Detektiv Patrick Kurtz über Sorgerechtsstreits und Kindesrückführung im Interview mit der Neuen Zürcher Zeitung


Bereits Anfang letzten Jahres erschien anlässlich des Skandals um die Kindesrückführung bzw. -entführung im Zusammenhang mit der „Block House“-Erbin Christina Block in der Silvesternacht 2023/24 ein Artikel von Elena Panagiotidis in der Neuen Zürcher Zeitung, für den sie Privatdetektiv Patrick Kurtz von der Kurtz Detektei Zürich und Schweiz interviewte. 

Rund um den Block-Fall gab es in den letzten Monaten diverse Gerichtsverhandlungen in Deutschland und zuvor auch in Dänemark, wo der Kindsvater lebt. Im April lehnte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde der Block-Seite ab. Diesen Freitag, 11. Juli 2025, beginnt in Deutschland vor einer Jugendschutzkammer am Landgericht Hamburg der Prozess gegen Christina Block unter anderem wegen des Vorwurfs der Körperverletzung und der Freiheitsberaubung. Auch ihr prominenter Lebensgefährte, Kult-Sportmoderator Gerhard Delling, muss sich verantworten, wegen des Vorwurfs der Beihilfe. 

Nachfolgend der NZZ-Artikel aus dem letzten Jahr:


Screenshot NZZ-Artikel; Detektiv aus der Schweiz, Detektei aus der Schweiz, Privatdetektiv aus der Schweiz, Detektivagentur aus der Schweiz

NZZ-Artikel: „Was macht man, wenn man das Sorgerecht für seine Kinder besitzt, aber trotzdem keinen Zugang zu ihnen hat? – Ein Privatermittler erzählt“


Bei Sorgerechtsstreitigkeiten setzt sich manchmal ein Elternteil mit den Kindern ins Ausland ab. Privatdetektive können helfen, die Kinder aufzuspüren.

Der Sorgerechtsstreit zwischen der Restauranterbin Christina Block und ihrem Ex-Mann beschäftigt Medien und Gerichte. In einer spektakulären Aktion waren an Silvester zwei der beim Vater in Dänemark lebenden Kinder von Unbekannten nach Deutschland zur Mutter gebracht worden. Zuvor war der Vater überwältigt worden. Die Kinder tauchten danach bei der Mutter in Hamburg auf. Nach einem Eilantrag des Vaters ordnete das Hamburger Oberlandesgericht an, dass die Kinder zu ihm zurückkehren müssen. Am Freitag durchsuchte die Polizei das Wohnhaus der Mutter sowie ein Hotel, das der Familie gehört. Laut Medienberichten steht der Einsatz mit der Rückholaktion der Kinder zusammen.

Patrick Kurtz ist Privatermittler und Inhaber der Kurtz Detektei Schweiz mit Sitz in Zürich. Seine Detektei hat auch mit Fällen zu tun, in denen Kinder von einem Elternteil ins Ausland gebracht werden.


Wenn Sie auf den aktuellen Fall der „BlockHouse“-Erbin schauen, was geht in Ihnen vor, wie beurteilen Sie den?


Gar nicht so sehr als Detektiv, eher als Vater von ebenfalls zwei Kindern. Die Situation wirkt vertrackt: Zwei getrennte Jurisdiktionen zweier EU-Länder kommen zu einander widersprechenden Urteilen. Beide Eltern haben jeweils das Recht ihres Wohnsitzlandes auf ihrer Seite, beide wollen die Kinder offenkundig bei sich haben. Das ist eine Situation, die ich niemandem wünsche. Ohne unterstellen zu wollen, dass die Mutter die Entführung beauftragt habe, kann ich ihre Verzweiflung grundsätzlich nachvollziehen – was macht man, wenn man seine Kinder liebt und das Sorgerecht besitzt, aber trotzdem keinen Zugang zu ihnen hat?

Nichtsdestotrotz: Eine Entführung mit leicht absehbaren potentiell traumatischen Folgen für die Kinder zu initiieren, wäre nicht nur eine schwerwiegende Straftat, sondern auch rein moralisch verwerflich und zudem egoistisch gegenüber den Kindern; umso mehr, wenn auch noch physische Gewalt gegen Dritte ins Spiel kommt und zu befürchten steht, dass die Kinder diese bezeugen müssen. Ich spreche aber bewusst im Konjunktiv, denn es handelt sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren ohne Schuldeingeständnis; folglich gilt: im Zweifel für den Angeklagten. 


Kommen solche Fälle auch in der Schweiz vor?


Der Fall ist schon speziell und aussergewöhnlich aufgrund der widersprüchlichen Urteile aus zwei Nachbarstaaten. Innerhalb der Schweiz wäre das in dieser Form nicht denkbar, weil man nur eine Jurisdiktion hätte. Gleichwohl gibt es natürlich auch hierzulande Sorgerechtsstreitigkeiten mit grenzüberschreitendem Charakter, oft mit der Involvierung von Rechtssprechungen aus typischen Auswanderungsländern in die Schweiz. Noch komplizierter als im „Block“-Fall mit zwei involvierten EU-Ländern wird das Ganze, wenn es sich um Länder ohne funktionierende bilaterale Abkommen mit der Schweiz hinsichtlich solcher Sachverhalte handelt.


Jemand wendet sich an sie, weil er/sie seine Kinder in der Schweiz haben möchte. Wie gehen Sie vor?


Zunächst müssen wir als Privatdetektive natürlich prüfen, ob diese Person überhaupt ein Anrecht darauf hat; das ist in der überwältigenden Zahl der diesbezüglichen Anfragen der Fall. Unser Vorgehen richtet sich nach den Spezifikationen des individuellen Sachverhalts; eine allgemein anwendbare Blaupause gibt es da nicht. Fast immer besteht unsere Aufgabe hauptsächlich darin, den Aufenthaltsort der Kinder ausfindig zu machen und anschliessend ihre Sicherung zu gewährleisten. Das geschieht prinzipiell über RechercheBefragung und Observation und hat also wenig mit dem „Block“-Szenario zu tun, in dem der Aufenthaltsort der Kinder nach meinem Kenntnisstand stets bekannt war. Sind die gesuchten Kinder aufgefunden, informieren unsere Detektive in den allermeisten Fällen die zuständigen örtlichen Behörden, um die Sicherstellung der Kinder zu gewährleisten. Bis dahin werden sie observiert, um auszuschliessen, dass der Kontakt wieder verloren geht. In manchen Fällen wünschen die Auftraggeber unserer Detektei, direkt informiert zu werden, sobald die Kinder aufgefunden sind, um persönlich hinzuzukommen und eine diplomatische Lösung mit den Personen zu finden, bei denen sich die Kinder aufhalten; meist ist das der andere Elternteil.


In welchen Ländern ist die Rückführung am schwierigsten oder gar nicht möglich?


Der Sachverhalt verkompliziert sich dramatisch, wenn keine diesbezüglichen bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und dem Aufenthaltsland der Kinder bestehen. Viel hängt auch von der politischen und gesellschaftlichen Situation innerhalb des Landes ab. Ohne einigermassen funktionierende Bürokratie bspw. wird zunächst die Aufenthaltsrecherche erschwert und schliesslich womöglich auch die Sicherstellung und Rückführung der Kinder. So gibt es in sehr vielen Ländern kein Meldesystem im mitteleuropäischen Sinne; man kann sich vielerorts den Behörden mit Leichtigkeit entziehen, also aus rein behördlicher Perspektive effektiv „untertauchen“. Das macht es für uns nicht gerade leichter. Ausserdem variieren die Verfügbarkeit und Qualität der jeweils ortsansässigen Spezialisten zur Unterstützung unserer Ermittlungen erheblich.


Schweiz- und EU-Flagge nebeneinander; Privatdetektei aus der Schweiz, Detektivbüro aus der Schweiz, Privatermittler aus der Schweiz, Wirtschaftsdetektei aus der Schweiz

Zwischen der Eidgenossenschaft und der Europäischen Union bestehen diverse Abkommen, die unseren Schweizer Detektiven bei Auslandseinsätzen weiterhelfen – doch ausserhalb der EU wird es oft kompliziert.


Wie lange dauern solche Einsätze, bis das Kind zurück beim Elternteil in der Schweiz ist, wie viele Personen sind beteiligt?


Das ist ganz individuell, hängt sowohl vom Sachverhalt als auch vom Ermittlungsbudget ab. Gerade im Ausland ist die Zusammenarbeit mit mindestens einem ortsansässigen Spezialisten meist zielführend oder sogar unabdinglich. Manchmal müssen mehrere Adressen in verschiedenen Ländern simultan überprüft werden – das erhöht natürlich den Ermittlungsaufwand dramatisch. Vieles hängt ausserdem von der Kooperationsbereitschaft der zurückhaltenden Personen ab. Auch hier gibt es grosse individuelle Unterschiede je nach Hintergrundgeschichte des betreffenden Kindesentzugs, nach der Sozialisation, dem Kulturkreis und so weiter.


Welche Ausbildung haben die Mitarbeiter, die sich mit solchen Einsätzen beschäftigen?


Bei den meisten involvierten Ermittlern handelt es sich um Detektive, oft aber mit Vorerfahrungen im Bereich Kindesrückführungen aus vorherigen behördlichen Karrieren (z. B. Polizisten). Für die Recherche des Aufenthaltsortes bedarf es zudem eines hervorragenden internationalen Kontaktnetzwerkes. In manchen Fällen können auch noch spezialisiertere Experten involviert werden, bspw. für verdeckte Kameraüberwachungen.


Wie schafft man es, mit dem Kind über die Grenze auszureisen (sind nicht schon längst alle Behörden des Landes informiert und möglicherweise nicht kooperativ)?


Grundsätzlich sind Detektive an das Gesetz gebunden, und wenn sie im Ausland ermitteln, gilt das jeweilige Landesrecht. Von daher sind filmreife Schmuggelaktionen von Personen eher kein Bestandteil unserer Arbeit. Man würde sich damit ohnehin auf einen schmalen Grat in Richtung der Entführer im „Block“-Fall begeben.


Mit welchen Kosten muss ein Elternteil rechnen?


Auch das ist individuell und hängt vom Gesamtgefüge des Falls ab: Wie viel Vorrecherche ist notwendig? In welchem Land spielt sich das Ganze ab? Wie viele Versuche braucht es bis zum Erfolg? Und so weiter. Erfahrungsgemäss gehen die Gesamtkosten bei circa 4.000 CHF los, sind aber nach oben offen.


Wie gestaltet sich so eine Rückführung aus Sicht des Kindes, wird es dann ein weiteres Mal traumatisiert?


Unsere Privatdetektive sind geschult darin, den Kindern einen möglichst schonenden Prozess zu ermöglichen. Aber ich denke, jedem, der sich in ein Kind hineinversetzen kann, ist klar, dass der Wechsel von einer Vertrauensperson zu einer anderen, von einem Umfeld in ein anderes, noch dazu mit dem Zwischenschritt einer zeitweisen Betreuung durch Fremde, emotional kein Zuckerschlecken für Kinder ist. Viel hängt davon ab, wie lang die Kinder bei der vorherigen Vertrauensperson waren, wie lang sie nicht mehr mit der anderen Vertrauensperson (sprich: unserem Auftraggeber) zusammengelebt haben und wie reibungslos der Übergabeprozess abläuft. Gerade bezüglich der beiden erstgenannten Punkte kann ich die Beweggründe des dänischen Gerichts, die Sachlage in Widerspruch zum deutschen Urteil zu bewerten, schon nachvollziehen. Ob das so richtig ist, masse ich mir natürlich dennoch nicht an, zu beurteilen.


Mann packt Kind am Handgelenk; Detektei aus Zürich, Detektiv aus Zürich, Privatdetektiv aus Zürich, Detektivagentur aus Zürich

Gibt es Fälle, die Sie klar ablehnen würden?


Ja, sogar sehr viele, auch in allen anderen Bereichen unserer Tätigkeit als Privat- und Wirtschaftsdetektei. Die meisten Ermittlungen bedeuten auf die eine oder andere Weise einen Eingriff in Persönlichkeitsrechte von Zielpersonen und zuweilen auch von Dritten. Dieser Eingriff muss gerechtfertigt sein. So müssen wir für jeden Einzelfall im Rahmen einer Rechtsgüterabwägung beurteilen, ob ein so genanntes berechtigtes Interesse vorliegt. Konkret bedeutet das, dass der Auftraggeber ein Rechtsinteresse am Ergebnis unserer Ermittlungen besitzen muss, das schwerer wiegt als unser Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der involvierten Personen. 

Ein einfaches Beispiel zur Illustration: Grundsätzlich hat jeder Bürger ein Recht auf Privatsphäre und damit auch auf den Schutz seiner Adressdaten. Verletzt dieser Bürger allerdings die wirtschaftlichen Interessen einer anderen Person, indem er ihr beispielsweise als Schuldner widerrechtlich Geld vorenthält, besitzt der Gläubiger ein Rechtsinteresse an der Kenntnis der Adresse des Schuldners, das dessen Recht auf Schutz seiner Adressdaten übersteigt. Folglich dürfen wir ermitteln und das Ergebnis an den Gläubiger übermitteln.


Hinweis  


Der Originalartikel erschien 2024 in der Neuen Zürcher Zeitung. Die Hervorhebungen (Fettschrift), Zwischenüberschriften und Verlinkungen auf dieser Seite können vom Original abweichen.


Kurtz Detektei Zürich und Schweiz

Max-Högger-Strasse 6

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Tel.: +41 (0)44 5522 264

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Originalbeitrag: https://kurtz-detektei-schweiz.ch/kurtz-detektei-zürich-und-schweiz/blog-unserer-zürcher-detektei/Detektiv-Patrick-Kurtz-über-Sorgerechtsstreits-und-Kindesrückführung-im-Interview-mit-der-Neuen-Zürcher-Zeitung/

Interview mit Patrick Kurtz im „Blick“: „So spürt dieser Privatdetektiv dreiste Mietnomaden auf“


Dreiste Mietnomaden bringen Vermietern Chaos, Kosten und Verzweiflung. Oft scheint die Lage aussichtslos, die Horror-Mieter sind unauffindbar. Doch Privatdetektiv Patrick Kurtz weiss, wie man die Untergetauchten findet – und verhilft Eigentümern vor Gericht zu Erfolg.


Patrick Kurtz findet untergetauchte Horror-Mieter


Mietnomaden – der Horror eines jeden Vermieters. Mieter, die Wohnungen verwüsten, einfach verschwinden, nichts ausser offener Rechnungen und Müll zurücklassen. Der Eigentümer bleibt auf Kosten sitzen – es sei denn, man findet die Horror-Mieter. Patrick Kurtz ist Privatdetektiv, ein realer Sherlock Holmes, und sucht nach genau diesen Schreckensmietern.

Etwa zweimal im Jahr kommen verzweifelte Vermieter auf den Detektiv zu. Während seiner Karriere hat er 15 Mietnomaden-Fälle mit seiner Detektei erfolgreich gelöst. „Häufig ging es dabei nur darum, den Ist-Zustand einer Wohnungsvermüllung, ein wiederkehrendes inakzeptables Fehlverhalten oder Ähnliches gerichtsfest zu dokumentieren“, sagt Patrick Kurtz.



Detektive dokumentieren gerichtsfest


Das sei nicht schwierig. Von aussen offensichtliche Missstände könne er leicht dokumentieren. Doch wie geht ein Detektiv vor, wenn der Mietnomade sich weniger offensichtlich verhält? „Ein kurzer Blick von der Türschwelle in die Wohnung liegt, in Abwägung der Persönlichkeitsrechte der Mieter gegen die wirtschaftlichen Interessen des Vermieters, ebenfalls im Rahmen“, sagt er.

Kniffliger werde es, wenn die Horrormieter wirklich aufgespürt werden müssen, „wenn die Zielpersonen komplett unter dem Radar leben“. Wenn sie etwa weder bei den Behörden noch bei Grundversorgern mit korrekten persönlichen Daten registriert sind. Dann beginnt tiefere Recherchearbeit des Detektivs.


So findet ein Privatdetektiv die Untergetauchten


Man müsse eben kreativ werden, so Privatdetektiv Kurtz. „Oft hilft dann zum Beispiel die Befragung von ehemaligen Nachbarn oder auch Freunden, Familie und Bekannten.“ Wird der Mieter, der die Wohnung verwüstet hat, tatsächlich aufgespürt, muss dieser für die entstandenen Kosten aufkommen.

Sogar die Detektivkosten könne man dem Mietnomaden aufbrummen. Zuletzt machten mehrere Fälle in der Schweiz Schlagzeilen. Unternehmer Rolf Steiner hat sein Chalet in Hohtenn VS an einen Künstler vermietet – als der weg war, fand Steiner nur Verwüstung. Ein weiterer Fall ereignete sich in Trimbach SO. Vermieter Dino Rossi (66) hatte seine Wohnung an Sozialbezüger vermietet. Diese hinterliessen Schäden der Höhe von mehreren Zehntausend Franken, ein einziges Chaos – und tauchten unter. Das Sozialamt durfte die neue Adresse nicht herausgeben.


Auch Sozialhilfebezüger sind auffindbar


Doch die Privatdetektive können auch in solchen aussichtslos wirkenden Härtefällen helfen. Das Sozialamt darf zwar keine Angaben zu neuen Adressen von Bezügern machen, aber Patrick Kurtz sagt: „Ist ein geflüchteter Mietnomade Sozialhilfebezüger und hat er hierfür seine korrekten Adressdaten beim Sozialamt hinterlegt, macht er sich damit für uns transparent.“

Das gelte genauso für untergetauchte Arbeitnehmer, die sich korrekt bei Renten- und Krankenkasse angemeldet haben. Selbst wenn betroffene Vermieter es für völlig aussichtslos halten: „Rechtssichere Privatdetektive wissen, welche Beweise sie liefern müssen, um die Aussichten auf einen Erfolg vor Gericht dramatisch zu erhöhen.“


Hinweise


Der Originalartikel von Helena Schmid und Celina Euchner erschien bereits 2020 in der Schweizer Tageszeitung Blick und wird nun endlich von uns nachgereicht. Die Hervorhebungen (Fettschrift) und Verlinkungen auf dieser Seite können vom Original abweichen.


Kurtz Detektei Zürich und Schweiz

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Detektiv Patrick Kurtz von der Kurtz Detektei Zürich und Schweiz im Interview bei Radio Freiburg


Patrick Kurtz, Inhaber der Kurtz Detektei Zürich und Schweiz, im Interview mit Radio Freiburg aus Freiburg im Üechtland über seinen Beruf. Nachfolgend reichen wir die Transkription des entstandenen Beitrages (mit einiger Verzögerung) nach.


Welche Arten von Aufträgen erledigen Detektive in der Schweiz?


Moderation: „Der Schweizer Autor Marcel Naas hat in letzter Zeit viel geschafft. Er bringt heute sein erstes Jugendbuch heraus und das heisst Berge, Ski und falsche Spuren: Vier junge Detektive lösen in den Schweizer Bergen Fälle und erleben dabei spannende Abenteuer. Wir von RadioFr. stellen euch heute das ganze Buch vor, das neu erschienen ist. Wichtig für uns: In so einem Detektivbuch klingt das schon spannend, das Detektiv-Dasein. Wir fragen uns aber, ist das wirklich so spannend? Auskunft gibt mir Patrick Kurtz. Er ist Inhaber der Kurtz Detektei in Zürich, und sie lösen unter anderem auch Fälle hier bei uns im Freiburgerland. Patrick Kurtz, was macht ein Detektiv in der Schweiz? Ist das wirklich, wie man sich das so vorstellt?“

Patrick Kurtz: „Detektive haben ganz unterschiedliche Aufgabengebiete. Zum einen teilt sich das auf in die Gebiete Wirtschaftsermittlungen und Privatermittlungen. Privatermittlungen sind, wie das Wort schon sagt, für Privatpersonen; das heisst, dass man solche typischen Dinge wie Untreue untersucht, also Untreue in der Partnerschaft, oder Sorgerechtsangelegenheiten oder Probleme mit UnterhaltszahlungenStalking, dass man Schuldner sucht – lauter solche Dinge. Bei Wirtschaftsermittlungen sprechen wir vor allem über die Überwachung von Arbeitnehmern, die sich gegen ihre arbeitsrechtlichen Verpflichtungen stellen oder zumindest in Verdacht stehen, diese Verpflichtungen zu verletzen. Da sprechen wir dann von Arbeitsunfähigkeitsbetrug oder von Spesenmissbrauch, von Arbeitszeitabrechnungsbetrug, von Diebstahl – von vielen verschiedenen Sachverhalten, die durch Detektive untersucht werden können.“

Moderation: „Das klingt nach einer breiten Palette. Also sprich: Ihr überprüft bei einem Verbrechen, ob einer unschuldig ist oder nicht oder ob irgendetwas dran ist.“

Patrick Kurtz: „Verbrechen sind es seltener. Die Definition von Verbrechen ist ja schon, dass es ein kapitalerer Eingriff ist. Wir gehen gegen Vergehen vor; das sind also solche Delikte wie Diebstähle und Betrug – das sind die beiden Hauptfaktoren, die wir für Unternehmen nachweisen. Häufig sind es eben die eigenen Arbeitnehmer, die diese Betrügereien und Diebstähle vornehmen. Dementsprechend sind wir bei sehr, sehr vielen Beauftragungen im strafrechtlichen Bereich tätig.“

Moderation: „Was es mehr gibt bei der Detektei Kurtz – ob es mehr wirtschaftliche Beauftragungen sind oder mehr private Aufträge –, und was denn die spannendsten Fälle überhaupt sind, das hören wir gleich von Detektiv Patrick Kurtz.“


Spur; Detektiv Zürich, Detektei Zürich, Privatdetektiv Schweiz
Spurensuche ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeit von Detektiven in Freiburg im Üechtland und in der ganzen Schweiz.

Fallbeispiel: Hotel mit Swingerclub-Kooperation


Moderation: „Sie sind meistens im Hintergrund tätig: versteckt und möglichst ja so, dass man nicht genau weiss, was sie genau machen – Detektive. In der Schweiz gibt’s unter anderem die Detektei Kurtz in Zürich. Schweizer Detektive, die aber auch im Kanton Freiburg ermitteln – ob das private Aufträge sind, wirtschaftliche oder auch Aufträge, die sie von Behörden erhalten. Der Inhaber ist Patrick Kurtz, und wir reden jetzt mit ihm über seine Fälle. Sind das aber, Herr Kurtz, meistens mehr wirtschaftliche oder sind das mehr private Fälle?“

Patrick Kurtz: „Wir haben ganz klar mehr private Fälle. Die Wirtschaftsfälle sind natürlich höher budgetiert, da steckt dann häufig ein grosses Unternehmen dahinter, das auch entsprechende Mittel zur Verfügung stellen kann für die Ermittlung. Das sieht dann natürlich beim Privatmann mitunter anders aus. Dementsprechend ist es zwar so, dass wir mehr Privatermittlungen haben, aber die Wirtschaftsermittlungen in einem solchen Mass umfangreicher sind als die Privatermittlungen, dass das Gros an Umsatz dann doch über die Wirtschaftsermittlungen reinkommt.“

Moderation: „Wenn ich nun schon mal einen Detektiv am Telefon habe, nimmt’s mich natürlich auch wunder, was der so für Aufträge erledigt hat bzw. was der spannendste Auftrag ist, den Patrick Kurtz je behandelt hat. Ist es tatsächlich so eine Erfahrung, über die man fast ein Buch schreiben könnte?“

Patrick Kurtz: „Ich möchte gar keine Wertung abgeben, was der spannendste Fall war, weil wir haben mehrere tausend Fälle bearbeitet in den letzten Jahren – da muss man erst mal die Gedanken ordnen, damit man sich eine Meinung bilden kann, welcher denn nun der spannendste war. Ich gehe einfach mal von einem aus, den wir heute auf dem Tisch hatten, weil der ganz interessant war. Da ging’s um den Verdacht auf Untreue. Wir haben also den Ehemann unserer Auftraggeberin observiert und haben festgestellt, dass er sich mit einer fremden Dame trifft, die der Auftraggeberin unbekannt war, und dann mit ihr in ein Hotel eingecheckt ist. Dieses Hotel ist laut unserer Internetrecherche bekannt dafür, dass es zu sogenannten Swinger-Clubs Touren unternimmt, dass also eine Kooperation zwischen dem Hotel und einem Swinger-Club besteht. Dann sind diese beiden [die Zielpersonen] von dem Hotel aus mit einem Shuttlebus zum Swinger-Club gebracht worden und sind dann spät in der Nacht wieder zurückgekommen. Und so haben wir dann die Untreue nachgewiesen und festgestellt, dass die also noch nicht mal nur auf eine Person beschränkt ist, sondern dass der Ehemann offenbar noch sehr, sehr viele verschiedene Sexualpartner neben seiner eigenen Frau hat.“

Moderation: „Ich würde sagen, das klingt definitiv nach etwas, worüber man ein Buch machen könnte. Besten Dank, Herr Kurtz. Wir reden heute den ganzen Tag mit Patrick Kurtz, dem Inhaber der Detektei Kurtz in Zürich. Und da wollen wir natürlich auch noch von ihm wissen, ob er durch seine Arbeit als Detektiv regelmässig in gefährliche Situationen kommt. Und wir wollen auch noch wissen, wie es ihm so gefällt, das Detektiv-Dasein, ob das tatsächlich so geheimdienstmässig ist. Das und vieles mehr auf RadioFr.“


Wie funktioniert die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Privatdetektiven in der Schweiz?


Moderation: „Manchmal arbeiten Privatdetektive auch mit der Polizei zusammen?“

Patrick Kurtz: „Die Zusammenarbeit mit der Polizei ist unterschiedlich von Kanton zu Kanton und von Stadt zu Stadt. Man hat dort und dort seine Kontakte; andernorts sind sie wiederum schlechter. Manche sind offener für die Zusammenarbeit mit Detektiven, andere nicht – das ist einzelfallabhängig. Das kann manchmal wunderbar funktionieren, dass man Hand in Hand arbeitet. Das kann aber auch so aussehen, dass die Polizei unsere Arbeit aktiv blockiert und damit auch nicht im Sinne der Strafverfolgung handelt.“

Moderation: „Das ist sicherlich eine zusätzliche Herausforderung, wenn man da nicht Hand in Hand zusammenarbeitet. Ich kann mir vorstellen, dass der Detektiv-Job auch gefährlich sein kann. Was Patrick Kurtz da schon erlebt hat und wie man überhaupt Detektiv wird, das erzählt er uns nach der Musik …“


Braincloud; Privatdetektei Freiburg im Üechtland, Detektiv Kanton Freiburg, Wirtschaftsdetektei
Zusätzlicher Input kann immer (entscheidend) weiterhelfen. Privatdetektive behördlicherseits pauschal abzulehnen, kann nicht im Sinne der Geschädigten sein.

Vielfältige Aufgaben für Privatdetektive in Freiburg im Üechtland


Moderation: „Jetzt geht’s um Columbo, Derrick, Miss Marple und Co. Detektive kennen wir als Normalsterbliche aus dem Fernsehen, aus Büchern und aus Filmen. Detektive gibt’s aber auch bei uns im echten Leben. Und die richtigen Detektive, die haben ganz unterschiedliche Aufgaben. Zwei der Aufgabengebiete bzw. der Aufgabenbereiche sind Wirtschaftsermittlungen und Privatermittlungen. Privatermittlung ist das, was das Wort schon sagt: Das ist für Privatpersonen. Da werden so typische Fälle behandelt wie Untreue oder Sorgerechtsangelegenheiten oder Probleme mit Unterhaltszahlungen, Stalking und so weiter. Bei Wirtschaftsermittlung reden wir vor allem über die Überwachung von Arbeitnehmern. Wenn zum Beispiel befürchtet wird, dass er Betrug initiiert, mit Spesen oder Arbeitszeiten bescheisst, dann kann man ihm einen Detektiv auf die Haut schicken und der untersucht dann das Ganze. Die Befürchtung bestätigt sich oder nicht. Patrick Kurtz ist Inhaber der Kurtz Detektei Schweiz und sie ermittelt unter anderem auch im Kanton Freiburg, die Detektei. Es ist ein spannender Beruf mit sehr viel Abwechslungsreichtum.“

Patrick Kurtz: „Am Detektiv-Dasein gibt es viele verschiedene Aspekte. Die Diversität an Tätigkeiten, die man durchführen kann, die ist an sich schon mal spannend. Man hat nicht den Fall X, den man jede Woche wieder bearbeitet, sondern jeder Fall ist so ein bisschen unterschiedlich. Klar: Wenn man immer wieder Untreue-Observationen hat, dann gleichen die sich irgendwann schon, dann ähneln die sich. Aber man hat unterschiedliche Fallkonstellationen, man hat unterschiedliche Personen, um die es geht, und Personen, die einen beauftragen, auch unterschiedliche Familienverhältnisse, die da mit reinspielen, man hat ganz unterschiedliche Typen von Tätern bei Straftaten. Das heisst, man hat da eine wahnsinnige Vielfalt an verschiedenen Tätigkeitsbereichen, die man einfach kennenlernen kann als Detektiv. Es ist ja auch nicht nur das Observieren auf der Strasse, sondern es gibt auch Recherchen, die man durchführen muss. Und die können natürlich auch sehr spannend sein, weil sie viel mit Gedankenkraft zu tun haben, weil sie viel damit zu tun haben, wie man seine Gedanken ordnen und die vorliegenden Fakten so ordnen kann, dass man im Endeffekt zu einem Ergebnis kommt, das für die Auftraggeber befriedigend ist.“


Kurtz Detektei Zürich und Schweiz

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Der „Tatort“-Schwindel – Detektiv Patrick Kurtz im Interview mit dem Schweizer Blick


In Hinsicht auf das neue – weibliche – Schweizer „Tatort“-Team Anna Pieri Zuercher und Carol Schuler, das ab Herbst 2020 in den Hauptrollen zu sehen sein wird, befragt die Schweizer Tageszeitung Blick Privatdetektiv Patrick Kurtz von der Kurtz Detektei Zürich und Schweiz zur Frauenquote in der Detektiv-Branche.


Der „Tatort“-Schwindel


„Carol Schuler und Anna Pieri Zuercher ersetzen Stefan Gubser und Delia Mayer beim Schweizer „Tatort“. Dass zwei Kommissarinnen zusammen Verbrechen aufklären, ist ein Fantasiekonstrukt. In der Realität sind sie eine kleine Minderheit.


Auf dem Bildschirm übernehmen Frauen die Ermittungen, in der Realität sind sie eine kleine Minderheit


Schweizer „Tatort“-Fans reiben sich immer noch verwundert die Augen. Vorgestern Mittag präsentierte SRF das neue Ermittler-Duo, welches aus zwei Frauen besteht. Die Winterthurerin Carol Schuler (32) und die welsche Anna Pieri Zuercher (40) gehen ab 2020 als Tessa Ott und Isabelle Grandjean auf Verbrecherjagd und ersetzen Stefan Gubser (61) und Delia Mayer (52). Diese erstaunliche Umbesetzung passt zum harten Schnitt, der mit dem schon länger kommunizierten Schauplatzwechsel von Luzern nach Zürich einhergeht. „Wir wollen ein modernes Zürich zeigen“, erklärt SRF-Fiktionsleiter Urs Fitze (61) die einschneidenden Veränderungen. „Wir möchten nicht mehr so stark an der Realität kleben, sondern uns mehr Freiheiten nehmen und dem fiktionalen Erzählen grösseren Platz einräumen.“

Die aktuelle Situation bei der Kantonspolizei Zürich zeigt denn auch: Mit der Wirklichkeit hat ein rein weibliches Duo wenig zu tun. Weibliche Ermittler seien in Zürich in der Minderheit, bestätigen die Behörden: „Die rund 20 Mitarbeiter, die bei der Kapo Zürich in Tötungsdelikten ermitteln, wie das die Kommissarinnen im ‚Tatort‘ tun, sind Feldweibel mit besonderen Aufgaben“, sagt deren Mediensprecherin Rebecca Tilen (37). „Davon sind ein Fünftel Frauen. Generell arbeiten bei der Kapo Zürich zirka 20 Prozent Frauen.“


„Zwei Frauen sind unwahrscheinlich“


Der Zürcher Detektiv Patrick Kurtz (29) weiss: „Ich habe in meiner ganzen Tätigkeit noch nie ein Ermittlerteam gesehen, das aus zwei Frauen bestand. Meistens sind zwei Männer zusammen im Einsatz, ab und zu ein Mann und eine Frau, aber zwei Frauen sind sehr unwahrscheinlich.“

Dasselbe gelte übrigens in der Privatdetektiv-Branche, so Kurtz. Aus triftigem Grund: „Die beiden Branchen bauen aufeinander auf. Viele Ermittler der Privatwirtschaft waren vorher bei der Polizei. Hat man dort eine hohe Männer-Quote, bedeutet das automatisch auch eine hohe Männer-Quote bei den Detektiv-Büros.“


Quote ist König


Warum aber setzt SRF nun dennoch auf dieses eigentlich realitätsferne Modell? Ganz einfach: Die Quote ist König. „Die Kommissarinnen sind bei den Zuschauern sehr erfolgreich“, heisst es auf der „Tatort“-Seite der ARD auf die Frage, warum es so viele weibliche Ermittlerinnen gibt. Die Fernbedienung hat immer recht.“

Text: Patricia Broder und Jean-Claude Galli



Hinweise


Der Originalartikel erschien in der Schweizer Tageszeitung Blick. Die Hervorhebungen (Fettschrift) und Verlinkungen auf dieser Seite können vom Original abweichen.


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Der Privatdetektiv in der Literatur – Teil 5 | Arthur Conan Doyle und Sherlock Holmes: Die Rückkehr


Schritt 1 der Rückkehr: Ein Theaterstück hält den Meisterdetektiv am Leben


Im letzten Teil unserer Reihe „Der Privatdetektiv in der Literatur“ hatte uns der grosse Arthur Conan Doyle im Schockzustand zurückgelassen: Am Ende von Das letzte Problem (The Final Problem) von 1893 stürzt Holmes mit seinem Erzfeind Professor Moriarty die Reichenbachfälle hinunter – Sherlock Holmes ist tot, Rückkehr (scheinbar) ausgeschlossen! Doyle hat keine Lust mehr auf den grössten aller Detektive, er schreibt lieber Abenteuerromane und zieht es anscheinend sogar vor, im Krieg zu dienen, statt sich weiterhin mit unserem Helden zu befassen.

Wundervolle und durchaus ebenfalls erfolgreiche Werke entstehen zwar in dieser Zeit, der Meisterdetektiv indes spielt darin keine Rolle mehr. Die Fans sind betrübt und verlangen nach mehr Abenteuern ihres Helden. Und tatsächlich bleiben ihre Rufe nicht ganz unerhört: Charles Frohman, amerikanischer Theaterproduzent, weiss offenbar ganz genau, wie er Conan Doyle für sich gewinnen kann, denn dieser hatte schon immer Ambitionen, ein Theaterstück zu schreiben. Dieses wollte ihm Frohman nun ermöglichen, nur: Mit Sherlock Holmes müsse es sein! Und tatsächlich, Conan Doyle beisst an: Im November 1899 feiert Sherlock Holmes Premiere, ein Theaterstück, das Doyle zusammen mit dem Autor und Hauptdarsteller William Gillette auf die Bühne bringt. Auch wenn der grösste Teil der Arbeit tatsächlich Gillette zukommt, muss Doyle anerkennen, dass Sherlock Holmes nichts von seiner Anziehungskraft verloren hat. Das Stück ist für über 20 Jahre sowohl in den USA als auch in Grossbritannien ein Riesenerfolg, und die Performance von Gillette als Holmes mit Deerstalker-Mütze und Cape wird stilprägend, ebenso die für das Theaterstück neu eingebrachten Worte „Elementary, my dear Watson!“ und die Calabash-Pfeife (siehe auch unsere Beiträge zum Thema „Detektive und Pfeifen“). In der Londoner Aufführung mit Gillette spielt 1903 übrigens auch ein 13-jähriger Bursche, der sich zu einer Ikone der Filmkunst entwickeln sollte: der junge Charlie Chaplin.


Holmes-Darsteller William Gillette war mit den weltweiten Aufführungen des Stücks so erfolgreich, dass er sich sogar ein sehr eigentümliches burgartiges Haus in Connecticut bauen lassen konnte: „Gillette Castle“ (ursprünglich „Seventh Sister“). 

Schritt 2 der Rückkehr: „Der Hund der Baskervilles“


Das Stück ist in aller Munde und wird einige Jahre später (1916) sogar verfilmt (2014 wiederentdeckt, anschliessend restauriert und seit 2015 in unregelmässigen Abständen online abrufbar). Doch trotz des immensen Erfolgs von Sherlock Holmes will sich Doyle zu Beginn des Jahrhunderts noch immer nicht wieder so richtig auf seinen Helden einlassen: Ein kurzer Ausflug in die Politik und ein längerer in den Burenkrieg fesseln ihn erst einmal mehr. Doch kurz darauf erkrankt Doyle an Typhus und reist zur Erholung nach Norfolk, wo ihm Erzählungen vom Mythos eines Geisterhundes, der eine altehrwürdige, reiche Familie heimsucht, zu Ohren kommen. Wäre so etwas nicht auch etwas für unseren alten Freund Sherlock Holmes? Das Theaterstück mit Gillette spielt chronologisch vor den Ereignissen aus Das letzte Problem und knüpft daher nicht an die Ereignisse an den Schweizer Reichenbachfällen an. Dieses Prinzip, so denkt sich Doyle, öffnet vielleicht ein paar Türen, Holmes doch wieder Leben einzuhauchen, ohne ihn tatsächlich von den Toten auferstehen lassen zu müssen. Nur wenig später ersinnt er eine Geschichte, die ihm genau dies ermöglicht und zugleich sein grösster Erfolg werden soll: Der Hund der Baskervilles (The Hound of the Baskervilles).

Ein paar Jahre vor den Ereignissen aus Das letzte Problem einsetzend, ist es diesmal ein lange Zeit übernatürlich anmutendes, stimmungsvolles und düsteres Abenteuer, das den Meisterdetektiv umtreibt und bis heute das wohl bekannteste Werk um Sherlock Holmes darstellt. Auch hier ist wieder das Strand Magazine dankbarer Abnehmer: Nachdem Doyle seine genialische Figur in Das letzte Problem sterben lassen hatte, kündigten mehrere Tausend enttäuschte Kunden ihre Abonnements und brachten die Zeitschrift somit an den Rand des Ruins. Ohne ihr „Zugpferd“ brachen die Zahlen weg und für acht Jahre schlug sich das Magazin mehr schlecht als recht, ohne wirkliche Knaller zu produzieren – da kommt ein neues Sherlock-Holmes-Abenteuer natürlich sehr gelegen und man geht auf Doyles Gehaltsforderungen sofort ohne Widerspruch ein. Wie damals üblich wird Der Hund der Baskervilles von August 1901 bis April 1902 zunächst als Fortsetzungsroman veröffentlicht, um dann einen Monat vor Veröffentlichung des dritten und letzten Teils (ganz pfiffig!) als komplettes Buch in den Schaufenstern zu liegen. Der Roman schlägt ein wie eine Bombe, und die Leser wollen mehr! Der Druck auf Doyle wird immer grösser und schliesslich muss er sich eingestehen, dass die Geschichte von Sherlock Holmes vielleicht besser doch noch nicht zu Ende erzählt ist, wie die Kurtz Detektei Zürich und Schweiz nachfolgend berichtet. Doch zunächst ein Trailer zum restaurierten Stummfilm Sherlock Holmesvon 1916:


 

Schritt 3 der Rückkehr: Die Wiederauferstehung | Lazarus aus der Schweizer Wasserkaskade


Das Strand Magazine macht Doyle ein Angebot, das er nicht ausschlagen kann, und er macht sich ans Schreiben. Bereits im September 1903 kommt der von Fans und Lesern in aller Welt so lang herbeigesehnte Moment: In Das leere Haus (The Adventure of the Empty House) lässt Doyle den grössten Detektiv aller Zeiten wiederauferstehen – und zwar wortwörtlich. Doyle entschliesst sich, nicht einfach weitere Fälle von Holmes aus der Zeit vor den Ereignissen an den Reichenbachfällen niederzuschreiben, sondern spinnt eine extrem spannende und reizvolle Geschichte, die die Handlung weitererzählt, ohne unglaubhaft oder überkonstruiert zu wirken:

Drei Jahre sind seit dem Verschwinden von Sherlock Holmes vergangen, und Dr. Watson, noch immer fasziniert von Kriminalfällen, ist wie eh und je an einem Mordschauplatz zugegen. Er trifft auf einen älteren deformierten Büchersammler, der im weiteren Verlauf der Handlung seine Identität als totgeglaubter Sherlock Holmes enthüllt! Dieser habe sich drei Jahre zuvor nach dem Zweikampf gegen Moriarty an den Meiringer Reichenbachfällen mit letzter Kraft retten können und daraufhin sein Ableben vorgetäuscht, um seinen Feinden zu entkommen. Die darauffolgenden Jahre habe er inkognito mit Forschungsreisen in die entlegensten Winkel der kriminellen Unterwelt verbracht, bis ihn die Ereignisse um den jetzigen Mord wieder nach London zurückführten, um dort das Verbrechernetzwerk Moriartys endgültig zu zerschlagen.


Der von Sidney Paget erstaunlich akkurat gezeichnete Reichenbachfall in der Nähe der ebenfalls weltbekannten Aareschlucht im Berner Oberland war der Schauplatz von Holmes‘ fulminantem Scheinableben. 

Die Rückkehr des Sherlock Holmes – ein rundum lohnendes Geschäft für Autor, Verlag und Leser


Da ist er also wieder, nach zehn Jahren Abstinenz. Doyle bringt Holmes zurück, weil die Leser es so wollen und nach der „Wiederbelebung“ konsequenterweise in rauen Mengen zurückkehren. Für das Strand Magazine werden es dadurch sogar noch mehr Abonnenten als zu Holmes‘ „erster“ Lebenszeit, sodass sich der Verlust aus den Jahren seiner Abstinenz schnell wieder relativiert. Ein sehr lohnendes Geschäft für das Magazin und natürlich auch für Doyle. Bis Dezember 1904 folgen weitere zwölf Kurzgeschichten, 1905 werden sie wie üblich in einem Sammelband, Die Rückkehr des Sherlock Holmes (The Return of Sherlock Holmes), zusammengefasst.

War es das jetzt wirklich – die Kriegskasse Arthur Conan Doyles hatte sich durch die neuen Veröffentlichungen prächtig gefüllt – oder hat der Autor auch rein literarisch wieder Lust auf seinen Helden bekommen? Nun ja, zumindest sollte es eine so lange Pause wie in den Jahren zuvor in der Tat erst einmal nicht mehr geben – elementary! Doyle hat offenbar seinen Frieden mit Sherlock Holmes geschlossen und macht sich nun weiter ans Werk – doch dazu kommende Woche mehr im nächsten Teil unserer Reihe.


Verfasser: Gerrit Koehler

 

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