Der Detektiv im Wandel der Zeit – Teil 6: Digitalisierung, Globalisierung und neue Herausforderungen für Detektivbüros im 21. Jahrhundert


Ein Beitrag der Kurtz Detektei Hannover


Mit dem Beginn des 21. Jahrhunderts hat sich die Welt der Privatdetektive einmal mehr tiefgreifend verändert. Digitale Kommunikation, permanente Verfügbarkeit und allgemeine Zugänglichkeit von Informationen, weltweite Vernetzung und ein steter technologischer Fortschritt haben unsere Lebensrealität revolutioniert und damit auch das Ermittlungsumfeld von Detektivagenturen wie der Kurtz Detektei Hannover neu definiert – mit Chancen, aber auch mit Nachteilen und Risiken. In diesem sechsten Teil unserer Artikelreihe „Der Detektiv im Wandel der Zeit“ sind wir nun in der Gegenwart angekommen und widmen uns der Frage: Wie sieht moderne Detektivarbeit im Zeitalter von Internet, Smartphones und Big Data aus?

Teil 5 über den Detektivberuf im 20. Jahrhundert finden Sie hier und unseren Exkurs über den Status von Privatdetektiven in der Nazi-Zeit hier.


Neue Zeiten, neue Tatorte: Die digitale Welt als Delikt- und Ermittlungsfeld


Während der Detektivberuf im 19. und 20. Jahrhundert von direkter Observation, physischen Akten und analoger Recherche geprägt war, spielt heute zusätzlich die digitale Welt eine zentrale Rolle. Zunächst einmal nimmt sie Privatdetektiven Aufträge weg, indem sie Informationen frei verfügbar macht, die früher von Experten akribisch ermittelt werden mussten. Gleichzeitig schafft sie viele neue ermittlungstaktische Möglichkeiten und Betätigungsfelder für unsere Detektei in Hannover. Im digitalen Zeitalter verlagern sich viele Lebensbereiche ins Internet – und mit ihnen auch die Kriminalität. Der Überbegriff für diese Deliktsarten lautet Cybercrime bzw. Cyber-Kriminalität. Viele Kriminelle haben ihr amoralisches Schaffen hauptsächlich bis ausschließlich in die digitale Welt verlagert und damit auf einen Schlag ihr persönliches Risiko minimiert und zugleich die Bequemlichkeit ihrer „Tätigkeit“ erhöht. 

Die Aufklärung von Online-Betrug, Identitätsdiebstahl, Cybermobbing, Datendiebstahl, digitaler Untreue oder Spionage in sozialen Netzwerken gehört entsprechend zum Arbeitsalltag moderner Privatdetekteien. Ermittlungen finden längst nicht mehr ausschließlich im physischen Raum statt: IT-forensische Datenanalyse, digitale Spurensicherung und das gezielte Monitoring sozialer Medien sind zentrale Werkzeuge heutiger Ermittler. E-Mails, Chatverläufe, Standortdaten, Social-Media-Posts – sie alle können eine bedeutende Rolle in Ermittlungen einnehmen bzw. als deren Ausgangspunkt fungieren. Während sich Detektive früher vorrangig auf physische Observationen, persönliche (legendierte) Gesprächsführung und Behörden- bzw. Archivrecherche stützten, sind sie heute oft zugleich Analysten und Experten im Ausschöpfen der Ermittlungsoptionen, die das Internet bietet. Unsere Detektivagentur aus Hannover arbeitet hierbei mit mittlerweile bewährten Verfahren, die gleichermaßen effektiv wie datenschutzkonform sind.


Detektiv vor Vielzahl an Screens mit Datenanalysen; Detektiv aus Hannover, Privatdetektiv aus Hannover, Detektei aus Hannover, Detektivagentur aus Hannover

Technik als Fluch und Segen | Technologisierung des Detektivberufs mit Augenmaß


GPS-Trackerversteckte Kameras, spezialisierte Software zur Wiederherstellung gelöschter Daten – technisches Know-how ist bei Ermittlungsarbeit heute ebenso essenziell wie Menschenkenntnis. Gleichzeitig hat die Gesetzgebung, insbesondere in Deutschland, hohe Hürden für den Einsatz solcher Mittel gesetzt und zugleich viele Fragen offengelassen. Digitale Ermittlung bedeutet nicht nur Technikkenntnis, sondern auch die Bewertungskompetenz, beurteilen zu können, wo rechtliche Grenzen überschritten werden. Zwar stehen Detekteien heute theoretisch Hilfsmittel wie GPS-Ortung, Audio- und Videoüberwachung oder KI-gestützte Analyse-Tools zur Verfügung, doch ihr Einsatz ist rechtlich hochsensibel: Nicht alles, was machbar ist, ist auch erlaubt. Gerade in Deutschland sind Persönlichkeitsrechte besonders stark geschützt. Wer unerlaubt überwacht oder personenbezogene Daten unzulässig erhebt/speichert, macht sich strafbar. 

Im digitalen Zeitalter stehen Detekteien also in besonderer Weise im Spannungsfeld zwischen effektiver Beweiserhebung und dem Schutz personenbezogener Daten. Unter anderem die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) setzen für viele Sachverhalte enge rechtliche Grenzen. Seriöse Detekteien wie unser Detektivbüro in Hannover achten strikt darauf, ihre Ermittlungen im Einklang mit geltendem Recht durchzuführen – das schützt sowohl Auftraggeber als auch Zielpersonen vor rechtlichen Konsequenzen. Der moderne Detektiv muss also beides vereinen: handwerkliches und technisches Know-how mit rechtlicher Expertise.

Zur Vielzahl digitaler Werkzeuge für effiziente, diskrete und rechtssichere Ermittlungen unserer Wirtschaftsdetektei in Hannover zählen unter anderen:

  • OSINT-Tools (Open Source Intelligence) zur Analyse frei verfügbarer Daten;
  • Social Media Monitoring;
  • Digitale Forensik, etwa zur Wiederherstellung gelöschter Dateien oder zur Analyse von Fremdzugriffen;
  • GPS-Ortungssysteme im Rahmen legaler Observationen;
  • KI-basierte Analysetools, die Muster in großen Datenmengen erkennen.

Diese Instrumente ermöglichen es, Zusammenhänge schneller aufzudecken, Zielpersonen präziser zu analysieren und Beweise gerichtsfest zu dokumentieren


Globalisierung und grenzüberschreitende Ermittlungen | Global vernetzt, lokal verankert


Mit der Globalisierung hat sich auch das geografische Einsatzgebiet von Detekteien erweitert. Internationale Geschäftsbeziehungen, weltweite Lieferketten und grenzüberschreitende Kriminalität machen es erforderlich, dass Detektive heute überregional denken und arbeiten. Während Ermittlungen früher meist lokal begrenzt blieben, ist heute auch die internationale Zusammenarbeit Teil des Berufsalltags von Detektiven. Verdachtsfälle machen schließlich nicht an Ländergrenzen Halt. Ob Partner mit zweifelhafter Intention ins Ausland reisen, Personen untertauchen, Firmendaten unrechtmäßig ins Ausland übertragen werden, Diebsgut über die Grenzen verbracht wird oder internationale Betrugsnetzwerke agieren – Detektivarbeit ist heute aus rein ermittlungstaktischer Notwendigkeit oft grenzüberschreitend. Dabei muss es nicht immer um Schlimmes gehen: So wurden wir erst kürzlich beauftragt, mit einem Detektiv in Rumänien die früheren Besitzer eines adoptierten (weil zuvor entlaufenen) Hundes aufzuspüren, damit ihnen seitens der neuen Besitzer eine Entschädigung für den Verlust des Haustiers ausgezahlt werden konnte.

Für derartige und andere Sachverhalte arbeitet unsere Privatdetektei aus Hannover mit erfahrenen Partnern im Ausland zusammen und kann daher internationale Ermittlungen auch außerhalb des deutschen geografischen Dunstkreises diskret und rechtssicher übernehmen. Betrugsfälle mit Bezug zum Ausland, grenzüberschreitende Observationen, beispielsweise zur Aufklärung von Unterhaltsproblemen oder Sorgerechtsstreitigkeiten, die Aufdeckung von Marken- und Produktpiraterie oder die Suche nach vermissten Personen mit internationalem Bezug stellen hohe Anforderungen an Planung, Sprachkenntnisse und kulturelles Feingefühl. 


Weltkarte mit Vernetzungssymbolik; Privatdetektei aus Hannover, Detektiv-Team aus Hannover, Detektivbüro aus Hannover, Wirtschaftsdetektei aus Hannover

Wandel der Klientel: Vom Unternehmer bis zum Influencer


Auch die Auftraggeber von Detektivagenturen haben sich im neuen Jahrtausend verändert. Neben Privatpersonen und Unternehmen wenden sich heute auch vermehrt Personen des öffentlichen Lebens an Detekteien, allein schon weil es mittlerweile viel mehr von ihnen gibt: Beschränkten sich die Möglichkeiten, zu Prominenz zu gelangen, früher noch auf klassische Medienarbeit, bietet das Internet mittlerweile theoretisch jedem die Option, zum „Star“ zu werden (Stichwort: „Influencer“). Im Umgang mit Auftraggebern aus dem öffentlichen Leben ist besondere Sensibilität geboten. Ihre Anliegen reichen von profanem Ehebruch-Verdacht über Reputationsschutz und Stalkingabwehr bis bis hin zur Aufklärung von digitalem Datenklau. Auch politische Parteien und ideologisierte Organisationen wenden sich vermehrt an Detektive, und zwar meist wegen des (begründeten) Verdachts auf Spionage und Manipulation durch politische Gegner – so zumindest die Erfahrung unserer Privatermittler in Hannover. Das aufgeladene politisch-ideologische Umfeld unserer heutigen Gesellschaft spiegelt sich also konkret in der Berufsrealität von Detektiven wider. 

Mit diesem Wandel in der Klientel wächst auch der Anspruch an Diskretion, psychologisches Feingefühl und kommunikative Kompetenz – Fähigkeiten, die für unsere Detektive aus Hannover selbstverständliche Befähigungsvoraussetzung sind. 


Detektivarbeit 4.0 – Zwischen Mensch und Maschine, Tradition und Zukunft


Die Arbeit eines Detektivs im 21. Jahrhundert ist ein Balanceakt zwischen Hightech und klassischer Beobachtungskunst, zwischen digitalem Know-how und menschlicher Intuition. Die Grundprinzipien – Wahrheitsfindung, Diskretion, Loyalität – sind geblieben. Doch die Methoden haben sich verändert und werden sich weiterentwickeln müssen. Die Digitalisierung und Globalisierung erfordern eine permanente Anpassung unseres Detektivteams aus Hannover an neue Werkzeuge, sich stetig verändernde rechtliche Rahmenbedingungen und gesellschaftliche Entwicklungen. Die Fähigkeit, digitale Spuren zu erkennen, zu bewerten und rechtlich verwertbar zu sichern, ist zur Kernkompetenz geworden. Trotz aller technologischen Neuerungen bleibt der Detektivberuf aber ein Handwerk, geprägt von analytischem Denken, Menschenkenntnis und Erfahrung. Die Ideal-Detektei im 21. Jahrhundert ist digital, global – und gleichzeitig so persönlich wie eh und je. Und: Wer heute erfolgreich ermitteln will, braucht nicht nur Technik, sondern auch rechtliche Präzision und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein.

Ausblick: Im nächsten – abschließenden – Teil unserer Reihe „Der Detektiv im Wandel der Zeit“ werden wir einen Blick auf die Zukunft der Detektivarbeit werfen: Wie verändern künstliche Intelligenz, Deepfakes und digitale Totalüberwachung das Berufsbild? Bleiben Sie dran. Der Artikel wird zwischen Mitte August und Mitte September 2025 erscheinen und hier abrufbar sein.  


Detektiv 4.0 mit klassischem Aussehen, aber einer Art Roboterauge; Privatermittler aus Hannover, Wirtschaftsdetektiv aus Hannover, Wirtschaftsermittler aus Hannover, Detektiv-Service aus Hannover

Verdacht? Zweifel? Ungeklärte Fragen? | Privatdetektive als analoge und digitale Spurenleser


Sie brauchen diskrete Unterstützung bei digitalen oder zwischenmenschlichen Konflikten? Die Kurtz Detektei Hannover ist für Sie da – professionell, transparent und mit Fingerspitzengefühl. Rufen Sie uns für ein unverbindliches, kostenfreies Beratungsgespräch an unter 0511 2028 0016.


Kurtz Detektei Hannover

Kampsriede 6A

D-30659 Hannover

Tel.: 0511 2028 0016

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-hannover.de

Web: https://www.kurtz-detektei-hannover.de

Google: https://g.page/kurtz-detektei-hannover

Originalbeitrag: https://kurtz-detektei-hannover.de/detektiv-blog/Der-Detektiv-im-Wandel-der-Zeit-Teil-6-Herausforderungen-des-globalisierten-digitalen-Zeitalters/

GPS-Tracking | GPS-Überwachung – Ist das legal?


Die Kurtz Detektei Nürnberg bietet Ihnen durch den nachfolgenden Artikel einen Überblick zu den rechtlichen Grundlagen und Anwendungsgebieten des GPS-Trackings. Hierbei handelt es sich um einen sehr komplizierten, komplexen und auch recht intransparenten Rechtsbereich. Unsere fränkischen Detektive möchten das Verständnis für dieses Thema sowohl bei ihren Klienten als auch bei unabhängigen Interessenten verbessern.



Was ist GPS und welche Anwendungsgebiete gibt es?


Das Global Positioning System, besser bekannt als GPS, ist ein ursprünglich militärisches satellitengestütztes System zur Positionsbestimmung. Dadurch ist es nicht nur möglich, leichter von Punkt A zu Punkt B zu navigieren, sondern auch Personen oder Objekte zu orten bzw. diese in weiterer Folge gleichsam zu überwachen. Längst greifen auch private Nutzer auf GPS zurück, beispielsweise mithilfe einer GPS-Uhr für Sport- und Outdoor-Aktivitäten und natürlich mit diversen GPS-Funktionen am persönlichen Smartphone, das heutzutage auch für unsere Privatdetektive aus Nürnberg ein wichtiges Hilfsmittel mit zahlreichen Anwendungsgebieten darstellt. Ursprünglich wurde GPS vom US-Verteidigungsministerium entwickelt und verwendet, da das System den großen Vorteil hat, Signale zu empfangen, ohne den eigenen Standort zu versenden.


Was ist GPS-Tracking und wo wird es angewendet?


GPS-Tracking ist die Aufzeichnung des zurückgelegten Weges inklusive Datum und Uhrzeit mittels der oben beschriebenen GPS-Technik. Diese Form der technischen Überwachung ist eine der einfachsten, schnellsten und günstigsten Varianten, um Bewegungsprofile von Personen, Fahrzeugen oder auch Tieren zu erstellen. Entsprechend können sogenannte Tracks sowohl zu privaten als auch zu kommerziellen Zwecken genutzt werden.

Die häufigsten Anwendungsgebiete des GPS-Trackings sind folgende:

  • GPS-Tracking von Personen, zum Beispiel von verdächtigen Arbeitnehmern (siehe Mitarbeiterüberwachung)
  • GPS-Tracking von Fahrzeugen
  • GPS-Tracking von Tieren
  • GPS-Tracking von Handys

Bei vielen privaten Anwendungsgebieten der GPS-Überwachung – zum Beispiel GPS-Sender für die eigene Katze, um immer über den Aufenthaltsort des eigenen Haustiers informiert zu sein – gibt es keine rechtlichen Beschränkungen, die Sie beachten müssen. Im Unterschied dazu ist die Rechtsgrundlage bei der kommerziellen Überwachung mittels GPS-Geräten um einiges komplexer. Die genaue Kenntnis dieser Rechtsgrundlagen ist elementar für unsere Detektive aus Nürnberg, um sich selbst genauso wie ihre Klienten vor empfindlichen Strafen durch rechtswidrige GPS-Verwendung zu bewahren.


Welche Rechtsgrundlagen müssen beim GPS-Tracking berücksichtigt werden?


Tracking von Mitarbeitern am Arbeitsplatz


Der Einsatz von GPS-Technik zum Tracking eigener Mitarbeiter ist ohne vorherige Absprache mit dem Arbeitnehmer vor allem aus datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Gründen nur sehr eingeschränkt möglich. Diese Einschränkungen betreffen nicht nur Deutschland, sondern auch viele andere Länder der Europäischen Union. So ist laut dem Wiener Portal der Arbeiterkammern beispielsweise die Überwachung von Mitarbeitern mit Hilfe von GPS-Sendern in Österreich nur erlaubt, wenn der Betriebsrat den Einsatz genehmigt. Das Gesetz besage, dass es bei der Einführung von Maßnahmen zur Überwachung bzw. zur Kontrolle, die eine Berührung der Menschenwürde darstellen, unbedingt einer Betriebsvereinbarung bedürfe. Folglich bedeutet dies, dass eine Regelung im Arbeitsvertrag des Mitarbeiters rechtlich grundsätzlich nicht ausreichend und nicht wirksam ist. In Deutschland hingegen hat nicht einmal der Betriebsrat eine solche Entscheidungsgewalt, da die Erstellung von Bewegungsprofilen nach deutschem Rechtsverständnis ein zu erheblicher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Verfolgten darstellt, um über dessen Kopf hinweg beschlossen werden zu können.

Schonende Maßnahmen zur Kontrolle von Mitarbeitern, die einen geringfügigeren Eingriff bedeuten, wären zum Beispiel Anwesenheitsprotokollierungen während der Arbeitszeit oder eine Ausweispflicht innerhalb des Betriebes. Freilich bieten solche Maßnahmen nur einen beschränkten Schutz vor Mitarbeiterdelikten. Grundsätzlich gilt es in Deutschland, die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu wahren. Dem verdeckten Einsatz von GPS muss genauso wie der Observation durch Detektive ein hinreichender Rechtfertigungsgrund vorausgehen, zum Beispiel ein konkreter Tatverdacht. Die Meinungen darüber, welche Gründe letztlich als hinreichend für einen GPS-Einsatz anzusehen sind, gehen selbst bei Gerichten und folglich auch bei Rechtsexperten weit auseinander.

Unsere Wirtschaftsdetektive in Nürnberg beraten Sie gerne ausführlich, welches Vorgehen für Ihr Unternehmen nach unserer Erfahrung die bestmögliche Variante ist. Sie können uns hierfür gern per E-Mail kontaktieren (kontakt@kurtz-detektei-nuernberg.de) oder telefonisch unter 0911 378 201 54.


Tracking von Fahrzeugen


Als Arbeitgeber ist es wichtig zu wissen, wo sich die jeweiligen Außendienstmitarbeiter mit ihren Firmenfahrzeugen aufhalten, um Missbrauch vorzubeugen. Dadurch sind GPS-Geräte in den Fahrzeugen vieler Firmen kaum mehr wegzudenken. Doch es gibt einige rechtliche Grundlagen, die es zu beachten gilt. Schließlich werden nicht nur die Fahrzeuge mit dem GPS-System getrackt, sondern logischerweise auch die Mitarbeiter, die damit fahren, wodurch ein Personenbezug hergestellt wird. Laut dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist eine Dauerüberwachung von Mitarbeitern aufgrund des dadurch entstehenden permanenten Kontrolldrucks nicht erlaubt.

Jedoch gibt es einige Möglichkeiten, wie eine Betriebsvereinbarung oder die Einwilligung des Arbeitnehmers, um die Fahrzeuge trotzdem zu tracken – jedoch stets mit dem Wissen des betroffenen Mitarbeiters. Zudem sollte vor dem Einbau von GPS-Geräten der genaue Einsatzzweck festgelegt und – sofern vorhanden – vom Betriebsrat abgesegnet werden.


Verdecktes Tracking bei Observationen


Ob das heimliche Tracking von fremden Fahrzeugen durch GPS-Geräte in Deutschland in Ausnahmefällen gestattet oder grundsätzlich verboten ist, wurde nach Meinung unserer Detektei für FürthBamberg und ganz Franken entgegen der in zahlreichen anderen Quellen vertretenen Auffassung noch nicht abschließend geklärt. So gibt es beispielsweise keine Grundsatzentscheidung darüber, ob ein observationsstützendes Tracking erlaubt ist. Das Anlegen von Langzeitbewegungsprofilen steht zweifelsfrei unter Strafe. Wenn jedoch eine ohnehin observierte Zielperson von den Detektiven zusätzlich getrackt wird, um bei einem etwaigen Sichtkontaktverlust, zum Beispiel durch ungünstige Ampelschaltungen, weiterverfolgt werden zu können, lässt sich daraus schwerlich ein tiefergehender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ableiten, als er durch die Observation ohnehin schon gegeben ist. Da die diesbezügliche Rechtslage aber wie erwähnt ungeklärt ist, verzichtet die Detektei Kurtz grundsätzlich auf den Einsatz von GPS-Trackern bei Observationen.

Einen guten weiterführenden Überblick zum Thema Datenschutz bietet die Seite Datenschutzbeauftragter-Info.


Kurtz Detektei Nürnberg und Franken

Äußere Bayreuther Straße 59

90409 Nürnberg

Tel.: 0911 378 201 54

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-nuernberg.de

Web: https://www.kurtz-detektei-nuernberg.de

Google: https://g.page/kurtz-detektei-nuernberg

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Arbeitszeitbetrug aufdecken


In jedem Anstellungsverhältnis ist es von großer Bedeutung, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer einander vertrauen können. Dieses Vertrauen wird natürlich maßgeblich reduziert, da entscheiden missbraucht, wenn der Mitarbeiter etwa einen Diebstahl begeht oder hinsichtlich seiner Arbeitszeiten vorsätzlich falsche Angaben macht. Wie solch ein Betrug durch unsere Hamburger Detektive aufgedeckt werden kann und welche Folgen daraus resultieren, erklärt dieser Artikel von Laura Gosemann für die Kurtz Detektei Hamburg.


Fristlose Kündigung bei Bekanntwerden


Beim sogenannten Arbeitszeitbetrug geht die Rechtsprechung von einem vorsätzlichen Verstoß des Arbeitnehmers aus, der darin besteht, die abgeleistete Arbeitszeit absichtlich nicht korrekt zu dokumentieren. Das beinhaltet zunächst auch die Verpflichtung für den Arbeitgeber, seine Mitarbeiter eindeutig über die Handhabung der Arbeits- und Bereitschaftszeiten aufzuklären. Durch Arbeitszeitbetrug wird das Vertrauen in der Regel dauerhaft zerstört, sodass die weitere Zusammenarbeit für den Arbeitgeber nicht mehr zumutbar ist. Eine fristlose Kündigung ist in solchen Fällen – oftmals sogar ohne vorherige Abmahnung – gerechtfertigt. Die hierfür notwendigen gerichtsverwertbaren Beweise dokumentieren unsere Wirtschaftsdetektive aus Hamburg.


Arten des Arbeitszeitbetrugs


Durch bisherige Gerichtsurteile wurden einige gängige Methoden beim Arbeitszeitbetrug offengelegt, die erfahrenen Detektiven ohnehin wohlvertraut sind. So wird bei der Zeiterfassung mittels einer Stechuhr o.Ä. häufig das Ein- beziehungsweise Ausstechen durch Dritte vorgenommen oder man verzichtet, zum Beispiel bei Raucherpausen, gänzlich auf das Ausstechen. Auch die Erledigung privater Angelegenheiten während eines Dienstganges ist unzulässig. Gleiches gilt für private Telefonate oder sonstige Korrespondenzen via E-Mail oder Brief. Das Surfen im Internet statt der Aufgabenbewältigung im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses gilt selbstverständlich ebenso als Arbeitszeitbetrug.

Bei den Observationen unserer Hamburger Privatdetektive werden Arbeitszeitbetrüger beim Faulenzen anstelle der Tätigkeitsverrichtung beobachtet, bei der Ausführung einer Nebentätigkeit während der eigentlichen Arbeitszeit, beim Besuch von Kinos, Konzerten und Sportevents oder auch beim fröhlichen Stelldichein am Straßenrand.


Potentiell immense Schäden für betroffene Unternehmen


Zum einen ist bei Stundenabrechnungsbetrug der besagte Vertrauensschaden erheblich. Zum anderen dürften in den meisten Fällen auch wirtschaftliche Einbußen für die Firma entstehen. Denn nicht nur wird der Arbeitnehmer bezahlt, obwohl die für ihn vorgesehenen Tätigkeiten nicht erledigt werden, sondern der unbekannte Wegfall der Arbeitskraft kann je nach Funktion des Mitarbeiters zudem zu erheblichen Umsatzeinbußen führen, ein Sicherheitsrisiko darstellen und/oder den Stresslevel der Kollegen erhöhen und somit umfassend die innerbetriebliche Möglichkeit einschränken, produktiv zu arbeiten.


Mögliche Folgen von Arbeitszeitbetrug für Arbeitnehmer


Grundsätzlich rechtfertigt ein gerichtsfest nachgewiesener Stundenbetrug eine fristlose Kündigung. Diese führt nicht nur zum offensichtlichen Verlust des Jobs und damit des Einkommens, sondern zieht zudem eine Sperrfrist von drei Monaten für den Bezug von Arbeitslosengeld sowie ein negatives Arbeitszeugnis nach sich. Wenn nach der zivilrechtlichen Prüfung herauskommt, dass der Arbeitnehmer unberechtigt Gehalt bezogen hat, oder wenn private Ermittler zum Nachweis des Betruges eingesetzt wurden, wodurch Detektivkosten entstanden sind, ist zudem mit Rückforderungsansprüchen zu rechnen. Auch eine strafrechtliche Verfolgung ist, wenngleich eher unüblich, nicht auszuschließen, schließlich stellt Betrug einen Straftatbestand (§ 263 StGB) dar.


Abrechnungsbetrug aufdecken


Gemäß § 32 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – „Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses“ – ist die Erhebung personenbezogener Daten von Mitarbeitern erlaubt, „wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung erforderlich ist“. Oder anders: Erwägt ein Arbeitgeber, einen Arbeitnehmer zu entlassen, darf er als Entscheidungshilfe persönliche Informationen über ihn erheben, ergo auch Detektive einsetzen.

Dass es ganz so einfach freilich nicht ist, zeigt die Rechtsprechung mit großer Regelmäßigkeit. Doch wenn tatsächlich ein konkreter Betrugsverdacht gegen einen Mitarbeiter besteht, ist es absolut legitim, diesem Verdacht nachzugehen, ggf. mit der Hilfe von Detektiven. Beim Verdacht auf falsche Abrechnungen, sei es nun die Arbeitszeitdokumentation oder das eingereichte Spesenaufkommen, kann unsere Wirtschaftsdetektei aus Hamburg also eingesetzt werden, um zu prüfen, ob der Angestellte seinen Arbeitsvertrag erfüllt. Auch technische Lösungen, für die gut aufgestellte Privat- und Wirtschaftsermittler in der Regel ebenfalls zur Verfügung stehen, sind denkbar. So kann beispielsweise das Zeiterfassungssystem mithilfe von Kameras überwacht werden. Allerdings muss dieser Methode zuvor durch den Betriebs- oder Personalrat zugestimmt worden sein und auch die Mitarbeiter müssen auf die Aufnahmen hingewiesen werden.


Eine umfassende und dauerhafte Videoüberwachung von Mitarbeitern, wie man sie aus anderen Ländern kennt, ist in Deutschland nur in Ausnahmefällen und unter deutlichen Einschränkungen mit dem Datenschutz vereinbar.


Verhältnismäßigkeit der Mittel beachten


Bezüglich sämtlicher Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen gegen Arbeitnehmer gilt die eiserne Regel, dabei nicht unverhältnismäßig vorzugehen, um nicht mehr als notwendig in die Persönlichkeitsrechte einzugreifen. So entschied beispielsweise das Arbeitsgericht Augsburg am 04.10.2012, dass die Computerüberwachung durch eine fünf- bis siebenminütige Speicherung von Bildschirmfotografien im Sekundentakt die Persönlichkeitsrechte des Mitarbeiters verletzt – wenngleich dadurch der Nachweis des Arbeitszeitbetruges erbracht wurde. Speziell weil zusätzlich der private E-Mail-Verkehr dokumentiert wurde, galt die Überwachungsmaßnahme als unverhältnismäßig.

Weiterführende Informationen zum Arbeitsrecht, beispielsweise zur Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses oder zur Ausstellung eines Arbeitszeugnisses, finden Sie unter www.arbeitslosenselbsthilfe.org/arbeitsrecht/.


Verfasserin: Laura Gosemann

Kurtz Detektei Hamburg

Colonnaden 5

D-20354 Hamburg

Tel.: 040 2320 5053

Mobil: 0163 8033 967

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-hamburg.de

Web: https://www.kurtz-detektei-hamburg.de

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