Detektiv Patrick Kurtz über Sorgerechtsstreits und Kindesrückführung im Interview mit der Neuen Zürcher Zeitung


Bereits Anfang letzten Jahres erschien anlässlich des Skandals um die Kindesrückführung bzw. -entführung im Zusammenhang mit der „Block House“-Erbin Christina Block in der Silvesternacht 2023/24 ein Artikel von Elena Panagiotidis in der Neuen Zürcher Zeitung, für den sie Privatdetektiv Patrick Kurtz von der Kurtz Detektei Zürich und Schweiz interviewte. 

Rund um den Block-Fall gab es in den letzten Monaten diverse Gerichtsverhandlungen in Deutschland und zuvor auch in Dänemark, wo der Kindsvater lebt. Im April lehnte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde der Block-Seite ab. Diesen Freitag, 11. Juli 2025, beginnt in Deutschland vor einer Jugendschutzkammer am Landgericht Hamburg der Prozess gegen Christina Block unter anderem wegen des Vorwurfs der Körperverletzung und der Freiheitsberaubung. Auch ihr prominenter Lebensgefährte, Kult-Sportmoderator Gerhard Delling, muss sich verantworten, wegen des Vorwurfs der Beihilfe. 

Nachfolgend der NZZ-Artikel aus dem letzten Jahr:


Screenshot NZZ-Artikel; Detektiv aus der Schweiz, Detektei aus der Schweiz, Privatdetektiv aus der Schweiz, Detektivagentur aus der Schweiz

NZZ-Artikel: „Was macht man, wenn man das Sorgerecht für seine Kinder besitzt, aber trotzdem keinen Zugang zu ihnen hat? – Ein Privatermittler erzählt“


Bei Sorgerechtsstreitigkeiten setzt sich manchmal ein Elternteil mit den Kindern ins Ausland ab. Privatdetektive können helfen, die Kinder aufzuspüren.

Der Sorgerechtsstreit zwischen der Restauranterbin Christina Block und ihrem Ex-Mann beschäftigt Medien und Gerichte. In einer spektakulären Aktion waren an Silvester zwei der beim Vater in Dänemark lebenden Kinder von Unbekannten nach Deutschland zur Mutter gebracht worden. Zuvor war der Vater überwältigt worden. Die Kinder tauchten danach bei der Mutter in Hamburg auf. Nach einem Eilantrag des Vaters ordnete das Hamburger Oberlandesgericht an, dass die Kinder zu ihm zurückkehren müssen. Am Freitag durchsuchte die Polizei das Wohnhaus der Mutter sowie ein Hotel, das der Familie gehört. Laut Medienberichten steht der Einsatz mit der Rückholaktion der Kinder zusammen.

Patrick Kurtz ist Privatermittler und Inhaber der Kurtz Detektei Schweiz mit Sitz in Zürich. Seine Detektei hat auch mit Fällen zu tun, in denen Kinder von einem Elternteil ins Ausland gebracht werden.


Wenn Sie auf den aktuellen Fall der „BlockHouse“-Erbin schauen, was geht in Ihnen vor, wie beurteilen Sie den?


Gar nicht so sehr als Detektiv, eher als Vater von ebenfalls zwei Kindern. Die Situation wirkt vertrackt: Zwei getrennte Jurisdiktionen zweier EU-Länder kommen zu einander widersprechenden Urteilen. Beide Eltern haben jeweils das Recht ihres Wohnsitzlandes auf ihrer Seite, beide wollen die Kinder offenkundig bei sich haben. Das ist eine Situation, die ich niemandem wünsche. Ohne unterstellen zu wollen, dass die Mutter die Entführung beauftragt habe, kann ich ihre Verzweiflung grundsätzlich nachvollziehen – was macht man, wenn man seine Kinder liebt und das Sorgerecht besitzt, aber trotzdem keinen Zugang zu ihnen hat?

Nichtsdestotrotz: Eine Entführung mit leicht absehbaren potentiell traumatischen Folgen für die Kinder zu initiieren, wäre nicht nur eine schwerwiegende Straftat, sondern auch rein moralisch verwerflich und zudem egoistisch gegenüber den Kindern; umso mehr, wenn auch noch physische Gewalt gegen Dritte ins Spiel kommt und zu befürchten steht, dass die Kinder diese bezeugen müssen. Ich spreche aber bewusst im Konjunktiv, denn es handelt sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren ohne Schuldeingeständnis; folglich gilt: im Zweifel für den Angeklagten. 


Kommen solche Fälle auch in der Schweiz vor?


Der Fall ist schon speziell und aussergewöhnlich aufgrund der widersprüchlichen Urteile aus zwei Nachbarstaaten. Innerhalb der Schweiz wäre das in dieser Form nicht denkbar, weil man nur eine Jurisdiktion hätte. Gleichwohl gibt es natürlich auch hierzulande Sorgerechtsstreitigkeiten mit grenzüberschreitendem Charakter, oft mit der Involvierung von Rechtssprechungen aus typischen Auswanderungsländern in die Schweiz. Noch komplizierter als im „Block“-Fall mit zwei involvierten EU-Ländern wird das Ganze, wenn es sich um Länder ohne funktionierende bilaterale Abkommen mit der Schweiz hinsichtlich solcher Sachverhalte handelt.


Jemand wendet sich an sie, weil er/sie seine Kinder in der Schweiz haben möchte. Wie gehen Sie vor?


Zunächst müssen wir als Privatdetektive natürlich prüfen, ob diese Person überhaupt ein Anrecht darauf hat; das ist in der überwältigenden Zahl der diesbezüglichen Anfragen der Fall. Unser Vorgehen richtet sich nach den Spezifikationen des individuellen Sachverhalts; eine allgemein anwendbare Blaupause gibt es da nicht. Fast immer besteht unsere Aufgabe hauptsächlich darin, den Aufenthaltsort der Kinder ausfindig zu machen und anschliessend ihre Sicherung zu gewährleisten. Das geschieht prinzipiell über RechercheBefragung und Observation und hat also wenig mit dem „Block“-Szenario zu tun, in dem der Aufenthaltsort der Kinder nach meinem Kenntnisstand stets bekannt war. Sind die gesuchten Kinder aufgefunden, informieren unsere Detektive in den allermeisten Fällen die zuständigen örtlichen Behörden, um die Sicherstellung der Kinder zu gewährleisten. Bis dahin werden sie observiert, um auszuschliessen, dass der Kontakt wieder verloren geht. In manchen Fällen wünschen die Auftraggeber unserer Detektei, direkt informiert zu werden, sobald die Kinder aufgefunden sind, um persönlich hinzuzukommen und eine diplomatische Lösung mit den Personen zu finden, bei denen sich die Kinder aufhalten; meist ist das der andere Elternteil.


In welchen Ländern ist die Rückführung am schwierigsten oder gar nicht möglich?


Der Sachverhalt verkompliziert sich dramatisch, wenn keine diesbezüglichen bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und dem Aufenthaltsland der Kinder bestehen. Viel hängt auch von der politischen und gesellschaftlichen Situation innerhalb des Landes ab. Ohne einigermassen funktionierende Bürokratie bspw. wird zunächst die Aufenthaltsrecherche erschwert und schliesslich womöglich auch die Sicherstellung und Rückführung der Kinder. So gibt es in sehr vielen Ländern kein Meldesystem im mitteleuropäischen Sinne; man kann sich vielerorts den Behörden mit Leichtigkeit entziehen, also aus rein behördlicher Perspektive effektiv „untertauchen“. Das macht es für uns nicht gerade leichter. Ausserdem variieren die Verfügbarkeit und Qualität der jeweils ortsansässigen Spezialisten zur Unterstützung unserer Ermittlungen erheblich.


Schweiz- und EU-Flagge nebeneinander; Privatdetektei aus der Schweiz, Detektivbüro aus der Schweiz, Privatermittler aus der Schweiz, Wirtschaftsdetektei aus der Schweiz

Zwischen der Eidgenossenschaft und der Europäischen Union bestehen diverse Abkommen, die unseren Schweizer Detektiven bei Auslandseinsätzen weiterhelfen – doch ausserhalb der EU wird es oft kompliziert.


Wie lange dauern solche Einsätze, bis das Kind zurück beim Elternteil in der Schweiz ist, wie viele Personen sind beteiligt?


Das ist ganz individuell, hängt sowohl vom Sachverhalt als auch vom Ermittlungsbudget ab. Gerade im Ausland ist die Zusammenarbeit mit mindestens einem ortsansässigen Spezialisten meist zielführend oder sogar unabdinglich. Manchmal müssen mehrere Adressen in verschiedenen Ländern simultan überprüft werden – das erhöht natürlich den Ermittlungsaufwand dramatisch. Vieles hängt ausserdem von der Kooperationsbereitschaft der zurückhaltenden Personen ab. Auch hier gibt es grosse individuelle Unterschiede je nach Hintergrundgeschichte des betreffenden Kindesentzugs, nach der Sozialisation, dem Kulturkreis und so weiter.


Welche Ausbildung haben die Mitarbeiter, die sich mit solchen Einsätzen beschäftigen?


Bei den meisten involvierten Ermittlern handelt es sich um Detektive, oft aber mit Vorerfahrungen im Bereich Kindesrückführungen aus vorherigen behördlichen Karrieren (z. B. Polizisten). Für die Recherche des Aufenthaltsortes bedarf es zudem eines hervorragenden internationalen Kontaktnetzwerkes. In manchen Fällen können auch noch spezialisiertere Experten involviert werden, bspw. für verdeckte Kameraüberwachungen.


Wie schafft man es, mit dem Kind über die Grenze auszureisen (sind nicht schon längst alle Behörden des Landes informiert und möglicherweise nicht kooperativ)?


Grundsätzlich sind Detektive an das Gesetz gebunden, und wenn sie im Ausland ermitteln, gilt das jeweilige Landesrecht. Von daher sind filmreife Schmuggelaktionen von Personen eher kein Bestandteil unserer Arbeit. Man würde sich damit ohnehin auf einen schmalen Grat in Richtung der Entführer im „Block“-Fall begeben.


Mit welchen Kosten muss ein Elternteil rechnen?


Auch das ist individuell und hängt vom Gesamtgefüge des Falls ab: Wie viel Vorrecherche ist notwendig? In welchem Land spielt sich das Ganze ab? Wie viele Versuche braucht es bis zum Erfolg? Und so weiter. Erfahrungsgemäss gehen die Gesamtkosten bei circa 4.000 CHF los, sind aber nach oben offen.


Wie gestaltet sich so eine Rückführung aus Sicht des Kindes, wird es dann ein weiteres Mal traumatisiert?


Unsere Privatdetektive sind geschult darin, den Kindern einen möglichst schonenden Prozess zu ermöglichen. Aber ich denke, jedem, der sich in ein Kind hineinversetzen kann, ist klar, dass der Wechsel von einer Vertrauensperson zu einer anderen, von einem Umfeld in ein anderes, noch dazu mit dem Zwischenschritt einer zeitweisen Betreuung durch Fremde, emotional kein Zuckerschlecken für Kinder ist. Viel hängt davon ab, wie lang die Kinder bei der vorherigen Vertrauensperson waren, wie lang sie nicht mehr mit der anderen Vertrauensperson (sprich: unserem Auftraggeber) zusammengelebt haben und wie reibungslos der Übergabeprozess abläuft. Gerade bezüglich der beiden erstgenannten Punkte kann ich die Beweggründe des dänischen Gerichts, die Sachlage in Widerspruch zum deutschen Urteil zu bewerten, schon nachvollziehen. Ob das so richtig ist, masse ich mir natürlich dennoch nicht an, zu beurteilen.


Mann packt Kind am Handgelenk; Detektei aus Zürich, Detektiv aus Zürich, Privatdetektiv aus Zürich, Detektivagentur aus Zürich

Gibt es Fälle, die Sie klar ablehnen würden?


Ja, sogar sehr viele, auch in allen anderen Bereichen unserer Tätigkeit als Privat- und Wirtschaftsdetektei. Die meisten Ermittlungen bedeuten auf die eine oder andere Weise einen Eingriff in Persönlichkeitsrechte von Zielpersonen und zuweilen auch von Dritten. Dieser Eingriff muss gerechtfertigt sein. So müssen wir für jeden Einzelfall im Rahmen einer Rechtsgüterabwägung beurteilen, ob ein so genanntes berechtigtes Interesse vorliegt. Konkret bedeutet das, dass der Auftraggeber ein Rechtsinteresse am Ergebnis unserer Ermittlungen besitzen muss, das schwerer wiegt als unser Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der involvierten Personen. 

Ein einfaches Beispiel zur Illustration: Grundsätzlich hat jeder Bürger ein Recht auf Privatsphäre und damit auch auf den Schutz seiner Adressdaten. Verletzt dieser Bürger allerdings die wirtschaftlichen Interessen einer anderen Person, indem er ihr beispielsweise als Schuldner widerrechtlich Geld vorenthält, besitzt der Gläubiger ein Rechtsinteresse an der Kenntnis der Adresse des Schuldners, das dessen Recht auf Schutz seiner Adressdaten übersteigt. Folglich dürfen wir ermitteln und das Ergebnis an den Gläubiger übermitteln.


Hinweis  


Der Originalartikel erschien 2024 in der Neuen Zürcher Zeitung. Die Hervorhebungen (Fettschrift), Zwischenüberschriften und Verlinkungen auf dieser Seite können vom Original abweichen.


Kurtz Detektei Zürich und Schweiz

Max-Högger-Strasse 6

8048 Zürich

Tel.: +41 (0)44 5522 264

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch

Web: https://www.kurtz-detektei-schweiz.ch

Google: https://g.page/kurtz-detektei-zuerich-schweiz

Originalbeitrag: https://kurtz-detektei-schweiz.ch/kurtz-detektei-zürich-und-schweiz/blog-unserer-zürcher-detektei/Detektiv-Patrick-Kurtz-über-Sorgerechtsstreits-und-Kindesrückführung-im-Interview-mit-der-Neuen-Zürcher-Zeitung/

Lagerkriminalität – Diebe in den eigenen Reihen


Diebstähle durch Lageristen bei Amazon Werne


Über einen längeren Zeitraum hinweg bestellten ein 34- und ein 36-jähriger Lagerarbeiter des Online-Händlers Amazon bei selbigem günstige Waren, um anstelle der bestellten Artikel wertvolle Güter an sich selbst ausliefern zu können. Trafen die Bestellungen im Lager in Werne ein, war der eine Täter für die Erstellung der Rechnungen zuständig, während der andere die Pakete etikettierte. Dabei wurden Etiketten für geringwertige Artikel wie Klopapier auf teure Ware wie Laptops und andere elektronische Geräte geklebt, sodass beim Ausliefern lediglich das Gewicht des Pakets Aufschluss über den wahren Inhalt hätte geben können. Natürlich liefen die verfälschten Bestellungen nicht über die Namen der beiden Täter, sondern über die einer Nachbarin und einer Lebensgefährtin. Als schließlich eine dieser mutmaßlich regelmäßigen Fuhren aufgrund eines Anfangsverdachts im Warenlager abgefangen wurde, konnte allein für diese Lieferung ein Wert von 7600 € festgestellt werden. Wie viel Schaden Amazon insgesamt verursacht wurde, kann im Nachhinein nicht mehr ermittelt werden, die Polizei geht von einer sechsstelligen Summe aus.

Lagerdiebstähle wie in diesem Fall sind keine Seltenheit; viele Lageristen erliegen der Versuchung, Kleinigkeiten und unauffällige Produkte einzustecken und mitgehen zu lassen. Dass dies Diebstahl nach § 242 StGB ist, muss nicht extra erwähnt werden. Meist beginnt es mit „harmlosen“ Diebstählen, doch je länger die Täter ungeschoren davonkommen, desto dreister agieren sie und desto höher werden die Schadenssummen. Wenn Diebstähle innerbetrieblich gelagerten Firmeneigentums im kleinen oder großen Stil auffallen, muss schnell gehandelt werden. In der deutlichen Mehrzahl der Fälle sind die Diebe in der eigenen Belegschaft zu finden. Um Lagerdiebstahl durch die Identifizierung und gerichtsverwertbare Überführung der Täter aufzuklären, observieren unsere IHK-zertifizierten Wirtschaftsdetektive aus Dortmund die betroffenen Lagerhallen (je nach Fall während oder außerhalb der Arbeitszeiten) oder lassen sich vom geschädigten Unternehmen als vermeintliche Mitarbeiter einschleusen, um auf diese Weise unauffällig Zugang zu den Arbeitsabläufen und zur Belegschaft zu erhalten: 0231 8401 0065.


Interne oder externe Täter? Wer ist involviert?


Lagerdiebstähle werden natürlich nicht ausschließlich durch betriebsinterne Täter begangen. Anhand diverser Anzeichen lässt sich für unsere Sicherheitsexperten erkennen, ob es zu einem Einbruch gekommen ist, bspw. wenn Schlösser beschädigt, Alarmanlagen unschädlich gemacht oder deutliche Einbruchsspuren wie zerschlagene Fenster und aufgebrochene Türen zurückgelassen wurden. In solchen Fällen handelt es sich meist um externe Delinquenten, allerdings kommt es auch vor, dass Einbrüche vorgetäuscht werden, um den Verdacht von den wahren Dieben aus den eigenen Reihen abzulenken. Ferner kommt es häufig zu Komplizenschaften zwischen internen und externen Tätern: Zugangsdaten wie Türcodes oder Kopien von Lagerschlüsseln werden an Dritte weitergegeben, um den Gewinn aus einem daraus folgenden Einbruch untereinander aufzuteilen. Die entwendeten Waren werden oftmals nicht für den Eigengebrauch geklaut, sondern weiterverkauft, was dem Tatbestand der Hehlerei entspricht (§ 259 StGB).

Liegt die Aufklärungsquote der Polizei schon bei deutlich erkennbaren Einbrüchen auf unterirdischem Niveau, wird sie beim reinen Verdacht auf Lagerdiebstähle noch nicht einmal tätig. Unsere Dortmunder Detektei hingegen steht betroffenen Unternehmen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung, indem wir entweder das Firmengelände, speziell die Lagerbereiche überwachen oder gezielt einzelne Mitarbeiter observieren, die sich durch Äußerungen, ihr Verhalten oder auch durch die Tatabläufe verdächtig gemacht haben. Gerade eingeschleuste Detektive haben die Möglichkeit, den Lageristen und Logistikern über die Schultern zu sehen und diese in flagranti zu erwischen, wenn sie zum Beispiel Gegenstände in ihren Taschen verschwinden lassen oder Betriebsinterna per Handy an Dritte weitergeben.


Mit gefangen, mit gehangen: Wer Beihilfe zu einer Straftat „leistet“, macht sich mit strafbar (§ 27 StGB). 

Sicherheitsmaßnahmen oft nicht ausreichend


Nächtliche Warendiebstähle in der drittgrößten Stadt Nordrhein-Westfalens sind keine Seltenheit, da Dortmund schließlich nicht nur für seine Geschichte in der Schwerindustrie, sondern mehr denn je auch als Standort vieler unterschiedlicher produzierender Betriebe bekannt ist. Neben Paletten, Stahl, Baumaterialien etc. aus einem der vielen großen Unternehmen wie WILO könnten bspw. auch Autobauteile von Elmos, einem Zulieferer der Automobilindustrie, entwendet werden. Um sich gegen solche Diebstähle abzusichern, haben gerade große Firmen ihre Sicherheitsstandards hoch angesetzt: Abgesehen von Alarmanlagen, Nachtwächtern, Kameras an den Außenwänden der Firmengebäude und vielem mehr werden die Mitarbeiter oftmals auch beim Verlassen des Gebäudes untersucht. Doch all diese und weitere Sicherheitsmaßnahmen reichen oft nicht aus, um sich gegen Betriebsdiebe zu schützen, zumal bei allen Vorkehrungen rechtliche Beschränkungen wie die Persönlichkeitsrechte der Angestellten zu beachten sind. Ist es trotz Vorsichtsmaßnahmen zu Diebstählen gekommen, hilft unsere Wirtschaftsdetektei in Dortmund, die Täter zu ermitteln, sei es in den eigenen Reihen oder außerhalb der Firmenbelegschaft: kontakt@kurtz-detektei-dortmund.de.

Natürlich sind nicht nur Hersteller von Baumaterialien und Autoteilen von Diebstählen betroffen oder bedroht; jedes produzierende Unternehmen, jede Logistikfirma und selbst jeder größere Handwerksbetrieb muss fürchten, dass aus den Lagerräumen oder Herstellungshallen Erzeugnisse entwendet und anschließend weiterverkauft bzw. zur eigenen Nutzung behalten werden. Unsere Detektive aus Dortmund empfehlen daher sämtlichen potentiell betroffenen Betrieben, die Bilanzen und Stückzahlen genauestens auf Differenzen zu prüfen, um frühzeitig feststellen zu können, ob sie von Diebstählen betroffen sind.


Lieferungen sind unvollständig, das Lager wird beklaut? Die Kurtz Detektei Dortmund übernimmt die Ermittlungen.


Haben Sie oder einer Ihrer Lageristen feststellen müssen, dass regelmäßig Paletten mit Waren verschwinden oder Produktlieferungen bereits beim Beladen des Lastkraftwagens unvollständig sind? Vermuten Sie, dass einer Ihrer Angestellten hinter Diebstählen und Unterschlagungen steckt oder dass es externe Diebe sind, die Ihrem Unternehmen schaden möchten? Setzen Sie sich in diesen oder anderen Fällen von Lagerdiebstählen mit unseren Dortmunder Privatdetektiven in Verbindung, um eine kostenlose Beratung zum möglichen Vorgehen zu erhalten und unsere Ermittler mit der Tataufklärung zu beauftragen. Sie erreichen uns zu unseren Geschäftszeiten (Montag bis Freitag 08:00 bis 20:00; an Wochenenden und Feiertagen 10:00 bis 18:00) unter der folgenden Rufnummer: 0231 8401 0065.


Verfasserin: Maya Grünschloß

Kurtz Detektei Dortmund

Meißener Straße 62

44139 Dortmund

Tel.: 0231 8401 0065

E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-dortmund.de

Web: https://www.kurtz-detektei-dortmund.de

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