Der Detektiv im Wandel der Zeit – Teil 5: Professionalisierung und technische Revolution im 20. Jahrhundert


Ein Beitrag der Kurtz Detektei Bremen


Der Beruf zwischen Weltkriegen, Wirtschaftswunder, Technikboom und wachsender Reglementierung


In Teil 4 unserer Reihe „Der Detektiv im Wandel der Zeit“ (Teil 1 hier) untersuchten wir die Etablierung und Professionalisierung des Berufs des Privatdetektivs in Deutschland und anderen Ländern zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Teil 5 beschäftigt sich nun mit der weiteren Entwicklung des Detektiv-Berufsstands im Laufe des 20. Jahrhunderts, insbesondere im Kontext gesellschaftlicher Umbrüche, neuer kriminaltechnischer Methoden und wachsender gesetzlicher Regulierungen. Notwendigerweise ist der Status von Berufen stets an das Zeitgeschehen gebunden, und so war das 20. Jahrhundert mit all seinen wechselhaften Phasen und den zahllosen in vielerlei Hinsicht extremen Ereignissen auch für Berufsdetektive mit großen Schwankungen verbunden.

Die ersten Jahrzehnte des 20. Jahrhunderts markieren einen Wendepunkt in der Geschichte des Detektivberufs. Nach der Pionierzeit im 19. Jahrhundert – geprägt von Einzelkämpfern und Grenzgängern zwischen Gesetz und Selbstjustiz – begann nun eine Phase der Professionalisierung, Institutionalisierung und technischen Weiterentwicklung, die seither (mit Unterbrechungen) anhält und somit bis in die heutige Tätigkeit der Kurtz Detektei Bremen hineinwirkt.


Gegenüberstellung moderner Detektiv und Sherlock Holmes; Detektei in Bremen, Detektiv in Bremen, Privatdetektiv in Bremen, Privatdetektei in Bremen

Vom Einzelkämpfer zum organisierten Beruf mit Standards


Während Privatermittler im 19. Jahrhundert oftmals als romanhafte Schattenfiguren zwischen Gesetz und Moral agierten, entwickelte sich der Detektiv im 20. Jahrhundert zunehmend zu einem anerkannten Dienstleister. Besonders in der Zeit zwischen den beiden Weltkriegen professionalisierte sich der Berufsstand erheblich.

In Europa – vor allem in Deutschland – entstanden die ersten Berufsverbände für Detektive, wie zum Beispiel der 1904 gegründete Bund Deutscher Detektive. Diese Vereinigungen verfolgten das Ziel, Qualitätsstandards zu etablieren, die Detektiv-Ausbildung zu fördern und dem Beruf ein seriöseres Image zu verleihen.


Weimarer Republik: Detektivarbeit zwischen Aufschwung und Wildwuchs


Die Weimarer Republik bot Privatdetektiven in Deutschland ein wachsendes Betätigungsfeld. Politische Instabilität, wirtschaftliche Krisen, ein überlastetes Justizsystem und zugleich größere persönliche Entfaltungsfreiheit führten dazu, dass viele Bürger und Unternehmen auf die Dienste von Detekteien zurückgriffen – insbesondere bei zivilrechtlichen Streitigkeiten, Wirtschaftskriminalität und Eheangelegenheiten. Der Detektiv wurde zunehmend als praktischer Problemlöser angesehen, auch wenn das Berufsbild rechtlich ungeschützt blieb.

Parallel dazu versuchten Berufsverbände, durch Ehrenkodizes und Qualitätsstandards ein seriöseres Image zu etablieren. Dennoch herrschte ein breites Qualitätsgefälle unter Detektivagenturen, und in der späten Phase der Republik mischten sich unter professionelle Ermittler auch politische Spitzel und zwielichtige Gestalten – ein Trend, der mit dem Machtantritt der Nationalsozialisten abrupt in eine extremisierte Ausgestaltung umschlug.


Privatdetektive im Nationalsozialismus: Marginalisierung und Gleichschaltung


Mit der Machtergreifung der Nazis 1933 wurden Detekteien weitgehend entrechtet. Der nationalsozialistische Staat zentralisierte sämtliche sicherheitsrelevanten Aufgaben in den Händen von unter anderem Gestapo, SD, SA und SS – klassische Detektivarbeit wurde staatlich ersetzt und überwacht. Berufsverbände wurden aufgelöst oder gleichgeschaltet, viele Detekteien verboten oder zur Untätigkeit gezwungen.

Nur wenige Privatermittler überstanden die Nazi-Zeit, indem sie sich auf unpolitische Fälle beschränkten oder als Zuträger für NS-Behörden fungierten – allerdings meist ohne eigene Entscheidungsfreiheit. Die Jahre des Nationalsozialismus markieren damit eine Phase der tiefgreifenden Entprofessionalisierung und faktischen Abschaffung des Detektivberufs in Deutschland.


Bundesrepublik: Gesellschaftlicher Wandel und neue Aufgabenfelder für Detektive


Nach dem Zweiten Weltkrieg erlebte die neu gegründete Bundesrepublik Deutschland in den 1950er- und 1960er-Jahren ein rasantes Wirtschaftswachstum. Damit stieg auch die Nachfrage nach spezialisierten Dienstleistungen und gleichsam das Anforderungsprofil an Privatdetektive – insbesondere im Bereich der Wirtschaftskriminalität. Unternehmen suchten zunehmend Hilfe bei Wirtschaftsdelikten wie Betrug, Diebstahl oder Spionage. Sie begannen, Privatdetekteien systematisch mit Arbeitnehmerüberprüfungen oder der Aufklärung von Konkurrenzausspähung zu betrauen. Der moderne „Wirtschaftsdetektiv“ war geboren und wurde zur festen Größe im Dienstleistungssektor – ein Trend, der bis heute anhält.

Parallel dazu gewann auch der Privatbereich neue Bedeutung: Ehescheidungen, Sorgerechtsfragen und Unterhaltsstreitigkeiten führten zu einer zunehmenden Beauftragung von Detektiven durch Privatpersonen. Zuvor hatte es aufgrund des vorherrschenden Familienbildes und gesellschaftlicher Zwänge deutlich weniger auf Rechtsebene ausgetragene Konfliktfälle gegeben und somit einen viel kleineren Bedarf an damit verbundenen Dienstleistungen durch Detektivbüros. Zudem rückten immer mehr auch Nachbarschaftskonflikte, Versicherungsbetrug sowie Auskunftei-Leistungen in den Fokus der Tätigkeit.


Technische Innovationen verändern die Ermittlungsarbeit


Einer der größten Treiber der Entwicklung war zweifellos die technologische Revolution – und die ging auch am Detektivberuf nicht vorbei. In den 1950er-Jahren hielten Miniaturkameras, zuweilen Richtmikrofone und später Diktiergeräte Einzug in die Detektivarbeit. In den 1980er-Jahren revolutionierten schließlich tragbare Videokameras und erste digitale Hilfsmittel den Ermittlungsalltag. Mikrofone wurden in der Folge zunehmend kleiner, Kameras leistungsfähiger, Überwachung effizienter. 

Auch die Recherchemöglichkeiten erweiterten sich rasant: Datenbanken, Telekommunikation und bald auch das aufkommende Internet boten neue Wege der Informationsbeschaffung – für Privatdetektive, aber auch für Otto Normalbürger. Die Grenzen zwischen analoger und digitaler Ermittlung begannen zu verschwimmen.


Detektive zwischen Gesetz und Grauzone


Mit den neuen technischen Möglichkeiten ging auch eine zunehmende rechtliche Regulierung einher. Datenschutzgesetze, das allgemeine Persönlichkeitsrecht und berufsrechtliche Rahmenbedingungen machten es notwendig, dass Detekteien ihre Arbeitsmethoden regelmäßig an die aktuelle Gesetzeslage anpassten. Detektivagenturen mussten sich nun nicht nur technisch weiterentwickeln, sondern auch juristisch versiert agieren. Datenschutz, Privatsphäre und Arbeitsrecht setzten Grenzen (deren praktische Bedeutung für Detektive jedoch nicht immer klar war).

Der Detektivberuf war nun nicht länger ein Freiraum für kreative Schnüffler, sondern ein Tätigkeitsfeld, das rechtlich wie ethisch verantwortungsvolles Handeln erforderte – ein Grundsatz, dem sich die Kurtz Detektei Bremen bis heute verpflichtet. Wer heute Ermittlungen durchführt, muss nicht nur ein gutes Auge haben, sondern auch ein tiefes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen mitbringen.


Justitia vor Mann am Scheideweg zwischen Legalität und Illegalität; Detektivagentur in Bremen, Detektivbüro in Bremen, Wirtschaftsdetektei in Bremen, Wirtschaftsdetektiv in Bremen

Internationale Unterschiede: Detektivarbeit in Europa und Nordamerika


Obwohl der Detektivberuf im 20. Jahrhundert weltweit eine Professionalisierung erlebte, verlief seine Entwicklung international sehr unterschiedlich. In Europa, insbesondere in DeutschlandFrankreich und Großbritannien, unterlag die Tätigkeit von Privatdetektiven zunehmend staatlicher Regulierung. Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und die Abgrenzung zu polizeilichen Befugnissen führten zu einem mehr oder weniger klar eingegrenzten, rechtlich definierten Betätigungsfeld.

In der Bundesrepublik Deutschland wurden beispielsweise frühzeitig arbeitsrechtliche und datenschutzrechtliche Vorschriften eingeführt, die die Arbeitsweise von Detekteien bis heute stark beeinflussen. Der Detektiv als „Hilfskraft der Wahrheit“ musste sich, wie erwähnt, zunehmend an juristischen Spielregeln orientieren. Für Privatdetektive in Großbritannien dagegen blieb das Berufsbild deutlich liberaler. Hier konnte sich über Jahrzehnte hinweg ein freier Markt für „private investigators“ entwickeln, bei dem Ausbildung und Lizenzierung von Detektiven erst spät in den Fokus gesetzlicher Debatten rückten. Der Ruf des britischen Privatdetektivs oszillierte daher lange zwischen charismatischer Ermittlerfigur und undurchsichtiger Schattenperson.


Privatdetektive in den USA


Ganz anders verlief die Entwicklung in Nordamerika, insbesondere für Detektive in den USA. Dort war der Detektivberuf von Anfang an stark kommerzialisiert und wurde früh durch markante Agenturen wie Pinkerton’s National Detective Agency geprägt. Im 20. Jahrhundert blühten dort vor allem Sicherheitsdienstleister mit erweiterten Ermittlungsdiensten auf. Viele Detekteien arbeiteten eng mit Strafverfolgungsbehörden zusammen oder übernahmen Aufgaben im Bereich Industriespionageabwehr und Undercover-Ermittlungen.

Zwar unterliegen US-Detektive gesetzlichen Restriktionen – insbesondere auf Ebene der Bundesstaaten –, doch das Berufsbild ist in weiten Teilen freier ausgestaltet als in den meisten europäischen Ländern. Entsprechend unterschiedlich sind auch Ausbildung, Technikeinsatz und die gesellschaftliche Wahrnehmung.


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Allan Pinkerton (1819–1884)


Detekteien in Skandinavien: Zwischen Rechtsstaatlichkeit und Zurückhaltung


In Skandinavien entwickelte sich die Detektivarbeit im 20. Jahrhundert unter starkem Einfluss staatlicher Transparenzkultur und einer ausgeprägten Skepsis gegenüber privatwirtschaftlicher Überwachung. Hier galt: Was nicht von staatlichen Stellen geregelt oder lizenziert wurde, war gesellschaftlich oft wenig akzeptiert. Entsprechend blieb der Markt für Privatdetekteien in Norwegen, Finnland und Dänemark vergleichsweise klein, stark reguliert und konzentrierte sich vornehmlich auf Wirtschaftsaufträge, etwa im Bereich Versicherungsbetrug oder Compliance-Prüfungen. In Schweden war der Zugang zu behördlichen Informationen durch das Öffentlichkeitsprinzip („Offentlighetsprincipen“) in gewissen Bereichen vergleichsweise offen – was behördliche wie private Ermittlungen erleichterte, aber auch den Bedarf an klassischen Detekteien reduzierte.

Insgesamt zeichnete sich die skandinavische Entwicklung durch eine starke Verankerung rechtsstaatlicher Grundsätze und eine Zurückhaltung gegenüber invasiven Ermittlungsmethoden aus.


Detektive in Osteuropa: Zwischen Kontrolle und später Öffnung


Die Entwicklung des Detektivberufs in Osteuropa verlief im 20. Jahrhundert völlig anders, vor allem geprägt durch die politischen Verhältnisse in den sozialistischen Staaten. In Ländern wie der DDR, Polen, der Tschechoslowakei oder der Sowjetunion war private Ermittlungsarbeit nahezu ausgeschlossen oder verboten, da der Staat durch seine Sicherheitsapparate (zum Beispiel Stasi, KGB) das Monopol auf Überwachung und Informationsgewinnung beanspruchte.

Erst mit dem politischen Umbruch ab den 1990er-Jahren bildete sich in vielen postsozialistischen Ländern ein Markt für private Ermittlungen. Diese Entwicklung verlief jedoch nicht einheitlich: In einigen Staaten entstanden schnell neue Detekteien, häufig mit zweifelhaften Methoden oder unklarer Rechtsgrundlage. In anderen Ländern – etwa Tschechien oder Ungarn – wurden zunächst gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen, die den Beruf professionalisierten. Heute besteht in vielen osteuropäischen Ländern ein Nebeneinander von etablierten Detekteien und weniger seriösen Anbietern – ein Erbe der abrupten Systemumstellung.


Privatermittler in Südeuropa: Flexibilität trifft auf rechtliche Grauzonen


In Südeuropa, insbesondere in Italien, Spanien und Griechenland, entwickelte sich das Detektivwesen meist weitgehend unabhängig von einem staatlichen Regelwerk. Zwar existierten auch hier rechtliche Grundlagen – etwa zur Lizenzierung von „Investigatori Privati“ in Italien –, doch wurden diese vielerorts erst spät eingeführt oder inkonsequent angewendet.

Die Tätigkeit war lange von regionalen Unterschieden, persönlichen Netzwerken und einem pragmatischen Umgang mit rechtlichen Grauzonen geprägt. In Italien etwa entstanden bereits früh spezialisierte Ermittlungsbüros mit Fokus auf IndustriespionageKorruption und politische Skandale – nicht selten in Zusammenarbeit mit Sicherheitsdiensten oder Journalistennetzwerken.

Privatdetektive in Spanien hingegen spezialisierten sich im Laufe des späten 20. Jahrhunderts zunehmend auf juristische Beweissicherung in zivilrechtlichen Verfahren. Gleichzeitig blieb das Berufsbild in der öffentlichen Wahrnehmung ambivalent: mal als seriöse Unterstützung, mal als „grauer“ Bereich zwischen Legalität und Überschreitung. Mittlerweile ist in Spanien ein Studienabschluss als Privatdetektiv als Zulassungsvoraussetzung für die Lizenz erforderlich.

Heute sind in Südeuropa viele Detekteien gut aufgestellt, doch der Sektor bleibt stärker personengeprägt und größtenteils weniger durch verbindliche Standards reguliert als etwa im deutschsprachigen Raum.


Detektiv mit Koffern vor Erdkugel; Privatermittler in Bremen, Detektivteam in Bremen, Wirtschaftsermittler in Bremen, Kurtz Detektei Bremen

Zusammenfassung: Die Geburt des modernen Detektivs


Die Entwicklungen des Detektivberufs im 20. Jahrhundert zeigen ein klares Spannungsfeld zwischen staatlicher Kontrolle, kultureller Akzeptanz und ökonomischer Nachfrage. Während in Nordeuropa rechtliche Klarheit und Zurückhaltung dominierten, war Osteuropa lange durch staatliche Ermittlungsmonopole geprägt, und Südeuropa zeichnete sich durch pragmatische, oft informelle Strukturen aus. Diese historischen Wurzeln wirken bis heute fort und prägen internationale Kooperationen zwischen Detektiven ebenso wie das Berufsverständnis einzelner Detekteien.

Während sich in Europa überwiegend das Bild des rechtlich reglementierten, seriösen Ermittlers durchsetzte, entwickelte sich der Detektiv in Nordamerika stärker als unternehmerisch geprägter Problemlöser mit breiterem Handlungsspielraum. Beide Traditionen beeinflussten sich gegenseitig – und haben dazu beigetragen, das heutige Berufsbild des Detektivs in seiner Vielfalt und Komplexität zu formen.

Insgesamt betrachtet wandelte sich das Berufsbild des Detektivs im Verlauf des 20. Jahrhunderts fundamental. Aus einer Figur mit Wildwest-Charme wurden moderne Dienstleister wie unsere Detektive in Bremen mit spezialisierten Kenntnissen, technischer Ausrüstung und rechtlich fundierten Vorgehensweisen. Diese Entwicklung bildet die Grundlage für das heutige Berufsverständnis – und ist zugleich Ausgangspunkt für die Herausforderungen des digitalen Zeitalters, mit denen wir uns im kommenden Teil dieser Reihe beschäftigen wollen.


Ausblick auf Teil 6 der Artikelreihe


In Teil 6 unserer Reihe „Der Detektiv im Wandel der Zeit“ werden wir uns an das 21. Jahrhundert heranwagen. Die für Detektive relevanten Kernthemen lauten hier vor allem Digitalisierung und Globalisierung. Der Artikel wird voraussichtlich im Juli oder August 2025 auf dem Sammelblog der Detektei Kurtz erscheinen unter: https://kurtz-detektei-blog.com/category/detektiv-blog/detektiv-im-wandel-der-zeit/.


Möchten Sie erfahren, wie moderne Detektive in Bremen arbeiten?


Unser Detektivbüro in Bremen steht Ihnen mit erfahrenen Ermittlern, zeitgemäßer Technik und juristisch fundiertem Know-how zur Seite. Kontaktieren Sie uns gern für ein unverbindliches Beratungsgespräch:

Kurtz Detektei Bremen

Hollerallee 8

D-28209 Bremen

Tel.: 0421 3679 9066

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-bremen.de

Web: https://www.kurtz-detektei-bremen.de

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Originalbeitrag: https://kurtz-detektei-bremen.de/detektiv-blog-der-kurtz-detektei-bremen/Der-Detektiv-im-Wandel-der-Zeit-Teil-5-Professionalisierung-und-technische-Revolution-im-20-Jahrhundert/

Was Detektive alles dürfen – und was nicht


In Deutschland sind Persönlichkeitsrechte ein sorgsam geschütztes Gut. Dabei reicht die grundsätzliche Freiheit des Einen immer nur so weit, wie sie die des Anderen nicht einschränkt. Besteht ein Interessenkonflikt, wird die Rangfolge der Rechte in Form einer Güterabwägung festgelegt. Daraus ergibt sich für die Detektivarbeit in Deutschland, dass fast immer ein „berechtigtes Interesse“ vorliegen muss, bevor Privatermittler wie die Kurtz Detektive Köln eingeschaltet werden können. Denn fast jede Ermittlung greift in Persönlichkeitsrechte ein.

Folglich können Sie einen Privatdetektiv in aller Regel nicht ohne triftigen Grund engagieren. So ist es beispielsweise nicht möglich, den oder die Ex nach einer Trennung beschatten zu lassen, um herauszufinden, was der ehemalige Partner jetzt so treibt. Haben Sie noch Interesse an einem früheren Partner, sind Sie mit den Tipps auf Seiten wie exzurueckexperte.de besser beraten. Befürchten Sie jedoch, dass Ihr Partner fremdgeht, liegt ein begründeter Verdacht vor, dass durch das Handeln Ihres Lebenspartners Ihre persönlichen Interessen verletzt werden. In diesem Fall ist die Auflage des berechtigten Interesses erfüllt und die Kurtz Detektei Köln wird gern für Sie tätig: 0221 4558 0377.


Keine Spezialrechte für Detektive in Deutschland


Selbst wenn das berechtigte Interesse gegeben ist, haben unsere Kölner Privatdetektive keine Sonderrechte bei der Observation von Zielpersonen. So dürfen wir beispielsweise keine Telefone anzapfen oder Spyware auf einem Smartphone installieren. Auch das Knacken von Schlössern oder das Montieren von Peilsendern an Autos für die Erstellung von Bewegungsprofilen sind nicht gestattet. Professionell ausgebildete und integre Detektive gewährleisten die Wahrung dieser Grenzen. Denn diese bilden die Grundlage für den hohen Beweiswert, den detaillierte Dokumentationen von Ermittlungen vor Gericht idealerweise haben.

Diese Beweiskraft ist besonders im Falle einer Scheidung und der Klärung von Unterhaltsfragen von großer Bedeutung. So können unsere Detektive aus Köln bei Unterhaltsbetrug beispielsweise nachweisen, dass der Ex-Partner in einer eheähnlichen Beziehung lebt und somit unterhaltsrelevante Angaben verschweigt. In diesem Fall erlischt nämlich der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt (siehe § 1579 Abs. 2 BGB und §§ 1364ff. BGB).


Videoüberwachung Badewanne; video surveillance bathtub; Detektiv Köln, Detektei Köln
Detektive in Deutschland verfügen über keinerlei Sonderrechte. Entsprechend ist der geschützte höchstpersönliche Lebensbereich selbstverständlich tabu, und niemand muss sich sorgen, beim Baden von einem Privatermittler gefilmt zu werden.

Aufdeckung verschwiegener Vermögenswerte bei Verstößen gegen Mitteilungspflichten


Im Rahmen eines gerichtlichen Unterhaltsstreits müssen für gewöhnlich beide Ehepartner ihre Vermögenssituationen offenlegen. Allerdings kommen nicht immer alle Parteien ihrer Mitteilungspflicht nach. Wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Unterhaltsforderungen bestehen, kann die Kurtz Privatdetektei Köln dabei helfen, die tatsächlichen Einkommensverhältnisse des Expartners aufzudecken. 

Dazu zählt der Nachweis unter anderem von nicht angemeldeten Nebentätigkeiten, verschwiegenen Erbschaften oder erfolgreichen Finanzgeschäften. Auch wenn davon ausgegangen werden muss, dass sich der (Ex-)Partner einer gravierenden Verfehlung (z.B. des Ehebruchs) schuldig gemacht hat, kann es sinnvoll sein, professionelle Ermittler mit der Beschaffung von Beweismaterial zu beauftragen, da die Unterhaltspflicht hiervon durchaus betroffen sein kann. In sehr vielen Fällen besteht Anspruch auf eine Erstattung der entstandenen Detektivkosten durch die Gegenseite. Gern beraten wir Sie unverbindlich unter der 0221 4558 0377 oder auch per E-Mail an kontakt@kurtz-detektei-koeln.de.


Hinweis


Die Detektei Kurtz garantiert nicht für die Korrektheit und Anwendbarkeit von Informationen auf verlinkten Drittseiten.


Redaktion: Patrick Kurtz

Kurtz Detektei Köln

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Tel.: 0221 4558 0377

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„Hanauer Attentäter suchte Hilfe bei Detektei“


Bericht über die Detektei Kurtz und Tobias R. in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung


Der Attentäter von Hanau hat sich im Oktober 2019 mit einem Detektiv getroffen. Er bat ihn um Hilfe, weil er sich von einem Geheimdienst beschattet sah. Die Aussagen, die Tobias R. damals machte, stützen das Bild eines geisteskranken Täters.



Wahnbild: Gedanken als Blaupause für amerikanische Politik


Der Hanauer Massenmörder Tobias R. hat nach Informationen der F.A.Z. im Juni des vergangenen Jahres Kontakt zur Detektei Kurtz aufgenommen, von der er sich Unterstützung bei der Aufdeckung eines von ihm wahnhaft imaginierten Geheimdienstes erhoffte. R. hätte am Telefon erklärt, dass in Deutschland nur die Bundeskanzlerin und der Verfassungsschutzpräsident von der Existenz dieses Geheimdienstes wüssten, sagt Kanzleiinhaber Patrick Kurtz. R. habe gehofft, dass die Detektei, die mit guten Beziehungen zu Sicherheitsbehörden wirbt, ihm einen Kontakt beim Verfassungsschutz vermitteln könne, um die Sache aufzuklären. „Wir haben das natürlich abgelehnt; uns war auch recht schnell klar, dass bei dem Mann psychisch etwas nicht in Ordnung ist“, sagt Kurtz.

Nach mehreren weiteren Telefonaten erklärte sich Holger E., ein leitender Mitarbeiter der Detektei, dennoch zu einem Treffen bereit, das für den 24. Oktober 2019 in einem Gasthof in Dortmund angesetzt wurde. „Herr R. machte auf den ersten Blick einen aufgeräumten Eindruck“, sagt Holger E. „Grauer Anzug, schwarze Schuhe, helles Hemd, kurze Haare, gepflegtes Äußeres.“ Bei dem Treffen habe R. ihm diverse Passagen aus einem mitgebrachten Dokument vorgelesen; daraus sei hervorgegangen, dass R. bereits seit frühen Kindestagen Stimmen hört, und, dass er glaubt, seine Gedanken würden aus seinem Kopf gestohlen und als Blaupause für die amerikanische Filmbranche und die Politik des amerikanischen Präsidenten genutzt.


„Er wirkte auf mich nicht gewaltbereit“


Holger E. ist sich sicher: „Das waren dieselben Passagen, die jetzt auch in diesem 24 Seiten langen Dokument auftauchen, das oft als Manifest des Täters bezeichnet wird.“ Die fremdenfeindlichen Abschnitte des Manifestes habe R. ihm damals allerdings nicht vorgelesen; auch nicht jene, die Andeutungen eines geplanten Anschlags enthalten.

„Er wirkte auf mich nicht gewaltbereit und hat auch nichts von seinem Waffenschein erwähnt“, sagt Holger E. Bei der Detektei würden sich fast täglich Menschen mit psychischen Störungen melden, die etwa glauben, dass ihre Wohnung abgehört wird, oder dass sie mit Strahlen beschossen werden. Anzeige bei der Polizei würde nur erstattet, wenn auch Hinweise auf Gewaltbereitschaft vorlägen.


Große Zahl an psychisch gestörten Anrufern


Tobias R. habe sich von vielen anderen psychisch kranken Mandanten insofern unterschieden, als dass er überdurchschnittlich intelligent und eloquent und zur Bewältigung des Alltags fähig gewirkt habe. „Ich habe ihn so verstanden, dass er auch längere Zeit beschäftigt war, zum Zeitpunkt unseres Gespräches aber wohl nicht mehr“, sagt Holger E. „Er schien aber keine Geldsorgen zu haben.“ Soziale Kontakte habe Tobias R. nicht erwähnt, mit Ausnahme eines Freundes, der an verschiedenen Stellen in seinem Manifest als Gesprächspartner auftaucht.

Aber warum wurde überhaupt ein Treffen mit Tobias R. vereinbart, wenn doch aus den Telefonaten schon klar hervorging, dass der Mann keinen Detektiv brauchte, sondern einen Arzt? „Die Leute, die sich bei uns melden, haben oft schon viele erfolglose Therapieversuche hinter sich“, sagt Kurtz. Manchmal könne es ihnen helfen, wenn sie den Eindruck erhielten, dass sich jemand um ihre Probleme kümmere. Holger E. sagt, er habe Tobias R. zum Ende des Gesprächs gebeten, ihm die zentralen Passagen seines Manifests doch einmal zusammenzustellen und zuzusenden; er werde dann sehen, was er für ihn tun könne – gehört habe er von R. danach nie wieder.


Hinweise


Der Originalartikel von Constantin van Lijnden erschien in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.). Die Hervorhebungen (Fettschrift) und Verlinkungen auf dieser Seite können vom Original abweichen.


Unser Beileid gilt den Opfern und ihren Angehörigen.


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