Betrugsmasche: Schwangerschaftsvortäuschung, um Geld vom angeblichen Vater zu erpressen


Ein Rendezvous mit schwerwiegenden Folgen


Ein Rendezvous mit einer jungen, attraktiven Frau – welcher Junggeselle sagt da schon nein? Herr Lotte jedenfalls, späterer Auftraggeber unserer Detektei in Osnabrück*, freute sich über die Gelegenheit, einen netten Abend zu verbringen und dabei vielleicht sogar eine neue Herzensdame zu finden. Im Verlauf des Dates stellte sich allerdings schnell heraus, dass der Funke wohl nicht überspringen würde. Seine Begleiterin, Frau Fröhlich, war zwar Single und sehr hübsch anzusehen, entsprach intellektuell und zwischenmenschlich aber eher nicht den Vorstellungen unseres Klienten. Doch körperliche Bedürfnisse hat der Mensch schließlich auch und so kam es im Anschluss an das Date zu einem One-Night-Stand. Für den Auftraggeber unserer Detektive in Osnabrück war die Angelegenheit damit im wahrsten Sinne des Wortes erledigt. Man hatte sich darauf geeinigt, es bei diesem einen Treffen zu belassen.

Entsprechend überrascht war Herr Lotte, als er acht Wochen später einen Anruf von Frau Fröhlich erhielt, bei dem sie ihm mitteilte, dass sie von ihm schwanger sei. Unser Klient musste diesen Schock erst einmal sacken lassen. Welcher Mann wünscht sich schon ein Kind von einem One-Night-Stand? Und überhaupt hatte Frau Fröhlich vor dem ungeschützten Geschlechtsverkehr behauptet, die Antibabypille zu nehmen – konnte Herr Lotte wirklich diese unsagbar niedrige Wahrscheinlichkeit getroffen haben, dass ein einmaliger Verkehr gerade in die fruchtbare Zeit fiel und die Antibabypille genau zu diesem Zeitpunkt versagte? Er fühlte sich noch nicht bereit für ein Kind – erst recht nicht mit einer einigermaßen Fremden – und teilte Frau Lotte mit, dass er die Abtreibung wünsche. Die Schwangere war hiermit einverstanden, erklärte aber, die Kosten von circa 4.000 € nicht tragen zu können (hätte Herr Lotte den Suchbegriff „Abtreibungskosten“ gegoogelt, wäre ihm aufgefallen, dass diese Summe weit über den tatsächlichen Beträgen liegt). Aus Verantwortungsbewusstsein traf sich der Klient unserer Privatdetektei in Osnabrück mit Frau Fröhlich und überreichte ihr die gesamten 4.000 € in bar. Selbstverständlich werde er ihr auch beim Abtreibungstermin beistehen. Als dieser – nach angeblicher zweimaliger Verschiebung – an einem Samstag endlich gekommen war, wartete Herr Lotte vergeblich vor der Abtreibungsklinik auf das Eintreffen der vermeintlichen Kindesmutter. Auf Nachfrage am Empfang wurde ihm mitgeteilt, dass Frau Fröhlich hier weder einen Termin vereinbart habe, noch auf andere Art bekannt sei.


Der Auftraggeber unserer Detektei in Osnabrück war von seiner angeblichen Vaterschaft wenig entzückt.

Gesicherte Informationen – Fehlanzeige


In der Folge reagierte Frau Fröhlich nicht mehr auf Anrufe, weswegen Herr Lotte unsere Wirtschaftsdetektei in Osnabrück beauftragte, den Fall zu untersuchen. Gab es wirklich eine Schwangerschaft oder war er einem perfiden Trickbetrug zum Opfer gefallen? Unseren Ermittlern stellte sich direkt ein Problem: der Anfangspunkt. Denn der Wahrheitsgehalt aller Informationen, die Herr Lotte über die Zielperson hatte – und das waren ohnehin nicht viele –, musste angesichts des Betrugsverdachts angezweifelt werden. Schließlich würde ein gewitzter Betrüger kaum seinen echten Namen preisgeben, und auch die weiteren Aussagen der vorgeblich Schwangeren aus dem Smalltalk, den beide geführt hatten, konnten frei erfunden sein. Zudem handelte es sich mit nicht allzu geringer Wahrscheinlichkeit um eine Wiederholungstäterin, die entsprechend vorsichtig und abgeklärt vorgegangen sein dürfte. Eine Adresse hatte Herr Lotte sowieso nie erfragt, zum Geschlechtsverkehr war es in seiner Wohnung gekommen. Wo also ansetzen?

Die einzige gesicherte Information, die unseren Privatdetektiven in Osnabrück zur Verfügung stand, war, dass die Gesuchte die bekannte Telefonnummer tatsächlich nutzte oder zumindest früher genutzt hatte. Wahrscheinlich handelte es sich um eine Prepaid-Karte, für deren Registrierung man frei erfundene Personendaten nutzen kann, da die meisten Anbieter keine Identitätsprüfung vornehmen. Glücklicherweise bestehen in unserer Detektei unter günstigen Umständen Möglichkeiten, mit diesem eher vagen Ansatzpunkt zu Ergebnissen zu kommen. Jene günstigen Umstände waren in diesem Fall gegeben und so ermittelten wir im ersten Schritt erfolgreich die Adresse der Zielperson in Osnabrück.


Observation der Zielperson: vorhandenes Familienleben?


Mit der Feststellung des Wohnortes ging noch nicht die Ermittlung der weiteren personenbezogenen Daten einher. Eine Frau Fröhlich jedenfalls stand in keinem ermittelbaren Zusammenhang zu dieser Adresse. Anhand eines Fotos der Zielperson, das Herr Lotte auf seinem Laptop gespeichert hatte, würden unsere Detektive in Osnabrück die Gesuchte bei einer Observation der Wohnadresse identifizieren können, um auf diese Weise zu weiteren Feststellungen zu gelangen. Das Foto lag dem Auftraggeber deshalb vor, weil das Kennenlernen über ein Online-Datingportal stattgefunden und sich Herr Lotte von dort das Bild heruntergeladen hatte, um sein Date beim Treffen erkennen zu können. Das Online-Profil der Dame war in der Zwischenzeit gelöscht worden.

Ein zweiköpfiges Ermittlerteam startete die Observation am Wohnobjekt der Zielperson, einem sanierungsbedürftigen Mehrfamilienhaus. Kurz nach der Positionierung der Detektive fuhr ein Fahrzeug vor, aus dem ein Mann mit kurzgeschorenem Haar und Bomberjacke ausstieg, gefolgt von der Zielperson. Die Dame steckte sich eine Zigarette an – ein Schwangerschaftstabu –, während der Mann zwei Kleinkinder vom Rücksitz auf den Gehweg hob. Da es sich um einen sonnigen Septembertag handelte, trug die Zielperson ein enges Top und darüber ein offenes dünnes Jäckchen. Inzwischen waren 13 Wochen seit dem Date mit Herrn Lotte vergangen, doch die Zielperson präsentierte sich gertenschlank, fast dürr, und zeigte keinen Bauchansatz. Nachdem sie aufgeraucht hatte, ging sie ins Haus und kam ein paar Minuten später mit Sonnenbrille und Strandtasche zurück zum Auto. Alle vier Personen fuhren ab, verfolgt von unserem Detektiv-Team in Osnabrück.


Ergebnis einer legendierten Befragung: „Married… with Children“


Die Fahrt ging zunächst zu einem Einkaufsmarkt und danach zum Attersee, wo sich die Zielperson und ihr Begleiter ans Ufer legten, während sich die Kinder allein und ohne wirkliche Aufsicht durch die mutmaßlichen Eltern auf der dortigen Spielanlage beschäftigten. Gegen Mittag, als die Temperaturen noch um ein paar Grad gestiegen waren, zog die Zielperson die Überbekleidung aus und legte sich im Bikini hin. Auch jetzt war kein Bauchansatz zu erkennen. Die Familie blieb bis zum fortgeschrittenen Nachmittag am Strand und fuhr anschließend wieder zur Wohnadresse, die alle gemeinsam betraten. Mittels einer Legende brachte einer unserer Privatdetektive in Osnabrück durch eine diskrete Befragung im Haus den Namen der Zielperson in Erfahrung und auch, dass sie dort seit mehreren Jahren zusammen mit ihrem Ehemann (!) und den gemeinsamen Kindern lebe.

Der betreffende Ermittler war durch die Maßnahme „verbrannt“ und konnte in diesem Fall deshalb nicht mehr für weitere Observationen eingesetzt werden. Stattdessen fuhr er zur Abtreibungsklinik, um dort zu recherchieren. Schnell stellte sich heraus, dass es sich zwar um eine medizinische Einrichtung mit gynäkologischer Abteilung handelte, man dort aber am Wochenende keine Abtreibungen durchführte. Der Termin, an dem Herr Lotte vergeblich vor Ort gewartet hatte, war ein Samstag gewesen.

Am Wohnobjekt tat sich indes nichts Relevantes mehr, weswegen unser dort verbliebener Ermittler die Observation am Abend einstellte.


Keine Anzeichen für eine (legale) Erwerbstätigkeit


Die Erkenntnisse des ersten Ermittlungstages hatten den Betrugsverdacht erhärtet. Zum einen war kein Babybauch zu sehen, was aber – zugegeben – auch an einer tatsächlich stattgefundenen Abtreibung gelegen haben könnte. Zum anderen hatte die Zielperson in so vielerlei Hinsicht gelogen, dass die Indizien einigermaßen erdrückend waren: Die Dame lebte weder als Single, noch war sie kinderlos. Außerdem wohnte sie in einem eher sozialschwachen Objekt und weder sie selbst noch ihr Ehemann waren am Observationstag einer Erwerbstätigkeit nachgegangen, obwohl sich „Frau Fröhlich“ Herrn Lotte als Immobilienmaklerin vorgestellt hatte. Gut möglich, dass das Ehepaar seinen Lebensunterhalt einvernehmlich durch gewerbsmäßigen Trickbetrug erschlich. Eine Folgeobservation unserer Wirtschaftsdetektive in Osnabrück sollte diesen Verdacht mit weiteren Indizien unterlegen (eindeutige Beweise, bspw. durch die Beobachtung oder gar legendierte Provozierung eines weiteren Betrugsfalls, würden in dieser Fallkonstellation wohl nur mit viel Geduld und somit hohen Detektivkosten zu ermitteln sein).

Am Folgetag verließ die Zielperson früh das Haus und fuhr von dort zum Jobcenter am Johannistorwall. Nach einer guten Stunde kehrte sie zu ihrem Fahrzeug zurück und fuhr wieder zu ihrer Wohnung. Circa 40 Minuten später ging die gesamte Familie zum Auto und stieg ein, der Vater trug eine große Sporttasche bei sich. Die Eltern luden die Kinder an einem Wohnhaus in Osnabrück ab; bei einer späteren Kontrolle fanden die Ermittler den Nachnamen der Familie am Klingelschild – vermutlich handelte es sich um Großeltern, Tanten oder Ähnliches. Anschließend fuhren Zielperson und Ehemann zu einem Fitnesscenter, wo sie an ihrer Attersee-Strandfigur arbeiteten. Danach führten sie die Observanten unserer Detektei in Osnabrück zurück zum Haus der Verwandten, blieben eine ganze Weile im Objekt und fuhren schließlich mit den Kindern wieder zum eigenen Wohngebäude, das sie an diesem Tag nicht mehr verließen.


Nach dem teuren One-Night-Stand ist nun die Gerichtsbarkeit gefragt.


Durch die am zweiten Observationstag weiterhin ausbleibende Erwerbstätigkeit und den Besuch der Zielperson beim Jobcenter wurde die Vermutung Arbeitslosigkeit bestärkt. Die bisherigen Erkenntnisse reichten Herrn Lotte aus. Allein schon, dass ein Ehemann existierte, führte zwangsläufig zu der Frage, wie die vermeintlich Schwangere überhaupt wissen konnte, von welchem der beiden Herren das angebliche Baby stammte. Für den Auftraggeber unserer Detektive in Osnabrück stand nach den Ermittlungen fest: Er war von Trickbetrügern hereingelegt worden. Entsprechend leitete er zivil- und strafrechtliche Maßnahmen gegen seine Partnerin bei einem One-Night-Stand ein, der ihm wohl als der nervenaufreibendste und teuerste seines Lebens in Erinnerung bleiben dürfte. Hoffen wir, dass er zumindest für den finanziellen Aspekt entschädigt werden wird.


Alle Namen und Orte sind im Sinne des Klienten- und Zielpersonenschutzes selbstverständlich zur vollständigen Unkenntlichkeit verändert.

Kurtz Detektei Münster

Hafenweg 19

D-48155 Münster

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E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-muenster.de

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*Hinweise: Alle Einsätze der Kurtz Detektei Münster und Westfalen werden vom Nevinghoff in Münster aus bearbeitet. Bei anderen auf dieser Domain beworbenen Einsatzorten oder -regionen handelt es sich weder um örtliche Niederlassungen noch um Betriebsstätten der Kurtz Detektei Münster und Westfalen, sofern nicht explizit anders ausgewiesen. Wir können Ihnen bundesweit günstige Anfahrtspauschalen bieten, Gleiches gilt für zahlreiche Regionen im Ausland. In ländlichen Regionen erfolgt die Berechnung in der Regel von der nächstgrösseren Stadt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Millionenbetrügereien mittels Scheinfirmen: Detektei in Leverkusen* ermittelt gegen gewerbliches Betrugsnetz


Schuldnerermittlung nach Eingehungsbetrug


Ein gerichtlicher Schuldtitel in sechsstelliger Höhe, Gesamtschäden im Millionenbereich – das waren die Voraussetzungen, unter denen unsere Detektei in Leverkusen* von einer ortsansässigen Firma kontaktiert worden war. Dieses Unternehmen hatte sich auf diverse seriös wirkende Warenlieferungsgeschäfte mit einem Herrn Loope eingelassen, der eine erfolgreiche Vita und zahlreiche gut laufende Firmen aufzuweisen hatte. Der Auftraggeber zahlte den größten Teil der Rechnungssumme im Voraus, doch zu einer Warenlieferung kam es nie, denn angeblich sei Herrn Loopes Firma insolvent gegangen; ein entsprechender Insolvenzantrag lag tatsächlich vor.

Das geschädigte Unternehmen sah sich klar als Opfer eines perfiden Einlassungsbetruges, auch Eingehungsbetrug genannt. Diese Betrugsform liegt vor, wenn entweder Leistungen bzw. Waren bestellt werden, obwohl der Besteller von Anfang an weiß, dass er diese nicht bezahlen kann bzw. will, oder wenn man Zahlungen vereinnahmt für Leistungen bzw. Waren, die man bekanntermaßen nie erfüllen bzw. liefern können wird. Als Dienstleistungsunternehmen muss sich auch unsere Privatdetektei in Leverkusen* zur eigenen Forderungseintreibung hin und wieder mit Einlassungsbetrügern auseinandersetzen – es handelt sich also keineswegs um einen Sonderfall. Allerdings sind der gewerbsmäßige Aufbau und die damit einhergehende kriminelle Energie im vorliegenden Fallbeispiel außergewöhnlich:


Gewerbsmäßiger Insolvenzbetrug über Scheinfirmendickicht


Ziel der Ermittlungen unserer Detektive in Leverkusen* war es, Herrn Loope, dessen Schuld in Abwesenheit gerichtlich festgestellt worden war, aufzufinden, denn er ließ sich weder für den Auftraggeber noch für die Behörden greifen, da alle vorhandenen Daten ins Leere führten. Die Recherche gestaltete sich langwierig und kompliziert, da sich unsere Wirtschaftsermittler durch ein Netz von Scheinfirmen kämpfen mussten. Die Schwierigkeiten begannen schon beim Namen, denn im Internet, in polizeilichen Registern und selbst im Handelsregister tauchten zu offensichtlich ein und derselben Person diverse unterschiedliche Schreibweisen sowohl des Vor- als auch des Nachnamens auf, zudem unterschiedliche Geburtsdaten und -orte sowie Unmengen an vorgeblichen Wohnadressen.

Unser Detektiv-Team in Leverkusen* erstellte eine Grafik mit den diversen Firmen, Adressen und damit verknüpften weiteren Personen, die sich im Zusammenhang zu Herrn Loope fanden. Diese Grafik weitete sich im Laufe der Ermittlungen immer weiter aus, bis sie schließlich eine Größe von circa elf Quadratmetern umfasste und einem Spinnennetz glich, da sich allerorten Querverbindungen ergab, die entsprechend markiert wurden. Insgesamt umfasste die Übersicht 78 Gesellschaften, bei denen die Zielperson aktuell oder ehemals als Geschäftsführer oder als Zeichnungsberechtigter eingetragen war, 134 Firmenadressen zu diesen Gesellschaften, 69 Insolvenzanträge, 8 Personen, die immer wieder gemeinsam mit Herrn Loope auftauchten und offensichtlich fest in die Machenschaften integriert waren, sechs verschiedene Namensschreibweisen der Zielperson sowie 27 angebliche aktuelle oder ehemalige Wohnadressen. Diese Recherche war eine Mammutaufgabe – erstens die Zusammenstellung all dieser Information, zweitens deren Auswertung samt Herstellung der Querverbindungen und drittens die Überprüfung der Angaben.


Physische Überprüfung der ermittelten Informationen


Zu den weiteren Maßnahmen unserer Wirtschaftsdetektei in Leverkusen* zählten:

  • Vor-Ort-Überprüfung aller recherchierten Wohnadressen zur Zielperson: An keiner einzigen war Herr Loope jemals gesehen worden, an fast allen hatten schon häufig verschiedene Personen nach ihm gefragt. Immerhin konnten bei diesen physischen Überprüfungen diverse weitere Firmenverknüpfungen gefunden bzw. hergestellt werden.
  • Vor-Ort-Überprüfung von 36 der Firmenadressen (mehr war budgettechnisch nicht möglich), bevorzugt jener mit hoher Überschneidungsquote zwischen verschiedenen im Netzwerk verzeichneten Firmen und Personen (33 in Deutschland, 2 in der Schweiz (drei weitere im Briefkastenfirmen-Kanton Zug konnten getrost ausgelassen werden), 1 in Österreich): An keiner einzigen existierten Mitarbeiter, größtenteils handelte es sich um reine Briefkästen, vereinzelt gab es mal einen Kellerraum als Büro, an sieben der Adressen existierten keinerlei Hinweise auf die jeweils angeblich dort ansässige Firma.
  • Überprüfung von 24 Adressen der im Netzwerk verknüpften Personen (Verknüpfungen durch Firmenbeteiligungen, Zeichnungsberechtigungen, Tätigkeiten als Liquidatoren, Domaininhaberschaften u.a., mitunter auch Personen in Verwandtschaftsverhältnissen): An keiner einzigen waren die jeweils gesuchten Personen persönlich bekannt, Nachfragen hatte es aber wie bei Herrn Loope schon diverse Male gegeben.

Weiterhin interessant: Trotz der bereits zu diesem Zeitpunkt der Ermittlungen offenkundigen kriminellen Eigenschaften dieses Firmengebildes traten mehrere der darin verwickelten Einzelpersonen in ehrenhaften Positionen auf: Vorsitzende von Kulturvereinen, Unterstützer von Sportvereinen, Rechtsanwälte und ein Lokalpolitiker.


Die meisten der überprüften Unternehmen entpuppten sich als Briefkastenfirmen, die offenbar über ein untereinander verzweigtes Netzwerk Gelder verschoben, um diese vor gültigen Rechtsansprüchen zu verbergen. 


Methodik dieses gewerblichen Wirtschaftsbetrugs


Das Businesskonzept dieser gewaltig aufgebauschten Betrugshandlungen setzte offenbar auf folgende Faktoren, Variante 1:

  • Gründung neuer Firmen zur vorgeblichen Durchführung lohnender Projekte
  • Anwerbung von Investoren bzw. Kunden zur Beschaffung finanzieller Mittel
  • stillschweigende Verweigerung der Leistungserbringung und Verschiebung der Investionssummen auf Konten anderer Firmen aus dem Netzwerk
  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens | Auflösung/Löschung der dann überschuldeten Firmen oder Übernahme durch stets gleiche Liquidatoren

Variante 2:

  • Gründung neuer Firmen zur tatsächlichen Durchführung von Projekten durch Investoren
  • Verwirklichung der Projekte durch Drittfirmen
  • Nichtbezahlung der Drittfirmen, folglich Forderungen durch die Drittfirmen an die Projektfirmen
  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens | Auflösung/Löschung der dann überschuldeten Projektfirmen oder Übernahme durch stets gleiche Liquidatoren

Variante 3:

  • Gründung neuer Handelsfirmen
  • Anwerbung von Kunden zur Beschaffung finanzieller Mittel
  • vorsätzliche Überschuldung durch die Nichtlieferung bezahlter Waren
  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens | Auflösung/Löschung überschuldeter Firmen oder Übernahme durch stets gleiche Liquidatoren

Durch die gesellschaftlichen Verbindungen der einzelnen Personen und Firmen untereinander ist es den Firmengründern und/oder Investoren möglich, ihren finanziellen Gewinn aus der Insolvenzmasse heraus zu verschleiern.


Legendiertes Treffen mit dem gesuchten Wirtschaftsbetrüger


Nach Aufdeckung all dieser Hintergründe gelang es unseren Privatdetektiven in Leverkusen* letztlich, eine Projektfirma Herrn Loopes zu identifizieren, die aktuell aktiv nach Investoren suchte und Kontaktdaten mit tatsächlicher Erreichbarkeit auswies. Mittels der Legende Geschäftsanbahnung/Investitionsvorhaben konnte in einer Mittelstadt in Rheinland-Pfalz ein Treffen mit der Zielperson vereinbart werden, an das die Ermittler eine mehrstündige Observation anschlossen, um auf diese Weise herausfinden zu können, wo Herr Loope wohnte. Leider führte er uns jedoch nicht zu seinem Wohnhaus, sondern zu einem Hotel – offensichtlich war die besagte Mittelstadt nicht sein Wohnort.

Aufgrund des Umfangs des kriminellen Netzwerkes und der Höhe des Schuldtitels gegen die Zielperson rieten unsere Wirtschaftsdetektive in Leverkusen* der auftraggebenden Firma nachdrücklich, die Observation Herrn Loopes lückenlos fortzusetzen, auch wenn dies natürlich hohe Detektivkosten verursachen würde. Leider zeigten die Klienten keine Geduld, sondern verständigten die Behörden und ließen den Betrüger vorläufig festsetzen. Das Ergebnis: Nicht nur durfte die Zielperson die Polizeidienststelle unter Angabe einer falschen Aufenthaltsadresse wenige Stunden später unbehelligt verlassen, auch behauptete sie, keinerlei pfändbares Eigentum zu besitzen und somit nicht für den Schuldtitel aufkommen zu können. Herr Loope sei insolvent und habe das zugehörige Verfahren längst eröffnet. Womöglich hätte die weitere Observation unsere Leverkusener Detektive* früher oder später auf pfändbares Eigentum wie eine Villa, Fahrzeuge und andere physische Besitztümer stoßen lassen, die man dann ggf. hätte pfänden können, sofern nicht auch dort wieder Überschreibungen oder andere Tricks zur Verschleierung der tatsächlichen Eigentumsverhältnisse zur Anwendung kamen.


Was wäre wenn …


Letztlich hatte unsere Detektei in Leverkusen* das Auftragsziel, den Schuldner ausfindig zu machen, erfüllt. Dennoch war das Gesamtergebnis natürlich nicht zufriedenstellend, da sich selbiger direkt im Anschluss an die Ermittlungen wieder dem Zugriff durch Behörden und Auftraggeber entzog und somit keine Pfändung bzw. freiwillige Zahlung erfolgte.

Ehrlicherweise muss man sagen, dass selbst bei fortgesetzter Kenntnis des Aufenthaltsortes die erfolgreiche Durchsetzung der titulierten Forderung fraglich geblieben wäre, weil erstens mit weiteren Verschleierungspraktiken zu rechnen war und zweitens viele Gerichtsvollzieher (beileibe nicht alle!) leider mehr als schlampig arbeiten. Obwohl sie rechtlich mit großen Befugnissen ausgestattet sind und selbst Wohnräume gewaltsam öffnen dürfen, um Rechtsansprüche durchzusetzen, leiden auch diese Staatsdiener unter der berühmt-berüchtigten Beamtenkrankheit, die man Faulheit nennt. Je mehr Aufwand, desto anstrengender und unbequemer der Tag. Folglich reicht es einem Schuldner, wenn er auf diese schwarzen Schafe ihres Berufsstandes trifft, mitunter, einfach zu behaupten, dass er nichts habe, denn geprüft wird diese Behauptung von solchen Gerichtsvollziehern nicht. Wenn man, wie wir von der Kurtz Detektei für Leverkusen, derartige Ereignisse erlebt und Gespräche mit absurd unmotiviert handelnden Staatsbeamten geführt hat, kann man sich getrost fragen, ob man mit der Aufklärung von Kriminalität anstelle von deren Verübung tatsächlich die sinnvollere Seite gewählt hat – rein ökonomisch sicherlich nicht.


Alle Namen und Orte sind im Sinne des Klienten- und Zielpersonenschutzes selbstverständlich zur vollständigen Unkenntlichkeit verändert.

Kurtz Detektei Köln

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Detektiv = Schnüffler? Darum ist die Arbeit unserer Bremer Privatdetektive so wichtig.


Detektive zu verdammen heißt Täter zu schützen


In den Medien werden Privatdetektive wie die Ermittler unserer Detektei aus Bremen häufig als „Schnüffler“ bezeichnet. Diese abwertende Kategorisierung findet sich sowohl in TV-Produktionen als auch in Hör-, Print- und Online-Medien. Speziell in den letzten Jahren kommen zudem die öffentlich so viel diskutierten, mehr oder minder anonymen User-Kommentare unter Zeitungsartikeln auf Websites und natürlich auch in den sozialen Netzwerken hinzu. Sie lassen häufig nicht nur tief in die Erziehung einiger Verfasser blicken, sondern geben ein durchaus ernstzunehmendes und authentisches Bild der Wahrnehmung von Detektiven in der Bevölkerung ab.

Die Zahl derer, die dabei den Nutzen und die Notwendigkeit detektivischer Beweisermittlung anerkennen, unterliegt häufig jenen, die keine Rechtfertigung für „Schnüffelei“ sehen – auch nicht wenn bspw. ein notorischer Blaumacher, der seinen Arbeitgeber massiv schädigt, nur durch die Ermittlungen IHK-zertifizierter Wirtschaftsdetektive überführt werden kann. Der Eingriff in die Privatsphäre sei nicht vertretbar und der Beruf im Allgemeinen etwas für „Stasi-Schnüffler“, die zuhause unter dem Pantoffel stünden – dergleichen und mehr lässt sich lesen. Doch diese Wahrnehmung beleuchtet leider nur die eine Seite der Medaille und ergreift dabei klar Partei – nicht etwa für die Opfer (im Beispiel des Blaumachers = der Arbeitgeber), sondern für die Täter (der Arbeitnehmer)! Weshalb diese Argumentation zu kurz gedacht ist und warum qualifizierte Privatdetektive einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft leisten, möchte die Kurtz Privatdetektei Bremen nachfolgend erörtern.


Falsche Erwartungen: Von realen Skandalen, gewaltbereiten TV-Detektiven und wundersamen Fähigkeiten …


Dass der Detektivberuf für viele Menschen einen anrüchigen Ruf hat, ist teils durchaus selbst verschuldet, nämlich durch Einzelne, die den Ruf der Gesamtbranche schädig(t)en. Überwiegend jedoch wird das Ansehen des Berufsstands durch eine Vielzahl von Faktoren angekratzt, die von außen auf das deutsche Ermittlerwesen eindringen. Genannt sei hierbei zum einen die Politik, die es auch gut 150 Jahre nach der Gründung des ersten deutschen Detektivbüros in Dresden (durch einen H.L. Römer) noch immer nicht geschafft hat, Zugangsvoraussetzungen für die Tätigkeitsausübung als Privatermittler zu schaffen. Dies hat zur Folge, dass jeder Bürger mit einem eintragungsfreien Führungszeugnis ein Detektivgewerbe anmelden kann – ob nun qualifiziert oder völlig ahnungslos. Unausgebildete Möchtegern-Ermittler kennen sich mit ihren rechtlichen Befugnissen natürlich nicht aus, weshalb sie Aufträge annehmen, für die nicht das elementare berechtigte Interesse besteht. Zudem greifen sie bei ihren „Ermittlungen“ zu unverhältnismäßigen und somit illegalen Mitteln. So deckte das Magazin stern im Jahr 2008 den berüchtigten LIDL-Skandal auf, bei dem der Discounter zu den billigsten am Markt erhältlichen Privatdetektiven griff und damit folgenschwer auf die Nase fiel, denn diese Dumping-Detektive waren, wie man sich eigentlich denken kann, natürlich nicht gerade die Crème de la Crème unserer Branche und unternahmen im Auftrag der Supermarktkette schwerwiegende datenschutzrechtliche Verstöße; so wurden Mitarbeiter unter anderem im Privatbereich observiert, fotografiert, abgehört und gefilmt. Selbst die Zahl der Toilettengänge bei der Arbeit dokumentierten die Skandal-Detektive und ramponierten das Ansehen des Berufs in der Bevölkerung damit nachhaltig.

Zum anderen spielen, wie in allen Belangen, die Medien eine große Rolle bei der öffentlichen Wahrnehmung von Detektiven. Gescriptete Schwachsinnssendungen wie „Privatdetektive im Einsatz“ mit dem schauspielenden und allzu gewaltbereiten Bodybuilder „Carsten Stahl“ in der Hauptrolle des vermeintlichen Detektei-Inhabers vermitteln den Zuschauer ein genauso hanebüchen falsches Bild von der Realität des Detektiv-Alltags wie „Die Trovatos“, in deren Mittelpunkt eine peinliche Ermittler-Familie steht, die verbotenerweise mit Richtmikrofonen Zielpersonen abhört, offen Observationsposition in zwanzig Metern Entfernung zu den beobachteten Personen bezieht, auf einem Tablet oder Laptop vorgebliche Live-Videoüberwachungen über den Windows Media Player abspielt und in der Freizeit Weihnachtssingles auf Ballermann-Niveau aufnimmt. Dass es sich hierbei nicht nur um Tiefpunkte der deutschen Fernsehlandschaft, sondern gleichsam um vorsätzliche Verdummung der Bevölkerung handelt, zeigen die regelmäßigen Anfragen an unsere Privatdetektive in Bremen, bei denen hintergangene Ehemänner und verzweifelte Kindesmütter auf die unlauteren Methoden der genannten Fernsehermittler verweisen und Gleiches von uns fordern.

Doch nicht nur moderne deutsche Produktionen vermitteln einen falschen Eindruck, auch durchaus hochwertiges mediales Material zum Detektivberuf führt auf die falsche Schiene: Die bekannten Klischees aus amerikanischen Filmen zum Hinterhof-Detektivbüro (Hardboiled) mit knurrigem, bewaffnetem Ermittler und verruchter Femme fatale als Auftraggeberin gehören wohl eher ins Gebiet der urbanen Märchen, das Talent des exzentrischen Ermittlers „Monk“ aus der populären gleichnamigen Serie, Fälle durch eine Art Vision des Tathergangs zu lösen, grenzt an übernatürliche Fähigkeiten, und selbst der recht wirklichkeitsnahe Literatur-Detektiv Sherlock Holmes schürt durch die schiere Genialität seiner Deduktionen übermäßige Erwartungen, denen kaum ein realer Mensch gerecht werden kann, den Viktorianer Joseph Bell vielleicht einmal ausgenommen.


Wenn die Polizei nichts unternimmt und Detektive nur Schnüffler sind, wer soll dann Tatopfern helfen?


Seriöse Ermittler wie unsere Detektive aus Bremen liefern gerichtsverwertbare Beweise. Wer braucht Beweise? Opfer. Sollten Opfer geschützt werden? Diese Frage bedarf keiner Antwort. Wem schaden die Ermittlungen von Detektiven? Tätern und mit ganz, ganz großen Abstrichen zu Unrecht Verdächtigen. Sollten Täter geschützt werden? Sicherlich nicht vor der Offenlegung ihrer strafbaren Delikte. Es geht hier maßgeblich um die Frage zwischen Täter- und Opferschutz. Sollte man differenzieren? Unsere Privat- und Wirtschaftsdetektei aus Bremen muss das ganz sicher, denn allein schon die Wahl der Ermittlungsmethoden und der Umfang der Observationen hängen maßgeblich von der verdächtigten Tat ab. Hier gilt: actio gleich reactio. Denn wir werden nicht aktiv tätig, um unbescholtene Bürger zu Straftaten zu nötigen, vielmehr beobachten wir strafbare Handlungen (ob nun rechtlich oder moralisch), um den Opfern dieser Delikte zu ihren Rechten zu verhelfen. Im Übrigen sieht das auch die deutsche Rechtsprechung so, denn Detektivkosten, die zur Überführung eines Täters anfallen, sind erstattungsfähig.

Natürlich kommt es vor, dass ein Klient eine Zielperson zu Unrecht verdächtigt. Deshalb versuchen wir, bei unseren Observationen so wenig wie möglich in das Persönlichkeitsrecht des Observierten einzugreifen. An wen soll sich eine betrogene Ehefrau wenden, wenn sie von ihrem Mann permanent hintergangen wird? Soll sie das einfach über sich ergehen lassen? Gefallen würde das sicherlich so manchem Fremdgänger und so kommt es im Anschluss an dessen Überführung auch schon mal zur Gewaltandrohung gegen unsere „Schnüffler“. Doch wer ist bitte schuld: Derjenige, der das Vergehen begeht, oder der, der es beobachtet?

Ähnliches gilt für Fälle von häuslicher Gewalt, sexuellem Missbrauch oder Unterhaltsbetrug. Hier werden Bundesbürger zu Opfern von Straftaten, bei denen ihnen jeweils die dafür zuständige Behörde nicht weiterhelfen konnte (denn sonst würden sie sich nicht an unsere Privatdetektei in Bremen wenden). Ohne „Schnüffler“ wird Frau Müller Tag für Tag von ihrem Mann verprügelt. Ohne „Schnüffler“ muss sich Frau Meiers Tochter Nacht für Nacht in den Schlaf weinen, nachdem „Papa“ wieder einmal sexuell übergriffig geworden ist. Ohne „Schnüffler“ weiß Frau Werner nicht, wie sie die Schulbücher für ihre Kinder bezahlen soll, weil der Porsche fahrende Vater vor Gericht erfolgreich behauptet, kein Einkommen zu haben. Ohne „Schnüffler“ wird Herr Fischer seinen einzigen Sohn nie wiedersehen, da dieser vermisst ist und durch niemanden aufgefunden werden kann. Diese Klienten sehen für sich keinen anderen Ausweg aus der Misere, als unsere Detektei zu beauftragen. Weder ist eine solche Auftragsvergabe von Seiten des Geschädigten unmoralisch, noch handelt ein Detektiv verwerflich, wenn er sich dieser Fälle annimmt und damit Menschen in Notsituationen hilft.

Gleiches gilt für unsere Wirtschaftsdetektive in Bremen: Wussten Sie, dass über die Hälfte aller Wirtschaftsstraftaten gegen deutsche Unternehmen durch deren eigene Angestellte verübt werden? Müssen Sie als Geschäftsführer der Schmidt Logistik GmbH kontinuierlichen Diebstahl an Ihrem Eigentum durch Ihre Lieferfahrer hinnehmen? Muss der Inhaber des ambulanten Pflegedienstes Schneider akzeptieren, dass sein Pfleger im Außendienst lieber ins Spielcasino fährt statt zu seinen pflegebedürftigen Kunden? Muss der Steuerberater Hoffmann tatenlos zusehen, wie seine Mitarbeiter beständig überlastet sind und ihre Arbeit nicht rechtzeitig erledigen können, weil ein Kollege dauerkrankfeiert? In einer gerechten Welt wohl kaum.


Expert examines the document at the scene
Eine der vielen Aufgaben unserer Detektive in Bremen sind forensische Untersuchungen wie Fingerabdruckanalysen, mittels derer die Verfasser von Drohbriefen oder auch Kassendiebe identifiziert werden können – Leistungen, die Behörden oft nicht erbringen.

Detekteien sind private Hilfsorgane des Rechtsstaats


Ermittlungen, insbesondere Observationen, sind Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht der Zielperson(en) – das kann unsere Bremer Detektei leider genauso wenig vermeiden wie jeder andere Ermittlungsdienst, Polizei, Zoll- und Steuerfahndung eingeschlossen. Doch zu unseren Aufgaben gehört es, diese Eingriffe so geringfügig wie möglich und nur so weit als nötig zu halten. Die Verhältnismäßigkeit der Mittel spielt dabei eine genauso entscheidende Rolle wie die Abwägung des berechtigten Interesses an einer Ermittlung. So ist es beispielsweise fast immer unverhältnismäßig, in eine Privatwohnung hineinzuspähen; nur wenige Ausnahmen befreien von dieser Regel, zum Beispiel der konkrete Verdacht auf ein zeitgleich stattfindendes Gewaltverbrechen. Die Einschätzung dieser rechtlichen Besonderheiten lässt sich durch Laien nicht seriös vornehmen. Eine gute rechtliche Schulung ist dringend erforderlich. Deshalb handelt es sich bei unseren Privatdetektiven in Bremen um IHK-zertifizierte Berufsfachkräfte, die eine Ausbildung zum Detektiv absolviert haben. Wenn Sie auf der Suche nach einem Ermittler sind, sollten Sie sich nicht von besonders günstigen Preisen locken lassen, sondern Ihr Hauptaugenmerk auf die Qualifizierung der Einsatzkräfte legen. Naturgemäß ist es Detekteien kaum möglich, Referenzen vorzulegen, denn genau wie Sie möchten auch unsere anderen Auftraggeber anonym bleiben; persönliche Klientendaten an Interessenten zu verteilen, wäre ein unverzeihlicher Vertrauensbruch.

Das Ziel jeder Ermittlung ist der Erhalt von Informationen, das menschliche Bedürfnis nach Gewissheit. Recht kann nur gesprochen werden, wenn der Geschädigte seine Ansprüche nachvollziehbar belegen kann. Mit der Ermittlung gerichtsverwertbarer Beweise helfen nicht nur die Detektive der Kurtz Detektei Bremen ihren Auftraggebern, zu ihrem Recht zu kommen, sondern auch mehrere hundert weiterer seriöser Berufskollegen in ganz Deutschland. Der Detektiv ist heutzutage zugleich gefeierter Popstar und Galionsfigur (Sherlock Holmes), schnöde ausgenutzte Marketingfigur (diverse deutsche TV-Produktionen) und anrüchige Skandalnudel (unseriöse Amateurdetektive). Doch vor allem steht der moderne Privatdetektiv für eine entscheidende Beihilfe zur Durchsetzung des deutschen Rechts, für die Unterstützung von Opfern und für den letzten Strohhalm von Menschen in belastenden Lebenssituationen – dafür steht auch die Kurtz Detektei Bremen mit ihrem Namen: 0421 3679 9066.