sind Arbeitnehmer-Delikte zum Schaden des beschäftigenden Unternehmens niedrigschwellig. Wo Bargeld, Bonpflicht und Eigenverantwortung zusammentreffen, ist das Betrugsrisiko hoch. „Gelegenheit macht Diebe“ dürfte anhand der Erfahrungen unserer Wirtschaftsdetektive in Düsseldorf eine der zutreffendsten Redewendungen der deutschen Sprache sein. Man vergegenwärtige sich nur, wie selbstverständlich es den Rädelsführern im vorliegenden Fall erschienen haben muss, dass die neue Kollegin das Spiel schon mitspielen würde – schließlich wurde sie nach nicht einmal zwei Wochen Dienst bereits in die Machenschaften involviert. Eine solche Verfahrensweise beruht auf dem Erfahrungswert, dass bislang immer alles gut gegangen ist, sprich: dass keine der zuvor rekrutierten Personen „gesungen“ hat. Oder anders ausgedrückt: 14 Personen wurden vor die Wahl gestellt, entweder ihre Jobs vertragsgemäß zu erledigen oder sich zum Schaden ihres Arbeitgebers durch eine gewerbsmäßige Straftat selbst zu bereichern, und alle 14 entschieden sich gegen eine Rückmeldung an den Arbeitgeber, 12 von 14 für die aktive Teilnahme an einem gewerbsmäßigen, bandenartigen Betrug. Das wirft ein bedenkliches Bild auf den Allgemeinzustand unserer Gesellschaft. Gleichsam erstaunlich ist, wie vertrauensselig Menschen handeln können, an denen selbst jegliches Vertrauen verloren ist. 

Das alles verdeutlicht: Sowohl im Schadensfall als auch präventiv sind externe, neutrale Ermittler bei vielen Betriebsstrukturen unverzichtbar, um sich vor Schädigungen durch das eigene Personal zu schützen. Die Kurtz Detektei Düsseldorf steht Unternehmen mit Sicherheitsexperten und Detektiven in RatingenNeuss, der Gartenstadt selbst und in der gesamten Region als erfahrener Partner zur Seite – diskret, rechtssicher und effizient.


Hinweis


Zur Wahrung der Diskretion sowie der Persönlichkeitsrechte von Auftraggebern und Zielpersonen wurden alle Namen und Orte in diesem Fallbericht bis zur vollständigen Unkenntlichkeit verändert. 


Kurtz Detektei Düsseldorf

Grafenberger Allee 293

D-40237 Düsseldorf

Tel.: 0211 9874 0021

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-duesseldorf.de

Web: https://www.kurtz-detektei-duesseldorf.de

Google: https://g.page/kurtz-detektei-duesseldorf

Originalbeitrag: https://kurtz-detektei-duesseldorf.de/news-aus-der-welt-der-detektive/19-000-Liter-Bier-verschwunden-Kollektiver-Kassenabrechnungsbetrug-in-Restaurant/

Unterschlagung in Zwickau: Manipulation von Kassenbelegen


Kontinuierliche Eigentumsdelikte seit mehreren Jahren?


Der Inhaber eines Bio-Supermarkts in Zwickau, nennen wir ihn Herr Colditz, verdächtigte seit Längerem einen langjährigen Angestellten der Kassenunterschlagung. Um unserer Detektei in Zwickau* den Fall näher zu erläutern, lud er einen unserer Wirtschaftsdetektive zu sich nach Hause ein. Nach einer sehr freundlichen Begrüßung berichtete Herr Colditz, dass der verdächtige Mitarbeiter mit großer Wahrscheinlichkeit seit 2-3 Jahren Eigentumsdelikte gegen seinen Betrieb begehe; es fehle lediglich der Nachweis für das Gericht. Um diesen zu erbringen, habe er unsere Privatdetektive in Zwickau kontaktiert (0800 8033 967).


Vermutetes Vorgehen des Täters


Die Zielperson wurde verdächtigt, sich mit der eigenen Mitarbeiter-Kennzeichnung oder der ID von Kollegen ins Kassensystem einzuloggen und dann auf zwei verschiedene Weisen Betrugshandlungen vorzunehmen:

  1. Vortäuschung der Annahme von nicht vorhandenem Leergut, d.h. hier werden virtuell Leergutannahmen vorgetäuscht und die entsprechenden Barbeträge aus der Kasse entnommen.
  2. Vortäuschung von Warenrückläufern, das sind vorgeblich angebrochene Lebensmittel und/oder Kosmetika, die von Kunden wegen eines Fehlkaufs zurückgegeben worden seien. Die Barbeträge der vorgetäuschten Rücknahmen werden ebenfalls aus der Kasse entnommen.

Damit die genannten Verfahren nicht unmittelbar auffallen, wird immer ein Bon angefertigt, der die entsprechenden Bargeldentnahmen spiegelt. Diesen Entnahmebon legte die Zielperson an den jeweiligen Tattagen mit in die Kasse zur Abrechnung. Auf diese Weise konnte der Auftraggeber unserer Wirtschaftsdetektei in Zwickau den Betrug nicht sofort erkennen. Erst nach mehreren internen Prüfungen und Warenzählungen ließen sich die Warendifferenzen feststellen.

Nachdem der gesamte Sachverhalt an der Privatanschrift des Auftraggebers nachvollziehbar und bereits weitgehend zweifelsfrei geklärt wurde, beschließen unser Detektiv in Zwickau und Herr Colditz eine direkt anschließende Observation im Supermarkt, um einen weiteren Diebstahlsvorgang durch die Zielperson beobachten und gerichtsfest dokumentieren zu können. Möglicherweise würden hierfür mehrere Anläufe/Observationstage notwendig werden.


Observation an der Kasse: Einbuchungen ohne Kunden?


Die Observationssituation am Einsatzobjekt Bio-Markt stellte sich ungewöhnlich günstig dar, denn in unmittelbarer Nähe zum Einkaufsladen befand sich ein Bistro, von dem aus Einsicht auf den Kassenbereich genommen werden konnte. So musste unser Privatermittler zur Abwechslung einmal nicht stundenlang bei glühender Hitze oder klirrender Kälte im Auto verharren, sondern konnte sich bequem an einen Tisch im Bistro setzen, Kaffee und Kuchen ordern und auf diese Weise eine Observation durchführen, die dem Nachweis eines gewerbsmäßigen Betrugs- und Unterschlagungsdeliktes dienen sollte und für das dem Täter aufgrund der besonderen Schwere des Falles eine Strafe von bis zu zehn Jahren Gefängnis drohte (§ 263 StGB Betrug).

Bereits 20 Minuten nach Beginn der Observation beobachtete unserer Wirtschaftsdetektiv in Zwickau, wie die Zielperson mehrere Tippvorgänge an der Kasse vornahm, ohne dass dort Kunden gestanden hätten. Keine fünf Minuten später wiederholte sich dieser Vorgang. Daraufhin verständigten sich Herr Colditz und unser Ermittler außerhalb des Sichtbereichs des verdächtigen Mitarbeiters darauf, dass der Betriebsinhaber einen Kassencheck über die EDV vornehmen werde. Sollte sich dabei herausstellen, dass tatsächlich Buchungen ohne Kunden vorgenommen wurden, würde Herr Colditz dies unserem Detektiv durch ein zuvor abgesprochenes nonverbales Zeichen mitteilen.


Dass Mitarbeiter, die sich unbeobachtet wähnen und Zugang zu Bargeld haben, Betrugshandlungen und Eigentumsdelikte vollziehen, kommt leider selbst in den besten Betrieben vor. Aus kleinen Beträgen werden in der Summe hohe Schäden. 

Konfrontation – notarielles Schuldanerkenntnis?


Als das besprochene nonverbale Zeichen des Auftraggebers tatsächlich erfolgte, konfrontierten Herr Colditz und der Wirtschaftsermittler die Zielperson mit den beobachteten Delikten. Das Sprechen übernahm größtenteils der Detektiv, da er über langjährige Erfahrungen in Sachen Vernehmung und Mediation verfügt und deshalb regelmäßig die Unterzeichnung notarieller Schuldanerkenntnisse erwirkt. Ein solches Schuldanerkenntnis lässt sich mit variablem Inhalt gestalten, meist wird dem Täter Straffreiheit in Aussicht gestellt, wenn er seine Delikte zugibt und sich zur Rückzahlung entstandener Schäden verpflichtet.

Und so spielten der Ermittler unserer Privatdetektei in Zwickau und der überführte Mitarbeiter den typischen Ablauf einer Täterkonfrontation nach Eigentumsdelikten gegen Unternehmen ab: Zunächst wird geleugnet, dann kommen alle Beweise auf den Tisch, anschließend werden dem Täter seine verbliebenen Optionen aufgezeigt (entweder Unterzeichnung des notariellen Schuldanerkenntnisses oder Strafanzeige + Zivilklage). In den meisten Fällen sind die Delinquenten schließlich vernünftig genug, in das Schuldanerkenntnis einzuwilligen, um sich der drohenden Gefängnisstrafe zu entziehen – so auch in diesem Fall. Der Mitarbeiter knickte ein und gab zu, seit mehreren Jahren wöchentlich Beträge in Höhe von 50 bis 150 € entwendet zu haben. Damit der Betrug nicht auffiel, fingierte die Zielperson Waren- und Leergutrückläufer. Der Delinquent fertigte die entsprechenden Bons dafür an und legte sie zur Abrechnung mit in die Kasse.


Schadensberechnung und Auflösung des Arbeitsvertrages


Nach dem Geständnis werteten die drei Anwesenden mehrere Stunden lang die bekannten/verdächtigen Fälle der letzten Jahre aus. Der Gesamtschaden wurde schließlich auf 10.000 € festgelegt, womit der diebische Angestellte nach Ansicht unseres Privatermittlers in Zwickau sogar noch gut wegkam. Abschließend einigte man sich einvernehmlich auf die Auflösung des Arbeitsvertrages der Zielperson mit sofortiger Wirkung, ferner wurde dem Herrn Hausverbot für mindestens ein Jahr erteilt.


Alle Namen und Orte sind selbstverständlich zur vollständigen Unkenntlichkeit verändert.  

Kurtz Detektei Leipzig

Beuchaer Straße 10

04318 Leipzig

Tel.: 0341 6970 4082

Mobil: 0163 8033 967

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Cyberkriminalität in der Schweiz: IT-Experten für Täterermittlung und Tatprävention


Hackerangriffe auf lebenswichtige Spitaldaten


Die Empörung in der Schweiz und benachbarten Staaten ist gross: Hacker haben mehrfach Schweizer Spitäler damit erpresst, ihre Server zu attackieren und teils lebenswichtige Spitaldaten zu verschlüsseln, wenn nicht ein „Lösegeld“ in erheblicher Höhe gezahlt werden sollte. Ein ruchloser und gleichsam höchst lukrativer Angriff, schliesslich geht es in Krankenhäusern um Leben und Tod. Die Täter spielen bewusst mit der Gesundheit unschuldiger und unbeteiligter Personen, um eine schnelle Zahlung zu erwirken. Ihre Cyberangriffe manifestieren sich in Verschlüsselungen von Patientendaten und anderen Spitalunterlagen und können im schlimmsten Fall den Krankenhausablauf für mehrere Stunden oder sogar Tage stilllegen, was für Risiko- und Intensivpatienten unter Umständen den Tod bedeutet. Die Kurtz Detektei Schweiz kann mit ihren Detektiven und IT-Experten in solchen Fällen frühzeitig ermitteln, wer hinter den Attacken steckt, um die Verantwortlichen der Gerichtsbarkeit zuzuführen.

Leider lässt sich nicht genau sagen, wie viele Spitäler schweizweit betroffen sind, da nur wenige Hackerattacken gemeldet werden; die betroffenen Spitäler befürchten, durch die Publizierung Imageschäden zu erleiden und Trittbrettfahrer auf den Plan zu rufen. Im Tagesanzeiger warnt der Chef einer Sicherheitsagentur vor der Gerissenheit der Täter, die Profis in ihrem Metier zu sein scheinen und nicht einfach nur Streiche spielen wollen; eine Klinik in Los Angeles (USA) zum Beispiel konnte gegen einen extrem gefährlichen Virus nicht anders vorgehen, als die geforderten 17.000 Dollar für die Entschlüsselung der gehackten Daten zu zahlen. Unsere IT-Spezialisten in der Schweiz ermitteln einerseits die Identitäten der Täter im Schadens- bzw. konkreten Bedrohungsfall und sorgen ausserdem durch die Ausarbeitung und Umsetzung individueller IT-Sicherheitskonzepte für eine effektive Prävention: +41 (0)800 220 020.


Gerade Patientendaten sind natürlich von eminenter Bedeutung und somit maximal schützenswert. Entsprechend erschüttern die skrupellosen Hackerangriffe auf Schweizer Spitäler in extremem Masse. 


Kein Unternehmen ist vor Cyberkriminalität gefeit


Unternehmen aller Grössen sind genauso wie Spitäler konstant durch Angriffe aus dem Internet bedroht. Sobald auch nur ein einziger Internetkrimineller einen lohnenswerten Plan zur Erpressung beziehungsweise zum Diebstahl sensibler Daten gefasst hat, können seine diesbezüglichen Bemühungen den betroffenen Betrieb schwer schädigen. Ist es schon vor einiger Zeit zu einem Angriff gekommen, der erst im Nachhinein bemerkt wirkt, so gestaltet es sich häufig sehr schwierig, die Täter zu ermitteln und sie ihrer gerechten Strafe zuzuführen, denn gleichwohl sie bei ihren Angriffen Spuren hinterlassen haben, lassen sich diese nach Verstreichen eines längeren Zeitraums meist nicht mehr zum Verursacher rückverfolgen. Bei Erpressungen muss besonders im Fall von Krankenhäusern sehr schnell gehandelt werden, um die Patientenversorgung nicht zu gefährden; daher bleibt dort nur wenig Handlungsspielraum. Ein zeitnaher Einsatz von Sicherheitsexperten kann das Schlimmste abwehren.

Wird unsere Zürcher Detektei frühzeitig engagiert, um vorsorglich Sicherheitslücken zu entdecken und diese zu schliessen, so kann den Hackern in vielen Fällen zuvorgekommen und ihnen der Wind aus den Segeln genommen werden. Dies gilt gleichermassen für innovative Start-Ups wie für alteingesessene Unternehmen, denn jede Art von Erfindungen, Patenten und anderen schützenswerten Daten ist für Konkurrenten und Cyberkriminelle potentiell von Interesse. Somit wird die gesamte Firmenlandschaft der Schweiz durch Internetkriminalität bedroht. Man stelle sich nur vor, welchen Reputationsschaden das Schweizer Bankwesen erleiden würde, sollten die Server und Daten einer der zahlreichen renommierten Banken in die Hände von Hackern fallen.


Vielfältige Tatmotive der Internetkriminellen


Angriffe aus dem World Wide Web können sich aus verschiedenen Gründen ereignen:

  • Handelt es sich um ein grosses Unternehmen, das auf irgendeine Weise polarisiert, so können Attacken politisch oder ethisch motiviert sein und das Ziel haben, dem Unternehmen so lange wie möglich zu schaden.
  • Bei Hacks in Verbindung mit Erpressung erfolgen die Angriffe zur Erlangung eines persönlichen finanziellen Vorteils.
  • Der häufigste Grund für IT-Angriffe ist aber immer noch Spionage: Daten und Pläne erfolgreicher Unternehmen werden ausgespäht, um dem eigenen Unternehmen einen illegalen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, Produkte zu plagiieren oder Informationen an den Höchstbietenden weiterzuverkaufen.

Besonders mit der letzteren Fallkonstellation haben unsere Wirtschaftsdetektive in der Schweiz schon mehrfach Bekanntschaft gemacht, wenn sie zur Aufklärung von Serverangriffen und zur Täterermittlung engagiert wurden.


Ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit – Arbeitnehmer als Täter im Fokus


Es ist eine traurige Gewissheit, dass nicht alle Cyberattacken von Aussenstehenden oder Konkurrenten verübt werden. Unzufriedenheit mit dem Job, Geldknappheit und andere Gründe treiben oft auch ehemals treue Angestellte dazu, illegal Informationen weiterzugeben, um sich ein lukratives Zubrot zu verdienen. Doch nicht nur Vorsatz, auch Fahrlässigkeit ist ein nicht zu vernachlässigender Faktor – Beispiel: Zugangsdaten und Passwörter, die durch Angestellte leichtgläubig weitergegeben werden, wenn eine Phishingmail dazu aufruft. Die Mitarbeiter tappen in eine mehr oder minder geschickte Falle gewerbsmässiger Betrüger, die das Layout und den Sprachduktus grosser Unternehmen (bspw. Paypal, Ebay, Amazon etc.) imitieren und damit unaufmerksame oder naive Arbeitnehmer dazu bewegen, verseuchte Websites zu öffnen und/oder Passwörter an den angeblichen Kundendienst zu senden. Unter Umständen erhalten Cyberkriminelle dadurch einen schnellen Zugang zu Servern, Firmenkonten und Clouddiensten, ohne dass sie sich sonderlich anstrengen müssten.

Unsere Schweizer Wirtschaftsdetektive empfehlen ihren Auftraggebern in Fällen unerwünschter Datenabflüsse daher immer, ihre Sicherheitskonzepte kritisch zu beleuchten und eventuelle Schwachstellen auszumerzen. Ausserdem müssen Mitarbeiter regelmässig im Umgang mit sensiblen Daten geschult werden und sie sind über die Konsequenzen einer gebrochenen Schweigepflicht, eines Geheimnisverrats und der Beihilfe zur Spionage aufzuklären. Aufmerksamkeit bei Ungereimtheiten vonseiten aller Betriebsangestellten vom Azubi bis zur Führungsebene hilft darüber hinaus, Sicherheitslecks oder einen Fremdzugriff auf Server und Daten festzustellen. Auf diese Weise können den Angreifern erste Steine in den Weg gelegt werden, wenngleich dies allein natürlich keine hundertprozentige Sicherheit für das Unternehmen bedeutet. Unsere Wirtschaftsdetektei aus Zürich analysiert in Ihrem Auftrag die IT-Struktur Ihres Unternehmens, führt strukturelle Verbesserungen durch und ermittelt die Täter bereits begangener Delikte durch die Feststellung und Nachverfolgung ihrer digitalen Fussabdrücke: kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch.


Ist das eigene Unternehmen in Gefahr? Privatdetektive aus der Schweiz werden sofort aktiv.


Haben Sie Sorge, dass Cyberkriminelle Interesse an Ihrem Unternehmen und den ihm eigenen Innovationen und Daten haben könnten? Befürchten Sie eine Weitergabe sensibler Informationen aus den eigenen Reihen? Waren Sie bereits Opfer einer Hackerattacke und möchten die Täter ermitteln? In diesen und vielen weiteren Fällen stehen Ihnen die Einsatzmöglichkeiten unserer IT-Experten in der Schweiz zur Verfügung. Egal ob Sie vorsorgen und ein personalisiertes Sicherheitskonzept entwickelt haben möchten oder ob Sie nach einem Cyberangriff die Spuren der Täter verfolgt wissen wollen, um sie schnellstmöglich der Gerichtsbarkeit zuzuführen und um weiteren Schaden vom Betrieb abzuhalten – unsere Schweizer Detektei hilft. Setzen Sie sich zu Beratungs- und Beauftragungszwecken kostenfrei mit unseren Mitarbeitern in Verbindung: +41 (0)800 220 020.


Verfasserin: Maya Grünschloss

 

Kurtz Detektei Zürich und Schweiz

Max-Högger-Strasse 6

8048 Zürich

Tel.: +41 (0)44 5522 264

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch

Web: https://www.kurtz-detektei-schweiz.ch

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Betrugsmasche: Schwangerschaftsvortäuschung, um Geld vom angeblichen Vater zu erpressen


Ein Rendezvous mit schwerwiegenden Folgen


Ein Rendezvous mit einer jungen, attraktiven Frau – welcher Junggeselle sagt da schon nein? Herr Lotte jedenfalls, späterer Auftraggeber unserer Detektei in Osnabrück*, freute sich über die Gelegenheit, einen netten Abend zu verbringen und dabei vielleicht sogar eine neue Herzensdame zu finden. Im Verlauf des Dates stellte sich allerdings schnell heraus, dass der Funke wohl nicht überspringen würde. Seine Begleiterin, Frau Fröhlich, war zwar Single und sehr hübsch anzusehen, entsprach intellektuell und zwischenmenschlich aber eher nicht den Vorstellungen unseres Klienten. Doch körperliche Bedürfnisse hat der Mensch schließlich auch und so kam es im Anschluss an das Date zu einem One-Night-Stand. Für den Auftraggeber unserer Detektive in Osnabrück war die Angelegenheit damit im wahrsten Sinne des Wortes erledigt. Man hatte sich darauf geeinigt, es bei diesem einen Treffen zu belassen.

Entsprechend überrascht war Herr Lotte, als er acht Wochen später einen Anruf von Frau Fröhlich erhielt, bei dem sie ihm mitteilte, dass sie von ihm schwanger sei. Unser Klient musste diesen Schock erst einmal sacken lassen. Welcher Mann wünscht sich schon ein Kind von einem One-Night-Stand? Und überhaupt hatte Frau Fröhlich vor dem ungeschützten Geschlechtsverkehr behauptet, die Antibabypille zu nehmen – konnte Herr Lotte wirklich diese unsagbar niedrige Wahrscheinlichkeit getroffen haben, dass ein einmaliger Verkehr gerade in die fruchtbare Zeit fiel und die Antibabypille genau zu diesem Zeitpunkt versagte? Er fühlte sich noch nicht bereit für ein Kind – erst recht nicht mit einer einigermaßen Fremden – und teilte Frau Lotte mit, dass er die Abtreibung wünsche. Die Schwangere war hiermit einverstanden, erklärte aber, die Kosten von circa 4.000 € nicht tragen zu können (hätte Herr Lotte den Suchbegriff „Abtreibungskosten“ gegoogelt, wäre ihm aufgefallen, dass diese Summe weit über den tatsächlichen Beträgen liegt). Aus Verantwortungsbewusstsein traf sich der Klient unserer Privatdetektei in Osnabrück mit Frau Fröhlich und überreichte ihr die gesamten 4.000 € in bar. Selbstverständlich werde er ihr auch beim Abtreibungstermin beistehen. Als dieser – nach angeblicher zweimaliger Verschiebung – an einem Samstag endlich gekommen war, wartete Herr Lotte vergeblich vor der Abtreibungsklinik auf das Eintreffen der vermeintlichen Kindesmutter. Auf Nachfrage am Empfang wurde ihm mitgeteilt, dass Frau Fröhlich hier weder einen Termin vereinbart habe, noch auf andere Art bekannt sei.


Der Auftraggeber unserer Detektei in Osnabrück war von seiner angeblichen Vaterschaft wenig entzückt.

Gesicherte Informationen – Fehlanzeige


In der Folge reagierte Frau Fröhlich nicht mehr auf Anrufe, weswegen Herr Lotte unsere Wirtschaftsdetektei in Osnabrück beauftragte, den Fall zu untersuchen. Gab es wirklich eine Schwangerschaft oder war er einem perfiden Trickbetrug zum Opfer gefallen? Unseren Ermittlern stellte sich direkt ein Problem: der Anfangspunkt. Denn der Wahrheitsgehalt aller Informationen, die Herr Lotte über die Zielperson hatte – und das waren ohnehin nicht viele –, musste angesichts des Betrugsverdachts angezweifelt werden. Schließlich würde ein gewitzter Betrüger kaum seinen echten Namen preisgeben, und auch die weiteren Aussagen der vorgeblich Schwangeren aus dem Smalltalk, den beide geführt hatten, konnten frei erfunden sein. Zudem handelte es sich mit nicht allzu geringer Wahrscheinlichkeit um eine Wiederholungstäterin, die entsprechend vorsichtig und abgeklärt vorgegangen sein dürfte. Eine Adresse hatte Herr Lotte sowieso nie erfragt, zum Geschlechtsverkehr war es in seiner Wohnung gekommen. Wo also ansetzen?

Die einzige gesicherte Information, die unseren Privatdetektiven in Osnabrück zur Verfügung stand, war, dass die Gesuchte die bekannte Telefonnummer tatsächlich nutzte oder zumindest früher genutzt hatte. Wahrscheinlich handelte es sich um eine Prepaid-Karte, für deren Registrierung man frei erfundene Personendaten nutzen kann, da die meisten Anbieter keine Identitätsprüfung vornehmen. Glücklicherweise bestehen in unserer Detektei unter günstigen Umständen Möglichkeiten, mit diesem eher vagen Ansatzpunkt zu Ergebnissen zu kommen. Jene günstigen Umstände waren in diesem Fall gegeben und so ermittelten wir im ersten Schritt erfolgreich die Adresse der Zielperson in Osnabrück.


Observation der Zielperson: vorhandenes Familienleben?


Mit der Feststellung des Wohnortes ging noch nicht die Ermittlung der weiteren personenbezogenen Daten einher. Eine Frau Fröhlich jedenfalls stand in keinem ermittelbaren Zusammenhang zu dieser Adresse. Anhand eines Fotos der Zielperson, das Herr Lotte auf seinem Laptop gespeichert hatte, würden unsere Detektive in Osnabrück die Gesuchte bei einer Observation der Wohnadresse identifizieren können, um auf diese Weise zu weiteren Feststellungen zu gelangen. Das Foto lag dem Auftraggeber deshalb vor, weil das Kennenlernen über ein Online-Datingportal stattgefunden und sich Herr Lotte von dort das Bild heruntergeladen hatte, um sein Date beim Treffen erkennen zu können. Das Online-Profil der Dame war in der Zwischenzeit gelöscht worden.

Ein zweiköpfiges Ermittlerteam startete die Observation am Wohnobjekt der Zielperson, einem sanierungsbedürftigen Mehrfamilienhaus. Kurz nach der Positionierung der Detektive fuhr ein Fahrzeug vor, aus dem ein Mann mit kurzgeschorenem Haar und Bomberjacke ausstieg, gefolgt von der Zielperson. Die Dame steckte sich eine Zigarette an – ein Schwangerschaftstabu –, während der Mann zwei Kleinkinder vom Rücksitz auf den Gehweg hob. Da es sich um einen sonnigen Septembertag handelte, trug die Zielperson ein enges Top und darüber ein offenes dünnes Jäckchen. Inzwischen waren 13 Wochen seit dem Date mit Herrn Lotte vergangen, doch die Zielperson präsentierte sich gertenschlank, fast dürr, und zeigte keinen Bauchansatz. Nachdem sie aufgeraucht hatte, ging sie ins Haus und kam ein paar Minuten später mit Sonnenbrille und Strandtasche zurück zum Auto. Alle vier Personen fuhren ab, verfolgt von unserem Detektiv-Team in Osnabrück.


Ergebnis einer legendierten Befragung: „Married… with Children“


Die Fahrt ging zunächst zu einem Einkaufsmarkt und danach zum Attersee, wo sich die Zielperson und ihr Begleiter ans Ufer legten, während sich die Kinder allein und ohne wirkliche Aufsicht durch die mutmaßlichen Eltern auf der dortigen Spielanlage beschäftigten. Gegen Mittag, als die Temperaturen noch um ein paar Grad gestiegen waren, zog die Zielperson die Überbekleidung aus und legte sich im Bikini hin. Auch jetzt war kein Bauchansatz zu erkennen. Die Familie blieb bis zum fortgeschrittenen Nachmittag am Strand und fuhr anschließend wieder zur Wohnadresse, die alle gemeinsam betraten. Mittels einer Legende brachte einer unserer Privatdetektive in Osnabrück durch eine diskrete Befragung im Haus den Namen der Zielperson in Erfahrung und auch, dass sie dort seit mehreren Jahren zusammen mit ihrem Ehemann (!) und den gemeinsamen Kindern lebe.

Der betreffende Ermittler war durch die Maßnahme „verbrannt“ und konnte in diesem Fall deshalb nicht mehr für weitere Observationen eingesetzt werden. Stattdessen fuhr er zur Abtreibungsklinik, um dort zu recherchieren. Schnell stellte sich heraus, dass es sich zwar um eine medizinische Einrichtung mit gynäkologischer Abteilung handelte, man dort aber am Wochenende keine Abtreibungen durchführte. Der Termin, an dem Herr Lotte vergeblich vor Ort gewartet hatte, war ein Samstag gewesen.

Am Wohnobjekt tat sich indes nichts Relevantes mehr, weswegen unser dort verbliebener Ermittler die Observation am Abend einstellte.


Keine Anzeichen für eine (legale) Erwerbstätigkeit


Die Erkenntnisse des ersten Ermittlungstages hatten den Betrugsverdacht erhärtet. Zum einen war kein Babybauch zu sehen, was aber – zugegeben – auch an einer tatsächlich stattgefundenen Abtreibung gelegen haben könnte. Zum anderen hatte die Zielperson in so vielerlei Hinsicht gelogen, dass die Indizien einigermaßen erdrückend waren: Die Dame lebte weder als Single, noch war sie kinderlos. Außerdem wohnte sie in einem eher sozialschwachen Objekt und weder sie selbst noch ihr Ehemann waren am Observationstag einer Erwerbstätigkeit nachgegangen, obwohl sich „Frau Fröhlich“ Herrn Lotte als Immobilienmaklerin vorgestellt hatte. Gut möglich, dass das Ehepaar seinen Lebensunterhalt einvernehmlich durch gewerbsmäßigen Trickbetrug erschlich. Eine Folgeobservation unserer Wirtschaftsdetektive in Osnabrück sollte diesen Verdacht mit weiteren Indizien unterlegen (eindeutige Beweise, bspw. durch die Beobachtung oder gar legendierte Provozierung eines weiteren Betrugsfalls, würden in dieser Fallkonstellation wohl nur mit viel Geduld und somit hohen Detektivkosten zu ermitteln sein).

Am Folgetag verließ die Zielperson früh das Haus und fuhr von dort zum Jobcenter am Johannistorwall. Nach einer guten Stunde kehrte sie zu ihrem Fahrzeug zurück und fuhr wieder zu ihrer Wohnung. Circa 40 Minuten später ging die gesamte Familie zum Auto und stieg ein, der Vater trug eine große Sporttasche bei sich. Die Eltern luden die Kinder an einem Wohnhaus in Osnabrück ab; bei einer späteren Kontrolle fanden die Ermittler den Nachnamen der Familie am Klingelschild – vermutlich handelte es sich um Großeltern, Tanten oder Ähnliches. Anschließend fuhren Zielperson und Ehemann zu einem Fitnesscenter, wo sie an ihrer Attersee-Strandfigur arbeiteten. Danach führten sie die Observanten unserer Detektei in Osnabrück zurück zum Haus der Verwandten, blieben eine ganze Weile im Objekt und fuhren schließlich mit den Kindern wieder zum eigenen Wohngebäude, das sie an diesem Tag nicht mehr verließen.


Nach dem teuren One-Night-Stand ist nun die Gerichtsbarkeit gefragt.


Durch die am zweiten Observationstag weiterhin ausbleibende Erwerbstätigkeit und den Besuch der Zielperson beim Jobcenter wurde die Vermutung Arbeitslosigkeit bestärkt. Die bisherigen Erkenntnisse reichten Herrn Lotte aus. Allein schon, dass ein Ehemann existierte, führte zwangsläufig zu der Frage, wie die vermeintlich Schwangere überhaupt wissen konnte, von welchem der beiden Herren das angebliche Baby stammte. Für den Auftraggeber unserer Detektive in Osnabrück stand nach den Ermittlungen fest: Er war von Trickbetrügern hereingelegt worden. Entsprechend leitete er zivil- und strafrechtliche Maßnahmen gegen seine Partnerin bei einem One-Night-Stand ein, der ihm wohl als der nervenaufreibendste und teuerste seines Lebens in Erinnerung bleiben dürfte. Hoffen wir, dass er zumindest für den finanziellen Aspekt entschädigt werden wird.


Alle Namen und Orte sind im Sinne des Klienten- und Zielpersonenschutzes selbstverständlich zur vollständigen Unkenntlichkeit verändert.

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