Betrug auf dem Flohmarkt: Veruntreuung von Standgeldern


Ein Schwarzgeld-Fall der Kurtz Detektei Nürnberg


Frühmorgens kurz nach sechs Uhr in Nürnberg. Dämmerung liegt über dem Platz, auf dem sich bald eifriges Flohmarkt-Treiben einstellen wird. Verkäufer rangieren Kleintransporter, tragen Kisten und Kartons mit Waren zu ihren Ständen. Zwischen all den gehetzten Gesichtern fällt ein Mann besonders auf: ein kräftig gebauter Mittfünfziger in Arbeitsjacke, der alle lautstark begrüßt. In seiner Tasche eine pralle Geldbörse. Er ist der Marktleiter. Was keiner der Standbetreiber weiß: Privatdetektive der Kurtz Detektei Nürnberg sind an diesem Morgen ebenfalls vor Ort. Sie haben den Auftrag, den Marktleiter zu beobachten.


Flohmarktszene in Süddeutschland, Comic-Stil; Detektiv aus Nürnberg, Detektei aus Nürnberg, Privatdetektiv aus Nürnberg, Privatdetektei aus Nürnberg

Schwarzgeldkassen | Parallelkassen im Flohmarktgeschäft?


Flohmärkte gelten als Orte bunter Vielfalt: Von Trödel bis Raritäten, von professionellen Händlern bis Hobbyverkäufern, von Schnäppchenjägern bis Kunstkennern ist alles vertreten. Dass in diesem Bereich gewerblich agierende Händler Verkäufe nicht immer ordnungsgemäß versteuern, mag die wenigsten überraschen. Was den meisten Besuchern jedoch verborgen bleiben dürfte: Hinter den Kulissen kann es auch in diesem scheinbar harmlosen Milieu zu handfesten Straftaten und widerrechtlichen wirtschaftlichen Schädigungen gegen Personen und Unternehmen kommen.

So wurde unser Detektivbüro in Nürnberg beauftragt, einen Marktleiter zu überprüfen, zu dessen Aufgaben es unter anderem gehörte, die Standgebühren von den jeweiligen Standbetreibern auf den von ihm betreuten Flohmärkten im Raum Franken einzukassieren. Der Auftraggeber war die Betreiberfirma der Märkte; sie hegte den konkreten Verdacht, dass der Marktleiter nicht alle Standgelder ordnungsgemäß verbuchte und abführte, sprich: dass er sich durch Unterschlagung der Einnahmen zum Schaden seines Arbeitgebers bereicherte. Der Auftrag führte unser Detektivteam an zwei Wochenenden auf Flohmärkte im Raum Nürnberg und Bamberg.


Markt-Standgelder in die eigene Tasche?


Unsere Mandantin – eine Firma für Events und Messeveranstaltungen – hatte wie gesagt Zweifel, ob der eingesetzte Marktleiter sämtliche Einnahmen korrekt an sie weiterleitete. Sie hatte Hinweise von Dritten erhalten, dass es Stammhändler gebe, bei denen „die Kasse nicht stimmt“. Konkret sei es so, dass vor allem langjährige Standbetreiber bar bezahlten und keine Quittung erhielten – dafür aber verbesserte „Sonderkonditionen“. Mit anderen Worten: Für den Verzicht auf eine Quittung gewährte der Marktleiter den Standbetreibern Rabatte, so zumindest der Verdacht. 

Die Aufgabe unserer Detektive aus Nürnberg: Durch gezielte Observationen diskret dokumentieren, von wie vielen und welchen Standbetreibern Gebühren eingenommen werden, möglichst auch in welcher Höhe – und ob dafür Belege ausgestellt werden. Im Mittelpunkt standen die Fragen: Kassiert die Zielperson wirklich schwarz? Und wenn ja, wie läuft das ab?


Geldkassette mit Aufschrift "SCHWARZGELD"; Wirtschaftsdetektei aus Nürnberg, Wirtschaftsdetektiv aus Nürnberg, Ermittlungsdienst aus Nürnberg, Wirtschaftsermittler aus Nürnberg

Erster Observationstag: Detektive auf Flohmarkt in Nürnberg


Unser aus zwei Ermittlern bestehendes Detektivteam kam kurz vor 6 Uhr morgens an dem Ziel-Flohmarkt in Nürnberg an – also noch vor den meisten Besuchern – und mischte sich bei erster Gelegenheit unauffällig unter die Aufbauhelfer und ersten Besucher. Unsere Ermittler mussten selbst wie Besucher wirken, durften nicht auffallen – und trotzdem alle Details der erwarteten Geldübergaben dokumentieren: Uhrzeit, Standnummer, Ablauf.

Gegen 06:15 Uhr rollte die Zielperson mit einem auffälligen orangefarbenen Wohnmobil an. Die Observation unserer Privatdetektive in Nürnberg begann. Der Marktleiter stellte das Wohnmobil in zentraler Position und mit geöffneter Tür ab. Auf dem Tisch im Inneren lag ein gut erkennbares Bündel Quittungsblöcke. Von dieser Position aus organisierte die Zielperson die Platzvergabe. Die Marktfläche war in mehrere Reihen aufgeteilt. Sofort fiel auf: Mehrere Flächen waren abgesperrt, offenbar für Stammhändler reserviert. Die Zielperson begrüßte die jeweiligen Standbetreiber persönlich – viele per Handschlag, oft aber auch auffallend freundschaftlich mit Umarmung. Nach der Zuweisung begab sich der Marktleiter zurück zu seinem Wohnmobil. Verkäufer traten nun nach und nach einzeln an ihn heran und überreichten Bargeld – je nach Standgröße zwischen 30 und 120 Euro. Doch schon nach kurzer Zeit fiel auf: Nicht alle erhielten eine Quittung.

Als der Besucherandrang im weiteren Verlauf des Morgens und Vormittags stieg, ging der Marktleiter selbst durch die Reihen und kassierte an einzelnen Ständen Bargeld von Standbetreibern, die noch nicht eigeninitiativ gezahlt hatten – teils mit Quittung, teils ohne. Er hatte dabei Unterstützung: Sein Sohn – circa Anfang zwanzig – tauchte immer wieder an seiner Seite auf, reichte Quittungsblöcke an, sprach mit Standbetreibern. Einige Verkäufer schienen ihn schon zu kennen; es wurde gewitzelt, gelacht – wie unter alten Freunden. Unsere Ermittler stellten hierbei fest: Je (augenscheinlich) enger der Draht, desto seltener gab es eine Quittung. Und: In keinem dieser freundschaftlich wirkenden wurde das Bargeld nachgezählt, die Zielperson steckte es jeweils direkt in die Hosentasche. Soweit es auf diskrete Weise möglich war, fertigte unser Detektivteam in Nürnberg Fotos und Videos von den Vorgängen.


Zweiter Observationstag: Freigeländemarkt im Raum Bamberg


Bereits am frühen Morgen war das Gelände gut besucht. Die Zielperson war wieder mit dem bekannten orangefarbenen Wohnmobil vor Ort, diesmal in Begleitung nicht nur des Sohnes, sondern auch der Ehefrau. Erneut wurde das Fahrzeug zur mobilen Kommandozentrale: Standbetreiber traten an, Bargeld wurde übergeben, Quittungen ausgestellt – aber nicht immer. Im Verlauf des Tages dokumentierten unsere Detektive in Bamberg unter anderem folgende Auffälligkeiten:

  • mehrfaches Abkassieren einzelner Standbetreiber, teilweise mit Quittung;
  • Entgegennahme von Standgeldern in bar ohne Quittung bei anderen Verkäufern, augenscheinlich/mutmaßlich langjährige Stammkunden;
  • freundschaftlicher bis fast familiärer Umgang zwischen der Zielperson und Händlern, die keine Quittung erhielten;
  • Entgegennahme von zunächst Speiseeis und anschließend von Bargeld von einem Eisverkäufer – ohne Beleg;
  • Entgegennahme zunächst zweier Textilwaren und anschließend von Bargeld von einem anderen Standbetreiber – erneut ohne Beleg.

Gerade die letzten beiden Beobachtungen ließen auf ein Quid-pro-quo-System schließen, mit anderen Worten: You scratch my back and I’ll scratch yours, oder auch, zu Deutsch: Eine Hand wäscht die andere. Unsere Privatdetektive in Bamberg notierten alles akribisch: Zeiten, Summen, Standnummern, beteiligte Personen, Details des Ablaufs. Unauffällig wurden vorrangig Handys gezückt, um Aufnahmen der Vorgänge zu sichern.


zwei Männer schütteln sich auf einem Flohmarkt die Hände und lächeln sich an, Comic-Stil; Detektei in Bamberg, Detektiv in Bamberg, Privatdetektiv in Bamberg, Detektivagentur in Bamberg

Analyse und Bewertung: System oder Einzelfall?


In der Zusammenfassung der beiden Observationstage fiel unseren Privatermittlern aus Nürnberg das folgende wiederkehrende Muster deutlich auf:

  • Bei augenscheinlich unbekannteren oder wechselnden Standbetreibern wurden ordnungsgemäß Quittungen ausgestellt. Bei langjährigen, offenbar vertrauten Standbetreibern erfolgte die Zahlung ohne Beleg.
  • Zahlungen wurden direkt in die Hosentasche gesteckt, ohne Zählen oder Eintragung.
  • Das Verhalten und die Rolle von Familienmitgliedern deuteten auf ein eingespieltes System hin, mit dem mutmaßlich seit geraumer Zeit ein Teil der Einnahmen an der offiziellen Abrechnung vorbeigeführt wurde.

An den Observationstagen ergaben sich vordergründig diese beiden auftragsrelevanten Feststellungen:

  • Gut zwei Dutzend Fälle dokumentierter Bargeldannahme ohne Quittung.
  • Systematische Unterscheidung zwischen „Stammkunden“ und übrigen Ausstellern.

Die Detektive schätzen, dass an diesen beiden Tagen jeweils ein hoher dreistelliger Betrag an Einnahmen am Veranstalter vorbeigeflossen ist. Da die Zielperson in der Regel ein bis drei Mal pro Woche Marktleitungen im Auftrag der Klientin unserer Wirtschaftsdetektei aus Nürnberg durchführte (zumindest in den wärmeren Monaten), konnten die Ermittler nach Adam Ries grob erahnen, wie hoch die jährlichen Schadsummen ausgefallen sein dürften – sofern sich der Verdacht bestätigen würde natürlich. Denn obwohl die Sachlage anhand der Erkenntnisse aus den Observationen eindeutig erschien, bedurfte es für die Bestätigung des Verdachts noch einer Tätigkeit seitens der Mandantin.


Abschließende Prüfung: Schattenkassen oder alles ordnungsgemäß?


Die Ermittlungen unserer Detektivagentur aus Nürnberg lieferten der Auftraggeberin konkrete Anhaltspunkte, die es ihr ermöglichten, den Verdacht auf Kassenabrechnungsbetrug zu validieren. Nicht auszuschließen war (wenngleich unwahrscheinlich), dass die Dokumentation der nicht direkt quittierten Einnahmen im Nachhinein und unbeobachtet von unseren Ermittlern erfolgt ist. Entsprechend mussten zunächst die Buchprüfer der auftraggebenden Firma per Abgleich unseres schriftlichen Ermittlungsberichtes mit den Einnahmemeldungen der Zielperson feststellen, ob und in welchem Umfang tatsächlich strafbare Handlungen vorlagen. Wenig überraschend fiel das Ergebnis positiv aus: Was nicht quittiert worden war, tauchte auch nicht in den eingereichten Abrechnungen auf.

Ermittlungstaktisch wäre es nun optimal gewesen, noch legendierte Befragungen von Standbetreibern durchzuführen, um zu eruieren, wie lang und in welchem Umfang die Unterschlagungen bereits stattgefunden hatten, sodass der Schaden anhand konkreter Parameter hätte kalkuliert werden können. Doch verständlicherweise wollte unsere Mandantin diese Geduld nicht mehr aufbringen: Der Marktleiter wurde umgehend von seinen Aufgaben entbunden und mit einer Schadensersatzforderung auf grober Schätzbasis konfrontiert. Unsere Wirtschaftsdetektive aus Nürnberg rieten ihren Auftraggebern zudem explizit, ein notarielles Schuldanerkenntnis anzustreben.


Warum gerade Flohmärkte anfällig sind


Flohmärkte gelten als Bargeldbranche: keine Kartenzahlung, viel Kleingeld, viele Stammhändler. Vertraute Strukturen entstehen – doch sie können auch zum Einfallstor für Steuerhinterziehung/Schwarzgeld und Unterschlagung werden.

Dieser Fall der Kurtz Privatdetektei Nürnberg zeigt einmal mehr:

  • Auch in scheinbar harmlosen Milieus wie Flohmärkten lohnt sich Kontrolle.
  • Blindes Vertrauen seitens des Arbeitgebers hingegen wird in Anstellungsverhältnissen allzu oft bestraft (siehe auch Fallbericht organisierte Unterschlagung in Gastronomie).
  • Langjährige Bekanntschaften können zum Einfallstor für betrügerische Absprachen werden.
  • Diskrete Observationen durch Profis liefern gerichtsverwertbare Belege – statt vager Vermutungen.

Jesus-Maske aus Holz inmitten von Trödel; Privatermittler aus Nürnberg, Detektivagentur aus Nürnberg, Detektivteam aus Nürnberg, Detektivbüro aus Nürnberg

Auch die auf Flohmärkten obligatorischen Angebote von Jesus-Darstellungen hielten die Zielperson nicht davon ab, seinen Arbeitgeber zu hintergehen. Schließlich wird ja selbst in der Kirche geklaut. 


Kurtz Detektei Nürnberg – Ihr Partner bei Abrechnungsbetrug und Wirtschaftsdelikten


Haben Sie ähnliche Sorgen? Ob Standgelder, Schwarzverkäufe, Abrechnungsbetrug oder Unterschlagung in Handel, Dienstleistung oder Gastronomie: Die Kurtz Detektei Nürnberg unterstützt Sie diskret, rechtssicher und bundesweit. Wir liefern Ihnen gerichtsverwertbare Beweise und schützen Ihr Unternehmen aktiv vor finanziellem Schaden. Und das alles für transparente und faire Detektivhonorare. Wir freuen uns auf Ihren Anruf: 0911 3782 0154.


Hinweis


Zur Wahrung der Diskretion sowie der Persönlichkeitsrechte von Auftraggebern und Zielpersonen wurden alle Namen und Orte in diesem Fallbericht bis zur vollständigen Unkenntlichkeit verändert. 


Kurtz Detektei Nürnberg und Franken

Äußere Bayreuther Straße 59

D-90409 Nürnberg

Tel.: 0911 3782 0154

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-nuernberg.de

Web: https://www.kurtz-detektei-nuernberg.de

Google: https://g.page/kurtz-detektei-nuernberg

Originalbeitrag: https://kurtz-detektei-nuernberg.de/detektiv-news/Betrug-auf-dem-Flohmarkt-Veruntreuung-von-Standgeldern/

Ermittlungen durch Nürnberger Detektive bei Stalking | Nachstellungen: katastrophaler Ist-Zustand der Rechtsprechung


Gerichtliche Einschränkungen für Täter erst nach Eskalation


Als die Kurtz Detektei Nürnberg vor zehn Jahren ihre Tätigkeit aufnahm, stand Stalking seit gerade erst sechs Jahren überhaupt unter Strafe (§ 238 StGB „Nachstellung“). Konfrontiert mit den Schilderungen von Stalkingopfern wurde uns schnell klar, dass der noch so junge Straftatbestand viel zu kurz griff und sich ungezählte Geschädigte nach wie vor von der Justiz im Stich gelassen fühlten. 2017 erfolgte eine wichtige Erweiterung des Nachstellungsparagraphen, die sich vor allem auf Übergriffe mit den neuen digitalen Kommunikationsmitteln bezog und nicht geeignet war, das Kernproblem endlich adäquat anzugehen. Wie leider viel zu oft in Deutschland musste ein Stalkingfall bei Regensburg (Alteglofsheim) erst lebensbedrohlich eskalieren, ehe der Täter, nach der Gesetzänderung, zu einer Strafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt wurde – und das dann auch noch auf Bewährung wohlgemerkt. Der zum Verurteilungszeitpunkt 30-jährige Student hatte eine junge Frau, Doris Englbrecht, bereits seit 2009 immer wieder belästigt und gegen ihren Willen ihre Nähe gesucht. 2012 war bei ihm paranoide Schizophrenie diagnostiziert worden. 2014 wurde er erstmals wegen eines Übergriffs gegen Frau Englbrecht auf Bewährung verurteilt. In der Neujahrsnacht 2016/17 drang er schließlich, unter dem Einfluss von einem Liter Wodka-Orangensaft, maskiert und mit einer Axt bewaffnet in das Elternhaus seines Obsessionssubjekts ein. Frau Englbrecht hielt sich zu dem Zeitpunkt nicht dort auf, doch ihr Vater stach in Notwehr mit einem Klappmesser auf den auf ihn zukommenden Eindringling ein. Bei dem Kampf der beiden Männer wurde nicht nur der Stalker lebensgefährlich an Brust, Schulter und Armen verletzt, auch der Vater trug im Gerangel eine Halswunde nah der Schlagader, eine Durchtrennung der Unterkieferspeicheldrüse sowie Handverletzungen davon. Sogar stern TV berichtete ein Jahr später und dann noch einmal Ende 2021 über den Fall (Videos siehe unten).

Dem Täter kamen bei der Bestimmung des Strafmaßes sowohl seine alkoholbedingte Enthemmung und seine schweren Verletzungen als auch seine gutachterlich bestätigte Stalking-Störung zugute. Während die geschädigte Familie in der Folge psychologisch betreut werden musste, blieb der Täter auf freiem Fuß und verstieß immer wieder gegen seine Bewährungsauflagen, ohne dass es zur folgerichtigen Inhaftierung gekommen wäre. Obwohl Frau Englbrecht bereits seit Jahren unter den Nachstellungen gelitten hatte, demonstrierte die Gerichtsbarkeit, abgesehen von Kontaktverboten, Platzverweisen und Verwarnungen, Machtlosigkeit. Dabei ist mittlerweile seit Jahrzehnten einschlägig bekannt, dass sich Stalker nicht einfach als harmlose Spinner abtun lassen: In etwa 20 % der dokumentierten Fälle kommt es zu körperlicher Gewalt gegen die zu 80 % weiblichen Geschädigten. Die Folge der laschen Strafverfolgung von Stalkern: Derselbe Täter aus Bayern suchte sich nach dem öffentlichen Wirbel um seine Taten ein neues Opfer und wurde 2020 erneut verurteilt, wiederum nur auf Bewährung! Angesichts solcher Ereignisse, die – traurigerweise – weniger aufgrund ihres etwaigen außergewöhnlichen Schweregrades aus der Masse der Stalking-Delikte hervorstechen als vielmehr wegen ihrer Öffentlichkeitswirksamkeit, fühlen sich viele Geschädigte von der Justiz im Stich gelassen. Die Arbeit unserer Privatdetektei in Nürnberg bietet ihnen eine Alternative, um zumindest einen gerichtsverwertbaren Nachweis für die Übergriffe zu erhalten. Denn eins ist auch klar: Nicht nur kommen die meisten Stalker mit absurd milden richterlichen Urteilen davon, auch schon bei der Aufnahme der Fälle in der jeweiligen örtlichen Polizeistation zeigt sich vielerorts eine Geisteshaltung, die es den Geschädigten schwer macht, sich ernst genommen zu fühlen.


Originale stern-TV-Reportage aus 2017:



Was ist Stalking und was kann man dagegen tun?


Die Bezeichnung „Stalking“ stammt aus dem Englischen und dort vor allem aus der Jägersprache, wo es in etwa „heranpirschen“ bedeutet. Die berühmte Deerstalker-Mütze, bekannt aus zahlreichen Sherlock-Holmes-Adaptionen (wenngleich nie explizit von Holmes-Schöpfer Arthur Conan Doyle erwähnt), verfolgt im Wortsinn also den Zweck, sich unbemerkt an Rotwild heranpirschen zu können. Als Stalker bezeichnet man Menschen, die eine andere Person wahnhaft verfolgen, belästigen, bedrohen oder auch, im schlimmsten Fall, verletzen. Bei mehr als 80 % der Fälle liegt dem Stalking eine der verschiedenen Varianten zwischenmenschlicher Beziehungen zugrunde, beispielsweise handelt es sich bei Opfer und Täter um Ex-Partner oder Kollegen, Freunde oder Nachbarn, Patienten oder Mandanten. Die Täter sind meistens Männer, die Opfer meistens Frauen, und die durchschnittliche Dauer des Stalkings liegt, gemäß den Angaben diverser Strafverfolgungsbehörden sowie einer Studie der TU Darmstadt, bei 28 Monaten. Jeder 8. Deutsche wird mindestens einmal in seinem Leben Opfer einer derartigen Verfolgung. Unsere Privatdetektive aus Nürnberg sind seit Jahren darum bemüht, Stalking-Opfer bei der Strafverfolgung zu unterstützen, sodass sie eine Chance erhalten, jene Leichtigkeit und Sicherheit im Leben zurückgewinnen zu können, die ihnen die Stalker genommen haben.

Um zu beweisen, dass der Tatbestand des Stalkings bzw. – offiziell – der Nachstellung vorliegt, sollten zunächst sämtliche Kontaktversuche (das heißt: Briefe, SMS, Emails, Nachrichten auf der Mailbox etc.) genauestens dokumentiert werden. Schließlich, so oft die Argumentation vor Gericht, ist ein nerviger Verehrer noch lang kein obsessiver Stalker. Mit anderen Worten: Die Beweislast liegt stets beim Opfer. Und an genau dieser Stelle kommen unsere Detektive aus Nürnberg ins Spiel (mehr zur Methodik siehe unten). Ist der Tatbestand einmal nachgewiesen, können Kontaktverbote erwirkt werden, die dafür sorgen, dass der Stalker weder telefonisch noch auf sonstige Weise mit seinem Opfer Kontakt aufnehmen darf und bei einer Annäherung strafrechtlich belangt wird – zumindest in der Theorie. Faktisch jedoch empfinden viele Polizisten, Staatsanwälte und Richter, ihnen seien die Hände gebunden, solang es nicht zu körperlicher Gewalt kommt.


Wenn ein Mann das Opfer ist – selbst Rechtsanwalt machtlos


Wie sehr die Gesetzgebung dem realen Phänomen Stalking hinterherhinkt, zeigt der Fall eines Nürnberger Rechtsanwalts, der trotz all seines Fachwissens keine Möglichkeit fand, seine Verfolgerin loszuwerden. Hannes W. wurde mehr als 20 Jahre lang von der gleichen Frau belästigt; sie war Anfang der 90er Jahre als mögliche Mandantin zu ihm gekommen und wurde schon damals so übergriffig, dass sich Hannes W. zur Beendigung des Mandantenverhältnisses gezwungen sah. Daraufhin erhielt er für einige Monate beleidigende, wirre Briefe von der Frau, bis der Briefstrom versiegte. W. wusste als Anwalt natürlich, was er gegen die Stalkerin tun konnte: Er erwirkte ein Kontakt- und Annäherungsverbot und er dokumentierte jeglichen Brief, Anruf, etc., wie es auch unsere Nürnberger Privatdetektive ihren Klienten dringend ans Herz legen.

Über zehn Jahre später, 2008, tauchten dennoch erneut beleidigende Briefe auf, dazu Anrufe in der Kanzlei und unerwünschte Geschenke von einer Frau, die sich einbildete, die Ehefrau des Anwalts zu sein. Sie übersandte getragene Unterwäsche und stand im Verdacht, Kanzleipost aus dem Briefkasten entwendet und in andere Kästen gesteckt zu haben. Mindestens zwei weitere Anwälte in Franken wurden ebenfalls von derselben Täterin belästigt. Doch rechtlich gab es kein Beikommen, zweimal wurden die von Hannes W. initiierten Verfahren gegen sie eingestellt, Begründung: Die Frau sei psychisch krank, aber nicht gefährlich. Da, in Ermangelung hinreichender Indizien auf eine Gefährdung anderer oder ihrer selbst, eine Zwangseinweisung nicht in Frage kam, blieb den betroffenen Rechtsanwälten nicht viel mehr übrig, als zu hoffen, dass die Frau bald von ihnen ablassen würde. In derartigen Fällen müssen wir als Detektive in Nürnberg fairerweise einräumen, vermutlich nicht einmal groß von Hilfe sein zu können. Denn an Nachweisen für die Erfüllung des Straftatbestands der Nachstellung mangelte es schließlich nicht, dafür aber an der Konsequenz der Strafverfolgung in Deutschland.



Was machen Detektive bei Stalking?


Die Polizei kann allein schon aufgrund der Menge an Stalkingfällen (etwa 20.000 Anzeigen pro Jahr, jedoch bei einer Dunkelziffer von bis zu einer Million) den Opfern keinen Polizeischutz oder zeitaufwändige Ermittlungen für jeden Einzelfall bieten. Und selbst wenn: Weniger als drei Prozent der registrierten Täter werden angeklagt, lächerliche ein bis zwei Prozent verurteilt und, wie der oben beschriebene Fall Doris Englbrecht zeigt, selbst Verurteilungen bieten in der Regel keinen wirksamen Schutz für die Geschädigten, nicht einmal kurzfristig. Was können, angesichts dessen, fachkundige Detektive wie jene unserer Nürnberger Privatdetektei ausrichten? Nun, vor allem überbrücken wir die in den meisten Fällen als Hinderungsgrund vorgetragene Hemmschwelle für Anklagen und Verurteilungen: Wir weisen Stalking-Übergriffe gerichtsfest nach. Nicht nur helfen wir im Bedarfsfall gern bei der Identifizierung und Sicherung des vorhandenen Beweismaterials, vor allem erweitern wir selbiges durch Observationen – und zwar meist des Auftraggebers, also des Geschädigten. Man könnte diese Taktik auch als Gegenstalking bezeichnen: Durch Begleitung des Geschädigten können sämtliche Verfolger erkannt und bildtechnisch dokumentiert werden, zudem können unsere Privatermittler bei Gefahr in Verzug unmittelbar eingreifen und so weitere Eskalationen verhindern. Gleichsam gibt es aber auch Fälle, in denen es sinnvoller sein kann, beispielsweise ein bestimmtes Wohnobjekt unter Observation zu halten, um so Stalking-Übergriffe in Abwesenheit der Opfer feststellen zu können. Darüber hinaus konfrontieren wir – allerdings nur auf expliziten Auftraggeberwunsch – die Täter per Gefährderansprache, gegebenenfalls im Verbund mit einem Gesprächspsychotherapeuten.

Gern vermitteln wir auch Personenschutz für die Opfer von Stalking, jedoch sollte dies in einer sich selbst als fortschrittlich verstehenden Gesellschaft natürlich keine Dauerlösung für die Betroffenen sein, die schlussendlich ja nur wieder ein normales Leben ohne ständige Angst vor Angriffen und Belästigungen führen wollen. Eine weitere Alternative, um ein Stück persönliches Sicherheitsgefühl zurückzugewinnen, ist die Installation von Videoanlagen und Bewegungsmeldern; auch hierbei sind Ihnen die Experten für Beweissicherung aus unserer Wirtschaftsdetektei in Nürnbergganz Franken und Bayern sowie auch bundes- und weltweit behilflich. Alles Weitere besprechen wir gern in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen, um so am besten auf Sie und Ihren persönlichen Fall eingehen zu können.


Beauftragung der Kurtz Detektei Nürnberg bei Stalking


Der oben beschriebene Stalking-Fall Doris Englbrecht ist eines von leider extrem zahlreichen Beispielen dafür, wie es der deutschen Justiz nicht gelingt, den Spagat zwischen Opferschutz und einem – grundsätzlich ja lobenswerten – Verständnis für die individuellen Umstände der Täter zu vollziehen. In der Praxis erleiden die Geschädigten viel zu oft viel zu erhebliche Einschränkungen, die in keinem Verhältnis zur Maßregelung des Täters durch die Rechtsprechung stehen. Um den Bogen zurück zur Wortherkunft des Begriffs „Stalking“ zu spannen: Im Englischen würde man die ausschweifende Täterempathie der deutschen Justiz als „overdoing“ bezeichnen. Es ist dies ein Phänomen, das aktuell viel zur Spaltung der deutschen Gesellschaft beiträgt.

Sollten Sie oder ein von Ihnen geliebter Mensch Opfer eines Stalkers sein und Sie dies gerichtsverwertbar dokumentiert wissen, so können Sie unsere Privatdetektive in Nürnberg jederzeit für einen oder mehrere Einsätze beauftragen. Wir stehen Ihnen mit Observationen, digitalen und analogen Recherchen, Ermittlungen vor Ort (häufig mit Legendenbildung), der Vermittlung von Personenschutz und vielem Weiterem zur Verfügung. Sie erreichen uns jederzeit über unser Kontaktformular, per Email (kontakt@kurtz-detektei-nuernberg.de) und – zu unseren Geschäftszeiten von Montag bis Freitag, 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr – telefonisch unter der folgenden Rufnummer: 0911 378 201 54.


Verfasserin: Dr. Maya Grünschloß 

Redaktion: Patrick Kurtz 

 

Kurtz Detektei Nürnberg und Franken

Äußere Bayreuther Straße 59

90409 Nürnberg

Tel.: 0911 378 201 54

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-nuernberg.de

Web: https://www.kurtz-detektei-nuernberg.de

https://www.kurtz-detektei-nuernberg.de/2023/03/09/ermittlungen-durch-nürnberger-detektive-bei-stalking-nachstellungen-katastrophaler-ist-zustand-der-rechtsprechung/

https://www.kurtz-detektei-nuernberg.de/privatdetektive-nürnberg/stalking-detektive-aus-nürnberg/


2021er Re-Evaluation des Englbrecht-Falls bei stern TV:



Hinweis zur Genderpolitik der Detektei Kurtz


Die Detektei Kurtz verzichtet in ihren Texten vorrangig aus pragmatischen Gründen bewusst auf das linguistische Gendern. Dies drückt in keiner Form einen Mangel an Respekt gegenüber weiblichen oder diversen Personen aus. Wir beschäftigen seit jeher Frauen in Führungspositionen, sind aus Überzeugung unvoreingenommen, tolerant und inklusiv und gönnen jedem und jeder die volle soziale und gesellschaftliche Gleichstellung.

Jedoch spiegelt der Gendertrend und -druck in den Augen unseres Inhabers Patrick Kurtz (Literaturwissenschaftler, im Nebenberuf Lektor) ein grundlegendes linguistisches Unverständnis gegenüber dem generischen Maskulinum in der deutschen Sprache wider. Tag für Tag sorgt der Gendertrend nicht nur für schwer lesbare Texte und lenkt damit vom Inhalt ab, er produziert auch grammatikalische Fehler, selbst in Fachpublikationen. Zudem sind die immer wieder vorgebrachten vorgeblichen Beweise sowohl für die negativen Auswirkungen des generischen Maskulinums als auch für die positiven Effekte des Genderns keineswegs, wie so oft behauptet, wissenschaftlich schlüssig belegt. Für Patrick Kurtz schafft die Gendersprache Unterschiede, wo Gleichheit herrschen sollte und angeblich auch angestrebt wird. Ihr Konzept ist im Kern diskriminierend.


Wann sollte ich einen Privatdetektiv einschalten? Und wann darf ich es nicht.


Unsere Privatdetektive aus Nürnberg zu engagieren kostet natürlich zunächst Geld. Langfristig kann der Gang zu einem qualifizierten Privatermittler jedoch sehr viel Zeit sparen, Geld und Lebensqualität einbringen, Herzschmerz lindern. So macht sich der Einsatz der Kurtz Detektei Nürnberg und Franken zum Beispiel bei Gerichtsverfahren häufig mehr als bezahlt. Denn qualifizierte Detektive besorgen Ihnen nicht einfach Informationen, sondern fertigen gerichtsverwertbare Ermittlungsberichte an, die den Ausgang von Prozessen entscheidend beeinflussen können. Neben der Observation von Zielpersonen umfasst das Aufgabenfeld unserer Detektive aus Nürnberg auch vielfältige Recherchen, Eigentumssicherstellungen und -überführungen oder technische Bereiche wie IT-Forensik und Abhörschutz (0911 3782 0154).

Aber wann macht es für Sie Sinn, einen Privatdetektiv zu engagieren?


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Detektiv bei Verdacht auf Untreue


Ihr Partner oder Ihre Partnerin hat sich von Ihnen getrennt und Sie möchten wissen, was er oder sie gerade so treibt? Sie wüssten am liebsten über jeden Schritt Bescheid, den Ihr Ex gerade macht? Wenn es Ihnen nur um die Frage „Wie bekomme ich meine Ex zurück?“ geht, wird jeder seriöse Privatdetektiv Ihre Anfrage ablehnen. Denn eine solche Überwachung wäre unmoralisch und erfüllt entsprechend auch nicht die Auflage des „berechtigten Interesses“, das die Arbeitsgrundlage für jeden Privatermittler darstellt.

Besteht jedoch der Verdacht, dass Ihr aktueller Partner Sie betrügt, können Ihnen unsere Nürnberger Privatdetektive Klarheit verschaffen. Besonders im Falle einer Scheidung oder bei Unterhaltsstreitigkeiten können Belege für die Untreue Ihres Partners maßgeblich für den Ausgang des Verfahrens sein. 


Detektiv für die Personensuche


Sie suchen nach Ihrer Mutter, dem leiblichen Vater oder einem anderen vermissten Familienmitglied? Privatermittler können den Background gesuchter Personen untersuchen, nach Anhaltspunkten fahnden und Anlaufpunkte aus der Vergangenheit überprüfen. Auch bei der Suche nach Erbberechtigten oder verschollenen Freunden erhöhen sich die Erfolgschancen mit dem Engagieren der Kurtz Privatdetektei Nürnberg um ein Vielfaches. 


Detektiv bei Diebstahl


Auch wenn Sie vermuten, dass in Ihrem Haushalt gestohlen wird, kann ein Privatdetektiv bei der Aufklärung helfen. Wenn Sie beispielsweise die Haushaltshilfe oder den Babysitter verdächtigen, wird der Dieb durch eine gezielte Überwachung und durchdachte Täterfallen schnell gestellt.


Diebesfallen, freilich ausgeklügelter als auf diesem Bild, sind ein effektives Mittel in vielen Fällen häuslicher und auch betrieblicher Eigentumsdelikte.

Detektiv bei Stalking


Wenn Sie verfolgt oder belästigt werden, ist eine einstweilige Verfügung oft der einzige Weg, den Täter dazu zu bringen, sein Verhalten einzustellen. Diese wird allerdings nicht auf unbelegte Vorwürfe hin ausgesprochen, sondern bedarf mindestens hinreichender Indizien. Eine Dokumentation der Belästigung ist notwendig. Unsere Detektei in Nürnberg kann die Aktivitäten des Stalkers gerichtsfest dokumentieren und eventuelle Gefahrenmomente erkennen. Ist die Identität des Täters unbekannt, können Privatermittler sie durch weitere Observationen im Regelfall sehr schnell herausfinden.


Hinweis


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Redaktion: Patrick Kurtz

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