Sonnenschirm-Diebstahl aus der Gastronomie-Zulieferung


Ermittlungen der Kurtz Detektei Bielefeld


Der Diebstahl von Firmenmaterialien gehört zu den häufigsten Delikten im Bereich der Wirtschaftskriminalität. Oft handelt es sich nicht um klassische Ladendiebstähle, sondern um gezielten Zugriff auf Lagerbestände oder auf Werthaltiges aus dem Betriebsalltag. So auch im folgenden Fall, in dem ein bekannter Getränkehersteller die Kurtz Detektei Bielefeld mit der Aufklärung auffälliger Vorgänge beauftragte: 

Auf einem Online-Kleinanzeigenportal tauchten plötzlich unbenutzte hochwertige Sonnenschirme mit dem Markenzeichen unserer Auftraggeberin auf, wie man sie aus den Außenbereichen von Restaurants kennt, das heißt inklusive Ständer und Betonfüßen. Da es für die Herstellung dieser Schirme einer kostenintensiven Lizenz der Auftraggeberin bedurfte und die Herkunft der angebotenen Sonnenschirme zweifelhaft war, gab es zwei konkrete Verdachte: Entweder handelte es sich um Diebesgut oder um Markenpiraterie, das heißt, dass Replikas der Original-Sonnenschirme ohne die hierfür notwendige Lizenz produziert worden sein könnten. Um die eigenen Markenrechte zu schützen, beauftragte der Getränkehersteller unsere Detektive aus Bielefeld, den oder die Verkäufer zu identifizieren, die Herkunft der Schirme aufzuklären und – bei Bestätigung entweder des Diebstahlverdachts oder des Verdachts der Verletzung von Markenrechten – den Modus Operandi gerichtsverwertbar zu dokumentieren.


Erste Spur: legendierte Kontaktaufnahme durch Detektiv


Ein Ermittler unserer Wirtschaftsdetektei in Bielefeld legte zunächst einen legendierten Account bei dem besagten Kleinanzeigenportal an, um unauffällig Kontakt mit dem Anbieter aufzunehmen. Der Verkäufer biss an, und schnell wurde klar, dass es hier nicht mit rechten Dingen zuging, denn:

  • Der Verkäufer bot die Schirme samt Zubehör zu einem auffallend niedrigen Festpreis an.
  • Die Abholung sollte an einer neutralen Adresse beginnen, von der man „gemeinsam zum eigentlichen Lager“ fahren würde. Der tatsächliche Aufbewahrungsort der Artikel wurde also bewusst verschleiert.

Der Detektiv vereinbarte einen Termin mit dem Verkäufer in der Absicht, einen der Sonnenschirme zu erstehen, dabei den gesamten Kaufprozess zu dokumentieren und sowohl den Verkäufer als auch den Aufbewahrungsort der Schirme zu identifizieren. Nach Informierung der Auftraggeberin waren sich in der Rücksprache alle allein schon anhand des Vorgehens des Verkäufers einig, dass es sich kaum um legal erworbene Ware handeln konnte.


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Ominöse Begegnung im Gewerbegebiet


Ein dreiköpfiges Team unserer Bielefelder Detektei positionierte sich zum vereinbarten Treffpunkt in einem ostwestfälischen Gewerbegebiet. Einer der Detektive sollte als Käufer auftreten, die anderen beiden fungierten als verdeckte Observanten. Pünktlich erschien ein Mann mit Migrationshintergrund und Kleinkind im Schlepptau; er gab sich als der Verkäufer der Sonnenschirme zu erkennen und behauptete, Inhaber einer Recyclingfirma zu sein. Hinsichtlich der Bezugsquelle verwies er ungefragt auf eine angebliche Kooperation mit dem uns beauftragenden Getränkehersteller und erklärte, dass die Sonnenschirme direkt aus dem Werk stammten – Letzteres sollte sich als korrekt herausstellen, Ersteres war offenkundig eine Schutzbehauptung.

Kurze Zeit später stieß ein zweiter Mann ohne Migrationshintergrund mit einem schwarzen Fahrzeug hinzu; später übernahm er die Rolle des Geldempfängers. In getrennten Fahrzeugen fuhren die beiden Herren (samt Kind) und unser Wirtschaftsdetektiv aus Bielefeld zu einer nahegelegenen Lagerhalle, wo bereits ein drittes Mitglied der Tätergruppe wartete. Offensichtlich lohnte sich das Geschäft, wenn drei Personen so gut daran verdienten, dass sie dafür Straffreiheit und Leumund riskierten. Und tatsächlich (man mag es kaum glauben): Diese Arten von Sonnenschirmen im Neu-Zustand kosten bei Kleinanzeigen aktuell 700 € aufwärts, teils auch doppelt so viel.


Der fingierte Kauf: Detektiv als „Kunde“


Die Täter präsentierten unserem Privatdetektiv aus Biefeld verschiedene Schirme in unterschiedlichen Farben und Größen. Da das gewünschte Modell trotz expliziter anderslautender vorheriger Versicherung nicht verfügbar war, zogen sich die drei Personen kurz für eine Beratschlagung zurück. Nach wenigen Minuten teilten sie mit, dass das vereinbarte Exemplar problemlos und sehr kurzfristig besorgt werden könne – ein klares Indiz für direkten und einfachen Zugriff auf Lagerbestände.

Den Kaufpreis bezahlte der Ermittler in bar, Zubehör und, nur wenige Minuten später, auch der gewünschte Sonnenschirm wurden daraufhin auf einen vorbereiteten Anhänger geladen. Den Vorgang dokumentierten die beiden Fahrzeugobservanten unserer Detektivagentur aus Bielefeld bildtechnisch. Nach der Abfahrt des legendiert agierenden Detektivs wurde die Lagerhalle wieder geschlossen und zwei der drei Verkäufer fuhren in getrennten Fahrzeugen zum ursprünglichen Treffpunkt, an dem der Verkäufer mit Kind aufgetaucht war. Augenscheinlich erfolgte dort die Aufteilung der soeben erzielten Einnahmen.


Nachspiel: Ergebnisse der Wirtschaftsermittlung


Nach dem Testkauf samt Observation erfolgte eine Nachbesprechung der drei eingesetzten Privatermittler aus Bielefeld. Im Zuge dessen wurde die Ware näher untersucht und hierbei festgestellt, dass sie aus dem Lager einer externen Produktionsfirma der Auftraggeberin stammte. Diese Firma verkaufte ausschließlich an gewerbliche Käufer, und das auch nur in größeren Stückzahlen. Weder handelte es sich bei dem erworbenen Sonnenschirm um einen Restposten, noch konnte der Bezug der Ware durch anderweitigen legalen Verkauf erfolgt sein.

Letztlich stellte sich nach interner Prüfung der Auftraggeberin heraus, dass einer der drei Täter für die Produktionsfirma der Sonnenschirme arbeitete und seine damit verbundenen Zugangsrechte für den Diebstahl missbraucht hatte. Weshalb er sich noch zwei Mittäter ins Boot geholt hatte, blieb ungeklärt; das Hauptrisiko (fristlose Kündigung, Strafverfahren, Schadenersatz) trug er weitgehend allein, die anderen beiden Täter konnten sich auf Unwissen hinsichtlich der illegalen Herkunft der Ware berufen und damit weitgehend Straffreiheit erlangen – mitgefangen, aber nicht mitgehangen. 


drei Männer in einem Boot bei Sturm auf dem Meer, einer hat keine Rettungsweste und ist panisch; Detektivagentur aus Bielefeld, Privatermittler aus Bielefeld, Detektivbüro aus Bielefeld, Wirtschaftsdetektiv aus Bielefeld

Bedeutung für Unternehmen in Ostwestfalen | Diskrete Hilfe bei Wirtschaftskriminalität


Der Fall macht deutlich, wie groß die Gefahren für Unternehmen in Ostwestfalen und ganz Deutschland sind, wenn Interne oder Externe unüberwacht Zugriff auf Lagerbestände erhalten. Neben dem finanziellen Schaden kann bei zweckentfremdeter Nutzung der gestohlenen Ware auch ein Imageverlust für Hersteller wie Markenrechtinhaber drohen. Dank der sachgerechten Ermittlungsarbeit unseres Detektivbüros aus Bielefeld konnte der Schaden rechtzeitig begrenzt und eine Strafverfolgung eingeleitet werden.

Die Aufklärung dieses Falls zeigt erstens: Internet-Recherchen und Legendenbildung sind oft unverzichtbare Ermittlungsmethoden, um unbekannte Täterstrukturen aufzudecken. Und zweitens: Observation und Beweissicherung liefern die Grundlage für juristische Schritte als Konsequenz aus Schadensfällen. Das Material wurde natürlich für eine mögliche strafrechtliche Verfolgung aufbereitet und der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt.


Vertrauen Sie auf die Erfahrung der Kurtz Detektei Bielefeld


Ob Diebstahl im BetriebBetrugsverdacht oder andere Formen von Wirtschaftskriminalität – die Kurtz Detektei Bielefeld steht Unternehmen (und Privatpersonen) in Ostwestfalen zuverlässig zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine vertrauliche Erstberatung: 0521 2567 0055.


Kurtz Detektei Bielefeld

Queen Plaza

Herforder Straße 69

D-33602 Bielefeld

Tel.: +49 (0)521 2567 0055

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-bielefeld.de

Web: https://www.kurtz-detektei-bielefeld.de

Google: https://g.page/kurtz-detektei-bielefeld

Originalbeitrag: https://kurtz-detektei-bielefeld.de/blog-der-kurtz-detektei-bielefeld/Sonnenschirm-Diebstahl-aus-der-Gastronomie-Zulieferung/

„Tatort Arbeitsplatz“ – Detektiv Patrick Kurtz im Zürcher Tagesanzeiger


Für ihren umfassenden Artikel im Zürcher Tagesanzeiger zum Thema Kriminalität und Fehlverhalten von Angestellten am Arbeitsplatz interviewte Journalistin Denise Jeitziner Privatdetektiv Patrick Kurtz, Inhaber der Kurtz Detektei Zürich. Eine Abschrift des Artikels vom 14.06.2018 finden Sie nachfolgend.


Abschrift „Tatort Arbeitsplatz“


„Jeder Vierte hat schon mal im Büro geklaut, die Spesen frisiert, bei der Arbeitszeiterfassung getrickst oder sich sonst wie unkorrekt verhalten. An materiellen Nöten liegt das Fehlverhalten jedoch nicht.

Bei der Kassiererin waren es zwei geklaute Packungen Vollkorncracker und zwei Packungen Aufschnitt. Die Köchin liess einen vakuumierten Kopfsalat, zwei Brotstücke, ein Silserbrötchen und einen Liter Vollrahm in ihrer Handtasche mitlaufen. Und der Kaderangestellte beim Fedpol erschlich sich längere Arbeitszeiten, indem er über Mittag beim Ein- und Ausstempeln schummelte.

Drei Beispiele für Fehlverhalten am Arbeitsplatz, drei fristlose Kündigungen, die alle bis ans Bundesgericht gezogen wurden, und jedes Mal derselbe Entscheid: Alle drei Angestellten sind zu Recht gefeuert worden, obwohl das Fehlverhalten so gar nicht schwerwiegend erscheint. «Bei Diebstahl am Arbeitsplatz ändert auch ein geringfügiger Deliktsbetrag in der Regel nichts an der Rechtmässigkeit der fristlosen Entlassung», erklärt Roger Rudolph, Professur für Arbeits- und Privatrecht an der Universität Zürich, die jüngere, strenge Praxis des Bundesgerichts. Ein Diebstahl gelte als Bruch der Vertrauensbeziehung, die im Arbeitsleben notwendig sei, egal wie viel Wert das Diebesgut habe.


Meist langjährige Mitarbeitende


Geklaut haben die meisten von uns schon mal. Also natürlich nicht so richtig, nur Kleinigkeiten, nicht der Rede wert. Den Kugelschreiber, ohne böse Absicht. Alle paar Monate ein paar Sichtmäppchen und ein Pack Druckerpapier für den Bürokram daheim. Die WC-Rolle, weil einem plötzlich eingefallen ist, dass man am Morgen das letzte Blatt Papier aufgebraucht hat.

Die Dreisteren frisieren ihre Spesen- und Arbeitszeitabrechnung regelmässig, bezahlen ihr Sandwich aus der Mensa grundsätzlich nie und lassen auch Wertvolleres mitlaufen wie Computerbildschirme und Bürostühle aus dem Materiallager. Die Detektei Kurtz Schweiz schildert den Fall eines Angestellten, der nebenher Partys und Konzerte organisierte und seinen Bedarf an WC-Papier vom Büroinventar abzwackte. Als man ihm nach mehr als einem Jahr auf die Schliche kam, hatte er bereits WC-Rollen im Wert von über zehntausend Franken mitlaufen lassen.

Aus finanzieller Not oder kriminellen Absichten klauen oder betrügen interessanterweise aber die wenigsten. Es sind auch selten die üblichen Verdächtigen wie Freelancer, das Putzpersonal oder sonstige Externe: «Beim überwiegenden Teil der Täter handelt es sich um eigene Mitarbeiter», sagt Patrick Kurtz, dessen Detektive in der Schweiz sich in etwa 20 bis 30 Prozent der Fälle mit Firmenaufträgen beschäftigen. «Auffallend oft sind es langjährige Angestellte, die bislang einen guten Job gemacht haben.»


Selbst der Diebstahl von so etwas Geringwertigem wie Toilettenpapier kann, so er gewerbsmässig verübt wird, fünfstellige Schäden verursachen.


Frustration verleitet zur Tat


Der Schweizer Human-Ressources-Barometer, der regelmässig die Stimmung der Beschäftigten in der Schweiz abfragt, versuchte den Ursachen für derartiges Fehlverhalten in seinem vorletzten Bericht auf den Grund zu gehen. «Die Wahrscheinlichkeit dafür war grösser bei geringem Vertrauen der Beschäftigten in den Arbeitgeber», sagt die Projektleiterin Anja Feierabend. Insbesondere Angestellte, die ihre Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt geringer einschätzten, zeigten mehr Fehlverhalten, genau wie solche, die Probleme mit ihrem Chef nicht offen besprechen konnten. Kurz zusammengefasst heisst das also: Wer unzufrieden im Job ist, neigt eher dazu, sich der Firma gegenüber inkorrekt zu verhalten.

Man muss sich die Arbeitsbeziehung wie eine Partnerschaft vorstellen, die irgendwann zu harzen beginnt oder aus dem Lot gerät – weil auf einmal die Anforderungen bei gleichbleibendem Lohn steigen, weil man nicht mehr dieselbe Anerkennung wie früher erhält, bei der Gehaltserhöhung oder der Beförderung übergangen wurde und entsprechend frustriert und enttäuscht ist. Je engagierter und loyaler man dem Unternehmen gegenüber war, desto grösser wiegt oftmals die Enttäuschung, wie bei einer langjährigen Beziehung.

Und was tut man, wenn man sich ungerecht behandelt und in der schwächeren Position fühlt? Man sorgt halt selber für Gerechtigkeit oder rächt sich zumindest mit einer kleinen Genugtuung. Und stellt das allfällige schlechte Gewissen mit dem Argument auf lautlos, dass die Firma den Minischaden schon wird verkraften können und sowieso selber schuld ist. Die eingangs erwähnte Köchin etwa ärgerte sich darüber, dass ihr pauschal 180 Franken für die Mittagsverpflegung vom Lohn abgezogen wurden, was ihr unverschämt hoch erschien. Weil ihr Chef jedoch darauf beharrte, griff sie zur Selbstjustiz beziehungsweise zum vakuumierten Kopfsalat.

In Zeiten wie heute, in denen die Anforderungen in der Arbeitswelt und die Unsicherheiten immer grösser werden und gleichzeitig die Ansprüche der Arbeitnehmenden steigen, muss man davon ausgehen, dass die Zahl jener, die es mit dem korrekten Verhalten ihrer Firma gegenüber nicht mehr so genau nehmen, steigen wird.

Das vermutet auch Anja Feierabend. Die Arbeitszufriedenheit in der Schweiz sei zwar bei der letzten HR-Barometer-Erhebung im Jahr 2016 wieder etwas höher gewesen als zuvor. «Analysiert man jedoch die Arbeitszufriedenheit im Detail, zeigt sich, dass jeder dritte Beschäftigte nur resignativ zufrieden ist.» Aus dem hohen Anteil lasse sich schliessen, dass viele Beschäftigte an ihrer Arbeitsstelle ausharrten. «Diese Situation kann darauf hindeuten, dass Beschäftigte vermehrt Fehlverhalten am Arbeitsplatz zeigen – als bewusstes oder unbewusstes Ventil ihrer Resignation.»

Bei einer repräsentativen Studie des Marktforschungsinstituts GFK vor drei Jahren gab jeder Vierte offen zu, mindestens einmal am Arbeitsplatz etwas entwendet zu haben; Männer (28 Prozent) langen der Umfrage zufolge häufiger zu als Frauen (23 Prozent) und haben auch seltener ein schlechtes Gewissen. Oder man macht mal früher Feierabend, trägt Ferientage nicht ein oder erledigt Privates während der Arbeitszeit. Tatsächlich wird kaum eine Firma deswegen ihre Compliance-Abteilung oder ein Detektivbüro mobilisieren. Für grössere Deliktssummen, um ein Exempel zu statuieren oder um unliebsame, fehlbare Mitarbeitende loszuwerden, hingegen schon.


Fälle werden oft intern geregelt


Wenn Patrick Kurtz und seine Kollegen beauftragt werden, besteht meist schon ein Verdacht, wer der Täter sein könnte, es fehlt nur noch der nötige Beweis, um ihn zu überführen. Gelegentlich komme es aber auch zu Überraschungen, sagt Kurtz und schildert den Fall eines Restaurantinhabers, der den Buchhalter im Verdacht hatte, Geld auf sein Privatkonto umzuleiten. «Am Ende stellte sich heraus, dass die komplette Belegschaft von rund zehn Personen gemeinsame Sache machte.»

Wie häufig es effektiv zu derartigen Delikten kommt und wie hoch der Schaden ist, der den Schweizer Unternehmen durch das Fehlverhalten ihrer Angestellten jährlich entsteht, erfasst das Bundesamt für Statistik nicht. Spezifische Daten fehlen auch deswegen, weil Unternehmen oft lieber versuchen, die Sache intern zu regeln, statt einen monate- oder jahrelangen Strafrechtsfall loszutreten.

«Ich kann aber bestätigen, dass solche Fälle die Gerichte immer wieder beschäftigen», sagt Rechtsprofessor Rudolph. Das könne möglicherweise auch damit zusammenhängen, dass immer mehr Unternehmen sogenannte Ethic Codes oder ähnliche Verhaltensrichtlinien einführten und infolgedessen auch konsequenter handelten, wenn gegen sie verstossen werde.

Das ist die eine Strategie. Die andere wäre es, die Arbeitsbeziehung möglichst wieder ins Lot zu bringen. Zufriedene Mitarbeitende haben viel weniger Interesse daran, ihrer Firma zu schaden als frustrierte.“


Hinweis


Die Hervorhebungen (Fettschrift) und Verlinkungen stammen nicht aus dem Originalartikel, sondern von der Kurtz Detektei Zürich und Schweiz.


Kurtz Detektei Zürich und Schweiz

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8048 Zürich

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